Stahl in Alu schrauben?

Gast #4860067
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Hi, Aluminium ist doch bestimmt zu weich, um dort ein Gewinde rein zu 
drehen, in das etwas regelmäßig rein- und rausgeschraubt wird, oder? Wie 
kann man das Problem lösen, wie wird das professionell gelöst? Denke an 
einen Gewindeeinsatz aus Stahl, der in das Alu geschraubt  und seitlich 
mit einer Schraube fixiert wird, was haltet ihr davon?
Irgendwie finde ich nichts Eindeutiges im Netz zu dem Thema, alles dreht 
sich nur um Korrosion, Edelstahlschrauben etc. Vielleicht ist diese 
Frage ja auch überflüssig, aber Alu ist ja nunmal weicher und wenn ich 
was mache, soll es auch halten.

Gruß und Danke
#4860080
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#4860081
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Hallo,

ich denke das suchst du...

Selbstschneidende Gewindeeinsätze zur Herstellung hochbelastbarer, 
verschleißfester und vibrationssicherer Schraubverbindungen in 
Werkstoffen mit geringer Scherfestigkeit wie z.B. Aluminium und 
Aluminiumlegierungen, Messing, Bronze, Gusseisen, Duroplaste und 
Thermoplaste.

http://www.norelem.de/de/de/Produkte/Produkt%C3%BCbersicht/Flexibles-Normteilesystem/Verbindungselemente-Kugeldruckschrauben-Auflageplatten-Gewindestifte-Druckst%C3%BCcke-Drehmomentschrauben-Gewindeeins%C3%A4tze-Ringschrauben-Lastb%C3%BCgel-Tragbolzen/Drehmomentschrauben-Gewindeeins%C3%A4tze/Gewindeeins%C3%A4tze-selbstschneidend-Schneidbohrungen.html
(Firma: Möhrchenzucht) #4860269
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Tobias S. schrieb:
> Hallo,
>
> ich denke das suchst du...
>
> Selbstschneidende Gewindeeinsätze zur Herstellung hochbelastbarer,
> verschleißfester und vibrationssicherer Schraubverbindungen in
> Werkstoffen mit geringer Scherfestigkeit wie z.B. Aluminium und
> Aluminiumlegierungen, Messing, Bronze, Gusseisen, Duroplaste und
> Thermoplaste.
>
> http://www.norelem.de/de/de/Produkte/Produkt%C3%BC...

Nö, eher weniger. Selbstschneidender Kram ist für "regelmäßig" rein und 
raus ungeeignet, oder kennst du ein Fahrrad mit selbstschneidenden 
Schrauben?
#4860281
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Korbinian G. schrieb:
> Nö, eher weniger. Selbstschneidender Kram ist für "regelmäßig" rein und
> raus ungeeignet, oder kennst du ein Fahrrad mit selbstschneidenden
> Schrauben?

Du weißt aber schon, was ein Gewindeeinsatz ist? Der wird in das Alu 
geschraubt und ist auf Grund seiner höheren Härte besser für das 
ständige Rein- und Rausdrehen von Schrauben geeignet. Selbstschneidend 
hat nur den Vorteil, dass du nicht noch extra ein Gewinde schneiden 
musst sondern das Teil direkt in die Bohrung reindrehen kannst.
Gast #4860285
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Korbinian G. schrieb:
> oder kennst du ein Fahrrad mit selbstschneidenden Schrauben?

Er schreibt ja auch nicht von sebstschneidenden Schrauben sondern von 
Gewindeeinsätzen. Die werden nur einmal eingeschraubt und da passen dann 
Schrauben mit Maschinengewinde rein.

Alu ist aber nicht gleich Alu. In härtere Legierungen kann man 
problemlos Gewinde schneiden und die regelmäßig benutzen.
Oft ist das Problem nur die geringe Materialstärke, in 2mm Stahlplatten 
hält ein Gewinde deutlich mehr aus als in 2mm Alu. Die da gerne 
benutzten Einnietmuttern für kleinere Gewindedurchmesser sind meist auch 
aus Alu.
#4860420
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Bastler schrieb:
> Hi, Aluminium ist doch bestimmt zu weich, um dort ein Gewinde rein zu
> drehen, in das etwas regelmäßig rein- und rausgeschraubt wird, oder?

Regelmässig alle 100 Jahre - oder regelmässig jede Minute?
Wie sauber ist die Umgebung?
Nutzt du 10 oder 95% des möglichen Anzugsmoment?
Bei 40-60% Moment und sauberen Gewindegängen kann man das ohne Probleme 
jeden Monat mal lösen. Einfach eine Dimension hochgehen.
Anfänger brauchen einen Drehmomentschlüssel.

Hülsen haben die Herausforderung dass du einen Werkstoff mehr hasst.

Wenn das jede Minute drehen soll, ist ein Spitzgewinde sowieso verkehrt.
#4860520
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Bastler schrieb:
> ein Gewinde rein zu
> drehen, in das etwas regelmäßig rein- und rausgeschraubt wird

Bastler schrieb:
> Ob es sowas auch als gleichzeitige
> Dichtungen gibt, die Spiralen mit Gummi, Silikon etc. beschichtet?

Es mag eine Lösung zur Erfüllung beider Anforderungen geben, das ist 
dann aber ganz sicher aufwendiger als eine simple Schraubverbindung.

Häufiges Lösen der Verbindung und Dichtung im Gewinde schließen sich 
gegenseitig aus.
Gast #4860528
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Dieter W. schrieb:
> Häufiges Lösen der Verbindung und Dichtung im Gewinde schließen sich
> gegenseitig aus.

Seh ich genauso. Dann brauchts eine tauschbare Dichtung. Also passende 
Dichtflächen an Schraube und zu verschraubenden Materialen und dann 
entweder Nut mit O-Ring oder Gummi oder Cu Dichtringe, je nach Material, 
Temperatur Anzugsmomenten etc.
Schau dir an wie man das bei Ölablasschrauben macht, oder bei 
Hydraulikschläuchen, Kraftstoffleitungen, Sanitärinstallationen.
Gast #4860533
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Bastler schrieb:
> Denke an
> einen Gewindeeinsatz aus Stahl, der in das Alu geschraubt  und seitlich
> mit einer Schraube fixiert wird, was haltet ihr davon?

Zusammen mit deinem dichtigkeitsproblem musst du natürlich auch dafür 
sorgen, daß diese Gewinde dicht sind.
Bzw. durch eine Flächendichtung mit überdeckt werden.
Gast #4860692
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Es geht um eine CO2-Waffe, die ich auf eine CO2-Flasche für 
Wassersprudler umbauen will, aktuell wird eine Flasche mit M16-Gewinde 
genutzt, die sind nicht nur kleiner, sondern auch nur ein Mal nutzbar, 
also Einweg-Flaschen, die Wassersprudler-Flaschen kann ich dagegen in 
fast jedem Supermarkt befüllen lassen. Es ist ein G1/2 
Witworth-Rohrgewinde, aber sehr abgeflacht und gerundet, also keine 
scharfen Kanten, die die Dichtungen beschädigen würden, dass man sie ab 
und an austauschen muss ist ja kein Problem.

Im angehangenen Bild hab ich mal dargestellt wie ich mir das vorstelle, 
der Gewindeeinsatz "schneidet" tiefer ist Material, meine nicht im Sinne 
von selbstschneidendem Einsatz, weiss nicht wie ich es anders ausdrücken 
soll. Hoffe meine Zeichnung ist verständlich.

Danke und Gruß
Angehängte Dateien:
Gast #4860709
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Aso, von links nach rechts ist erst ein kleiner Ring nur mit 
Außengewinde, dann eine Dichtung, dann der eigentliche Einsatz und dann 
nochmal ein Ring nir mit Außengewinde, was halten ihr von der Idee? 
Fertiges brauche ich übrigens nichts, natürlich dennoch interessant zu 
wissen, dass es sowas gibt und wie es heisst, danke dafür, aber ich 
werde mir das alles drehen lassen (müssen, wenn ich selbst an die 
nötigen Maschinen käme, würd ichs selbst machen, egal wieviel Ausschuss 
es gäbe, bis es klappt:))).
Gast #4860718
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Ja, das stimmt wohl mit der Grauzone, weiss, kenne die Rechtslage mit 
der Waffenherstellung recht gut, aber was Modifikationen angeht, machen 
das sehr viele, man kauft sich eine billige Waffe und verbessert sie, am 
Druckminderer wird nichts verändert und die Dinger werden eh vorm 
Spielen geprüft, als die Projektilgeschwindigkeit.
Gast #4860757
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Mir ist schon bewußt, dass das kein Spaß ist, bin seit 21 Jahren im 
Schützenverein, spiele AirSoft und manchmal Paintball, hab schon öfters 
gesehen, wie es mitten im Sommer schneit, wenn jemand sein Gerät in der 
Sonne liegen lässt und das Überdruckventil aufplatzt. Es soll definitiv 
wenn, dann sicherer werden, "Im Zweifelsfall nie..." lautet mein Motto. 
Der maximale Druck der Sprudlerflaschen ist mit 450 Bar angegeben und 
die kleinen liegen so bei 250 Bar, wenn man kein Set kauft, muss man eh 
darauf achten, dass die Berstscheibe immer darunter liegt, manche 
Flaschen halten "nur" 200 Bar, die Scheibe bricht aber erst bei 250 = 
übel! Daher sind die anderen auch sicherer, sie fühlen sich auch 
sicherer an, sind schon deutlich schwer, finde ich aber ganz angenehm, 
da sie unter dem Lauf in der Hand liegt.
Die Sicherheit ist der Grund warum ich nicht nur mit dem Dreher rede, 
sondern hier im Forum fragen, wo ein paar mehr Leute mit Ahnung ihren 
leckeren Senf dazu geben können ;)))
#4860779
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Bastler schrieb:

> Die Sicherheit ist der Grund warum ich nicht nur mit dem Dreher rede,
> sondern hier im Forum fragen, wo ein paar mehr Leute mit Ahnung ihren
> leckeren Senf dazu geben können ;)))

Die Fachkenntnis der "Antworter" in diesem Forum kannst Du aber nur
schwer abschätzen, zumal Du eine fachfremde Frage stellst. Kennst Du
über Deinen Verein nicht jemanden, der Waffen repariert und auch eine
einschlägige Ausbildung hat? Einer solchen Person würde ich für einen
solchen Umbau mehr Kompetenz zutrauen.
Gast #4860846
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Hmm, ja, noch kenne ich keinen, aber du hast schon recht, sollte mir 
besser jemanden suchen, irgendjemand wird wohl irgendjemanden kennen, 
der irgendjemanden kennt, der sicher bescheid weiss, wie immer. Ist 
bisher auch nur eine Idee, hab noch nichts gemacht außer Zeichnungen.
#4860876
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Bastler schrieb:
> Cool, vielen Dank für die Infos. Ob es sowas auch als gleichzeitige
> Dichtungen gibt, die Spiralen mit Gummi, Silikon etc. beschichtet?

Kannst dann Helicoil mit Loctite einsetzen.

Bastler schrieb:
> umbauen will,

Mit Ansage im Internet?
Schon mal das Waffengesetz gelesen?
Du darfst nicht an Schusswaffen schrauben, selbst welche herstellen.
Man kann einen Antrag bei der zuständigen Waffebehörde stellen, für 
nicht kommerzielle Waffenreparatur.
Selbst viele Jäger, die an ihren Schäften arbeiten, machen sich im 
Grunde strafbar.
Aber keine Sorge, nicht mal der Beamte von der Waffenbehörde wusste das.
Wo kein Kläger ...
Aber ich würde das nicht unbedingt so heraus posaunen.
Gast #4860982
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Da steht ja auch nichts von bauen und ich weiss sehr gut über die 
Gesetzeslage und die Prozedur der Herstellung bescheid, welche wie so 
oft völlig an der Realität vorbei gehen, denn man darf zwar nichtmal ein 
Luftgewehr aus Einer Spritze und Gummibändern bauen, die kleine 
Plastikkügelchen durch einen Lauf verschießt, aber hohle Pfeile von 
einem Lauf abschießen, egal mit welchem Druck. Es geht um eine 
Modifikation, die nicht genau geregelt ist, es gibt viele fertige Teile 
zum Modifizieren von Paintball und AirSoft Waffen und nahezu jeder, der 
spielt, modifiziert im Rahmen des Legalen, bei Federdruck-Systemen wird 
nichts an der Feder geändert und bei Druckluft und CO2 nichts am Druck 
und wie erwähnt gibt es immer jemanden mit einem Gerät, womit man die 
Geschwindigkeit der Geschosse prüft, schließlich schießt man bewußt auf 
einander.

Bin Dankbar für jeden Rat und jede Kritik, aber Klugscheissereien kann 
der Klugscheisser gerne dem Spiegel erzählen, von mir aus Kommentare 
schreiben und dann den Tab schliessen, ohne den Kommentar abzusenden.
Gast #4861318
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>für 450 bar, denn soviel Druck kann auf der Flasche sein

Bei CO2 können niemals 450 bar auf der Flasche sein. CO2 ist in der 
Flasche flüssig und hat bei Raumtemperatur ca. 60 bar Dampfdruck.

Die 450 bar sind der maximale Betriebsdruck, nicht der Fülldruck.
#4861424
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Bastler schrieb:
> nahezu jeder, der spielt, modifiziert im Rahmen des Legalen,

Ist eben nicht legal. Auch wenn es alle tun und es nicht verfolgt wird, 
so ist es doch illegal. Und das Waffengesetz macht da leider keine 
Unterschiede. Demnach ist jegliche "Arbeit" an Waffen verboten.
Wie schon gesagt, der Beamte wusste das auch nicht.
#4865959
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F. F. schrieb:
> Du darfst nicht an Schusswaffen schrauben, selbst welche herstellen.
> Man kann einen Antrag bei der zuständigen Waffebehörde stellen, für
> nicht kommerzielle Waffenreparatur.
> Selbst viele Jäger, die an ihren Schäften arbeiten, machen sich im
> Grunde strafbar.

Das gilt nur für die sog. wesentlichen Teile, Schäfte zählen nicht dazu. 
Die korrekte Antwort lautet "Abzug, Visierung und Schaft
dürfen von mir bearbeitet werden."

Falls du wirklich eine Sachkunde gem. §7 WaffG haben solltest empfehle 
ich dringend eine erneute Beschäftigung mit der Materie bevor du 
wirklich Schaden anrichtest.
#4866351
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Zusammengefasst:

Die absolut überwiegende Mehrzahl aller Teilnehmer in diesem
Forum sind überzeugte Pazifisten. (Das ist auch gut so)

Jegliche Fragen über Geschosse (auch Gunrails) stoßen hier
auf taube Ohren.( das ist noch besser)

Rezepte für Sprengmittel werden nicht kommentiert.

(Unsere Jugendbasteleien würden wir niemals im Internet verbreiten).

Fazit: Dieses Forum ist für solche "Basteleien" einfach falsch,
und das ist postiv zu verstehen:)

Viele Grüße
Bernd
#4866438
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Georg W. schrieb:
> Das gilt nur für die sog. wesentlichen Teile, Schäfte zählen nicht dazu.
> Die korrekte Antwort lautet "Abzug, Visierung und Schaft
> dürfen von mir bearbeitet werden."

Lies selbst nach!
Das Gesetz beschränkt das nicht auf "wesentliche Waffenteile".
Ich habe das Gesetz hier und es ist kein Teil einer Waffe ausgenommen.
Die Leistung steigern macht auch die Zulassung der Waffe ungültig und 
somit hast du eine "neue" Waffe hergestellt.
Gibts auch Urteile drüber.
Klar habe ich meinen Schaft selbst gekürzt und eventuell sogar die 
Schlösser eingestellt, aber nur weil alle das tun, wird es nicht 
rechtens.

Visierung, also Zielfernrohr, kannst du dran rum machen, soviel du 
willst.
Gast #4866451
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F. F. schrieb:
> Georg W. schrieb:
>> Das gilt nur für die sog. wesentlichen Teile, Schäfte zählen nicht dazu.
>> Die korrekte Antwort lautet "Abzug, Visierung und Schaft
>> dürfen von mir bearbeitet werden."
>
> Lies selbst nach!
> Das Gesetz beschränkt das nicht auf "erhebliche Waffenteile".
> Ich habe das Gesetz hier und es ist kein Teil einer Waffe ausgenommen.

doch, nicht wesentlcihe Teile sind wirklich ausgenommen.

für wesentliche Teile gibts bei der zuständigen Behörde eine 
gebürenpflichtige Genehmigung zum nichtgewerblichen Waffenbasteln. Nach 
dem Basteln muss die Knarre, egal ob AR-15, Luftgewehr oder 
Schrotflinte, zum Beschussamt.
Gast #4866812
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Also an meinen Moutainbikes habe ich die Kombination Stahl und Aluminium 
recht oft. Dass das gerne mal zusammen bäckt ist ein Problem welches man 
mit Molykote lösen kann. Ein Helicoil Gewinde ist natürlich besser, aber 
wer hat schon das Werkzeug dafür?
Selbstschneidende Schrauben sind besser als ihr Ruf. Ich habe welche in 
Holz getestet. Nachdem ich das "Holzgewinde" mit Vaseline gefettet hatte 
habe ich etwa 100 mal die Schraube komplett raus und wieder festgezogen. 
Ging beim letzten male so gut wie am Anfang.
Bei MDF oder anderem Pressholz geht das nicht, da sollte man einen 
Echtholtdübel einleimen oder eine Metallbuchse mit Gewinde.
#4866956
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Bernd F. schrieb:
> Die absolut überwiegende Mehrzahl aller Teilnehmer in diesem
> Forum sind überzeugte Pazifisten. (Das ist auch gut so)
>
> Jegliche Fragen über Geschosse (auch Gunrails) stoßen hier
> auf taube Ohren.( das ist noch besser)
>
> Rezepte für Sprengmittel werden nicht kommentiert.
>
> (Unsere Jugendbasteleien würden wir niemals im Internet verbreiten).
>
> Fazit: Dieses Forum ist für solche "Basteleien" einfach falsch,
> und das ist postiv zu verstehen:)

Red doch einfach für dich selbst, und nicht für alle oder eine 
eingebildete Mehrheit.
#4867206
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§ 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

(1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung,
 Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen
 wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von 
zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen 
sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

Die gewerbsmäßige Herstellung habe ich mal außen vor gelassen.

Es steht weiterhin noch drin, wenn du diese Erlaubnis hast, kannst du 
auch "wesentliche Teile" erwerben oder besitzen, aber die Bearbeitung 
und Instandsetzung ist nicht auf diese Teile namentlich beschränkt.

Es bedarf also unabhängig vom Waffenschein oder Jagdschein immer 
dieser Erlaubnis und es steht da nichts von "nur an wesentlichen Teilen" 
in dem Text.
Also ist das verboten.

Es kommt halt immer drauf an wie ein Richter das wertet, wenn so was 
(überhaupt) vor Gericht kommt.
Beispiel: nehmen wir eine besonders kurzläufige Drückjagdwaffe. Wenn du 
nun den Schaft abschneidest und einen winzigen Pistolengriff über lässt. 
So wäre die Waffe dann u.U. keine Langwaffe mehr und man könnte dir die 
böse Absicht unterstellen wollen, dass du damit, unter dem Mantel, in 
die Bank gehen möchtest und etwas mehr Geld abheben willst.
Wenn ein Richter also nun diesen Gedanken im Kopf hat (du musst das ja 
alles nicht getan haben und schon gar nicht vor haben, aber in dem Kopf 
des Richters spielt sich dieses Szenario ab) und du damit vor Gericht 
gelandet bist, er den Text wörtlich nimmt, dann bist du mit 1-5 Jahren 
dabei.

Nachtrag:
Leider ist das Bild auf der Seite. Das passiert hier immer wieder, 
obwohl es richtig rum fotografiert wurde und bei mir auch so angezeigt 
wird, wie es soll.
Kann nur jedem Waffenbesitzer empfehlen sich dieses Buch zu kaufen.
Da stehen auch die Verwaltungsvorschriften drin. Das findet man so nicht 
im Internet.
Der Voreintrag für eine Kurzwaffe steht nicht im Waffengesetz und auch 
so habe ich nirgends gelesen, wo das zu finden war. Das war in den 
allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu finden und die sind in diesem 
Buch abgebildet.
Angehängte Dateien:
#4867316
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Kein Recht ohne Verwaltungsvorschrift: 
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwj9yuSEmMnRAhWGKMAKHQWcDJEQFgghMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.dsb.de%2Fmedia%2FPDF%2FRecht%2FWaffenrecht%2FAktuelles%2F1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf&usg=AFQjCNHt1PPE_tPpe2ThZnFRl2JFQKFKLw&bvm=bv.144224172,d.ZGg&cad=rja

"Die Verschönerung oder Verzierung der Waffe oder die Anbringung oder 
Veränderung von Teilen, die für die Funktionsfähigkeit, die 
Funktionsweise oder die Haltbarkeit der Waffe
nicht wesentlich sind, sind kein „Herstellen“ im Sinne des
WaffG und unterliegen daher nicht der Erlaubnispflicht. Dies
gilt auch für geringfügige Änderungen am Schaft oder an der
Visiereinrichtung."

Das steht listigerweise unter der Bemerkungen zu § 21: Gewerbsmäßige 
Waffenherstellung, Waffenhandel, Seite 26

Wenn du Recht hättest wäre die obige Musterantwort eindeutig falsch. Ich 
werde mal per Gelegenheit bei jemandem nachfragen, der 
Sachkundeschulungen verkauft. Im Vorderladerbereich sind vorgefertigte 
Bausätze verbreitet. Dafür würdest du auch dann auch eine Genehmigung 
benötigen.

Mit Pistolengriff wird es so oder so brenzlig.
#4867369
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Georg W. schrieb:
> Kein Recht ohne Verwaltungsvorschrift:

21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von
Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das
Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei
denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder
zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie
Wechselsystemen auseinandergenommen wird. Das Zusammenfügen von 
Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist
kein Herstellen.

Ich glaube das hilft uns beiden weiter.
Danke für deinen Hinweis!

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