Hi, Aluminium ist doch bestimmt zu weich, um dort ein Gewinde rein zu
drehen, in das etwas regelmäßig rein- und rausgeschraubt wird, oder? Wie
kann man das Problem lösen, wie wird das professionell gelöst? Denke an
einen Gewindeeinsatz aus Stahl, der in das Alu geschraubt und seitlich
mit einer Schraube fixiert wird, was haltet ihr davon?
Irgendwie finde ich nichts Eindeutiges im Netz zu dem Thema, alles dreht
sich nur um Korrosion, Edelstahlschrauben etc. Vielleicht ist diese
Frage ja auch überflüssig, aber Alu ist ja nunmal weicher und wenn ich
was mache, soll es auch halten.
Gruß und Danke
Tobias S. schrieb:> Hallo,>> ich denke das suchst du...>> Selbstschneidende Gewindeeinsätze zur Herstellung hochbelastbarer,> verschleißfester und vibrationssicherer Schraubverbindungen in> Werkstoffen mit geringer Scherfestigkeit wie z.B. Aluminium und> Aluminiumlegierungen, Messing, Bronze, Gusseisen, Duroplaste und> Thermoplaste.>> http://www.norelem.de/de/de/Produkte/Produkt%C3%BC...
Nö, eher weniger. Selbstschneidender Kram ist für "regelmäßig" rein und
raus ungeeignet, oder kennst du ein Fahrrad mit selbstschneidenden
Schrauben?
Korbinian G. schrieb:> Nö, eher weniger. Selbstschneidender Kram ist für "regelmäßig" rein und> raus ungeeignet, oder kennst du ein Fahrrad mit selbstschneidenden> Schrauben?
Du weißt aber schon, was ein Gewindeeinsatz ist? Der wird in das Alu
geschraubt und ist auf Grund seiner höheren Härte besser für das
ständige Rein- und Rausdrehen von Schrauben geeignet. Selbstschneidend
hat nur den Vorteil, dass du nicht noch extra ein Gewinde schneiden
musst sondern das Teil direkt in die Bohrung reindrehen kannst.
Korbinian G. schrieb:> oder kennst du ein Fahrrad mit selbstschneidenden Schrauben?
Er schreibt ja auch nicht von sebstschneidenden Schrauben sondern von
Gewindeeinsätzen. Die werden nur einmal eingeschraubt und da passen dann
Schrauben mit Maschinengewinde rein.
Alu ist aber nicht gleich Alu. In härtere Legierungen kann man
problemlos Gewinde schneiden und die regelmäßig benutzen.
Oft ist das Problem nur die geringe Materialstärke, in 2mm Stahlplatten
hält ein Gewinde deutlich mehr aus als in 2mm Alu. Die da gerne
benutzten Einnietmuttern für kleinere Gewindedurchmesser sind meist auch
aus Alu.
Bastler schrieb:> Hi, Aluminium ist doch bestimmt zu weich, um dort ein Gewinde rein zu> drehen, in das etwas regelmäßig rein- und rausgeschraubt wird, oder?
Regelmässig alle 100 Jahre - oder regelmässig jede Minute?
Wie sauber ist die Umgebung?
Nutzt du 10 oder 95% des möglichen Anzugsmoment?
Bei 40-60% Moment und sauberen Gewindegängen kann man das ohne Probleme
jeden Monat mal lösen. Einfach eine Dimension hochgehen.
Anfänger brauchen einen Drehmomentschlüssel.
Hülsen haben die Herausforderung dass du einen Werkstoff mehr hasst.
Wenn das jede Minute drehen soll, ist ein Spitzgewinde sowieso verkehrt.
Bastler schrieb:> ein Gewinde rein zu> drehen, in das etwas regelmäßig rein- und rausgeschraubt wirdBastler schrieb:> Ob es sowas auch als gleichzeitige> Dichtungen gibt, die Spiralen mit Gummi, Silikon etc. beschichtet?
Es mag eine Lösung zur Erfüllung beider Anforderungen geben, das ist
dann aber ganz sicher aufwendiger als eine simple Schraubverbindung.
Häufiges Lösen der Verbindung und Dichtung im Gewinde schließen sich
gegenseitig aus.
Dieter W. schrieb:> Häufiges Lösen der Verbindung und Dichtung im Gewinde schließen sich> gegenseitig aus.
Seh ich genauso. Dann brauchts eine tauschbare Dichtung. Also passende
Dichtflächen an Schraube und zu verschraubenden Materialen und dann
entweder Nut mit O-Ring oder Gummi oder Cu Dichtringe, je nach Material,
Temperatur Anzugsmomenten etc.
Schau dir an wie man das bei Ölablasschrauben macht, oder bei
Hydraulikschläuchen, Kraftstoffleitungen, Sanitärinstallationen.
Bastler schrieb:> Denke an> einen Gewindeeinsatz aus Stahl, der in das Alu geschraubt und seitlich> mit einer Schraube fixiert wird, was haltet ihr davon?
Zusammen mit deinem dichtigkeitsproblem musst du natürlich auch dafür
sorgen, daß diese Gewinde dicht sind.
Bzw. durch eine Flächendichtung mit überdeckt werden.
Es geht um eine CO2-Waffe, die ich auf eine CO2-Flasche für
Wassersprudler umbauen will, aktuell wird eine Flasche mit M16-Gewinde
genutzt, die sind nicht nur kleiner, sondern auch nur ein Mal nutzbar,
also Einweg-Flaschen, die Wassersprudler-Flaschen kann ich dagegen in
fast jedem Supermarkt befüllen lassen. Es ist ein G1/2
Witworth-Rohrgewinde, aber sehr abgeflacht und gerundet, also keine
scharfen Kanten, die die Dichtungen beschädigen würden, dass man sie ab
und an austauschen muss ist ja kein Problem.
Im angehangenen Bild hab ich mal dargestellt wie ich mir das vorstelle,
der Gewindeeinsatz "schneidet" tiefer ist Material, meine nicht im Sinne
von selbstschneidendem Einsatz, weiss nicht wie ich es anders ausdrücken
soll. Hoffe meine Zeichnung ist verständlich.
Danke und Gruß
Die Wassersprudler haben eine Flachdichtung und genau so sollte man sie
auch abdichten.
Ansonsten bin ich raus, das ist ziemlich in der Grauzone der Legalität.
Aso, von links nach rechts ist erst ein kleiner Ring nur mit
Außengewinde, dann eine Dichtung, dann der eigentliche Einsatz und dann
nochmal ein Ring nir mit Außengewinde, was halten ihr von der Idee?
Fertiges brauche ich übrigens nichts, natürlich dennoch interessant zu
wissen, dass es sowas gibt und wie es heisst, danke dafür, aber ich
werde mir das alles drehen lassen (müssen, wenn ich selbst an die
nötigen Maschinen käme, würd ichs selbst machen, egal wieviel Ausschuss
es gäbe, bis es klappt:))).
Ja, das stimmt wohl mit der Grauzone, weiss, kenne die Rechtslage mit
der Waffenherstellung recht gut, aber was Modifikationen angeht, machen
das sehr viele, man kauft sich eine billige Waffe und verbessert sie, am
Druckminderer wird nichts verändert und die Dinger werden eh vorm
Spielen geprüft, als die Projektilgeschwindigkeit.
Bastler schrieb:> Aso, von links nach rechts ist erst ein kleiner Ring nur mit> Außengewinde, dann eine Dichtung, dann der eigentliche Einsatz und dann> nochmal ein Ring nir mit Außengewinde, was halten ihr von der Idee?
Bei einer solchen, sicherheitsrelevanten Anwendung, garnichts.
Sind denn wenigstens die Nenndrücke der beiden Flaschen gleich gross?
Mir ist schon bewußt, dass das kein Spaß ist, bin seit 21 Jahren im
Schützenverein, spiele AirSoft und manchmal Paintball, hab schon öfters
gesehen, wie es mitten im Sommer schneit, wenn jemand sein Gerät in der
Sonne liegen lässt und das Überdruckventil aufplatzt. Es soll definitiv
wenn, dann sicherer werden, "Im Zweifelsfall nie..." lautet mein Motto.
Der maximale Druck der Sprudlerflaschen ist mit 450 Bar angegeben und
die kleinen liegen so bei 250 Bar, wenn man kein Set kauft, muss man eh
darauf achten, dass die Berstscheibe immer darunter liegt, manche
Flaschen halten "nur" 200 Bar, die Scheibe bricht aber erst bei 250 =
übel! Daher sind die anderen auch sicherer, sie fühlen sich auch
sicherer an, sind schon deutlich schwer, finde ich aber ganz angenehm,
da sie unter dem Lauf in der Hand liegt.
Die Sicherheit ist der Grund warum ich nicht nur mit dem Dreher rede,
sondern hier im Forum fragen, wo ein paar mehr Leute mit Ahnung ihren
leckeren Senf dazu geben können ;)))
Bastler schrieb:> Die Sicherheit ist der Grund warum ich nicht nur mit dem Dreher rede,> sondern hier im Forum fragen, wo ein paar mehr Leute mit Ahnung ihren> leckeren Senf dazu geben können ;)))
Die Fachkenntnis der "Antworter" in diesem Forum kannst Du aber nur
schwer abschätzen, zumal Du eine fachfremde Frage stellst. Kennst Du
über Deinen Verein nicht jemanden, der Waffen repariert und auch eine
einschlägige Ausbildung hat? Einer solchen Person würde ich für einen
solchen Umbau mehr Kompetenz zutrauen.
Hmm, ja, noch kenne ich keinen, aber du hast schon recht, sollte mir
besser jemanden suchen, irgendjemand wird wohl irgendjemanden kennen,
der irgendjemanden kennt, der sicher bescheid weiss, wie immer. Ist
bisher auch nur eine Idee, hab noch nichts gemacht außer Zeichnungen.
Bastler schrieb:> Cool, vielen Dank für die Infos. Ob es sowas auch als gleichzeitige> Dichtungen gibt, die Spiralen mit Gummi, Silikon etc. beschichtet?
Kannst dann Helicoil mit Loctite einsetzen.
Bastler schrieb:> umbauen will,
Mit Ansage im Internet?
Schon mal das Waffengesetz gelesen?
Du darfst nicht an Schusswaffen schrauben, selbst welche herstellen.
Man kann einen Antrag bei der zuständigen Waffebehörde stellen, für
nicht kommerzielle Waffenreparatur.
Selbst viele Jäger, die an ihren Schäften arbeiten, machen sich im
Grunde strafbar.
Aber keine Sorge, nicht mal der Beamte von der Waffenbehörde wusste das.
Wo kein Kläger ...
Aber ich würde das nicht unbedingt so heraus posaunen.
Da steht ja auch nichts von bauen und ich weiss sehr gut über die
Gesetzeslage und die Prozedur der Herstellung bescheid, welche wie so
oft völlig an der Realität vorbei gehen, denn man darf zwar nichtmal ein
Luftgewehr aus Einer Spritze und Gummibändern bauen, die kleine
Plastikkügelchen durch einen Lauf verschießt, aber hohle Pfeile von
einem Lauf abschießen, egal mit welchem Druck. Es geht um eine
Modifikation, die nicht genau geregelt ist, es gibt viele fertige Teile
zum Modifizieren von Paintball und AirSoft Waffen und nahezu jeder, der
spielt, modifiziert im Rahmen des Legalen, bei Federdruck-Systemen wird
nichts an der Feder geändert und bei Druckluft und CO2 nichts am Druck
und wie erwähnt gibt es immer jemanden mit einem Gerät, womit man die
Geschwindigkeit der Geschosse prüft, schließlich schießt man bewußt auf
einander.
Bin Dankbar für jeden Rat und jede Kritik, aber Klugscheissereien kann
der Klugscheisser gerne dem Spiegel erzählen, von mir aus Kommentare
schreiben und dann den Tab schliessen, ohne den Kommentar abzusenden.
Also nochmal: Du brauchst einen Adapter M16 (*x?) auf G1/2 für 450 bar,
denn soviel Druck kann auf der Flasche sein, richtig? Oder reichen 200
bar, wegen der Berstscheibe?
>für 450 bar, denn soviel Druck kann auf der Flasche sein
Bei CO2 können niemals 450 bar auf der Flasche sein. CO2 ist in der
Flasche flüssig und hat bei Raumtemperatur ca. 60 bar Dampfdruck.
Die 450 bar sind der maximale Betriebsdruck, nicht der Fülldruck.
Andreas G. schrieb:> Bei CO2 können niemals 450 bar auf der Flasche sein. CO2 ist in der> Flasche flüssig und hat bei Raumtemperatur ca. 60 bar Dampfdruck.
Oh, ja, stimmt natürlich!
Wie kommt der Bastler dann auf eine Berstscheibe für 200 bar?
Bastler schrieb:> nahezu jeder, der spielt, modifiziert im Rahmen des Legalen,
Ist eben nicht legal. Auch wenn es alle tun und es nicht verfolgt wird,
so ist es doch illegal. Und das Waffengesetz macht da leider keine
Unterschiede. Demnach ist jegliche "Arbeit" an Waffen verboten.
Wie schon gesagt, der Beamte wusste das auch nicht.
F. F. schrieb:> Du darfst nicht an Schusswaffen schrauben, selbst welche herstellen.> Man kann einen Antrag bei der zuständigen Waffebehörde stellen, für> nicht kommerzielle Waffenreparatur.> Selbst viele Jäger, die an ihren Schäften arbeiten, machen sich im> Grunde strafbar.
Das gilt nur für die sog. wesentlichen Teile, Schäfte zählen nicht dazu.
Die korrekte Antwort lautet "Abzug, Visierung und Schaft
dürfen von mir bearbeitet werden."
Falls du wirklich eine Sachkunde gem. §7 WaffG haben solltest empfehle
ich dringend eine erneute Beschäftigung mit der Materie bevor du
wirklich Schaden anrichtest.
Zusammengefasst:
Die absolut überwiegende Mehrzahl aller Teilnehmer in diesem
Forum sind überzeugte Pazifisten. (Das ist auch gut so)
Jegliche Fragen über Geschosse (auch Gunrails) stoßen hier
auf taube Ohren.( das ist noch besser)
Rezepte für Sprengmittel werden nicht kommentiert.
(Unsere Jugendbasteleien würden wir niemals im Internet verbreiten).
Fazit: Dieses Forum ist für solche "Basteleien" einfach falsch,
und das ist postiv zu verstehen:)
Viele Grüße
Bernd
Georg W. schrieb:> Das gilt nur für die sog. wesentlichen Teile, Schäfte zählen nicht dazu.> Die korrekte Antwort lautet "Abzug, Visierung und Schaft> dürfen von mir bearbeitet werden."
Lies selbst nach!
Das Gesetz beschränkt das nicht auf "wesentliche Waffenteile".
Ich habe das Gesetz hier und es ist kein Teil einer Waffe ausgenommen.
Die Leistung steigern macht auch die Zulassung der Waffe ungültig und
somit hast du eine "neue" Waffe hergestellt.
Gibts auch Urteile drüber.
Klar habe ich meinen Schaft selbst gekürzt und eventuell sogar die
Schlösser eingestellt, aber nur weil alle das tun, wird es nicht
rechtens.
Visierung, also Zielfernrohr, kannst du dran rum machen, soviel du
willst.
F. F. schrieb:> Georg W. schrieb:>> Das gilt nur für die sog. wesentlichen Teile, Schäfte zählen nicht dazu.>> Die korrekte Antwort lautet "Abzug, Visierung und Schaft>> dürfen von mir bearbeitet werden.">> Lies selbst nach!> Das Gesetz beschränkt das nicht auf "erhebliche Waffenteile".> Ich habe das Gesetz hier und es ist kein Teil einer Waffe ausgenommen.
doch, nicht wesentlcihe Teile sind wirklich ausgenommen.
für wesentliche Teile gibts bei der zuständigen Behörde eine
gebürenpflichtige Genehmigung zum nichtgewerblichen Waffenbasteln. Nach
dem Basteln muss die Knarre, egal ob AR-15, Luftgewehr oder
Schrotflinte, zum Beschussamt.
Also an meinen Moutainbikes habe ich die Kombination Stahl und Aluminium
recht oft. Dass das gerne mal zusammen bäckt ist ein Problem welches man
mit Molykote lösen kann. Ein Helicoil Gewinde ist natürlich besser, aber
wer hat schon das Werkzeug dafür?
Selbstschneidende Schrauben sind besser als ihr Ruf. Ich habe welche in
Holz getestet. Nachdem ich das "Holzgewinde" mit Vaseline gefettet hatte
habe ich etwa 100 mal die Schraube komplett raus und wieder festgezogen.
Ging beim letzten male so gut wie am Anfang.
Bei MDF oder anderem Pressholz geht das nicht, da sollte man einen
Echtholtdübel einleimen oder eine Metallbuchse mit Gewinde.
Bernd F. schrieb:> Die absolut überwiegende Mehrzahl aller Teilnehmer in diesem> Forum sind überzeugte Pazifisten. (Das ist auch gut so)>> Jegliche Fragen über Geschosse (auch Gunrails) stoßen hier> auf taube Ohren.( das ist noch besser)>> Rezepte für Sprengmittel werden nicht kommentiert.>> (Unsere Jugendbasteleien würden wir niemals im Internet verbreiten).>> Fazit: Dieses Forum ist für solche "Basteleien" einfach falsch,> und das ist postiv zu verstehen:)
Red doch einfach für dich selbst, und nicht für alle oder eine
eingebildete Mehrheit.
§ 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
(1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung,
Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen
wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von
zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen
sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.
Die gewerbsmäßige Herstellung habe ich mal außen vor gelassen.
Es steht weiterhin noch drin, wenn du diese Erlaubnis hast, kannst du
auch "wesentliche Teile" erwerben oder besitzen, aber die Bearbeitung
und Instandsetzung ist nicht auf diese Teile namentlich beschränkt.
Es bedarf also unabhängig vom Waffenschein oder Jagdschein immer
dieser Erlaubnis und es steht da nichts von "nur an wesentlichen Teilen"
in dem Text.
Also ist das verboten.
Es kommt halt immer drauf an wie ein Richter das wertet, wenn so was
(überhaupt) vor Gericht kommt.
Beispiel: nehmen wir eine besonders kurzläufige Drückjagdwaffe. Wenn du
nun den Schaft abschneidest und einen winzigen Pistolengriff über lässt.
So wäre die Waffe dann u.U. keine Langwaffe mehr und man könnte dir die
böse Absicht unterstellen wollen, dass du damit, unter dem Mantel, in
die Bank gehen möchtest und etwas mehr Geld abheben willst.
Wenn ein Richter also nun diesen Gedanken im Kopf hat (du musst das ja
alles nicht getan haben und schon gar nicht vor haben, aber in dem Kopf
des Richters spielt sich dieses Szenario ab) und du damit vor Gericht
gelandet bist, er den Text wörtlich nimmt, dann bist du mit 1-5 Jahren
dabei.
Nachtrag:
Leider ist das Bild auf der Seite. Das passiert hier immer wieder,
obwohl es richtig rum fotografiert wurde und bei mir auch so angezeigt
wird, wie es soll.
Kann nur jedem Waffenbesitzer empfehlen sich dieses Buch zu kaufen.
Da stehen auch die Verwaltungsvorschriften drin. Das findet man so nicht
im Internet.
Der Voreintrag für eine Kurzwaffe steht nicht im Waffengesetz und auch
so habe ich nirgends gelesen, wo das zu finden war. Das war in den
allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu finden und die sind in diesem
Buch abgebildet.
Cyblord -. schrieb:> Red doch einfach für dich selbst, und nicht für alle oder eine> eingebildete Mehrheit.
und warum hältst du dich nicht an deine Ratschläge.
Der Andere schrieb:> Cyblord -. schrieb:>> Red doch einfach für dich selbst, und nicht für alle oder eine>> eingebildete Mehrheit.>> und warum hältst du dich nicht an deine Ratschläge.
Tu ich doch. Ich behaupte nicht dass andere irgendeiner Meinung sind.
Georg W. schrieb:> Kein Recht ohne Verwaltungsvorschrift:
21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von
Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das
Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei
denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder
zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie
Wechselsystemen auseinandergenommen wird. Das Zusammenfügen von
Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist
kein Herstellen.
Ich glaube das hilft uns beiden weiter.
Danke für deinen Hinweis!