Was sag der TÜV dazu ?

Gast #2054088
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Hallo

mal angenommen ich hätte ein Auto (Oldtimer)in meiner Garage und bezahle 
normal Steuer und Haftpflicht dafür. Das Auto wurde aus Zeitmangel viele 
Jahre nicht genutzt.Der TÜV liegt auch viele Jahre zurück. Was sagen die 
vom TÜV wenn man da ankommt und die sehen der letzte TÜV war vor 8 
Jahren.
#2054124
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Mein Kenntnisstand:

-Bis 7Jahre nach der letzten HU kann man den Wagen mit den vorhandenen 
Papieren zur normalen HU vorführen.
-Nach 8Jahre muss für den Wagen ein Gutachten oder eine Neuzulassung
erstellt werden ob der für den Straßenverkehr in Zukunft noch tauglich
ist, o.s.ä.
So hat man mir das mal bei der Zulassungsstelle angedeutet.
Sicherlich lässt sich im Web das noch etwas detaillierter recherchieren.
#2054147
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Dafür ist es eben Offtopic und da gibts noch viel skurrilere Themen.
Manchmal haben sogar mehrere Leser an solchen Themen Interesse.
Ich vermute das es auch kein TüV-Problem ist, sondern ein
Zulassungs-Problem, so das ein Fahrzeug nach 7 Jahren von Amts wegen
stillgelegt wird wenn es so lange nicht mehr geprüft wurde.
#2054182
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Normalerweise wird vom TÜV bei überfälliger Untersuchung zu dem 
eigentlich fälligem Datum zurückgerechnet und dann ab diesem 2 Jahre TÜV 
gegeben. Aber in Deinem Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass die 5x 
abrechnen wollen ;-) Ich würde einfach beim TÜV anrufen, die werden Dir 
dann schon sagen können, was Sache ist ;-)
Gast #2054237
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@Mario:

Für einen Oldtimer, bekommt man meines Wissens auch ein anderes (grünes) 
Kennzeichen, wie für Sonderfahrzeuge in der Landwirtschaft (Trecker). 
Haben wohl auch andere Bedingungen. Da solltest du zumindest in der 
nächsten TÜV-Stelle mal fragen. Bzw. bei der KFz-Versicherung.

Daß der Oldtimer nicht unbedingt die heutigen Standards erfüllt, ist 
aber klar (z.B. Kopfstützen, Sicherheitsgurte, ABS, Abgase). Den bekommt 
man nicht auf den heutigen Standard. Sonst wäre es ja auch kein 
Oldtimer.

Es gibt wohl auch Leute, die aus einer alten Scheune mal ein 30 Jahre 
altes Auto ausgraben, und wieder damit fahren möchten. Hab sowas mal bei 
einem 1968-er MB Diesel gesehen.

Auch sah ich mal einen Artikel über einen Opel GT, der 30 Jahre mit 0 km 
in einem Präsentationsraum stand. Gut, man kann damit nicht sofort los 
fahren, da wird manches, was porös wurde, wohl auch ersetzt werden 
müssen.

Das sind nur mal meine paar Infos, daher bitte beim TÜV (oder KÜS oder 
DEKRA, was immer) nachfragen. Still liegen bleiben muß so ein Gefährt 
aber nicht.

Bei einer sommerlichen Fahrt vor 2 Jahren, kam mir glatt mal eine 
Kolonne von Fahrzeugen aus 1920 entgegen, das war wohl ein 
Oldtimer-Club. Gequalmt und gestunken haben sie auch nicht...

In Köln sah ich mal jemanden, der noch täglich mit der alten Borgward 
Isabella fährt. Ein Schulkamerad (Frankreich-Fan) auf der Fachoberschule 
hatte eine restaurierte Citroen DS aus den 1960-er Jahren, war hell 
begeistert. Für den alltäglichen Betrieb sogar. Unter meinen 
Kommilitonen im Studium, hatte auch noch einer einen alten 
Hanomag-Transporter aus den 1960-ern. Ähnlich dem VW-Bus. Aber kein Geld 
für die Restauration. So ein Oldtimer wird wohl auf Dauer teurer als ein 
Neuwagen.

Surft man im Internet nach diesen älteren Mobilen, kommt man automatisch 
aber auch an Links für Restaurationsbetriebe.

Um welches Auto handelt es sich denn?
#2054247
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Simon K. schrieb:
> Leo ... schrieb:
>> Sicherlich lässt sich im Web das noch etwas detaillierter recherchieren.
>
> Mit sehr großer Sicherheit. Allerdings muss man dafür andere Seiten
> ansurfen als mikrocontroller.net. Ich glaube diese Tatsache überfordert
> Viele ;-)

Wieso überhaupt "anfurfen"? Einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen 
oder alternativ mal kurz vorbeifahren, den Sachverhalt schildern. Dann 
denke ich wird schnell Klarheit vorliegen. Sind diese Tugenden 
inzwischen ausgestorben?
Gast #2054253
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Stimmt könnte beim TÜV anrufen, aber vieleicht hatte ich nur bammel 
davor, dass die mir das Auto stilllegen und ein Gutachten oder eine 
Neuzulassung wer weiß was die da alles wollen.Das mein Wagen durch den 
TÜV kommt weiß ich.
Und von wegen unwirtschaftlich das kosttet nicht viel hat ja auch nur 
ein Saisonkennzeichen. Das geile an der Geschichte ist das in 
Deutschland nur noch eine Handvoll davon richtig rumfahren ( weil mann 
muss es gern haben das Auto weil ein objekt der Begierde ist es nicht) 
deswegen ist er sehr niedrig eingestuft.


mario
#2054268
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Na, dazu muss man ja aufstehen, sich ankleiden usw.usf.

@Wilhelm Ferkes

Ne, Wilhelm, das grüne KZ ist für Arbeitsmaschinen, aber
ansonsten liegst du schon richtig.
Oldtimer haben ein "H" für Historisch vor der Zahl.
Manchmal werden auch rote KZ dafür verwandt obgleich
es eigentlich nur eine Überführungskennzeichen ist.
#2054275
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Falls das Fahrzeug 6 Jahre stand (letzter TüvTermin vor 8 Jahren, d.H. 
man durfte noch 2 Jahre mit dem vorhandnen Tüv rumfahren) würde ich Dir 
jedenfalls von einer spontanen Fahrt auf eigener Achse abraten. Reifen 
werden vermutlich einen Standplatten haben, Zustand der Bremsscheiben + 
Belege ist fraglich. Bremsflüssiogkeit könnte auch mal gewechselt 
werden, die wird ja vor 6 jahren auch schon einige jahre alt gewesen 
sein. Habe nach jahrelanger Standzeit auchschon durchgerostete 
Schraubfedern oder aufgerostete Stoßdämpferpatronen gesehen - fährt sich 
recht dynamisch.

Der Kenntnissstand von Leo trift zumindest auf ABGEMELDETE Fahrzeuge zu.

Einen solchen Fall wie Du ihn beschreibst hatte ich noch nicht. Habe 
gerade meinen Haus&Hof Tüv-Prüfer angerufen der hat gesagt das sich die 
Farben der Plaketten ja alle 6 Jahre wiederholen, also dürfte das 
Fahrzeug mit abgelaufenen Tüv2005 eine hellrosane gehabt haben.. 
Hellrosa wäre ja auch noch bis Ende diesen Jahres gültig also soll ich 
mich nicht so anstellen. Nachdem ich ihm erklärt habe das ich Ihn gerade 
nicht verarschen will hat er gesagt der er mir nicht 3* die HU-Gebühren 
für die bei nachdatierung fälligen Gebühren berechnen wird. (Keine 
Ahnung ob das ein persönliches angebor zur Güte ist, wie gesagt 
Haus&HovTÜV)

Eine Strafe für überzogene HU kann vom Tüv (/Dekra, GTÜ) nicht verhängt 
werden, das dürfen nur Behörden. Und solange Du mit dem Fahrzeug nicht 
am Strßenverkehr teilnimmst und er VERSCHLOSSEN auf Privatgrund steht 
können Die Dir auch nichts - trotz angemeldeten Fahrzeug bist du nicht 
verpflichtet die HU bestanden zu haben solange Du das Fahrzeug 
VERSCHLOSSEN (Gerage, scheune) auf Privatgrund hälst.

Also, falls du wirklich vor hast das Fahrzeug auf eigener Achse zu 
überführen... da bewegst Du dich schon im Punktebereich. Das gilt 
Überings auch wenn Du das mit 06er NUmmer doer Kurzkennzeichen machst - 
auch hier bist du verpflichtet jederzeit den verkehrssicheren Zustand 
des Fahrzeuges nachweisen zu können. Da Du ja weist das der Tüv 6 jahre 
abgelaufen ist wird dein handeln vermutlich als fahrlässig eingestuft 
werden.
#2054282
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Das ganze ist doch ein Streit um des Kaisers Bart.
Da das Kraftfahrzeug nicht in Betrieb genommen worden ist, war es auch 
nicht notwendig, daß selbiges eine Plakette besitzt. Mit der 
Hauptuntersuchung (heißt doch in Deutschland so, oder?) wird es nicht 
getan sein, wahrscheinlich braucht man ein neues Gutachten für das Kfz.
Ist aber auch schon wurscht, immerhin wurden ja auch Steuer und 
Versicherung über die letzten Jahre unnötiger Weise gezahlt, also 
scheint ja genug Liquidität vorhanden zu sein.

Iwan, nur spekulierend
#2054298
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Mario K. schrieb:
> also laß ich den Wagen zum TüV abschleppen geht das ???

Das geht, aber bitte nicht mit Abschleppseil -oder stange, dann dann 
würdest Du ja erst recht wieder mit dem Fahrzeug am Verkehr teilnehmen.
Also Abschleppdienst anheuern. Eine andere Möglichkeit wäre ein 
Überführungskennzeichen, aber da habe ich keine Ahnungm, wie das bei 
Euch drüben in Deutschland funktioniert.

Viel Erfolg und noch viel Spaß mit Deinem Wagen,
Iwan
Gast #2054310
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Mario K. schrieb:

>( weil mann muss es gern haben das Auto weil
>ein objekt der Begierde ist es nicht)

Understatement braucht man da nicht, keine Panik.

Nun, ich sah letzten Monat noch einen Trabbi an mir vorbei fahren. Es 
erregt bei mir persönlich mehr Aufsehen als eine neueste S-Klasse. Und 
ich wäre stolz darauf, z.B. ein funktionierendes Goggomobil zu besitzen. 
Das hatten früher Nachbarn von mir. Der Vermieter hatte einen 
Brezelfenster-Käfer.
#2054319
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Richtig, auch Abschleppen auf eigener Achse heist teilname am 
Straßenverkehr.
Darfst Du auch nich einfach so, sondern nur in Notsituationen und in 
eingeschränkter Reichweite (z.B: von Autobahn runter) abschleppen.
Fahrzeug muss den normalen Kriterien zur Teilnahme am Straßenverkehr 
entsprechen (Tüv, Zugelassen). Der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeuges 
muss im besitz einer gültigen Fahrerlaubniss für das führen von PKW 
sein, darf nicht betrunken sein (eben alles wie wenn er selbst ein auto 
fährt). Der Fahrer des Zugfahrzeuges muss eine gültige Fahrerlaubniss 
für das GESPANN haben. Falls man mit den beiden Fahrzeugen über 3,5t 
kommt reich ein "normaler" PKW-Führerschein nicht aus!!!!

Meine Empfehlung. Such Dir eine Werkstatt die evntl Mängel die im Laufe 
der Zeit entstanden sien können repariert und bei der der "TÜV" 
vorbeikommt um die HU abzunehmen. Zu dieser Werkstatt lässt du dein Auto 
schleppen (d.H. mit Trailer oder AbschleppLKW). Da wie ich oben 
gemutmast habe sicherlich reparaturen an dem KFz durchzuführen sein 
werden bist do dort besser aufgehoben als bei einer reinen 
HU-Prüfstelle.
#2054325
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Mario K. schrieb:
> Stimmt könnte beim TÜV anrufen, aber vieleicht hatte ich nur bammel
> davor, dass die mir das Auto stilllegen ..

Wenn das Fahrzeug auf Privatgrund steht kratzt das niemanden. Wenn das 
Fahrzeug dort steht, wo auch die StVO gilt braucht es allerdings auch 
eine gültige TÜV-Plakette. Mich hatten die Leute vom Ordnungsamt letztes 
Jahr mit um die 6 Monate TÜV überfällig beim Kontrollieren der 
Parkzeiten vor einem Krankenhaus am Wickel (Pappkarte hinterm 
Scheibenwicher). Dann gibt es Post vom Ordnungsamt, ein Bußgeld (das 
übrigens weitaus lascher war als ich befürchtete) und eine Woche Zeit 
eine gültige HU nachzuweisen. Die hatte ich dann binnen Frist und Ruhe 
vor den "Herren Stadtkontrolleuren". Naja immerhin hatten sie Dank mir 
ein Erfolgserlebnis "Oh! Da haben wir wieder einen ..". :)
#2054327
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Nachtrag.
Wie geschrieben, auch mein TÜV-Prüfer wusste nicht genau weiter. das 
SCHLIMMSTE was die im Bezug auf den TÜV-Besuch passieren KÖNNTE ist 
das der Prüfer das Auto als abgemeldet ansieht. Das würde dann für Dich 
bedeuten das due eine sogn. "Wiederzulassung mit Bauartprüfung" machen 
musst (ich glaube das war StvZO irgenwo §19 oder §21).
Das ist eine GANZ NORMALE HU bei der der Prüfer die Konformität von 
Fahrzeugpappieren zu dem Fahrzeug selbst überprüft UND die nur *OHNE 
jegliche Mängel* bestanden werden kann. Also Kleinigkeiten die bei einer 
normalen HU als Hinweis notiert werden (z.B. moto leicht verölt, 
geringes Spiel im Radlager, Reifen nahe verschleißgrenze usw.) führen in 
diesem Fall zu einem nichtbestehen.
#2054381
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Das hat sich (vor?)letztes Jahr geändert, deswegen sind die meisten 
Infos hier falsch.

Man kann einfach zum TÜV hinfahren, es braucht keine Vollabnahme und 
nichts. Wäre aber eh nur relevant gewesen, wenn das Auto schon 
abgemeldet gewesen wäre.

Auch die Regelung, dass die TÜV Plakette nur für zwei Jahre seit der 
letzten Fälligkeit geklebt wird, gibt es nicht mehr.

Allerdings würde ich mir einen Termin besorgen, damit die Polizei im 
Zweifel erkennt, dann man tatsächlich auf dem Weg zum TÜV ist. 
Wahrscheinlich wäre hier sogar eine Rote Nummer sinnvoll. Kostet ja auch 
nicht die Welt, und man ist auf der sicheren Seite.

Könnte nämlich sein, dass man grundsätzlich ein Problem mit dem 
abgelaufenen TÜV hat. .

Gruss
Axel
#2054389
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Axel Laufenberg schrieb:
> Das hat sich (vor?)letztes Jahr geändert, deswegen sind die meisten
> Infos hier falsch.

> Auch die Regelung, dass die TÜV Plakette nur für zwei Jahre seit der
> letzten Fälligkeit geklebt wird, gibt es nicht mehr.

Wüsste nicht, dass sich bei der HU was geändert hat, bis auf die Sache 
mit der AU. Die gilt jetzt länger als noch vor paar Jahren. Die 
Überziehungszeit für angelaufene HU bekommste trotzdem nicht geschenkt.
#2054412
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Was das Bußgeld betrifft, so schaut das aus (Auszug TÜV Nord)

"Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter 
ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom 
Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:

    Zwei bis vier Monate : € 15,--
    Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
    Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg"
#2054416
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Axel Laufenberg schrieb:
> Auch die Regelung, dass die TÜV Plakette nur für zwei Jahre seit der
> letzten Fälligkeit geklebt wird, gibt es nicht mehr.
Hast Du da eine Quelle dazu? Zumindest 11/2010 war es noch so und die 
Regelung mit dem Zurückdatieren gibt es ja noch nicht so lange.. Dass 
das bei 8 Jahren sicher nicht so gehandhabt wird, ist wieder eine andere 
Sache ;)
#2054453
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Christoph B. schrieb:
> Axel Laufenberg schrieb:
>> Auch die Regelung, dass die TÜV Plakette nur für zwei Jahre seit der
>> letzten Fälligkeit geklebt wird, gibt es nicht mehr.
> Hast Du da eine Quelle dazu? Zumindest 11/2010 war es noch so und die
> Regelung mit dem Zurückdatieren gibt es ja noch nicht so lange.. Dass
> das bei 8 Jahren sicher nicht so gehandhabt wird, ist wieder eine andere
> Sache ;)

Und ich war im Jan 2011 bei der Dekra, Termin lt. Aufkleber war aber 
12/2010. Die neue Plakette gabs trotzdem nur ab 12/2010. Der Ing hat 
mich nochmal extra drauf hingewiesen.
#2054535
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Axel Laufenberg schrieb:
> Mal sehen, ob der Link geht:
>
> 
http://www.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?rid=HMWVL_15/HMWVL_Internet/nav/4a0/4a0600d8-05e5-4701-e76c-d3b5005ae75d,e3e37791-00ff-721f-3efe-fe2389e48185,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=e3e37791-00ff-721f-3efe-fe2389e48185%26overview=true.htm&uid=4a0600d8-05e5-4701-e76c-d3b5005ae75d
>
> Gruss
> Axel

Also ich hab mal eben meine Unterlagen rausgekramt und nachgeschaut. Ich 
war 08/2010 beim TÜV zur HU. Meine HU wäre fällig gewesen 02/2010 (6 
Monate überzogen). TÜV-Plakette wurde mir zugeteilt mit geringen Mängeln 
(Scheibenwischer hinten (wie immer ;)) mit Datum *02/2012*.

Also nix mit dem was da oben von Posch steht.

Scheint also nicht zu gelten oder??

Bin verwirrt!
#2054545
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Platinenschwenker .. schrieb:

> Scheint also nicht zu gelten oder??
>
> Bin verwirrt!

Scheint zumindest unterschiedlich gehandhabt zu werden. Nun gut, der 
eine Monat macht den Fett nicht kohl, aber bei fast nem halbem Jahr...

Ob es Unterschiede je nach Bundesländern gibt?

Bei Prüfgebühren von 100 Euro für 2 Jahre schlägt ja die Prüfung mit 
4,20 € pro Monat zu Buche.

Kommen die Leute bzw. kriegen die Leute 26 Monate TÜV für den Preis von 
24 Monaten, dann haben die Jungs gleich ca. 10% weniger Umsatz - ob die 
sich das gefallen lassen?
Gast #2054563
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Michael K-punkt schrieb:

>Kommen die Leute bzw. kriegen die Leute 26 Monate
>TÜV für den Preis von 24 Monaten, dann haben die
>Jungs gleich ca. 10% weniger Umsatz - ob die
>sich das gefallen lassen?

Nun ja, die grün-weiße Fraktion kassiert auch ab 4-6 Wochen Überziehung, 
wenn man anhand einer allgemeinen Verkehrskontrolle auffällt. Bei einem 
Unfall wird es wohl dann wieder brisant.
#2054600
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Ich hab mir vor zwei Jahren ein Motorrad gekauft das zehn Jahre
durchgehend beim Voreigentümer in der Garage vor sich hin gammelte
mit einem Km-Stand der höchstens mal auf ein bis zwei Sonnenschein-
fahrten hindeutetete. Also höchstens zwei Tankfüllungen voll. TÜV
wurde nur ein mal gemacht. Das Bike war 2009 abgemeldet worden und
TÜV war auch nicht mehr vorhanden. Im großen und ganzen war das
Fahrzeug technisch bis auf wenige Kleinigkeiten in Ordnung.
Reparatur war jedenfalls kein Problem.
Ich hab es dann auf einem Hänger in die Werkstatt transportiert
wo dann die AU und die TÜV-Abnahme erfolgte. Mal abgesehen davon
das der KFZ-Meister den Kraftstoffhahn nicht fand(war wohl blind)
ist alles problemlos gelaufen. Dann bei der Zulassungsstelle wieder 
problemlos angemeldet und jetzt mache damit wieder die Straße
(letztes Jahr:im Sommer, dieses Jahr:gestern und heute)unsicher.
Ist natürlich Wetterabhängig.
Anscheinend hat die lange "Lagerzeit" da keine Probleme gemacht.
Weder technisch noch TÜV-mäßig.

@Mario Hagen
>Der Kenntnisstand von Leo trifft zumindest auf ABGEMELDETE Fahrzeuge zu.
Jetzt wo du es erwähnst, haste recht. Macht man nicht jeden Tag,
da gehen solche Infos schnell unter bzw. man vergisst es.
Moderator Persönliche Seite #2054943
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Axel Laufenberg schrieb:
> Auch die Regelung, dass die TÜV Plakette nur für zwei Jahre seit der
> letzten Fälligkeit geklebt wird, gibt es nicht mehr.

Hast du dafür irgendeine Referenz?

Ich hatte bei einer der vorigen Untersuchungen mal nachgefragt, weil
mich das auch interessiert hatte, und da gab's eine Staffelung,
wie viel der Prüftermin jeweils zurückdatiert werden musste.  Aussage
des Prüfers war, dass die jeweiligen Regelungen (zumindest seinerzeit)
länderspezifisch sind und die Handhabung überall leicht anders ist.

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