Polizeifunk abhören dank Mickey Maus und den Panzerknackern

#1200153
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Es ist nicht illegal Polizeifunk zuhause in deiner kleinen Kammer 
abzuhören!
Es ist illegal darüber allerdings zu berichten oder zu reden. Frag mich 
nicht nach dem Paragrafen in dem das steht.
Viele Leute denken nur den Polizeifunk abzuhören ist illegal. Ist es 
allerdings nicht.
#1200196
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Naja, in den Großteilen von DL ist der Polizeifunk eben noch nicht 
digitalisiert.

Ein Band liegt wenige MHz unter dem "UKW" Radioband und nutzt ebenfalls 
FM. Wenn es mit einem falsch abgestimmten Selbstbauradio funktioniert, 
warum sollte es dann nicht mit einem billigen Chinesischen Massenprodukt 
funktionieren?

Was Anon Nymous (fuechslein) schreibt kann ich nicht bestätigen, vor ca 
15 Jahren habe ich das im Rahmen der Prüfungsvorbereitung AFu anders 
gelehrt und auch bei der durch die RegTP durchgeführten, erfolgreich 
abgelegten Prüfung anders wiedergegeben. Allerdings habe ich die 
Paragraphen auch nicht mehr im kopf... Ist ja auch OT...
Gast #1200271
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Solang noch nicht digitalisiert, kann der Polizeifunk auch mit diversen 
mp3-Playern mit eingebautem UKW-Empfänger "abgehört" werden, sofern man 
die "Region" (Asien, US, Europa,...) einstellen kann. Hab selbst so ein 
Teil daheim.
Gast #1200274
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Hallo,

>sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt 
geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon 
nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden

dieses "anderen nicht mitgeteilt werden" ist der springende Punkt.

Man darf alles empfangen, man darf es nur niemanden erzählen.  :-)

Es grüßt,

Arno (DB2ZV)
#1200514
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Anon Nymous wrote:
> Es ist nicht illegal Polizeifunk zuhause in deiner kleinen Kammer
> abzuhören!
Wie Jörg Wunsch schon geschrieben hat, ist das sehr wohl illegal.

Es ist aber AFAIK schon länger nicht mehr verboten solche Geräte zu 
verkaufen, kaufen oder zu besitzen. (Früher stand in den 
Elektronikmärkten dann immer daneben: "Nur für den Export" ;) ) Das hat 
mit dem EU-Binnenmarkt zu tun. Empfänger zu verbieten, weil sie auch 
undeutsche Frequenzen empfangen können, ist ein Handelshemmnis.
Gast #1200562
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> Hm, ich dachte als Amaterufunker darf man so ziemlich alles abhören, um
> herauszufinden, ob das eigene Gerät in diesem Band stört?

Dann wäre es ja ein unbeabsichtigtes Mithören des Polizeifunks um das 
eigene Funkgerät zu testen. Das ist natürlich erlaubt solange der 
Funkamateur von der Tatsache des Abhörens nicht berichtet. Es handelt 
sich dann ja nicht um ein vorsätzliches Abhören des Polizeifunks. Wenn 
natürlich die passenden Frequenzen in einem Speicher abgelegt sind, hat 
der Funkamateur Erklärungsnöte.
#1200564
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Conlost wrote:
> Hallo,
>
>>sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt
> geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon
> nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden
>
> dieses "anderen nicht mitgeteilt werden" ist der springende Punkt.
>
> Man darf alles empfangen, man darf es nur niemanden erzählen.  :-)

Nein,
§148
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird 
bestraft, wer
1.
entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer 
Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder


> Es grüßt,
>
> Arno (DB2ZV)
Gast #1200702
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Detlev T. wrote:
> Anon Nymous wrote:
>> Es ist nicht illegal Polizeifunk zuhause in deiner kleinen Kammer
>> abzuhören!
> Wie Jörg Wunsch schon geschrieben hat, ist das sehr wohl illegal.
>
> Es ist aber AFAIK schon länger nicht mehr verboten solche Geräte zu
> verkaufen, kaufen oder zu besitzen. (Früher stand in den
> Elektronikmärkten dann immer daneben: "Nur für den Export" ;) ) Das hat
> mit dem EU-Binnenmarkt zu tun. Empfänger zu verbieten, weil sie auch
> undeutsche Frequenzen empfangen können, ist ein Handelshemmnis.

Es gibt in D in sehr vielen Versandhäusern diverse Scanner zu kaufen, 
mit denen ist es ohne jedes Problem legal möglich Frequenzen zwischen 
100kHz und 2.4GHz abzuhören. Man darf das Gehörte nur nicht öffentlich 
wiedergeben oder es sonst irgendwie benutzen.
Moderator Persönliche Seite #1200721
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Thilo M. wrote:

> Es gibt in D in sehr vielen Versandhäusern diverse Scanner zu kaufen,
> mit denen ist es ohne jedes Problem legal möglich Frequenzen zwischen
> 100kHz und 2.4GHz abzuhören.

Wenn du das Wort ,legal' aus deinem Satz streichst, dann stimmt er.

Die Gründe sind bereits hinreichend dargelegt worden.  Du kannst
auch Autos kaufen, die auf einem Fußweg fahren können, das macht
es aber auch noch lange nicht ,legal', dort zu fahren.  Du kannst
sicher auch auf einem Fußweg fahren und dich nicht erwischen lassen,
aber auch davon wird es nicht ,legal', das zu tun.

Im Gegensatz zum Fahren mit dem Auto auf dem Fußweg (bei dem man in
der Regel schon erstmal ,,erwischt'' werden muss, bevor es zu einer
Strafe kommt, und das ist dann auch erstmal eine Ordnungsstrafe und
kein Strafverfahren nach StGB) war die teutonische Justiz in der
Vergangenheit zuweilen sehr hanebüchen in Entscheidungen, die mögliche
Verstöße gegen § 88 TKG -- insbesondere im Hinblick auf den Empfang
sogenannter BOS-Aussendungen -- betrafen.  Das ging so weit, dass
bereits das Einspeichern entsprechender Frequenzen als Vorsatz zu
einer derartigen Handlung gewertet worden ist, ohne dass die Gerichte
es hernach noch für nötig befunden hätten, einen tatsächlichen Beweis
eines illegalen Empfangs zu besitzen (denn erst dieser ist ja
strafbewehrt).  Ein derartiges Urteil ist kürzlich mal
nachinstanzlich gekippt worden, aber eine Schwalbe macht leider noch
keinen Sommer.
Gast #1200882
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Auf jedem Flohmarkt gibt es kleine Scan-Radios für 2-3 Euro zu kaufen, 
die
alle so ziemlch auf der gleichen Schaltung mit TDA7088 (oder SC1088) 
basieren. Dieses Micky-Maus Radio ist bestimmt auch so aufgebaut.

Es ist ein Leichtes, den Empfangsbereich zu verändern. Funkamateure
verwenden diese kleinen Apparate z.B. im 144 Mhz-Band.

MfG Paul
#1200887
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Jonny Obivan wrote:

> Eigentlich schräg, dass die Bänder derart komisch und einfach
> zu erreichen liegen.

Antike Technik, deren Ablösung an den üblichen deutschen 
Föderalismusproblemen scheitert. Zuständig sind überwiegend die Länder, 
aber er ergibt wenig Sinn, in Bremen eine andere Technik einzusetzen als 
in Niedersachsen, und so sitzen sämtliche Bundesländer plus Bund 
zusammen am Tisch und reden und reden und reden...

Wikipedia: "Neben Albanien ist die Bundesrepublik das letzte Land in 
Europa, das noch nicht auf digitalen und somit weitgehend abhörsicheren 
Funk umgestellt hat. Dies wird seit vielen Jahren diskutiert, aber nicht 
umgesetzt;"

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