Christian Berger schrieb:
> Strafen meines Wissens nach nicht.
Dann solltest du dein Wissen mal aktualisieren.
1 | TKG
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2 |
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3 | § 149 Bußgeldvorschriften
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4 |
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5 | (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
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6 |
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7 | ...
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8 | 10.
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9 | ohne Frequenzzuteilung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 eine Frequenz nutzt,
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10 | ...
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11 | (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 ...
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12 | Nr. ... 10, ... mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro ...
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13 | geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den
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14 | der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reichen
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15 | die in Satz 1 genannten Beträge hierfür nicht aus, so können sie
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16 | überschritten werden.
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Ja, es ist keine Straftat im Sinne des StGB (mehr), aber das heißt
nicht, dass es deshalb gar keine Strafe mehr gäbe. Hätte ja auch
keinen Sinn, denn ohne Konsequenz würde wohl jeder tun und lassen, was
er will.