Hallo,
ich habe Anfang 2013 bei einer neuen Handelsfirma angefangen. Diese
Firma hat außerdem ein Außenlager in einem ca. 15 km entfernten
Nachbarort, welches nicht durchgehend besetzt ist.
Wenn wir nun einen Auftrag über eine größere Menge erhalten, werden die
Produkte dann direkt im Außenlager bereitgestellt (auf Paletten etc.),
damit sie direkt dort von der Spedition abgeholt werden können.
Da ja das Außenlager nicht durchgehend besetzt ist, war es bisher
üblich, dass immer einer der Mitarbeiter dort hin fährt um den Spediteur
zu erwarten.
Es gibt keinen Firmenwagen, daher fahren die Mitarbeiter mit dem
Privat-PKW. Eine Pauschale von 0,30 € je km wird dann an den jeweiligen
Mitarbeiter gezahlt.
Nun soll auch ich mit meinem Privat-PKW in das Lager fahren, was ich
eigentlich ablehne.
Nun meine Frage: Kann mein Arbeitgeber mich dazu zwingen, dass ich
geschäftliche Fahrten mit meinem Privat-PKW mache?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! :)
Arbeitnehmer123 schrieb:> Nun meine Frage: Kann mein Arbeitgeber mich dazu zwingen, dass ich> geschäftliche Fahrten mit meinem Privat-PKW mache?
Wenn es nicht Bestandteil vom Arbeitsvertrag ist: Nein.
Immerhin wirst du aber entschädigt und hast kein Problem, wenn dein Auto
mal nicht funktioniert/dabei hast, musst also keine erhöhte
Verfügbarkeit deines Autos sicherstellen.
hmm...ich reiße mich darum, Geschäftsfahrten mit dem Privat-PKW
durchzuführen, da Kosten_Auto < Pauschale_Firma
bei uns gibt's auch nur 30 cent.
Oder fährst du so ein relativ neues, teures Auto, wo die Abschreibung
noch sehr hoch ist?
LG Sarah
in einem solchen Fall bekommt man übrigens 0,30 hin und zurück, weil es
Wechseltätigkeit ist. Lohnen tut sich das aber nur, wenn man keinen
Unfall hat und die Zeit voll bezahlt wird. Das Auto kostet nämlich
gerade auf Kurzfahrten durchaus mehr, als 30 Cent, es sei denn, es wäre
eine alte billige Kiste. Die würde ich in jedem Fall auch nehmen.
Selbständiger schrieb:> Das Auto kostet nämlich> gerade auf Kurzfahrten durchaus mehr, als 30 Cent, es sei denn, es wäre> eine alte billige Kiste.
Hmm, ist der Spruch nicht: Ich kaufe mir ein neues Auto weil das alte zu
teuer wird ?
Alles Selbstbetrug um die Protzkarosse zu verteidigen ?
Ein Problem ergibt sich mit dem Privatwagen erst dann, wenn es einmal zu
einem Unfall kommt, bei dem man ganz oder teils Schuld ist. Dann ist es
nämlich einfach für die Firma: Sie ist zu gar nichts verpflichtet. Den
Schaden hat der Arbeitnehmer komplett selbst.
Hi,
Jochen Fe. schrieb:> Ein Problem ergibt sich mit dem Privatwagen erst dann, wenn es einmal zu> einem Unfall kommt, bei dem man ganz oder teils Schuld ist. Dann ist es> nämlich einfach für die Firma: Sie ist zu gar nichts verpflichtet. Den> Schaden hat der Arbeitnehmer komplett selbst.
JAIN!
ES kommt darauf an wie du "Schuld" definierst...!
Es ist dabei durchaus möglich das du zwar im Sinne der
"Schadensregulierung" der "Schuldige" bist, also DEINE Versicherung dem
Schaden am Gegenfahrzeug bezahlen musst, aber du trotzdem einen
Ersatzanspruch gegenüber deinem Arbeitgeber hast.
So lange du den Unfall nicht GROB Fahrlässig verursacht hast muss der
Arbeitgeber SEHR WOHL einspringen. Also auch bei "einfacher"
Fahrlässigkeit.
Was allerdings trotzdem bei dir hängenbleibt ist der
Rückstufungsschaden, also die Mehrzahlungen bei der KFZ Haftpflicht
Versicherung.
Dieses Risiko ist bereits in den 30ct enthalten.
Im übrigen ist es aber auch so das man nicht nur im "eigenen Auto" bei
grober Fahrlässigkeit den Schaden aus der Privattasche bezahlen darf.
Auch bei Fahrt mit dem Firmenwagen muss man beim selben Unfallgeschehen
wo der AG beim Privatwagen die Zahlung verweigern kann rein von der
Rechtlichen Seite her dem Arbeitgeber Schadensersatz zahlen.
Das viele AG dies trotzdem nicht einfordern liegt -je nach AG- entweder
an Unwissenheit oder natürlich auch häufig vorkommend am Goodwill des
AG.
Aber rein REchtlich kann jederzeit Schadensersatz verlangt werden!
MaWin schrieb:> Hmm, ist der Spruch nicht: Ich kaufe mir ein neues Auto weil das alte zu> teuer wird ?> Alles Selbstbetrug um die Protzkarosse zu verteidigen ?
Im Grunde: JA!
Wobei der Kostenverlauf schon so etwas ähnliches wie eine
Badewannenkurve darstellt. Ab einem gewissen Alter wird die Karre dann
wieder deutlich teurer. Früher waren es 10 Jahre, heute ist es schon
sehr viel später...
Wobei selbst die älteste Schrottkiste niemals auch nur annähernd die
Kosten eines Neuwagens gleicher Kategorie erreichen wird.
(Wenn man mal von echten Top gepflegten Oldtimern von vor Baujahr 60
absieht)
Und auch ein Firmenwagen (zur Privatnutzung) ist im Grunde ein verdammt
teurer Spass. Das lohnt sich Finanziell nur für diejenigen die
gesteigerten Wert auf das Fahren mit einem Neuwagen legen und ohne den
Firmenwagen sich das entsprechende Neufahrzeug aus eigener Tasche kaufen
würden. Für jemanden der grundsätzlich auch mit einem Wagen der "unter
5000Euro Klasse" zufrieden ist wird das ganz schnell zu einem
Verlustgeschäft.
Das sollte mal jeder für sich selbst überschlagen...
Als Beispiel:
MAx Mustermann, 30 Jahre alt, Verdient ERA EG11, Tarifvertrag IGM NRW.
Das sind 3323 Euro Brutto (Im Vergleich zu anderen BL ist NRW damit ein
echtes Niedriglohngebiet, aber das ist ein anderes Thema)
Er wohnt 30km von seiner Arbeitsstätte entfernt.
Keine Kinder, nicht verheiratet.
Ohne Firmenwagen bei normaler Steuererklärung ohne besondere Tricks und
Abschreibungen würde er damit ein Nettomonatslohn von 2080 euro
erhalten.
Bekommt er aber nun von seiner Firma einen Firmenwagen gestellt, nehmen
wir mal an einen 3er BMW in der Basisausführung ohne besondere extras
oder Motorisierung, dann verringert sich der Auszahlungsbetrag alleine
durch die Steuerlichen Effekte auf 1648,60 Euro!
Damit kostet ihn der Firmenwagen 5176,80 Euro im Jahr!
Noch stärker ist der Unterschied wenn der Arbeitgeber auch die Option
bietet das er einen Teil des Lohns als Fahrtkostenzuschuss zahlt.
In diesem Musterfall sind da 185 Euro Monatlich möglich.
Für diese 185 Euro fallen dann weder Steuern noch Sozialabgaben an, die
sind also Brutto == Netto. Mit Firmenwagen geht das nicht.
Mit diesem Modell liegt der Netto Auszahlungsbetrag dann bei 2126 Euro
was bedeutet das ihm der Firmenwagen im Vergleich sogar 5729 Euro an
Nettogehalt kostet!
Ok, wenn man das mit den Kosten (Wertverlust und Unterhalt)vergleicht
die ihm entstehen würden wenn er sich dieses Auto privat kauft so sind
diese ~5177 bzw. 5729 Euro bei einem übergroßen Bedürfnis nach einem
NEUWAGEN vielleicht noch ein gutes Geschäft.
Aber verlgichen mit jemanden der mit einem gut gepflegten Golf(IV) für
2500 Euro Anschaffungspreis für die nächsten vier Jahre zufrieden ist so
hat er pro Jahr sicher 3000-4000 Euro weniger in der Tasche als er haben
könnte wenn er den Golf fahren würde!
Und bei einem noch billigeren Auto wäre es noch ein größerer
Unterschied. Es gibt ja auch die Möglichkeit einen 3er Golf mit 1 1/2
JAhren Tüv für 600 Euro zu kaufen, diesen so lange zu fahren bis man die
drei Monate -von den Folgen eher Harmlose- Zeit für die nächste Tüv
Prüfung überschritten hat und den Wagen dann für 250 Euro an den
nächsten Nach_Afria_verschiffer" zu verscherbeln.
Wertverlust sind dann 350 Euro in 19Monaten, also keine 20 Euro im
Monat.
Steuer und Versicherung schlagen je nach Tarif und Gesellschaft so mit
40Euro/Monat zu buche, bedeutet Fixkosten in Höhe von 720 Euro/Jahr.
Wenn man glück hat kommt man in dieser Zeit ohne Reparatur aus.
Falls aber doch eine teure Rep. zwischendurch nötig sein sollte zieht
man den Autowechsel halt vor! Und wenn man doch die eine oder andere
Kleinreparatur machen lassen muss ist es immer noch ein gutes Geschäft!
Dann ist man da ganz schnell bei einer Differenz von 4500 Euro/Jahr die
man mit dem Firmenwagen weniger in der Tasche hat als mit einem alten
Privatwagen! (Natürlich kommt es noch etwas auf die individuelle
Fahrweise und Versicherungsprozente an. Wenn jemand total
Materialvernichtend fährt und vielleicht durch diverse Unfälle dann bei
150% Versicherungsbeitrag ist stimmt die Rechnung so dann nicht mehr...)
Aber ich bin jetzt etwas vom Thema abgekommen.
Wollte eigentlich nur Aufzeigen das ein Firmenwagen im Grunde sehr teuer
werden kann. Aber ob es einem das Wert ist muss jeder für sich selbst
entscheiden. Ist halt einfach die Frage ob man der Meinung ist einen
Neuwagen fahren zu müssen oder nicht!
Gruß
Carsten
Carsten Sch. schrieb:> Hi,>> Jochen Fe. schrieb:>> Ein Problem ergibt sich mit dem Privatwagen erst dann, wenn es einmal zu>> einem Unfall kommt, bei dem man ganz oder teils Schuld ist. Dann ist es>> nämlich einfach für die Firma: Sie ist zu gar nichts verpflichtet. Den>> Schaden hat der Arbeitnehmer komplett selbst.>> JAIN!> ES kommt darauf an wie du "Schuld" definierst...!> Es ist dabei durchaus möglich das du zwar im Sinne der> "Schadensregulierung" der "Schuldige" bist, also DEINE Versicherung dem> Schaden am Gegenfahrzeug bezahlen musst, aber du trotzdem einen> Ersatzanspruch gegenüber deinem Arbeitgeber hast.>
Bitte Rechtsgrundlage nennen, ich kenne das nur so wie von mir
geschildert.
Aufgrund welcher Tatsache ist der AG für private Schäden am privaten KFz
haftbar, auch wenn es eine Firmenfahrt war?
Hi,
Jochen Fe. schrieb:> Bitte Rechtsgrundlage nennen, ich kenne das nur so wie von mir> geschildert.> Aufgrund welcher Tatsache ist der AG für private Schäden am privaten KFz> haftbar, auch wenn es eine Firmenfahrt war?
Die Rechtsgrundlage ist (u.a.) der §670 sowie §611 BGB.
Wobei sich das nicht aus dem Gesetzestext direkt ergibt. Es ist eher die
Fortschreibung des Rechts durch Höchstrichterliche REchtssprechung!
Bekannt ist das im allgemeinen unter "Haftungsprivileg für Arbeitnehmer"
oder einschränkung der Arbeitnehmerhaftung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung
Gut beschrieben ist es z.B. in diesem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes:
- 8 AZR 102/10 -
http://lexetius.com/2011,4385
Auszug:
>[24] In entsprechender Anwendung des § 670 BGB muss der Arbeitgeber dem> Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden ersetzen, wenn> das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich> eingesetzt wurde. Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des> Arbeitgebers handelt es sich ua., wenn ohne den Einsatz des> Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen> und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste> (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4)> oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene> Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG 23. November 2006 - 8 AZR 701/05> - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr.> 2).
In dem Urteil sind dann auch weitere Urteile genannt.
Weitere Links:
http://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=11975
Zusammenfassung:
> Beschädigt ein Arbeitnehmer bei betrieblich veranlaßten Arbeiten> schuldhaft sein mit Billigung des Arbeitgebers eingesetztes Fahrzeug,> so gelten im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruchs des Arbeitnehmers> nach § 670 BGB die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung> auch dann, wenn über das Fahrzeug des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber> ein Mietvertrag abgeschlossen worden war.
Oder
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={BDA856E6-3943-4048-9EC7-2683E4A547ED}
Gruß
Carsten
Carsten Sch. schrieb:> So lange du den Unfall nicht GROB Fahrlässig verursacht hast muss der> Arbeitgeber SEHR WOHL einspringen. Also auch bei "einfacher"> Fahrlässigkeit.> Was allerdings trotzdem bei dir hängenbleibt ist der> Rückstufungsschaden, also die Mehrzahlungen bei der KFZ Haftpflicht> Versicherung.
Also entweder der AG springt ein und zahlt ODER meine Versicherung muss
ran und ich werde Rückgestuft. Aber wie geht beides gleichzeitig?
Carsten Sch. schrieb:> Wollte eigentlich nur Aufzeigen das ein Firmenwagen im Grunde sehr teuer> werden kann.
Da hast du vollkommen recht und es richtig vorgerechnet.
Ich hatte auch ein Angebot für einen Firmenwagen zur Privatnutzung.
Hatte mich zuerst sehr darüber gefreut.
Allerdings habe ich es dann genauso durchgerechnet.
Dazu muss man ja auch noch erwähnen, dass man die ca 5000 Euro im Jahr,
die der Firmenwagen zur Privatnutzung kostet ja auch jedes Jahr zahlen
muss.
Fährt man die Kisten 4 Jahre lang ist man dann eben auch locker die
40000 euro weg.
Denn das Problem ist, dass der Geldwerte Vorteil sich immer auf den
Listenpreis bezieht.
Auch wenn der Wagen wegen Rabatte nicht so viel gekostet hat und schon 2
Jahre alt ist.
Denn ein Neuwagen ist nach genau 3 Jahren nur noch die Hälfte des
Kaufpreises wert. Deswegen sind Neuwagen so teuer.
Hi,
cyblord ---- schrieb:> Also entweder der AG springt ein und zahlt ODER meine Versicherung muss> ran und ich werde Rückgestuft. Aber wie geht beides gleichzeitig?
Das ist doch ganz einfach, einfach noch mal genau lesen...
(Oder mit den genannten Referenzen selbst googeln)
Der AG ist verantwortlich für ALLE SCHÄDEN an MEINEM Fahrzeug. Also das
was z.B. eine Vollkaskoversicherung übernehmen würde.
Aber so lange er mindestens die gesetzlich vorgesehene
Fahrtkostenpauschale zahlt ist er NICHT verantwortlich für die Schäden
am Gegenfahrzeug!
Dieses Risiko ist in den 30ct. mit drin. (Wenn er weniger Zahlt kann er
schon haftbar sein, kommt dann aber auf den EInzelfall und die Differenz
zu den den 30ct an.)
Das muss MEINE KFZ Haftpflicht übernehmen. (In der Folge meist
Beitragssteigerung wegen Rabattrückstufung)
Daher:
Verursache ich einen Unfall bei dem MEIN Fahrzeug beschädigt wird muss
der Arbeitgeber mir die Reparatur bzw. ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug
bezahlen. Bzw. wenn eine Vollkaskoversicherung besteht die Zahlen würde
dafür den Eigenanteil plus die zu erwartendenden Mehrzahlungen durch
Beitragssteigerungen in den nächsten JAhren...
Wird aber auch fremdes Eigentum beschädigt so muss ICH, bzw. ab einem
Wert wo sich das rechnet, meine KFZ Haftpflicht den Schaden übernehmen
und die daraus resultierenden Mehrkosten bei den Beiträgen bleiben bei
mir hängen...
Dipl.-Ing. (TH) schrieb:> Da hast du vollkommen recht und es richtig vorgerechnet.> Ich hatte auch ein Angebot für einen Firmenwagen zur Privatnutzung.> Hatte mich zuerst sehr darüber gefreut.> Allerdings habe ich es dann genauso durchgerechnet.
Ja, es ist wirklich erschreckend!
Als es für mich mal vor einiger Zeit relevant war ging es mir genauso,
erst gedacht "super!" - Dann aber mit Leuten gesprochen die sich damit
Auskennen und große Augen gemacht. Seit ein paar Jahren ist das Thema
Firmenwagen damit für mich abgehakt - wenn überhaupt dann würde ich nur
bei einem wirklichen Kleinwagen noch einmal zum Taschenrechner
greifen...!
So lange das einem -wie bei uns- noch vorher bewusst wird geht es ja
noch, aber wenn man so im Internet liest merkt man schnell das viele
erst hinterher große Augen machen und denen dann teilweise sogar
wirklich das Geld schmerzhaft fehlt. Aber dann sind die zumindest für
die Mindestdauer des Leasingvertrages an die Entscheidung gebunden...
Dipl.-Ing. (TH) schrieb:> Denn das Problem ist, dass der Geldwerte Vorteil sich immer auf den> Listenpreis bezieht.> Auch wenn der Wagen wegen Rabatte nicht so viel gekostet hat und schon 2> Jahre alt ist.
Js, genau DAS ist der Haken an der Sache...
Eagl wie alt oder Schrottig ein Fahrzeug ist, als Firmenwagen zur
Privatnutzung wird es immer mit 1% vom Listenneupreis in die Berechnung
eingezogen. Daher ist alles andere als ein Neuwagen für ALLE
Arbeitnehmer das reinste Verlustgeschäft. Bei einem Neuwagen lohnt es
sich ja zumindest noch für diejenigen die meinen sie bräuchten das
Unbedingt.
Das eigentlich wiedersprüchliche an der Sache mit den Firmenwagen ist
ja, das es sich durch die progressive Steuerlast um so weniger Lohnt je
mehr man verdient. Denn der Geldwerte Vorteil wird ja immer oben an die
Spitze der Individuellen Steuerlast gesetzt.
Bei einem Geringverdiener kann ein (kleiner) Firmenwagen tatsächlich
eine große Entlastung sein! Aber ab alleinstehendem IGM-Facharbeiter und
spätestens ab "Durchschnitts-Ingenieur" auch mit Familie zahlt man meist
drauf!
Aber der absolute Großteil der Firmenwagen wird von den "Gutverdienern"
gefahren. ICh kann mir das nur so Erklären das es einfach noch so in den
Köpfen drin ist das dies eine "quasi Gratiszugabe" ist wie es zu Zeiten
vor der 1% Steuerregelung auch wirklich war. Und das viele dann einfach
nicht nachrechnen und eher über die Hohe Steuerlast schimpfen ohne zu
merken das ~500Euro im Monat nur wegen des KFZ dabei sind.
Einen vernünftigen Mittelweg kann man in einigen Fällen vielleicht noch
mit einem Fahrtenbuch gehen. Also man darf das KFZ frei benutzen, macht
das aber nur für wenige Privatfahrten und führt darüber Buch. Dann
werden nur die wenigen Fahrten versteuert...
So kann man dann den Verwandtenbesuch oder die Fahrt zum Klassentreffen
mit dem "dicken Protzschlitten" antreten. Genauso wie die paar Fahrten
wo man wirklich auf ein größeres Auto angewiesen ist, hat aber für den
ganzen Rest dann einen älteren Kleinwagen im Privatbesitz vor der Tür
stehen.
ISt aber auch wieder ein Rechenexempel.
Gruß
Carsten
> Eine Pauschale von 0,30 € je km wird dann an den jeweiligen> Mitarbeiter gezahlt.
Diese Pauschale von 0,30€ gilt nur beim Finanzamt für den täglichen Weg
zur Arbeit.
Für dienstliche Fahrten mit den privaten PKW gilt im allgemeinen:
0,50€ pro gefahrenen km, wenn die Fahrtzeit als Arbeitszeit zählt.
1,00€ pro gefahrenen km, wenn die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit
zählt*.
Außerdem bist Du nur zu diesen Fahrten verpflichtet wenn es ausdrücklich
in Deinem Arbeitsvertrag steht. Da kann man aber nachverhandeln.
Grüße Löti
*Anreise zur Weiterbildung usw... .
Carsten Sch. schrieb:> So kann man dann den Verwandtenbesuch oder die Fahrt zum Klassentreffen> mit dem "dicken Protzschlitten" antreten.
Wenn man es nötig hat mit einem Auto zu protzen...
Perfide ist ja auch, dass der Dienstwagen zur Privatnutzung als Teil des
Gehalts angesehen wird. Ergo verdient man weniger, kriegt dafür die
Privatnutzung. Muss dann als geldwerten Vorteil versteuern und verdient
noch weniger...
Für die Firmen bietet das steuerliche Vorteile dir einen Dienstwagen als
Teil des Gehalts anzubieten.
Und das wirkt mithilfe eines psychologischen Effekts.
Viele Männer definieren sich durch ihren Job, der Stellung im Job und
durch die höhe des Gehalts. Ein Dienstwagen zeigt dazu nach außen ganz
deutlich, dass man in der Firma wichtig ist. Somit steigt dadurch auch
das vermeintliche Ansehen des Mannes in der Gesellschaft die diesen Mann
durch seinen Erfolg im Job definiert.
Ich verstehe eure Rechnung nicht...irgendwie ist meine Rechnung deutlich
positiver.
Firmenwagen ist ein Golf V als Neuwagen für Listenpreis um die 24kEuro.
Muss natürlich versteuert werden, sprich ich bekomme etwa 240,- Euro
weniger Gehalt im Monat raus. Dafür bezahle ich aber gar nichts weiter,
keinen Sprit, keine Versicherung, keine Wartung/Reparaturen, keinen
Anschaffungspreis.
Da ich für etwa 140,- Euro im Monat tanke, kostet mich die Karre noch
100,- Euro im Monat. Ich glaube kaum das ich davon selber alles bezahlen
könnte.
Das wären in den letzten 5 Jahren so lange ich den Firmenwagen habe nur
6000,- Euro, also nicht mal der Anschaffungspreis.
eben. die ganzen esel hier berücksichtigen nur den anschaffungspreis,
was natürlich total dämlich ist. sorry aber ein firmenwagen der >30k€
klasse ist immer günstiger
wenn man von 60k€/a gehalt ausgeht, 40km entfernen zu arbeit und
listenpreis des autos 50k, beispielsweise ein 520d
kostet der wagen ca. 560€ im monat
privat würde wagen dann 734€ laut autokostenrechner im monat kosten!
incl wertverlust etc. also hat man dabei gewonnen.
Hi,
Pascal B. schrieb:> eben. die ganzen esel hier berücksichtigen nur den anschaffungspreis,> was natürlich total dämlich ist. sorry aber ein firmenwagen der >30k€> klasse ist immer günstiger
Ich würde sagen im Zweifelsfall ist "der Esel" hier derjenige der nicht
Lesen kann. NATÜRLICH gilt die Rechnung nur für jemanden der es nicht
nötig hat alle 2Jahre ein neues Auto zu fahren und auch mit einem
älteren KFZ wie beispielsweise einem GolfIV zufrieden ist. Das wurde
hier mehrmals betont! Und die Differenz wird um so größer je weniger
Wert man auf den Wert des privaten Autos legt!
Ds es für jemanden der sich ansonsten auch selbst einen NEUWAGEN kaufen
würde ganz anders aussehen würde wurde AUSDRÜCKLICH auch so hier
geschrieben!
Carsten Sch. schrieb:> Ok, wenn man das mit den Kosten (Wertverlust und Unterhalt)vergleicht> die ihm entstehen würden wenn er sich dieses Auto privat kauft so sind> diese ~5177 bzw. 5729 Euro bei einem übergroßen Bedürfnis nach einem> NEUWAGEN vielleicht noch ein gutes Geschäft.Pascal B. schrieb:> wenn man von 60k€/a gehalt ausgeht, 40km entfernen zu arbeit und> listenpreis des autos 50k, beispielsweise ein 520d> kostet der wagen ca. 560€ im monat
Eher etwas mehr, aber nehmen wir den Wert mal so hin, die Richtung
stimmt ja. Sind nach deiner Rechnung also 6720 Euro im Jahr
Pascal B. schrieb:> privat würde wagen dann 734€ laut autokostenrechner im monat kosten!> incl wertverlust etc.
Kann ich jetzt nicht verifizieren, klingt aber zumindest Plausibel !
Pascal B. schrieb:> also hat man dabei gewonnen.
JAAAAA, Und genau da gerät die Kuh aufs Eis.
Denn so wird das ganze schnell zur Milchmädchenrechnung!
Das ist ja Faktor um den es sich hier Dreht!
Ich weiß jetzt nicht ob die Rechnung an deine reale Situation angelehnt
oder nur fiktiv ist. Das tut ja im Grunde auch gar nichts zur Sache!
Aber Sei mal ehrlich zu dir Selbst:
Wenn wir einfach mal fiktiv davon ausgehen das du dich jetzt in der
Situation befindest das du 60k/anno Bruttoverdienst hast und 40km Fahrt
zur Arbeit.
Würdest du dir OHNE Firmenwagen diesen oder einen ähnlichen Wagen als
NEUWAGEN kaufen und alle zwei Jahre wieder auf den nächsten Neuwagen
wechseln?
Wenn du diese Frage EHRLICH mit JA Beantworten kannst, DANN ist es in
der Tat ein gutes Geschäft für dich. Da kann man nichts gegen sagen.
Wenn aber jemand in dieser Situation sagt:
Och nö, Mir langt mein Kleinwagen, altes Auto, wasauchimmer -
Wozu brauche ich einen Nagelneuen BMW...
JA DANN ist es ein schlechtes Geschäft.
Wie gesagt, es geht hier nicht darum das ein Dienstwagen immer von
Nachteil ist. Für eine bestimmte Gruppe lohnt es sich schon.
Es geht einfach darum das sich viele von den realen Kosten gar kein Bild
machen und nachher dann ganz erstaunt sind wenn sie darauf kommen was
das Fahrzeug denn tatsächlich kostet.
Wenn jemand das für sich ganz korrekt durchrechnet, dann darauf kommt
das ein Firmen-KFZ den Betrag X kostet, das Privat KFZ das man
stattdessen fahren würde den Betrag Y und er dann der ehrlichen Meinung
ist das ihm die Differenz von X zu Y das Wert ist, dann spricht ja gar
nichts dagegen einen Firmenwagen zu nutzen. Falls am Ende der Rechnung
sogar das Ergebniss einen negativen Wert haben sollte, dann wäre er
sogar bescheuert wenn er das ablehnen würde.
Aber viele machen diese Rechnung halt nicht!
/*
->
DA man mich darauf hingewiesen hat das meine zugegebermaßen meist langen
Beiträge auf einzelne Beiträge aufgeteilt vielleicht etwas besser Lesen
sind werde ich das jetzt mal versuchen:
Zum Beispiel von Guest folgt also ein neuer Beitrag...
*/
> Diese Pauschale von 0,30€ gilt nur beim Finanzamt für den täglichen Weg> zur Arbeit.>> Für dienstliche Fahrten mit den privaten PKW gilt im allgemeinen:> 0,50€ pro gefahrenen km, wenn die Fahrtzeit als Arbeitszeit zählt.> 1,00€ pro gefahrenen km, wenn die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit> zählt
Sagt wer? Das ist denke ich von der Firma abhängig (und Tarifvertrag?).
Bei meiner Firma sind es 30 Ct pro gefahrenen km.
Man sollte außerdem noch beachten was im Kfz-Versicherungsvertrag steht.
Bei manchen sind auschließlich private Nutzung Standard, bei manchen
gelegentliche berufliche Nutzung.
Guest schrieb:> Ich verstehe eure Rechnung nicht...irgendwie ist meine Rechnung deutlich> positiver.
Die Rechnungen zeigen zwar alle in eine Richtung, gelten aber immer nur
für den Einzelfall. Für jemanden mit Stkl. 3 kommt der Firmenwagen
deutlich günstiger als jemanden mit Stkl.1 Und Kinder spielen dann auch
noch eine Rolle. Das kann schon eine Menge aus machen.
Wobei die grobe Richtung schon so stimmt.
Auch spielen die Entfernungskilometer eine Rolle, denn es gelten ja
nicht die 1% alleine sondern zusätzlich sind auch noch 0,03% pro
Kilometer die deine Arbeitsstelle von deinem Wohnort entfernt ist
fällig!
Das übersehen viele - kann aber gerade bei langen Fahrtstrecken sogar
den größeren Teil ausmachen!
Andererseits kann der AG dich auch ein wenig von der Steuer "freikaufen"
also einen Anteil der Steuer für dich übernehmen. Das ist wieder
individuell geregelt. Manche übernehmen 50% oder weit mehr, andere gar
nichts.
> Firmenwagen ist ein Golf V als Neuwagen für Listenpreis um die 24kEuro.> Muss natürlich versteuert werden, sprich ich bekomme etwa 240,- Euro> weniger Gehalt im Monat raus.
Wenn es bei dir so ist, dann können wir ja mit dem Wert arbeiten. Das
bedeutet aber das du entweder sehr nah an der Firma wohnst oder das der
AG einen hohen Anteil deiner Steuerlast mit übernimmt!
Wobei die 240 Euro aber nur ein Teil der Rechnung sind. Du darfst nicht
vergessen das du nicht nur direkte Abzüge beim Nettolohn hast sondern
gleichzeitig auch Abzugsmöglichkeiten bei der Steuer verlierst.
Wie viel das ist kommt wieder auf die Entfernung Wohnung <-> Arbeit an.
Wohnst du nahe dabei ist das praktisch nichst, hast du eine lange
Anfahrt so ist das eine ganze Menge, kann alleine schon mal einen
vierstelligen Betrag im Jahr ausmachen! Das muss man aber mit in die
Rechnung einbeziehen!
> Dafür bezahle ich aber gar nichts weiter,> keinen Sprit, keine Versicherung, keine Wartung/Reparaturen, keinen> Anschaffungspreis.
Das Wartung, Versicherung und natürlich Anschaffung Bestandteil des
Firmenwagens sind ist selbstverständlich. Deshalb ist es ja ein
Geldwerter Vorteil!
Aber der Spritanteil für die Privatfahrten gehört so nicht ohne weiteres
dazu. Das müsste normalerweise wieder gesondert versteuert werden.
(Wobei auch hier der AG wieder Anteilig was gegen Pauschalversteuerung
übernhemen kann usw... )
In einigen, besonders kleineren, Firmen wird da auch der Privatsprit
selbst für Urlaubsfahrten nicht gesondert nachgehalten und als "All-In"
betrachtet. Das ist dann einfach so.
Aber es sollte klar sein das die Kosten dann nur deshalb so niedrig sind
weil es bei ganz strenger Sichtweise mit einem Steuervergehen
eingehergeht... Wobei man als Arbeitnehmer da nicht besonders viel
riskiert wenn man nicht nachweisbar selbst entsprechend agiert hat, also
beschweren würde ich mich in diesem Fall sicher auch nicht!
(evtl. ein paar Euro auf die Kante legen falls mal eine Steuerprüfung
bei der Fa. kommt und ein ganz findiger Prüfer darauf aufmerksam wird
und jemand im Betrieb dummerweise auch noch die Belege der "spanischen"
Takstelle zusammen mit der "Ansichtskarte aus dem Urlaub" gesammelt hat)
> Da ich für etwa 140,- Euro im Monat tanke, kostet mich die Karre noch> 100,- Euro im Monat. Ich glaube kaum das ich davon selber alles bezahlen> könnte.
Wie gesagt, ob da so stimmt hängt noch von anderen Faktoren ab.
Insbesondere wie weit du von der Firma entfernt wohnst.
> Das wären in den letzten 5 Jahren so lange ich den Firmenwagen habe nur> 6000,- Euro, also nicht mal der Anschaffungspreis.
Ja, 6k Euro, oder meinetwegen auch 8kEuro wenn man jetzt einfach mal
irgendeinen wehr für die fehlenden Fahrtkostenpauschale in deiner
REchnung pauschal mit einbezieht, das ist wirklich ein guter Kurs für 5
Jahre Mobil sein "All-In"
Aber es gilt halt nur für deinen speziellen Fall und wohl auch nur weil
die Fa. das mit dem Tanken ebenfalls etwas freier handhabt!
Wobei 5 Jahre für einen Firmenwagen schon ein beachtliches Alter sind...
Meist wird dann doch nur für 2 oder maximal 4 Jahre geleast weil für den
Arbeitnehmer immer die Kosten eines Neuwagens anfallen.
Das ist ja das "verrückte" daran weshalb es sich meist nur für
Neuwagenfetischisten lohnt. Auch wenn der Chef einem eine 10Jahre alte
Karre hinstellen würde richtet sich der Steuerbetrag immer noch nach dem
Neupreis! Ist halt eine Wirtschaftsföderungsmaßnahme.
(Wenn es anders wäre, dann hätte ich schon vor sehr langer Zeit gesagt:
Cheffe - kauf doch mal 6 Jahre altes Auto der gehobenen Mittelklasse,
ich will Dienstwagen... statt Lohnerhöhung ;-)
Dann wäre es ein gutes Gescäft für beide Seiten gewesen )
Gruß
Carsten
> Das ist denke ich von der Firma abhängig...
Und wie breit Du Dich schlagen lässt*... .
Grüße Löti
* Für 30 Cent pro km fährt heute kein Auto mehr!
Deshalb werden z.Z. vom Finanzamt auch 50 Cent/km für Dienstfahrten auch
steuerfrei anerkannt. Da kommen die 50 Cent pro km auch her.
Lothar S. schrieb:> * Für 30 Cent pro km fährt heute kein Auto mehr!> Deshalb werden z.Z. vom Finanzamt auch 50 Cent/km für Dienstfahrten auch> steuerfrei anerkannt.
Moment...
Von welchem STAAT reden wir denn jetzt hier?
Nicht das Löti ein Ösi oder Südtiroler ist...
Ein in Deutschland wohnernder scheint er jedenfalls nicht zu sein, denn
da sind die 30ct. Pauschale Fakt. Wer etwas anderes meint sollte das
dann ja auch belegen können!
Etwas anderes ist es natürlich wenn man NICHT die Pauschale sondern die
"individuelle Kilometergeldberechnung" als Grundlage nimmt. Da können
dann durchaus auch 50 ct. je km Anerkannt werden.
Allerdings muss man da dann genauestens Buch führen. Sowohl im Sinne
eines Fahrtenbuches wie auch über jeden einzelnen Cent den man für das
Auto ausgegeben habt. Benzin, WErkstatt, Ersatzteile usw. (Wertverlust
wird natürlich auch berücksichtigt)
Was man nicht Belegen kann fliesst nicht in die Rechnung ein!
Dann werden die Belegbaren Gesamtkosten für das Auto durch die Summe der
in diesem Jahr gefahrenen Gesamtkilometer dividiert und man erhält die
Individuelle Kilometerpauschale!
Diese kann dann für die dienstlich gefahrenen Kilometer steuerlich
geltend gemacht werden.
Aber es ist einiges an Aufwand und lohnt sich sowieso nur wenn man
entweder ein sehr teures Auto fährt oder aber in dem JAhr eine teure
Reparatur hat (OK, kann man nicht immer vorher wissen).
Und auch nur dann wenn die Dienstlichen Kilometer in einem nennenswerten
Verhältniss zu den privat gefahrenen stehen!
Gruß
Carsten
> Ein in Deutschland wohnernder scheint er jedenfalls nicht zu sein
Kannst Du nicht lesen? Da steht Dienstfahrten *... .
Grüße Löti
*Mit Fahrtenbuch versteht sich.
ICH kann lesen...
Lothar S. schrieb:> Kannst Du nicht lesen? Da steht Dienstfahrten
Ja...
Auch für DIENSTFAHRTEN gelten die 30ct. als Steuerlich anerkannte
PAUSCHALE.
Zahlt der Arbeitgeber PAUSCHAL mehr muss das versteuert werden.
Mehr erkennt das Finanzamt NUR AN wenn es individuell NACHGEWIESEN wird.
Also nicht nur Fahrtenbuch, sondern auch jede Quittung die irgendwie mit
dem Auto im Zusammenhang steht!
Und wenn es nachgewiesen wird ist es zudem keine ja keine Pauschale mehr
sondern einen Individuelle Entschädigung.
Und noch einmal: Dir steht es jederzeit frei deine Behauptung durch
entsprechende Fundstellen im Netz (Gesetzestexte, Verordnungen, FAQ
seiten von Behörden oder meinetwegen zumindest durch entsprechende
Artikel auf Ratgeberseiten irgendwie zu untermauern. Aber bis jetzt hast
du bloß eine Tatsachenbehauptung aufgestellt von der ich bis zum Beweis
des Gegenteils behaupte das es einfach nur SCHWACHSINN ist!
Gruß
Carsten
Hier geht es nicht um den Firmenwagen den man privat nutzen kann,
sondern den für die firmeneigenen Zwecke.
Es kann dich niemand zwingen mit dem privaten Fahrzeug zu fahren. Es
muss ein Firmenwagen bereitstehen.
So etwas würde ich nicht mitmachen.
Ingenör schrieb:> Hier geht es nicht um den Firmenwagen den man privat nutzen kann,> sondern den für die firmeneigenen Zwecke.>> Es kann dich niemand zwingen mit dem privaten Fahrzeug zu fahren. Es> muss ein Firmenwagen bereitstehen.
Zwingen ist ein böses Wort. Vielleicht hat er sogar etwas im
Arbeitsvertrag unterschrieben?
Sogar wenn nicht, die Dienstreise selber kann der Arbeitgeber vermutlich
zurecht anordnen. Wenn der Mitarbeiter nicht sein eigenes Fahrzeug
benutzen will, kann er ja den öffentlichen Personennahverkehr nutzen -
und bekommt, wenn er Pech hat, die Reisezeit nicht bezahlt.
Vielleicht ärgert sich der Arbeitgeber auch und denkt sich, so ist mir
der Kerl zu nichts nütze und betraut den Mitarbeiter mit anderen
Aufgaben, bis dem Arbeitgeber spontan die Aufgaben für diesen
Mitarbeiter ausgehen ...
> So etwas würde ich nicht mitmachen.
Man kann natürlich jede Kleinigkeit, wie eine 15 km Fahrt in den
Nachbarort, zur einer Haupt- und Staatsaktion aufblasen. Man kann auch
etwas cleverer sein und sich seine Kämpfe besser aussuchen.
> Auch für DIENSTFAHRTEN gelten die 30ct.
Stimmt, der erhöhte Satz von 60 Cent (nicht 50) gilt nur, unter
bestimmten Bedingungen, für Behinderte.
Grüße Löti
Ich erinnere mich an die Zeit, als ich im ÖD war.
Alle Bauleiter fuhren aber auch nur mit dem Privatwagen auf Baustellen
herum, es wurde wahrscheinlich gut erstattet. Preise weiß ich keine
mehr, zu lange her.
In der Regel passierte auch nur ganz selten bis nie sowas wie ein
Unfall. Also ich erlebte in über 10 Jahren keinen, der mal auf eigenem
Geld sitzen blieb.
Wenn ein Dienstwagen zu wenig war oder defekt, dann wurde man in
seltenen Ausnahmefällen auch mal gefragt, ob man mal ausnahmsweise für
einen oder zwei Tage den Privatwagen nehmen würde. Das war aber nur
provisorisch, weil die Privatwagen ja kein VW-Bus mit voller Ausstattung
sein konnten. Ein Dienstwagen wurde aber in der Regel sofort bestellt,
wenn der Fuhrpark einen Bedarf hatte. Wegen der Betriebsgröße konnte ein
Wagen immer schnellstens beschafft werden, z.B. aus einer
Nachbarabteilung, wo gerade ein Wagen brach liegt.
Für nur die Betriebskosten alleine und sonst alles Risiko auf mir selbst
würde ich mir heute überlegen, den Privatwagen zu nehmen. Da muß es
schon noch etwas mehr dafür geben, einen Risikoanteil. Zumal die Firma
ja einen eigenen Wagen komplett eingespart hat. Also sowas wie ein
Taxi-Kilometerpreis in etwa.
Carsten Sch. schrieb:> Wenn es bei dir so ist, dann können wir ja mit dem Wert arbeiten. Das> bedeutet aber das du entweder sehr nah an der Firma wohnst oder das der> AG einen hohen Anteil deiner Steuerlast mit übernimmt!
Ich wohne 35km entfernt von der Firma. Keine Ahnung von Steuerlast und
so...
aber in den 240,- Euro sind tatsächlich schon privaten Fahrten und alles
drin. Steht als einzelne Position auf der Lohnabrechnung.
Carsten Sch. schrieb:> Wobei 5 Jahre für einen Firmenwagen schon ein beachtliches Alter sind...> Meist wird dann doch nur für 2 oder maximal 4 Jahre geleast weil für den> Arbeitnehmer immer die Kosten eines Neuwagens anfallen.
Hier werden die Firmenwagen nicht geleast sondern einfach gekauft. Klar,
könnte ich schon einen neuen Firmenwagen haben, aber wofür? Die Karre
fährt, alles funktioniert und ist noch sauber da durch mich gepflegt.
Und wie gesagt, Sprit müsste ich ja sowieso bezahlen, egal ob Firmen-
oder Privatwagen. Und von 6000,- Euro 5 Jahre lang einen Wagen zu
unterhalten plus Anschaffungspreis wird schwer.
D.h. in meinem Fall lohnt sich das richtig, ich verstehe aber auch das
es sich in anderen Fällen nicht so lohnt.
Und keiner von Euch rechnet mit ein, dass ihr bei Nutzung eures
Fahrzeugs auf den Verschleiß-Kosten sitzen bleibt. Und so werden schön
alle unwissenden Arbeitnehmer veräppelt ! Herzlichen Glückwunsch !
Mähhhhh