Typische Anzahl der Urlaubstage

Gast #2697127
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Hab selber 30 Tage (SW-Entwickler bei München, Mittelständler). Und die 
meisten anderen Softwareentwickler, die ich kenne, haben auch 30 Tage 
(ausgenommen natürlich Selbständige und Arbeitnehmer bei wirklich sehr, 
sehr kleinen Unternehmen/Startups).
Gast #2697204
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Man sollte übrigens sehr genau darauf achten, welche Formulierungen sich 
im Arbeitsvertrag zum Thema Urlaub finden. Seriöse Arbeitgeber sprechen 
im Zusammenhang mit der Urlaubsdauer meist von "Arbeitstagen". Verleiher 
hingegen verwenden gerne "Werktage" und versuchen oft kaltschnäuzig, die 
Leute über den Tisch zu ziehen
Gast #2697321
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Hi,

nunja, bei meiner letzten Neuerjoberkundungsroute (letztes Jahr bei etwa 
70 Unternehmen) primär in der Region südlich der Linie 
Augsburg-Rosenheim wurden primär 24-26 Tage Urlaub geboten un das 
keineswegs nur bei kleinen Startups.
Im südlichen BW gab es dagegen eher die 30 Tage mit einem Ausrutscher 
(25 Tage) nach unten.
#2697977
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mfg schrieb:
> Man sollte übrigens sehr genau darauf achten, welche Formulierungen sich
> im Arbeitsvertrag zum Thema Urlaub finden. Seriöse Arbeitgeber sprechen
> im Zusammenhang mit der Urlaubsdauer meist von "Arbeitstagen". Verleiher
> hingegen verwenden gerne "Werktage" und versuchen oft kaltschnäuzig, die
> Leute über den Tisch zu ziehen

In wie fern ist den da ein unterschied
Gast #2698557
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burki schrieb:
> Hi,
>
> nunja, bei meiner letzten Neuerjoberkundungsroute (letztes Jahr bei etwa
> 70 Unternehmen) primär in der Region südlich der Linie
> Augsburg-Rosenheim wurden primär 24-26 Tage Urlaub geboten un das
> keineswegs nur bei kleinen Startups.
> Im südlichen BW gab es dagegen eher die 30 Tage mit einem Ausrutscher
> (25 Tage) nach unten.

Südlich der Linie Augsburg-Rosenheim? Gehört da München noch dazu (wird 
ja von dieser Linie praktisch "durchschnitten"...)? Und sonst noch 
Starnberg, Weilheim und GAP? Im übrigen ist diese Ortsangabe genau so 
sinnvoll wie "südlich der Linie Nürnberg-München" ;)

Aber 24 Tage Urlaub ist ja wirklich etwas mager - kenne eigentlich nur 
Leute im "kreativen" Bereich bei kleinen Buden die so wenig bekommen. 
Andererseits scheint 30 Tage eine Art magische Grenze zu sein - man hört 
nur davon, dass mehr möglich ist, aber kennt niemanden persönlich ;)
#2698568
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No Name schrieb:
> Schräg, na wenn der Samstag beim Seelenverleiher als Werktag gilt aber
> die Projekte üblich nur Mo.-Fr. laufen, dann bräuchte er ja überhaupt
> keinen Urlaub gewähren mit dem Hinweis ist durch den Samstag schon
> abgegolten.

Samstag ist per Gesetz ein Werktag. Ausnahmen gibt es ebenfalls. Das hat 
Einfluss auf Verkehrsregeln, Fahrpläne usw.

Es wird aber unterschieden zwischen dem Begriff "Arbeitstage" und 
"Werktage". Das hat Einfluss auf die Arbeitszeiten.

Samstag=Werktag hat also nicht mit Seelenverkäufer oder nicht zu tun.
Gast #2699140
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Hi,
reNur schrieb:
> Südlich der Linie Augsburg-Rosenheim? Gehört da München noch dazu (wird
> ja von dieser Linie praktisch "durchschnitten"...)? Und sonst noch
> Starnberg, Weilheim und GAP? Im übrigen ist diese Ortsangabe genau so
> sinnvoll wie "südlich der Linie Nürnberg-München" ;)

nein die Definition ist keineswegs unscharf, vorallem wenn man sich in 
dieser Gegend genauer auskennt und weiss, dass fast alle relevanten 
IT-Unternehmen in den letzten 10-20 Jahren hier Richtung München (und da 
auch nicht in den Süden der Stadt) bzw. deutlich weiter weg abgewandert 
sind oder gleich den Laden zugemacht haben.
Z.b. in Weilheim gibt es in meinem Bereich gerade noch ein halbwegs 
interessantes Unternehmen (vor 10 Jahren noch mehr als eine Hand voll), 
mit dem ich mich aber nicht wirklich identifizieren kann.

Für mich waren übrigens die 30 Tage Urlaub ein relativ wichtiges 
Kriterium bei meiner Stellensuche (bei meinem neuen Arbeitgeber gibt es 
die 30 Tage) und man sollte nicht vergessen, dass der IT-Markt durchaus 
anders gestrickt ist, als z.B. die Automobilindustrie...

Noch eins: Eine bestimmmte Anzahl von Urlaubstagen im Arbeitsvertrag 
bedeutet keineswegs, dass diese auch tatsächlich genommen werden 
(können), wie man u.a. auch schön in der c't nachlesen kann.
Gast #2701036
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Hans_Dampf schrieb:
> Wenn es sich bei Deinem Arbeitsverhältnis um eine Vollzeitstelle
> handelt, verstossen Deine 20 Tage gegen geltendes Recht.
>
> Das §3 Abs. 1 BUrlG definiert die Mindestanzahl an Urlaubstagen zu 24.
>
> http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

nein, da liegst Du völlig daneben und würdest dies auch einsehen, wenn 
Du zumindest Deinen Link auch wirklich lesen würdest...

Ein Tipp: Wir arbeiten heute i.d.R. nur noch an fünf von sechs Werktagen 
einer Arbeitswoche.
Gast #2707414
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30, München, 40h Vertrauensarbeit.

Ich bekomme gelegentlich Sonderurlaub, wenn mal all zu viel Arbeit 
angefallen ist. (Dieses Jahr der dritte Tag. Andere Kollegen handeln 
kleine Boni/andere spontane Bestechungsmaßnahmen raus, ich genieße meine 
langen Wochenenden.)

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