Kurzarbeit und Teilzeit

Gast #6026984
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Hat von euch jemand Erfahrung mit Kurzarbeit während Teilzeitarbeit? Was 
erwartet einen da? Wenn man z.B. nur 4 Tage die Woche in Teilzeit 
arbeitet und dann Kurzarbeit kommt, ist das gesetzlich geregelt an 
welchem Tag wegen Kurzarbeit frei ist? Wenn z.B. jemand immer nur 
Dienstag bis Freitag arbeitet wegen Kurzarbeit, kann es dann passieren, 
dass die Firma sagt: "Montag ist immer Kurzarbeit", die 
Vollzeitbeschäftigten dann kurzarbeiten dürfen, der Teilzeiter aber 
genauso viel arbeitet wie die Kurzarbeiter, aber kein Kurzarbeitergeld 
bekommt?

Oder kann man sich aussuchen an welchem Tag der Woche man kurzarbeiten 
möchte?
Gast #6027007
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Hallo,

bei uns hatte jeder 20% seiner individuellen Arbeitszeit reduziert.
Nach einem Monat kam dann die Option die Kurzarbeit von einem Kollegen 
übernehmen zu können, also der Kollege arbeitete wieder 100% und ich nur 
60%. Dabei durften die Tage mit Kurzarbeit frei festgelegt werden. Bei 
mir war das dann alle zwei Wochen Do, Fr, Wochenende, Mo, Di. Und das 
bei fast 90% Netto. Das beste Jahr meines Arbeitslebens. Und das 
Arbeitslosenamt hat mitgespielt.

Einzige Einschränkung: Kurzarbeit durfte nicht mit Urlaub oder 
Überstundenabbau (!) kombiniert werden.
Gast #6027711
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Die Chefs stimmen mit den Mitarbeitern ab, wer wann Kurzarbeit macht 
bzw. legen das fest. Es müssen nicht alle Mitarbeiter eines Teams in 
Kurzarbeit gehen. Je nach Auftragslage sind dann manche Mitarbeiter 
betroffen und manche nicht.
Gast #6027729
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Christijan schrieb:
> ist das gesetzlich geregelt an welchem Tag wegen Kurzarbeit frei ist?

Nein. Kurzarbeit verordnet die Firma. Ob, wer, wann und wie viel. Wenn, 
wie bei Entwicklern üblich, jeder sich seine Zeit frei einteilt, dann 
ist Kurzarbeit wie bezahlter Urlaub. Wenn Maschinen oder Tagesgeschäft 
da sind, kann es auch jeden Tag eine halbe Stunde sein.

Im Idealfall teilen sich die Kollegen das untereinander: z.B. wenn nur 
einer will, bleibt der komplett zuhause und der Rest macht voll.
Beitrag #6027734 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #6027788
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>Hm, meiner Meinung nach darf es keine individuelle kurzarbeit geben, nur
auf abteilungsebene angeordnet werden.
Rechtlich ist es so, dass nur ein gewisser Prozentsatz des angemeldeten 
Teams in Kurzarbeit gehen muss. Keiner aus dem Team darf dann jedoch 
Überstunden machen (bis auf bestimmte Ausnahmen..). In der Realität 
läuft es oft so, dass ein Teil des Teams erst mal Überstunden abfeiert, 
ein paar komplett daheim bleiben, ein paar nur an bestimmten Tagen und 
ein paar wenige weiterhin voll arbeiten.
Gast #6169236
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Hallo!  Meine Tochter arbeitet Teilzeit (2 Kinder). Jetzt ordnet die 
Firma Kurzarbeit an. Gilt jetzt Kurzarbeit nur für Vollzeitarbeiter oder 
müssen Teilzeitarbeitende noch kürzer arbeiten?
Beitrag #6169337 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6169639 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6170081 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6183148 wurde von einem Moderator gelöscht.
#6183200
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Soweit ich gehört habe ist grade wegen der Fairness, Kurzarbeit eine 
Prozentuale Sache. Der Staat der für einen Teil der Kosten auskommt, 
verlangt dies damit die Arbeitgeber sowas nicht zu oft beantragen.
D.h. jeder Arbeitet einen gleichen Prozentsatz weniger (womöglich mit 
begründeten Ausnahmen für Einzelne).
Beitrag #6183464 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #6183488
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Kunze schrieb im Beitrag #6183464:
> Man erwartet, dass der Teilzeitler an Corona krepiert.

Oh, da ist aber einer neidig auf die Leute die weniger arbeiten.
Vieleicht schaffen die ja in 25 Stunden mehr als du in 40!

Christijan schrieb:
> die
> Vollzeitbeschäftigten dann kurzarbeiten dürfen, der Teilzeiter aber
> genauso viel arbeitet wie die Kurzarbeiter, aber kein Kurzarbeitergeld
> bekommt?

Ooohh, du Armer, die anderen kriegen was geschwenkt und du nicht.
So what, für dich hat sich nichts geändert, also sei froh und nicht so 
ein Neidhammel!
#6183545
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Christijan schrieb:
> Hat von euch jemand Erfahrung mit Kurzarbeit während Teilzeitarbeit?
Bist du nicht organisiert? Wenn du solche Fragen stellst solltest du 
eine fehlende Organisierung dringend überdenken.


Teilzeit: Du und dein Arbeitgeber handeln aus, wann und wann du nicht 
der Firma zur Verfügung stehst.

Kurzarbeit: Dein Arbeitgeber bittet dich nicht zur Arbeit zu erscheinen.
Das Dienstverhältnis bleibt bestehen. Du bist nicht freigestellt. Du 
musst deinem Arbeitgeber zur Verfügung stehen.
Natürlich nicht in den Zeiten die ausserhalb deiner normalen Arbeitszeit 
liegen (und in einer Teilzeitvereinbarung beschrieben sind).
In deiner Freizeit kannst du nicht "kurzarbeiten".


> Oder kann man sich aussuchen an welchem Tag der Woche man
> kurzarbeiten möchte?
Nein. Der Arbeitgeber hat das Recht und die Pflicht die Arbeit zu 
organisieren. Ob und wie er dabei Wünsche der Mitarbeiter berücksichtig 
ist seine Sache.


ps.: Manchmal wundert man sich nicht, wenn hier Leute von "Disneyland" 
schreiben.
Gast #6183561
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Gähn schrieb:
> Ooohh, du Armer, die anderen kriegen was geschwenkt und du nicht.
> So what, für dich hat sich nichts geändert, also sei froh und nicht so
> ein Neidhammel!

Eben. Teilzeit hat halt nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Das 
war ihm aber vorher bekannt.
Wenn ich krank bin oder Urlaub genommen habe, dann bekomme ich auch mein 
Gehalt für eine 40h-Woche als Lohnfortzahlung, und nicht für eine 
35h-Woche, und das ist auch gerecht so.
Gast #6183911
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Ansgar K. schrieb:
> Was bringt das wenn Leute individuell kurzzeit arbeiten? sollte man
> nicht in zwei Teams aufteilen und beide begegnen sich nicht.
> Ansonsten kann ich es mir schenken alle Leute für 4 Stunden da ist das
> selbe wie für 8

Den Unternehmen geht es dabei gar nicht um dein wohlbefinden. Es geht 
nur darum, dass jeder Ansprechpartner im Laufe des Tages erreichbar ist 
und das Gehalt für den Arbeitgeber gekürzt wird, mehr nicht.

Dachtest du tatsächlich die Unternehmen kümmert es wieviele Menschen 
beim arbeiten infiziert werden könnten? Das ist auch der Grund warum es 
in Deutschland keine Ausgangssperre geben wird, die Wirtschaft würde das 
nicht mehr ertragen.
Gast #6183943
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Phoenix schrieb:
> Dachtest du tatsächlich die Unternehmen kümmert es wieviele Menschen
> beim arbeiten infiziert werden könnten?

Ja, schon aus Eigennutz. Am Ende kann sonst die Arbeit nicht mehr 
erledigt werden.

> Das ist auch der Grund warum es
> in Deutschland keine Ausgangssperre geben wird, die Wirtschaft würde das
> nicht mehr ertragen.

Das ist Unsinn, denn bei einer Ausgangssperre wird der Gang zur Arbeit 
(sofern kein Home Office möglich) wie der zum Supermarkt oder zur 
Apotheke weiterhin erlaubt sein, das gehört explizit zu den Ausnahmen.
#6184153
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Phoenix schrieb:
> Das ist auch der Grund warum es
> in Deutschland keine Ausgangssperre geben wird, die Wirtschaft würde das
> nicht mehr ertragen.

Blablabla und von der Realität seit heute überholt.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/erste-stadt-in-bayern-verhaengt-ausgangsperre-wegen-coronavirus,RtbIHvY

Abgesehen davon: Was bringt eine Ausgangssperre, wenn (unter anderem) 
zur Arbeitgehen ok ist?
#6184186
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Reinhard S. schrieb:
> Abgesehen davon: Was bringt eine Ausgangssperre, wenn (unter anderem)
> zur Arbeitgehen ok ist?
Ist leider eine ziemliche Zwickmühle.
Generelle Ausgangssperre kann man schlicht nicht verhängen, schließlich 
müssten dann auch Ärtzte und Kraft/Wasser-werksbetreiber zuhause 
bleiben.
Nimmt man diese Gruppen aus kommt man ganz schnell in 
Rechtfertigungsnot: Sind diese Jobs auf einmal Gefahrenjobs? Was 
Rechtfertigt dass sie sich der Infektionsgefahr aussetzen müssen?

Le X. schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>> Abgesehen davon: Was bringt eine Ausgangssperre, wenn (unter anderem)
>> zur Arbeitgehen ok ist?
>
> Wenn du im Büro immer die selben drei Leute triffst ist das weniger
> gefährlich als beim Gruppenkuscheln im Park mit vielen Fremden.
>
> Nichts zu danken.
Jein, Virenübertragung ist nicht "hit oder Miss". Es kommt sehr auf die 
"Einwirkdauer" ein denn wir Menschen haben eine Form von genereller 
Abwehr (glaube die weissen Blutkörperchen) die eine kleine Virenzahl an 
der Ausbreitung hindert.
Wenn im Büro einer Krank ist, sind ziemlich sicher alle nach der 8 
Stunden Schicht angesteckt. 5 Minuten auf der Bank im Park sitzen wird 
dagegen weniger wahrscheinlich anstecken.
Gast #6192306
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Hi zusammen,
Folgendes: ich bin seit dem 01.04.2020 Kurzarbeiter (Vorher Teilzeit)
Habe aktuell ein Angebot zu einer Nebentätigkeit erhalten.
Weiß einer von euch, wie das Kurzarbeitergeld + das Gehalt durch die 
Nebentätigkeit am ende berechnet wird? Welche Abzüge hat man am ende von 
dem Nebenjob (Nebenjon beträgt 24h/Woche).

Danke im voraus für die Antwort/en.

Gruß Vasyl
#6192328
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Qwertz schrieb:
>> Nicht wenn ich mit dem ÖPNV zur Arbeit fahre.
>
> Dann nimm das Auto!

Deine Grünen haben in Stuttgart ein Fahrverbot verhängt, falls du das 
noch nicht mitbekommen hast, und sind auch nicht bereit, wegen Corona 
eine Ausnahme zu machen.

Trotz Gesundheitskrise: Diesel-Fahrer müssen weiter Bus und Bahn fahren

Die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württembergs weigert sich, auch 
nur vorübergehend ihre Diesel-Fahrverbote aufzuheben und damit so vielen 
Menschen wie möglich weniger Risiken auf ihrem Weg zur Arbeit oder 
nötigen Einkäufen aufzubürden

https://www.focus.de/auto/news/abgas-skandal/fahrverbote-in-stuttgart-trotz-gesundheitskrise-diesel-fahrer-muessen-weiter-bus-und-bahn-fahren_id_11779296.html
#6193513
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Vasyl schrieb:
> Hi zusammen,
> Folgendes: ich bin seit dem 01.04.2020 Kurzarbeiter (Vorher Teilzeit)
> Habe aktuell ein Angebot zu einer Nebentätigkeit erhalten.
> Weiß einer von euch, wie das Kurzarbeitergeld + das Gehalt durch die
> Nebentätigkeit am ende berechnet wird? Welche Abzüge hat man am ende von
> dem Nebenjob (Nebenjon beträgt 24h/Woche).
>
> Danke im voraus für die Antwort/en.
>
> Gruß Vasyl

Ich habe heute gelesen das sie bis zum normalen Gehalt anrechnungsfrei 
dazu verdienen darfst weiß aber nicht ob es auf Landwirtschaft 
beschränkt war. Bzw möchte man das wegen Corona ändern.
Gast #6194188
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F. B. schrieb:
> Qwertz schrieb:
>>> Nicht wenn ich mit dem ÖPNV zur Arbeit fahre.
>> Dann nimm das Auto!
>
> Deine Grünen haben in Stuttgart ein Fahrverbot verhängt, falls du das
> noch nicht mitbekommen hast, und sind auch nicht bereit, wegen Corona
> eine Ausnahme zu machen.

1. Warum "meine" Grünen? Es sind doch deine, ich wohne im schöneren 
Bundesland nebenan.

2. Fahrverbot für Stinke-Diesel? Richtig so!

3. Keine Ausnahme wegen Corona-Krise? Richtig so!

4. Nimm halt ein Auto, was nicht in das Fahrverbot fällt, am besten 
gleich ein Elektroauto. Hast du nicht? Dann kauf dir eins.
Gast #6194278
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Qwertz schrieb:
> F. B. schrieb:
>> Qwertz schrieb:
>>>> Nicht wenn ich mit dem ÖPNV zur Arbeit fahre.
>>> Dann nimm das Auto!
>>
>> Deine Grünen haben in Stuttgart ein Fahrverbot verhängt, falls du das
>> noch nicht mitbekommen hast, und sind auch nicht bereit, wegen Corona
>> eine Ausnahme zu machen.
>
>
> 4. Nimm halt ein Auto, was nicht in das Fahrverbot fällt, am besten
> gleich ein Elektroauto. Hast du nicht? Dann kauf dir eins.

Das kann er sich nicht mehr leisten, hau doch nicht noch in die Wunde.
Gast #6194321
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Wachdienst schrieb:
> Qwertz schrieb:
> von
>         Qwertz (Gast)
>       26.03.2020 02:47
>
> Na, um diese Zeit noch im Forum unterwegs? Läuft bei dir auch schon
> Kurzarbeit?

Nein, ich schreibe hier öfter in der Nacht in meinen Schlafpausen. 
Kurzarbeit könnte aber eventuell noch kommen, was ich aber auch nicht 
schlimm fände.
Gast #6194359
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Qwertz schrieb:
> Das ist Unsinn, denn bei einer Ausgangssperre wird der Gang zur Arbeit
> (sofern kein Home Office möglich) wie der zum Supermarkt oder zur
> Apotheke weiterhin erlaubt sein, das gehört explizit zu den Ausnahmen

Falsch. Du redest von der Ausgangssperre "light" wie in Bayern, Sachsen, 
Saarland. Das Deutschland den Gang zur Arbeit zulässt, ist nicht per se 
die Definition einer Ausgangssperre. Es ist eine Ausnahme.

Reinhard S. schrieb:
> Blablabla und von der Realität seit heute überholt.
> 
https://www.br.de/nachrichten/bayern/erste-stadt-in-bayern-verhaengt-ausgangsperre-wegen-coronavirus,RtbIHvY

Da ist nichts überholt. Nachwievor gibt es keine Ausgangssperren die den 
Gang zur Arbeit verbieten, denn den Grund hat Phoenix geliefert:

Phoenix schrieb:
> Das ist auch der Grund warum es
> in Deutschland keine Ausgangssperre geben wird, die Wirtschaft würde das
> nicht mehr ertragen.

Denn wenn man nach China schaut sieht man, was eine konsequente radikale 
und menschenverachtende Ausgangssperre für positive und negative Folgen 
hat. Ein Vergleich mit der deutschen Ausgangssperre ist garnicht 
zulässig.
Gast #6195906
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Ich arbeite 27 Std pro Woche. Klar, dass das Gehalt eh nicht viel ist. 
Bei Kurzarbeit würde es noch viel weniger.
Wieviel % weniger?
Was ist, wenn es unter 900,- sind? Was muss/kann ich unterstützend 
beantragen?
Wir das Gehalt auch reduziert, wenn der Resturlaub noch nicht genommen 
wurde?
Also volles Gehalt-Resturlaub nehmen-danach erst Kurzarbeitergeld?
#6195925
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Msd schrieb:
> Falsch. Du redest von der Ausgangssperre "light" wie in Bayern, Sachsen,
> Saarland. Das Deutschland den Gang zur Arbeit zulässt, ist nicht per se
> die Definition einer Ausgangssperre. Es ist eine Ausnahme.

Ausgangssperre ist halt einfach der falsche Begriff. Da man sogar zum 
Sport und Spaziergängen raus darf.
Wurde seitens der Politik falsch eingeführt und dann zögerlich zu 
"Kontaktsperre" geändert, was auch sinnvoller ist.
Frage mich sowieso wer die in Sachen Marketing berät, Ausgangssperre ist 
total negativ konnotiert. Das hätte niemals aus dem Mund eines 
Politikers kommen dürfen.
Gast #6196068
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Cyblord -. schrieb:
> Frage mich sowieso wer die in Sachen Marketing berät, Ausgangssperre ist
> total negativ konnotiert. Das hätte niemals aus dem Mund eines
> Politikers kommen dürfen.

Kam es auch nicht. Markus Söder sprach immer nur von 
Ausgangsbeschränkungen.
Die Medien haben das teilweise falsch wiedergegeben und die Begriffe 
durcheinander gebracht.
Gast #6200482
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Hab von der Leihbude auch ein entsprechendes Schreiben bekommen.

Kurzarbeit kann einseitig (seitens der Bude) angeordnet werden, usw..

Kein Hinweis zu den Zulagen, die dann sicher schneller als die Post 
erlaubt gestrichen werden.

Ich würde das Ding zunächst mal liegen lassen (soll gegengezeichnet 
zurückgeschickt werden).

Habe es ähnlich gehandhabt als die Bude die Projektzulage/ 
Fahrkosten-Zuschlag usw.. in 2018 eindampfen wollte wegen der 
Branchenzuschläge.

Ist nie was negatives drauf passiert.
Gast #6201723
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Ich arbeite normalerweise von Montag bis Donnerstag voll. Freitags 
arbeite ich nicht. Jetzt soll Kurzarbeit angeordnet werden und ich soll 
von Montag bis Freitag jeden Tag 4 Stunden arbeiten. Ist das zulässig? 
Und falls ja oder nein, wo steht das?
Danke für eure Hilfe!

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