Hey Leute,
ich hätte mal eine Frage bezüglich der Vermarktung von eigenen Modulen
bzw. komplett fertigen Geräten, welche im inneren einen Mikrocontroller
haben.
Ich bin mal darauf gestoßen, dass man angeblich eine Lizenz oder
Ähnliches brauchen würde, um Mikrocontroller (beispielsweise von Atmel
oder STMicroelectronics) in eigenen Geräten verkaufen zu dürfen.
Einerseits ist es für mich nachvollziehbar, da hinter diesen MCUs eine
entwickelte Architektur und vieles mehr steckt. Andererseits dachte ich
mir, müssten man dann ebenfalls eine Lizenz für die bestückten
Transistoren, Spannungsregler etc. besitzen, da dahinter ja auch eine
"Entwicklung" steckt.
Ich habe versucht mich ein wenig im Internet auf die Suche zu machen,
jedoch bin ich zu nichts fündig geworden.
Jegliche andere Vorschriften wie beispielsweise eine EMV Prüfung ist
soweit alles klar. Die Frage bezieht sich nur auf Markenrechte bzw.
Lizenzrechte oder Sonstiges was sich darauf bezieht.
Danke schonmal im Voraus!
Du darfst üblicherweise die Entwicklungsboards wie die Nucleos oder die
Discoverys von ST nicht in Deinem Gerät verbauen und verkaufen, die
haben eigene Nutzungsbedingungen.
Soweit ich informiert bin ist die Verwendung eines uC ohne weitere
Lizenzen möglich. Ist bei Softcores sicher schon wieder anders und
fallabhängig.
Das was Du auf dem uC implementierst, kann dagegen schon lizenzpflichtig
sein. Ob das nun ein Audiocodec ist oder eben irgend ein Stack für eine
Netzwerk- oder Funktechnologie. Und da nimmt das Suchen nach
lizenzpflichtigen Teilen im System manchmal mehr Zeit in Anspruch als
die eigentliche Entwicklung.
Mal eine Frage: Müsst Ihr Euch als Entwickler mit der Suche nach
lizenzpflichtigen Schaltungs- oder Softwareteilen selbst um die
Lizenzierung kümmern oder machen das bei Euch Juristen in der Firma?
Kommt sicher auch auf die Größe der Firma an. Ich vermute mal es gibt
nen Ar*** voll Systeme die lizenzpflichtige Sachen verwenden ohne
wirklich dafür eine Lizenz zu haben.
Gruß
Thomas
Danke für die schnellen Antworten!
@MaWin
Wir haben bis Ende 2020 ein Projekt geplant, welches über Bluetooth mit
dem Smartphone verbunden wird und man somit Einstellungen am Gerät
vornehmen kann.
Hast du schon Erfahrungen wie man an solche Lizenzen kommt?
@Horst
Okay, naja davon sind wir glücklicherweise nicht betroffen. Es werden
lediglich eigene Systeme vermarktet.
@Thomas W.
Ja, dass ist wohl war. Oftmals muss man sich bei jeder Kleinigkeit über
rechtliche Vorschriften kümmern. Einerseits verständlich, andererseits
total ärgerlich und zeitraubend.
Momentan sind wir eine kleine Firma und machen noch nicht so komplexe
Systeme wie du Dir wahrscheinlich vorstellt. Aber in einigen Jahren bin
ich mir ziemlich sicher, steuern wir sicher in diese Richtung und
steigern die Komplexität und somit auch die zusätzlichen Funktionen.
Wir erstellen für jedes neue Gerät, welches wir entwickeln, einen
kompletten Projektplan mit allen erforderlichen Dokumenten. In den
Projektpläne stellt sich dann auch die Frage, welche rechtlichen
Schritte abgeschlossen sein müssen, um das Gerät vermarkten zu können.
Sollten die Entwickler sich nicht rechtlich auskennen, greifen wir auf
Juristen zurück.
Es gibt sicherlich Firmen die ohne Lizenzen vermarkten, sei es aus
Ungewissheit oder um Geld zu sparen.
Niklas G. schrieb:> Danke für die schnellen Antworten!>> @MaWin> Wir haben bis Ende 2020 ein Projekt geplant, welches über Bluetooth mit> dem Smartphone verbunden wird und man somit Einstellungen am Gerät> vornehmen kann.> Hast du schon Erfahrungen wie man an solche Lizenzen kommt?>
Schau mal hier: https://www.bluetooth.com/develop-with-bluetooth/
Kostet schon etwas, aber es gibt schlimmere Lizenzierer und ich gestehe,
privat nutze ich die Technologie auch in einem Projekt ohne einen Cent
zu bezahlen, vermarkte aber auch nicht.
@MaWin
Habe mal vorbeigeschaut. 8000 EUR / dollar ist echt schon heftig. Wir
werden mal Bluetooth selbst auf der Homepage kontaktieren und
nachfragen, wie das bei kleineren Firmen aussieht. Kann mir nicht
vorstellen, dass man am Anfang gleich so eine Summe bezahlen muss, wo
man gerade dabei ist im Markt richtig aktiv zu sein. Mal schauen! ^^
@Thomas W.
Aber privat muss man doch eigentlich keine Lizenz haben? Also soweit ich
logisch denke :D. Ich meine, es wäre ja schon ziemlich komisch wenn man
für ein paar kleine Projekte (beispielsweise Rolladensteuerung über
Bluetooth) direkt eine Lizenz braucht, obwohl man ja damit keinen Profit
erzielen möchte.
Thomas W. schrieb:> Müsst Ihr Euch als Entwickler mit der Suche nach> lizenzpflichtigen Schaltungs- oder Softwareteilen selbst um die> Lizenzierung kümmern oder machen das bei Euch Juristen in der Firma?
In allen Firmen, wo ich in den letzten 25 Jahren arbeitete, wurden die
Softwareentwickler angewiesen, ausschließlich Lizenzfreie Bibliotheken
zu nutzen. Nur wenn es gar nicht anders ging, wurden lizenz-pflichtige
Bibliotheken verwendet. Die Folge: Eine Menge Gefrickel. Aber andere
kochen auch nur mit Gefrickel, sagen die Chefs.
> Bluetooth
wie ist das eigentlich, wenn man konfektionierte Module wie HC05 oder so
übeinsetzt? Hat der Hersteller/Verkäufer DAVON schon das Lizenzgehampel
hinter sich gebracht?
Niklas G. schrieb:> @MaWin> Habe mal vorbeigeschaut. 8000 EUR / dollar ist echt schon heftig. Wir> werden mal Bluetooth selbst auf der Homepage kontaktieren und> nachfragen, wie das bei kleineren Firmen aussieht. Kann mir nicht> vorstellen, dass man am Anfang gleich so eine Summe bezahlen muss, wo> man gerade dabei ist im Markt richtig aktiv zu sein. Mal schauen! ^^
Doch genau das wollen die so.
Ich bin mit den Herrschaften schon aneinander geraten. Seit es da
hochbezahlte Posten in der SIG gibt, versuchen die die Einnahmen zu
maximieren. Denen ist es völlig egal, ob sie dabei auch Unsinn erzählen.
Es werden auch gerne Drohgebärden gegen kleine Firmen aufgebaut.
Ohne jetzt eine Rechtsberatung zu machen (dazu bitte einen Fachanwalt
kontaktieren) mal so ein paar Eckpunkte:
Die Marke Bluetooth darf man natürlich nur als Lizenznehmer verwenden.
Darauf verweisen, dass man mit Blutooth Version X kompatibel ist,
dagegen ist möglich, mit dem Verweis, dass die Marke der SIG gehört.
Patente sind erschöpft, wenn man die Hardware und den Protokollstack
einkauft, im besten Fall als Modul. Das heisst die können toben wie sie
wollen, sie haben ihre Lizenz bereits an den Hersteller des Chips
und/oder Moduls vergeben.
Wenn man also ein Modul oder einen Chip mit fertigem Protokollstack
einsetzt, kann man da recht entspannt bleiben.
Bei einem Modul lässt sich sogar die Funkzulassung verkürzen, wenn das
Modul selber schon eine Prüfung hat und man die HF-Eigenschaften nicht
verändert. Das geht dann bei der EMV-Prüfung mit einer einfachen
Beurteilung anhand der Unterlagen.
Vorweg: bin kein Jurist.
Bei dem BT scheint es doch so zu sein, daß nicht (mehr) das Protokoll an
sich patentiert ist, sondern lediglich ein zusätzliches
Warenzeichen/Logo.
Solange das fertige Produkt nicht mit den Worten "BT" bzw. gar dem Logo
beschrieben wird, sondern "als Drahtlose Kommunikation mit einer
Handyapp" o.ä. müßte das eigentlich auch so gehen.
Es könnte aber sein, daß der Handyhersteller für seinen Store verlangt,
daß die Apps offiziell zertifiziert sind, dann wäre man doch faktisch
zur Lizenz gezwungen.
TheBug schrieb:> Niklas G. schrieb:>> Ohne jetzt eine Rechtsberatung zu machen (dazu bitte einen Fachanwalt> kontaktieren) mal so ein paar Eckpunkte:> Die Marke Bluetooth darf man natürlich nur als Lizenznehmer verwenden.> Darauf verweisen, dass man mit Blutooth Version X kompatibel ist,> dagegen ist möglich, mit dem Verweis, dass die Marke der SIG gehört.> Patente sind erschöpft, wenn man die Hardware und den Protokollstack> einkauft, im besten Fall als Modul. Das heisst die können toben wie sie> wollen, sie haben ihre Lizenz bereits an den Hersteller des Chips> und/oder Moduls vergeben.>> Wenn man also ein Modul oder einen Chip mit fertigem Protokollstack> einsetzt, kann man da recht entspannt bleiben.>>
Ist zwar schon eine längere Zeit her, aber damals war die SIG der
Meinung das ein neu geschaffenes Gerät, auch mit eingekauften
Modul/Stack, nochmalig lizenziert werden müsse. Keine Ahnung ob sich das
zwischenzeitlich geändert hat, ich habe aber auch keine Lust mich kurz
vor Jahresende nochmal durch den Mist durchzuwühlen. Klar, denen geht es
letztendlich nur um die Kohle! Ob Firma groß oder klein oder Hobby
interessiert die einen Dreck.
Eine vierstellige Summe ist da im Vergleich zu anderen Lizenzierern fast
schon günstig. Da habe ich schon andere Summen sehen müssen.
Gruß
Thomas
Klingt echt interessant das Thema Lizenzen.
Hätte vorher überhaupt nicht gedachte, dass man wirklich für jeden
"Mist" bezahlen muss.
Anscheinend muss man sogar für I2C bezahlen. Glaube 0,25$ pro Board oder
Modul.
Aber meint ihr, nur der Name Bluetooth ist lizenziert? Ich dachte mir
eigentlich, sobald man deren Technik verwendet benötigt man die Lizenz.
Wäre es nicht einfacher, bei dem Verkauf von Chips gleich diese
Lizenzgebühr einzuberechnen? Dann wäre dieser ganze unnötige Papierkram
überhaupt nicht notwendig. Der Chiphersteller bezahlt die Lizenzgebühren
einmalig, und der Abnehmer dieser Chips (Kunde B) wird dann mit diesen
Lizenzgebühren pro Chip gleich belastet.
Total sinnlos was die sich da ausdenken.
Niklas G. schrieb:> Wäre es nicht einfacher, bei dem Verkauf von Chips gleich diese> Lizenzgebühr einzuberechnen?
Einfach interessiert die Leute doch nicht, wer will schon seinen eigenen
Job weg optimieren?
> Aber meint ihr, nur der Name Bluetooth ist lizenziert?
Die Rechteverdreher sind doch technisch viel zu dumm, um eine
Verwendung in einem Produkt zu bewerten.
Sie wollen nach "Aktenlage" entscheiden koennen ob sie dich
schroepfen oder nicht.
Was schlussfolgerst du daraus?
Horst schrieb:> Du darfst üblicherweise die Entwicklungsboards wie die Nucleos oder die> Discoverys von ST nicht in Deinem Gerät verbauen und verkaufen, die> haben eigene Nutzungsbedingungen.
Die sind gegenstandslos und nichtig wenn so eine überraschende
Rechteabtretung nicht Teil des Kaufvertrags war oder anderweitig
vertraglich vereinbart wurde. Genau wie "EULA" und dergleichen.
Ansonsten darf man hierzulande immer noch alles was nicht gesetzlich
verboten ist!
Lasst euch also bitte nicht immer so bereitwillig verarschen! Wenn euch
einer sagt ihr "dürft" irgendwas nicht was normalerweise euer gutes
Recht wäre dann fragt denjenigen erst mal auf welcher Rechtsgrundlage
derjenige überhaupt irgendwelche Forderungen gegen euch erheben will!
Bernd K. schrieb:> Die sind gegenstandslos und nichtig wenn so eine überraschende> Rechteabtretung nicht Teil des Kaufvertrags war oder anderweitig> vertraglich vereinbart wurde. Genau wie "EULA" und dergleichen.>> Ansonsten darf man hierzulande immer noch alles was nicht gesetzlich> verboten ist!>> Lasst euch also bitte nicht immer so bereitwillig verarschen! Wenn euch> einer sagt ihr "dürft" irgendwas nicht was normalerweise euer gutes> Recht wäre dann fragt denjenigen erst mal auf welcher Rechtsgrundlage> derjenige überhaupt irgendwelche Forderungen gegen euch erheben will!
Mich dünkt, du schmeißt Privatpersonen und Gewerbe durcheinander. Als
Privatperson retten dich überraschende AGBs, aber nicht als Firma.
Wühlhase schrieb:> Mich dünkt, du schmeißt Privatpersonen und Gewerbe durcheinander
Der TO hat doch ausdrücklich "vermarkten" gesagt, also ist er ein
Gewerblicher! Natürlich bleibt immer die Frage, wieviele 100.000 Stück
er von seiner Entwicklung zu verkaufen hofft und wie der Kundenkreis
aussieht?! Vielleicht hat er aber auch nur ein geniales Gerätchen
entwickelt und nach Kundenwunsch mit BT-Anbindung. Dann kräht eher kein
Hahn danach, ob das Lizenziert werden muß ... wenn es funktioniert wird
der Kunde zufrieden sein und alle sind glücklich :-)
Gruß Rainer
Niklas G. schrieb:> Anscheinend muss man sogar für I2C bezahlen. Glaube 0,25$ pro Board oder> Modul.
Nein, für I2C muss man nichts (mehr) zahlen, es sei denn man möchte das
Logo mit den Outline-Buchstaben benutzen. Die reine
Buchstabenkombination ist nicht schutzfähig und die Patente sind
mittlerweile alle ausgelaufen.
svedisk ficklampa schrieb:> Hat die (gewesene) Firma Atmel jemals einen Penny fuer I2C gezahlt?
Wahrscheinlich ja. Bis in die frühen 2000er hatte Philips (bzw. NXP)
noch Patente auf einzelne Aspekte von I2C. Wer die als
Hardwarehersteller implementiert hat, musste Lizenz zahlen.
Niklas G. schrieb:> Wäre es nicht einfacher, bei dem Verkauf von Chips gleich diese> Lizenzgebühr einzuberechnen? Dann wäre dieser ganze unnötige Papierkram> überhaupt nicht notwendig. Der Chiphersteller bezahlt die Lizenzgebühren> einmalig, und der Abnehmer dieser Chips (Kunde B) wird dann mit diesen> Lizenzgebühren pro Chip gleich belastet.
Genau das ist, wie es funktioniert.
Wer Bluetooth-Hardware in seinen Chip einbaut, zahlt an die SIG. Damit
ist die Lizenz aufgebraucht. Wer den Chip benutzt muss nur dann zur SIG,
wenn er die Software für den Funkteil selber schreibt. Wird ein bereits
lizenzierter Stack benutzt, dann ist auch das erledigt.
Dann bleibt nur das Markenrecht.