Warum noch Inventuren?

Gast #5243021
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Hallo Leute,

mich würde mal stark interessieren, warum es noch immer Inventuren in 
der Form gibt, dass die Kassiererinnen und Mitarbeiter mit Klemmbrett 
und Stift vor Regalen großer Discounter stehen und mühselig das Inventar 
abzählen und dokumentieren?

Schließlich gibt es doch unzählige Warenwirtschaftssysteme, die a) den 
Wareneingang und b) den Warenausgang der Ware (über das Kassensystem) 
loggen.
Ich würde es ja verstehen, wenn es um kleine Tante-Emmaläden geht, wo 
man noch mit dem Taschenrechner und der handgeschriebenen 
Zweckform-Quittung seine Waren aushändigt. Aber bei Supermärkten von 
heute?

Ich habe mal in Google nach "Gründe für Inventur" gesucht, welches mir 
folgendes lieferte:

>1. Diebstahl aufdecken und Probleme mit Schwund identifizieren
Kann man über das Warenwirtschaftssystem ermitteln
Schwund = W.Eingang -W.ausgang

>2. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Geschäftsziel erreichen
Kann die WW-Software analysieren

>3. Bestimmen Sie die Produktleistung
Kann ebenfalls die WW-Software ermitteln

>4. Optimieren Sie den Warenbestellprozess
Automatische Nachbestellungen unter Einbezug von Lieferzeiten/Engpässen 
etc. sollte keine technische Herausforderung sein

>5. Stärkung der eigenen Preisstrategie
Eine kleine Rechnung, die den Schwund mit dem Kaufpreis 
verrechnet..Software!


Also, wo bleiben die Gründe, weiterhin Inventur zu betreiben?

Danke!
#5243040
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Peter schrieb:
>>1. Diebstahl aufdecken und Probleme mit Schwund identifizieren
> Kann man über das Warenwirtschaftssystem ermitteln
> Schwund = W.Eingang -W.ausgang

Wie soll das gehen?

Einkauf: 100 Stück
Verkauf: 80 Stück

Woher weist Du jetzt wieviel Stück WIRKLICH auf Lager sind?
Du weist ja nicht ob ein, zwei oder 10 geklaut, beschädigt o.ä. sind...
Gast #5243045
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Peter schrieb:
> Also, wo bleiben die Gründe, weiterhin Inventur zu betreiben?

Ganz einfach: Um die richtigen Lagerbestände herauszufinden.
Was du alles aufgezählt hast, sind die theoretischen Bestände (durch 
Warenwirtschaftssystem ermittelt). Aber das bildet ja nicht den wirklich 
vorhandenen Bestand ab, sondern nur, was da sein müsste.
(Firma: matzetronics) #5243046
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M. P. schrieb:
> Du weist ja nicht ob ein, zwei oder 10 geklaut, beschädigt o.ä. sind...

Dabei erfährt man nebenbei, welche Ware besonders häufig geklaut wird 
und kann den Laden etwas diebstahlsicherer machen.
Ausserdem gibt es noch genügende Betriebe, bei denen Material 'eben mal 
so' entnommen wird und man kein Ausbuchungssystem für jede 
Unterlegscheibe hat/braucht.
Gast #5243053
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Handelsrechtlich geforderte Ermittlung der Bestände (sind Teil des 
Unternehmenswertes) zum Stichtag. Ob das Obst verdorben ist oder der 
Aktionswareflachbildfernseher geklaut wurde weiß das 
Warenwirtschaftschaftssystem des Discounters nicht.
Gast #5243054
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Dieter F. schrieb:
> § 240 Abs. 1 HGB

Du sagst damit nur: "weil es Gesetz ist".
Damit hast du zwar Recht.
Aber Peter wollte Gründe dafür wissen, warum es (noch) Gesetz ist.

Ich denke, mittlerweile sind schon triftige Gründe vorgetragen worden.
Hauptsächlicher Grund ist die Diskrepanz zwischen Theorie und 
Wirklichkeit.
Gast #5243089
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Der Poster hat ja keine Ahnung wie das in einem Laden laeuft.
Da kommen 10 Bohrmaschinen rein. Ein Blick ins Lager, aha 2 sind noch 
da, es sollten aber 5 sein. Also bucht man erst eine  Lagerkorrektur von 
3 stueck und dann die 10 Neuen. Die 3 Ausgebuchten waren etwas weiter 
hinten im Gestell, wurden uebersehen.
Dann hat der bildungsferne Verkaeufer 10 Schrauben verkauft, Einzelne, 
bucht aber 10 Schachteln. Der Kunde merkt das in vielen Faellen nicht, 
fand's einfach etwas teuer.
Deswegen ist eine Inventur noetig.
Beitrag #5243108 wurde von einem Moderator gelöscht.
Moderator Persönliche Seite #5243137
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Peter schrieb:
>>1. Diebstahl aufdecken und Probleme mit Schwund identifizieren
> Kann man über das Warenwirtschaftssystem ermitteln
> Schwund = W.Eingang -W.ausgang

Damit weisst Du aber immer noch nicht, wieviel denn nun wirklich im 
Lager liegt. Man bestellt ja nicht erst dann nach, wenn das Lager 
komplett leergeräumt ist. Folglich weiss nach einiger Zeit niemand mehr 
genau, wieviele Schrauben denn nun noch im Kasten sind.

Dazu kommt Lagerware, die vielleicht nur alle drei Jahre mal benötigt 
wird.

Dann "sieht" Dein WWS den Lagerplatz drei Jahre lang gar nicht.

Ein Diebstahl würde da nicht auffallen. Selbst das komplette Fehlen 
dieses Bauteils würde nicht auffallen.

>>4. Optimieren Sie den Warenbestellprozess
> Automatische Nachbestellungen unter Einbezug von Lieferzeiten/Engpässen
> etc. sollte keine technische Herausforderung sein

Siehe oben - Dein WWS vermutet nur, dass Du noch 10 Schrauben im 
Lagerkasten hast und bestellt nach. Dass fünf geklaut wurden, würde so 
nie auffallen.

> Also, wo bleiben die Gründe, weiterhin Inventur zu betreiben?

Um Gewissheit zu haben :-)
Gast #5243147
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Es gibt Laeden und Laeden. In einem Grossverteiler ist es kein Problem 
wenn ein Artikel grad ausgegangen ist. Im Auftragsgeschaeft, wenn man 
zugesagt hat auf einen Termin Teile zu liefern, kann schon mal eine 
Konventionalstrafe kommen fuer jeden Tag verzoegerung.

Dabei muss eine Lagerdifferenz gar nicht boeser Wille sein.

Arbeiter N muss auf die Baustelle und kommt am Lager vorbei, er brauche 
noch eins auf Reserve, das diese Teile ja schnell kaputt gehen wuerden, 
er bringe es am Abend wieder. Er bringt es wieder, aber das System war 
schon unten, und es kann nicht mehr gebucht werden.

Kunde M kommt schnell vorbei, und braucht schnellen Ersatz, die 3 
kaputten kommen in ein Gestell, Buchung wird vergessen.
Gast #5243162
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Chlorotroll schrieb:
> Es gibt Laeden und Laeden.

Dein ganzer Beitrag reduziert sich im Endeffekt auf einen Knackpunkt.
Und das ist der Unterschied zwischen dem theoretischen Lagerbestand und 
dem realen Lagerbestand.
Als Möglichkeiten, diesen Unterschied zu erreichen, kann man tausend 
Gründe anführen. Ein paar davon hast du genannt :-)
Gast #5243220
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Das man vo Staat dazu gezwungen wird, eine aufwändige Inventur 
durchzuführen - sehe ich trotzdem als Unding an.

Es gibt genug 2 oder 3 Mann GmbHs, am besten noch mit Handlager für 
Kleinteile, die jährlich zur Inventur gezwungen werden. Dazu noch ohne 
fremde Teilhaber und ohne Verbindlichkeiten. In solchen Fällen ist das 
aus meiner Sicht reine Schikane. Oder gibt es da einen netten 
Mindestbetrag im 10.000Euroen Bereich, unter dem ich das wegfallen 
lassen könnte?

So wie ich das verstehe ist man bei "Inventurvereinfachug" ja vom 
Finanzamt angreifbar.

--- theoretische Frage :

Gibt es offiziell eine legale Möglichkeit, den gesamten Lagerbestand 
z.B. als 1,- Schrott abzuwerten, und dann wieder auferstehen zu lassen?

Ich hörte mal, die "Schrott Ludolphs" aus dem Fernsehen hätten da 
irgendein Übereinkommen mit dem Finanzamt.

Praktisches Beispiel, Du hast hier mal Rest-Schnittlängen Ölflex Kabel, 
dort einen Karton mit vielen halbvollen Stangen an ICs . Im Sinne der 
Nachhaltigkeit schmeißt du das aber nicht sofort in den Schrott.... .

Offiziell heißt es doch immer "Eine Inventur muß richtig und vollständig 
sein"

---

Für mich fällt das in die Kategorie "Beschäftigungtherapie gegen 
Nachdenken und Handeln der Bevölkerung - sie könnte sonst noch auf 
dumme? Gedanken kommen" oder "Wir halten durch unsinige Bürokratie die 
gemessene Arbeitslosigkeit gering".

---
Gast #5243227
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Peter schrieb:
> Also, wo bleiben die Gründe, weiterhin Inventur zu betreiben?

Weil es eben ohne Inventur nicht funktioniert, Praxis schlägt leere 
Versprechungen der Informatikbranche, so einfach ist.

Man könnte auch fragen, warum man noch Papier am Kopierer nachfüllen 
muß, wenn schon vor Jahrzehnten das papierlose Büro erfunden wurde.
#5243240
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Peter schrieb:
> Also, wo bleiben die Gründe

Eigentlich nur 1., aber vor allem die eigenen Mitarbeiter klauen ja wie 
die Raben.

Ein Warenwirtschaftssystem nützt nichts, wenn das sagt "noch 10 Artikel 
da" wenn im Regal aber nur noch 3 liegen. Das muss jemand zählen. Man 
kann auch jedesmal warten, bis das Regal leer ist und dann einen RESET 
machen und des Fehlbestand als geklaut abschreiben, das nennt man 
kontinuierliche Inventur.

Auch für 4. bräuchte man eine kontinuierliche Inventur.

Alle anderen Punkte erscheinen mir unsinnig.
#5243304
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Chlorotroll schrieb:
> Dann hat der bildungsferne Verkaeufer 10 Schrauben verkauft, Einzelne,
> bucht aber 10 Schachteln. Der Kunde merkt das in vielen Faellen nicht,
> fand's einfach etwas teuer.


Bei mir war das mal bei Amazon umgekehrt - da hab ich 1x Schachtel mit 
5x Teilen für je 30 Euro für insgesamt 30 Euro erhalten (nur 1 Teil 
bestellt) und dachte mir "oh das war günstig" ;-)

Oder mal bei Farnell vor einiger Zeit mal falsche Teile erhalten. Hätten 
die erstmal nicht gemerkt wenn ich denen das nicht gesagt hätte.
#5243346
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Ich habe während des Studiums fast durchgängig im Einzelhandel 
gearbeitet. Du glaubst gar nicht, wie viele Obdachlose sich an der Kasse 
unauffällig einen kleinen Schnaps holen, diesen trinken und die leere 
Flasche anderweitig abstellen. Abgesehen davon gibt es reichlich Kunden, 
welche Artikel aus ihrem Korb doch nicht mehr wollen und komplett 
woanders abstellen. Inventuren dienen zu einem sehr großen Teil, das 
Lager und den Markt selber auf Vordermann zu bringen, sodass alles 
wieder anschaulich aussieht. Viele studentische Hilfskräfte, welche neue 
Ware verräumen, achten nicht auf das MHD, dies wird zu Inventuren 
ebenfalls geprüft. Bei der Hälfte aller Inventuren, welche ich mit 
gemacht habe, gab es mindestens eine Europalette voller Artikel, die das 
MHD überschritten haben. Anhand der Produkte kann man dann erkennen, 
welcher Mitarbeiter seinen Bereich nicht pflegt. Es geht bei Inventuren 
nicht nur um die reine Bilanz der Ware, sondern darum, dem Markt wieder 
Struktur zu geben. Diese verschwindet innerhalb des Jahres nur, da zu 
wenig Kräfte eingesetzt werden und Kassierer teilweise während ihrer 
Kassenschicht auch Ware verräumen müssen.
#5243404
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● J-A V. schrieb:
> Angestellte mit "offenen Augen" sollten das sehen.

Hast du schon mal im Einzelhandel gearbeitet? Mittlerweile wird man dort 
sehr stark gefordert. Eine 50 jährige Mutti sieht nach 8h Schicht an der 
Kasse nicht meht alles, wenn sie danach noch gezwungen wird 2-3h Ware zu 
verräumen. Und das ist einfach von Einzelhandel zu Einzelhandel 
unterschiedlich.
Gast #5243421
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IstDochUnwichtig schrieb:

> Gibt es offiziell eine legale Möglichkeit, den gesamten Lagerbestand
> z.B. als 1,- Schrott abzuwerten, und dann wieder auferstehen zu lassen?

Das wäre eine interessante Form der Kapitalbeschaffung. Als Schrott 
ausbuchen, Verlustvortrag beim Finanzamt, und dann im neuen Jahr das mit 
EK Null beschaffte Material verkaufen.


> Praktisches Beispiel, Du hast hier mal Rest-Schnittlängen Ölflex Kabel,
> dort einen Karton mit vielen halbvollen Stangen an ICs . Im Sinne der
> Nachhaltigkeit schmeißt du das aber nicht sofort in den Schrott.... .

Solche inoffizielle Lagerstellen gibt es wahrscheinlich in jedem Labor 
und jeder Werkstatt. Das sind aber Teile, die nicht (mehr) im 
Warenwirtschaftssystem vorkommen und auch nicht als direkter Verkauf 
Einnahmen generieren. Inoffiziell kannst Du das Zeug meist sogar mit 
nach Hause nehmen. Offiziell natürlich nicht, denn das wäre ein 
Geldwerter Vorteil, den die Personalabteilung mit dem Finanzamt 
verwursten müsste.
#5243423
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Dennis-Christian G. schrieb:
> Mittlerweile wird man dort
> sehr stark gefordert.

Mein Erlebnis, welches mich dazu brachte zu kündigen passt zu der 
Aussage:

Der damalige REWE wechselte den Besitzer und wurde Nahkauf. Jeder 
Mitarbeiter bekam die Möglichkeit, beim Umbau zu helfen und für diesen 
Monat ein höheres Gehalt zu bekommen. Alles versteuert natürlich, damit 
man auch abgesichert ist. Nach 40h zusätzlicher Arbeit auf 4 Tage 
verteilt sagte der Chef, dass er uns zum Essen einlädt, Getränke aber 
nicht übernommen werden. Meine damaligen Kolleginnen waren alles Frauen, 
die den Job seit Jahrzehnten machen. Aus Angst diesen zu verlieren, 
wurde ich nicht unterstützt, eine Sammelklage gegen den Arbeitgeber ein 
zu reichen. Selbst der Zoll hatte keinerlei Interesse daran, dass 13 
Mitarbeiter für ihre Arbeitszeit (jeweils 40h, ergo 530h) nicht bezahlt 
werden.

Meine Reaktion darauf war folgendes. Ich hatte diese Stunden notiert und 
mir von der Stellvertreterin des Chefs unterschreiben lassen, welche den 
neuen Markt leiten soll. Mit einer Kopie diesen Zettels ging ich zum 
Chef und sagte, dass ich diese 40h als Freizeit abbummeln werde. Er hat 
es nicht akzeptiert, dem Zoll war meine dritte Mail und mein zweiter 
Besuch vor Ort immer noch egal. Letztendlich habe ich eine Kündigung von 
Seiten des Chefs bekommen, da ich das Betriebsklima gestört hätte. In 
meinem letzten Monat habe ich 2 Wochen genutzt, täglich Waren im Wert 
von 10€ zu klauen, die letzten 2 Wochen bin ich nicht hin, da die 40h 
diese 2 Wochen deckten. Hatte einen 20h/Woche Vertrag.

Einzelhandel ist dreckig
#5243427
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● J-A V. schrieb:
> Dennis-Christian G. schrieb:
>> Abgesehen davon gibt es reichlich Kunden,
>> welche Artikel aus ihrem Korb doch nicht mehr wollen und komplett
>> woanders abstellen.
>
> Angestellte mit "offenen Augen" sollten das sehen.

Tun sie ja auch.
Aber was passiert jetzt? Oder was möchtest Du was jetzt passiert?

A: Die stellen den 40 Cent Jogurt einfach wieder ins Kühlregal ohne zu 
wissen wie lange der da rumsteht.
B: Die nehmen den Jogurt und werfen den einfach weg.
C: Die werfen den weg und melden das an den Verantwortlichen. Der macht 
eine Korrekturbuchung inkl. Grund und Papier.

Nebenbei der hat einen EK Wert von 15 Cent....
(Firma: FULL PALATINSK) Persönliche Seite #5243446
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Dennis-Christian G. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> Angestellte mit "offenen Augen" sollten das sehen.
>
> Hast du schon mal im Einzelhandel gearbeitet?

die Erfahrung liegt 20 Jahre zurück.

Was machen die Leute, die die Waren in die Regale einräumen?
Lassen die alles, was nicht in ein Regal gehört einfach da stehen?

Die müssen dann ja zwangsläufig
an falsch gestellten Artikeln vorbei kommen

Zudem wird vieles in Läden doch permenent umstrukturiert:
Was heute hier stand, steht in 2 Wochen da
und im nächsten Monat wieder woanders.

Das wird dann ja wohl auch irgendwann mal auffallen.

Aber bei den MHD-Geschichten gebe ich Dir recht.
Da wird neues oft einfach nur vorne vor das ältere reingestellt.
#5243470
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Dennis-Christian G. schrieb:
> Dennis-Christian G. schrieb:

>
> Der damalige REWE wechselte den Besitzer und wurde Nahkauf. Jeder
> Mitarbeiter bekam die Möglichkeit, beim Umbau zu helfen und für diesen
> Monat ein höheres Gehalt zu bekommen. Alles versteuert natürlich, damit
> man auch abgesichert ist. Nach 40h zusätzlicher Arbeit auf 4 Tage
> verteilt sagte der Chef, dass er uns zum Essen einlädt, Getränke aber
> nicht übernommen werden. Meine damaligen Kolleginnen waren alles Frauen,
> die den Job seit Jahrzehnten machen. Aus Angst diesen zu verlieren,
> wurde ich nicht unterstützt, eine Sammelklage gegen den Arbeitgeber ein
> zu reichen.
Heißt er hat euch kein Gehalt bezahlt obwohl versprochen ODER er hat 
Essen (ohne Getränke) und Gehalt bezahlt?

> Selbst der Zoll hatte keinerlei Interesse daran, dass 13
> Mitarbeiter für ihre Arbeitszeit (jeweils 40h, ergo 530h) nicht bezahlt
> werden.
Wie kommt man auf die Idee, dass so was den Zoll interessiert? Der Zoll 
überwacht den Warenverkehr auf (Staats)grenzen. Dem ist das schnuppe was 
dein AG macht.


> Meine Reaktion darauf war folgendes. Ich hatte diese Stunden notiert und
> mir von der Stellvertreterin des Chefs unterschreiben lassen, welche den
> neuen Markt leiten soll. Mit einer Kopie diesen Zettels ging ich zum
> Chef und sagte, dass ich diese 40h als Freizeit abbummeln werde. Er hat
> es nicht akzeptiert, dem Zoll war meine dritte Mail und mein zweiter
> Besuch vor Ort immer noch egal.
siehe oben

> Letztendlich habe ich eine Kündigung von
> Seiten des Chefs bekommen, da ich das Betriebsklima gestört hätte. In
> meinem letzten Monat habe ich 2 Wochen genutzt, täglich Waren im Wert
> von 10€ zu klauen, die letzten 2 Wochen bin ich nicht hin, da die 40h
> diese 2 Wochen deckten. Hatte einen 20h/Woche Vertrag.
Wenn die Geschichte so passiert ist muss man sich schon fragen ob du 
klar denken kannst... Du hast also als Rache für deine Kündigung 
gestohlen und blau gemacht. Sinnvoller ist es auf ordentlichem Wege die 
40h zu bekommen (zB über Arbeitnehmerinteressensverband oder bei 
Uneinsicht Klage bei Arbeitsgericht) du brauchst ja nicht deine 
Kolleginnen dazu.

> Einzelhandel ist dreckig
Stimmt sicher aber du brauchst dich mit deinem Vorgehen auch nicht 
rühmen
#5243476
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Markus B. schrieb:
> Heißt er hat euch kein Gehalt bezahlt obwohl versprochen ODER er hat
> Essen (ohne Getränke) und Gehalt bezahlt?

Es gab wie gesagt ein Abendesse, ohne Gehalt. Das Essen hat er sogar auf 
15€ begrenzt.

Markus B. schrieb:
> Wie kommt man auf die Idee, dass so was den Zoll interessiert? Der Zoll
> überwacht den Warenverkehr auf (Staats)grenzen. Dem ist das schnuppe was
> dein AG macht.

Da der Zoll ebenso für Schwarzarbeit zuständig ist.

Markus B. schrieb:
> Wenn die Geschichte so passiert ist muss man sich schon fragen ob du
> klar denken kannst... Du hast also als Rache für deine Kündigung
> gestohlen und blau gemacht. Sinnvoller ist es auf ordentlichem Wege die
> 40h zu bekommen (zB über Arbeitnehmerinteressensverband oder bei
> Uneinsicht Klage bei Arbeitsgericht) du brauchst ja nicht deine
> Kolleginnen dazu.

Ja, habe ich. Meine Reaktion war in keinster Weise besser. Nur hat der 
Chef es verdient. Zum Tag der Beerdigung meines Vaters hat er mir den 
beantragten Urlaub verwährt mit der Aussage "Dein Vater rennt jetzt auch 
nicht mehr weg".

Markus B. schrieb:
> Stimmt sicher aber du brauchst dich mit deinem Vorgehen auch nicht
> rühmen

Mach ich nicht. Ich weiß, dass es sehr doof war.
#5243511
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Dennis-Christian G. schrieb:
> Sorry, ahb hier grad was verwechselt. Nicht der Zoll, sondern das
> zuständige KWEA. Die sind dafür zuständig, zumindest hat mir das die
> nette Frau vor Ort erzählt.

Für illegale Beschäftigung (wie Mindestlohn-Beschiss und Schwarzarbeit) 
ist wirklich der Zoll zuständig: 
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Arbeit/Fragen-Antworten/_functions/frage_4.html

Was soll KWEA denn heissen?
#5243521
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@A.K. Aber in dem Fall ging es ja nicht um Schwarzarbeit sondern darum 
das der Lohn/ das Gehalt nicht ausbezahlt wurde und da steht auch in 
deinem Link, dass der Zoll nicht zuständig ist (zweiter Satz):
1
Die Zollverwaltung ist nur für die Ahndung von Mindestlohnverstößen Ihres Arbeitgebers zuständig. Ihren Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns gegenüber Ihrem Arbeitgeber müssen Sie auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen.
#5243532
Lesenswert?

Markus B. schrieb:
> @A.K. Aber in dem Fall ging es ja nicht um Schwarzarbeit sondern darum
> das der Lohn/ das Gehalt nicht ausbezahlt wurde und da steht auch in
> deinem Link, dass der Zoll nicht zuständig ist (zweiter Satz):

Ich hab damals eben dazu gefunden, dass Schwarzarbeit eintritt, wenn 
entweder steuerfrei Lohn gezahlt wird oder Arbeit nicht entlohnt wird.

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