rechtliche frage zu laserpointer

OP #4106187
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hallo,

ich habe mal eine frage an euch.

zum bau von laserpointer der klassen 3b bzw. 4 gibt es im netz viele 
bauanleitungen und auf youtube
gibt es auch viele die ihre laser dann vorführen.

mich beschäftigt daher die frage:

ist es in deutschland erlaubt solche laserpointer selbst zubauen?
und wie sieht es mit kuriositäten aus, wie z.b. laser die wie waffen 
aussehen
oder wie alltagsgegenstände nur das in ihnen der laser eingebaut und 
dadurch getarnt ist.

der besitz, scheint ja immerhin für typische pointer nicht verboten zu 
sein.
#4106195
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Bauen darfst Du, die Herstellung und der Besitz sind nicht verboten. 
Öffentlich benutzen/vorführen nur mit Genemigung (da wird dann normal 
ein sachkundiger Laserschutzbeauftragter verlangt) und müstest Du dann 
begründen warum der unbedingt getarnt sein muß.
Bei gewerblicher Nutzung mußt Du Dich an die 'Verordnung zum Schutz der 
Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung' 
(http://www.gesetze-im-internet.de/ostrv/BJNR096010010.html) halten.
Kaufen/Verkaufen in Deutschland ist nicht, die sind nicht frei 
handelbar. Im Ausland kaufen und importieren kann zur Beschlagnahme 
durch den Zoll und einer polizeilichen Überprüfung führen.
Aber egal wie und wo Du ihn einsetzt, solanger er in Deinem Besitz ist 
bist Du für alles was damit passiert verantwortlich und dafür haftbar.
Persönliche Seite #4106539
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Paul Dietz schrieb:
> und wie sieht es mit kuriositäten aus, wie z.b. laser die wie waffen
> aussehen
> oder wie alltagsgegenstände nur das in ihnen der laser eingebaut und
> dadurch getarnt ist.

M.E. kann man Klasse 3b und 4 Laser fast schon als Waffen bezeichnen.
Wenn sie dann auch noch als Waffe oder anderswie "getarnt" sind, dürfte 
es kritisch werden, falls man dich in der Öffentlichkeit damit antrifft.
#4106705
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Ich weiß das nur bei Showlasern der Klasse 3b und 4. Die sind schon echt 
gefährlich, kann man sich ordentlich die Finger dran verbrennen und bei 
mehrfarbigen Lasern ist der Schutz durch Laserschutzbrillen schwierig.

Der Besitz ist erlaubt, kannst Du auch in D kaufen, kannst Du in Deiner 
eigenen Wohnung betreiben, kannst Dir damit auch selbst die Augen 
wegbrennen, haftest für alles, was damit passiert. Beim Betrieb auf 
öffentlichen Veranstaltungen o.Ä. muß ein Laserschutzbeauftragter vor 
Ort sein und eine entsprechende Versicherung ist sehr zu empfehlen. Gute 
Anlagen verfügen über eine Abschaltung des Lasers bei Ausfall der 
Ablenkung.
Gast #4107498
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Lothar Miller schrieb:

>>>> ist es in deutschland erlaubt solche laserpointer selbst zubauen?

Genauso wie mich niemand davon abhalten kann mir eine starke 400lbs 
Compound Armbrust zu bauen. Nur das "Betreiben" wird schwierig, denn 
wenn mich der Nachbar damit sieht, wie ich im Garten rumschieße und er 
mich anzeigt habe ich ein Problem, nämlich zu bewesen dass ich alles 
getan habe, damit die Geschosse nicht anderswo landen als auf meinem 
Grundstück.

Es ist schon ein wenig wie bei der Kartoffelkanone.... einfach zu bauen 
aber wenn man damit rumballert ist es ein Straftatbestand.

Jedenfalls werdedn seit Herbst 2014, wie ich vom Zoll weiss keinerlei 
Laserpointer mehr aus China reingelassen, konsequent keiner mehr. Meinen 
1W "Arctic Laser" bekam ich 2011 noch durch aber das war einmal.
#4111339
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Christian J. schrieb:

> Es ist schon ein wenig wie bei der Kartoffelkanone.... einfach zu bauen
> aber wenn man damit rumballert ist es ein Straftatbestand.
>
> Jedenfalls werdedn seit Herbst 2014, wie ich vom Zoll weiss keinerlei
> Laserpointer mehr aus China reingelassen, konsequent keiner mehr. Meinen
> 1W "Arctic Laser" bekam ich 2011 noch durch aber das war einmal.

Ist da nicht der Wunsch der Vater des Gedankens?

http://www.ebay.de/itm/532nm-1mW-Grun-Green-Laser-Pointer-Pen-Burning-Match-18650-Akku-Ladegerate-/161682808966?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item25a50be086

Die angegebenen 1mW dürften ein Witz sein, denn damit kann man selbst 
bei Fokusierung kein Streichholz anzünden. Ergo: Es sind deutlich mehr 
als 1mW.

Herkunft: Hongkong
#4111375
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Paul Dietz schrieb:
> zum bau von laserpointer der klassen 3b bzw. 4

irgendwie habe ich ein anderes Verständnis von Laserpointer, diese 
Erklärung sagt mir zu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Laserpointer

Zitat:
Der Laserpointer ist ein Lichtzeiger insbesondere für Vorträge mit 
Projektion.

dazu gehört:

Nach der zurzeit geltenden Norm EN60825-1 werden Laser, die im 
sichtbaren Wellenlängenbereich emittieren (400–700 nm), bei einer 
Ausgangsleistung bis 1 mW als Laser Klasse 2
Laser bis Klasse 2 gelten als bedingt unbedenklich

die baut man aber nicht, die kauft man.

Die Klassen die du aufführst sind Waffen und gefährlich und nach obiger 
Defination keine Pointer.

besonders der hier:
http://www.starklasers.com/ultra-starker-grun-laserpointer-3000mw.html

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