Bußgeldbescheid Widerspruch

OP #5437376
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Ich bin am 4.1. mit einem geliehenen Auto durch eine Radarfalle.
Dabei hat es geschneit, die Scheiben an der Beifahrerseite nicht mehr 
ganz frei, also von der Seite, wo der mobilie Kasten stand.

Da es ein geliehenes Auto war, hat vermutlich der Halter die Post 
bekommen, und mich als Fahrer genannt, so dass es länger gedauert hat.
Die Verjährung von solchen Verkehrsdelikten ist offensichtlich 3 Monate.

Ende April habe ich die gelbe Post bekommen als "Förmliche Zustellung".
Zu der Zeit war ich in den USA.
Als ich das gelesen habe, war die Widerspruchsfrist von 2 Wochen schon 
vorbei.
Habe dann sofort mit einem Fax widersprochen wegen Verjährung und darauf 
hingewiesen, dass ich wegen USA-Aufenthalt nicht innerhalb 14 Tage 
widersprechen konnte.
Habe dann weitergegoogelt, ob es gesetzliche Bestimmungen gibt, wenn man 
wegen Abwesenheit nicht reagieren kann, heißt "Antrag auf 
Wiederherstellung", und das hinterher gefaxt.
Im Bußgeldbescheid war auch eine URL, wo man online Widersprechen 
konnte, das habe ich auch gemacht.
Ein Foto war nicht dabei, obwohl drinstand, dass ein Foto als Beweis 
dient.

Seit 2 Wochen nichts mehr gehört und nichts bekommen. Sollte man eine 
Post bekommen, dass der Widerspruch akzeptiert wurde oder nicht?

Ich denke mir, dass die davon ausgehen, dass 75% der Bevölkerung mit 
Führerschein nicht weiß, dass solche Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 
3 Monate, und es einfach probieren, dass der Empfänger trotzdem zahlt, 
obwohl er es nicht muss.
Gast #5437378
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J. W. schrieb:
> Ich denke mir, dass die davon ausgehen, dass 75% der Bevölkerung mit
> Führerschein nicht weiß, dass solche Ordnungswidrigkeiten verjähren nach
> 3 Monate, und es einfach probieren, dass der Empfänger trotzdem zahlt,
> obwohl er es nicht muss.

Vielleicht sehen auch die meisten Leute ihren Fehler ganz einfach ein.
Du hast einen Fehler gemacht.
Stehe dazu und zahle die zwei Euro fuffzich.
#5437387
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J. W. schrieb:
> Ich bin am 4.1. mit einem geliehenen Auto durch eine Radarfalle.
> Dabei hat es geschneit, die Scheiben an der Beifahrerseite nicht mehr
> ganz frei, also von der Seite, wo der mobilie Kasten stand.

Du bist also mit eingeschränkter Sicht bei schlechten 
Strassenverhältnissen so gerast, dass Du die (üblicherweise für ideale 
Verhältnisse ausgelegte) Geschwindigkeitbegrenzung soweit überschritten 
hast, dass Du geblitzt wurdest?

Sorry, aber da kann gar nicht genug Strafe sein.

Matthias
OP #5437388
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Abradolf L. schrieb:
> Wie kommst du darauf, dass dein Delikt verjährt ist? Mit den
> Zwischenschritten (Fahrer ausfindig machen, Halter befragen), geht die
> immer wieder von vorne los.
>
> 
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-verjaehrt-eine-ordnungswidrigkeit_075283.html


steht im obigen Link:
"§ 26 Abs. 3 StVG bei Ordnungswidrigkeiten, welche im Bußgeldkatalog 
oder in § 6e StVG geregelt sind, drei Monate,"
#5437395
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J. W. schrieb:
> mit einem geliehenen Auto durch eine Radarfalle.
> Dabei hat es geschneit, die Scheiben an der Beifahrerseite nicht mehr
> ganz frei, also von der Seite, wo der mobilie Kasten stand.

Wieso sollte dieses (Scheiben nicht frei) denn strafmindernde Bedeutung 
haben?

Oder willst du darauf hinweisen, dass ein Foto von dir eh nicht 
vernünftig gelungen ist, da du durch die vereisten Scheiben nicht zu 
erkennen warst?

Der Vorgang landet natürlich (aufgrund des Kennzeichens) erst mal beim 
Vermieter. Der will natürlich nicht auf Kosten sitzen bleiben.

Da der Wagen-Verleiher weiß, an wen er den Wagen verlieghen hat, landet 
der Vorgang nun also bei dir. Und da du vermutlich laut Mietvertrag der 
einzige eingetragene Nutzer bist, bleibt er bei dir.

Allgemein: Soweit ich weiß, sollten doch ALLE Scheiben frei sein, sodaß 
du den Verkehr rundum wahrnehmen kannst. Wäre also erst mal ein 
Minuspunkt für dich.

Darüber hinaus sollte man immer der Verkerhrssituation angepasst fahren. 
Und wenn man dann zu schnell bei miesem Wetter, und dann auch noch an 
einer Blitzkiste vorbei fährt, dann ist das irgendwie "nicht 
wünschenswert", und wird zu Recht sanktioniert.

Fazit: Stehe zu deinem Fehlverhalten, bezahle das Ticket, und fahre beim 
nächsten mal umsichtiger.
OP #5437396
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Matthias S. schrieb:
> Du bist also mit eingeschränkter Sicht bei schlechten
> Strassenverhältnissen so gerast, dass Du die (üblicherweise für ideale
> Verhältnisse ausgelegte) Geschwindigkeitbegrenzung soweit überschritten
> hast, dass Du geblitzt wurdest?

Ich gehe von einem Messfehler aus. Es war 70kmh Beschränkung, die 
Tachonadel war bei ca 80kmh.
Anfangs machte ich mir gar keine Gedanken wegen der Geschwindigkeit, 
sondern dass die Scheiben nicht frei waren.
Gast #5437397
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J. W. schrieb:
> steht im obigen Link:
> "§ 26 Abs. 3 StVG bei Ordnungswidrigkeiten, welche im Bußgeldkatalog
> oder in § 6e StVG geregelt sind, drei Monate,"

Ja. Lies mal weiter, du Schlaumeier.

Unterbrechung der Verjährung:

https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/

Du bist hier nicht das erste Mal mit so ner Bussgeldstory unterwegs und 
jedes Mal glaubst du, du hättest Recht. Eigentlich sollte man dir den 
Führerschein abnehmen. Oder du versuchst nur wieder zu trollen.
#5437402
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J. W. schrieb:
> Ich gehe von einem Messfehler aus. Es war 70kmh Beschränkung, die
> Tachonadel war bei ca 80kmh.

Das war aber dann ein Messfehler von dir! :) 70km/h Beschränkung != 
80km/h Tacho

Die 3 Monate Verjährung sind bereits da abgelaufen, als der Halter Post 
bekommen hat!
Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Verjährung mehr!

Ein Foto kannst du, bzw. der Halter anfordern. Haben die kein Bild auf 
dem man dich klar erkennen kann wird wohl der Halter in der Bütt sein. 
Man kann ihm auch für die Zukunft ein Fahrtennachweisheft aufzwingen.
Solltest du erkennbar sein auf dem Foto wird man natürlich an dich 
rantreten.

Du kannst jetzt innerhalb einer Woche einen sogenannten 
Wiedereinsetzungsantrag stellen. Damit könntest du Glück haben deine 
Auslandsreise zu rechtfertigen und die abgelaufene Frist zu anzusetzen.

Trotzalledem wird dein Widerspruch keine Chance haben! Einer wird zahlen 
müssen. Der Halter oder du!
#5437406
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J. W. schrieb:
> Es war 70kmh Beschränkung, die Tachonadel war bei ca 80kmh.

laut Bußgeldkatalog

bei 10 km -> 10 EUR
bei 15 km -> 20 EUR
bei 20 km -> 30 EUR

Sammel-Punkte in Flensburg gibt es erst darüber hinaus.

https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/

Und dafür (10 km) machst du dann so ein Gedöns mit Widerspruch wegen 
Messfehler, Gerichtskosten  [*1] etc?

Dann ist es in Summe am Schluss mehrfach teuer für dich, und du musst 
trotzdem zahlen.

--> Ist das deinen Aufwand wert?


[*1] ich finde, zu Recht. Die Gerichte haben besseres zu tun, als sich 
mit 10 EUR Knöllchen zu beschäftigen.
OP #5437418
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Die haben 27km nach abzug toleranz gemessen, was nicht stimmen kann.
Da müsste ich über 100kmh gefahren sein.
Bei den Witterungsverhältnissen sehr unwahrscheinlich.

Oder der Fzg-Eigentümer hat Tacho manipuliert (auch unwahrscheinlich).
D.h. 80€ + Gebühren und 1 Punkt Flensburg.
#5437430
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J. W. schrieb:
> Die haben 27km nach abzug toleranz gemessen, was nicht stimmen kann.
> Da müsste ich über 100kmh gefahren sein.
> Bei den Witterungsverhältnissen sehr unwahrscheinlich.

Sicher das die Beschränkung 70 km/h war und nicht 50??

Normalerweise ist es so:
Man wird geblitzt und tritt automatisch auf die Bremse. Nachdem man dann 
realisiert hat, dass man geblitzt wurde schaut man auf den Tacho. 
Während dieser zeit hat sich die Tachonadel meist schon um ca. 10 km/h 
nach unten bewegt und man ist der Meinung mit der jetzt abgelesenen 
Geschwindigkeit auch geblitzt worden zu sein.

Messfehler und ungeeichte Blitzer lassen sich natürlich nicht gänzlich 
ausschließen.
Aber wenn jemand in einer 50er Zone 50km/h fährt und geblitzt wird und 
dann argumentiert das da was nicht stimmen kann, dann stehe ich voll und 
ganz hinter diesem jenigen!
Aber so?

J. W. schrieb:
> Meine Eingangs-Frage lautet, wie man da weiterverfährt nach einem
> Widerspruch:
> Warten bis der entschieden wurde, und es mitgeteilt wurde oder
> nachfragen oder schon mal zahlen?

Dann frag doch mal nach! Ruf an und frag ob der Widerspruch eingegangen 
ist und was jetzt weiter passiert!
OP #5437438
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> Aber so?

Momentan spielt es keine Rolle, ob es 10kmh, 20kmh, oder 27kmh waren.
80€ zahlt man einfach und gut ist es.

Widersprechen kann man ja, darauf wird man ja deutlichst hingewiesen, 
das ist ja noch kein krimineller Vorgang.

Wenn das so ist, dass die Verjährung unterbrochen ist, wenn der Halter 
den ersten Bescheid bekommt, dann war der Widerspruch ohne Wirkung.
Das kann ich juristisch nicht beurteilen.

Aber das müsste ja mitgeteilt werden?!
#5437457
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Ma W. schrieb:
> Es war 70kmh Beschränkung, die
>> Tachonadel war bei ca 80kmh.
>
> Du warst also deutlich zu schnell

Ich würde sagen mit Tachonadel bei 80 wäre er bei den handelsüblichen 
Tachovoreilungen geschätzt 0 bis 5km/h zu schnell gewesen. Und dann 
ziehen die nochmal pauschal 10% ab. Das ist nicht "deutlich zu schnell", 
das ist ungefähr so schnell wie gerade eben erlaubt. "Deutlich zu 
schnell" ist dann wenn es teuer wird.

Er hat nicht geschrieben was sie letztendlich gemessen und ihm berechnet 
haben.

Fazit: Die Tachonadel stand also garantiert mehr bei 90 als bei 80. Bei 
80 hätte es nicht geblizt. Oder es war 50 statt 70.
Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #5437461
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Bernd K. schrieb:
> nicht geschrieben was sie letztendlich gemessen und ihm berechnet haben.
Ich lese das aus dem 
Beitrag "Re: Bußgeldbescheid Widerspruch" und 
dem Beitrag "Re: Bußgeldbescheid Widerspruch" 
so: 70er Bereich, gemessen wurden 97hm/h nach Abzug der Toleranzen...

J. W. schrieb:
> Ich bin am 4.1. mit einem geliehenen Auto durch eine Radarfalle.
Du bist also zu schnell gefahren.

> Da es ein geliehenes Auto war, hat vermutlich der Halter die Post
> bekommen, und mich als Fahrer genannt, so dass es länger gedauert hat.
Damit wurde das Bußgeldverfahren also eingeleitet. Wenn das in den 
ersten drein Monaten nach der Ordnungswidrigkeit war, dann ist Essig mit 
"Verjährung"...

> Habe dann sofort mit einem Fax widersprochen wegen Verjährung
Wie gesagt: die "Verjährungsnummer" fällt flach. Denn wenn die 
Fahrerermittlung auch etwas länger dauert, sie wurde trotzdem 
eingeleitet.

> Ein Foto war nicht dabei, obwohl drinstand, dass ein Foto als Beweis dient.
Das ist üblich. Du kannst es anfordern.

J. W. schrieb:
> Die haben 27km nach abzug toleranz gemessen, was nicht stimmen kann.
Das wirst du aber beweisen müssen. Das ist recht einfach, wenn dein 
Traktor, der geblitzt wurde, nur 75 schafft. Ansonsten musst du anhand 
des Fotos nachweisen, dass es so strakt geschneit hat, dass die Messung 
des angegebenen Messgeräts dadurch zu deinen Ungunsten beinflusst 
wurde...

J. W. schrieb:
> Ich denke mir, dass die davon ausgehen, dass 75% der Bevölkerung mit
> Führerschein nicht weiß, dass solche Ordnungswidrigkeiten verjähren nach
> 3 Monate, und es einfach probieren, dass der Empfänger trotzdem zahlt,
> obwohl er es nicht muss.
Ich denke, dass die wenigsten Behörden den Bescheid so lange 
verschlampen. Und mit der ersten Absendung innerhalb der 3 Monate ist 
das Verfahren eingeleitet.

> obwohl er es nicht muss.
Natürlich muss er. Er hat die Ordungswidrigkeit ja tatsächlich 
begangen. Man kann das aber auch anders sehen. Das muss dann aber nicht 
die richtige Sichtweise sein...
#5437471
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Abradolf L. schrieb:
> Ach ja, keine Sorge. Bei solchen Themen funktionieren die Behörden
> außerordentlich gut, die nächste Post kommt und billiger wirds nicht.

nein tun sie nicht!

ich bekam Post wegen Falschparken mit Behinderung, zu einer Zeit als ich 
nicht autofahren durfte wegen OP und mein Wagen die ganze Zeit unbewegt 
in der Garage stand!

Online Widerspruch eingelegt, Blatt das fehlerfrei übermittelt wurde 
ausgedruckt!
1 Monat später Einstellung, prima!
1 Monat später Zahlungsaufforderung die Gebühren und Auslagen zu 
bezahlen!

also auf zur Bussgeldstelle, es war sowieso ein schöner Tag und ich 
hatte frei.
Dort erst mal Parkgebühr bezahlen (Parkraumbewirtschaftung)
Dann Wartemarke ziehen und 2,5h warten bis man rangenommen wird.
Dann mit der netten MA gesprochen wie das sein kann,

1. Das Kennzeichen wurde falsch eingelesen, war ein VW Passat, ich fahre 
Ford
2. Mein online Widerspruch ist nie in die Akte gekommen, deswegen musste 
der Gebührenbescheid raus!

erst nach alledem wurde dieser zurückgenommen, das nenne ich schlampig 
oder Geldmacherei.

Mit Prüfung der PKW Typen hätte das nie zugestellt werden dürfen.
Wieso bkomme ich angezeigt fehlerfreie Übermittlung vom Widerspruch und 
der kommt dort nicht an?

Ein Schelm der Böses dabei denkt, viele hätten in dem Fall wohl bezahlt 
weil es im Zweifel noch teurer wird, zumal nicht jeder sicher weiss wo 
er vor Monaten wann wo war, oder weil der Aufwand Recht zu bekommen zu 
hoch ist.
#5437474
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Joachim B. schrieb:
> Ein Schelm der Böses dabei denkt,

Ja genau, nur ein Schelm oder VTler würde hier Böses denken.
Merke:
„Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend 
erklärbar ist."

(Wobei mich in diesem Zitat immer der Begriff "Dummheit" stört. Das ist 
meines Erachtens ein zu starkes Wort. Die Sachbearbeiter sind mit 
Sicherheit nicht dumm (im Sinne von "nicht intelligent"). 
Schlampig/Überfordert/Gleichgültig würden hier imho besser passen)
(Firma: www.wolfgangrobel.de) #5437505
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Percy N. schrieb:
> Wie kommt man auf die Idee, dass gegen einen Bußgeldbescheid ein
> Widerspruch statthaft ist?

Weil man sich z.B. zu Unrecht beschuldigt fühlt...

Ich habe auch schon einen Bußgeldbescheid bekommen, ich sei mit dem 
Motorrad durch die Zone 30 gerast, komisch nur, dass ich zu dem 
Zeitpunkt nachweislich auf Arbeit war. Wurde sofort eingestellt, da war 
das Kennzeichen falsch abgelesen worden.

Nur hier ist die Sachlage ja eigentlich klar - der Beschuldigte hat 
seinen Verstoß ja vor dem versammelten Forum zugegeben, somit verstehe 
ich den Widerspruch an dieser Stelle auch nicht...
#5437510
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Wolfgang R. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Wie kommt man auf die Idee, dass gegen einen Bußgeldbescheid ein
>> Widerspruch statthaft ist?
>
> Nur hier ist die Sachlage ja eigentlich klar - der Beschuldigte hat
> seinen Verstoß ja vor dem versammelten Forum zugegeben,> somit verstehe
> ich den Widerspruch an dieser Stelle auch nicht...

Nicht nur den, will mir scheinen ...
#5437516
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Le X. schrieb:
> (Wobei mich in diesem Zitat immer der Begriff "Dummheit" stört. Das ist
> meines Erachtens ein zu starkes Wort. Die Sachbearbeiter sind mit
> Sicherheit nicht dumm (im Sinne von "nicht intelligent").
> Schlampig/Überfordert/Gleichgültig würden hier imho besser passen)

nicht unbedingt die Sachbearbeiter, welche überhaupt?

1. Kennzeichen falsch eingescannt, OK kann passieren -> SW Fehler
2. kein Kennzeichen PKW/PKW Typ Abgleich, ist schon übler
3. Keine Übernahme des online Widerspruchs in die online Akte

Da glaube ich bald nicht mehr an Zufälle oder Pech!

Soviel Schrott läuft in Software der Ämter und keiner merkt es oder 
reklamiert die Software?
#5437523
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Widerspruch kann man immer einlegen. Steht ja auch jedem frei.
Ob jetzt nun zu unrecht oder nicht.

Nur wird es mit einer Begründung wie "Es liegt ein Messfehler vor" nicht 
getan sein.
Man kann jedoch die Unterlagen der letzten Eichung anfordern, etc etc... 
möchte da aber nicht ins Detail gehen!

Wenn der TO wissen möchte was jetzt zu tun ist oder wie das Verfahren 
weiterläuft sollte er mal auf der Behörde anrufen und nachfragen!
#5437548
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Le X. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> Da glaube ich bald nicht mehr an Zufälle oder Pech!
>
> Sondern an Vorsatz?
> Machen dass die Angestellten der jeweiligen Ämter dann aus eigenem
> Antrieb, aus Spaß an der Freude oder gibt es dafür eine Leitlinie vom
> zuständigen Ministerium?

man weiss es nicht, wer glaubt denn das Schummelsoftware in Diesel PKW 
von den Ingenieuren aus eignen Antrieb eingebaut wurde?

Bei der ehemaligen Post sind ganze Heerscharen von Amtsleiter zusammen 
gesessen um über das Aussehen der Fehlermasken zu diskutieren unabhängig 
was die Kollegen vor Ort echt brauchten. Die Fachabteilungen wurden 
nicht gefragt und so wurd Schrott eingekauft. Oft will das niemand 
zugeben oder gar Geld bereitstellen um das zu korrigieren.
Die Leute vor Ort müssen halt mit arbeiten, denen kann man dann ja kaum 
Vorwürfe machen, erst Recht nicht bei Personalknappheit.

Etwas Kalkül sehe ich schon, wenn von 100 fehlerhaften 
Bussgeldbescheiden wegen Geringfügigkeit 90 einfach bezahlt werden ist 
es sogar ein Gewinn.
#5437558
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Joachim B. schrieb:
> Bei der ehemaligen Post sind ganze Heerscharen von Amtsleiter zusammen
> gesessen um über das Aussehen der Fehlermasken zu diskutieren unabhängig
> was die Kollegen vor Ort echt brauchten. Die Fachabteilungen wurden
> nicht gefragt und so wurd Schrott eingekauft. Oft will das niemand
> zugeben oder gar Geld bereitstellen um das zu korrigieren.
> Die Leute vor Ort müssen halt mit arbeiten, denen kann man dann ja kaum
> Vorwürfe machen, erst Recht nicht bei Personalknappheit.

OK, aber das spricht doch eher für Schlamperei und Unfähigkeit bzw. 
falsch gesetzten Prioritäten und gegen Vorsatz und unrechtmäßiger 
Abzocke.
#5437560
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A. K. schrieb:
> Nur ist hier der Widerspruch verspätet eingegangen, somit unwirksam. Ein
> einfacher Widerspruch genügt dann m.W. nicht mehr, sondern heisst dann
> "Wiedereinsetzen in den vorigen Stand" und muss beantragt und belegt
> werden.

Ja richtig. Das waren zum Beispiel meine Worte um 07:55 Uhr :)

ich sagte auch nur: Widerspruch kannst du immer einlegen. Das war 
verallgemeinert!
#5437566
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A. K. schrieb:
> Es sieht die Möglichkeit, dass er auf dem Foto nicht identifizierbar
> ist. Dann käme er evtl davon.

Kommt er nicht, denn er hat den Wagen gemietet. Der Vermieter hat ihn 
als Fahrer genannt, weil dieser wohl bei der Vermietung angegeben hat, 
daß er fährt. Wenn er nun jemand anderen Fahren lässt, kann er 
seinerseits sagen: "Der War's!" aber mit: "Ich kann mich auf dem Foto 
nicht erkennen, ich war das nicht und weiß auch nicht mehr, wer von 
meinen 10000 Freunden grad mit dem Hobel unterwegs war." ist's vorbei
#5437612
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Ja, Korinthen.
Es macht ja auch kaum einen Unterschied, ob man die Verwaltungsbehörde 
verpflichtet, ihr eigenes Tun zu überprüfen oder aber ein Gericht 
bittet, die Behörde in ihre Schranken zu weisen.

Aber es ist schon bemerkenswert, dass der TO nicht einmal in der Lage 
ist, aus seiner Rechtsmittelbelehrung abzuschreiben.

Doch wehe, hier verwechselt mal jemand Potential mit Spannung!
OP #5437642
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Bei Ordnungswidrigkeiten droth noch keine Auflage Fahrtenbuch.
Und wenn, dann nicht für immer.

https://www.bussgeld-info.de/bussgeldbescheid-fahrtenbuch/

Die Länge des Führens eines Fahrtenbuchs hängt von der Schwere des 
Verstoßes sowie vom Verhalten des Halters bei der Tätersuche ab. In der 
Regel ist die Fahrtenbuchauflage jedoch auf sechs Monate befristet.

Die Fahrtenbuchauflage droht nach einem schweren Verkehrsverstoß.




>Ich habe auch schon einen Bußgeldbescheid bekommen, ich sei mit dem
>Motorrad durch die Zone 30 gerast,

Normalerweise blitzen die Geräte von vorne. Wie geht das bei Fahrzeugen, 
die vorne kein Nummernschild haben?
(eine Frage, die mich als Nicht-Motoradfahrer nicht betrifft, aber jetzt 
doch interessiert)
#5437656
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J. W. schrieb:
> Normalerweise blitzen die Geräte von vorne. Wie geht das bei Fahrzeugen,
> die vorne kein Nummernschild haben?
> (eine Frage, die mich als Nicht-Motoradfahrer nicht betrifft, aber jetzt
> doch interessiert)

Es gibt auch Blitzer, die von hinten Blitzen.

https://www.n-tv.de/ratgeber/Radarfallen-und-Blitzerfotos-Was-Motorradfahrer-wissen-muessen-article15091761.html
Gast #5437763
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A. K. schrieb:

> Wenn beim Bild neben dem Kennzeichen auch der Fahrer erkennbar sein
> muss, damit ein Bescheid drauss wird, identifizieren deine Schwaben beim
> Motorrad den Fahrer per Arschgeweih?

Daran wird gearbeitet. Zumal sich beim Motrrad schonmal durch den 
Fahrtwind das Kennzeichen hochbiegt und dann auf dem Beweisfoto nicht 
mehr lesbar ist ;-). In so einem Fall geht nur noch biometrische 
Identifikation.
#5438008
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Wolfgang R. schrieb:
> Keine Ahnung, Motorradfahrer frontal sind durch den Helm auch nicht zu
> erkennen

Denkste. Ich kenne mindestens einen Fall aus dem Bekanntenkreis, wo dies 
den Behörden dank moderner Fotobearbeitung trotz dunklem Visier gelungen 
ist und die Fahrerin klar identifiziert werden konnte. Zusätzliches 
Pech, das Motorrad wurde anhand markanter Merkmale schnell gefunden und 
zugeordnet. Da hilft wohl nur eine Sturmhaube, um das Gesicht zu 
verdecken.
#5438223
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Le X. schrieb:
> Gibts da irgendwo Zahlenmaterial dazu?

Es braucht dafür keine Zahlen. Es reicht, an einem Wochenende mit gutem 
Wetter eine unübersichtliche, kurvige Strecke zu fahren. Du wirst nicht 
lange warten müssen, bis ein Motorrad dich im Idealfall noch kurz vor 
einer Kurve oder Bergkuppe überholt.

Ich will damit keineswegs sagen, daß nicht auch PWK Fahrer (ja, ich will 
mich noch nichtmal selbst ausnehmen) riskante Überholmanöver starten, 
aber dafür, daß Motorradfahrer nur ein kleiner Teil des Straßenverkehrs 
sind fallen sie subjektiv deutlich häufiger mit gewagten Manövern auf.
#5438325
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Christian B. schrieb:
> Le X. schrieb:
>> Gibts da irgendwo Zahlenmaterial dazu?
>
> Es braucht dafür keine Zahlen. Es reicht, an einem Wochenende mit gutem
> Wetter eine unübersichtliche, kurvige Strecke zu fahren. Du wirst nicht
> lange warten müssen, bis ein Motorrad dich im Idealfall noch kurz vor
> einer Kurve oder Bergkuppe überholt.

Genau wegen solchen Argumenten brauch es dafür Zahlen.

Stelle ich mich Montagmorgen an eine Schulstraße und beobachte die 
ankommenden Mütter....

Sucht man sich das Paradebeispiel heraus ist es nunmal leicht zu 
urteilen und ich könnte behaupten alle Autofahrer rasen.

Ich behaupte die absolute Zahl der Verkehrssünder ist unter Autofahrern 
höher. Natürlich, denn es gibt mehr davon als Motorradfahrer. Und es 
zählt nun mal nur die absolute Zahl, wenns um die Beurteilung der 
"Gefährlichkeit" geht.

Aus diesem Grund steht ein Beweis aus.

Übrigens.. Warum überholt ein Motorradfahrer noch knapp vor der Kurve? 
Weil er und seine Maschine es können!
Positive und negative Beschleunigung fallen deutlich größer aus und 
können im allgemeinen vom Fahrer noch sicher beherrscht werden. Die 
Bedeutung "noch kurz" vor einer Kurve ist relativ und erscheint dem 
Autofahrer in den meisten Fällen für absolut zu knapp.

Ja ich bin Motorradfahrer... und dabei objektiver als die meisten 
(Nur)Autofahrer.
#5438354
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Martin S. schrieb:
> Positive und negative Beschleunigung fallen deutlich größer aus

Fahrgastzelle und Knautschzone hingegen deutlich kleiner...  :-/

Wenn der Autofahrer sich verschätzt, wird's in den meisten Fällen nur 
teuer, wenn dem Motorrad eine unerwartete Sandspur die Kontrolle 
entreißt, muss der Fahrer sich mit den Pfosten der Leitplanke 
arrangieren. Die Rettungssanitäter in der fränkischen Schweiz, der Eifel 
und derlei beliebten Regionen für Motorrad-Ausflüge haben da eine andere 
Sicht auf:

Martin S. schrieb:
> Weil er und seine Maschine es können!

Mich geht's ja eigentlich nix an. Wenn jemand vor der Kurve, vor der 
Kuppe usw. überholen möchte - soll er doch. Ich mach' auch gerne noch 
etwas Platz. Ich möchte aber schon gerne, dass die Blutflecken auf 
meinem Auto nach der Ankunft ausschließlich von Insekten stammen, und da 
werde ich bei sportlich anrauschenden Motorrädern leicht nervös.

Martin S. schrieb:
> Und es
> zählt nun mal nur die absolute Zahl, wenns um die Beurteilung der
> "Gefährlichkeit" geht.

Eigentlich nicht... Nach dieser Logik wären die nüchternen Autofahrer 
gefährlicher als die Besoffenen, weil die absolute Mehrzahl der Unfälle 
von nüchternen Fahrern verursacht wird.
Persönliche Seite #5438389
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Martin S. schrieb:
> Übrigens.. Warum überholt ein Motorradfahrer noch knapp vor der Kurve?
> Weil er und seine Maschine es können!

Und wenn sie es dann meistens doch nicht können, geben sie bei voller 
Fahrt dem nächsten Baum/Auto/Leitplanke/... die Hand.

Sowas nennt man übrigens Gefährdung des Straßenverkehrs. Damit werden 
andere Verkehrsteilnehmer zu gefährlichen Fahrmanövern (Vollbremsung 
oder ausweichen in den Graben wegen Unfallgefahr) genötigt.

Martin S. schrieb:
> Sucht man sich das Paradebeispiel heraus ist es nunmal leicht zu
> urteilen und ich könnte behaupten alle Autofahrer rasen.

JEDE Straße ist ein Paradebeispiel für gefährliche Motorradfahrer. Das 
reicht von der kleinen Kreisstraße bis zur 4-spurigen Autobahn.


Wer als Autofahrer mal an einem schönen Wochenende in einer Bergregion 
wie Berchtesgaden/Roßfeld oder Sudelfeld unterwegs ist, der kennt die 
extrem riskanten Manöver der Motorradfahrer nur zu gut. Da sind viele 
sehr kurvige Strecken und fast in jeder zweiten Kurve kommt einem ein 
Motorrad auf der eigenen Spur entgegen. Meist geht es gerade noch gut 
aus, weil die Autofahrer mit einer starken Bremsung reagieren (müssen 
und einen Auffahrunfall von hinten riskieren). Sonst steht das Ergebnis 
am nächsten Tag in der Zeitung.

Nettes Beispiel auch noch der tägliche Stau auf einer Bundesstraße hier 
in der Region: In einer Richtung steht alles und in der anderen Richtung 
kann man normal fahren. Ergebnis ist, dass einem dauernd Motorradfahrer 
als Geisterfahrer entgegen kommen und es oft nicht mal für nötig halten, 
wieder richtig einzuscheren "ist ja genug Platz..."
#5438415
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Martin S. schrieb:
> Positive und negative Beschleunigung fallen deutlich größer aus und
> können im allgemeinen vom Fahrer noch sicher beherrscht werden.

nichts gegen schnellfahren, aber ich werde nie vergessen wie ich auf der 
linken Spur bei 210km/h von 2 Motorradfahrern überholt wurde zwischen 
linken Aussenspiegel und Mittelleitplanke.

Hätte ich mich beim Ersten erschreckt und verrissen, der 2te wäre wohl 
nicht mehr durchgekommen.

Ich fand die beiden nur verrückt. Klar ein Einzelerlebnis in über 40 
Jahren Autofahren, aber ein Besonderes.In Serpentinen kann man auch 
einige beobachten die richtig viel Platz brauchen, es ist ja nicht so 
das dort Einbahnstrassen installiert sind!

Mir ist das egal, ich mag auch gerne schnell fahren nur hört der Spass 
auf wo andere gefährdet werden und ich wurde noch nie von PKW Fahrern 
auf der linken Spur links überholt.
#5438433
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Gut, jetzt hätten wir die Motorradfahrer auch wieder durch.
Jetzt bitte noch die Autofahrer mit Smartphone (für Pseudokomiker: 
Schlaufon)  in der Hand durchkauen, zwecks mir auch die SUV-Hausfrauen, 
und ich bin bis zum Start ins lange Wochenende versorgt :-)
#5438437
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Joachim B. schrieb:
> nichts gegen schnellfahren, aber ich werde nie vergessen wie ich auf der
> linken Spur bei 210km/h von 2 Motorradfahrern überholt wurde zwischen
> linken Aussenspiegel und Mittelleitplanke.

Ich habe aber auch schon einen Autofahrer erlebt der erst ein paar 
Kilometer gedrängelt hat, trotz +-20km/h Geschwindigkeitsüberschreitung 
(~120km/h da es am Ende einer Bergabfahrt lag) des vor ihm fahrenden, 
und dann angefangen hat sich zwischen Leitplanke und vorausfahrenden zu 
quetschen, obwohl es fürs überholen nicht mal gereicht hat. 
Linksschleicher gibt's ja auch immer wieder, aber wäre das so jemand 
gewesen hätte er ja "einfach" auf der rechten Seite überholt werden 
können. Dass der andere die linke Spur gewählt hat war dem nicht wenigen 
Verkehr geschuldet...

Idioten gibt's auf beiden Seiten, auch der war zum Glück ein Einzelfall. 
Nur wenn das jemand mit dem Auto macht ist meiner Meinung nach die 
Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer ein Vielfaches. Ein 
Motorradfahrer zahlt oftmals selbst am meisten für solchen Schwachsinn.
#5438443
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K. L. schrieb:
> JEDE Straße ist ein Paradebeispiel für gefährliche Motorradfahrer. Das
> reicht von der kleinen Kreisstraße bis zur 4-spurigen Autobahn.

Naja, selektive Wahrnehmung. Sicher gibt es unter den Bikern eine 
nennenswerte Zahl an rücksichtslosen Hohlköpfen. Unterm Strich aber 
nicht mehr oder weniger als unter anderen Verkehrsteilnehmern auch. Das 
Unverständnis vieler Nur-Autofahrer für die 2-rädrige Fraktion beruht 
m.E. zum größten Teil auf Unkenntnis. Siehe Beispiel Überholen. Wo der 
PKW eine relativ große Lücke braucht, um sicher vorbeizukommen, genügt 
dem Motorradfahrer eine kurze Drehung am Gasgriff. Aufgrund des besseren 
Leistungsgewichtes ist die Beschleunigung auch bei weniger gut 
motorisierten Bikes um Welten besser als beim PKW. Die geringeren 
Abmessungen in Länge und Breite tun das Übrige. Klar, daß viele 
Autofahrer dies nicht nachvollziehen können und verständnislos 
reagieren.
Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, als die Hayabusa rauskam 
und sowohl in Beschleunigung als auch Topspeed neue Maßstäbe setzte. 
Unvergessen die ungläubigen, teilweise entsetzten Blicke so mancher 
Fahrer hochpreisiger Limousinen und Sportwagen, wenn ich locker flockig 
an ihnen vorbeizog, während die schon im Begrenzer fuhren. Die müssen 
vereinzelt richtig Wut gehabt haben, anders ist nicht zu erklären, warum 
sie mich von der Strecke schubsen wollten, was nur dank Voraussicht 
nicht geklappt hat. Die bewußte Kalkulation des Fehlverhaltens anderer 
Verkehrsteilnehmer ist übrigens der Grund, warum so viele Motorradfahrer 
noch am Leben sind. Dank selektiver Wahrnehmung erinnert man sich aber 
nur an Heizer ohne Selbsterhaltungstrieb und an die naturgemäß weitaus 
spektakuläreren Motorradunfälle, die leider auch häufiger tödlich 
ausgehen.
#5438469
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K. L. schrieb:
> der tägliche Stau auf einer Bundesstraße hier
> in der Region: In einer Richtung steht alles und in der anderen Richtung
> kann man normal fahren. Ergebnis ist, dass einem dauernd Motorradfahrer
> als Geisterfahrer entgegen kommen

Wenn dort kein Überholverbot herrscht, warum nicht?

> und es oft nicht mal für nötig halten,
> wieder richtig einzuscheren "ist ja genug Platz..."

Wenn genug Platz ist zum Überholen ist doch alles OK? Worüber regst Du 
Dich auf? Etwa Daß Du mit Deinem fetten SUV nicht so klein und wendig 
und manövrierfähig bist wie die weitaus kleineren und geeigneteren 
zweirädrigen Individualverkehrsfahrzeuge? Selber schuld.
#5438481
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Joachim B. schrieb:
> zwischen
> linken Aussenspiegel und Mittelleitplanke.
>
> Hätte ich mich beim Ersten erschreckt und verrissen, der 2te wäre wohl
> nicht mehr durchgekommen.

Fahrer in Blechkisten unterschätzen oft die tatsächliche Breite einer 
Autobahnfahrspur, wahrscheinlich bekommt man nach längerem 
Geradeausfahren eine Art Tunnelblick. In Baustellen bei verengten Spuren 
steigert sich diese Fehleinschätzung manchmal so weit daß sie vor Angst 
kaum noch fahren können.
#5438491
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Bernd K. schrieb:
> Wenn genug Platz ist zum Überholen ist doch alles OK?

Auch für Zweiradfahrer gilt die StVO, d.h. der Sicherheitsabstand ist 
einzuhalten. Und wenn sie 50cm vor dem PKW wieder einscheren, ist der 
weit unterschritten. Legen sie sich dabei hin, gibt es ne Organspende, 
der PKW kann unmöglich bremsen.
Und auch der seitliche Sicherheitsabstand ist vom Zweiradfahrer 
einzuhalten, er gilt nicht nur für PKWs.
Gast #5438653
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Bernd K. schrieb:

> Fahrer in Blechkisten unterschätzen oft die tatsächliche Breite einer
> Autobahnfahrspur, wahrscheinlich bekommt man nach längerem
> Geradeausfahren eine Art Tunnelblick.

Die ADAC-Motorwelt hatte in den  '80ern regelmässig ein Bild abgedruckt, 
auf dem zu sehen war dass auf eine zweispurige Autobahn mit 
Standstreifen locker fünf Fahrzeuge nebeneinander passen. Das diente vor 
allem dazu, eine neu aufgekommene Idee namens "Rettungsgasse" zu 
bewerben.
Persönliche Seite #5438678
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soul e. schrieb:
> Die ADAC-Motorwelt hatte in den  '80ern regelmässig ein Bild abgedruckt,
> auf dem zu sehen war dass auf eine zweispurige Autobahn mit
> Standstreifen locker fünf Fahrzeuge nebeneinander passen.

Wer schon mal in Süditalien auf einer Autobahn unterwegs war und bei 
etwas höherem Verkehraufkommen in die Nähe einer Mautstation kam, kennt 
solche Situationen aus der Realität. Da ist die Fahrbahnmarkierung nur 
noch eine Empfehlung, und es wird deutlich raumsparender gefahren.
#5438901
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Bernd K. schrieb:
> Fahrer in Blechkisten unterschätzen oft die tatsächliche Breite einer
> Autobahnfahrspur, wahrscheinlich bekommt man nach längerem
> Geradeausfahren eine Art Tunnelblick. In Baustellen bei verengten Spuren
> steigert sich diese Fehleinschätzung manchmal so weit daß sie vor Angst
> kaum noch fahren können.

Viele unterschätzen aber leider auch die tatsächliche Breite ihres 
Fahrzeugs.
Diese Spezies versucht dann, in der Baustelle auf der linken 2m-Spur mit 
ihrem SUV oder Kleintransporter LKWs zu überholen, ich hab sogar schon 
mal einen Bus gesehen der das versucht hat.
Meistens bleibt es zum Glück bei dem Versuch, aber ich durfte auch schon 
miterleben was passiert, wenn einer meint es trotzdem tun zu müssen...

Ein denkwürdiges Erlebnis zum Thema Überholen fällt mir auch gerade 
wieder ein: Nachts auf der Autobahn, ich überhole gerade mit gemütlichen 
140 einen LKW, auf einmal kommt von hinten einer angeschossen mit 250+, 
aber statt zu bremsen gibt er nochmal hörbar Gas und überholt über den 
Standstreifen...
#5438932
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Stefan B. schrieb:
> Ein denkwürdiges Erlebnis zum Thema Überholen fällt mir auch gerade
> wieder ein: Nachts auf der Autobahn, ich überhole gerade mit gemütlichen
> 140 einen LKW, auf einmal kommt von hinten einer angeschossen mit 250+,
> aber statt zu bremsen gibt er nochmal hörbar Gas und überholt über den
> Standstreifen...

Und, was ist daran jetzt der denkwürdige Part? Ob er die 250km/h Nachts 
auf der linken Spur oder dem Standstreifen fährt ändert am 
Gefährdungsniveau maximal die Nachkommastelle. Vermutlich ist es 
sicherer einen LKW Fahrer rechts zu überholen als links den 
Standard-Fahrer der wegen Müdigkeit und Smartphone mittig vor sich hin 
fährt und die Spur dabei regelmäßig verlässt.

So war er wenigstens umweltfreundlich, denn von 250 auf 140 sind 
immerhin 110km/h Differenz. Alleine was das an Schadsstoffausstoß und 
Bremsstaub eingespart hat reicht für die nächsten 2km bei dem Tempo!
Persönliche Seite #5439025
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Bernd K. schrieb:
> Wenn genug Platz ist zum Überholen ist doch alles OK? Worüber regst Du
> Dich auf? Etwa Daß Du mit Deinem fetten SUV nicht so klein und wendig
> und manövrierfähig bist wie die weitaus kleineren und geeigneteren
> zweirädrigen Individualverkehrsfahrzeuge? Selber schuld.

Ich hab keinen SUV sondern Kompaktklasse und du hast keine Ahnung von 
der StVO. Bei Gegenverkehr wird nicht einfach überholt und dann schon 
gar nicht auch noch auf der Gegenspur weitergefahren, weil ja nach 
Selbsteinschätzung "genug Platz ist".
StVO §5 Abs 1 & 4.

Sebastian H. schrieb:
> Vermutlich ist es
> sicherer einen LKW Fahrer rechts zu überholen als links den
> Standard-Fahrer der wegen Müdigkeit und Smartphone mittig vor sich hin
> fährt und die Spur dabei regelmäßig verlässt.

Du hast auch keine Ahnung. Was nach deiner Einschätzung sicherer ist 
spielt keine Rolle. Der Lkw-Fahrer muss nicht damit rechnen, dass 
plötzlich irgendwer rechts vorbei rast.


Leute die so Argumenten: Ihr solltet dringend mal wieder eine Fahrschule 
von innen sehen. Ein paar Stunden Theorie würden euch gut tun.


Da anscheinend viele auch §1 nicht mehr kennen:

§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und 
gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer 
geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, 
behindert oder belästigt wird.
#5439030
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K. L. schrieb:
> (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer
> .......behindert oder belästigt wird.

hmm, dann müssten min. 50% der SUV Fahrer die Pappe abgeben

1. fahren sie immer in der Mitte und hier
2. immer in die kleinsten Strassen und evtl.
3 in Einfahrten oder Parklücken auch mal andere durchzulassen, wozu? mit 
einem "Panzer" haben die anderen zu kuschen!
#5439032
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K. L. schrieb:
> Ich hab keinen SUV sondern Kompaktklasse und du hast keine Ahnung von
> der StVO. Bei Gegenverkehr wird nicht einfach überholt und dann schon
> gar nicht auch noch auf der Gegenspur weitergefahren, weil ja nach
> Selbsteinschätzung "genug Platz ist".
> StVO §5 Abs 1 & 4.

K. L. schrieb:
> Da anscheinend viele auch §1 nicht mehr kennen:

Kleinwagenfahrer mit Profilneurose waren schon immer die schlimmsten im 
Straßenverkehr.
Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #5439041
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Joachim B. schrieb:
> hmm, dann müssten min. 50% der SUV Fahrer die Pappe abgeben
[speziell für Winne: nachfolgend kommt ein Satz, der vor Sarkasmus und 
Ironie nur so trieft]
Das Problem sind doch gar nicht die SUV Fahrer, sondern die SUV 
Fahrerinnen!

Damit das und auch das Niveau dieser Diskussion mal ganz eindeutig klar 
gestellt ist.
#5439110
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Bernd K. schrieb:
> Er wird wohl schon wieder auf seine Seite gefahren sein nachdem er alle
> zu überholenden Fahrzeuge überholt hat, also quasi am Ende des
> Überholvorgangs.

Eben genau das nicht:
K. L. schrieb:
> der tägliche Stau auf einer Bundesstraße hier
> in der Region: In einer Richtung steht alles und in der anderen Richtung
> kann man normal fahren. Ergebnis ist, dass einem dauernd Motorradfahrer
> als Geisterfahrer entgegen kommen und es oft nicht mal für nötig halten,
> wieder richtig einzuscheren "ist ja genug Platz..."

Aber das sehen Motoradfahrer oft anders - schliesslich ist es ja für die 
unzumutbar, im Stau zu stehen, die haben ja keine Klimaanlage. Daher 
nehmen sie sich einfach das Recht, bei Gegenverkehr zu überholen.

Matthias
#5439249
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K. L. schrieb:

> Sebastian H. schrieb:
>> Vermutlich ist es
>> sicherer einen LKW Fahrer rechts zu überholen als links den
>> Standard-Fahrer der wegen Müdigkeit und Smartphone mittig vor sich hin
>> fährt und die Spur dabei regelmäßig verlässt.
>
> ...
> Leute die so Argumenten: Ihr solltet dringend mal wieder eine Fahrschule
> von innen sehen. Ein paar Stunden Theorie würden euch gut tun.
>
Aber erst nach Feststellung der Behandelbarkeit;  üblicherweise per MPU.
#5439323
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K. L. schrieb:
> Bernd K. schrieb:
>> Wenn genug Platz ist zum Überholen ist doch alles OK?
>
> Ich hab keinen SUV sondern Kompaktklasse und du hast keine Ahnung von
> der StVO. Bei Gegenverkehr wird nicht einfach überholt

Eure Divergenz scheint den Terminus "genug Platz" zu betreffen. Heißt 
"genug Platz" nicht, daß sich der Gegenverkehr keinesfalls bedrängt 
fühlen darf?
#5439388
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Le X. schrieb:
> Jetzt bitte noch die Autofahrer mit Smartphone (für Pseudokomiker:
> Schlaufon)  in der Hand durchkauen, zwecks mir auch die SUV-Hausfrauen,
> und ich bin bis zum Start ins lange Wochenende versorgt :-)

Sebastian H. schrieb:
> Standard-Fahrer der wegen Müdigkeit und Smartphone

Lothar M. schrieb:
> sondern die SUV Fahrerinnen!

Danke Lothar, ich habe ein Bingo ;-)
#5439424
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Mit jedem Fahrzeug kann man sich im Strassenverkehr danebenbenehmen.

Etwas offtopic, aber meine Lieblinge sind:

Grundlos dicht auffahren ohne zu überholen.

Beim verlassen des Kreisels nicht blinken.

Wer auf seiner Fahrbahn ein Hindernis ( z.B. geparkte Autos ) hat muss 
den Gegenverkehr durchlassen. Wird sehr oft nicht beachtet.

Parken über zwei Parklücken.

Stau vor dem geschlossenen Bahnübergang, von hinten drängelt sich rechts 
eine Gruppe Fahrradfahrer ( Senioren ) an allen Autos vorbei bis nach 
vorne.
Schranke geht auf und alle Autos werden beim Losfahren von den 
Radfahrern behindert, die kaum in die Gänge kommen, weil sie beim 
Aufsteigen fünf mal fast vom Rad fallen... . Grad erst kürzlich erlebt.

Seit langem kam da mal wieder eine leichte Wut hoch.
Sonst versuche ich alles locker zu nehmen.
(Firma: FULL PALATINSK) Persönliche Seite #5439533
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Och wat gifft dat nich allns...

-Den Strassenrand-Rasen mit nem Mäher ohne Fangkorb mähen.
Privatleute sind da schon Vollpfosten genug,
aber Leute mit der orangenen Kluft an sollte man feuern.

--Radfahrer, die die Strasse überqueren wollen,
das Vorderrad aber schon AUF der Strasse steht.

---Ausscheren um einen LKW zu überholen
um dann am LKW nicht vorbei zu fahren.
Das kriegen Leute auch mit PKW im 3-stelligen PS-Bereich hin.

Und ja, man darf einen dann mit >= Sicherheitsabstand per Lichthupe
zum Vorbeifahren animieren.
Beitrag #5439569 wurde von einem Moderator gelöscht.
#5439745
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Ich bin auch einmal einem Meßfehler auf der Autobahn zum Opfer gefallen:
Auf der Fahrt zum Kunden sah ich, daß ein Radar in einer Baustelle im 
60er Bereich aufgebaut wurde. Auf der Rückfahrt stand das Radar im 80er 
Bereich und ich wurde mit 75 km/h geblitzt. Die überforderten Polizisten 
hatten wohl beim Platzwechsel vergessen, das Limit umzustellen.
Ich bekam einen Bußgeldbescheid über 20 Euro wegen 14 km zu schnell...

Ich habe ihn ohne Widerspruch einfach bezahlt, obwohl eindeutig ein 
Meßfehler vorlag.

Das ersparte mir höhere Kosten durch tagelange zeitfressende Aktionen 
mit Briefwechsel und Rechstanwalt und Gericht.
Warscheinlich hätte ich dort verloren, weil in D erfahrungsgemäß ein 
Uniformträger IMMER recht hat.

Als Trost nehme ich, daß ich pro Zuschnellfahren weit unter 1 Cent Buße 
liege...

Gruß   -   Werner
#5439866
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Werner H. schrieb:
> Ich habe ihn ohne Widerspruch einfach bezahlt, obwohl eindeutig ein
> Meßfehler vorlag.
>
> Das ersparte mir höhere Kosten durch tagelange zeitfressende Aktionen
> mit Briefwechsel und Rechstanwalt und Gericht.

Das entspricht nicht meinen Erfahrungen. Deutsche Richter wissen sehr 
wohl, dass der Mensch, insbesondere der uniformierte, ein 
Gewohnheitstier ist und entsprechende Fehlleistungen erbringt.

Mir haben sie mehrfach den Wagen abgeschleppt von einer Stelle, an der 
"bis neulich" noch Halteverbot gewesen war. Den ganzen Quatsch hat 
damals der RA erledigt und irgendwer scheint den auch bezahlt zu haben.

Seltsamerweise scheint sich niemand daran zu stören, wenn Amtsträger so 
oder ähnlich tagtäglich erhebliche "Umsätze" verursachen.
Beitrag #5439991 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5439996 wurde von einem Moderator gelöscht.
(Firma: Nisch-Aufzüge) Persönliche Seite #5440002
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Percy N. schrieb:
> Das entspricht nicht meinen Erfahrungen. Deutsche Richter wissen sehr
> wohl, dass der Mensch, insbesondere der uniformierte, ein
> Gewohnheitstier ist und entsprechende Fehlleistungen erbringt.

Ja, ich hatte in STA beim Amtsgericht auch mal in einem ähnlichen Fall 
Recht erstritten (durch Widerspruch) aber der Aufwand war trotzdem 
unverhältnismäßig Fotos anfertigen und zum Gerichtstermin vorlegen 
garniert mit STVO Auszügen über die Gültigkeit von Streckenverboten. 
Alles in allem deutlich mehr aufwand als zu zahlen. allerdings hatte ich 
an der stelle danach immer einen Parkplatz. ;) und der Jungpolizist und 
Nachbar hat es nicht wieder versucht.

Namaste
Beitrag #5440007 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5440025 wurde von einem Moderator gelöscht.
#5440036
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Werner H. schrieb:
> Ich habe ihn ohne Widerspruch einfach bezahlt, obwohl eindeutig ein
> Meßfehler vorlag.
>
> Das ersparte mir höhere Kosten durch tagelange zeitfressende Aktionen
> mit Briefwechsel und Rechstanwalt und Gericht.

Dank solch perfekter Opfer wie dir funktioniert das Prinzip der 
Bußgeldstellen hervorragend, Bescheide ohne besondere Prüfung der 
Rechtmäßigkeit pauschal zu verschicken. Die allermeisten erheben aus 
Unkenntnis, Angst oder Bequemlichkeit keinen Einspruch und zahlen. Das 
ist nämlich keineswegs ein Einzelfall. Ich weiß aus erster Hand von 
einem Beamten des Ordnungsamtes (Blitzerautofahrer), daß jeder 6. bis 7. 
Bußgeldbescheid anfechtbar ist, weil Messungen falsch sind oder 
Meßvorschriften nicht eingehalten werden. Der Mann hat in einem 
Widerspruchsverfahren sogar meine Einwände bestätigt.

> Warscheinlich hätte ich dort verloren, weil in D erfahrungsgemäß ein
> Uniformträger IMMER recht hat.

Blödsinn, das war in der DDR so. Die wurde aber vor fast drei 
Jahrzehnten abgeschafft.
(Firma: Nisch-Aufzüge) Persönliche Seite #5440061
Lesenswert?

Werner H. schrieb:
> Uniformträger IMMER recht hat.

Das denken viele und in dem sie nachgeben geben sie Ihnen tatsächlich 
Recht.

Aber auch selbige verlieren hin und wieder vor Gericht.
Und manchmal sorgt das Schicksal dafür, dass solche und Ähnliche aus dem 
Verkehr gezogen werden.

Mein Vertrauen in den universellen Ausgleich wächst von Tag zu Tag. ;)

Namaste
(Firma: Nisch-Aufzüge) Persönliche Seite #5440070
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Lothar M. schrieb:
> speziell für Winne: nachfolgend kommt ein Satz, der vor Sarkasmus und
> Ironie nur so trieft]
> Das Problem sind doch gar nicht die SUV Fahrer, sondern die SUV
> Fahrerinnen!

Nein das nehme ich dir nicht ab. Das hat mit Sarkasmus sowenig zu tun, 
wie Zitronenfalter mit dem Falten von Zitronen.

Das ist schlicht Sexismus auf unterstem Niveau

Namaste
Beitrag #5440247 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5440285 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5440314 wurde von einem Moderator gelöscht.
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