Hallo
Heute wieder was aus der ecke Stimmts oder Stimmts nicht?
Ich hatte eben einen Elektriker da für die Vorbereitungen für einen
neuen 2. Stromzähler für die Wallbox. Dieser hat für den Umbau meine H0
Sicherungen gezogen um sicher arbeiten zu können und war dann sichtlich
verwirrt das das Licht nicht ausging.
Ich erklärte ihm das die Leitung nach dem Zähler in einen Nebenraum
geht, es dort eine Netz Umschaltung (Notstromeinspeisung) gibt zwischen
Öffentlichem Stromnetz und meiner Solarinsel und von dort eine Leitung
zurück in den Zählerschrank / Sicherungskasten geht. Es ist nicht
möglich mit der Solaranlage in das Netz einzuspeisen und es liegt auch
keine Spannung an Der Stromzähler ist vom Hausnetz abgeschaltet.
Mein Sicherungskasten (Hager 80) ist in drei Segmente unterteilt. Ein
Feld für Sicherungen und zwei für Stromzähler. Alle drei Felder sind
Berührungssicher mit Abdeckungen voneinander getrennt. Seine Mission war
lediglich die Vorbereitungen für den Stromzähler. An den
Sicherungsabteil musste er nix machen.
Seine Laune war nach der Erklärung nicht mehr so gut. Er hat die
Sicherungen wieder eingesetzt und seine Arbeit abgebrochen. Ansage das
ist Lebensgefährlich und damit will er nix zutun haben.
Er hat sich die Notstromeinspeisung auch nicht angesehen oder irgendwas.
Installiert hat das ein Elektriker.
Gibt es irgendwelche regeln die verbieten so eine Notstromeinspeisung zu
verwenden und die Leitung von nach dem Zähler in einen Nebenraum und
geschaltet zurück zu legen? Mir ist nix bekannt. Hatte der Mensch
einfach einen schlechten Tag?
Sowas hat der noch nie gesehen und hat vielleicht Stromklau vermutet
oder so. Jede Bankfiliale hat sowas.
--
Wenn du schon deinen eigenen Strom machst, wofür der 2. Zähler?
Naja das Ganze muß schon abschaltbar sein, sprich wenn er die Sicherung
zum Hauptzähler zieht, muß dieser hinterher auch spannungsfrei sein. Das
muß er dann natürlich nachmessen und wenn er ganz sicher sein will kann
er's noch kurzschließen und erden.
Ob Deine Bastelei erlaubt ist vermag ich nicht zu sagen ohne die Anlage
gesehen zu haben. Ich weiß auch nicht wo die Wallbox dran soll, ob die
überhaupt durch die Solaranlage mitversorgt werden soll oder ob sie
dafür sowieso zuviel Leistung hat. Ich muß mir die Kästen natürlich so
weit freischalten (erden, kurzschließen) wie ich dran arbeiten muß.
Sprich wenn der Kasten, an den ich dran muß, durch Deine
Notstromversorgung gespeist ist, dann ziehe ich die Sicherung vom Netz
und die von der Solaranlage.
Aber mal eine andere Frage: Wer baut so eine Notstrom-Einspeisung und
bekommt's dann nicht hin, eine Wallbox anzuschließen? Oder ging es um
einen zweiten extra EVU-registrierten Zähler, für den Du eine getrennte
Rechnung bekommen willst?
Mehrere Zähler... das machen viele Häuslebauer, daß sie einen
Hauptzähler vom EVU haben (der das zählt was sie als Strombezug bezahlen
müssen) und dann mehrere Unterzähler z.B. für die Werkstatt, die
Klimaanlage oder Wärmepumpenheizung setzen.
Ben B. schrieb:> Ob Deine Bastelei erlaubt ist vermag ich nicht zu sagen ohne die Anlage> gesehen zu haben. Ich weiß auch nicht wo die Wallbox dran soll, ob die
Dazu sage ich nur:
Udo Otte schrieb:> Installiert hat das ein Elektriker.
Also gehen wir mal davon aus, dass es passt, oder?
Dann könnte man dazu einfach den Elektriker fragen, der das gemacht hat.
Ich würde mir mangels Beschäftigung mit diesem Spezialfall keine Aussage
zutrauen.
Wenn dies eine vernünftig gemachte Netz-/Not-Umschaltung ist steht dem
nichts im Wege. Ein Blick in die Dokumentation hätte dem installierenden
Elektriker sicherlich weitergeholfen.
Ben B. schrieb:> Naja das Ganze muß schon abschaltbar sein, sprich wenn er die Sicherung> zum Hauptzähler zieht, muß dieser hinterher auch spannungsfrei sein. Das> muß er dann natürlich nachmessen und wenn er ganz sicher sein will kann> er's noch kurzschließen und erden.
Wenn die Anlage auf Solar geschaltet ist ist hinter dem Zähler 4 Polig
abgeschaltet. Wenn also die Sicherung vor Zähler gezogen ist ist der
Zähler Frei.
Helge schrieb:> Wenn du schon deinen eigenen Strom machst, wofür der 2. Zähler?
Fürs Auto reicht meine Solaranlage nicht.
Ben B. schrieb:> Aber mal eine andere Frage: Wer baut so eine Notstrom-Einspeisung und> bekommt's dann nicht hin, eine Wallbox anzuschließen? Oder ging es um> einen zweiten extra EVU-registrierten Zähler, für den Du eine getrennte> Rechnung bekommen willst?
Genau darum geht es. Strom fürs Auto ist günstiger und bedarf bei 22kw
auch eine Rundsteuerung für die Abschaltung. So kann der Versorger bei
Netzproblemen den Ladevorgang abbrechen.
Okay villeicht sollte ich beim nächsten Elektriker die Anlage vorher auf
Netz schalten und die Wechselrichter abschalten. Dann merkt der das
nicht ;)
Udo Otte schrieb:> Okay villeicht sollte ich beim nächsten Elektriker die Anlage vorher auf> Netz schalten und die Wechselrichter abschalten. Dann merkt der das> nicht ;)
Gute Idee.
Udo Otte schrieb:> Strom fürs Auto ist günstiger
Geil. Kann man da nicht direkt das ganze Haus draufklemmen? :D Wenn
freigeschaltet wird, haste doch eh deine Notversorgung.
Udo schrieb:> Ein Blick in die Dokumentation hätte dem installierenden> Elektriker sicherlich weitergeholfen.
Vielleicht wurde die Änderung der Verdrahtung nicht dokumentiert.
Ohne stimmenden Schaltplan kann ich verstehen, daß der Elektriker wieder
abzieht.
Udo Otte schrieb:> Ich hatte eben einen Elektriker da für die Vorbereitungen für einen> neuen 2. Stromzähler für die Wallbox. Dieser hat für den Umbau meine H0> Sicherungen gezogen um sicher arbeiten zu können und war dann sichtlich> verwirrt das das Licht nicht ausging.
Die Frage stellt sich warum du ihm das nicht vorher gesagt hast.
Und ihm die entsprechenden Unterlagen gegeben hast dass er sicher
arbeiten kann.
> Wenn also die Sicherung vor Zähler gezogen ist ist der> Zähler Frei.> Fürs Auto reicht meine Solaranlage nicht.>> Oder ging es um einen zweiten extra EVU-registrierten Zähler,>> für den Du eine getrennte Rechnung bekommen willst?> Genau darum geht es. Strom fürs Auto ist günstiger und bedarf> bei 22kw auch eine Rundsteuerung für die Abschaltung.
Dann hätte dem Elektriker das reichen müssen. Der hatte keinen Bock,
such Dir einen anderen. Wie gesagt, der muß ja nach dem Ziehen der
Sicherung sowieso die Spannungsfreiheit feststellen und den Anlagenteil
kurzschließen. Ich weiß nicht ob Deine Netzumschaltung nach dem
Hauptzähler nochmals Vorsicherungen hat, die hätte ich dann ebenfalls
noch gezogen. Damit wäre eine Rückspeisung durch diese
Umschalteinrichtung ausgeschlossen.
Peter D. schrieb:> Vielleicht wurde die Änderung der Verdrahtung nicht dokumentiert.> Ohne stimmenden Schaltplan kann ich verstehen, daß der Elektriker wieder> abzieht.
Plan von einer Haushaltsinstallation? Sowas ist ziemlich unüblich.
Helge schrieb:> Geil. Kann man da nicht direkt das ganze Haus draufklemmen? :D Wenn> freigeschaltet wird, haste doch eh deine Notversorgung.
Die Gefahr das man das macht besteht durchaus ;)
Ob man mit dem Strom ein Auto Akku auflädt oder den Akku der Solaranlage
im Winter auf Spannung hält...
Andersrum werde ich auch noch eine Lösung suchen um auch auf der
"Autostrom" Leitung Solarenergie einzuspeisen. Aber spätestens da gerät
man in die untiefen der regularien. Fachlich heißt das dann
Sektorenkopplung und ist wohl zurzeit nur über verkauf des Solarstrom
und Ankauf des Autostrom möglich.
Leider ist das Thema mittlerweile sehr vergiftet und halbwarheiten
gefüllt das es schwer ist echte aussagen zu bekommen. Eigenstrom ist
generell nicht sehr erwünscht.
Im Schaltschrankbau war zu meiner Zeit vorgeschrieben, dass bei
"Potentialverschleppung" oder "Fremdspeisung" trotz gezogener
Hauptsicherung spannungsführende Klemmen auffällig und mit Warntext
gekennzeichnet werden müssen.
Genau aus dem Grund, weil diese Kennzeichnung (schon aussen auf den
Abdeckungen) in Deinem Zählerkasten fehlt, ist der gute Mann wieder
abgezogen. Dass Du Blödel, mit Verlaub, ihn auch noch wissentlich
einfach mal so "ins offene Messer laufen lässt" offenbart nur Deine
Veranlagung.
Selbst schuld.
Ist der Preis fürs laden geringer wegen der Abschaltmöglichkeit?
Daß jemand seinen eigenen Akku ins Haus stellt, ist noch recht selten.
Dafür werden die Standardtarife nicht ausgelegt sein. Aber vielleicht
läßt sich das aushandeln. Notfalls mit dem Hinweis, daß sich ja das Haus
ganz gleich verhält wie das Auto an der Steckdose.
Udo Otte schrieb:> Okay, vielleicht sollte ich beim nächsten Elektriker die Anlage vorher auf> Netz schalten und die Wechselrichter abschalten. Dann merkt der das> nicht ;)
Die Wechselrichter werden vom Netz synchronisiert. Wenn kein Netz mit 50
Hz mehr vorhanden ist, schalten sich die Wechselrichter eigentlich
sowieso automatisch ab.
Nochmal schnell in Paint gemalt was der Plan war
Rot ist die Ist Leitung und Blau sollte angeschlossen bzw Vorbereitet
werden.
Der Versorger setzt nur den Zähler aber Rundsteuergerät schütze und co
muss man selbst organisieren.
Ohne einen Plan, habe ich keinen Plan.
Egal, was da abgelaufen ist:
Wenn ein Elektriker die Hauptsicherung zieht, solle es Zappenduster
sein!
Das ist so üblich!
Das mindeste, was noch infrage kommen könnte ist ein DEUTLICHER Hinweis
am Sicherungskasten, dass jemand an der Hintertüre steht.
Ich hätte also ebenfalls Feierabend gemacht - wer weiß was noch so
"unüblich" ist.
Wenn ich an einem Stromkreis rumfummeln will, gehe ich zum
Zählerschrank, und schalte die Sicherung aus. Und messe nach, ob es die
Richtige war.
Nehme ich aber die Hauptsicherung raus und stelle danach fest, dass
jemand durch den Hintereingang hereingekommen ist, so gehe ich einfach.
Wer weiß, wer sonst noch im Haus (Stromkreis) ist. Das ist auch nicht
die Aufgabe des Elektrikers.
Im Übrigen: Nur weil Du einen zusätzlichen Anschluss haben willst - egal
warum - kann es doch nicht die Aufgabe des Elektrikers sein die gesamte
Anlage zu erfassen. Nebenbei würdest Du Dich dann auch über die
benötigte Zeit bzw. Rechnung wundern. Das ist nämlich extrem
Zeitintensiv.
Stromberg B. schrieb:> Die Wechselrichter werden vom Netz synchronisiert. Wenn kein Netz mit 50> Hz mehr vorhanden ist, schalten sich die Wechselrichter eigentlich> sowieso automatisch ab.
Wenn man einspeisen möchte. Ich bin aber einen schritt weiter gegangen
und habe Drei Dicke Wechselrichter welche nicht einspeisen und auch
nicht können. Damit dann ein komplettes Insel Netz.
> Drei Dicke Wechselrichter welche nicht einspeisen und auch> nicht können. Damit dann ein komplettes Insel Netz.
Vorsicht mit "komplettes Inselnetz". Da die Wechselrichter bestimmt
nicht untereinander synchronisiert sind, hast Du keinen echten Drehstrom
bzw. 400V-Verbraucher können nicht betrieben werden.
> Ist der Preis fürs laden geringer wegen der Abschaltmöglichkeit?
Ja, wie bei Wärmepumpenstrom. Ob sich das letztendlich für den Kunden
lohnt oder ob die Differenz durch zusätzliche Kosten wie zweiter
(Sonder-)Zähler, Rundsteuerempfänger etc. wieder aufgefressen wird,
steht auf einem anderen Blatt.
Ben B. schrieb:> Vorsicht mit "komplettes Inselnetz". Da die Wechselrichter bestimmt> nicht untereinander synchronisiert sind, hast Du keinen echten Drehstrom> bzw. 400V-Verbraucher können nicht betrieben werden.
Doch die laufen synchron und bringen echten Drehstrom 3Phasen. Jeder
maximal 5kW
Das sind die Pip 5kw mit Parallel Karte. Laufen auch schon ca 3 Jahre
und bislang ohne Probleme.
An guten Tagen ist Massig genug fürs Auto übrig. Das Haus (3 Personen)
liegt Tagsüber bei ca 600-800 Watt Gesamt am Tag ca 15kWh. Die
Solaranlage hat 9kWp und mein Speicher zurzeit 20kWh. Sprich Mit 2
Stunden Richtig Sonne ist das Haus 24 Stunden versorgt und in etwas über
2 Stunden wäre der Akku voll. In Realität mag ich den Akku aber nicht so
schnell laden.
Anders leider im Winter Dez Jan Feb. Da kommt vom Dach leider noch viel
zu wenig.
20kWh reicht zum Auto aufladen nur mit Glück. Das ginge nur tagsüber. In
meiner Welt würde ich das ganze ungefähr so zambaun.
RSE = Rundsteuerempfänger
NBS = Netzbelastungssteuerung, die muß mim Solar reden.
Helge schrieb:> 20kWh reicht zum Auto aufladen nur mit Glück.
Wieso?
Es kommt darauf an, wieviel man braucht. 20kWh reicht für 100km.
Ich bekomme - trotz winziger Anlage mit nur 5kWPk - genug PV-Strom
zusammen, um alle km abzudecken, und noch dick einzuspeisen.
Das ist ja kein alles oder nichts Ding, sondern wenn man 60%PV und 40%
Netz lädt, hat man immer noch ordenlich Geld gespart.
@Udo Otte
Ist das ein manueller Lastumschalter I-O-II oder was automatisches?
Wenn automatisch, was ist verbaut? Hat der Netzbetreiber Kenntnis von
der Inselanlage?
Frage aus Interesse, da ich mich selbst für eine Inselanlage
interessiere.
Sebastian S. schrieb:> Wenn ein Elektriker die Hauptsicherung zieht, solle es Zappenduster> sein!
Das erzaehle mal lieber nicht im naechsten Krankenhaus, der Bankfiliale
und was es sonst noch so mit Notstromversorgung gibt - Telekom z.B.
Der Elektriker hat einfach die 5 Sicherheitsregeln nicht befolgt.
Bis zu Ausschalten ist er noch gekommen, das Pruefen auf
Spannungsfreiheit hat er schon nicht mehr hinbekommen.
Klarer Fall von nicht erbrachter Leistung.
wendelsberg
A. N. schrieb:> @Udo Otte>> Ist das ein manueller Lastumschalter I-O-II oder was automatisches?>> Wenn automatisch, was ist verbaut? Hat der Netzbetreiber Kenntnis von> der Inselanlage?>> Frage aus Interesse, da ich mich selbst für eine Inselanlage> interessiere.
Da sitzt ein Manueller Schalter drinnen. Es gibt auch welche mit Motor
aber scheinbar aus China zumindest habe ich bislang nix von bekannten
Herstellern gesehen. Ich weiß nicht ob ich meine Hauptstromleitung durch
noname Geräte schalten möchte...
Mein Netzbetreiber weiß davon nix. Ich denke warum auch. Ich habe ja
lediglich eine Möglichkeit geschaffen das Haus vom Stromnetz zu trennen.
Sebastian S. schrieb:> Wenn ein Elektriker die Hauptsicherung zieht, solle es Zappenduster> sein!> Das ist so üblich!
Für dich Dorfelekriker vielleicht. Euch kann man eh nicht gebrauchen.
Sebastian S. schrieb:> ein DEUTLICHER Hinweis> am Sicherungskasten
Ist Pflicht. Das stimmt.
Ich hab das Thema x-mal durch. Auch mit Gutachter. Sogar als USV
versorgte Bereiche im gleichen Schaltschrank.
Hol dir einen anderen Elektriker oder schalte in Zukunft vorher die WR
aus.
wendelsberg schrieb:> Der Elektriker hat einfach die 5 Sicherheitsregeln nicht befolgt.> Bis zu Ausschalten ist er noch gekommen, das Pruefen auf> Spannungsfreiheit hat er schon nicht mehr hinbekommen.> Klarer Fall von nicht erbrachter Leistung.
So ist es. Und bei Anlagen mit Notstrom/USV macht ausnahmsweise sogar im
Niederspannungsbereich die 4. Regel Sinn.
Udo Otte schrieb:> bislang nix von bekannten Hersteller
Ich weiß, daß Socomec ein Programm mit Motor-Umschaltern hat incl. allen
möglichen Ansteuervarianten, von Einzelsignal über automatisch
(parametrierbar) bis zu Anbindung an die bekannteren Bussysteme.
https://www.socomec.de/netzumschalter-motorantrieb_de.html Vergleichbare
Systeme gibts von mehreren größeren Herstellern.
Udo Otte schrieb:> Da sitzt ein Manueller Schalter drinnen. Es gibt auch welche mit Motor> aber scheinbar aus China zumindest habe ich bislang nix von bekannten> Herstellern gesehen. Ich weiß nicht ob ich meine Hauptstromleitung durch> noname Geräte schalten möchte...> Mein Netzbetreiber weiß davon nix. Ich denke warum auch. Ich habe ja> lediglich eine Möglichkeit geschaffen das Haus vom Stromnetz zu trennen.
Alles klar, danke für deine Rückmeldung zu meinen Fragen. Ich frage mich
auch, ob irgendjemand durch die vielen Solarpanels am Haus meint einem
ans Bein pinkeln zu müssen und eine Nachprüfung veranlassen zu müssen,
ob da auch alles wirklich mit rechten Dingen zugeht, bzw. versucht das
Haar in der Suppe zu finden. Hier auf dem Land "passt man noch
gegenseitig auf sich auf", inkl. den Technikern des Netzbetreibers.
Es gibt automatische Transferschalter von ABB, die I-O-II betrieben sind
und somit eine saubere Netztrennung ermöglichen. Das sind die ABB OTM
C20D mit festen Transferzeiten oder die ABB C21D mit programmierbaren
Transferzeiten etc.. Leider auch in den kleinen (rel. wenig Ampere)
Varianten ziemlich teuer und nicht so einfach zu bekommen wie
Standardware. Den China ATS traue ich selbst keinen µm übern Weg.
Dann gibts noch sowas wie den Victron Energy Filax 2 und dessen billige
Klone, die oft nur für Campingwagen gedacht sind und wo ich ernste
Zweifel habe, dass Netzbetreiber das als echte Netztrennung akzeptieren.
Dürfte sich ähnlich wie beim gegenseitig verriegelndem Schütz verhalten,
der als Netztrennung nicht akzeptiert wird.
Wie viel schafft denn so ein System ich habe ein altes 32 Ampere
Schweißgerät, dementsprechend habe ich auch meine Verkabelung ausgelegt,
oder überhaupt die Frage ob es Sinn ergibt, das gelegentliche benutzen
von Werkzeugmaschinen über so eine Akku Solar Geschichte. Ich denke oft
über diese autarke Geschichte nach, und habe mir gedacht man könnte ja
den Herd die Werkstatt und die Garage an dem normalen Stromnetz
belassen. Und alles andere lässt man umschaltbar über eine Inselanlage
laufen. Die Grossverbraucher in der Küche werden natürlich noch
fragwürdig, und die meisten Wechselrichter welche aus Batteriespannung
230 Volt machen sind so billig dass ich Zweifel habe dass es eine
dauerhafte Lösung ist. Und dann die Frage wenn man auf einmal sehr wenig
Strom verbraucht zahlt man dann immense Grundgebühren für die paar kWh
die man noch bezieht? Und einen sehr teuren Strompreis?
Peter D. schrieb:> Ohne stimmenden Schaltplan kann ich verstehen, daß der Elektriker wieder> abzieht.
Es wurde ja ein Auftrag erteilt. Wenn der abzieht, würde der von mir
auch keinen Cent Geld für seinen Aufwand bekommen, er hat seines Teil
des Vertrags nicht erfüllt. Es ging ja nicht darum, seinen Ratschlag zu
hören, was er davon hält.
Wenn dort, wo er arbeitet, keine Spannung anliegen kann durch die
Umschalteinrichtung, ist jegliche Kritik seinerseits völlig unerheblich.
Udo Otte schrieb:> Hallo> Heute wieder was aus der ecke Stimmts oder Stimmts nicht?> Ich hatte eben einen Elektriker da für die Vorbereitungen für einen> neuen 2. Stromzähler für die Wallbox. Dieser hat für den Umbau meine H0> Sicherungen gezogen um sicher arbeiten zu können und war dann sichtlich> verwirrt das das Licht nicht ausging.
Blablablupp
> Ich erklärte ihm das die Leitung nach dem Zähler in einen Nebenraum> geht, es dort eine Netz Umschaltung (Notstromeinspeisung) gibt zwischen> Öffentlichem Stromnetz und meiner Solarinsel und von dort eine Leitung> zurück in den Zählerschrank / Sicherungskasten geht. Es ist nicht> möglich mit der Solaranlage in das Netz einzuspeisen und es liegt auch>
Versuche mal deine Lyrik da heraus zu halten und zeige uns lieber einen
Schaltplan des Vorhabens.
Lars R. schrieb:> Wenn dort, wo er arbeitet, keine Spannung anliegen kann durch die> Umschalteinrichtung, ist jegliche Kritik seinerseits völlig unerheblich.
Naja man muss sich aber auch in den Elektriker hineinversetzen. Der weiß
nicht was da gebastelt wurde. Eine Sicherheit dass er nicht am Ende doch
irgendwie Probleme damit bekommt hat er nicht. Herauszufinden ob es am
Ende eventuell Probleme geben kann kostet Zeit.
Ja ich weiß alle Elektriker sind ja total dumm, und alle Handwerker faul
und teuer und was weiß ich, aber die Leute basteln halt auch extrem viel
scheiße. Ich finde es in Ordnung, besonders wenn vorher sowas nicht
abgeklärt wurde.
Der vom TO genannte Elektriker ist vielleicht auch einer vom alten
Schlag,
was nicht sein kann, darf nicht sein. Notstrom und Speicher in
Verbindung mit PV ist, allerdings auch noch nicht so lange ein Thema im
Privatbereich.
DANIEL D. schrieb:> Naja man muss sich aber auch in den Elektriker hineinversetzen. Der weiß> nicht was da gebastelt wurde. Eine Sicherheit dass er nicht am Ende doch> irgendwie Probleme damit bekommt hat er nicht. Herauszufinden ob es am> Ende eventuell Probleme geben kann kostet Zeit.
Naja man kann mit dem Kunden sprechen und es sich zeigen lassen, das ist
doch schon mal legitim!
>> Ja ich weiß alle Elektriker sind ja total dumm, und alle Handwerker faul> und teuer und was weiß ich, aber die Leute basteln halt auch extrem viel> scheiße. Ich finde es in Ordnung, besonders wenn vorher sowas nicht> abgeklärt wurde.
Ich habe letztens dem Zählermonteur auch erklärt das er sich nicht
wundert, wenn gleich wieder das Licht angeht. Der war auch erst
skeptisch, ihm war scheinbar nicht klar, das sich der WR vom Netz
trennt.
Naja wenn man sieht, was es so auf dem Markt gibt, darf man auch
skeptisch sein.
Es gibt übrigends Netzbetreiber, da ist vor dem Zähler ein SLS oder NH
(alt) und nach dem Zähler ein Hauptschalter. Da kann man den Zähler also
aus beiden Richtungen freischalten, was eigentlich auch nicht verkehrt
ist.
Sven L. schrieb:> Es gibt übrigends Netzbetreiber, da ist vor dem Zähler ein SLS oder NH> (alt) und nach dem Zähler ein Hauptschalter. Da kann man den Zähler also> aus beiden Richtungen freischalten, was eigentlich auch nicht verkehrt> ist.
Es gibt auch Netzbetreiber, die montieren eine unterbrechungsfreie
Schnellwechselvorrichtung.
Nützt in Falle des TE natürlich nichts.
Sven L. schrieb:> Es gibt übrigends Netzbetreiber, da ist vor dem Zähler ein SLS oder NH> (alt) und nach dem Zähler ein Hauptschalter.
Ist bei mir auch so und macht verdammt viel Sinn. So ein 63A Schalter
kostet ca. 20 Euro.
H. H. schrieb:> Es gibt auch Netzbetreiber, die montieren eine unterbrechungsfreie> Schnellwechselvorrichtung.
Allgemein bekannt als Zählersteckklemme oder?
Sven L. schrieb:> H. H. schrieb:>> Es gibt auch Netzbetreiber, die montieren eine unterbrechungsfreie>> Schnellwechselvorrichtung.>> Allgemein bekannt als Zählersteckklemme oder?
Auch so.
DANIEL D. schrieb:> Ja ich weiß alle Elektriker sind ja total dumm, und alle Handwerker faul> und teuer und was weiß ich
Das habe ich mit keinem Wort gesagt. Sicherlich ist die Mehrzahl
fachlich gut bis sehr gut qualifiziert und arbeitet gewissenhaft, zügig
und wirtschaftlich.
Aus eigener Erfahrung kenne ich aber die Situation, dass in einem
Unternehmen, in dem mehrere Ingenieure (E-Technik) arbeiten, ein
Elektriker kommt und äußerst merkwürdige Ansichten geäußert hat, welche
ganz klar auf Unkenntnis der Sachlage beruhten. Da frage ich mich schon,
welches Selbstverständnis manche haben. Jeder der Ingenieure kennt sich
besser als der Handwerker mit der Technik aus - der Handwerker wurde nur
aus rechtlichen Gründen benötigt.
Ohne jemandem auf die Füße treten zu wollen, vertrete ich in solch einem
Falle durchaus die Ansicht, dass der Krümel ruhig sein sollte, wenn das
Brot spricht.
Lars R. schrieb:> Ohne jemandem auf die Füße treten zu wollen, vertrete ich in solch einem> Falle durchaus die Ansicht, dass der Krümel ruhig sein sollte, wenn das> Brot spricht.
Dann sollte das Brot doch einfach selbst die Arbeit erledigen. Wie
abgehoben.
DANIEL D. schrieb:> Dann sollte das Brot doch einfach selbst die Arbeit erledigen. Wie> abgehoben.
Haha. Das ist in Deutschland so einfach leider nicht möglich - das
sollte eigentlich hinlänglich bekannt sein.
Und ein Elektroingenieur wird sicherlich nicht noch eine handwerkliche
Berufsausbildung absolvieren nur damit eine rechtliche Anforderung
erfüllt ist.
Genau dafür gibt es Dienstleister, wie eben die Handwerker, die in
solchen Fällen genau spezifizierte Tätigkeiten zu erfüllen haben.
Wo ist das abgehoben, dafür bekommt der Handwerker auch sein Entgelt.
Wenn man einen Consultant braucht, würde man einen solchen bestellen.
Lars R. schrieb:> Haha. Das ist in Deutschland so einfach leider nicht möglich - das> sollte eigentlich hinlänglich bekannt sein.
Was soll denn sein, wenn es ordentlich und korrekt ausgeführt wird sind
die rechtlichen Grundlagen scheißegal. Es sei denn man hat nicht die
nötige Fachkenntnis um es korrekt und fachgerecht auszuführen.
Also man sollte sich schon entscheiden entweder man ist das Brot, dann
kann man auch die Verantwortung tragen für eventuelle Fehler, da haftet
jeder gleichermaßen ob mit oder ohne Ausbildung. Oder man ist der
Krümel, und ist eben nicht in der Lage es selbst zu machen.
Lars R. schrieb:> Haha. Das ist in Deutschland so einfach leider nicht möglich - das> sollte eigentlich hinlänglich bekannt sein.Lars R. schrieb:> Und ein Elektroingenieur wird sicherlich nicht noch eine handwerkliche> Berufsausbildung absolvieren nur damit eine rechtliche Anforderung> erfüllt ist.
So ein Bullshit, ein Ing und andere können einen Lehrgang TREI80
besuchen und sich dann ebenfalls beim Energieversorger und in die
Handwerksrolle eintragen lassen.
Lars R. schrieb:> Genau dafür gibt es Dienstleister, wie eben die Handwerker, die in> solchen Fällen genau spezifizierte Tätigkeiten zu erfüllen haben.
Haha... wenn die lieben Ing denn dann auch immer das genau spezifizierte
liefern würden.... Hab Fälle gesehen da hat der Elektriker den Ing erst
mal auf das richtige Pferd gesetzt.
Damit man sie nicht in die Scheiße reitet, steht auf jedem Plan "dies
stellt keine Werkplanung dar" oder ähnliches.
Der Fachplaner plant also etwas, von dem er nicht sicher ist, ob es
überhaupt stimmt.
>> Wo ist das abgehoben, dafür bekommt der Handwerker auch sein Entgelt.> Wenn man einen Consultant braucht, würde man einen solchen bestellen.
Haha, siehe vorherigen Absatz!
Ich habe auch eine Notstromversorgung aus dem Akku, an dieser hängt
allerdings nur die "einfache Hauselektrik", Zusatzheizer für Warmwasser,
Kompressor Garage und Drehstromdose Hobbywerkstatt wird davon nicht
versorgt, der Anlaufstrom der Motoren würde die Sicherung im
Wechselrichter bei Akkubetrieb auslösen, ebenso wäre es bei Anschluss
einer Wallbox.
Bei Netzausfall habe ich also auch "Fremdspannung" im Zählerschrank,
dafür klebt auch ein Riesenaufkleber vorne drauf.
Freischalten heißt hier:
Netz abschalten und
Akku abschalten
H. L. schrieb:> Ich habe auch eine Notstromversorgung aus dem Akku, an dieser> hängt allerdings nur die "einfache Hauselektrik", Zusatzheizer für> Warmwasser, Kompressor Garage und Drehstromdose Hobbywerkstatt wird> davon nicht versorgt, der Anlaufstrom der Motoren würde die Sicherung im> Wechselrichter bei Akkubetrieb auslösen, ebenso wäre es bei Anschluss> einer Wallbox.> Bei Netzausfall habe ich also auch "Fremdspannung" im Zählerschrank,> dafür klebt auch ein Riesenaufkleber vorne drauf.> Freischalten heißt hier:> Netz abschalten und> Akku abschalten
Und deine Küchengeräte wie Toaster etc Wasserkocher Mikrowelle kann das
Ding problemlos ab?
DANIEL D. schrieb:> Was soll denn sein, wenn es ordentlich und korrekt ausgeführt wird sind> die rechtlichen Grundlagen scheißegal.
Das sieht der Gesetzgeber aber anders.
DANIEL D. schrieb:> Also man sollte sich schon entscheiden entweder man ist das Brot, dann> kann man auch die Verantwortung tragen für eventuelle Fehler, da haftet> jeder gleichermaßen ob mit oder ohne Ausbildung.
Das ist nicht korrekt. Es geht nicht darum, ob man die Verantwortung
tragen kann, sondern ob man sie tragen darf.
Ein Handwerker darf sie tragen - selbst wenn er weniger Fachkenntnis
mitbringt.
Ein Dr.-Ing. darf sie aber nicht tragen, weil der Gesetzgeber der
Ansicht ist, dass ein Hilfsarbeiter unter Umständen über mehr Fachkunde
verfügt.
Dazu kommt, dass Handwerker automatisch Gewerbetreibende sind und der
Gesetzgeber diesen sehr wohlwollend gegenübersteht. Ingenieure arbeiten
oftmals freiberuflich und haben gar kein Gewerbe, sondern eine echte
selbstständige Tätigkeit.
Wir müssen hier keine juristische Diskussion beginnen. Es hat schon
seine Gründe, wieso man - trotz besser ausgebildetem Personal im eigenen
Haus - auf externe Kräfte zurückgreifen muss.
Es geht nur darum, dass es in einem Unternehmen eine klare Trennung
zwischen Entwicklung, Ausführung und Beratung gibt.
Lars R. schrieb:> Wir müssen hier keine juristische Diskussion beginnen. Es hat schon> seine Gründe, wieso man - trotz besser ausgebildetem Personal im eigenen> Haus - auf externe Kräfte zurückgreifen muss.
Was ein Schwachsinn es geht ja nicht darum ein Handwerksunternehmen
aufzumachen, sondern einfach nur darum seinen eigenen Scheiß selbst zu
machen. Tja reden können Sie alle, aber wenn es an die Umsetzung geht
kommen die Ausreden.
Naja dann sind auf jeden Fall, wenn das verboten ist, in sehr vielen
Unternehmen sehr viele Verbrecher unterwegs, wo dann einfach die Leute
irgendwas, wo sie nicht die entsprechende Ausbildung haben, der Betrieb
entsprechende Zertifikate hat für den Eigenbedarf umsetzen.
Lars R. schrieb:> Und ein Elektroingenieur wird sicherlich nicht noch eine handwerkliche> Berufsausbildung absolvieren nur damit eine rechtliche Anforderung> erfüllt ist.
Nein, nicht deswegen. Aber mancher Ausbildungsgang führt vom RSA zuum
Gesellenbrief, zum Fachabi und erst dann zur FH. Diese Leute kennen dann
beide Seiten.
DANIEL D. schrieb:> sondern einfach nur darum seinen eigenen Scheiß selbst zu> machen. Tja reden können Sie alle, aber wenn es an die Umsetzung geht> kommen die Ausreden.
Offenbar hast du den Text nicht gelesen. Es geht eben darum, dass man es
selbst gar nicht machen will, weil die Erfüllung der rechtlichen
Anforderungen nicht wirtschaftlich sinnvoll erscheinen. Es ist keine
Frage irgendwelcher Ausreden. Noch darf ein Unternehmen frei
entscheiden, bestimmte Tätigkeiten auszulagern.
Wir fangen ja auch nicht an, unsere Leiterplatten setzt zu ätzen...
Und dann gibt es eine Auftrag, der für eine bestimmte Tätigkeit eine
bestimmte Gegenleistung vorsieht. Und die gilt es zu erfüllen. Wenn
dieser Auftrag keine Beratungsleistung enthält, ist eine solche auch
nicht zu erbringen.
So viel zum Thema Schwachsinn.
"Und deine Küchengeräte wie Toaster etc Wasserkocher Mikrowelle kann das
Ding problemlos ab?"
Wenn der Speicher voll ist, kann ich max.8kwh ziehen, der Strom ist
(glaube ich) auf 16A begrenzt)
Da mir der Notstrombetrieb signalisiert wird, kann ich ja entsprechend
reagieren, mir war wichtig, dass halt die Heizung und Beleuchtung
funktioniert, da ich den Speicherstand ja auch kontrollieren kann, (am
Morgen kann der schon mal auf der Mindestreserve von 20% stehen) muss
ich dann halt entscheiden, ob noch ein Kaffee drin ist.
Sven L. schrieb:> Lars R. schrieb:>> Haha. Das ist in Deutschland so einfach leider nicht möglich - das>> sollte eigentlich hinlänglich bekannt sein.>> Lars R. schrieb:>> Und ein Elektroingenieur wird sicherlich nicht noch eine handwerkliche>> Berufsausbildung absolvieren nur damit eine rechtliche Anforderung>> erfüllt ist.>> So ein Bullshit, ein Ing und andere können einen Lehrgang TREI80> besuchen und sich dann ebenfalls beim Energieversorger und in die> Handwerksrolle eintragen lassen.
Nein, das ist falsch, hab das Thema selbst durch. Für den TREI-Lehrgang
reicht zwar formell die Qualifikation E-Technik Ing. allerdings wird für
die Teilnahme am Sachkundenachweis eine schriftliche Anmeldebestätigung
vom Landes-Installateurausschusses verlangt, die diese einem E-Technik
Ing. nicht ausstellen wollen wenn man keinem Handwerksbetrieb angehört.
Außerdem ist eine Eintragung ins Installateurverzeichnis nur möglich,
wenn der Antragsteller die Voraussetzungen für die Eintragung in die
Handwerksrolle für das Elektrotechnikerhandwerk erfüllt, was aber nur
gegeben ist, wenn man tatsächlich beabsichtigt ein entsprechendes
Handwerksunternehmen HAUPTBERUFLICH (warum auch immer) zu
gründen/übernehmen/leiten.
Und zu guter Letzt verlangt der Energieversorger ebenfalls die
Zugehörigkeit zu einem entsprechendem Handwerksbetrieb, ergo als
Einzelkämpfer der sich nur die Elektriker Deppen vom Hals halten will,
ist man da aufgeschmissen weil man sicherlich nicht die vorgeschriebene
Betriebsausstattung für einen Elektrikerbetrieb vorhalten will, ohne
diesen auch tatsächlich zu betreiben.
Oder in Formalsprech die Voraussetzungen für die Eintragung in das
Installateurverzeichnis Strom aus den aktuellen Bedingungen:
Erforderlich für die Anerkennungen gemäß § 7 (2) HwO in Verbindung mit
der HwREintrV vom 29.06.2005, der Fachrichtung Elektrotechnik (z.B.
Ingenieure, Master, Bachelor, Techniker, Industriemeister):
-Gewerbeanmeldung
-Handwerkskarte (Eintragung mit dem Elektrotechniker-Handwerk)
-Qualifikationsnachweis (z. B. Meisterprüfungszeugnis, Diplomzeugnis,
sonstige Nachweise)
-Sachkundenachweis (TREI) mit mindestens ausreichendem Prüfungsergebnis
Tim T. schrieb:> Nein, das ist falsch, hab das Thema selbst durch. Für den TREI-Lehrgang> reicht zwar formell die Qualifikation E-Technik Ing. allerdings wird für> die Teilnahme am Sachkundenachweis eine schriftliche Anmeldebestätigung> vom Landes-Installateurausschusses verlangt, die diese einem E-Technik> Ing. nicht ausstellen wollen wenn man keinem Handwerksbetrieb angehört.> Außerdem ist eine Eintragung ins Installateurverzeichnis nur möglich,> wenn der Antragsteller die Voraussetzungen für die Eintragung in die> Handwerksrolle für das Elektrotechnikerhandwerk erfüllt, was aber nur> gegeben ist, wenn man tatsächlich beabsichtigt ein entsprechendes> Handwerksunternehmen HAUPTBERUFLICH (warum auch immer) zu> gründen/übernehmen/leiten.> ...usw...
Kann ich in leicht abgewandelter Form alles so aus früheren Jahren (ab
1980) bestätigen.
Die Innungen/Kammern sind es insbesondere, die ihre Exklusivrechte, bzw.
die ihrer Mitglieder bis aufs Blut verteidigen.
Mir/uns wurde als Ingenieuersbetrieb alle naslang "verbotene"
Tätigkeiten vorgeworfen, natürlich von Mitbewerbern initiiert.
Bei der Landeskammer NRW in Arnsberg habe ich reichlich Gespräche bzgl.
Ausnahmegenehmigung geführt.
Auch in Form von z.B. verkürzter Verfahrensdauer mit anschliessender
Meisterprüfung.
Alles nicht machbar..
Aber ich könnte ja einen Alt-Meisterbetrieb kaufen, dann dürfte jeder
Depp den mindestens drei Jahre fortführen.
Und dann ggf. noch diverse Verlängerungen beantragen, da wäre alles
wurscht.
Man konnte sich aber auch einen senilen Altmeister von der örtlichen
Handwerkskammer vermitteln lassen und an den richtig Kohle abdrücken..
Nur von solchen Erpressungen war ich nie ein Freund.
Richtig lustig wurde es einige Jahre später, als einige Lockerungen für
ausländische Fachkräfte aufgrund "EU-Recht" rechtsgültig wurden.
Unser "Kleiner Spanier" musste dafür einfach ein Elektrohandwerk
anmelden, mein Unternehmen nahm die Aufträge zur Vermittlung entgegen
und führte sie anschliessend als Sub des "Kleinen Spaniers" aus. :-)
Und richtig toll war es, als wir dann noch diverse Aufträge direkt von
der örtlichen Kammer für deren Um- und Neubauten bekamen...
Absurdistan.
Aber zurück zum Thema des TE:
Niemand hier weiss, was genau zwischen TE und Eli abgelaufen ist, wer
sich wie verhalten hat, usw..
Tatsache ist, dass eine extern geschaltete Notstromversorgung in die
Hauptverteilung schon eine Sache für sich ist.
Und wenn da nicht einmal richtig fette Warn-Hinweise in der
Hauptverteilung stehen, muss jeder Eli bei Sinnen von einem gewissen
Pfusch, Leichtsinn oder Schlimmeren ausgehen.
Ralf X. schrieb:> Tatsache ist, dass eine extern geschaltete Notstromversorgung in die> Hauptverteilung schon eine Sache für sich ist.> Und wenn da nicht einmal richtig fette Warn-Hinweise in der> Hauptverteilung stehen, muss jeder Eli bei Sinnen von einem gewissen> Pfusch, Leichtsinn oder Schlimmeren ausgehen.
Eigentlich ist genau das für die Vorbereitung eines 2. Zählers überhaupt
nicht erforderlich. Der Elektriker sollte ja nicht an das Sicherungsfeld
oder sonstwo in der Verteilung rumbasteln und auch ein vermeintliches
Freischalten entbindet Ihn nicht davon diesen Zustand an dem für seine
Arbeit relevanten Teil zu überprüfen. Die restliche Anlage, die nichts
mit seiner Arbeit zu tun hat, sollte Ihm in weiten Teilen egal sein. Und
für den Fall das er nicht in der Lage ist seinen Bereich hinreichend zu
identifizieren und die simplen Zusammenhänge zu überblicken, ist er der
Falsche für den Auftrag.
Tim T. schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Tatsache ist, dass eine extern geschaltete Notstromversorgung in die>> Hauptverteilung schon eine Sache für sich ist.>> Und wenn da nicht einmal richtig fette Warn-Hinweise in der>> Hauptverteilung stehen, muss jeder Eli bei Sinnen von einem gewissen>> Pfusch, Leichtsinn oder Schlimmeren ausgehen.>> Eigentlich ist genau das für die Vorbereitung eines 2. Zählers überhaupt> nicht erforderlich.
Richtig!
Ausser man stösst auf "Ungereimtheiten".
> Der Elektriker sollte ja nicht an das Sicherungsfeld> oder sonstwo in der Verteilung rumbasteln und auch ein vermeintliches> Freischalten entbindet Ihn nicht davon diesen Zustand an dem für seine> Arbeit relevanten Teil zu überprüfen. Die restliche Anlage, die nichts> mit seiner Arbeit zu tun hat, sollte Ihm in weiten Teilen egal sein.
Ein Elektrounternehmen geht mit der Eintragung ins Handwerksverzeichnis
des Netzbetreibers auch diverse vertragliche Pflichten ein.
Und selbst das normale Elektrounternehmen muss bei einer
Anlagenerweiterung/Umbau einige rechtliche Aspekte berücksichtigen.
> Und> für den Fall das er nicht in der Lage ist seinen Bereich hinreichend zu> identifizieren und die simplen Zusammenhänge zu überblicken, ist er der> Falsche für den Auftrag.
Wir wissen nicht, was genau zwischen TE und Eli abgesprochen/abgelaufen
ist und wie es dort wirklich ausah.
Tatsache ist, dass fast jeder Eli mit Erfahrung schon die desolatesten
Installationen, etc, erlebt hat.
Und man kennt dann auch die Leute, die einen trotz Arbeit ohne Ende dazu
bringen, "mal eben" etwas für kleines Geld (möglichst Festpreis?)
zwischenzuschieben.
Im Notfall hätte der verantwortungsbewusste Eli nun noch die
Sicherungen nach dem bisherigen Zähler rausdrehen können, um sich der
tatsächlichen Freischaltung der Hauseinspeisung sicher sein zu können.
Nur es gab hier keinen Notfall.
Der vom Netzbetreiber zugelassene Eli hätte hier also entweder die
restliche Anlage erst mit erheblichen Zeitaufwand genauer überprüfen
müssen, oder eben abbrechen, da ggf. andere Termine anstanden.
Oder der TE nur einen Festpreis offeriert hatte?
Ich kenne das Problem auch. Wir haben eine 15 kW Akkuanlage an 30 kWp
Solar. Und der Eli klemmt trotz Schild unter Spannung die 64er Dose auf
die PV statt auf den Zahler. Klar das sich der Kran von der alten Sorte
damit nicht aufstellen lässt. Mittlerweile gibt es welche die mit 7,5 kW
Anschlussleistung daherkommen. Die haben Dank FU ihre Anlaufströme im
Griff.
Ansonsten reicht die PV problemlos aus um die Werkstatt mit den
Maschinen zu betreiben. Da kommt die Fräse mit einem 5,5 kW Motor als
große Last neben dem Schweißgeräte her. Das zieht zwar mehr hat aber
keinen Anlaufstrom.
> Seine Laune war nach der Erklärung nicht mehr so gut. Er hat die> Sicherungen wieder eingesetzt und seine Arbeit abgebrochen. Ansage das> ist Lebensgefährlich und damit will er nix zutun haben.> Er hat sich die Notstromeinspeisung auch nicht angesehen oder irgendwas.> Installiert hat das ein Elektriker.> Gibt es irgendwelche regeln die verbieten so eine Notstromeinspeisung zu> verwenden und die Leitung von nach dem Zähler in einen Nebenraum und> geschaltet zurück zu legen? Mir ist nix bekannt. Hatte der Mensch> einfach einen schlechten Tag?
Problem: Für sowas darf der Elektriker maximal 1 Stunde Zeit mit Fahrt
verschwenden, sonst passt es nicht ins zeitliche Raster. Schnell das
Ding irgendwo hin spaxen, abzocken danach zum Nächsten. Es gibt
Elektriker die machen das den ganzen Tag und nix anderes. Die EVU´s
haben extra Fachidioten dafür! Voraussetzung für diesen Job: schnell
fahren und schnell schrauben und die sind dann oft schnell überfordert.
Wirst dich um einen neuen Temin bemühen müssen der dann 3 Stunden dauern
darf und dann 3 x kostet, eventuell kommt dann auch ein Fachmann ;-)
Ryven schrieb:> Ich kenne das Problem auch. Wir haben eine 15 kW Akkuanlage an 30> kWp> Solar. Und der Eli klemmt trotz Schild unter Spannung die 64er Dose auf> die PV statt auf den Zahler. Klar das sich der Kran von der alten Sorte> damit nicht aufstellen lässt. Mittlerweile gibt es welche die mit 7,5 kW> Anschlussleistung daherkommen. Die haben Dank FU ihre Anlaufströme im> Griff.>> Ansonsten reicht die PV problemlos aus um die Werkstatt mit den> Maschinen zu betreiben. Da kommt die Fräse mit einem 5,5 kW Motor als> große Last neben dem Schweißgeräte her. Das zieht zwar mehr hat aber> keinen Anlaufstrom.
Interessant!
Ist das ein Netzparalleler Speicher, oder ist das so:
PV->Laderegler->Batterie->WR?
Desweiteren: Ist dann bei Ihnen ein gewisse Teil für den Speichers für
Notstrom reserviert?
Ich habe einen Netzparallelen Batteriespeicher ohne Notstrom. Wenn ich
bei dem Kapazität für Notstrom reservieren müsste, wäre er zu klein, und
der Solar-WR (ebenfalls Netzparallel) kann den ohne Netz auch nicht
laden.
Der Vorteil der Lösung (weil sicher die Frage kommt warum man das tut)
ist Wirkungsgrad und Kosten.
Du hast eine Insellösung und das ist nichts Illegales. Der Notstrom
sollte abschaltbar, d.h. das Hausnetz freischaltbar sein.
Nach aussen hat der Gesetzgeber einen Netz- und Anlagenschutz nach
VDE-AR-N 4105:2018-11 bzw VDE-AR-N 4115 vorgesehen, der beim Abschalten
des externen Netzes Deine hauseigene Stromerzeugung vom externen
Stromnetz trennt.
Man kann beide Seiten verstehen. Der Elektriker soll seine Arbeite
machen und andererseits will er sicher arbeiten.
Aber:
1. Warum hast du nicht den Elektriker beauftragt, der die Anlage
installiert hat?
2. Hinweis im Verteiler ist klar, warum nicht ein freiwilliger bei der
Hauptsicherung?
3. Warum nicht ein mündlicher Hinweis, bevor er seine Arbeit aufnimmt?
Ferner ist die Frage was passiert, wenn du mal verreist bist. Der WAF
sinkt überraschend schnell, wenn sie dann nicht einen Elektiker findet,
der Reparaturen an der Anlage vornehmen kann.
Eine Beschilderung gab es bislang nicht. Das werde ich ändern. Ansonsten
habe ich dann heute die Mission einen neuen Elektriker zu finden ;)
PV schrieb:> Ist das ein Netzparalleler Speicher, oder ist das so:> PV->Laderegler->Batterie->WR?
Jup Laderegler Akku WR ist aber bei den Hybrid Wechselrichtern ist
Ladegerät und Wechselrichter in einem Gerät. Für Notstrom habe ich nix
extra reserviert. Wenn der Strom zur falschen zeit ausfällt ist es
dunkel. Ich schaffe es aber zumindest über die Sommermonate komplett
ohne Netzbezug.
Die Wechselrichter in meinem Fall 3x 5kW sind in der Lage alle
Haushaltsgeräte zu betreiben. Toaster Kochfeld Waschmaschine ist alles
kein Problem. Selbst ein Wig Inverter Schweißgerät habe ich damit schon
betrieben. Man kann bei bedarf aber auch mehrere dieser Wechselrichter
Parallel schalten um mehr Leistung zu haben. Ich Glaube 6 Stück a 5kW
Pro Phase ist möglich.
Ein Handwerker kann sich in der aktuellen Lage die Rosinen raushängen.
BWLer sprechen von Low Hanging Fruits.
In einer freien Marktwirtschaft hat er natürlich das Recht, nein zu
sagen.
Hab ich bei Handwerkern auch schon öfters erlebt. Die haben zunehmend
nur noch an Standardsachen Interesse wo sie fett an der Marge verdienen
können, Aufgaben mit höherem Risiko lehnen die ab.
Leute, die Macht des Geldes sinkt. Anarchie rulez.
Udo Otte schrieb:> Eine Beschilderung gab es bislang nicht. Das werde ich ändern.
Dazu bist Du nicht befähigt! Null Ahnung, hier im Forum rumhängen und
auf dicken Maxe machen! Soso
> Ansonsten> habe ich dann heute die Mission einen neuen Elektriker zu finden ;)>
Viel Spaß.
??? schrieb:> Dazu bist Du nicht befähigt!
Ich wette ich schaffe es ein Aufkleber zu drucken und an meinen Kasten
zu kleben. Ob ich berechtigt bin weiß ich nicht aber Fähig bin ich. Und
wenn ich es nicht mache jemand anders wird es sicher nicht machen. Und
ob Berechtigt oder nicht Sinnvoll ist es an den Kasten zu schreiben das
er Notstrom gespeist wird.
Udo Otte schrieb:> Ich wette ich schaffe es ein Aufkleber zu drucken und an meinen Kasten> zu kleben.
Das würde ich den Elektriker nachbessern lassen, der die Anlage so
installiert hat.
??? schrieb:> Dazu bist Du nicht befähigt!Troll A. schrieb:> Das würde ich den Elektriker nachbessern lassen, der die Anlage so> installiert hat.
Und der hat dann auch die dafuer vorgeschriebene Zulassung.
Befaehigungsnachweis fuer ein Schild, klar, wenn die Lobby das so
durchgedrueckt hat.
Was rauchen die?
wendelsberg
Udo Otte schrieb:> Wenn der Strom zur falschen zeit ausfällt ist es dunkel
Oh schade. Sind die ferngesteuerten Ausschaltzeiten auf eine Maximalzeit
begranzt, und kann die Batterie auch aus dem Netz aufgefüllt werden?
Die Firma die diese Anlage ursprünglich gebaut hat gibt es nicht mehr.
Der Aufkleber auf dem Schaltschrank hat noch eine 4 Stellige Plz.
Allerdings war die Anlage früher für ein Dieselaggregat und das ganze
als Backup für einen Landwirtschaftlichen betrieb.
Helge schrieb:> Udo Otte schrieb:>> Wenn der Strom zur falschen zeit ausfällt ist es dunkel> Oh schade. Sind die ferngesteuerten Ausschaltzeiten auf eine Maximalzeit> begranzt, und kann die Batterie auch aus dem Netz aufgefüllt werden?
Ausfall zur Falschen zeit wäre halt wenn der Akku schon am Ende ist. An
Miesen Tagen nachts um 4 z.b.
Im Winter stelle ich die Anlage auf Netzbetrieb. 2 Von 3 Wechselrichter
werden dann auch richtig abgeschaltet und der Letzte versorgt im usv
betrieb die Heizung.
Die Wechselrichter haben jeweils die Möglichkeit mit 50A den Akku zu
laden und können auch als USV arbeiten.
https://www.ebay.de/itm/193578701294. Das ist so ein Gerät aber glaube
etwas moderner als meine. Wichtig es gibt die mit Parallel Karte und
ohne. Ich denke wenn man die Ohne Karte und Kabel Parallel verschaltet
könnte es gewaltig knallen ;)
Ausnahmslos JEDER Beitrag sollte vor dem Erscheinen von einem der
diensthabenden Kontrollettis geprüft und erst dann mit dem Siegel
"schmackhaft und bekömmlich" der Öffentlichkeit zur Kenntnisnahme
freigegeben werden!
Nur dann ist die Sicherheit und Ordnung gewährleistet und der Grundsatz:
"Ich habe eine Meinung -und ihr habt sie zu teilen!" kommt in vollem
Umfang zur Geltung.
Ralf X. schrieb:> Tim T. schrieb:>> Eigentlich ist genau das für die Vorbereitung eines 2. Zählers überhaupt>> nicht erforderlich.>> Richtig!> Ausser man stösst auf "Ungereimtheiten".
Hmm, ich kann mir schwer vorstellen was für Ungereimtheiten ein 2.
Zählerplatz der noch vorbereitet wird, bereithalten soll, so viele
Leitungen sind da ja nicht.
Da der Platz noch vorbereitet wird, nehme ich an, das dieser Platz noch
keine abgehende Verkabelung hat und kommend wird halt vom HAK bzw. vom
1. Zähler zum 2. gebrückt. Dafür wird die Zuleitung freigeschaltet, was
der Eli auch gemacht hat und dann nur überrascht war das noch immer
Licht an war.
Dann sollte er dafür sorgen das die gezogenen Sicherungen nicht von
jemandem mit Langeweile wieder reingesetzt werden können und nachmessen
dass die Eingangsseite des 1. Zählers tatsächlich Spannungsfrei ist.
Anschließend kann er zu seiner Sicherheit die Eingangsseitigen Phasen
des 1. Zählerplatzes erden und kurzschließen, wobei ich mir noch mal
eben die Umschaltung angesehen hätte und bei nicht absolut klarer
Funktion einfach die abgehenden Sicherungen des 1. Zählers ebenfalls
rausgeschraubt hätte.
>> Der Elektriker sollte ja nicht an das Sicherungsfeld>> oder sonstwo in der Verteilung rumbasteln und auch ein vermeintliches>> Freischalten entbindet Ihn nicht davon diesen Zustand an dem für seine>> Arbeit relevanten Teil zu überprüfen. Die restliche Anlage, die nichts>> mit seiner Arbeit zu tun hat, sollte Ihm in weiten Teilen egal sein.>> Ein Elektrounternehmen geht mit der Eintragung ins Handwerksverzeichnis> des Netzbetreibers auch diverse vertragliche Pflichten ein.> Und selbst das normale Elektrounternehmen muss bei einer> Anlagenerweiterung/Umbau einige rechtliche Aspekte berücksichtigen.
Klar, aber er hat sich ja offensichtlich nicht einmal die Mühe gemacht
ansatzweise zu verstehen was da genau gemacht wurde und nur den Hammer
fallen lassen. Es las sich jetzt nicht so als ob er einen belegbaren
Verstoß gegen die TAB festgestellt hat; er hat es offensichtlich nur
einfach nicht verstanden und war mangels Wissen und Erfahrung auch nicht
in der Lage zu beurteilen ob er das jetzt darf oder nicht.
> Der vom Netzbetreiber zugelassene Eli hätte hier also entweder die> restliche Anlage erst mit erheblichen Zeitaufwand genauer überprüfen> müssen, oder eben abbrechen, da ggf. andere Termine anstanden.> Oder der TE nur einen Festpreis offeriert hatte?
Oder eben die Spannungsfreiheit prüfen und die abgehenden Sicherungen
des 1. Zählers rausdrehen oder oder oder.
Eine Fremdeinspeisung sollte möglich sein, nur nicht so wie der TO es
sich vorstellt.
Der Energieversorger muß befragt werden wie er es sich vorstellt.
Foristengeschwätz ist blablabluppp
Rumms schrieb:> Eine Fremdeinspeisung sollte möglich sein, nur nicht so wie der TO es> sich vorstellt.
Du hast offensichtlich den OP und die Erlaeuterung hier
Beitrag "Re: Notstrom einspeisung erlaubt?" nicht
gelesen.
Zu Zeiten, als es noch 4-Stellige PLZ gab, wurde der HANDumschalter
installiert, der die E-Anlage entweder auf die Sicherung nach dem
Zaehler oder auf den Generator schaltet.
Da wird gar nichts eingespeist, insofern ist die Frage im Titel nicht
korrekt.
Aber sonst geht das den sog. Fachmann aus dem OP nichts an.
wendelsberg
Udo Otte schrieb:> Ich hatte eben einen Elektriker da für die Vorbereitungen für einen> neuen 2. Stromzähler für die Wallbox. Dieser hat für den Umbau meine H0> Sicherungen gezogen um sicher arbeiten zu können und war dann sichtlich> verwirrt das das Licht nicht ausging.
Der wird pauschal bezahlt und damit ist der weg, wenn das Licht an
bleibt.
(würde ich auch so machen, wenn mir ein Niemand irgendwas von nix
erzählt...)
Wurste hier schon gesagt.
Alles Korrekt.
Udo Otte schrieb:> zur Falschen zeit wäre halt wenn der Akku schon am Ende ist
Eh klar. Ich hab die lustig übersetzte Beschreibung grade durchgelesen.
Braucht man bei 3-Phasen-Anschluß wirklich 3 getrennte Akkus?
Läßt sich das System vielleicht so parametrieren, daß die Akkus bei <30%
übers Netz nachgeladen werden?
Ich überlege ja schon eine Weile, mir hier Solar an die Wand zu hängen.
Und irgendwann kommt vermutlich noch ein elektrisches Auto dazu. Vom
Vermieter hab ich das OK dazu. Daher die vielen Fragen :-)
PV schrieb:> Braucht man bei 3-Phasen-Anschluß wirklich 3 getrennte Akkus?
Nein braucht man nicht. Aber! 3x5kW sind bei 50v mal eben 300A. Das
sollte man schon bedenken.
Helge schrieb:> Läßt sich das System vielleicht so parametrieren, daß die Akkus bei <30%> übers Netz nachgeladen werden?
Ja das geht. Sogar die Ladeleistung lässt sich regeln und es gibt auch
ein Bypass Relais.
Das wäre für meine umgebung hier ja gut brauchbar. Ich könnte mir jede
Woche ein paar alte Autobatterien ausleihen, ich muß die nur apäter (bei
ganz kaputt) zurückbringen wegen dem Materialwert. Wechselstrom, eh
schon Strommanagement drin wegen schwach abgesichert (1kW mehr kostet
ca. 1.000€ an den Versorger hier).
Wenn diese Umrichter wirklich dauerhaft gut funktionieren, ist das eine
neue Alternative für mich.
Udo Otte schrieb:> Nein braucht man nicht. Aber! 3x5kW sind bei 50v mal eben 300A. Das> sollte man schon bedenken.
Der erwähnte SolaX Hybrid Wechselrichter nutzt hochvolt Akkusysteme.
Also ab 200V DC. Ganz blöd sind die Hersteller solcher Systeme auch
nicht.
Was ich mich eher frage, warum man derzeit unbedingt 3-Phasen
Hybridanlagen haben will. Alle 3-Phasen-Verbraucher in Privathaushalten
haben drei Phasen, weil diese einen entsprechend hohen Strombedarf
haben. Diese Großverbraucher irgendwie sinnvoll über längere Zeit
mittels Akkusystemen zu betreiben, erfordert derzeit noch sehr große und
damit exorbitant teure Akkusysteme. Angesichts der dann aufgerufenen
Preise kann man ja dann gleich in die Wasserstoffspeicherung und
anschließende Nutzung mittels Brennstoffzelle investieren, wenn einem
die Wirtschaftlichkeit völlig egal ist.
Ich denke, dass die meisten Haushalte bereits mit 1-Phasigen 5kW Hybrid
Wechselrichtern gut bedient sind und nur die 3-Phasen Großverbraucher
direkt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind. Ich selbst würde
sogar mit einem 3kW Wechselrichter ca 95% meines Strombedarfes decken
können.
A. N. schrieb:> Was ich mich eher frage, warum man derzeit unbedingt 3-Phasen> Hybridanlagen haben will. Alle 3-Phasen-Verbraucher in Privathaushalten> haben drei Phasen, weil diese einen entsprechend hohen Strombedarf> haben.
Die drei Phasen in einem Haushalt gemeinsam auf eine Phase der
Notstromversorgung zu legen, kann aber böse enden.
Man denke nur an den Neutralleiter des Kochfeldes...
Ich schrieb:> Die drei Phasen in einem Haushalt gemeinsam auf eine Phase der> Notstromversorgung zu legen, kann aber böse enden.> Man denke nur an den Neutralleiter des Kochfeldes...
Habe ich das irgendwo geschrieben? Bitte arbeite an deiner
Lesekompetenz!
A. N. schrieb:> Ich schrieb:>> Die drei Phasen in einem Haushalt gemeinsam auf eine Phase der>> Notstromversorgung zu legen, kann aber böse enden.>> Man denke nur an den Neutralleiter des Kochfeldes...>> Habe ich das irgendwo geschrieben? Bitte arbeite an deiner> Lesekompetenz!
Ich weiß nicht was Du geschrieben hast. Aber an Schreibkompetenz scheint
es Dir zu mangeln vielleicht?
Rumms schrieb:> Ich weiß nicht was Du geschrieben hast. Aber an Schreibkompetenz scheint> es Dir zu mangeln vielleicht?
Wenn du nicht weißt was ich geschrieben habe, kannst du offensichtlich
nicht lesen.
Geh wo anders trollen.
Wo ich mir bei so einem umbau eher Gedanken machen würde, sind die
Sicherungen, die müsste man alle Tauschen, also wenn der Wechselrichter
eine B16 Sicherung zum Auslösen bringen kann, ohne seinen Dienst
einzustellen wäre schon Praktisch.
Kleinere Sicherungen gehen ja nicht überall, Spülmaschine Staubsauger
Wasserkocher Toster etc würden sicher auch noch mit B10 Funktionieren.
Aber mir wären da die B16 Lieber. Und was ist mit Schaltnetzteilen und
hohen Anschaltstrom.
Ich würde schon mindestens 4-5kW an der Phase haben wollen, sonst hat
man ja einen riesen Rattenschwanz an Umbauarbeiten und gibt das gesparte
Geld an anderen Stellen aus. Oder es ist immer alles direkt dunkel.
Udo Otte schrieb:> PV schrieb:>> Braucht man bei 3-Phasen-Anschluß wirklich 3 getrennte Akkus?>> Nein braucht man nicht. Aber! 3x5kW sind bei 50v mal eben 300A. Das> sollte man schon bedenken.
Batterie und Leitungen müssen selbstverständlich auf die Leistung und
Ströme, die man entnehmen möchte, ausgelegt sein.
Dein eigenes "Schaltbild" plus Text aus
Beitrag "Re: Notstrom einspeisung erlaubt?"
zeigt ja sogar 30 kW an "einer" Batterie.
> Helge schrieb:>> Läßt sich das System vielleicht so parametrieren, daß die Akkus bei <30%>> übers Netz nachgeladen werden?>> Ja das geht. Sogar die Ladeleistung lässt sich regeln und es gibt auch> ein Bypass Relais.
Technisch ist so gut wie alles möglich/lösbar, Frage ist aber immer, was
an welcher Anlage rechtlich/vertraglich erlaubt ist.
Ich habe mich mal mit meinem "Haus- und Hofkonzessionär" von
RWE/Westnetz unterhalten, in dessen Namen ich früher selber an dem
"verplombten Bereich" diverser Anlagen arbeiten durfte.
Nach seinen Worten und denen seines Co-Meisters, ist nach den
Westnetz-Richtlininien (TAB & Co) zwingend erforderlich, eine
Umschaltung einer Haus-, Hof- oder Gewerbeinstallation von Netz- auf
autarken Betrieb, zwingend erstens auf technische Funktion und Zulassung
zu überprüfen und zweitens auschliesslich im verplobten Bereich
unterzubringen.
Und wenn er da in seinem überschaubaren Arbeitsbereich gravierende
Verstösse/Mängel sieht, würde er an der Anlage sofort alle Arbeiten
einstellen, bis entweder eine besondere Freigabe durch Westnetz erfolgt
oder der Auftrag erteilt wird, diese Mängel zu beheben.
Offiziell wäre er sogar selber verplichtet, den Mangel an den
Netzbetreiber zu melden.
Die beiden berichteten anschliessend sogar davon, dass sie bei einigen
Installationen von Wärme- oder Ladestromzählern vom Netzbetreiber
aufgefordert wurden, den gesamten Bereich der Festverkabelung einschl.
Sicherungen, LS, etc. zu verplomben.
A. N. schrieb:> Habe ich das irgendwo geschrieben? Bitte arbeite an deiner> Lesekompetenz!
Du hast aber auch nicht explizit das Gegenteil beschrieben. Tja,
Gleichstand ;)
Ich schrieb:> A. N. schrieb:>> Was ich mich eher frage, warum man derzeit unbedingt 3-Phasen>> Hybridanlagen haben will. Alle 3-Phasen-Verbraucher in Privathaushalten>> haben drei Phasen, weil diese einen entsprechend hohen Strombedarf>> haben.>> Die drei Phasen in einem Haushalt gemeinsam auf eine Phase der> Notstromversorgung zu legen, kann aber böse enden.> Man denke nur an den Neutralleiter des Kochfeldes...
Und was daran sollte in der Lage sein, da etwas böse enden zu lassen?
Das gab es meist bei Nachtstrom, der war stark verbilligt. Dafür mußten
die Sicherungen, Schalteinrichtungen im verplombten Bereich sein, und
die Leitungen ungeschnitten zum Verbraucher wie Boiler oder Heizer. Bei
einer freischaltbaren 22kW-Ladeeinrichtung dürfte das ähnlich sein.
Ein ganz anderer Fall ist es aber, wenn die Schalteinrichtung alles
freischaltet und deine eigene Anlage die Versorgung sicherstellt. Dann
ist die letzte Plombe am Hauptschütz.
DANIEL D. schrieb:> also wenn der Wechselrichter> eine B16 Sicherung zum Auslösen bringen kann, ohne seinen Dienst> einzustellen wäre schon Praktisch.> Aber mir wären da die B16 Lieber. Und was ist mit Schaltnetzteilen und hohen
Anschaltstrom.
>> Ich würde schon mindestens 4-5kW an der Phase haben wollen, sonst hat> man ja einen riesen Rattenschwanz an Umbauarbeiten und gibt das gesparte> Geld an anderen Stellen aus. Oder es ist immer alles direkt dunkel.
Die meisten Hybrid-Wechselrichter können für ein paar Sekunden 2 oder 3
fachen Überstrom ab.
Warum du die Sicherungsautomaten wechseln willst, die dem Leitungsschutz
dienen, ist mir unklar. Entweder hat der Hybrid-Wechselrichter eine
Überlastsicherung eingebaut oder der Hersteller verlangt entsprechendes.
Auch mit 5kW kannst du nicht gleichzeitig alle deine beispielhaft
genannten Verbraucher nutzen, indem du die Sicherungsautomaten auf B10
etc. reduzierst. :-)
Ralf X. schrieb:> Nach seinen Worten und denen seines Co-Meisters, ist nach den> Westnetz-Richtlininien (TAB & Co) zwingend erforderlich, eine> Umschaltung einer Haus-, Hof- oder Gewerbeinstallation von Netz- auf> autarken Betrieb, zwingend erstens auf technische Funktion und Zulassung> zu überprüfen und zweitens auschliesslich im verplobten Bereich> unterzubringen.
Ich verstehe nicht ganz, warum dieser Aufriss notwendig sein soll. Ich
gebe mal ein Beispiel für einen nicht einspeise fähigen
Hybrid-Wechselrichter:
Steca PLI 2400- 24
Dieser Hybrid-Wechselrichter hat technisch überhaupt keine Fähigkeit den
Strom irgendwie in das öffentliche Stromnetz zurückzuspeisen.
Warum darf ein Nutzer des öffentlichen Stromnetzes "einfach so" hinter
dem Stromzähler eine beliebige USV zwischen "öffentlichem Netz" und dem
Verbraucher schalten? Aber dann soll ein solcher, nicht einspeise
fähiger, Hybrid-Wechselrichter derart böse sein, dass man (angeblich)
Genehmigungen braucht, alles Verplombt sein muss usw. Am Ende sind die
Hybrid-Wechselrichter, wie das obige Beispielmodell, nur eine USV mit
PV-Erweiterung.
A. N. schrieb:> Warum du die Sicherungsautomaten wechseln willst, die dem Leitungsschutz> dienen, ist mir unklar. Entweder hat der Hybrid-Wechselrichter eine> Überlastsicherung eingebaut oder der Hersteller verlangt entsprechendes.
Naja eine B16 Sicherung Löst halt nicht bei 16A aus, sondern sofort bei
80A. Oder nach 1min bei 24A Verbrauch usw usw. Ich bezweifle irgendwie
das ein zu kleiner Wechselrichter das schafft. Und denke das eher der
Wechselrichter aus geht, und die gesamte Bude dann dunkel ist, und die
Sicherungsautomaten überflüssig.
A. N. schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Nach seinen Worten und denen seines Co-Meisters, ist nach den>> Westnetz-Richtlininien (TAB & Co) zwingend erforderlich, eine>> Umschaltung einer Haus-, Hof- oder Gewerbeinstallation von Netz- auf>> autarken Betrieb, zwingend erstens auf technische Funktion und Zulassung>> zu überprüfen und zweitens auschliesslich im verplobten Bereich>> unterzubringen.>> Ich verstehe nicht ganz, warum dieser Aufriss notwendig sein soll. Ich> gebe mal ein Beispiel für einen nicht einspeise fähigen> Hybrid-Wechselrichter:>> Steca PLI 2400- 24>> Dieser Hybrid-Wechselrichter hat technisch überhaupt keine Fähigkeit den> Strom irgendwie in das öffentliche Stromnetz zurückzuspeisen.
Es muss nun einmal sichergestellt sein, dass ein normal ausgebildeter
Fachmann (Elektriker, Feuerwehr. etc.) das Gebäude am Zählerschrank
freischalten kann, ohne erst irgendwelche Studien zu betreiben.
Ebenso muss klar sein, dass bei Abschaltung einer 230/400VAC Masche
keine Hausanlagen ins Netz zurückspeisen können.
Also müssen festverbundene Notstromversorgungen, etc. abgenommen sein,
insb. die Umschaltung!
> Warum darf ein Nutzer des öffentlichen Stromnetzes "einfach so" hinter> dem Stromzähler eine beliebige USV zwischen "öffentlichem Netz" und dem> Verbraucher schalten?
Die USV mit CE, etc. wird ja auch ausschliesslich mittels Stecker/Dose
zwischen Netz/Verbraucher eingeschleift und ist nicht rückspeisefähig.
> Aber dann soll ein solcher, nicht einspeise> fähiger, Hybrid-Wechselrichter derart böse sein, dass man (angeblich)> Genehmigungen braucht, alles Verplombt sein muss usw. Am Ende sind die> Hybrid-Wechselrichter, wie das obige Beispielmodell, nur eine USV mit> PV-Erweiterung.Spätestens wenn die Niederspannungsmasche/Phase ausfällt, ist der
von Dir genannte Wechselrichter aus Sicht des Netzes selbstverständlich
rückspeisefähig!
Alles auch abhängig von der Verschaltung.
Und daher muss diese überprüft und anschliessend gegen Manipulation
gesichert werden.
Helge schrieb:> Das gab es meist bei Nachtstrom, der war stark verbilligt. Dafür mußten> die Sicherungen, Schalteinrichtungen im verplombten Bereich sein, und> die Leitungen ungeschnitten zum Verbraucher wie Boiler oder Heizer. Bei> einer freischaltbaren 22kW-Ladeeinrichtung dürfte das ähnlich sein.
Richtig, etwas anderes habe ich dazu auch nicht geschrieben.
Allerdings kommt es da auch noch auf den Zähler an.
Bei einfachen 2-Tarifzählern bleibt der Bereich nach Zählerausgang
(weitgehend) unverplombt, dafür wird der Verbrauch für heizungs- oder
ladestromfremde Zwecke geschätzt und entsprechend höher abgerechnet.
> Ein ganz anderer Fall ist es aber, wenn die Schalteinrichtung alles> freischaltet und deine eigene Anlage die Versorgung sicherstellt. Dann> ist die letzte Plombe am Hauptschütz.
Auch soweit richtig.
Nur muss sich diese Umschaltung (egal ob Hand- oder Schütz zzgl. Hand)
zwingend im Zähler/Schaltschrank befinden und eindeutig ersichtlich
sein.
Ebenso muss dort eindeutig ersichtlich sein, dass ggf. damit das Haus
nicht freigeschaltet ist, nur weil es vom Netz getrennt ist.
Ralf X. schrieb:> Spätestens wenn die Niederspannungsmasche/Phase ausfällt, ist der> von Dir genannte Wechselrichter aus Sicht des Netzes selbstverständlich> rückspeisefähig!
Hast du überhaupt das Datenblatt vom genannten Steca PLI Wechselrichter
gelesen? Der kann nicht rückspeisen, der kann, wie eine USV, am Ausgang
nur weiter versorgen, solange PV und/oder Akkus genug Energie liefern,
ansonsten schaltet der auf das Netz zurück! Es verhält sich hier wie
eine Notstromanlage, die auch nichts in das Netz zurückspeist.
Ralf X. schrieb:> Es muss nun einmal sichergestellt sein, dass ein normal ausgebildeter> Fachmann (Elektriker, Feuerwehr. etc.) das Gebäude am Zählerschrank> freischalten kann, ohne erst irgendwelche Studien zu betreiben.
Das ist schon klar, darüber wurde ja schon geschrieben.
A. N. schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Spätestens wenn die Niederspannungsmasche/Phase ausfällt, ist der>> von Dir genannte Wechselrichter aus Sicht des Netzes selbstverständlich>> rückspeisefähig!>> Hast du überhaupt das Datenblatt vom genannten Steca PLI Wechselrichter> gelesen? Der kann nicht rückspeisen, der kann, wie eine USV, am Ausgang> nur weiter versorgen, solange PV und/oder Akkus genug Energie liefern,> ansonsten schaltet der auf das Netz zurück! Es verhält sich hier wie> eine Notstromanlage, die auch nichts in das Netz zurückspeist.
Das Datenblatt interessiert hier am allerwenigsten.
Bedeutend für einen möglichen Installateur ist das folgende "Dokument":
https://www.steca.com/frontend/standard/popup_download.php?datei=210/21080_0x0x0x0x0_Steca_Solarix_PLI_Manual_DE.pdf
Siehe daraus Seite 3, Zitat:
"1.Dieses Dokument ist Teil des Produkts.
2.VORSICHT Die in diesem Handbuch beschriebenen Installationsarbeiten
dürfen nur von qualifizierten Servicefachleuten unter Einhaltung
lokaler Vorschriften und Richtlinien durchgeführt werden."
Und um diese Vorschriften und Richtlinien geht es hier im eigentlichen
Thema.
> Ralf X. schrieb:>> Es muss nun einmal sichergestellt sein, dass ein normal ausgebildeter>> Fachmann (Elektriker, Feuerwehr. etc.) das Gebäude am Zählerschrank>> freischalten kann, ohne erst irgendwelche Studien zu betreiben.>> Das ist schon klar, darüber wurde ja schon geschrieben.
Augenscheinlich nicht genug.
Ralf X. schrieb:> Ich schrieb:>> A. N. schrieb:>>> Was ich mich eher frage, warum man derzeit unbedingt 3-Phasen>>> Hybridanlagen haben will. Alle 3-Phasen-Verbraucher in Privathaushalten>>> haben drei Phasen, weil diese einen entsprechend hohen Strombedarf>>> haben.>>>> Die drei Phasen in einem Haushalt gemeinsam auf eine Phase der>> Notstromversorgung zu legen, kann aber böse enden.>> Man denke nur an den Neutralleiter des Kochfeldes...>> Und was daran sollte in der Lage sein, da etwas böse enden zu lassen?
Der Neutralleiter ist nur für die Rückleitung des Stroms EINER Phase
ausgelegt, nicht für den von DREI. Das es bei 3 (verschiedenen) Phasen
nicht zur Überlast kommt, liegt daran das der Phasenwinkel zwischen den
Phasen dafür sorgt das der Neutralleiter im ungünstigsten Fall eben nur
den einfachen Strom abbekommt, was bei 3 gleichen Phasen eben nicht der
Fall ist.
Tim T. schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Ich schrieb:>>> A. N. schrieb:>>>> Was ich mich eher frage, warum man derzeit unbedingt 3-Phasen>>>> Hybridanlagen haben will. Alle 3-Phasen-Verbraucher in Privathaushalten>>>> haben drei Phasen, weil diese einen entsprechend hohen Strombedarf>>>> haben.>>>>>> Die drei Phasen in einem Haushalt gemeinsam auf eine Phase der>>> Notstromversorgung zu legen, kann aber böse enden.>>> Man denke nur an den Neutralleiter des Kochfeldes...>>>> Und was daran sollte in der Lage sein, da etwas böse enden zu lassen?>> Der Neutralleiter ist nur für die Rückleitung des Stroms EINER Phase> ausgelegt, nicht für den von DREI. Das es bei 3 (verschiedenen) Phasen> nicht zur Überlast kommt, liegt daran das der Phasenwinkel zwischen den> Phasen dafür sorgt das der Neutralleiter im ungünstigsten Fall eben nur> den einfachen Strom abbekommt, was bei 3 gleichen Phasen eben nicht der> Fall ist.
Sorry, daran habe ich eben eigenartiger weise nicht gedacht.
Du hast also natürlich recht.
Ralf X. schrieb:> Es muss nun einmal sichergestellt sein, dass ein normal ausgebildeter> Fachmann (Elektriker, Feuerwehr. etc.) das Gebäude am Zählerschrank> freischalten kann, ohne erst irgendwelche Studien zu betreiben.
Nein, das ist so allgemeingültig Unsinn. Ein entsprechender Warnhinweis
auf die Notstromversorgung in unmittelbarer Nähe sowie die Beschreibung
wie diese freizuschalten ist, genügt den Anforderungen.
> Ebenso muss klar sein, dass bei Abschaltung einer 230/400VAC Masche> keine Hausanlagen ins Netz zurückspeisen können.
Ja.
> Also müssen festverbundene Notstromversorgungen, etc. abgenommen sein,> insb. die Umschaltung!
Nein, müssen sie nicht. Die Umschaltung muss nur zugelassen sein und
bauartbedingt eine Rückspeisung sicher unterbinden; also die
Bauartprüfung der Umschaltung muss abgenommen sein, nicht der Einbau
dieser. Das dies natürlich nur von einer EFK ausgeführt werden darf,
setze ich dann mal als bekannt voraus.
>> Warum darf ein Nutzer des öffentlichen Stromnetzes "einfach so" hinter>> dem Stromzähler eine beliebige USV zwischen "öffentlichem Netz" und dem>> Verbraucher schalten?>> Die USV mit CE, etc. wird ja auch ausschliesslich mittels Stecker/Dose> zwischen Netz/Verbraucher eingeschleift und ist nicht rückspeisefähig.
Egal wie die USV angebunden ist, das ausschlaggebende Kriterium ist die
fehlende Rückspeisefähigkeit.
Ralf X. schrieb:> Das Datenblatt interessiert hier am allerwenigsten.> Bedeutend für einen möglichen Installateur ist das folgende "Dokument":
Was willst du damit ausdrücken? Jede fest verbundene elektrische
Gerätschaft wird in der Anleitung auf lokale Richtlinien, Vorgaben usw.
hinweisen. Aber das sagt überhaupt nichts darüber aus, ob der
Wechselrichter ein-/rückspeisen kann oder nicht.
Ralf X. schrieb:> Das Datenblatt interessiert hier am allerwenigsten.> Bedeutend für einen möglichen Installateur ist das folgende "Dokument":
Das hat in diesem Fall keinerlei Relevanz, da die Spannungsquelle (z.Zt.
der Errichtung sicher ein Dieselgenerator, heute Solar mit
Wechselrichter) eben NICHT mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden
wird/werden kann.
wendelsberg
wendelsberg schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Das Datenblatt interessiert hier am allerwenigsten.>> Bedeutend für einen möglichen Installateur ist das folgende "Dokument":>> Das hat in diesem Fall keinerlei Relevanz, da die Spannungsquelle (z.Zt.> der Errichtung sicher ein Dieselgenerator, heute Solar mit> Wechselrichter) eben NICHT mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden> wird/werden kann.
Kennst Du die Anlage des TE persönlich?
Nach seinen Worten führt die Versorgung hinter Zähler und Vorsicherungen
aus dem dem Zähler-/Schaltschrank raus in die Garage und von über eine
erstmal unbekannte (alte) Umschaltung wohl ohne "Zulaasung" zwischen
Netz und Eigenproduktion zurück in die weitere Verteilung im
Zählerschrank.
Spätestens wenn noch ein Energie-/Stromzähler ohne Rücklaufsperre
verbaut ist, interessiert es den Netzbetreiber, Grundversorger und
Stromlieferant alleine schon aus kommerziellen Gründen, diese Anlage
genauer zu kennen.
Und alle, die ggf. mal sicherheitstechnisch damit zu tun bekommen
könnten, ebenso, alleine aus Eigenschutzgründen.
Und deswegen gibt es eben Vorschriften, wer was an welcher Stelle darf
oder auch nicht.
Oder was z.B. nach Eigeninstallation des Endkunden abzunehmen ist und
was danach ggf. gegen weitere unautorisierte Änderungen zu sichern ist.
Beim Kfz hat doch auch (fast) jeder kapiert, dass man nicht jedes CE
konforme Teil mit E-Nummer mal eben irgendwie anschrauben/anschliessen
darf, ohne dass danach eine Abnahme, Eintragung, etc. erforderlich wird.
Oder man trotz CE-, E, usw. ganz schnell eine Entziehung der
Betriebserlaubnis erreichen kann, wenn gewisse Dinge nicht harmonieren
oder falsch kombiniert wurden.
Naja, auch da kapieren das manche doch nicht.
Überwiegend "Bastler".. :-)
Da gibt es sogar welche, die sich selber als "Horrorbastler" angemeldet
haben...
Ralf X. schrieb:> Kennst Du die Anlage des TE persönlich?
Nein, aber ich lese die Informationen zum Diskussionsgegenstand.
Daraus ergibt sich das.
wendelsberg
A. N. schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Das Datenblatt interessiert hier am allerwenigsten.>> Bedeutend für einen möglichen Installateur ist das folgende "Dokument":>> Was willst du damit ausdrücken? Jede fest verbundene elektrische> Gerätschaft wird in der Anleitung auf lokale Richtlinien, Vorgaben usw.> hinweisen. Aber das sagt überhaupt nichts darüber aus, ob der> Wechselrichter ein-/rückspeisen kann oder nicht.
Die rechtlichen Ausarbeitungen der KATEK Memmingen GmbH sind schon ganz
erheblich...
Aussergewöhnlich hoch im Vergleich zu "jede....".
Ob eine elektrische Anlage rückspeisefähig ist oder nicht, wird mit
der Installation der gesamten "Anlage" entschieden.
Und da ist dann eine Solarix PLI 2400-24 nur noch ein Baustein drin,
dessen alleinige Eigenbewertung dabei keine Bedeutung hat.
Als selbsternannter Horrorbastler kannst Du privat natürlich alles
machen, soweit jede Fremdschädigung ausgeschlossen ist.
Aber dazu solltest Du auf eine einsame Insel ziehen.
wendelsberg schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Kennst Du die Anlage des TE persönlich?>> Nein, aber ich lese die Informationen zum Diskussionsgegenstand.> Daraus ergibt sich das.
Aus den Infos des TE ergibt sich, dass der Eli völlig zurecht eingepackt
hat und abgezogen ist.
Ralf X. schrieb:> Aus den Infos des TE ergibt sich, dass der Eli völlig zurecht eingepackt> hat und abgezogen ist.
Nein, genau das eben nicht, der hatte wohl einfach keinen Bock.
Auf jeden Fall aber keine Ahnung.
wendelsberg
wendelsberg schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Aus den Infos des TE ergibt sich, dass der Eli völlig zurecht eingepackt>> hat und abgezogen ist.>> Nein, genau das eben nicht, der hatte wohl einfach keinen Bock.> Auf jeden Fall aber keine Ahnung.
Auch wenn Du es nicht kapierst, die Anlage des TE ist so, zumindest so
wie beschrieben, in DE unzulässig.
Und das wird ihm wohl auch der Netzbetreiber schrift mitteilen und vor
zugelassener Modifizierung mit Abnahme keinen Zähler für Ladestrom
anschliessen.
Das ganze dürfte mit Terminsetzung ablaufen und Warnung, ihn ansonsten
einstweilig kpl. vom Netz zu trennen.
Ralf X. schrieb:> Auch wenn Du es nicht kapierst, die Anlage des TE ist so, zumindest so> wie beschrieben, in DE unzulässig.
Du spielst darauf an, das eine Umschaltung auf Notstrom über "Null" zu
erfolgen hat?
Naja wenn ich mir eine fette USV in den Keller stelle, an die ich statt
Server Lichtstromkreise anschliese, dann ist das ja wohl meine Sache.
Was genau da wie installiert ist weiß ich nicht, aber Du wirst über die
Elektroanlage des TO auch nicht mehr wissen. Darum ist die pauschale
Aussage, das etwas nicht zulässig sei, schon auch etwas gewagt.
Das mit der Umschaltung über "Null" ist eher so zu verstehen, das die
Quellen nicht einfach parallel laufen. Ein Wechselrichter im
Notstromfall macht 53Hz um andere Quellen rauszulaufen. Der schaltet
nach Norm erstmal ab, schaut, das das Netzweg ist, bevor er seine Insel
aufbaut.
Udo Otte schrieb:> Mein Netzbetreiber weiß davon nix. Ich denke warum auch. Ich habe ja> lediglich eine Möglichkeit geschaffen das Haus vom Stromnetz zu trennen.
Ach naja es gibt da diese Dinger die sich Gesetze und Verordnungen
nennen ;)
1
Sowohl Eigenversorger als auch „sonstige selbst erzeugende Letztverbraucher“ sind grundsätzlich zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet (§ 61 Abs. 1 EEG). Es sind die gesetzlichen Mitteilungspflichten gegenüber den Netzbetreibern (§ 74a EEG) einzuhalten. Der Bundesnetzagentur sind Daten lediglich auf Verlangen vorzulegen (§ 76 Abs. 1 S. 3 EEG).
Ich A. schrieb:> Udo Otte schrieb:>> Mein Netzbetreiber weiß davon nix. Ich denke warum auch. Ich habe ja>> lediglich eine Möglichkeit geschaffen das Haus vom Stromnetz zu trennen.>> Ach naja es gibt da diese Dinger die sich Gesetze und Verordnungen> nennen ;)>>
1
> Sowohl Eigenversorger als auch „sonstige selbst erzeugende
2
> Letztverbraucher“ sind grundsätzlich zur Zahlung der EEG-Umlage
3
> verpflichtet (§ 61 Abs. 1 EEG). Es sind die gesetzlichen
4
> Mitteilungspflichten gegenüber den Netzbetreibern (§ 74a EEG)
5
> einzuhalten. Der Bundesnetzagentur sind Daten lediglich auf Verlangen
6
> vorzulegen (§ 76 Abs. 1 S. 3 EEG).
7
>
>> Aber was weiß ich schon ...
Offensichtlich nicht alles:
Von den Mitteilungspflichten ausgenommen ist die Eigenversorgung mit
Strom aus
Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 1
Kilowatt und Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens
7 Kilowatt.
sowie im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
(Erneuerbare-Energien-Gesetz - EG 2021):
Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 (EEG Umlage) entfällt bei
Eigenversorgungen,
Punkt 4: wenn Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten
Leistung von höchstens 10 Kilowatt erzeugt wird, für höchstens 10
Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr; dies gilt
ab der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage für die Dauer von 20
Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres; § 24 Absatz 1 Satz 1
ist entsprechend anzuwenden.
http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__61a.html
Ralf X. schrieb:> Und das wird ihm wohl auch der Netzbetreiber schrift mitteilen und vor> zugelassener Modifizierung mit Abnahme keinen Zähler für Ladestrom> anschliessen.> Das ganze dürfte mit Terminsetzung ablaufen und Warnung, ihn ansonsten> einstweilig kpl. vom Netz zu trennen.
Spar Dir Deine Drohungen, der Tonfall steht Dir einfach nicht zu.
Es gibt eine von einer Firma installierte Umschaltmoeglichkeit, wenn
auch schon einige Jahre alt. Und die wird den Vorschriften zum Zeitpunkt
der Errichtung entsprechen.
wendelsberg
Rumms schrieb:> Das Gesülze interessiert niemanden! Betraf die Vergangenheit. Jetzt ist> jetzt. Daher gelten die jetzigen Vorschriften!
Nein, nur wenn wesentliche Änderungen durchgeführt wurden und die
Änderung von Diesel auf Solar Einspeisung dürfte dafür nicht ausreichend
sein. Also bleibt es Altbestand.
Sven L. schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Auch wenn Du es nicht kapierst, die Anlage des TE ist so, zumindest so>> wie beschrieben, in DE unzulässig.> Du spielst darauf an, das eine Umschaltung auf Notstrom über "Null" zu> erfolgen hat?
Nein, zumindest nicht, wenn ich Dich da richtig verstehe.
Wer seine Umschaltung nicht über null laufen lässt, könnte ggf. sehr
schnell merken, dass das keine so gute Idee war.
Kommt aber auf diverse Dinge an, insb. natürlich die ggf.
unterschiedliche Phasenlage.
> Naja wenn ich mir eine fette USV in den Keller stelle, an die ich statt> Server Lichtstromkreise anschliese, dann ist das ja wohl meine Sache.
Weitgehend ja, wenn es separate, steckergebundene Lichtquellen sind,
egal ob diese bei Netzverfügbarkeit aufs Netz durchgeschleift sind oder
nicht.
> Was genau da wie installiert ist weiß ich nicht, aber Du wirst über die> Elektroanlage des TO auch nicht mehr wissen. Darum ist die pauschale> Aussage, das etwas nicht zulässig sei, schon auch etwas gewagt.
Denke ich nicht.
Der TE hat ausgesagt, dass die Umschaltung (nicht nur deren ggf.
automatische Steuerung) ausserhalb des Zählerkastens erfolgt, Im
Zählerkasten auch kein Hinweis existiert und auch auf mehrere "Blicke"
nicht nachzuvollziehen ist.
Und die Eigenversorgung in den Zählerkasten(!) zurückspeist.
In meinen Augen diverse Gründe, die Sache auch ohne Wissen um
Rücklaufsperre, etc. für unzulässig anzusehen.
> Das mit der Umschaltung über "Null" ist eher so zu verstehen, das die> Quellen nicht einfach parallel laufen. Ein Wechselrichter im> Notstromfall macht 53Hz um andere Quellen rauszulaufen. Der schaltet> nach Norm erstmal ab, schaut, das das Netzweg ist, bevor er seine Insel> aufbaut.
Mag alles sein, aber hat hier eben nichts mit der Unzulässigkeit und dem
Abbruch des beauftragten Installateurs zu tun.
Nehmen wir nur mal den Worstcase für den Netzbetreiber an, falls der TE
z.B. keinen Zähler Rücklaufsperre hat:
Udo Otte schrieb:> Das sind die Pip 5kw mit Parallel Karte. Laufen auch schon ca 3 Jahre> und bislang ohne Probleme.> An guten Tagen ist Massig genug fürs Auto übrig. Das Haus (3 Personen)> liegt Tagsüber bei ca 600-800 Watt Gesamt am Tag ca 15kWh. Die> Solaranlage hat 9kWp und mein Speicher zurzeit 20kWh. Sprich Mit 2> Stunden Richtig Sonne ist das Haus 24 Stunden versorgt und in etwas über> 2 Stunden wäre der Akku voll. In Realität mag ich den Akku aber nicht so> schnell laden.
@ Sven L.
Der TE hat noch einiges mehr dazu geschrieben, wie er z.B. Ladestrom,
bzw. deren Kosten über die Wallbox einsparen kann..
Wenn jemand schwarz Strom einspeist, kann alleine das schon hohe
Kosten für den Netzbetreiber bedeuten.
Noch bedeutend mehr, wenn dann auch noch der Zähler rückwärts läuft.
Mit ein Grund, weswegen auch nicht geförderte steckerfertige
"Balkonanlagen" meldepflichtig sind.
Dass der TE seinen Solarstrom bei seiner geschilderten
Anlagenkonstellation spätesten mit wenigen Handgriffen auf Rückspeisung
umstellen kann, dürfte unbestreitbar sein.
Ralf X. schrieb:> Der TE hat ausgesagt, dass die Umschaltung (nicht nur deren ggf.> automatische Steuerung) ausserhalb des Zählerkastens erfolgt, Im> Zählerkasten auch kein Hinweis existiert und auch auf mehrere "Blicke"> nicht nachzuvollziehen ist.
Ein Umstand der im Zweifelsfall sehr schnell abzustellen ist, jeder der
Aufkleber anbringen kann ist dafür geeignet.
> Und die Eigenversorgung in den Zählerkasten(!) zurückspeist.
Das ist nicht die Definition von Rückspeisung, also nicht relevant.
> In meinen Augen diverse Gründe, die Sache auch ohne Wissen um> Rücklaufsperre, etc. für unzulässig anzusehen.
Rücklaufsperre ist nicht relevant da eine Rückspeisung nicht erfolgen
kann.
>> Das mit der Umschaltung über "Null" ist eher so zu verstehen, das die>> Quellen nicht einfach parallel laufen. Ein Wechselrichter im>> Notstromfall macht 53Hz um andere Quellen rauszulaufen. Der schaltet>> nach Norm erstmal ab, schaut, das das Netzweg ist, bevor er seine Insel>> aufbaut.>> Mag alles sein, aber hat hier eben nichts mit der Unzulässigkeit und dem> Abbruch des beauftragten Installateurs zu tun.
Der hatte einfach keine Ahnung und wollte sich drücken.
> Nehmen wir nur mal den Worstcase für den Netzbetreiber an, falls der TE> z.B. keinen Zähler Rücklaufsperre hat:>
Nicht relevant weil nicht rückgespeist werden kann.
> Udo Otte schrieb:>> Das sind die Pip 5kw mit Parallel Karte. Laufen auch schon ca 3 Jahre>> und bislang ohne Probleme.>> An guten Tagen ist Massig genug fürs Auto übrig. Das Haus (3 Personen)>> liegt Tagsüber bei ca 600-800 Watt Gesamt am Tag ca 15kWh. Die>> Solaranlage hat 9kWp und mein Speicher zurzeit 20kWh. Sprich Mit 2>> Stunden Richtig Sonne ist das Haus 24 Stunden versorgt und in etwas über>> 2 Stunden wäre der Akku voll. In Realität mag ich den Akku aber nicht so>> schnell laden.>> @ Sven L.> Der TE hat noch einiges mehr dazu geschrieben, wie er z.B. Ladestrom,> bzw. deren Kosten über die Wallbox einsparen kann..>> Wenn jemand schwarz Strom einspeist, kann alleine das schon hohe> Kosten für den Netzbetreiber bedeuten.> Noch bedeutend mehr, wenn dann auch noch der Zähler rückwärts läuft.> Mit ein Grund, weswegen auch nicht geförderte steckerfertige> "Balkonanlagen" meldepflichtig sind.
Ja, weil Rückwirkung auf EVU Netz und sonst nichts, aber für den
vorliegenden Fall nicht relevant da keine Rückspeisung möglich ist.
> Dass der TE seinen Solarstrom bei seiner geschilderten> Anlagenkonstellation spätesten mit wenigen Handgriffen auf Rückspeisung> umstellen kann, dürfte unbestreitbar sein.
Doch ist es, eine Rückspeisung ist nicht möglich. Wie willst du das
regeln? Ins Hausnetz wird entweder aus dem Netz des EVU über den Zähler
gespeist ODER aus der Solaranlage. Der Weg Solar in Richtung EVU ist
nicht schaltbar.
Ralf X. schrieb:> Als selbsternannter Horrorbastler kannst Du privat natürlich alles> machen, soweit jede Fremdschädigung ausgeschlossen ist.> Aber dazu solltest Du auf eine einsame Insel ziehen.
Wer es nötig hat auf die persönliche Ebene zu gehen und grundlos
beleidigend zu werden, hat keine fachlichen Argumente vorzuweisen.
Andere haben dir auch schon gesagt, dass du in manchen Aspekten falsch
liegst.
Ralf X. schrieb:> Nein, zumindest nicht, wenn ich Dich da richtig verstehe.> Wer seine Umschaltung nicht über null laufen lässt, könnte ggf. sehr> schnell merken, dass das keine so gute Idee war.> Kommt aber auf diverse Dinge an, insb. natürlich die ggf.> unterschiedliche Phasenlage.
Es gibt auch Notsromgeneratoren, die immer mit dem Netz mitlaufen und
wenn das Netz davon läuft, die Anlage vom Netz trennen...
Ralf X. schrieb:> Weitgehend ja, wenn es separate, steckergebundene Lichtquellen sind,> egal ob diese bei Netzverfügbarkeit aufs Netz durchgeschleift sind oder> nicht.
Es gibt nun wirklich auch USVen, die direkt über Klemmen angeschlossen
sind.
Ralf X. schrieb:> Denke ich nicht.> Der TE hat ausgesagt, dass die Umschaltung (nicht nur deren ggf.> automatische Steuerung) ausserhalb des Zählerkastens erfolgt,
Dann Schau dir mal bei div. aktuellen Herstellern an, wer da wo
umschaltet, da sitzt nicht bei jedem die Umschaltung im Zählerschrank.
> Im Zählerkasten auch kein Hinweis existiert und auch auf mehrere "Blicke"> nicht nachzuvollziehen ist.
Wenn es nach dem geht, dann gehören ziemlich viele Zählerschränke, die
ich so immer wieder sehe sofort abgeschaltet und zurückgebaut!
> Und die Eigenversorgung in den Zählerkasten(!) zurückspeist.
Schau Dir E3DC etc. an, da geht es vom Zähler in's Hauskraftwerk und
vondort zurück in den Verteiler.
> In meinen Augen diverse Gründe, die Sache auch ohne Wissen um> Rücklaufsperre, etc. für unzulässig anzusehen.
Das ist doch alles Spekulation!
Ralf X. schrieb:> Mag alles sein, aber hat hier eben nichts mit der Unzulässigkeit und dem> Abbruch des beauftragten Installateurs zu tun.
Auch Spelulation
>> Nehmen wir nur mal den Worstcase für den Netzbetreiber an, falls der TE> z.B. keinen Zähler Rücklaufsperre hat:
Genauso Spekulation.
Ich kenne auch einen, der hat eine kleine Inselanlage und wenn das Netz
ausfällt, dann fällt irgendwo ein Schütz ab und ein Teil der Anlage
läuft dann an einem Batteriewechselrichter, der sonst mit dem Netz nix
zu tun hat.
Ralf X. schrieb:> @ Sven L.> Der TE hat noch einiges mehr dazu geschrieben, wie er z.B. Ladestrom,> bzw. deren Kosten über die Wallbox einsparen kann..
Vorallem zeimlich wirr, weil er Laie sein wird und nicht alles bis in's
Detail selbst verstehen wird.
>> Wenn jemand schwarz Strom einspeist, kann alleine das schon hohe> Kosten für den Netzbetreiber bedeuten.
Das mag sein, das der TO das macht, ist für mich nicht offensichtlich.
> Noch bedeutend mehr, wenn dann auch noch der Zähler rückwärts läuft.> Mit ein Grund, weswegen auch nicht geförderte steckerfertige> "Balkonanlagen" meldepflichtig sind.
Das sehe ich genauso... sowas musst Du mal Leuten, wie dem
selbsternannten Mr. Energiewende erklären, der meint, alle anderen außer
Ihm sind doof.
Es sind Leute wie dieser Mensch, die soviel falsches verbreiten, das der
Endkunde sich keiner Schuld bewusst ist.
Hat aber mit dem Thread nix zu tun.
>> Dass der TE seinen Solarstrom bei seiner geschilderten> Anlagenkonstellation spätesten mit wenigen Handgriffen auf Rückspeisung> umstellen kann, dürfte unbestreitbar sein.
Wieder reine Spekulation.
Du kannst doch nicht einfach jemandem, den Du nicht kennst und dessen
Anlage du nicht kennst hier div. Straftaten unterstellen.
Das grenzt ja an übler Nachrede und ggf. Verleumdung!
Hier steht es z.B. so wie es auch nicht falsch wäre:
Udo Otte schrieb:> Wenn die Anlage auf Solar geschaltet ist ist hinter dem Zähler 4 Polig> abgeschaltet. Wenn also die Sicherung vor Zähler gezogen ist ist der> Zähler Frei.
Ralf X. schrieb:> Nur muss sich diese Umschaltung (egal ob Hand- oder Schütz zzgl. Hand)> zwingend im Zähler/Schaltschrank befinden und eindeutig ersichtlich> sein.
Eh klar, da der plombierte Bereich am Zählerschrank endet. Obwohl, ich
hatte auch schon einen plombierten Boiler, ein riesig schweres
Eisenschwein von Anfang 60er :-)
Im übrigen gibts Feuerwehrschalter (mechanisch rastende Notaus mit
Melder), die eine Einspeisevorrichtung stillegen. Es ist schlau, sowas
wenigstens für die Feuerwehr erreichbar zu montieren. Eventuell auch
einen neben den Zählerkasten.
Tim T. schrieb:> Doch ist es, eine Rückspeisung ist nicht möglich. Wie willst du das> regeln? Ins Hausnetz wird entweder aus dem Netz des EVU über den Zähler> gespeist ODER aus der Solaranlage. Der Weg Solar in Richtung EVU ist> nicht schaltbar.
Nach den Schilderungen/Schaltplänen des TE liegen diverse massgebliche
Bestandteile der Umschaltung in seiner Garage.
Seine sechs(!) a' 5 kW (Zitat: "Pip 5kw mit Parallel Karte. Laufen
auch schon ca 3 Jahre..."), lt. Schaltbild 4 davon auf einer Phase, die
restlichen zwei jeweils einer auf den anderen beiden Phasen, lassen sich
also ganz einfach so verschalten, dass ein auf Netz liegender WR sogar
ohne Leistungsbezug den Master spielt und die anderen fünf eine
Rückspeisung ins Netz vornehmen.
Warum legt ein PV-Betreiber den Umschalter in die Garage mit doppelter
Leitungsverlegung (10 oder sogar 16mm²)?
Warum meldet ein Betreiber eine 9 kWp-PV nicht an und kassiert die
Einspeisevergütung für den Strom, den er nicht mehr in seine Akkus
bekommt?
Irgend eine Idee? :-))
Ralf X. schrieb:> Nach den Schilderungen/Schaltplänen des TE liegen diverse massgebliche> Bestandteile der Umschaltung in seiner Garage.> Seine sechs(!) a' 5 kW (Zitat: "Pip 5kw mit Parallel Karte. Laufen> auch schon ca 3 Jahre..."), lt. Schaltbild 4 davon auf einer Phase, die> restlichen zwei jeweils einer auf den anderen beiden Phasen,
Das ist ein Beispielbild des Herstellers. Findet man so im Internet. Der
To hat nach einen angaben drei! (3!) Wechselrichter 3X5kVA!.
> also ganz einfach so verschalten, dass ein auf Netz liegender WR sogar> ohne Leistungsbezug den Master spielt und die anderen fünf eine> Rückspeisung ins Netz vornehmen.
Nein. Das sind reine Insel Wechselrichter. Netzparallel können die gar
nicht.
> Warum legt ein PV-Betreiber den Umschalter in die Garage mit doppelter> Leitungsverlegung (10 oder sogar 16mm²)?> Warum meldet ein Betreiber eine 9 kWp-PV nicht an und kassiert die> Einspeisevergütung für den Strom, den er nicht mehr in seine Akkus> bekommt?> Irgend eine Idee? :-))
Mit so einer Anlage spart man ein Großteil seines Stromverbrauchs.
(~0.30€/kWh)
Die Überschusseinspeisung bringt einem dann 100€-200€ EEG Vergütung pro
Jahr. Dafür muss man monatlich Abrechnung Schreiben, braucht einen extra
geeichten Zähler (muss alle x(=6?)Jahre getauscht werden), ein
Eingetragener Fachbetrieb muss das installieren und abnehmen (unter
2-3k€ läuft da nix), und bei solchen "exotischen" Anlagen gibt es sehr
viel Diskussion mit dem Netzbetreiber. Die geht natürlich gar nicht mit
dem Endkunden, sondern muss immer über den §eingetragenen Fachbetrieb§.
== Eigenverbrauchsanlage ist einfachen und sich wegen 100€ EEG Vergütung
mit Versorger und Meisterbetrieben lohnt sich nicht
Helge schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Nur muss sich diese Umschaltung (egal ob Hand- oder Schütz zzgl. Hand)>> zwingend im Zähler/Schaltschrank befinden und eindeutig ersichtlich>> sein.> Eh klar, da der plombierte Bereich am Zählerschrank endet. Obwohl, ich> hatte auch schon einen plombierten Boiler, ein riesig schweres> Eisenschwein von Anfang 60er :-)
Nein, muss sie nicht. Wenn die Umschaltung nach dem Zähler liegt, muss
sie natürlich auch nicht im plombierten Bereich liegen.
> Im übrigen gibts Feuerwehrschalter (mechanisch rastende Notaus mit> Melder), die eine Einspeisevorrichtung stillegen. Es ist schlau, sowas> wenigstens für die Feuerwehr erreichbar zu montieren. Eventuell auch> einen neben den Zählerkasten.
Wer das machen will, kann das gerne tun, aber vorgeschrieben ist das
nicht.
Ralf X. schrieb:> Tim T. schrieb:>> Doch ist es, eine Rückspeisung ist nicht möglich. Wie willst du das>> regeln? Ins Hausnetz wird entweder aus dem Netz des EVU über den Zähler>> gespeist ODER aus der Solaranlage. Der Weg Solar in Richtung EVU ist>> nicht schaltbar.>> Nach den Schilderungen/Schaltplänen des TE liegen diverse massgebliche> Bestandteile der Umschaltung in seiner Garage.
Was von der elektrischen Seite nicht verboten ist, was das Baurecht
angeht, ist es was Anderes.
> Seine sechs(!) a' 5 kW (Zitat: "Pip 5kw mit Parallel Karte. Laufen> auch schon ca 3 Jahre..."), lt. Schaltbild 4 davon auf einer Phase, die> restlichen zwei jeweils einer auf den anderen beiden Phasen, lassen sich> also ganz einfach so verschalten, dass ein auf Netz liegender WR sogar> ohne Leistungsbezug den Master spielt und die anderen fünf eine> Rückspeisung ins Netz vornehmen.
Wo siehst du da ein Rückspeisung ins EVU(!) Netz? Eine Einspeisung ins
Hausnetz ist KEINE Rückspeisung.
> Warum legt ein PV-Betreiber den Umschalter in die Garage mit doppelter> Leitungsverlegung (10 oder sogar 16mm²)?
Weil er da Platz hat?
> Warum meldet ein Betreiber eine 9 kWp-PV nicht an und kassiert die> Einspeisevergütung für den Strom, den er nicht mehr in seine Akkus> bekommt?> Irgend eine Idee? :-))
Hmm, das ist seine Sache, habe selber 1,2kWp auf dem Dach meines Anbaus
und speise nicht ein. Die Panele waren gebraucht und ursprünglich mal
als Test von mir da drauf gemacht worden. Nutze die jetzt mit ein paar
Akkus als Gartenbeleuchtung, für die Poolpumpe/Beleuchtung und den
Mähbot. Der Papierkram für die Einspeisung war es mir nicht wert.
Sven L. schrieb:>> Dass der TE seinen Solarstrom bei seiner geschilderten>> Anlagenkonstellation spätesten mit wenigen Handgriffen auf Rückspeisung>> umstellen kann, dürfte unbestreitbar sein.> Wieder reine Spekulation.
Wieso wieder und was ist an der Aussage (und den anderen) Spekulation?
Drei Drahtbrücken passend in der "Garage" gesetzt und die beschriebene
Anlage ist rückspeisefähig!
> Du kannst doch nicht einfach jemandem, den Du nicht kennst und dessen> Anlage du nicht kennst hier div. Straftaten unterstellen.
Das habe ich auch sehr bewusst vermieden, 40 Jahre Selbstständigkeit,
davon einiges an Gutachtertätigkeit/Sachverständiger erziehen einen
dazu, Unterstellungen tunlichst zu vermeiden.
> Das grenzt ja an übler Nachrede und ggf. Verleumdung!
Hätte ich Unterstellungen getätigt, könnte sich das als "üble Nachrede
und ggf. Verleumdung!" herausstellen.
Da ich nichts unterstellt habe, begehst gerade Du genau das, was Du mir
vorwirst.
Aber keine Sorge, ich bin da nicht nachtragend, auch wenn ich Dir
empfehle, darüber mal nachzudenken. ;.)
> Hier steht es z.B. so wie es auch nicht falsch wäre:> Udo Otte schrieb:>> Wenn die Anlage auf Solar geschaltet ist ist hinter dem Zähler 4 Polig>> abgeschaltet. Wenn also die Sicherung vor Zähler gezogen ist ist der>> Zähler Frei.
Wer in diversen Gewerken den Aussagen seiner Kunden blind vertraut, hat
ggf. ein angenehmes, aber kurzes Leben. :-)
Tim T. schrieb:> Der Papierkram für die Einspeisung war es mir nicht wert.
Vor allem: Dieser Papierkram wird von den Meisten Netzbetreibern nur von
eingetragenen Fachunternehmen akzeptiert. Da gibst du mehr aus als du
für die Einspeisung in den nächsten 20 Jahren bekommst.
Ralf X. schrieb:> Sven L. schrieb:>>> Dass der TE seinen Solarstrom bei seiner geschilderten>>> Anlagenkonstellation spätesten mit wenigen Handgriffen auf Rückspeisung>>> umstellen kann, dürfte unbestreitbar sein.>> Wieder reine Spekulation.>> Wieso wieder und was ist an der Aussage (und den anderen) Spekulation?> Drei Drahtbrücken passend in der "Garage" gesetzt und die beschriebene> Anlage ist rückspeisefähig!
Drei Drahtbrücken passend im Zählerkasten gesetzt und sein Zähler zählt
nicht mehr. Wo ist also dein Argument? Sabotieren kann man immer!
>> Hier steht es z.B. so wie es auch nicht falsch wäre:>> Udo Otte schrieb:>>> Wenn die Anlage auf Solar geschaltet ist ist hinter dem Zähler 4 Polig>>> abgeschaltet. Wenn also die Sicherung vor Zähler gezogen ist ist der>>> Zähler Frei.>> Wer in diversen Gewerken den Aussagen seiner Kunden blind vertraut, hat> ggf. ein angenehmes, aber kurzes Leben. :-)
Darum ja auch Nachmessen, Erden und kurzschließen...
Merlien schrieb:> Tim T. schrieb:>> Der Papierkram für die Einspeisung war es mir nicht wert.>> Vor allem: Dieser Papierkram wird von den Meisten Netzbetreibern nur von> eingetragenen Fachunternehmen akzeptiert. Da gibst du mehr aus als du> für die Einspeisung in den nächsten 20 Jahren bekommst.
Ja, das kam auch noch dazu und raubte mir dann die letzte Motivation.
Ralf X. schrieb:> Wieso wieder und was ist an der Aussage (und den anderen) Spekulation?> Drei Drahtbrücken passend in der "Garage" gesetzt und die beschriebene> Anlage ist rückspeisefähig!
Wieder mal jemand der von der Technik so gar keine Ahnung hat?
Inselwechselrichter ans Netz schalten gibt einen großen Knall.
Einspeisen kan da nix.
Merlien schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Wieso wieder und was ist an der Aussage (und den anderen) Spekulation?>> Drei Drahtbrücken passend in der "Garage" gesetzt und die beschriebene>> Anlage ist rückspeisefähig!>> Wieder mal jemand der von der Technik so gar keine Ahnung hat?> Inselwechselrichter ans Netz schalten gibt einen großen Knall.> Einspeisen kan da nix.
Denke Ralf geht immer noch von einem Netzsynchronisierten WR aus und
nicht von einem Insel WR.
Tim T. schrieb:> Denke Ralf geht immer noch von einem Netzsynchronisierten WR aus und> nicht von einem Insel WR.
Aber jeder der diesen Technik nur Ansatzweise versteht weiß das die
niemals einspeisen wenn das Netz weg ist. Ich dachte es wäre lange
klar das der TO drei dieser PIP 5048 Wechselrichter hat. Die ein
Dreiphasen Inselnetz erzeugen.
Ralf X. schrieb:> Das habe ich auch sehr bewusst vermieden, 40 Jahre Selbstständigkeit,> davon einiges an Gutachtertätigkeit/Sachverständiger erziehen einen> dazu, Unterstellungen tunlichst zu vermeiden.
Offenbar nicht sonderlich erfolgreich:
Ralf X. schrieb:> Auch wenn Du es nicht kapierst, die Anlage des TE ist so, zumindest so> wie beschrieben, in DE unzulässig.
wendelsberg
Merlien schrieb:> Tim T. schrieb:>> Denke Ralf geht immer noch von einem Netzsynchronisierten WR aus und>> nicht von einem Insel WR.>> Aber jeder der diesen Technik nur Ansatzweise versteht weiß das die> niemals einspeisen wenn das Netz weg ist. Ich dachte es wäre lange
Ok, würde eher sagen das diese niemals einspeisen sollten. Trotzdem
schreiben einen die lokalen EVU immer an wenn sie die Revisionen der
Umspannstationen mit Überbrückung durch Dieselgeneratoren durchführen
das man für diese Zeit die Solaranlagen abschalten soll. Ausserdem wird
während des Generatorbetriebes die Netzfrequenz soweit erhöht (> 50,2Hz)
das die WR nicht mehr einspeisen damit das Netz in der Überbrückungszeit
stabil bleibt und nicht durch die Solaranlagen zusätzlichen Stress beim
nachregeln bekommt.
Denke es ist nicht ganz abwegig das es irgendwelche Chinakracher gibt,
die da murks bauen und sich die Prüfung erschummelt haben, aber ja
generell sollten diese niemals einspeisen wenn das Netz weg ist.
> klar das der TO drei dieser PIP 5048 Wechselrichter hat. Die ein> Dreiphasen Inselnetz erzeugen.
Tja, Ralf will wohl einfach das Haar in der Suppe finden.
Ansonsten nochmal für Ralf: DAS passiert wenn man den WR des TO ans Netz
anschließt: https://www.youtube.com/watch?v=gaaDwOmdEM8
Merlien schrieb:> Tim T. schrieb:>> Denke Ralf geht immer noch von einem Netzsynchronisierten WR aus und>> nicht von einem Insel WR.>> Aber jeder der diesen Technik nur Ansatzweise versteht weiß das die> niemals einspeisen wenn das Netz weg ist. Ich dachte es wäre lange> klar das der TO drei dieser PIP 5048 Wechselrichter hat. Die ein> Dreiphasen Inselnetz erzeugen.
Sorry, aber ich verstehe nicht, wie jemand so verbohrt von seiner
falschen Meinung überzeugt sein kann, wie gerade Ihr beiden.
Ein reiner und primitiver Inselwechselrichter erzeugt natürlich seine
individuelle Frequenz, egal ob ein- oder mehrphasig.
Aber ein besserer einphasiger WR für Inselbetrieb reicht
selbstverständlich aus, den anderen den Takt vorzugeben.
Je nach Gerät im Gleichtakt oder um 120°/240° verschoben.
Wie (an sich nur) netzgeführte WR funktionieren und zuverlässig
abschalten, wenn die Führungsgrösse fehlt, ist ein sehr komplexes Thema.
Inselwechselrichter lassen sich (oft) bedeutend einfacher überlisten.
Ralf X. schrieb:> Merlien schrieb:>> Tim T. schrieb:>>> Denke Ralf geht immer noch von einem Netzsynchronisierten WR aus und>>> nicht von einem Insel WR.>>>> Aber jeder der diesen Technik nur Ansatzweise versteht weiß das die>> niemals einspeisen wenn das Netz weg ist. Ich dachte es wäre lange>> klar das der TO drei dieser PIP 5048 Wechselrichter hat. Die ein>> Dreiphasen Inselnetz erzeugen.>> Sorry, aber ich verstehe nicht, wie jemand so verbohrt von seiner> falschen Meinung überzeugt sein kann, wie gerade Ihr beiden.
Geht mir bei dir auch so.
> Ein reiner und primitiver Inselwechselrichter erzeugt natürlich seine> individuelle Frequenz, egal ob ein- oder mehrphasig.
Hier gehe ich noch konform.
> Aber ein besserer einphasiger WR für Inselbetrieb reicht> selbstverständlich aus, den anderen den Takt vorzugeben.> Je nach Gerät im Gleichtakt oder um 120°/240° verschoben.
Nein, der Taktgeber ist natürlich wieder so ein primitiver
Inselwechselrichter der auf nichts hört und seinen Takt vorgibt.
Die anderen WR müssten sich dann an diesem orientieren und wären damit
wieder netzgeführte WR, was sie aber nicht sind.
> Wie (an sich nur) netzgeführte WR funktionieren und zuverlässig> abschalten, wenn die Führungsgrösse fehlt, ist ein sehr komplexes Thema.> Inselwechselrichter lassen sich (oft) bedeutend einfacher überlisten.
So kompliziert ist das nicht, wenn keine Führungsgröße da ist kann ich
den Phasenwinkel nicht schieben und nichts einspeisen, also geht da nix
raus, das Gerät speist nicht ein.
Einen Inselwechselrichter hingegen musst du gar nicht überlisten, das
macht der ganz alleine eben weil er nicht geführt wird. Und wer gewinnt
wenn der Inselwechselrichter versucht dem Netz des EVU seine Frequenz
und Phase zu diktieren, kannst du dir eventuell denken.
Tim T. schrieb:> Tja, Ralf will wohl einfach das Haar in der Suppe finden.
Falsch, ich möchte lediglich klarmachen, dass der Eli richtig gehandelt
hat.
> Ansonsten nochmal für Ralf: DAS passiert wenn man den WR des TO ans Netz> anschließt: https://www.youtube.com/watch?v=gaaDwOmdEM8
Kann es sein, dass Du überlesen hast, dass ich weiter oben/unten
geschrieben habe, was wann passieren kann und bei falschem Vorgehen eine
Selbtserfahrung des Bastlers erfolgt?
Was soll mir das von Dir verlinkte Video eines der typischen
Selbstdarsteller auf YT sagen?
Den wieder zum Laufen zu bringen, hat er nicht einmal geschafft, ein
Gefühl für den Akkuschrauber scheint er auch nicht zu haben..
Hast Du da irgendwo etwas gelesen oder gesehen/gehört, wie der
"community member" versucht hat, den PIP-5048 mit dem Netz zu verbinden?
Warum hast Du den Unsinn verlinkt?
Seit den ersten Schaltnetzteilen habe ich/wir gelernt, dass jedes
Durchbrennen eine Ursache hat, selten eine, die direkt am Bauteil selber
gelegen hat.
Mit IGBTs und deren Parallelschaltungen wurde es noch schlimmer.
Oder FETs..
Ganz schlimm, wenn selektierte Ware erforderlich war, da noch einmal
teurer oder zeitaufwändiger, was innerbetrieblich noch teurer wurde.
Ich weiss noch, wie wir die ersten ESAB-Inverter reparierten und das an
sich gar nicht wollten.
Auch wenn uns die Technik interessierte und wir damit mehr lernten, als
den Blick, was bei einer Platine oder deren Bestückung offensichtlich
magischen Rauch oder sogar geplatze Gehäuse visuell für jeden offenbart,
ggf. auch erst nach gewisser Zerlegung.
Dein Link zeigt lediglich auf, dass "LithiumSolar" mit 97T YT-Anhängern
zumindest in diesem Fall völlig versagt hat.
Ralf X. schrieb:> Tim T. schrieb:>> Tja, Ralf will wohl einfach das Haar in der Suppe finden.>> Falsch, ich möchte lediglich klarmachen, dass der Eli richtig gehandelt> hat.>>> Ansonsten nochmal für Ralf: DAS passiert wenn man den WR des TO ans Netz>> anschließt: https://www.youtube.com/watch?v=gaaDwOmdEM8>> Kann es sein, dass Du überlesen hast, dass ich weiter oben/unten> geschrieben habe, was wann passieren kann und bei falschem Vorgehen eine> Selbtserfahrung des Bastlers erfolgt?> Was soll mir das von Dir verlinkte Video eines der typischen> Selbstdarsteller auf YT sagen?
Es soll dir sagen das ein INSELWECHSELRICHTER nicht ans Netz des EVU
gekoppelt werden kann ohne das die Mosfets hochgehen.
> Den wieder zum Laufen zu bringen, hat er nicht einmal geschafft, ein> Gefühl für den Akkuschrauber scheint er auch nicht zu haben..> Hast Du da irgendwo etwas gelesen oder gesehen/gehört, wie der> "community member" versucht hat, den PIP-5048 mit dem Netz zu verbinden?> Warum hast Du den Unsinn verlinkt?
Damit du endlich einsiehst das man einen Inselwechselrichter nicht ans
Netz koppeln kann um damit einzuspeisen, es geht einfach nicht.
> Seit den ersten Schaltnetzteilen habe ich/wir gelernt, dass jedes> Durchbrennen eine Ursache hat, selten eine, die direkt am Bauteil selber> gelegen hat.seufz du kannst/willst es offensichtlich nicht verstehen.
> Mit IGBTs und deren Parallelschaltungen wurde es noch schlimmer.> Oder FETs..> Ganz schlimm, wenn selektierte Ware erforderlich war, da noch einmal> teurer oder zeitaufwändiger, was innerbetrieblich noch teurer wurde.>> Ich weiss noch, wie wir die ersten ESAB-Inverter reparierten und das an> sich gar nicht wollten.> Auch wenn uns die Technik interessierte und wir damit mehr lernten, als> den Blick, was bei einer Platine oder deren Bestückung offensichtlich> magischen Rauch oder sogar geplatze Gehäuse visuell für jeden offenbart,> ggf. auch erst nach gewisser Zerlegung.> Dein Link zeigt lediglich auf, dass "LithiumSolar" mit 97T YT-Anhängern> zumindest in diesem Fall völlig versagt hat.
Bla blub, ohne Bezug zum Thema.
Was bleibt ist die Tatsache das ein Inselwechselrichter nicht ins Netz
einspeisen kann und ein Netzgeführter es ohne Netz auch nicht kann.
Die Anlage des TO dazu auch nicht in der Lage ist, auch nicht mit den
von dir benannten 3 Brücken im Umschalter. Der TO einen
Inselwechselrichter hat und damit auch nicht versucht einen der letzten
Ferraris-Zähler in Deutschland zurück zu drehen und selbst wenn er es
wollte, nicht könnte. Du einfach nicht sehen willst das sein Eli
offensichtlich nur einen sehr begrenzten Horizont hatte und bei mehr als
einfachstem Strippen ziehen die Hufe gestreckt hat. Trotzdem versuchst
du, warum auch immer, das Abbrechen des Eli zu verteidigen, wobei es
offensichtlich nur Ahnungslosigkeit war.
Tim T. schrieb:>> Was soll mir das von Dir verlinkte Video eines der typischen>> Selbstdarsteller auf YT sagen?>> Es soll dir sagen das ein INSELWECHSELRICHTER nicht ans Netz des EVU> gekoppelt werden kann ohne das die Mosfets hochgehen.
Und das ausgerechnet mittels diesem saudummen Video?
Du hast aber schon verstanden, dass sich mehrere Steca Produkte koppeln
und synchronisieren lassen und sich mit mehreren einzelnen Bausteinen
ein 3.Phasennetz aufbauen lässt?
Glaubst Du, dass bei der reinen Parallelschaltung von Steca-1-Phasen-WR
die Dinger sofort abfackeln, wenn da mal ein Fehler in der Synchro
passiert?
Was passiert, wenn hinter dem Ausgang ein Kurzschluss auftritt?
Was passiert, wenn ein AC-Motor mit so einem Teil betrieben wird und
dessen Versorgung zusammenbricht, also der Motor zum Generator mutiert?
Jedes Mal Totalschaden des WR?
Wohl eher nicht.
Tim T. schrieb:> Damit du endlich einsiehst das man einen Inselwechselrichter nicht ans> Netz koppeln kann um damit einzuspeisen, es geht einfach nicht.
Es muss Unterschiede zwischen Menschen geben.
Die einen sehen etwas und entscheiden: Das kann nicht/niemals
gehen/funktieren.
Andere überlegen und finden heraus, wie etwas funktioniert.
Tja, so geht das.. :-)
Ralf X. schrieb:> Tim T. schrieb:>> Damit du endlich einsiehst das man einen Inselwechselrichter nicht ans>> Netz koppeln kann um damit einzuspeisen, es geht einfach nicht.>> Es muss Unterschiede zwischen Menschen geben.> Die einen sehen etwas und entscheiden: Das kann nicht/niemals> gehen/funktieren.> Andere überlegen und finden heraus, wie etwas funktioniert.> Tja, so geht das.. :-)
Es ist doch wirklich simpel, du versuchst zwei Netze zu koppeln, das des
InselWR und das des EVU, beide haben unterschiedliche Frequenzen und
Phasenlagen und beide denken nicht im Traum dran sich zu
synchronisieren, also was passiert dann wohl wenn du die trotzdem hart
mit einem Umschalter koppelst?
Warum laufen wohl die Generatoren in einem Kraftwerk erst als Motoren
und werden dann langsam durch Zufuhr von mechanischer Energie in den
Generatorbetrieb gebracht? Eben weil du die Generatoren sonst durch die
unterschiedliche Frequenz/Phasenlage zerstörst. Nicht anders sieht es
bei den WR aus, wenn der WR nicht mit der gleichen Frequenz wie der des
EVU läuft und ungefähr den gleichen Phasenwinkel hat, geht dir das Ding
hoch. Da muss keiner mehr dran überlegen, das ist bekannte Tatsache und
die Lösung die jemand dafür gefunden hat heißt Synchronisation, was ja
genau bei den netzgeführten WR gemacht wird nur eben nicht bei den Insel
WR. Wenn du einen netzgeführten WR hast, speist der mit der Netzfrequenz
und minimal voreilendem Phasenwinkel seine Leistung ins Netz, fehlt die
Netzfrequenz kann er nicht den voreilenden Phasenwinkel bestimmen und
speist auch nichts ein. Es sollte doch auch dir langsam dämmern das du
falsch liegst...
Ich möchte die Diskussion damit ergänzen, dass Grundsätzlich zwischen
Notstrom und Ersatzstrom unterschieden werden sollte. In vielen hier
geschriebenen Beiträgen ist wohl eher Ersatzstrom gemeint anstatt dem
geschriebenen Notstrom.
Hier:
https://www.zolar.de/blog/notstrom-ersatzstrom-oder-inselstrom-was-ist-der-unterschied
findet man zumindest einen Einstig in die Begriffstrennung.
Für Systeme mit Ersatzstrom gibt es von namhaften Herstellern Lösungen
die in den Meisten Ländern der Erde eine Zulassung besitzen.
Als Beispiel wäre hier der SMA Sunny Island zu nennen. (Vorsicht, nicht
vom Namen verwirren lassen). Dieser erlaubt eine Netz-parallele
Verbrauchsoptimierung mit Nulleinspeisung, kann aber entsprechend
konfiguriert ein Ersatzstromsystem zur Verfügung stellen.
Man möge sich hier informieren:
https://files.sma.de/downloads/SI30M-44M-60H-80H-IA-de-33W.pdf
Um eine TAB-Gerechte Installation vorzunehmen ist dann eine Umschaltbox
von Nöten. Mindestens hier: https://enwitec.eu/netzumschaltboxen/ kann
diese bezogen werden.
Wer sich deren Stromlaufpläne ansieht, stellt fest, dass dort kein
Netz-Null-Ersatzstrom-Schalter verbaut ist, und es dennoch
zulassungsfähig ist.
Eben alles eine Frage der Funktionen und Zertifikate die die verwendeten
Komponenten bereitstellen.
Selbstredend ist er Einbau und die Inbetriebnahme von dafür
qualifiziertem Personal vorzunehmen.
Ralf X. schrieb:> Falsch, ich möchte lediglich klarmachen, dass der Eli richtig gehandelt> hat.
Nein, hat er nicht
1. Freischalten hat er gerade noch hinbekommen
2. Gegen Wiedereinschalten sichern - gibt es keine Aussage
3. Spannungsfreiheit feststellen - hat er nicht
4. Erden und Kurzschließen - hat er nicht
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Udo Otte schrieb:> Alle drei Felder sind> Berührungssicher mit Abdeckungen voneinander getrennt.
5. gibt es also nicht.
Stattdessen
Udo Otte schrieb:> Er hat die> Sicherungen wieder eingesetzt und seine Arbeit abgebrochen. Ansage das> ist Lebensgefährlich und damit will er nix zutun haben.
Um das "Lebensgefährlich" auszuschliessen, wendet ein Fachmann die 5
Sicherheitsregeln an.
Das war kein Fachmann.
Nach eigenen Behauptungen ist Ralf X. ja selbst Fachmann. Wie kommt man
als solcher auf die Idee, einen solchen Stuemper wie den aus dem OP bis
aufs Messer zu verteidigen?
wendelsberg
wendelsberg schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Falsch, ich möchte lediglich klarmachen, dass der Eli richtig gehandelt>> hat.>> Nein, hat er nicht>
Natürlich hat er es richtig gemacht!
> 1. Freischalten hat er gerade noch hinbekommen> 2. Gegen Wiedereinschalten sichern - gibt es keine Aussage> 3. Spannungsfreiheit feststellen - hat er nicht> 4. Erden und Kurzschließen - hat er nicht> 5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken>> Udo Otte schrieb:>> Alle drei Felder sind>> Berührungssicher mit Abdeckungen voneinander getrennt.> 5. gibt es also nicht.>
Ach, was Du so alles weißt!
> Stattdessen> Udo Otte schrieb:>> Er hat die>> Sicherungen wieder eingesetzt und seine Arbeit abgebrochen. Ansage das>> ist Lebensgefährlich und damit will er nix zutun haben.> Um das "Lebensgefährlich" auszuschliessen, wendet ein Fachmann die 5> Sicherheitsregeln an.>> Das war kein Fachmann.
Du bist hier der Pfuscher!
> Nach eigenen Behauptungen ist Ralf X. ja selbst Fachmann. Wie kommt man> als solcher auf die Idee, einen solchen Stuemper wie den aus dem OP bis> aufs Messer zu verteidigen?
Weil es richtig ist!
>> wendelsberg