Hallo,
ich habe eine Anfrage von einer Firma bekommen, denen ein kleines Device
zu verkaufen, welches ich vor einiger Zeit entwickelt habe. Im Grunde
genommen besteht alles aus einem ESP8266, einem zusätzlichen Transitsor
und ein Spannungsregler (LM2596S), eingebaut in einem für industrie
Zwecke hergestellten Bopla Gehäuse (IP66, schwer entflammbar). Mit Strom
versorgt wird alles über ein gekauftes 12V Stecker-Netzteil mit CE.
Meine Frage ist nun, was muss ich für eine gewerbliche Nutzung noch
beachten? Braucht meine Schaltung auch eine CE-Zertifizierung? Brauche
ich eventell weitere Zertifikate?
Mfg Steffan
Steffan P. schrieb:> Braucht meine Schaltung auch eine CE-Zertifizierung?
Sowas gibt es nicht.
Es gibt Messungen für verschiedene Dinge, und es gibt eine
Konformitätserklärung. Bei einem Endprodukt wird als Ausdruck der
Konformität ein CE-Logo angebracht.
Die Konformitätserklärung erstellt der "Inverkehrbringer". Ob du das in
dem Falle bist oder ob das der kommerzielle Endnutzer ist, weil er dein
Zeug in ein Gerät einbaut, das weißt du besser als wir.
Steffan P. schrieb:> Im Grunde genommen besteht alles aus einem ESP8266
Es gibt da Richtlinien, nach denen Geräte (Art) eingeordnet werden.
Soviel mir bekannt, müssen Funkanlagen sowie medizinische Geräte EMV
geprüft werdem. Zudem gibt es noch die RED-Richtline (ehemals RTTE).
Das weiß ich, das wir medizinsche Geräte mit WLAN herstellen udn den
ganzen Spaß schon durch haben.
Aber eine EMV Prüfung willst du alleine nicht bezahlen.
Falls deins in ein größeres Gerät verbaut wird, erfolgt ja eh eine
Prüfung, denn ein Produkt muss im ganzen zugelassen werden, selbst wenn
alle Komponenten CE oder Zetifikate besitzen - da das ganze wiederrum
evtl. Probleme machen könnte.
Das kann in einigen Fällen sehr einfach sein, aber auch echt viel
Papierkram und Kosten verursachen.
Du kannst Deinem Kunden jederzeit einen Bausatz oder Funktionsmuster
verkaufen. Nenn es vielleicht Bauanleitung mit Muster.
Dann und nur dann brauchst du dich um die Richtlinen nicht zu kümmern.
Der Kunde übernimmt dann die Verantwortung fürs Inverkehrbringen.
Steffan P. schrieb:> Meine Frage ist nun, was muss ich für eine gewerbliche Nutzung noch> beachten?
Verkauf an Business kann als Hersteller oder Zulieferer (OEM) erfolgen.
Wenn du Hersteller sein willst, musst du eine Zertifizierung nach RED
Funkrichtlinie durchführen (lassen), weil du mit dem ESP ein Funkmodul
verwendest. Das wird ca. 5000 EUR kosten wenn es keine Nachbesserungen
erfordert.
CE erfordert zudem EM Störungen zu messen, dein Schaltregler ist dafür
eine prominente Stelle.
Dein Plastikgehäuse schirmt auch nicht. Wenn du das Teil inklusive
Netzteil verkaufst, unterliegst du der Niederspannungsrichtlinie. Da das
Netzteil schon CE hat, kannst du meinet Meinung nach in Gutem Glauben
davon ausgehen, dass es die Niederspannungsanforderungen erfüllt, EMV
der Kombination wird ja gemessen. CE sagt ja nicht, dass man Messen
muss, nur dass man sich überzeugt haben muss dass es konform ist.
Zur Erfüllung der WEEE musst du dich als B2B Hersteller bei Stiftung EAR
registrieren, und dem Kunden zusagen, dass du seinen Elektroschrott
entsorgst, wenn er ihn dir zurückschickt.
Eine Bedienungsanleitung in Landessprache muss vorhanden sdin.
Umverpackungen dürften entfallen, also kein Problem mit
Verpackungsverordnung, Batterie ist nicht drin also auch keine
Batterieverordnung.
Trittst du nur als OEM Zulieferer auf entfällt das alles. Du musst dem
Kunden nur die Unterlagen der Module und Bsuteile zur Verfügung stellen,
damit er RoHS Konformität ohne Analyse sicherstellen kann, Unterlagen zu
Netzteil (eingehaltene Normen) und ESP (Funkstandard) und Gehäuse
(Flammwidrigkeit) wird er auch haben wollen.
Als Gerät im Einsatz on der Industrie muss es andere Normen erfüllen als
im Haushalt, also sorge für die richtigen Grenzwerte. Ein Netzteil das
für zuhause verkauft wird ist nicht industrietauglich.
Steffan P. schrieb:> von einer Firma bekommen, denen ein kleines Device zu verkaufen,
Mach es als Bausatz für die Firma. Also Deine Platine und sie sollen
sich das Gehäuse (falls es unbearbeitet ist) und das Netzteil selber
bestellen.
danke für deine Antwort. Also ich liefere dem Kunden das Endprodukt ohne
Netzteil, ich bin also der "Inverkehrbringer". Das Device wird nirgends
eingebaut sondern nur an das Netzteil gehängt und ist eine art
Fernbedienung übers Wlan. Wie muss ich vorgehen? Woher weiß ich, welche
Messungen bzw. welche Kriterien ich erfüllen muss?
Björn S. schrieb:> Wende Dich am besten an ein akkreditiertes Messlaboratorium.> Die Kollegen kennen die Normen und wissen was zu tun ist.
nur für den TO in anderen Worten: Wenn keine 100 davon verkaufst oder
keinen 5-stelligen Umsatz erwartest, dann nimm einen der anderen
dargebetotenen Wege.
Steffan P. schrieb:> Wie muss ich vorgehen? Woher weiß ich, welche> Messungen bzw. welche Kriterien ich erfüllen muss?
Alleine das rechtssicher in Erfahrung zu bringen wird dich mehr kosten,
als du damit jemand verdienen kannst.
MaWin schrieb:> Als Gerät im Einsatz on der Industrie muss es andere Normen erfüllen als> im Haushalt
Was unterscheidet denn z.B. Industrieeinsatz von Haushaltseinsatz?
Meinst du damit sowas wie Schocksicherheit bis 5G - was ich mal bei
einer Geräteeinheit las oder Temperaturbeständigkeit z.B. bis 70 Grad °C
oder so?
hinz schrieb:> In D umgesetzt in:>> https://de.wikipedia.org/wiki/Elektro-_und_Elektronikger%C3%A4tegesetz
Wikipedia: "Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) soll
dafür sorgen, dass Elektroaltgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt, "
ok, also RoHS bedeutet nur, dass es nicht in die Mülltonne gemacht
werden soll? Dafür extra ein Gesetz machen - ok, wenn es sein muss. Ein
einzelner Paragraph hätte dafür auch gereicht.
Anfänger schrieb:> ok, also RoHS bedeutet nur, dass es nicht in die Mülltonne gemacht> werden soll? Dafür extra ein Gesetz machen - ok, wenn es sein muss.
Niemand soll in eine Mülltonne machen.
Bezgl. Rohs befragst du besser selber nochmal Google.
Oliver
Anfänger schrieb:> also RoHS bedeutet nur, dass es nicht in die Mülltonne gemacht werden> soll
Nein, sondern das keine als gefährlich eingestuften Substanzen (Blei,
Cadmium, Arsen, Asbest,...) drin sind.
Da man das nur durch teure chemische Analysen feststellen kann, möchte
man gerne ein Papier auf dem der Hersteller bestätigt dass so was nicht
drin ist.
Bitte meine vorherige Antwort ignorieren. Diese kam durch eine
unaktualisierte Seite zustande, bei der mir noch nicht alle Antworten
sichtbar waren.
Teo D. schrieb:> Verkauf Ihnen das Muster und> mach dich rar!A. S. schrieb:> Mach es als Bausatz für die Firma. Also Deine Platine und sie sollen> sich das Gehäuse (falls es unbearbeitet ist) und das Netzteil selber> bestellen.
Auf so eine Art "Schlupfloch" hatte ich gehofft.
Das "Device" ist eine simple Fernbedienung die übers Wlan eine Anlage
steuert. Ist aber nicht in der Anlage eingebaut.
Eniges ist mir jedoch noch unklar. Wie kann ich mein Produkt eindeutig
als Bausatz bzw. Muster kennzeichnen? Ab wann gilt es als Bausatz? Ist
es ein Bausatz, sobald der Kunde nur den Deckel aufmontieren muss?
Sollte ich in der Rechnung einfach die Komonenten einzeln aufführen?
Sozusagen als hätte der Kunde die einzellnen Komponenten bestellt und
ich habe sie vormontiert. Kann ich Ihnen das Device dann trotzdem
zusammengelötet und verschraubt abliefern?
Steffan P. schrieb:> Ab wann gilt es als Bausatz? Ist> es ein Bausatz, sobald der Kunde nur den Deckel aufmontieren muss?
Ein Bausatz ist es dann, wenn der Kunde Fachkenntnisse braucht, um es
fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen.
Es gab da ewige Diskussionen ob ein fertig-bestücktes Modul, auf dem nur
eine Stiftleiste fehlt noch unter Bausatz fällt oder nicht.
Da weiß ich gerade den Stand der Diskussion nicht.
Ich würde auf die paar Kopeken verzichten,
als HEUTE irgendein Teil gewerblich zu verkaufen.
Jedenfalls wenn es nur so eine Einmal-Story sein soll.
alleine schon weil man die Papiere
dazu 10 Jahre lang aufbewahren darf.
Steffan P. schrieb:> Strom versorgt wird alles über ein gekauftes 12V Stecker-Netzteil mit> CE.
a) Mach' den Netzteilanschluss über Schraubklemmen.
b) Lass den Deckel offen und das ESP-Modul muss erst aufgesteckt werden,
dann der Deckel druff.
Zack->Bausatz.
Dem armen Steffan wird schon ganz schwindlig sein von dem ganzen
Vorschriftengedöns. Ich bringe schon seit 30 Jahren selbstentwickelte
Geräte unters Volk (hauptsächlich elektromedizinisches Zeugs). Die 2
Kernthemen sind elektrischer Schlag und Brand. Mit einem CE Netzteil ist
ersteres ziemlich auszuschließen, für die Abschätzung der Brandgefahr
mal zumindest die Betriebspannung kurzschließen und schauen was
passiert. Die EMV Geschichte würde ich gelassen sehen, solange neben
deinem Gerät Radio und Handy problemlos funktioniert wird niemand auf
die Idee kommen da nachzumessen. Mir wurde sogar einmal ein EEG-Rekorder
ohne EMV Prüfung zugelassen.Weiters ist die Sache ja so, dass du an eine
Firma verkaufst, die dann diese Geräte in Umlauf bringt. Damit bist du
rechtlich ohnehin relativ gut abgesichert, da hauptsächlich der
Inverkehrbringer dafür haftet. Interessanter wird wohl die Frage sein
wie du das finanztechnisch abwickelst.
Nur Mut Steffan, mach's einfach.
Grüsse
Gebhard R. schrieb:> Mir wurde sogar einmal ein EEG-Rekorder> ohne EMV Prüfung zugelassen
Und wie ist es da mit der elektrischen Sicherheit?
EEG ist ja jetzt nicht grad 9V Block an Zunge halten und kribbeln
lassen, wenn da mal was über die Leitung rein kommt, dann bruzel bruzel
bei einem Übergangswiderstand von unter 1-5k?
Also bei uns ist das nicht so.
Das ist ja eigentlich schon grob fahrlässig, so wie du es beschreibst.
Steffan P. schrieb:> Ab wann gilt es als Bausatz?
Mir hat mal jemand, den ich belieferte, empfohlen, das Gehäuse offen zu
liefern, damit er es selber zusammensetzen muss. Wenn es da noch
steckbare Komponenten im Innern gibt - um so besser.
Letztendlich gilt auch: Wo kein Kläger ist, da gibt es keinen
angeklagten.
Adam P. schrieb:> Und wie ist es da mit der elektrischen Sicherheit?
Was hat die denn mit EMV zu tun?
Er schrieb doch nicht, dass er ohne jegliche Prüfungen durchgegangen
wäre.
Steffan P. schrieb:> Wie kann ich mein Produkt eindeutig als Bausatz bzw. Muster> kennzeichnen? Ab wann gilt es als Bausatz?
Bausätze werden behandelt wie das daraus nach Anleitung zusammengebaute
Teil.
Keine Ahnung warum in den Köpfen der Ahnungslosen immer rumgeistert, man
könne auf die Art Gesetze umgehen.
Mit Pech führt ein Bausatz nur noch dazu, dass die Spielzeugrichtlinie
extra befolgt werden muss.
Allerdings ergeben sich aus den meisten Bausätzen keine Geräte, weil
ihnen Gehäuse und Stromversorgung fehlen.
Daher wird weder EMV noch Niederspannung berücksichtigt. Da du aber ein
Funkmodul benutzt, ist RED verpflichtend, und sind Messungen
verpflichtend. Inwieweit dir da eine Vorzertifizierung des
Modulherstellers helfen kann, ist unklar. Eigentlich möchte man einen
Test am zusammengebauten Bausatz. Und zwar an 5 Stück dsvon. Da du
(scheinbar) nur ein Einzelstück liefern willst, greift die
Musterregelung: Einzelstücke im Kundenauftrag benötigen kein CE. Auch
hier schlagt aber das Funkmodul rein. Das muss trotzdem den gesetzlichen
Anforderungen genügen.
Ich denke, offiziell kommst du um den RED Test nicht drumrum.
Wäre ja auch noch schöner, wenn jeder einen Kilowatt-Störsender mal
einfach so als B2B Muster unters Volk bringen kann, und der Kunde sich
damit rausredet, das Dinge eäre wohl zulässig.
Jörg W. schrieb:> Was hat die denn mit EMV zu tun?
Ja gut, dann ist es ein Missverständnis, da die 60601 bei uns direkt mit
gemacht wird (bei der EMV Prüfung) und es für mich dazugehört. (auch
wenn es eine extra Prüfung ist)
Adam P. schrieb:> Ja gut, dann ist es ein Missverständnis, da die 60601 bei uns direkt mit> gemacht wird (bei der EMV Prüfung) und es für mich dazugehört. (auch> wenn es eine extra Prüfung ist)
Ja die 60601 wurde natürlich erfüllt.
MaWin schrieb:> Allerdings ergeben sich aus den meisten Bausätzen keine Geräte, weil> ihnen Gehäuse und Stromversorgung fehlen.
Also Gehäuse, Netzteil und Elektronik auf der Rechnung separat ausweisen
reicht, dass es kein "Fertiggerät-äquivalenter Bausatz" ist?
Es scheint mir noch unklar zu sein, ob der Kunde das Gerät nun selbst in
einer seiner Fertigungs-Anlagen verwendet, ob er das seinerseits
weiterverkauft.
In dem ersten Fall, denke ich, wäre der TO der Inverkehrbringer im
zweiten, der Kunde.
Das mit dem "Bausatz" ist hier zuletzt, ich glaube vor etwa 14 Tagen,
mal wieder diskutiert worden. Wenn ich mich nicht irre, war der Tenor
etwa der: Der Punkt mit der Fachkenntnis wird mittlerweile von den
zuständigen "Behörden" (oder beauftragten Firmen oder ähnlich) sehr
streng ausgelegt. Vermutlich hat es da einfach zu viele Fälle gegeben,
die der Absicht der Regelung widersprechen, wenn sie auch dem Wortlaut
nach erfüllt war.
D.h. wenn es sich um ein elektronisches Gerät handelt, reicht es nicht
, dass man nur noch die fertig bestückte Platine in das Gehäuse einbauen
muss oder das man nur noch ein paar Steckverbinder einlötet.
Das scheint mir auch folgerichtig, denn im Vergleich, ist das Lesen des
Schalt- und Bestückungsplanes, ein etwaiger Abgleich etc. die
"Fachkenntnis" bei elektronischen Geräten, die wesentlich für die
Funktion ist. Nicht das pure einlöten (das man das auch erstmal können
muss ist hier unwesentlich).
Ich will nicht die gegenwärtigen Regelungen verteidigen. Ich weiß auch
nicht wie hart da die Konsequenzen sind. Aber es ist vielleicht ratsam
nicht mehr so hart an der Grenze zu handeln.
Steffan P. schrieb:> Das "Device" ist eine simple Fernbedienung die übers Wlan eine Anlage> steuert. Ist aber nicht in der Anlage eingebaut.
Du wirst an der HW sowieso nichts verdienen, wohl eher draufzahlen.
Mein Rat: Verkaufe Ihnen Deine entwickelte Software dafür so teuer wie
möglich. Die HW sollen sie sich selber zusammenbauen.
Achim M. schrieb:> Also Gehäuse, Netzteil und Elektronik auf der Rechnung separat ausweisen> reicht, dass es kein "Fertiggerät-äquivalenter Bausatz" ist?
Siehe Pollin: da kaufst du auch Bausatz , Gehäuse und Netzteil, ohne
dass die auf den Bausatz in dem Moment ein CE draufstempeln. Allerdings
tragen einige Bausätze von Pollin CE Zeichen. Warum, ob wegen
Spielzeugrichtlinie oder EMV oder RoHS, weiss ich aber nicht.
Aber er hat Funk, damit ist alles gleich schwerer. Wenn er wenigstens
einen ESP genommen hat von einem Hersteller (ein genau bestimmter
Hersteller auch dessen Fabrikation muss ja zertifiziert sein, also nicht
irgendein ESP) der das nötige RED Zertifikat mitliefert. Ohne das sieht
es ganz alt aus:
Ein Funkmodul fällt unter RED 2014/53/EU und bekommt dewegen ein CE
Bapperl auch ohne Gehäuse und Netzteil, Funk-Evaluation-Boards sind aber
von ihr explizit ausgenommen.
Wenn ein Gerät aufgrund eines Funkmoduls unter die RED fällt, muss das
gesamte Gerät (nicht nur das Funkmodul) zusätzliche Anforderungen
erfüllen: Funkanforderungen (ETSI EN 300 328) Elektrische Sicherheit (EN
??) Funk-EMV (ETSI EN 301 489-17 in Verbindung mit ETSI EN 301 489-1)
EMF (EN 62479). Hätte das Gerät kein Funkmodul, gäbe es keine
Anforderungen an die elektrische Sicherheit, wenn die internen
Spannungen unterhalb von 73 V sind.
Er hat sich mit dem Funkmodul ein Problem eingehandelt. Oder andersrum:
Er beginnt zu verstehen, warum es sein Produkt nicht schon längst von
einem Anderen gibt.
Das hätte man schon alles vorher nachlesen können
http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1
Es gibt ja auch steckbare ESP Module. Man könnte einen "Bausatz" ohne
Funkmodul liefern. Das bietet sich besonders an, wenn man das Modul
unverändert mit seiner Standard AT-Firmware verwendet und den Rest auf
einen anderen Mikrocontroller packt.
Gebhard R. schrieb:> Ich bringe schon seit 30 Jahren selbstentwickelte> Geräte unters Volk (hauptsächlich elektromedizinisches Zeugs). Die 2> Kernthemen sind elektrischer Schlag und Brand. Mit einem CE Netzteil ist> ersteres ziemlich auszuschließen, für die Abschätzung der Brandgefahr> mal zumindest die Betriebspannung kurzschließen und schauen was> passiert. Die EMV Geschichte würde ich gelassen sehen, solange neben> deinem Gerät Radio und Handy problemlos funktioniert wird niemand auf> die Idee kommen da nachzumessen.
Das ermutigt mich ein wenig, vielen Dank.
Theor schrieb:> Es scheint mir noch unklar zu sein, ob der Kunde das Gerät nun selbst in> einer seiner Fertigungs-Anlagen verwendet, ob er das seinerseits> weiterverkauft.> In dem ersten Fall, denke ich, wäre der TO der Inverkehrbringer im> zweiten, der Kunde.
Ich liefere die Geräte an eine Firma welche die Anlagen herstellt. Diese
Firma wiederum verbaut die Anlagen inklusive meiner Fernbedienungen beim
Kunden.
Damit bin ich nicht der Inverkehrbringer, oder?
MaWin schrieb:> Er beginnt zu verstehen, warum es sein Produkt nicht schon längst von> einem Anderen gibt.
Es gibt das Produkt nicht von einem anderen, weil die Anforderung aus
individuellen Sondernwünschen bei einzellnen Kunden entstehen und
niemals für die breite Masse bestimmt sind.
Steffan P. schrieb:> Diese Firma wiederum verbaut die Anlagen inklusive meiner> Fernbedienungen beim Kunden.>> Damit bin ich nicht der Inverkehrbringer, oder?
Richtig.
Allerdings geht es damit auch nicht mehr um Muster, Einzelstücke, in
House use, sondern das ist sauberes OEM Geschäft. Die müssen also mit
dem System durch alle RED Prüfungen. Besteht dein ESP die ?
Ich kann dir an der Stelle nur den Hinweis geben, dass du kaum einen
seriösen Prüfer in Europa finden wirst, der dir eine Schaltung auf
ESP8266-Basis für funkende Geräte abnehmen wird. Und dann hast du ev.
schon 10-20k€ verbraten.
Der Chip hat Bugs in Hardware und Radio-Firmware dass es kracht. Du
könntest höchstens mit dem ESP32 noch Glück haben.
Bin mir auch nicht sicher, ob die Nummer mit dem Bausatz hinhaut. Wenn
dein Gerät mit Seitenbändern schon nur GPS stört oder das Babyphon vom
Nachbarn, kann's Ärger geben. Ich sage das jetz nicht aus Spass, sondern
weil ich das Vergnügen mit dem Schweizer Bakom schon mal hatte (wegen
jugendlichen Leichtsinns ging das glimpflich aus).
Steffan P. schrieb:> [...]>> Theor schrieb:>> Es scheint mir noch unklar zu sein, ob der Kunde das Gerät nun selbst in>> einer seiner Fertigungs-Anlagen verwendet, ob er das seinerseits>> weiterverkauft.>> In dem ersten Fall, denke ich, wäre der TO der Inverkehrbringer im>> zweiten, der Kunde.>> Ich liefere die Geräte an eine Firma welche die Anlagen herstellt. Diese> Firma wiederum verbaut die Anlagen inklusive meiner Fernbedienungen beim> Kunden.>> Damit bin ich nicht der Inverkehrbringer, oder?
So sehe ich das auch.
Wenn ich das noch sagen darf: Ich würde mir an Deiner Stelle genau
überlegen ob, wann und wie Du Dich gegenüber Ansprüche Deines Kunden
verhalten willst, falls die Kombination aus Deinem Gerät und der Anlage
des Kunden nicht CE-konform ist. Sowas kommt immer wieder mal vor.
Da könnten z.B. Forderungen wg. Nachbesserungen auf Dich zukommen.
Wir entwickeln zusätzlich zu unseren Standardprodukten auch
kundenspezifische Hardware, das sind meistens kleine Platinen mit
einfachen Funktionen (z.B. DC-DC Wandler mit Power Sequencing), lassen
uns die Entwicklung bezahlen, liefern ein paar Muster und lizensieren
dann das Design an unsere Kunden, das Erfüllen der Normen ist Sache des
Kunden weil es sich bei diesen Entwicklungen nicht um vollständige
Geräte handelt.
Ich bin der Meinung, die ganze Bausatzthematik ist hier nicht relevant.
Das Teil hat ohne die Anlage wohl keine sinnvolle Funktion. Wie schon
festgestellt, wird der Kunde damit durch das Zusammenstellen zu einer
Gesamtanlage zum Hersteller und Inverkehrbringer. Egal ob das Teil als
Bausatz oder komplett geliefert wuerde. D.h. nach meinem Verstaendnis
kann der TE mit dem Kunden ausmachen was er moechte (Vertragsfreiheit).
Das wird dem TE aber letztlich nicht so viel nuetzen, weil - wie auch
schon gesagt wurde - der Kunde sich dann um alles kuemmern muss bevor er
seine Anlage verkaufen kann, was er wohl auch nicht moechte. Und wenn
doch, dann bedeuted das fuer ihn Kosten und Risiken, die er
einkalkuliert.
Steffan P. schrieb:> Eniges ist mir jedoch noch unklar. Wie kann ich mein Produkt eindeutig> als Bausatz bzw. Muster kennzeichnen? Ab wann gilt es als Bausatz? Ist> es ein Bausatz, sobald der Kunde nur den Deckel aufmontieren muss?>> Sollte ich in der Rechnung einfach die Komonenten einzeln aufführen?> Sozusagen als hätte der Kunde die einzellnen Komponenten bestellt und> ich habe sie vormontiert. Kann ich Ihnen das Device dann trotzdem> zusammengelötet und verschraubt abliefern?
Du brauchst dir darüber keine Gedanken zu machen.
Du lieferst an eine Firma. Hauptsache, du hast einen Gewerbeschein.
Du lieferst etwas, wenn die zufrieden sind, wars das. Rest ist deren
Problem.
Es muß nur ordentlich durch die Bücher gehen.