Gestern war ich auf der A9 zwischen München und Nürnberg unterwegs hinter mit ein dicker BMW auftauchte, der links und rechts im Kühlergrill blaue Blinkleuchten montiert hatte. Ich bin natürlich brav möglichst schnell nach rechts weil ich dachte, dass es sich sicherlich um einen Einsatz eines Polizeifahrzeugs in "Privat"-Tarnung handelt. Im Nachhinein bin ich mir nicht sicher, ob solche Lichtzeichen denn wirklich "Polizei" bedeuten, oder ob sich da ein übergesiedelter Oberklasse-Moskauer einfach seinen Politik-BMW mitgebracht hat. Frage: Hab ich mich verarschen lassen oder war das doch ein Polizeifahrzeug?
Solche Fahrzeuge hab ich hier in Österreich auch schon gesehen. Hier wars dann wirklich die Polizei, die haben gerade auf der Gegenspur jemanden aufgehalten. Solange der sich nicht auch noch irgendwo eine Polizeiuniform geholt hat, waren die wohl echt ;)
J. Ad. schrieb: > Frage: Hab ich mich verarschen lassen oder war das doch ein > Polizeifahrzeug? Hängt davon ab, ob zusätzlich das klassische Blaulicht vorhanden war. Ausschliesslich Frontblitzer ist bei Autos nicht zulässig.
A. K. schrieb: > J. Ad. schrieb: >> Frage: Hab ich mich verarschen lassen oder war das doch ein >> Polizeifahrzeug? > > Hängt davon ab, ob zusätzlich das klassische Blaulicht vorhanden war. > Ausschliesslich Frontblitzer ist bei Autos nicht zulässig. Ne, nix obendrauf.
J. Ad. schrieb: > Ne, nix obendrauf. Aus §52 StVZO: "Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –."
> der links und rechts im Kühlergrill blaue Blinkleuchten montiert hatte.
Ich kenn so was von Politiker- (Bundespolizei) und Diplomatenfahrzeugen.
Heute kann man sich aber nicht mehr sicher sein, mit welchem
Spielzeuglaternen die so rumfahren, die Autofarben sind schon lange zur
Beliebigkeit verkommen, statt ROT für Feuerwehr und BLAU für Polizei und
CREMEWEISS für Krankenwagen und SCHWARZ für Taxi fährt heute jeder mit
einer geleasten und nachlässig mit Aufklebern versehenen Karre rum wie
er will.
J. Ad. schrieb: > hinter mit ein dicker BMW auftauchte, der links und rechts im > Kühlergrill blaue Blinkleuchten montiert hatte. So in etwa: http://www.bmw-security-vehicles.com/security_vehicles/en/newvehicles/7series/so_official_use_technologies.html ? > jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen Der BMW war ja sicher nicht Mehrspurig ;-)
Mac Gyver schrieb: > Der BMW war ja sicher nicht Mehrspurig ;-) Er schreibt aber, es war ein dicker BMW, kein Dicker auf einer BMW.
Argh da hatte ich wohl einen Denkaussetzer ;-) Hatte bei dem Begriff "Mehrspurig" eher an sowas gedacht: http://www.autobild.de/artikel/schlueter-profi-gigant-980965.html?bild=bild2
Am Kennzeichen merkt man es noch am besten, ob der wirklich wichtig ist... War vermutlich der Seehofer, der wieder Wahlkampftour im Hochwassergebiet gemacht hat ;)
J. Ad. schrieb: > Ich bin natürlich brav möglichst schnell nach rechts weil ich dachte, > dass es sich sicherlich um einen Einsatz eines Polizeifahrzeugs in > "Privat"-Tarnung handelt. Ja, der deutsche Michel, im vorauseilenden Gehorsam wird die Spur geräumt, obwohl es keinerlei Grund gibt. Zur Erinnerung für die Unwissenden: Ein "Einsatz" liegt genau dann vor, wenn Blaulicht UND Martinshorn eingeschaltet sind. Die Karre kann blinken, flackern, zappeln und rundumleuchten so viel sie will, auch wie ein blau beleuchteter Blinkpuff aussehen, das ist aber noch kein Grund die Straße freizumachen. Erst wenn man zusätzlich noch das Martinshorn hört, muss man räumen. Ja, ich weiß, oft genug fahren die ohne rum, gerade in Ortschaften. Aber trotzdem, Vorrangrechte haben die Einsatzfahrzeuge nur dann, wenn sie sowohl blinken als auch Krach machen, eins von beiden reicht nicht aus. Wenn ein rundumleuchtendes Polizeifahrzeug einen Unfall baut, dann kann sich der Fahrer NICHT auf Vorrangrechte berufen, wenn die Tröte aus war. Übrigens: In einigen Bundesländern hatte man vor Jahren angefangen, die Polizeifahrzeuge mit Unfalldatenspeichern auszurüsten, die auch aktives Blaulicht udn Martinshorn aufzeichneten. Das wurde aber wieder ganz schnell abgeschafft, denn es stellte sich heraus, dass viele Fahrzeuge im Einsatz, die an einem Unfall beteiligt waren, unberechtigt vom Vorrang Gebrauch gemacht haben (zum Beispiel fehlendes Martinshorn). Jetzt ist man als Bürger mal wieder gears*ht, denn wenn zwei Beamte behaupten, sie wären sowohl mit Martinshorn als auch Blaulicht gefahren, dann steht man als Unfallopfer ganz allein vor dem Richter und kann unmöglich nachweisen, dass dem nicht so war. Zeugen sind da hilfreich, denn der Unfalldatenspeicher im eigenen Auto und eine Autokamera helfen bei ausgeschalteten Martinshorn leider nicht.
Andi $nachname schrieb: > Zur Erinnerung für die Unwissenden: Ein "Einsatz" liegt genau dann vor, > wenn Blaulicht UND Martinshorn eingeschaltet sind. Die Karre kann > blinken, flackern, zappeln und rundumleuchten so viel sie will, auch wie > ein blau beleuchteter Blinkpuff aussehen, das ist aber noch kein Grund > die Straße freizumachen. Erst wenn man zusätzlich noch das Martinshorn > hört, muss man räumen. Zur Erinnerung: Der Oberkotzbrocken Andi macht so lange nicht Platz, bis auch wirklich jeder durch das laute Horn belästigt wurde. Einfach gleich platz machen, wie viele andere es auch machen und so das Horn erst gar nicht eingeschaltet werden muss. Nein, soetwas kommt ihn nicht in den Sinn.
Gast
#3204697
Hier noch was interessantes: http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_%28Stra%C3%9Fenverkehrsrecht%29 http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte
>Ja, der deutsche Michel, im vorauseilenden Gehorsam wird die Spur >geräumt, obwohl es keinerlei Grund gibt Google mal nach "Rechtsfahrgebot". Du mußt im realen Leben echt ein ziemlich frustrierter Mensch sein.
Gast
#3204716
Andi $nachname schrieb: > Erst wenn man zusätzlich noch das Martinshorn > hört, muss man räumen. Also es ist schon merkwürdig, daß die Fans heute keine akustischen Signale mehr an Bord haben. In den 1980-ern gab es eine amerikanische Polizeisirene auf- und abschwellend im Ton wohl mit dem NE555 als Bastelschaltung, den hatten damals viele meiner Kollegen im Auto. Einer oder zwei wurden auch mal von der Polizei ertappt, das dämpfte die ungehemmte Aufstiegsrate Respektlosigkeit und Manieren ein wenig. ;-)
@Andi $nachname du kannst auch gerne, immer ohne schauen, über einen Zebrastreifen gehen (in DE: Schutzweg?) nachdem du ja im Recht bist, und dich der Autofahrer ja nicht über den Haufen fahren darf, siehst du da ja sicher kein problem ..
Mac Gyver schrieb: > Der BMW war ja sicher nicht Mehrspurig ;-) Auf jeden Fall aber großspurig.
Uhu Uhuhu schrieb: > Mac Gyver schrieb: >> Der BMW war ja sicher nicht Mehrspurig ;-) > > Auf jeden Fall aber großspurig. Jetzt aber nur keinen Neid durchblicken lassen!
Vielleicht hatte der Wagen nur Probleme mit den Zündkabeln, so daß man die blauen Blitze durch den Kühlergrill sehen konnte.... ;-) MfG Paul
Martin Kreiner schrieb: > Andi $nachname schrieb: > >> Zur Erinnerung für die Unwissenden: Ein "Einsatz" liegt genau dann vor, >> wenn Blaulicht UND Martinshorn eingeschaltet sind. Die Karre kann >> blinken, flackern, zappeln und rundumleuchten so viel sie will, auch wie >> ein blau beleuchteter Blinkpuff aussehen, das ist aber noch kein Grund >> die Straße freizumachen. Erst wenn man zusätzlich noch das Martinshorn >> hört, muss man räumen. > > Zur Erinnerung: Der Oberkotzbrocken Andi macht so lange nicht Platz, bis > auch wirklich jeder durch das laute Horn belästigt wurde. Korrekt! > Einfach gleich platz machen, wie viele andere es auch machen und so das > Horn erst gar nicht eingeschaltet werden muss. Nein, soetwas kommt ihn > nicht in den Sinn. Nein, wozu auch. Im Gegensatz zu dir weiß ich, was der Unterschied zwischen Absatz 1 und Absatz 2 des § 38 der StVO ist. Bilde dich mal weiter! http://dejure.org/gesetze/StVO/38.html
Darf man dich jetzt als streitsüchtigen Klugscheißer bezeichnen?
Kara Benemsi schrieb: >>Ja, der deutsche Michel, im vorauseilenden Gehorsam wird die Spur >>geräumt, obwohl es keinerlei Grund gibt > > Google mal nach "Rechtsfahrgebot". Ah, da hat mal wieder jemand einen Begriff aufgeschnappt, hat aber keinen Plan vom Zusammenhang. Sag doch mal noch, was das Rechtsfahrgebot mit einem hinter mir fahrenden Blaublinker zu tun hat, wenn mein Überholprozess noch nicht abgeschlossen ist oder warum ich wegen einem hinter mir fahrenden Blaublinker schneller meine Spur wechseln sollte! Ich zitiere noch mal: "Ich bin ... möglichst schnell nach rechts ..." Warum sollte man dem Überholten in den Sicherheitsabstand fahren udn damit einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr einschließlich mehrmonatiger Führerscheinlosigkeit riskieren? Du hast keine Ahnung, aber davon ganz viel.
ist eh immer das selbe bei diesen "diskussionene"
jeder kanns selber natürlich am besten, und kennt die StvO am besten
alle andren haben sich gefälligst auch 100% daran zu halten
("Rechtsfahrgebot" usw.)
auch wenn man es SELBER nicht ganze SOO genau auslegt (man z.b. 20km/h
zu schnell fährt)
usw.
in wirklichkeit ist eben nicht alles Schwarz/Weiß
oft macht es gar keine Sinn sich 100% an die STVo zu halten (z.b. an
"überfüllten" Kreuzungen, würde man sonst NIE links abbigen können usw.
)
(dass es wie überall eben auch 5% Vollidioten gibt, ist eh klar, ..ist
nur die frage ob es so gesund ist, sich über jeden dieser deppen
aufzuregen..)
aber, wer sich bei einem einsatzfahrzeug mit blaulicht, anders verhält
als bei selbigem mit martinshorn gehört eindeuig zu den 5%..
weil er einfach nur absichtlich provozieren will, und genau das hat auf
der Straße nix verloren, ...
edit: auch für die Pationen IM auto ist das Martinshorn nicht wahnsinnig
berauschend...
@Andi @ § 38 Abs 1. hast den überhaupt gelesen da steht nur was man DARF, und nicht dass man das MUSS es ist also meist nur wegen ein paar blinder oder querulaten nötig, das martinshorn einzuschalten..
Andi $nachname schrieb: > Ja, der deutsche Michel, im vorauseilenden Gehorsam wird die Spur > geräumt, obwohl es keinerlei Grund gibt. > > Zur Erinnerung für die Unwissenden: Ein "Einsatz" liegt genau dann vor, > wenn Blaulicht UND Martinshorn eingeschaltet sind. Die Karre kann > blinken, flackern, zappeln und rundumleuchten so viel sie will, auch wie > ein blau beleuchteter Blinkpuff aussehen, das ist aber noch kein Grund > die Straße freizumachen. Erst wenn man zusätzlich noch das Martinshorn > hört, muss man räumen. > > Ja, ich weiß, oft genug fahren die ohne rum, gerade in Ortschaften. Aber > trotzdem, Vorrangrechte haben die Einsatzfahrzeuge nur dann, wenn sie > sowohl blinken als auch Krach machen, eins von beiden reicht nicht aus. > Wenn ein rundumleuchtendes Polizeifahrzeug einen Unfall baut, dann kann > sich der Fahrer NICHT auf Vorrangrechte berufen, wenn die Tröte aus war. Natürlich gibt es auch, nennen wir es mal "besondere Mitbürger" wie dich, die einfach aus Prinzip erst Platz machen, wenn man das Martinshorn einschaltet. Genau DAS ist typisch deutsch, beharren auf Gesetzestexte anstatt selbst mitdenken. Glücklicherweise gibt es immer noch ein paar Leute, die mitdenken, so dass man das Horn nur im Kreuzungsbreich einschalten muss. Aber klar, wenn jemand von Gesetzes keinen Vorrang hat, können manche auch selbst nicht so weit denken, wen vorzulassen. Andi $nachname schrieb: > Nein, wozu auch. Im Gegensatz zu dir weiß ich, was der Unterschied > zwischen Absatz 1 und Absatz 2 des § 38 der StVO ist. Bilde dich mal > weiter! > > http://dejure.org/gesetze/StVO/38.html Danke, bin Einsatzfahrer. Es ist aber natürlich gestattet, ein Einsatzfahrzeug vorzulassen, wenn der Fahrer nur blau fährt, um die Allgemeinheit nicht unnötig zu belästigen. Natürlich würde das ein Mindestmaß an sozialer Intelligenz voraussetzen. Ich hoffe mal, du legst die StVO immer so streng aus, fährst, exakt 50 im Ortsgebiet,... Andi $nachname schrieb: > wenn mein > Überholprozess noch nicht abgeschlossen ist oder warum ich wegen einem > hinter mir fahrenden Blaublinker schneller meine Spur wechseln sollte! Selbst wenn er mit vollem SoSi unterwegs ist, ist durchaus sinnvoll und erwünscht, dass du mit dem Spurwechsel wartest, bis du dabei nicht demjenigen auf der linken Spur in die Seite fährst. Hat der TS auch betont "möglichst schnell" statt "sofort". Setzt natürlich auch wieder ein gewisses Maß an eigenständigem Denken voraus. Andi $nachname schrieb: > Ich zitiere noch mal: "Ich bin ... möglichst schnell nach rechts ..." > Warum sollte man dem Überholten in den Sicherheitsabstand fahren udn > damit einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr einschließlich > mehrmonatiger Führerscheinlosigkeit riskieren? Wo hat er geschrieben, den sicherheitsabstand missachtet zu haben? Andi $nachname schrieb: > Du hast keine Ahnung, aber davon ganz viel. Nicht ein Geisterfahrer, hunderte. Leute wie dich kenne ich zu Genüge, die einfach grundsätzlich nicht mehr machen als unbedingt gefordert. Es fehlt ihnen eben jegliches eigenständiges Denken, um selbst festzustellen, was angebracht ist, sie brauchen eben klar formulierte Gesetzestexte (und reden dann auch noch von "vorauseilendem Gehorsam", weil es nicht in ihr Weltbild passt, dass Menschen etwas eigenständig machen, ohne dass es vorgeschrieben ist). Nur wenn sie das mal nicht haben, werden sie ganz schnell ganz klein. Solche Leute müssen ein armseliges Leben haben.
vn nn schrieb: > Genau DAS ist typisch deutsch, beharren auf Gesetzestexte anstatt selbst > mitdenken. Sagen wir mal so: es bedient ein gängiges Vorurteil über die Deutschen. In Wirklichkeit handelt es sich bei dieser Sorte aber nur um eine höchst unangenehme, aber sehr auffällige, winzige Minderheit von Vollidioten, die zu Hause nichts zu sagen haben und deswegen draußen, wenn sie sich nicht im Machtbereich des häuslichen - meist weiblichen - Despoten befinden, die Klappe ganz groß aufreißen, um zu demonstrieren, daß es sie auch noch gibt. Ein kluger Kopf hat denen ein sehr gelungenes Denkmal gesetzt: den Gartenzwerg.
Uhu Uhuhu schrieb: > Sagen wir mal so: es bedient ein gängiges Vorurteil über die Deutschen. Davon ist natürlich erstmal auszugehen, da ich nicht annehme, dass eine repräsentative Studie zu dem Thema existiert ;-)
Zum Thema Blaulicht und Martinshorn und Platz machen. http://www.youtube.com/watch?v=aVagfiinP5M Schönen Sonntag noch.
> Sagen wir mal so: es bedient ein gängiges Vorurteil über die Deutschen.
Ich nehme mal an, du warst weder in den USA noch hast du mit Amerikanern
zu tun gehabt.
Mac Gyver schrieb: > J. Ad. schrieb: >> hinter mit ein dicker BMW auftauchte, der links und rechts im >> Kühlergrill blaue Blinkleuchten montiert hatte. > > So in etwa: > http://www.bmw-security-vehicles.com/security_vehi... > ? Ja, das kommt gut hin. Die BMW-Seite macht auf mich den Eindruck "wir bauens schon mal ein, ob man benutzen darf ist uns wurscht". >> jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen > > Der BMW war ja sicher nicht Mehrspurig ;-) aber großspurig, haben aber andere schon geschrieben! P.S. Ich war ohnehin mit dem Überholen fertig, es war also keine große Aktion. Aber wenn man die Lichter sieht, denkt man natürlich sofort ui, mach mal schnell. Im Gegensatz zu so manchen Münchnern, die in ihrer Karre hocken und erst dann merken, dass sie ein wenig auf Seite fahren müssen, wenn der Krankenwagen schon direkt sireneheulend hinter ihnen steht, schau ich regelmäßig in den Rückspiegel.
J. Ad. schrieb: > Die BMW-Seite macht auf mich den Eindruck "wir bauens schon mal ein, ob > man benutzen darf ist uns wurscht". Ist auch bei jedem Sonderfahrzeughersteller so. Der Kunde hat sich selbst darum zu kümmern, dass er eine Blaulichtgenehmigung erhält (Österreich) bzw. das Fahrzeug als Einsatzfahrzeug anerkannt wird und dementsprechend in der Zulassung eingetragen wird. Der Hersteller kann grundsätzlich auch schwer wissen, ob du ein Blaulicht genehmigt bekommst.
Hallo Auch ein Rettungsfahrzeug sollte die Belaestigung anderer in Grenzen halten. Es ist ja manchmal auch gar nicht notwendig dauerhaft mit akustischem Sondersignal zu fahren. Besonders ist mir das in Ungarn aufgefallen. Dort scheinen die Rettungswagen gar keinen Schalter zum ausschalten zu haben. Da wird dann die ganze Zeit auf einer voellig freien Strasse "rum-siren´t". Das nervt wirklich. Gruss Asko.
Asko B. schrieb: > Auch ein Rettungsfahrzeug sollte die Belaestigung > anderer in Grenzen halten. Vor allem, wenn sie - wie hier - zum Ausrücken durch Wohngebiete fahren müssen, ist das sehr wünschenswert. Es gibt zwar immer mal wieder Notarzt- und Krankenwagenfahrer, die sich stur nach dem Buchstaben des Gesetzes verhalten, obwohl weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehemer auf der Straße ist, aber zum Glück sind die recht selten und nachts haben diese Typen entweder dienstfrei, oder es regen sich Spuren von übrig gebliebenem Mitgefühl für die Anwohner.
> Auch ein Rettungsfahrzeug sollte die Belaestigung > anderer in Grenzen halten. Wie bitte? Will man andere drauf hinweisen, dass ein Ausnahmezustand vorliegt wird oder nicht?? Wer wird überhaupt gestört? Fahrer, die Mittagsschläfchen halten? Da war ich in Schweinfurt auf der B27 die 4-spurig durch die Stadt führt. Dass auf der Gegenrichtung beide Spuren dicht waren, merkte ich zwar, aber dachte nichts. Ich war auf der rechten Spur, vor mir ein BMW mit Jugendlichen, der stand plötzlich. Ich dachte mir, die unterhalten sich in welches Freibad oder Fitnessstudio sie gehen und wollte vorbeiziehen. Aber dann kam auf der mittleren Spur (in Gegenrichtung) so ein blinkendes Einsatzfahrzeug entgegen OHNE Martinshorn. Da hätte ich beinahe eine ziemlich schlimme Kollision gehabt. Warum schalten diese Deppen ihr Martinshorn nicht ein? Man kann doch nicht auf der Gegenspur mit hoher Geschwindigkeit fahren nur mit dem Blaulicht??!!! (Warum der BMW die Situation mitgekommen weiß ich nicht, ich habe absolut nichts gesehen, es war auch Gegenlicht)
Jürgen W. schrieb: > (Warum der BMW die Situation mitgekommen weiß ich nicht, ich habe > absolut nichts gesehen, es war auch Gegenlicht) Haste deine Dröhnung zu laut aufgedreht, oder ein generelles Hörproblem?
Jürgen W. schrieb: > Wie bitte? > Will man andere drauf hinweisen, dass ein Ausnahmezustand vorliegt wird > oder nicht?? Möglicherweise will man aber nicht die ganze Anwohnerschaft darauf hinweisen. Und so lange man keine riskanten Aktionen durchführen muss, sollte Blaulicht alleine völlig reichen. Natürlich gibt es trotzdem immer wieder Leute, die es ignorieren. Jürgen W. schrieb: > Wer wird überhaupt gestört? Anwohner, der Patient,... Aber dir würde es sicher gefallen, wenn andauernd wer mit Dauerhorn vorbeifährt. Jürgen W. schrieb: > Warum schalten diese Deppen ihr Martinshorn nicht ein? Man kann doch > nicht auf der Gegenspur mit hoher Geschwindigkeit fahren nur mit dem > Blaulicht??!!! > (Warum der BMW die Situation mitgekommen weiß ich nicht, ich habe > absolut nichts gesehen, es war auch Gegenlicht) Da verweise ich mal auf Uhus Posting. Niemand fährt sowas ohne Horn. Aber vielleicht hast du es ja auch nicht gehört, oder es war schlichtweg so übersichtlich, dass es eigentlich auch ohne gegangen wäre (schließlich haben es andere auch mitbekommen). Was hättest du eigentlich getan, wenn der BMW stehengeblieben wäre, weil vor ihm irgendwas oder irgendwer auf der Sraße liegt/steht/geht, so ganz ohne SoSi? Überholst du immer ohne schauen?
>Aber vielleicht hast du es ja auch nicht gehört, Absolut nicht. Mein radio habe ich selten an, da daurberieselung ein Greuel für mich ist. >Überholst du immer ohne schauen? Auf einer 4 spurigen Straße mit baulich getrennten Fahrtrichtungen!?? Schauen wohin? Ob mir ein Geisterfahrer entgegenkommt oder in den Rückspiegel, ob mich gerae ein anderer überholt???
J. Ad. schrieb: > übergesiedelter Oberklasse-Moskauer Wann warst du das letzte Mal in Moskau?
Zum Thema: Falls Mch -> Nbg: das könnte auch einer der Quoten-Franken aus der Staatskanzlei gewesen sein, der dringend ins Wochenende wollte (und sein Begleitschutz)
Jürgen W. schrieb: > Auf einer 4 spurigen Straße mit baulich getrennten Fahrtrichtungen!?? > Schauen wohin? Ob mir ein Geisterfahrer entgegenkommt oder in den > Rückspiegel, ob mich gerae ein anderer überholt??? Sowohl als auch. Außerdem ist es ja nicht gerade abwegig, dass der Grund für das plötzliche Anhalten des Autos vor einem ein wie auch immer geartetes Hindernis sein könnte. Was nun verantwortungsloser ist, eine entgegen der Fahrtrichtung ohne Horn oder Spurwechsel bzw. Überholen, ohne zu wissen, ob die Fahrbahn frei ist, lässt sich diskutieren.
Jörg Wunsch schrieb: > J. Ad. schrieb: >> übergesiedelter Oberklasse-Moskauer > > Wann warst du das letzte Mal in Moskau? Fahren die nicht inzwischen lieber nach St. Moritz zum shoppen? ;-)
Man sollte vielleicht die Kirche im Dorf lassen. Es war nicht die Rede von einem Krankenwagen, Polizeiwagen oder Feuerwehr, sondern von einer Limousine, die für solch lebensrettenden Aufgaben tendetiell eher ungeeignet ist. Das erinnert mich massiv an die Zeiten nach der Grenzöffnung, als unsere Politiker die Sicherheit auf den ehemaligen Transitstrecken prisen (und dort überall die 100 liessen) während sie selbst in ganzen Kolonnen mit 200 über ebendiese Strassen geballert sind, um schneller wieder im schönen Bonn zu sein. Aber die waren ja soooo wichtig. Dann gab es ja auch schon Fälle, wo Politiker sich mit Blaulicht aus dem Stau gerettet haben, weil sie sonst eine Abstimmung verpasst hätten. Ich kann schon verstehen, dass man den einen oder anderen Politiker mit Allmachtsfantasien und Sparblaulicht mal ein bischen warten lässt. Und da würde ich mir auch ganz genau ansehen, ob die das alles gesetzeskonform machen. Sollen sie halt früher aufstehen, so wie alle anderen auch. Gruss Axel
Generell dürfte es doch um die Frage gegangen sein, ob solche Fahrzeuge in Deutschland zulässig sind und Wegerecht haben. Hierzu haben wir die bereits zitierte StVO und die Erkenntnis, dass diese Kennzeichnung von Sondereinsatzfahrzeugen unzureichend ist und das Martinshorn fehlte. Also genießt das Fahrzeug kein Wegerecht und hat sich, wie theoretisch alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, an die geltenden Bestimmungen der StVO zu halten. (auch an die Mindestabstände!) Da jedoch praktisch so gut wie keine Strafverfolgung bei allen Verkehrsdelikten, die nicht unmittelbar mit Todesopfern verknüpft sind, existiert, ist es praktisch aussichtslos, mit den Mitteln des Rechtsstaates gegen Verstöße dieser Art vorzugehen. Wenn man verrückt, naiv und einfältig genug ist, kann man es auf ein Kräftemessen mit diesen Leuten und einen Unfall ankommen lassen. Zumindest erfährt man dann, mit wem man es zu tun hat und was er sich noch alles leisten kann. Al Capones Auto hatte übrigens auch Sirene und Blaulicht.
Axel Laufenberg schrieb: > Man sollte vielleicht die Kirche im Dorf lassen. Es war nicht die Rede > von einem Krankenwagen, Polizeiwagen oder Feuerwehr, sondern von einer > Limousine, die für solch lebensrettenden Aufgaben tendetiell eher > ungeeignet ist. Das bezog sich rein auf die Argumentation "laut Gesetz muss ich erst Platz machen, wenn volles SoSi genutzt wird, deshalb denke ich selbst nicht so weit, evtl. vorher schon Platz zu machen". Blaulichtmissbrauch ist natürlich wieder eine andere Baustelle. Tex Avery schrieb: > Generell dürfte es doch um die Frage gegangen sein, ob solche Fahrzeuge > in Deutschland zulässig sind und Wegerecht haben. > Hierzu haben wir die bereits zitierte StVO und die Erkenntnis, dass > diese Kennzeichnung von Sondereinsatzfahrzeugen unzureichend ist und das > Martinshorn fehlte. Auf der Autobahn nicht dauernd mit Martinshorn zu fahren, ist durchaus gängige Praxis und völlig legal. § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (2) *Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und* nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, *bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.* Tex Avery schrieb: > an die geltenden Bestimmungen der > StVO zu halten. (auch an die Mindestabstände!) An diese hat sich jedes Einsatzfahrzeug ohnehin in jedem Fall zu halten.
Wenn auf dem Auto sowas wie "Autobahnpolizei Köln" K-BRA 11 gestanden hätte, hätte man sich gleich mal nach dem Tanklaster, dem Autotransporter und dem Campingwagen umsehen können.
Gast
#3206865
Andi $nachname schrieb: > Kara Benemsi schrieb: >> Google mal nach "Rechtsfahrgebot". > > Ah, da hat mal wieder jemand einen Begriff aufgeschnappt, hat aber > keinen Plan vom Zusammenhang. Sag doch mal noch, was das Rechtsfahrgebot > mit einem hinter mir fahrenden Blaublinker zu tun hat, wenn mein > Überholprozess noch nicht abgeschlossen ist oder warum ich wegen einem > hinter mir fahrenden Blaublinker schneller meine Spur wechseln sollte! Nur deswegen, weil sich für das (vermutliche) Einsatzfahrzeug durch einen Überhohlvorgang eines Fahrers vor ihm eine Verzögerung von einem unteren zweistelligen Sekundenbetrag ergibt, wird sich sicher nichts am Ausgang des Einsatzes ändern. Allerdings war von einem Überhohlvorgang ja auch nie die Rede. Problematisch sind eher diese Dauer-Linksfahrer, meistens Lenker einer sogenannten "Premium-Marke", die glauben, sie hätten die 2. und 3. Spur gepachtet. Meistens sind diese Personen notorische Drängler, fahren mit unangepasst hoher Geschwindigkeit und zeichnen sich durch das sogenannte "Aufblinken" aus. Und die sollten sehr wohl 'mal nachgucken, was das "Rechtsfahrgebot" bedeutet. Ein dauerhaftes Fahren auf den linken Spuren ist nämlich kein mehrfaches Überholen, vielmehr asoziales Verhalten. Und eine freie Fahrstreifenwahl gibt es meines Wissens nur innerhalb geschlossener Ortschaften oder im kolonnenmäßigen Verkehr. > Ich zitiere noch mal: "Ich bin ... möglichst schnell nach rechts ..." > Warum sollte man dem Überholten in den Sicherheitsabstand fahren udn > damit einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr einschließlich > mehrmonatiger Führerscheinlosigkeit riskieren? War denn davon die Rede? "Möglichst schnell" bedeutet in meiner Welt "so schnell wie möglich, aber unter Einhaltung der technischen, rechtlichen und unter Sicherheitsgesichtspunkten gebotenen Erfordernisse". Ansonsten hätte er ja wohl "sofort nach rechts..." geschrieben. > Du hast keine Ahnung, aber davon ganz viel. Und Du bist wohl Fahrer einer sogenannten "Premiummarke", Drängler, Raser, notorischer Linksfahrer und "Aufblender", stimmts? Also ein Sicherheitsrisiko im Strassenverkehr, der vorsorglich die Fahrerlaubnis entzogen werden sollte :-p NOR
Mal als Advocatus Diaboli auftretend: Volkswirtschaftlich betrachtet kann eine Bevorzugung von Grosskopfeten durchaus sinnvoll sein. Denn wenn die (bzw. manche davon) irgendwo unproduktiv im Stau stehen geht mehr Geld den Bach runter, als wenn die Putze erst eine halbe Stunde später die Mülleimer im Büro lehrt. Ausserdem verwenden sie sonst Hubschrauber oder Jet, und die sind nun wirklich teuer. Andererseits gibt da natürlich viele Exemplare, denen man wünscht, sie würden in ihrer gesamten Amtszeit bloss im Stau stehen. Im Funkloch. ;-)
A. K. schrieb: > Mal als Advocatus Diaboli auftretend: Volkswirtschaftlich > betrachtet > kann eine Bevorzugung von Grosskopfeten durchaus sinnvoll sein. Denn > wenn die (bzw. manche davon) irgendwo unproduktiv im Stau stehen geht > mehr Geld den Bach runter, als wenn die Putze erst eine halbe Stunde > später die Mülleimer im Büro lehrt. Ausserdem verwenden sie sonst > Hubschrauber oder Jet, und die sind nun wirklich teuer. > > Andererseits gibt da natürlich viele Exemplare, denen man wünscht, sie > würden in ihrer gesamten Amtszeit bloss im Stau stehen. Im Funkloch. ;-) Nun, ich gehe von diesem Gegenteil aus: dass von einem im Stau stehenden Politiker (ohne Handy) noch die geringste Gefahr ausgeht! Am Ziel der Raserfahrt angekommen werden doch gleich wieder Millionen versprochen und Wahlkampfreden geschwungen.
vn nn schrieb: > Danke, bin Einsatzfahrer. Es ist aber natürlich gestattet, ein > Einsatzfahrzeug vorzulassen, wenn der Fahrer nur blau fährt, um die > Allgemeinheit nicht unnötig zu belästigen. Das Martinshorn hat man euch nicht zu Dekorationszwecken eingebaut! Es ist nun mal da Aufmerksamkeit zu erlangen und bei Gefahr geht die Aufmerksamkeit dem Ruhebedürfnis vor. Wenn dir das nicht klar ist sollte man dich nie wieder als Einsatzfahrer zulassen und deine Küchenmöbel müssten mal auf Geschirrminderbestand überprüft werden! Ich habe Ende der 90er Jahre eine nahestehende Bekannte, sie war damals noch in Ausbildung, also keine 20 Jahre alt, verloren, weil sie bei grün in eine Kreuzung eingefahren ist und dann von einem nur mit Blaulicht bewaffneten Notarztgeschoss gerammt worden ist. Der Notarztes ist ihr in die Fahrertür gedonnert, ihr Auto quer durch die Kreuzung geschubbst. Der Notarzt war ja jetzt quasi schon da, aber sie war auf der Stelle tot. Vor Gericht meinte der Notarzt, er sei doch wegen des Blaulichts gut genug zu sehen gewesen und sie hätte nicht in die Kreuzung einfahren dürfen. Zum Glück hat sich das Gericht dieser Meinung nicht angeschlossen! Er ist jetzt vorgestraft. Als Einsatzfahrer muss dir klar sein, dass du um so mehr Aufmerksamkeit brauchst und um so mehr auf die anderen Verkehrsteilnehmer achten musst, je mehr du von den "Normalfahrregeln" abweichst. Zu glauben, man könne auf das Martinshorn verzichten, weil man ja dank Geblinke gut genug zu sehen ist, ist einfach nur dumm. Mein Blick ist jedenfalls nach vorn gerichtet und ich schaue nur dann bewusst nach hinten, wenn es nötig ist (beispielsweise wenn ich einen Spurwechsel vorhabe). > Natürlich würde das ein > Mindestmaß an sozialer Intelligenz voraussetzen. > Ich hoffe mal, du legst die StVO immer so streng aus, fährst, exakt 50 > im Ortsgebiet,... Ich weiß dass mein Tacho zu wenig anzeigt, deshalb fahre ich immer 50, auch wenn mein Tacho mehr anzeigt. > Leute wie dich kenne ich zu Genüge, Solche überheblichen Einsatzfahrer kenne ich auch zur Genüge. > die einfach grundsätzlich nicht mehr > machen als unbedingt gefordert. Und ihr Einsatzfahrer denkt auch ihr habt die Straße gepachtet und alle anderen Verkehrsteilnehmer haben nichts anderes zu tun, als nach blinkenden Fahrzeugen Ausschau zu halten.
Norbert M. schrieb: > Und Du bist wohl Fahrer einer sogenannten "Premiummarke", Na klar. Auf meiner Busflotte steht Solaris, auf meiner U-Bahn steht der Schriftzug "Siemens" und mein Fahrrad ist von "Lizzard" gebaut. Echte "Premiummarken" eben! > Drängler, > Raser, notorischer Linksfahrer Ja, vor allem mit dem Bus fahre ich nur links. Auf der Busspur! > und "Aufblender", stimmts? Ja, selbstverständlich. Ich habe mir extra einen 2-kW-Fernscheinwerfer ans Fahrrad gebaut, damit ich alles wegblenden kann.
Andi $nachname schrieb: > Das Martinshorn hat man euch nicht zu Dekorationszwecken eingebaut! > [...blahfasel...] > Mein Blick ist jedenfalls nach vorn > gerichtet und ich schaue nur dann bewusst nach hinten, wenn es nötig ist > (beispielsweise wenn ich einen Spurwechsel vorhabe). Dass die verwendung des Martinshornes (auch gesetzlich) nicht unbedingt nötig ist, bezog sich ausdrücklich nicht auf durchsetzen der Sonderrechte z.B. in Kreuzungen, also komm mal runter. Nebenbei solltest du in der Fahrschule gelernt haben, dass der gelegetliche Blick in den Spiegel durchaus angebracht ist. Andi $nachname schrieb: > Ich weiß dass mein Tacho zu wenig anzeigt, deshalb fahre ich immer 50, > auch wenn mein Tacho mehr anzeigt. Erstens ist ein Tacho, der zu wenig anzeigt, unzulässig, zweitens ergibt die Aussage keinen Sinn. Andi $nachname schrieb: >> Leute wie dich kenne ich zu Genüge, > > Solche überheblichen Einsatzfahrer kenne ich auch zur Genüge. Überheblich? Begründung? Weil ich davon ausgehe, dass Leute auch eigenständig so weit denken können, einem Fahrzeug, das offensichtlich im Einsatz ist, Platz zu machen, ohne es per lautstarkem SoSi erzwingen zu müssen? Andi $nachname schrieb: > Und ihr Einsatzfahrer denkt auch ihr habt die Straße gepachtet und alle > anderen Verkehrsteilnehmer haben nichts anderes zu tun, als nach > blinkenden Fahrzeugen Ausschau zu halten. Wo liest du das? Wenn du schlicht nicht bemerkst, dass hinter dir jemand mit Blaulicht unterwegs ist, ist das eine Sache, aber aus Prinzip nicht Platz zu machen, nur weil du rechtlich nicht verpflichtet bist, eine ganz andere.
Andi $nachname schrieb: > ... Mein Blick ist jedenfalls nach vorn > gerichtet und ich schaue nur dann bewusst nach hinten, wenn es nötig ist > Bitte, bitte, tue uns allen einen Gefallen und gib Deinen Führerschein ab. Solche Leute braucht es nicht im Strassenverkehr. Gruss Axel
Andi $nachname schrieb: > Mein Blick ist jedenfalls nach vorn > gerichtet und ich schaue nur dann bewusst nach hinten, wenn es nötig ist dann darfst du dich aber über eine lichthupe von hinten nicht wirklich beschweren, hm?
Nicht Lichthupe. Tröööt. Er reagiert doch nur akustisch.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich mir dann beim nächsten Mal einfach die Nummer merke. Kein Problem mit rechts rüber fahren. Kein Problem mit dicke Autos vorbeilassen.
vn nn schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> Das Martinshorn hat man euch nicht zu Dekorationszwecken eingebaut! >> [...blahfasel...] >> Mein Blick ist jedenfalls nach vorn >> gerichtet und ich schaue nur dann bewusst nach hinten, wenn es nötig ist >> (beispielsweise wenn ich einen Spurwechsel vorhabe). > > Dass die verwendung des Martinshornes (auch gesetzlich) nicht unbedingt > nötig ist, Doch ist es! Deine Lesekompetenz scheint zu rosten. Ich habe NUR Fahrzeugen Platz zu machen, die mit Blaulicht UND Martinshorn unterwegs sind. Der Gesetzgeber schreibt dazu explizit "zusammen mit". Dass du mit nur Blaulicht im Einsatz bist interessiert mich nicht die Bohne,Platz mach ich dir deswegen nicht (beispielsweise einspurig und bei Gegenverkehr). > bezog sich ausdrücklich nicht auf durchsetzen der > Sonderrechte Auf was denn dann? > Nebenbei solltest du in der Fahrschule gelernt haben, dass der > gelegetliche Blick in den Spiegel durchaus angebracht ist. Wozu? Nenn mir mal einen Grund, was mich der Drängler hinter mir interessieren sollte. Ich fahre normal, überzeuge mich also vor dem Spurwechsel vom hinteren Verkehr und nach dem Überholen fahr ich auch wieder nach rechts rüber (da kuckt man halt auch wieder nach hinten) und eine Asphaltbremse bin ich auch nicht. Aber warum sollte ich sonst hinten raus schauen, wenn ich nicht gerade rückwärts oder mit dem Trekker (langsam) fahre? > Andi $nachname schrieb: >> Ich weiß dass mein Tacho zu wenig anzeigt, deshalb fahre ich immer 50, >> auch wenn mein Tacho mehr anzeigt. > > Erstens ist ein Tacho, der zu wenig anzeigt, unzulässig, zweitens ergibt > die Aussage keinen Sinn. Ich korrigiere meine Aussage: >> Ich weiß dass mein Tacho zu viel anzeigt, deshalb fahre ich immer 50, >> auch wenn mein Tacho mehr anzeigt. Stichwort: Tachovorlauf. > Andi $nachname schrieb: >>> Leute wie dich kenne ich zu Genüge, >> >> Solche überheblichen Einsatzfahrer kenne ich auch zur Genüge. > > Überheblich? Begründung? Weil ich davon ausgehe, dass Leute auch > eigenständig so weit denken können, einem Fahrzeug, das offensichtlich > im Einsatz ist, Platz zu machen, Ganz einfach: Wenn kein Martinshorn, dann mach ich keinen Platz. > Andi $nachname schrieb: >> Und ihr Einsatzfahrer denkt auch ihr habt die Straße gepachtet und alle >> anderen Verkehrsteilnehmer haben nichts anderes zu tun, als nach >> blinkenden Fahrzeugen Ausschau zu halten. > > Wo liest du das? Wenn du schlicht nicht bemerkst, dass hinter dir jemand > mit Blaulicht unterwegs ist, ist das eine Sache, aber aus Prinzip nicht > Platz zu machen, nur weil du rechtlich nicht verpflichtet bist, eine > ganz andere. Solang ich kein Martinshorn höre muss ich keinen Platz machen. Da kannst du jetzt lang rummeckern und wie ein HB-Männchen hochgehen, ändern wirst du (oder sonstwer) daran nichts. Dass der durchschnittliche deutsche Michel im vorauseilenden Gehormsan zur Seite springt impliziert nicht, dass ich mich genauso lemminghaft verhalten werde. Ebensowenig fahre ich nicht wegen eines blinkenden lauten Fahrzeuges rechts ran und halte ungeachtet der Verkehrssituation immer an, wie das der Durchschnittsossi macht, weil es in der DDR Pflicht war.
> Nenn mir mal einen Grund, was mich der Drängler hinter mir interessieren sollte.
Wenn ein Drängler hinter mir war, hatte ich die Angewohnheit, das
Bremspedal leicht anzutippen, damit die Bremsleuchten hinten angehen,
aber der Wagen nicht verzögert.
Habe mich köstlichst amüsiert, wie dann der Drängler "ins Eisen
gestiegen ist", d.h. eine Vollbremsung hingelegt hat.
Nur einmal hatte das ein Nachspiel: der Hintermann wollte sich rächen.
Seitdem mache ich das nicht mehr, ich schalte nur noch das
Nebelschlusslicht ein.
Andi $nachname schrieb: > Solang ich kein Martinshorn höre muss ich keinen Platz machen. Da kannst > du jetzt lang rummeckern und wie ein HB-Männchen hochgehen, ändern wirst > du (oder sonstwer) daran nichts. Mit anderen Worten: Menschen mit Gehörschaden müssen nach Deinem Rechtsverständnis dem Straßenverkehr fernbleiben, weil sie dem Gesetz nicht Folge leisten können. Wenn Du es mal erlebst, daß einer aus Deinem Umfeld draufgeht weil die Hilfe hinter Leuten wie Dir steckenblieb, würden mich Deine Worte dazu interessieren. Gab es für Leute mit seltsamen Ansichten nicht den MPU Test? Sollte bei einigen zur Pflicht werden. Gesetzlich natürlich, damit sich da niemand drücken kann...
Der Mhh schrieb: > Gab es für Leute mit seltsamen Ansichten nicht den MPU Test? Sollte bei > einigen zur Pflicht werden. Gesetzlich natürlich, damit sich da niemand > drücken kann... Halblang. Wer sich buchstabengetreu korrekt verhält, ohne normale soziale Kooperation auch nur in Erwägung zu ziehen, dem antwortet man entsprechend. Also wenn so jemand fragt, ob man ihm die Uhrzeit mitteilen könne, dann sagt man "ja" und geht kommentarlos weiter. Wenn er sich drüber aufregen sollte, dass exakt mit dem Ortsschild geblitzt wird, dann fragt man zurück, ob das denn verboten sei. Da gibts 1001 Möglichkeiten.
Das war von mir nicht als Beleidigung gemeint. Die Verantwortung beim Führen von Kraftfahrzeugen setzt ein Höchstmaß an sozialem Verhalten voraus. Und man sieht genug Leute in ihren Fahrzeugen, die dieser nicht gerecht werden. Ab einem gewissen festzustellendem Punkt sollten Egozentriker vom Spiel ausgeschlossen werden. Das dient dem Schutz seiner selbst und viel wichtiger: dem Schutz all der Anderen.
> setzt ein Höchstmaß an sozialem Verhalten voraus
Ja, sicher.
Die Hupe wird nur bei Gefahren eingesetzt. AUF KEINEN FALL in einem
Hochzeitskonvoi. Die Anwohnen könnten ja gestört werden.
Nach einem EM/WM-Endspiel niemals im Autokonvoi durch die Straßen
fahren. Nur im flüstern feiern.
Bei Nebel steigen diese sozialen Leute erst aus und messen mit dem 100m
- Band die Sichtweite. Man könnte ja die anderen Fahrer blenden ...
Andi $nachname schrieb: >> Überheblich? Begründung? Weil ich davon ausgehe, dass Leute auch >> eigenständig so weit denken können, einem Fahrzeug, das offensichtlich >> im Einsatz ist, Platz zu machen, > > Ganz einfach: Wenn kein Martinshorn, dann mach ich keinen Platz. Weisst Du was, schreib einfach nicht mehr "typisch deutsch" in deinen Texten. Zum Glück ist das was Du hier wieder einmal abwirfst auch nicht "typisch-Deutsch". So einen ignoranten Dickschädel gibt es in allen Kulturen. Zum Glück prozentual eher wenige. Schonmal nachgedacht, dass z.B. bei dem zuerst geschilderten Fall auf der Autobahn kein zusätzliches Martinshorn notwendig sein sollte, da kein Sonderwegerrecht in Anspruch genommen wird? Die zeigen Dir mit dem warnenden Blauchlicht nur ganz simpel an, dass sie überholen wollen (was ja erlaubt ist) und im Sinne von StVO §1 solltest Du auch so handeln. Oder bist Du der Rudi mit dem gelben Nummernschild?
Jürgen W. schrieb: >> setzt ein Höchstmaß an sozialem Verhalten voraus > > Ja, sicher. > Die Hupe wird nur bei Gefahren eingesetzt. AUF KEINEN FALL in einem > Hochzeitskonvoi. Die Anwohnen könnten ja gestört werden. > Nach einem EM/WM-Endspiel niemals im Autokonvoi durch die Straßen > fahren. Nur im flüstern feiern. > Bei Nebel steigen diese sozialen Leute erst aus und messen mit dem 100m > - Band die Sichtweite. Man könnte ja die anderen Fahrer blenden ... Doch nicht solcher Kleinkram. Ich werde dich im Straßenverkehr nicht töten und Dich auch nicht schädigen. Nicht mehr belästigen/ stören setzt die Abschaffung von Straßenverkehr voraus.
Andi $nachname schrieb: > Doch ist es! Deine Lesekompetenz scheint zu rosten. Ich habe NUR > Fahrzeugen Platz zu machen, die mit Blaulicht UND Martinshorn unterwegs > sind. Der Gesetzgeber schreibt dazu explizit "zusammen mit". Dass du > mit nur Blaulicht im Einsatz bist interessiert mich nicht die > Bohne,Platz mach ich dir deswegen nicht (beispielsweise einspurig und > bei Gegenverkehr). Schön, wie du alles verdrehst. Dass du bei Blaulicht alleine nicht Platz machen musst, aber bei vorhandensein von gesundem Menschenverstand herzlichst dazu eingeladen bist, ist genau das, was ich bereits die ganze Zeit schreibe. Natürlich machst du nichts, solange du nicht gesetzlich dazu verpflichtet bist, denn das würde doch tatsächlich erkennen lassen, dass du mitdenkst. Dauerhauft mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs zu sein könnte sogar durchaus als Lärmbelästigung ausgelegt werden, schließlich ist das nur dann nötig, wenn man seinen Vorrang durchsetzen muss. Andi $nachname schrieb: > Ganz einfach: Wenn kein Martinshorn, dann mach ich keinen Platz. Eben, kein Ansatz selbstständigen Denkens vorhanden. Was der Gesetzgeber nicht explizit vorschreibt, wird nicht gemacht. Soviel zu Obrigkeitshörig. Andi $nachname schrieb: > Solang ich kein Martinshorn höre muss ich keinen Platz machen. Da kannst > du jetzt lang rummeckern und wie ein HB-Männchen hochgehen, ändern wirst > du (oder sonstwer) daran nichts. Dass der durchschnittliche deutsche > Michel im vorauseilenden Gehormsan zur Seite springt impliziert nicht, > dass ich mich genauso lemminghaft verhalten werde. Ich wäre auch nicht davon ausgegangen, dass man dich zum mitdenken bewegen kann. Was es nun mit vorauseilendem Gehorsam oder lemminghaftem Verhalten zu tun haben soll, wenn man etwas mal macht, ganz ohne dazu verpflichtet zu sein, einfach, weil man merkt "halt, das wäre jetzt eventuell angebracht, dann muss er das Martinshorn nicht einschalten, um mein Ausweichen zu erzwingen", sei dahingestellt. Der Mhh schrieb: > Gab es für Leute mit seltsamen Ansichten nicht den MPU Test? Sollte bei > einigen zur Pflicht werden. Gesetzlich natürlich, damit sich da niemand > drücken kann... Gibt genug Leute, die dem Verkehrspsychologen erzählen, sie machen grundsätzlich nur das, was sein muss, und würden nie aus freien Stücken mal nachgeben. Ergebnbnis ist dann, dass die Nachschulung widerholt werden darf, oder auch die Berechtigung für Blaufahren von ihm eben nicht abgesegnet wird.
Andi $nachname schrieb: > Solang ich kein Martinshorn höre muss ich keinen Platz machen. Da kannst > du jetzt lang rummeckern und wie ein HB-Männchen hochgehen, ändern wirst > du (oder sonstwer) daran nichts. Dass der durchschnittliche deutsche > Michel im vorauseilenden Gehormsan zur Seite springt impliziert nicht, > dass ich mich genauso lemminghaft verhalten werde. Nun ja, wenn ich hier an München denke. Da hört man oft ein oder zwei Sekunden das Martinshorn und sieht dann z. B. im Rückspiegel, dass da ein Notarztwagen herannaht. Sich Gedanken zu machen, wie man da am besten ne Rettungsgasse machen könnte, finde ich schon ganz hilfreich, auch wenn der Notarztwagen zur Schonung von Insassen und Anwohnern das Martinshorn wieder ausgeschaltet haben und ein paar 100 Meter "ohne" fahren. Natürlich MUSS da keiner Platz machen. Im Gegenteil, man könnte sogar noch dicht auffahren, dass man garantiert keinen Platz mehr zum andenRandfahren hat. Dann kommt man zwar erst ins Schwitzen, wenn der Sanka hinter einem nicht weiterkommt. Aber man hat Recht gehabt! Wenn du schon den deutschen Michael zitierst: Etwas zu tun nur um Recht zu haben passt auch ganz dazu!
Jürgen W. schrieb: > Wenn ein Drängler hinter mir war, hatte ich die Angewohnheit, das > Bremspedal leicht anzutippen, damit die Bremsleuchten hinten angehen, > aber der Wagen nicht verzögert. Das ist behördlicherseits umstritten. > Seitdem mache ich das nicht mehr, ich schalte nur noch das > Nebelschlusslicht ein. Und das erst recht.
Jürgen W. schrieb: > Die Hupe wird nur bei Gefahren eingesetzt. AUF KEINEN FALL in einem > Hochzeitskonvoi. Die Anwohnen könnten ja gestört werden. > Nach einem EM/WM-Endspiel niemals im Autokonvoi durch die Straßen > fahren. Nur im flüstern feiern. > Bei Nebel steigen diese sozialen Leute erst aus und messen mit dem 100m > - Band die Sichtweite. Man könnte ja die anderen Fahrer blenden ... Es gibt ja auch Ausnahmen, das ist ja nicht gerade alltäglich. Aber beispielsweise auf seinem Vorrang beharren und einfach weiterfahren, obwohl man merkt, dass der andere eventuell nicht mehr rechtzeitg bremsen kann (auch wenn er es lt. StVO müsste) ist schlichtweg asozial und führt nicht umsonst zum sofortigen durchrasseln bei jeder Fahrprüfung. Klaus I. schrieb: > Schonmal nachgedacht, dass z.B. bei dem zuerst geschilderten Fall auf > der Autobahn kein zusätzliches Martinshorn notwendig sein sollte, da > kein Sonderwegerrecht in Anspruch genommen wird? Die zeigen Dir mit dem > warnenden Blauchlicht nur ganz simpel an, dass sie überholen wollen (was > ja erlaubt ist) und im Sinne von StVO §1 solltest Du auch so handeln. Da er wohl einfach auf der linken Spur bleiben würde, sobald er Blaulicht hinter sich bemerkt, wäre der Fahrer hinter ihm wohl erst wieder gezwungen, mit vollem SoSi entweder sein Ausweichen zu erzwingen oder rechts zu überholen. Rufus Τ. Firefly schrieb: > Das ist behördlicherseits umstritten. Nur rein aus persönlichem Interesse (ich mag auch keine Drängler): Quelle? Nur die Bremsleuchten kurz aufblinken zu lassen, ist ja grundsätzlich kein unnötiges, gefährliches Bremsmanöver. Zumal es ja im Endeffekt recht schwer nachzuweisen wäre, ob ich nicht vielleicht für einen Sekundenbruchteil geglaubt habe, da würde was auf die Straße laufen.
vn nn schrieb: > Nur rein aus persönlichem Interesse (ich mag auch keine Drängler): > Quelle?
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Quelle: http://www.rastuewe.de/rechtsgebiete/verkehrsrecht/verkehrsstrafrecht/noetigungimstraenverkehr240stgb.html
Klaus I. schrieb: > > Schonmal nachgedacht, dass z.B. bei dem zuerst geschilderten Fall auf > der Autobahn kein zusätzliches Martinshorn notwendig sein sollte, da > kein Sonderwegerrecht in Anspruch genommen wird? Die zeigen Dir mit dem > warnenden Blauchlicht nur ganz simpel an, dass sie überholen wollen (was > ja erlaubt ist) und im Sinne von StVO §1 solltest Du auch so handeln. > Oder bist Du der Rudi mit dem gelben Nummernschild? Das war ja meine Frage, ob sich jetzt JEDER mal so eben ne Blaulichtdisco hinter den Kühlergrill klemmen darf um einfach anzuzeigen, dass man überholen will. Oder ob sich da einer nen (aus meiner Sicht verbotenen) Scherz gemacht hat, um den "kleinen Mann auf der Straße" möglichst schnell nach rechts zu bekommen. Gerade bei Beleuchtungsfragen ist doch die STVZO (wie auch immer) doch recht pingelig. Fußschwellerbeleuchtung, Unterbodenlicht, LED-Lampen etc. sind ja in der Regel NICHT für den Bereich der STVZO zugelassen.
J. Ad. schrieb: > Das war ja meine Frage, ob sich jetzt JEDER mal so eben ne > Blaulichtdisco hinter den Kühlergrill klemmen darf um einfach > anzuzeigen, dass man überholen will. vn nn schrieb: > Der Kunde hat sich > selbst darum zu kümmern, dass er eine Blaulichtgenehmigung erhält > (Österreich) bzw. das Fahrzeug als Einsatzfahrzeug anerkannt wird und > dementsprechend in der Zulassung eingetragen wird. Der Hersteller kann > grundsätzlich auch schwer wissen, ob du ein Blaulicht genehmigt > bekommst. Einbauen darf es sich jeder, nur ist die Frage, ob du einen Grund vorweisen kannst, damit du es auch eingetragen bekommst. Und ohne Zulassung keine Teilnahme am Straßenverkehr. Bei allem, was mit wichtigeren Politikern zu tun hat, ist die Zulassung sehr wahrscheinlich, siehe §38 StVO, Absatz 2, Ende des Satzes. Benutzung außerhalb eines Konvois ist allerdings mehr als fragwürdig. Rufus Τ. Firefly schrieb: > vn nn schrieb: >> Nur rein aus persönlichem Interesse (ich mag auch keine Drängler): >> Quelle? > Wer dem dicht Auffahrenden einen kurzen Adrenalin-Kick "gönnen" > will, indem er auf die Bremse tritt, der handelt > - ohne Probleme - absichtlich. > > Quelle: > > http://www.rastuewe.de/rechtsgebiete/verkehrsrecht/verkehrsstrafrecht/noetigungimstraenverkehr240stgb.html Nur schneidet sich damit der Drängler ins eigene Fleisch, denn zusätzlich zum unterschreiten des vorg. Abstandes werde ich mich dann auch mal durch ihn genötigt fühlen.
Norbert M. schrieb: > Allerdings war von einem Überhohlvorgang ja auch nie die Rede. Sowas gibts ja auch gar nicht... Jürgen W. schrieb: > Seitdem mache ich das nicht mehr, ich schalte nur noch das > Nebelschlusslicht ein. Dann sollte deine Karre am besten sofort die Drehzahl von sich aus soweit reduzieren, dass du nur noch 50km/h fahren kannst. Denn Nebelschlussleuchte = max. 50m Sichtweite. Und bei 50m Sichtweite gilt max. 50km/h. vn nn schrieb: > Nur schneidet sich damit der Drängler ins eigene Fleisch, denn > zusätzlich zum unterschreiten des vorg. Abstandes werde ich mich dann > auch mal durch ihn genötigt fühlen. Nur darfst du dann von dir aus nicht per Bremspedal oder wieauchimmer "Zurücknötigen". Bau stattdessen eine Kameraatrappe hinten vors Rückfenster und der Drängler wird sich ausreichend überwacht vorkommen...
Aber lese mal den letzten Satz unter 1. Ausbremsen auf der verlinkten Seite. > Das bloße Aufleuchtelassen der Bremslichter (ohne tatsächliches > Abbremsen des Fahrzeugs) stellt keine Gewalteinwirkung dar (OLG Köln, > NZV 1997, 318.).
Stephan I. schrieb: > stellt keine Gewalteinwirkung dar Ist für eine Nötigung denn Gewalteinwirkung erforderlich?
Uhu schrub:
>Ist für eine Nötigung denn Gewalteinwirkung erforderlich?
Nein, eine Gewalteinwirkung ist bei einer Nötigung nicht nötig.
;-)
M;fG Paul
Eben...
Stephan I. schrieb: > Aber lese mal den letzten Satz unter 1. Ausbremsen auf der verlinkten > Seite. Das ist mir zwar auch aufgefallen, aber es bewegt sich so nah am/im Dunstkreis der Nötigung, daß hier bereits ein einfaches Aussage-gegen-Aussage genügt, um aus einem Antippen der Bremse eine kräftige Bremsung zu machen -- Zeugen sind oft die schlechtesten Zeugen. Erstaunlich finde ich in diesem Zusammenhang die Zeitdauer, die man auch bei Geschwindigkeiten von deutlich über 100 km/h Minimalabstände im 5m-oder-darunter-Bereich durch Drängler hinnehmen muss, bevor das als Nötigung gilt -- bis zur einer Viertelminute!
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Erstaunlich finde ich in diesem Zusammenhang die Zeitdauer, die man auch > bei Geschwindigkeiten von deutlich über 100 km/h Minimalabstände im > 5m-oder-darunter-Bereich durch Drängler hinnehmen muss, bevor das als > Nötigung gilt -- bis zur einer Viertelminute! Interessant - die Dauer ist schon recht lang. Ich nehme an, man möchte damit die Fälle ausfiltern, bei denen Leute z.B. hinter ein anderes Fahrzeug ausscheren weil sie sonst nicht rauskommen, merken "Oh, war wohl doch zu knapp" und sich dann zurückfallen lassen. Das ist mir auch schon passiert. Meist rutsche ich bei echter Nötigung einfach etwas tiefer in den Sitz, so dass ich den Drängler nicht mehr in den Rückspiegeln sehe. Dann hält man das halbwegs aus. Ansonsten werde ich wirklich nervös und empfinde solche Situationen als echten Stress :-( Zur Pedanterie (Platz machen nur bei Horn und Blinken): Der Straßenverkehr funktioniert überhaupt nur, wenn alle irgendwann auf andere Rücksicht nehmen, egal, was die Gesetzeslage sagt. Ich hatte neulich im Kreisel auch einfach das Glück, dass der andere schnell reagiert hat - sonst hätte der mir in der Fahrerseite gehangen. War ganz klar meine Schuld. Eine entschuldigende (und hier dankbare) Geste hilft da viel. In anderen Situationen habe ich eben aufgepasst und nicht auf meinem Recht bestanden. Irgendwie wollen letztendlich doch nur alle heil irgendwo ankommen ...
vn nn schrieb: > Nur rein aus persönlichem Interesse (ich mag auch keine Drängler): > Quelle? > Nur die Bremsleuchten kurz aufblinken zu lassen, ist ja grundsätzlich > kein unnötiges, gefährliches Bremsmanöver. Zumal es ja im Endeffekt > recht schwer nachzuweisen wäre, ob ich nicht vielleicht für einen > Sekundenbruchteil geglaubt habe, da würde was auf die Straße laufen. Dafür gibt es Scheibenwaschanlagen. In so einer Situation mal gründlich die Windschutzscheibe gereinigt, macht dem Drängler schon meistens klar, dass er irgendwie doch ein bischen dicht dran ist, wenn sein Auto dabei komplett mit eingenebelt wird. Die Gefährdung anderer müsste sich dabei im Rahmen halten. Die anderen lässt man aus purem Selbstschutz ganz schnell vorbei. Gruss Axel
Chris D. schrieb: > Der Straßenverkehr funktioniert überhaupt nur, wenn alle irgendwann auf > andere Rücksicht nehmen, egal, was die Gesetzeslage sagt.
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Es steht doch drin... Aber das hindert den Oberkrümelkacker natürlich nicht daran, irgendwelche anderen Paragraphen bei Bedarf als vorrangig zu betrachten. Muß man sich mit solchen Wichten wirklich auseinandersetzten? Denen gehört der Arsch voll und ansonsten straft man sie mit Mißachtung.
Uhu Uhuhu schrieb: > Muß man sich mit solchen Wichten wirklich auseinandersetzten? Denen > gehört der Arsch voll und ansonsten straft man sie mit Mißachtung. Leider gibt es hier im Forum noch zu viele, die ihre Hilfe unbedingt anbieten müssen. Einfach konsequent bei Fragen ignorieren.
Martin Kreiner schrieb: > Leider gibt es hier im Forum noch zu viele, die ihre Hilfe unbedingt > anbieten müssen. Als könnte man dem Kerl helfen...
Uhu Uhuhu schrieb: > Martin Kreiner schrieb: >> Leider gibt es hier im Forum noch zu viele, die ihre Hilfe unbedingt >> anbieten müssen. > > Als könnte man dem Kerl helfen... Ack!
Chris D. schrieb: > Interessant - die Dauer ist schon recht lang. Ich nehme an, man möchte > damit die Fälle ausfiltern, bei denen Leute z.B. hinter ein anderes > Fahrzeug ausscheren weil sie sonst nicht rauskommen, merken "Oh, war > wohl doch zu knapp" und sich dann zurückfallen lassen. Das ist mir auch > schon passiert. Die vielen Fälle, wo Typ "alleinstehende Frau mit Opel Corsa" auf einmal nach links ausschert (obwohl bis zum sicheren überholen noch ein paar Minuten vergehen würden), werden damit auch ausgeblendet. Naja, ich denke mal um solche simplen Fehleinschätzungen geht es nicht. Desweiteren hat doch jeder als Fahranfänger (oder Wenigfahrer) da so seine Probleme gehabt. Ich natürlich auch, mit einem damals sehr gering motorisierten PKW muß man manchmal auch die Lücken auf der linken Spur nutzen. Ist doch ok, es gibt kein Grundrecht für Reisegeschwindigkeiten > 150 km/h auf der Autobahn. Die Geschwindigkeit sollte angemessen sein. D.h. wenn der Verkehr sehr dicht ist versuche ich mitzuschwimmen. Wenn ansonsten keiner auf der Autobahn ist, abgesehen von dem ständig-Linksfahrer vor mir, gibt es auch max. zweimal Lichthupe um ihn darauf hinzuweisen. Und normalerweise schert er dann nach rechts ein und gut ist. > Meist rutsche ich bei echter Nötigung einfach etwas tiefer in den Sitz, > so dass ich den Drängler nicht mehr in den Rückspiegeln sehe. Dann hält > man das halbwegs aus. Reine Drängler sind gar keine so große Gefahr, solange sie das noch so checken, dass manche auch kurz auf die Bremse treten. Soetwas mache ich persönlich nicht, aber diese Drängler sind sich der Situation meisst sehr bewusst und sehr wachsam. Da sind die Typen schon um einiges schlimmer, die einfach ohne Blinken die Spuren wechseln (also manchmal sogar mehrere Spuren auf einmal) oder rechts überholen. Habe übrigens noch nie gesehen, dass die dadurch einen nennenswerten Geschwindigkeitsvorteil ergattert haben. Das steckt wohl die reine Psyche dahinter und solche Leute sollten gar kein Führerschein haben. > Ansonsten werde ich wirklich nervös und empfinde solche Situationen als > echten Stress :-( Jo, dass geht vielen Leuten so. Wenn jemand auf der Autobahn hinter mir ein oder zweimal aufblendet, würde ich das eher als Zeichen sehen, dass er mich überholen will. Meistens haben die dann meine Reisegeschwindigkeit schon abgeschätzt und ich kann dann meinen Überholvorgang beenden, den anderen vorbeilassen und dann selbst wieder die linke Spur benutzen. Das funktioniert aber nur ungefähr bei der Hälfte der Fälle. Bei der anderen Hälfte muss ich mehr oder weniger kräftig abbremsen, weil sich der andere Verkehrsteilnehmer entweder übernommen hat oder strikt nach Tempomat fährt. Böswillig ausgebremst wurde ich in so einer Situation nur einmal. Zwanghafte Dauer-Drängler in einer ewig langen Kolonne sollte man dagegen einfach den Schein abnehmen. > Irgendwie wollen letztendlich doch nur alle heil irgendwo ankommen ... Jo, deswegen gibt es an erster Stelle auch den §1 der StVO
Klaus I. schrieb: > Andi $nachname schrieb: >>> Überheblich? Begründung? Weil ich davon ausgehe, dass Leute auch >>> eigenständig so weit denken können, einem Fahrzeug, das offensichtlich >>> im Einsatz ist, Platz zu machen, >> >> Ganz einfach: Wenn kein Martinshorn, dann mach ich keinen Platz. > > Weisst Du was, schreib einfach nicht mehr "typisch deutsch" in deinen > Texten. Doch! Typisch deutsch ist zum Beispiel der erhobene Zeigefinger und die Belehrerei, in diesem Thread zum Beispiel, wie ich mich angeblich zu verhalten habe. > Zum Glück ist das was Du hier wieder einmal abwirfst auch nicht > "typisch-Deutsch". Siehste! > So einen ignoranten Dickschädel Ich handle einfach nach Vorschrift und bin mir keinerlei Schuld bewusst, wenn ich mich nicht den belehrenden Aufforderungen der anderen unterordne, nur weil die denken sie müssten mir erklären, was ich zu tun habe. > Schonmal nachgedacht, dass z.B. bei dem zuerst geschilderten Fall auf > der Autobahn kein zusätzliches Martinshorn notwendig sein sollte, da > kein Sonderwegerrecht in Anspruch genommen wird? Kann schon sein. Ich würde meinen Überholvorgang deswegen auch nicht anders ablaufen lassen. > Die zeigen Dir mit dem > warnenden Blauchlicht nur ganz simpel an, dass sie überholen wollen (was > ja erlaubt ist) Ich vermute du hast nicht verstanden, wie das "Überholen mit Lichhupe" funktioniert.
PLONK