[V] HP 3455A Digital Voltmeter, verifiziert

OP #7191995
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Hallo Zusammen,

ich möchte mein HP 3455A verkaufen.

Hier mal die wichtigsten Punkte, ansonsten einfach fragen:
- Alle Messbereiche innerhalb Spezifikation
- Messbuchsen vorne und hinten
- IEEE488 Interface (gestestet u. funktioniert)
- Im High-Res Mode 6-Digits ansonsten 5-Digits
- Ordner mit ausgedrucktem Handbuch liegt bei
- Im Vergleich zu anderen 3455A hat es sich optisch sehr gut gehalten.

Preis: 280 €
versicherter Versand DE 40€ (Sperrgut DHL)

Weitere Bilder und Verifizierung:
https://drive.google.com/drive/folders/1S3zG9MB_htTAs9qhVv9SYBuBKx_U46wH?usp=sharing

Technische Daten bitte auf der Keysight-Seite abrufen:
https://www.keysight.com/de/de/product/3455A/5-or-6digit-digital-multimetervoltmeter.html
(unten auf Ressourcen klicken)

Gruß
Markus
Angehängte Dateien:
OP #7193175
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Andrew T. schrieb:
> Es ist gar nicht sperrig,
> und passt in einen gut gepolsterten Standard-DHL  (die DHL erlaubt
> 60x60x120, das Gerät ist in 60x35x80 cm gut gepolstert (ca. 5 cm polster
> nach jeder der 6 Seiten.
>
> Sperrgut wäre overkill.

Naja wenn du das Gerät kaufst, darfst Du gerne für 25€ weniger deine 
Lösung haben. Dann übernehme ich aber keine Haftung für Schäden aufgrund 
der Verpackung. (Du musst den "Worst-Case"-Zusteller annehmen, da 
reichen keine 5cm bei dem Gewicht aus.)
#7193449
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Markus B. schrieb:
> Naja wenn du das Gerät kaufst, darfst Du gerne für 25€ weniger deine
> Lösung haben. Dann übernehme ich aber keine Haftung für Schäden aufgrund
> der Verpackung. (Du musst den "Worst-Case"-Zusteller annehmen, da
> reichen keine 5cm bei dem Gewicht aus.)

Erzähl mir nix.

Ich habe zwei der (abmessungsgleichen) HP3456 A.

Daher weiß ich um die Abmessungen, Verpackungsmöglichkeiten und das die 
Verpackung + 5 vollkommen ausreicht.

die zwei Stehen übrigen 42km entfernt von Dir .-)
#7194078
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Böser K. schrieb:
> 280€ für 3455A
>
> Mensch, unsere Firma hat letztes Jahr 3 solche voll funktionierende,
> werkskalibrierte Geräte verschrottet:(

Zum angedachten Preis, wohl VHB, sag ich jetzt nichts da ich kein 
Interesse an dem Gerät habe.

Aber der Drang zum Wegschmeißen in manchen Firmen ist schon traurig. 
Wobei bei uns in der Firma ist das genauso üblich und das ohne die 
Chance solche Preziosen vor dem Schrott zu bewahren...
#7195392
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Böser K. schrieb:
> Mensch, unsere Firma hat letztes Jahr 3 solche voll funktionierende,
> werkskalibrierte Geräte verschrottet:(

Armin X. schrieb:
> Wobei bei uns in der Firma ist das genauso üblich und das ohne die
> Chance solche Preziosen vor dem Schrott zu bewahren...

Die Wegwerfgesellschaft können wir uns immer noch mühelos leisten. Dem 
Wohlstand sein Dank.

mfg
#7196426
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Christian S. schrieb:
> Böser K. schrieb:
>> Mensch, unsere Firma hat letztes Jahr 3 solche voll funktionierende,
>> werkskalibrierte Geräte verschrottet:(
>
> Armin X. schrieb:
>> Wobei bei uns in der Firma ist das genauso üblich und das ohne die
>> Chance solche Preziosen vor dem Schrott zu bewahren...
>
> Die Wegwerfgesellschaft können wir uns immer noch mühelos leisten. Dem
> Wohlstand sein Dank.


Es ist in vielen Firmen leider so, das alte Gerätschaften verschrottet 
werden -- statt sie den Mitarbeitern günstig anzubieten.
Der Hintergrund ist oft die für solche Fälle "blöde" Steuergestaltung 
des Fiskus:
Wird ein Gerät verkauft, muß die Firma die Einnahme wieder verbuchen und 
ggfs. gegenrechnen.
Wird es verschrottet, kann die Firma es als Verlust komplett 
abschreiben, zzgl. der Entsorgungskosten. Auch wenn dies Vorgehen mehr 
kostet, ist es wohl weniger Aufwand für die Firma.

Eine andere mir oft vorgetragene Version: Verkauft die Firma das Gerät 
(für einen noch so geringen Preis) an die MA, und das Gerät verursacht 
einen Schaden (z.B. brennt im Haus der MA ab), wäre die Firma dafür 
haftbar.
Ein Gewerbe kann sich halt nicht einfach per Haftungsausschluss da 
ausklammern.
Auf die Frage, ob eine Schenkung an Vereine etc. eher möglich wäre kam 
die Antwort: "Nein". Grund wie vor.

Ist leider eine verrückte Welt, und ja, ist super schade das so mit 
hochwertigen Geräten umgegangen wird.
Oft ist die Entsorgung für die Firma weniger Aufwendig, als die 
sinnvolle Weitergabe
(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #7196498
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Neben den genannten Punkten, die es für Unternehmen riskant oder 
zumindest viel zu aufwändig machen, Gebrauchtgeräte für kleines Geld 
abzugeben, kommen noch weitere hinzu:

1. Auf Grund des missbräuchlichen Exports von "Gebrauchtgeräten" in 
Dritte-Welt-Staaten, um sie dort z.B. verbrennen zu lassen, wird 
neuerdings durch die WEEE-Richtlinie verlangt, dass ein abgebendes 
Unternehmen bei jedem Gebrauchtgerät einen Funktionsnachweis erbringen 
(und natürlich revisionssicher dokumentieren) muss. Folglich muss dafür 
natürlich ein entsprechend fachkundiger Mitarbeiter oder gar externer 
Gutachter tätig werden. Und würde man als Unternehmer ein defektes Gerät 
abgeben, stünde man sofort im Verdacht, die WEEE-Richtlinie umgehen zu 
wollen.

2. In einem alten Gerät können natürlich auch potentiell giftige oder 
sonstwie schädliche Substanzen enthalten sein. Gibt man nun solch ein 
Gerät nun an eine (Privat-)Person ab, verstößt man damit auch gegen 
Unmengen an Rechtsvorschriften.

3. Die mittlerweile durch das ElektroG geregelte Rücknahmeverpflichtung 
greift natürlich auch hier, d.h. wenn man das Gerät an einen Bastler 
o.ä. abgibt, kann dieser es dem Unternehmen ggf. Jahre später wieder zur 
Entsorgung auf den Hof kippen.

4. Folglich besteht der einzige halbwegs rechtssichere Weg für 
Unternehmen darin, solche Geräte an einen Fachbetrieb für 
Altgeräteentsorgung kostenpflichtig abzugeben.

5. In vielen Unternehmen wurden in der Vergangenheit "ungeeignete" 
Geräte oder elektronische Bauelemente angeschafft, um sie dann in 
nagelneuem Zustand in den Schrottcontainer zu werfen. Rein zufällig 
bediente sich dann anschließend der Besteller wieder aus diesem 
Schrottcontainer. Mir sind von früher(tm) mehrere derartige Missbräuche 
bekannt. In einem Fall ging es sogar so weit, dass ein Einkäufer für 
PC-Komponenten nebenher einen eigenen Versandhandel betrieb. In einem 
anderen Fall weiß ich, dass angebliche "Überproduktionen" im Schrott 
landeten und von einigen Mitarbeitern unter der Hand verkauft wurden.
OP #7542778
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Hallo Zusammen,

Gerät steht weiter zum Verkauf. Ich hatte es etwas aus den Augen verloren.

Nun natürlich zu einem hoffentlich interessanteren Preis.

Neuer Preis 180 € VB versicherter Versand DE 40€ (Sperrgut DHL)

Ich würde auch nochmal alle Messbereiche testen. Gerät kann auch vor Ort in Augenschein genommen werden. (Standort Raum Stuttgart)

Gruß Markus

Gast #7543013
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Andreas S. schrieb:

Neben den genannten Punkten, die es für Unternehmen riskant oder zumindest viel zu aufwändig machen, Gebrauchtgeräte für kleines Geld abzugeben, kommen noch weitere hinzu:

Und so weiter. Ist leider so. Andreas hat alle relevanten Punkte aufgeführt. Es ist schade um die Teile bzw. Geräte. Aber ich schrecke davor zurück, für Gebrauchtgeräte aus meiner Firma noch Gewährleistung geben zu müssen. Letzendlich habe ich die Geräte benutzt, abgeschrieben und meinen Spaß dran gehabt. Also ab zu meinem Schrotti-Rentner damit. Teure Markengeräte gehen an Herrn Rosenkranz. Der kommt nicht auf dumme Gewährleistungsideen. Prüfung beim Wareneingang und gut isses.

#7543039
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Andrew T. schrieb:

Der Hintergrund ist oft die für solche Fälle "blöde" Steuergestaltung des Fiskus: Wird ein Gerät verkauft, muß die Firma die Einnahme wieder verbuchen und ggfs. gegenrechnen. Wird es verschrottet, kann die Firma es als Verlust komplett abschreiben, zzgl. der Entsorgungskosten. Auch wenn dies Vorgehen mehr kostet, ist es wohl weniger Aufwand für die Firma.

Na ja, was man so über Steuern und Unternehmen hört, stimmt oft nur am Stammtisch. Insbesondere, was Abschreibungen angeht.

In aller Regel mustert man ja in Unternehmen nur Gerätschaften aus, die voll abgeschrieben sind. Da gibt es also gar keinen Verlust, den man noch abschreiben könnte. Nehmen wir dies hier mal an.

Fall 1: Verkauf Wenn das Unternehmen A ein altes Messgerät zum Preis von 200 € an die Person X verkauft, dann sieht das so aus: X bekommt eine Rechnung über 168,07 plus 31,93 MwSt. = 200,00 und zahlt diese 200 an A.

Die Umsatzsteuerschuld von A gegenüber dem Finanzamt erhöht sich um 31,93, denn die vom Käufer X gezahlte Umsatzsteuer soll ja letztendlich beim Finanzamt landen, denn es ist nach Definition eine Endverbrauchersteuer.

Der Gewinn von A steigt um 168,07 (s. o.), diesen zusätzlichen Gewinn muss A in Form von Einkommensteuer/Körperschaftssteuer/Gewerbesteuer versteuern. Angenommen, der Satz sei 50 %, dann wären das 84,04 € an Steuern. Per saldo hat A am Ende also 200 - 31,93 - 84,04 = 84,03 € echt verdient. Tatsächlich ist der hier geltende Spitzensteuersatz aber kleiner als 50 %, also verdient A noch mehr an dem Verkauf.

Fall 2: Verschrottung. Angenommen, die Verschrottung kostet 20 €. Dann zahlt A 16,81 plus 3,19 MwSt. an den Entsorger. Die Umsatzsteuerschuld von A gegenüber dem Finanzamt sinkt um 3,19, und der Gewinn um 16,81. Per saldo hat A am Ende also 3,19 - 16,81 + 50%*16,81 verdient, das sind minus(!) 5,22, also ein Verlust.

Rein steuerlich gesehen, ist Verkaufen in diesem Fall also deutlich besser

Und so ist es ja eigentlich auch logisch und steuergerecht. Wieso sollte jemand für einen Verkauf "bestraft" werden?

Gast #7543121
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@ Rolf Alles korrekt und richtig. Bis auf den Umstand der Gewährleistung bei Verkauf b2b oder b2c. Letztens habe ich dieser Frage gegenüber gestanden und dann nach einigem Nachdenken den potenziellen Käufer informiert, dass ich vom Verkauf genau aus diesem Grunde zurücktrete.

#7543162
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OK, es mag so Hohlschädel geben welche bei einem solchen Gebraucht/Schrottgerät auch noch eine Garantie erwarten wollen.

Mir läge dieses jedoch fern. Wenn der Verkäufer eines solchen Gerätes schreibt oder sagt "bei meinem letzten Einschalten ging es noch an" oder "ich habe bis letztes Jahr noch damit gearbeitet" dann wäge ich ab ob der Preis das Risiko rechtfertigt das jetzt zu kaufen. Fertig. Ich habe mir eben diesen mit diesen Überlegungen genau hier vor einiger Zeit, nach angenehmer Kommunikation mit dem Verkäufer ein tolles Prema Messgerät erworben. Ansonst gibt es immer auch noch die Möglichkeit das Gerät als "ausdrücklich defekt" zu deklarieren mit dem Zusatz dass das so sein muss.

Wenn ich aber manche hier im Markt kommentierende Mitforisten so lese kann ich es durchaus verstehen, dass jemand der es nicht nötig hat, sich den Blödsinn gar nicht erst antun möchte.

Gast #7543193
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Armin X. schrieb:

OK, es mag so Hohlschädel geben welche bei einem solchen Gebraucht/Schrottgerät auch noch eine Garantie erwarten wollen.

Die Hohlschädel sind vom Volk gewählt und sitzen in Brüssel. Solange wir noch in der EU sind müssen wir das in lokales Recht umsetzen.

Als Privatmann kannst Du die Gewährleistung ausschließen. Als Firma nicht, und da gilt ein Jahr für Gebrauchtgeräte.

#7543203
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Bei einem früheren Arbeitgeber gab es die Regelung, daß ab und zu Geräte verfügbar waren, die entweder in der Produktion ausgemustert wurden oder aus anderen Quellen wieder verfügbar waren. Theoretisch wären die in der Gitterbox gelandet, aber es wurde mit Hilfe eines Dokuments dem MA übergeben, in dem der MA versichert, daß das Gerät niemals im Service auftaucht, als vernichtet gilt, jede Fehlfunktion zu akzeptieren ist und das Gerät nach dem "nützlichen Leben" der Firma zur Entsorgung zurückzugeben ist. Das funktioniert natürlich nur, wenn ein Gerät nicht aktiv ausgebucht werden muß, sondern "einfach da ist". Sprich "Das Gerät gibt es nicht mehr, aber zufällig steht es bei dir zu Hause" und kann benutzt werden.

#7543258
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Mit Hohlschädel meinte ich solche Menschen wie Du und ich die ein gebrauchtes Gerät mit der Info kaufen, dass es gebraucht, ausgemustert wurde weil es evtl die Specs nicht mehr erfüllt und morgen von selbst kaputt gehen könnte.

Aber dennoch keinen Terz machen wenn das dann doch eintreffen sollte.

Nein natürlich die die dann vorn Kadi ziehen weil sie meinen Recht zu haben welchem sie zunächst, um ein Schnäppchen zu haben auch zugestimmt hatten. Natürlich auch die die jetzt sagen: Und dann kommt der Staatsanwalt weil da bei Übergabe noch keine Sicherheitsbuchsen dran waren...

(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #7543311
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Armin X. schrieb:

OK, es mag so Hohlschädel geben welche bei einem solchen Gebraucht/Schrottgerät auch noch eine Garantie erwarten wollen.

Das sind keine "Hohlschädel", sondern Menschen, die ganz genau wissen, wie sie die geltende Rechtslage zu ihren Gunsten ausnutzen bzw. missbrauchen können.

Mir läge dieses jedoch fern. Wenn der Verkäufer eines solchen Gerätes schreibt oder sagt "bei meinem letzten Einschalten ging es noch an" oder "ich habe bis letztes Jahr noch damit gearbeitet" dann wäge ich ab ob der Preis das Risiko rechtfertigt das jetzt zu kaufen. Fertig.

Wenn das so einfach wäre, die Haftung auszuschließen, würde einfach jeder Händler und jeder Hersteller solch einen Passus in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen und hätte sich damit jeglicher Gewährleistung entledigt. Früher war so etwas teilweise auch möglich, aber heutzutage würde jeder Richter solche Formulierungen in die Tonne treten.

Ansonst gibt es immer auch noch die Möglichkeit das Gerät als "ausdrücklich defekt" zu deklarieren mit dem Zusatz dass das so sein muss.

Nein, diese Möglichkeit besteht nur in Ausnahmefällen. Und auch dann hat man ggf. sehr viel Zeit und Geld investieren müssen, um die entsprechende Klage vor Gericht abzuwehren. Natürlich müsste in solchen Fällen der Kläger die Gerichts- und Anwaltskosten tragen, aber als Beklagter bekommt man den eigenen Zeitaufwand im Allgemeinen nicht ersetzt, sondern dies wird als normales unternehmerisches Risiko angesehen.

Gast #7543313
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Rolf schrieb:

Und so ist es ja eigentlich auch logisch und steuergerecht. Wieso sollte jemand für einen Verkauf "bestraft" werden?

"Wir" dürfen per Definition keinen Gewinn machen :)

Drum speisen z.B. auch alle PV Anlagen die wir aktuell betreiben, über den Eigenverbrauch hinaus einfach stumpf ein, ohne Einspeisevergütung etc. Wobei das auch auf der Kippe steht. Ende vom Lied wird sein das wir überall Speicher hinstellen und die PV Anlagen im Inselbetrieb lediglich auf die Speicher laufen um die Elektroautos zu laden :)

#7543482
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Armin X. schrieb:

Bei uns geht das auch alles seinen geregelten Weg. Mitnahme, egal wie, ist immer Diebstahl. Punkt. Zur Zeit stehen vier viereinhalbstellige Hameg 80XX zum Entsorgen bereit... Und nein! Ich packe die nicht ins Auto. So weh mir das auch tut.

Sowas macht man auch nicht direkt, sondern mal lagert erstmal irgendwo unauffällig in der Bude zwischen, wenns jemand vermisst, hat man "ausversehen" weggeräumt. Wenn niemand vermisst, kann man nach ein paar Monaten mitnehmen.

#7543521
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Rote T. schrieb:

Sowas macht man auch nicht direkt, sondern mal lagert erstmal irgendwo unauffällig in der Bude zwischen, wenns jemand vermisst, hat man "ausversehen" weggeräumt. Wenn niemand vermisst, kann man nach ein paar Monaten mitnehmen.

Sowas wird doch auch im Privatbereich gemacht: 'Durch beständiges Leihen erwerben' ..und wenn man sich mal so im Bekanntenkreis umhört, sind das nicht nur Bücher, die versehentlich nicht zurückgegeben wurden. Die einen nennen es Schusseligkeit, die anderen sind mit Recht stinksauer darüber.

73 Wilhelm

#7543751
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Rote T. schrieb:

Sowas macht man auch nicht direkt, sondern mal lagert erstmal irgendwo unauffällig in der Bude zwischen,

Das muss nicht unauffällig gelagert werden. Das ist nicht das Problem. Das müsste unauffällig beim Werkschutz am Tor vorbeigetragen werden. Und wenn Du da gestoppt wirst isses Diebstahl. Ob Schrott oder nicht.

Für das was ich dann verlöre wenn ich dabei erwischt würde könnte ich mir viele solche Geräte in dem Alterszustand kaufen.

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