Der Bundesrat hat heute die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
(AÜG) gebilligt, die etwa Überlassungshöchstdauer oder Equal Pay in der
Zeitarbeit neu regelt. Mit dieser Neuregelung müssen Leiharbeiter nach
18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin
dort arbeiten sollen.
Wie sieht dies mit unsere Ingenieurszuhälter aus?
Ich fürchte, dass so manche Firma dumm genug ist um nach 18 Monaten
einen entliehenen Ingenieur wegzuschicken und dafür den nächsten zu
holen. Aber gegen Dummheit ist bekanntlich kein Kraut gewachsen; da
nützen auch Gesetze nicht viel.
Matthis B. schrieb im Beitrag #4806186:
> Tri tra trollala....heute ist Black Friday und Troll-Day :)
Tut mir leid das der Bundesrat diesen Beschluss nicht paar Tage vorher
beschlossen hat. Beim nächsten mal werde ich mit Ratsmitgliedern Kontakt
aufnehmen, dass sie solche Entscheidungen bitte nicht am Freitag fällen.
Jan schrieb:> Wie sieht dies mit unsere Ingenieurszuhälter aus?
Du fliegst nach 18 Monaten halt raus.
Dann suchen sie wieder Fachkräfte, und jammern, daß sie keine neuen
Sklaven finden.
Es muss Pflicht werden, daß ein flexibler Arbeitnehmer aus der
Zeitarbeitsvermittlung ab dem ersteh Tag mindestens das bekommt, was der
normalerweise im Betrieb fest Angestellte bekommen würde, und wegen
seiner Flexibilität sogar etwas mehr.
Aber so lange Politiker bloss am Arsch der Lobbyisten lecken, bleibt es
natürlich beim Sklavenhaltertum.
> Re: Neue Vorschriften zu Leiharbeit auch für Personaldienstleister?
Alles Quatsch !
War 1 Jahr bei Siemens in Karlsruhe, dann ein Jahr bei KWU in Karlsruhe,
dann ein Jahr bei einer anderen Siemens-Tochter und so weiter.
Schon damals durfte kein Externer länger als ein Jahr bei Siemens
beschäftigt sein, da er nach diesem Jahr hätte auf Festeinstellung
klagen können und ich kenne Leute die haben das gemacht und gewonnen.
Und das ist 25 Jahr her.
Was jetzt der Quatsch soll ist mir Rätselhaft. Reine Augenwischerei!
Zocker_50 schrieb:>> Re: Neue Vorschriften zu Leiharbeit auch für> Personaldienstleister?>> Alles Quatsch !>> War 1 Jahr bei Siemens in Karlsruhe, dann ein Jahr bei KWU in Karlsruhe,> dann ein Jahr bei einer anderen Siemens-Tochter und so weiter.
Aber was ist bei größeren Projekten? willst du den Arbeiter dann kurz
vor dem Abschluss des Projektes rauswerfen?
Michael B. schrieb:> Aber so lange Politiker bloss am Arsch der Lobbyisten lecken, bleibt es> natürlich beim Sklavenhaltertum.
Solange diejenigen, die es betrifft, nichts unternehmen, wird sich
nichts ändern.
Zocker_50 schrieb:> War 1 Jahr bei Siemens in Karlsruhe, dann ein Jahr bei KWU in Karlsruhe,> dann ein Jahr bei einer anderen Siemens-Tochter und so weiter.
Das waren alles eigenständige Unternehmen (juristische Personen) und
somit war und ist die Vorgehensweise rechtlich einwandfrei.
Ich hab das Gefühl, die Konzerne bereiten sich schon auf die Zeit nach
der Zeitarbeit vor. Auch weils nicht so toll fürs Image ist.
Immer mehr Teilbereiche werden in eigenständige GmbH's ausgegliedert, in
denen keine Tariflöhne mehr gezahlt werden. Auch kann die GmbH nach
belieben verkauft oder geschlossen werden. Letztendlich wird so doch
auch indirekt der Kündigungsschutz aufgeweicht.
Zocker_50 schrieb:> War 1 Jahr bei Siemens in Karlsruhe, dann ein Jahr bei KWU in Karlsruhe,> dann ein Jahr bei einer anderen Siemens-Tochter und so weiter.
Das waren alles eigenständige Unternehmen (juristische Personen) und
somit war und ist die Vorgehensweise rechtlich einwandfrei.
Ob die Höchstausleihdauer wie damals 12 Monate waren oder nun bald 18
Mon. sein werden, ist fast egal. Mit dem Hin- und Herschieben der
Leihkräfte zwischen den (eigenständigen) Konzernunternehmen wird die
Höchstdauer obsolet.
Die einzig sinnvolle Lösung ist ein Einkommenszuschlag, z.B. 30% über
dem eines vergleichbaren Festangestellten, um die Flexibilität zu
vergüten.
Haltet Euch mal nicht zu fest an den 18 Monaten fest. Da gibt es auch
eine Öffnungsklausel nach der durch einen Tarifvertrag von 18 Monaten
abgewichen werden kann. Wenn jetzt im Tarifvertrag auch noch steht das
es eine Öffnungsklausel für eine Betriebsvereinbarung gibt dann ist
alles Möglich.
Macht Euch mal keine Sorgen, die IG-Metall als verlängerter Arm des
Arbeitgeberverbandes kriegt da schon was hin.
Matthis B. schrieb im Beitrag #4806295:
> Dann wäre Zeitarbeit auch attraktiver.
Ja genau, Hauptsache die Kohle fließt. Das ihr aber innerhalb von
wenigen Werktagen abgemeldet werden könnt das wird dann total verdrängt.
Danach kommt wieder der Jammer mit der Arbeitslosigkeit.
> > War 1 Jahr bei Siemens in Karlsruhe, dann ein Jahr bei KWU in Karlsruhe,> > dann ein Jahr bei einer anderen Siemens-Tochter und so weiter.> Aber was ist bei größeren Projekten? willst du den Arbeiter dann kurz> vor dem Abschluss des Projektes rauswerfen?
War fünf Jahre am selben Schreibtisch, habe fünf Jahre lang
Software-Endwigglung für redundante Systeme gemacht und war bei fünf
Siemens-
Töchtern.
Was hat sich da geändert ?
> Autor: Jo S. (joo)> Datum: 25.11.2016 20:53> Die einzig sinnvolle Lösung ist ein Einkommenszuschlag, z.B. 30% über> dem eines vergleichbaren Festangestellten, um die Flexibilität zu> vergüten.
Du wirst es kaum glauben aber in diese Richtung lief es, da ich keinen
Zwängen wie ein festangestellter Mitarbeiter unterworfen war.
Konnte jeden Tag 24 Stunden arbeiten und nachts nochmal 24 Stunden, da
hatte der Siemens Betriebsrat keinen Einfluß drauf.
Ach ja, hatte nach den 5 Jahren noch meinen Schreibtisch für 20,- DM
beim Personalkauf erstanden, da das gute Stück mir ans Herz gewachsen
war. Den habe ich immer noch.
Jan schrieb:> Wie sieht dies mit unsere Ingenieurszuhälter aus?Jan schrieb:> Tut mir leid das der Bundesrat diesen Beschluss nicht paar Tage vorher> beschlossen hat.
Geh' erst mal zur Grundschule und lerne Deutsch.
Zocker_50 schrieb:> Schon damals durfte kein Externer länger als ein Jahr bei Siemens> beschäftigt sein, da er nach diesem Jahr hätte auf Festeinstellung> klagen können und ich kenne Leute die haben das gemacht und gewonnen.
Ja, wurden dann eingestellt und waren ein halbes Jahr danach wieder
draußen - diese Regelung ist pure Theorie, habe ich im Betrieb so
erlebt.
Genauso wie bei Zeitverträgen, die nicht beliebig oft verlängert werden
durften, z.B. bei Bosch - Gesetzliches Ende ausgeschöpft und ab da keine
Anstellung mehr.
Diese ganzen Regelungen waren gut gemeint, in der Realität erreichen sie
genau das Gegenteil.
Für jede gesetzliche Regelung wird die Wirtschaft einen Ausweg
entwickeln um sich ihre Pfründe zu bewahren. Nur wenn man die
Gesetze des Marktes nutzt (Angebot und Nachfrage) wird man etwas
positives bewirken können.
Wer zu viel Geld verlangt, wird halt kalt abgelehnt.
Leiharbeit hat im Ingenieursbereich sehr viele Nachteile, für alle
Beteiligten. Ich kann mir gut vorstellen, dass das weiterhin eine
Randerscheinung bleibt, auch wenn es in den letzten Jahren vielleicht
Wachstum auf niedrigem Niveau gab.
Viel interessanter ist und bleibt der Trend, ganze Pakete, also
Entwicklung und Fertigung auszulagern. Wieso sollte man nur die
Ingenieursarbeit auslagern (was man mit Leiharbeit ja noch nicht einmal
wirklich tut), wenn man gleichzeitig auch die Fertigungstiefe reduzieren
kann? Im vielen Bereichen (Konsumelektronik siehe Apple,
Halbleiterindustrie - Stichwort "Fabless") ist es ja sogar üblich, nur
die Fertigung auszulagern und nur noch Entwicklung zu machen.
Das heißt logischerweise nicht, dass es den Beschäftigten besser geht,
nur weil die Fertigung mit ausgelagert wird und die Firmen damit keine
Personaldienstleister mehr sind. Umgekehrt kann ein Dienstleister, der
sich spezialisiert hat und nicht nur Leiharbeit anbietet, ein viel
besserer Arbeitgeber sein.
Cyborg schrieb:> Für jede gesetzliche Regelung wird die Wirtschaft einen Ausweg> entwickeln um sich ihre Pfründe zu bewahren.
Natürlich werden die Unternehmen immer Wege suchen, ihre Gewinne zu
optimieren. Daran kann man sich ewig aufregen, man kann aber auch ganz
pragmatisch sein und die Seiten wechseln und selbst davon profitieren.
Die SPD führt also die Agenda Politik weiter fort. Danach jammert sie
über die Wahlergebnisse. Unwählbar diese "soziale" Partei.
Leiharbeit gehört verstaatlicht über die Arbeitsagentur. Die können
sicher auch das was brunnell und ferchchau können. Dann würde der
überlassene das ganze Geld bekommen und Unternehmen die die Leiharbeit
zweckentfremden können leicht davon ausgeschlossen werden.
Dazu sollte der Arbeitgeber die gesamte Arbeitslosenversicherung zahlen
und die doppelte Rentenversicherung. Immerhin gibt es Zeiten zwischen
den einzelnen Entleihstationen und auch Umzüge für den Entliehenen.
Dann wäre die ANÜ eine passable Sache und alle könnten davon
profitieren.
Mark B. schrieb:> Ich fürchte, dass so manche Firma dumm genug ist um nach 18 Monaten> einen entliehenen Ingenieur wegzuschicken und dafür den nächsten zu> holen. Aber gegen Dummheit ist bekanntlich kein Kraut gewachsen
Die Dummheit wird aber irgendwann weh tun, bei der Jahresbilanz und
Unternehmen lernen nur durch Schmerz.
Das neue Gesetz wird trotzdem nicht weit genug gehen, weil das
für die Wirtschaft ja immer noch zu attraktiv ist, es zu missbrauchen.
Das muss für die Wirtschaft zu Gunsten der MA teurer werden, dann
werden wieder Dauerarbeitsplätze entstehen.
In Niedersachsen sind die Arbeitgeberverbände sogar so dreist,
dass sie eine Auflockerung der Arbeitszeitgesetze verlangen.
Cyborg schrieb:> Das muss für die Wirtschaft zu Gunsten der MA teurer werden, dann> werden wieder Dauerarbeitsplätze entstehen.
Aber nicht in Deutschland.
Claymore schrieb:>> Natürlich werden die Unternehmen immer Wege suchen, ihre Gewinne zu> optimieren. Daran kann man sich ewig aufregen, man kann aber auch ganz> pragmatisch sein und die Seiten wechseln und selbst davon profitieren.
Jeder kann das aber nicht praktizieren, denn bei diesem Modell braucht
es wenige Abzocker, dafür viele Gebeutelte. Selbst die Erde wird
ausgeblutet, dass die Lebensfeindlichkeit für den Menschen auf ihr in
den nächsten 500 Jahren drastisch zunehmen wird, Exitus für den Homo
weit ich vor Ausgehen des Sonnenreaktors so sicher wie das Amen in der
Kirche.
Echobeam schrieb:> Jeder kann das aber nicht praktizieren, denn bei diesem Modell braucht> es wenige Abzocker, dafür viele Gebeutelte.
Nein, nicht zwingend. Vielleicht möchten die "Abzocker" gerne, dass die
Leute das denken.
Echobeam schrieb:> Selbst die Erde wird> ausgeblutet, dass die Lebensfeindlichkeit für den Menschen auf ihr in> den nächsten 500 Jahren drastisch zunehmen wird
Da wäre ich mir nicht so sicher. Aktuell gibt es wirklich ernsthafte
Bemühungen, etwas dagegen zu tun. Inzwischen weiß eigentlich auch jeder,
dass sich das rentiert. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass die
Wirtschaft schnell umschwenkt.
> Autor: MaWin (Gast)> Datum: 26.11.2016 10:34
Mal wieder ein Beitrag des Psychopathen der seinen Namen nicht kennt und
stattdessen MaWin ins Namensfeld schreibt.
>Mal wieder ein Beitrag des Psychopathen der seinen Namen nicht kennt und>stattdessen MaWin ins Namensfeld schreibt.
Glaubst du ernsthaft, dass das hier irgend jemanden interessiert?
Claymore schrieb:> Leiharbeit hat im Ingenieursbereich sehr viele Nachteile, für alle> Beteiligten. Ich kann mir gut vorstellen, dass das weiterhin eine> Randerscheinung bleibt, auch wenn es in den letzten Jahren vielleicht> Wachstum auf niedrigem Niveau gab.
Von welcher Randerscheinung sprichst du? Leiharbeit ist im
Ingenieursbereich heute der Normalfall, ganz besonders bei den jungen
Ingenieuren.
Axel schrieb:> Leiharbeit ist im Ingenieursbereich heute der Normalfall, ganz besonders> bei den jungen Ingenieuren.
Nein. Du vergisst zum Beispiel sämtliche Jungingenieure, die ein BA-
bzw. DH-Studium machen und die in aller Regel übernommen werden. Das
sind ne ganze Menge.
Mark B. schrieb:> Nein. Du vergisst zum Beispiel sämtliche Jungingenieure, die ein BA-> bzw. DH-Studium machen und die in aller Regel übernommen werden. Das> sind ne ganze Menge.
hehe,
bei VW ist es jetzt soweit, dass die Studierenden im Praxisverbund, wenn
sie fertig sind, nicht von den Fachabteilungen übernommen werden und
dann ans Band geschickt werden... Die Einstellzusage ist dann ein
feuchten Händedruck wert...
Axel schrieb:> Von welcher Randerscheinung sprichst du? Leiharbeit ist im> Ingenieursbereich heute der Normalfall, ganz besonders bei den jungen> Ingenieuren.
Nein, es ist die absolute Ausnahme.
Selbst wenn ein erheblicher Anteil der Absolventen über Leiharbeit
einsteigen würde (was nicht stimmt), würde das gar nichts heißen. Die
Leute müssen da schließlich nicht lange bleiben.
Überhaupt kenne ich nur einen einzigen Ingenieursbereich, in dem man
überhaupt Leiharbeit findet: Die Entwicklung. Aber das ist nur ein
winziger Bereich. Der Löwenanteil der Ingenieure findet man in anderen
Jobs. Wenn man seinen Blick aber nur auf die Entwicklung fixiert, könnte
man einen verzerrten Eindruck bekommen.
Der Normalfall für junge Ingenieure wird immer mehr das duale Studium.
Nils P. schrieb:> bei VW ist es jetzt soweit, dass die Studierenden im Praxisverbund, wenn> sie fertig sind, nicht von den Fachabteilungen übernommen werden und> dann ans Band geschickt werden... Die Einstellzusage ist dann ein> feuchten Händedruck wert...
Das ist entweder frei erfunden oder ein Einzelfall. Oder kannst du
gegenteiliges belegen?
Mark B. schrieb:> Ich fürchte, dass so manche Firma dumm genug ist um nach 18 Monaten> einen entliehenen Ingenieur wegzuschicken und dafür den nächsten zu> holen. Aber gegen Dummheit ist bekanntlich kein Kraut gewachsen; da> nützen auch Gesetze nicht viel.
Wenn die einen wegschicken dann ist der Grund ein anderer.
Was dann "offiziell" genannt wird, ist dann oft "politisch" zu sehen!
Das Gesetz wurde von der Nahles gestrickt!
Bekanntermaßen ist die die trickreichste unter den Tricksern von der
SPD!
Deshalb brauchen die Firmen wg. der 18 Monate nix zu befürchten!
Claymore schrieb:> Axel schrieb:>> Von welcher Randerscheinung sprichst du? Leiharbeit ist im>> Ingenieursbereich heute der Normalfall, ganz besonders bei den jungen>> Ingenieuren.>> Nein, es ist die absolute Ausnahme.
Stimmt!
AÜG`ler im Ing.-Bereich, einfach zu teuer!
Da ist der Werkverträgler viel billiger und williger!
Cha-woma M. schrieb:> Stimmt!> AÜG`ler im Ing.-Bereich, einfach zu teuer!> Da ist der Werkverträgler viel billiger und williger!
Wie gesagt, das einfachste ist es, gleich das ganze Produkt inklusive
Fertigung an einen Zulieferer auszulagern. Darüber beschwert sich
komischerweise keiner, obwohl bei den Zulieferern teilweise wesentlich
schlechtere Arbeitsbedingungen als bei Leiharbeitsfirmen herrschen.
Cha-woma M. schrieb:> Stimmt!> AÜG`ler im Ing.-Bereich, einfach zu teuer!> Da ist der Werkverträgler viel billiger und williger!
Da muss nur die Abgrenzung zur Zeitarbeit deutlich sein.
Sonst könnte sich ein Werkvertragler nach 18 Monaten einklagen, weil
seine Arbeit eigentlich Zeitarbeit war.
Das gleiche gilt auch für Freiberufler, die klagen sich nicht ein, aber
es könnten Ansprüche aus der Rentenversicherung auf das Unternehmen
zukommen.
Claymore schrieb:> Wie gesagt, das einfachste ist es, gleich das ganze Produkt inklusive> Fertigung an einen Zulieferer auszulagern. Darüber beschwert sich> komischerweise keiner, obwohl bei den Zulieferern teilweise wesentlich> schlechtere Arbeitsbedingungen als bei Leiharbeitsfirmen herrschen.
Die haben dann aber einen festen Arbeitsplatz und sind nicht monatsweise
angestellt, wenn auch teilweise zu schlechteren Gehalts-Bedingungen.
Nils P. schrieb:> Mark B. schrieb:>> Nein. Du vergisst zum Beispiel sämtliche Jungingenieure, die ein BA->> bzw. DH-Studium machen und die in aller Regel übernommen werden. Das>> sind ne ganze Menge.>> hehe,>> bei VW ist es jetzt soweit, dass die Studierenden im Praxisverbund, wenn> sie fertig sind, nicht von den Fachabteilungen übernommen werden und> dann ans Band geschickt werden... Die Einstellzusage ist dann ein> feuchten Händedruck wert...
Der Ausstieg ist für jeden dualen Studenten der BA vorgesehen.
Nach Abschluß des Studiums endet der Ausbildungsvertrag!
Ist halt auch wie bei den Auszubildenen der gewerblichen Ausbildung.
Da Endet das Beschäftigungsverhältnis auch mit Abschluß der Ausbildung
Die werden aber durch Tarifverträge geschützt!
Denen geben sie dann min. 1 jahr volles VW-Facharbeitergehalt.
Was dann locker 50000€/anno sind.
Danach werden die in eine Weiterbildung (VZ) zum Meister oder Techniker
geschickt. (Je nach Lust und Laune)
Bezahlen tut das die Agentur für A. mit Beitragsmitteln!
Auf der Parkbank (All-Inclusiv) können die Kücken-Konzerndrohnen nochmal
2 Jahre wie im VW-Lehrlings-Bullerbü "abhängen".
Danach haben die immer noch den Anspruch auf 1 Jahr Alg1 mit ca.
1400€/mtl.!
Klar, so dolle hat`s der BA(DH)-Student nicht!
Der muß halt dann auch ans Band zu den Malochern (Igitigitigit!!!!).
Aber auch für den gilt dann mit den Gehalt von einem Jahr ein Anspruch
auf Alg1! Und da es sich ja um den gehätschelten Konzernnachwuchs
handelt, wird für die sich schon eine Hochschule finden. Wo sie den
Master machen können und mit Staatsknete vor der Knechtschaft des
Bafögamtes verschont werden!
Und auch hier hat der nach Abschluß des Studiums Anspruch 1 Jahr lang
auf Alg.1!
Echt MEGA-Hart das ganze!
Rick M. schrieb:> Da muss nur die Abgrenzung zur Zeitarbeit deutlich sein.> Sonst könnte sich ein Werkvertragler nach 18 Monaten einklagen, weil> seine Arbeit eigentlich Zeitarbeit war.
Wo hat die Nahles da noch ein "Schlupfloch" offen gelassen?
Rick M. schrieb:> Claymore schrieb:>> Wie gesagt, das einfachste ist es, gleich das ganze Produkt inklusive>> Fertigung an einen Zulieferer auszulagern. Darüber beschwert sich>> komischerweise keiner, obwohl bei den Zulieferern teilweise wesentlich>> schlechtere Arbeitsbedingungen als bei Leiharbeitsfirmen herrschen.>> Die haben dann aber einen festen Arbeitsplatz und sind nicht monatsweise> angestellt, wenn auch teilweise zu schlechteren Gehalts-Bedingungen.
Äh???????????????
Die Zuli`s entwickeln auf den Gelände bzw. mit der Infrastruktur der
Automobilis!
Und da die Zuli`s noch nie eine eigene Entwicklungsabteilung hatten,
wurde die Entwicklungsdienstleister einfach zu den Zuli`s geschoben.
Also:
Vor 2010 war der Entwicklungs-Ing. per Werkvertrag beim
Automotiv-Konzern.
Dort wurden die Produkte entwickelt die dann von den Zuli`s gefertigt
wurden.
Heute ist der Entwicklungs-Ing. per Werkvertrag beim Zuli tätig, und
entwickelt dort die Produkte für den Automotiv-Konzern.
Der Clue dabei ist, der Zuli hat die Kosten zu tragen, und der Konzern
kasssiert für "fast umsonst" die Entwicklungsergebnisse ein!
Und:
Hat der Zuli keine Aufträge, hat der DL. auch keine Aufträg!
Folge->
Die Ing. werden gleich gekündigt, oder indirekt per Ü-Std.-Abbau und
freiwilligen "Zwangsurlaub" Stillgelegt!
Rick M. schrieb:> Die haben dann aber einen festen Arbeitsplatz und sind nicht monatsweise> angestellt, wenn auch teilweise zu schlechteren Gehalts-Bedingungen.
Auch Leiharbeiter werden erst einmal fest eingestellt. Dass die
Jobsicherheit bei einem kleineren Zulieferer besser ist, würde ich mal
sehr bezweifeln.
Cha-woma M. schrieb:> Der Ausstieg ist für jeden dualen Studenten der BA vorgesehen.> Nach Abschluß des Studiums endet der Ausbildungsvertrag!
Kein Unternehmen bildet Studenten aus, die man später nicht braucht. Das
ist nicht so wie bei den Azubis, die man wenigstens als billige
Arbeitskräfte nutzen kann. Der Betreuungsaufwand ist sehr viel höher.
Cha-woma M. schrieb:> Der muß halt dann auch ans Band zu den Malochern (Igitigitigit!!!!).
Unfug.
Cha-woma M. schrieb:> Was?
Die wirklich völlig unfähigen beschäftigt man vielleicht als
Sachbearbeiter auf unterster Ingenieurs-Tarifstufe. Aber kein Ingenieur
wird ans Band gestellt. Oder verwechselst du das mit
Fertigungsingenieuren? Der Name bedeutet nicht, dass die Leute am Band
stehen.
Claymore schrieb:> Auch Leiharbeiter werden erst einmal fest eingestellt. Dass die> Jobsicherheit bei einem kleineren Zulieferer besser ist, würde ich mal> sehr bezweifeln.
Als Leiharbeiter muss man idR. mobiler sein.
Obwohl ich einige Leute von Bertrandt als Werkvertragler kannte, die
auch mal hier und mal da Ihre Messungen durchführen dürften.
Feste eigenständige Planung waren bei dem Chaos-Kunden nicht möglich.
Als Leih-Ing. konnte man das gelassener sehen.
Einen festangestellten Facharbeiter von VW oder beim Daimler Stuttgart
mit einem Ingenieur bei einem Krauter zu vergleichen tut weh.
Cha-woma M. schrieb:> Folge->> Die Ing. werden gleich gekündigt, oder indirekt per Ü-Std.-Abbau und> freiwilligen "Zwangsurlaub" Stillgelegt!
Es wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, zu dem man nicht Nein sagen
kann.
Inhalt: Ich stimme einer Aufhebung zu, dafür bekomme ich 0,5
Monatsgehälter X Anzahl der Beschäftigungsjahre, sonst betriebliche
Kündigung ohne Abfindung.
Cha-woma M. schrieb:> Wo hat die Nahles da noch ein "Schlupfloch" offen gelassen?
Da gibt es bestimmt welche.
Cha-woma M. schrieb:> Wir reden hier von VW!> Nur so "by the way"!
Auch bei VW stehen keine Ingenieure am Band.
Rick M. schrieb:> Als Leiharbeiter muss man idR. mobiler sein.
Nicht zwingend. Es gibt auch "feste" Jobs mit viel Reisetätigkeit (z.B.
in Konzernen mit Aufgaben in mehreren Standorten, die über 100km
entfernt sind, oder als Vertriebler) und Leiharbeiter, die über Monate
an einem Standort und immer heimatnah (<100km) eingesetzt werden.
Rick M. schrieb:> Es wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, zu dem man nicht Nein sagen> kann.> Inhalt: Ich stimme einer Aufhebung zu, dafür bekomme ich 0,5> Monatsgehälter X Anzahl der Beschäftigungsjahre, sonst betriebliche> Kündigung ohne Abfindung.
Hmm, das Zeug was du rauchst, muß echt megageil sein!
Claymore schrieb:> Nicht zwingend. Es gibt auch "feste" Jobs mit viel Reisetätigkeit (z.B.> in Konzernen mit Aufgaben in mehreren Standorten, die über 100km> entfernt sind, oder als Vertriebler) und Leiharbeiter, die über Monate> an einem Standort und immer heimatnah (<100km) eingesetzt werden.
Ja - die gibt es, bei denen werden aber Reisekosten + Unterbringung
+Mehrverpflegungsaufwand zu 100% vor Steuern gezahlt, nicht nur daran
beteiligt.
Nach dem Einsatz droht auch nicht immer die Kündigung -
Aufhebungsvertrag.
Cha-woma M. schrieb:> Rick M. schrieb:>> Es wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, zu dem man nicht Nein sagen>> kann.>> Inhalt: Ich stimme einer Aufhebung zu, dafür bekomme ich 0,5>> Monatsgehälter X Anzahl der Beschäftigungsjahre, sonst betriebliche>> Kündigung ohne Abfindung.>> Hmm, das Zeug was du rauchst, muß echt megageil sein!
Nö, bin Realist.
Was würdest Du machen, ohne weiteren annehmbaren Einsatz?
Klagen?
Claymore schrieb:> Oder verwechselst du das mit> Fertigungsingenieuren? Der Name bedeutet nicht, dass die Leute am Band> stehen.
Er bedeutet, daß sie ziemlich fertig sein müssen.
:)
MfG Paul
Rick M. schrieb:> Ja - die gibt es, bei denen werden aber Reisekosten + Unterbringung> +Mehrverpflegungsaufwand zu 100% vor Steuern gezahlt, nicht nur daran> beteiligt.
Nicht unbedingt. Ein typischer Fall ist die Verlegung des Einsatzorts
innerhalb des Konzerns zum entfernten Standort. Dann zählt die Anreise
ganz normal als Pendler-Arbeitsweg und wird nicht vergütet.
Leiharbeit hat einen wesentlichen Vorteil: Man ist nicht Teil eines
bizarren Beziehungsgeflechts eines verwachsenen Teams.
Man kommt zur Arbeit, macht seine zugewiesenen Aufgaben und ist
spätestens nach zwei Jahren weg.
Nimmt an keinen Geburtstagen und sonstigen idiotischen Feiern teil,
spendet nicht an neue Väter oder Mütter und hat sonst keine
Verpflichtungen in der Beziehungskiste.
So hat man den Kopf während und nach der Arbeit frei.
Nachteil: Wenn was schief läuft, wird der Leiher verantwortlich gemacht
und über Bord geworfen.
Die Ergebnisse des Leihers werden als eigene ausgegeben und sich damit
profiliert.
Der Leiher hat größere Arbeitspakete in der gleichen Zeit als echte
Team-Mitglieder.
Aber insgesamt hält sich die Waage.
Cha-woma M. schrieb:> Äh???????????????>> Die Zuli`s entwickeln auf den Gelände bzw. mit der Infrastruktur der> Automobilis!> Und da die Zuli`s noch nie eine eigene Entwicklungsabteilung hatten,> wurde die Entwicklungsdienstleister einfach zu den Zuli`s geschoben.>> Also:>> Vor 2010 war der Entwicklungs-Ing. per Werkvertrag beim> Automotiv-Konzern.> Dort wurden die Produkte entwickelt die dann von den Zuli`s gefertigt> wurden.> Heute ist der Entwicklungs-Ing. per Werkvertrag beim Zuli tätig, und> entwickelt dort die Produkte für den Automotiv-Konzern.> Der Clue dabei ist, der Zuli hat die Kosten zu tragen, und der Konzern> kasssiert für "fast umsonst" die Entwicklungsergebnisse ein!> Und:> Hat der Zuli keine Aufträge, hat der DL. auch keine Aufträg!> Folge->> Die Ing. werden gleich gekündigt, oder indirekt per Ü-Std.-Abbau und> freiwilligen "Zwangsurlaub" Stillgelegt!
Das ist die korrekte Beobachtung. Das aktuellste Beispiel ist doch
Bosch, die haben doch vor einem Monat einen Dienstleister aufgekauft,
weil sie eben gesehen haben, wo die Reise hingeht (jedoch sind sie
wieder einmal spät dran, diese Entwicklung konnte man doch vor 5-6
Jahren beobachten)
http://www.automobilwoche.de/article/20161013/NACHRICHTEN/161019957/softwareentwicklung-bosch-will-itk-engineering-uebernehmenRick M. schrieb:> Claymore schrieb:>> Auch Leiharbeiter werden erst einmal fest eingestellt. Dass die>> Jobsicherheit bei einem kleineren Zulieferer besser ist, würde ich mal>> sehr bezweifeln.>> Als Leiharbeiter muss man idR. mobiler sein.>> Obwohl ich einige Leute von Bertrandt als Werkvertragler kannte, die> auch mal hier und mal da Ihre Messungen durchführen dürften.> Feste eigenständige Planung waren bei dem Chaos-Kunden nicht möglich.> Als Leih-Ing. konnte man das gelassener sehen.
Auch das kann ich unterschreiben. Als Leihingenieur (per ANÜ) ist es
deutlich entspannter, weil man soz. einfach seine Stunden abarbeitet.
Per Werkvertrag hat man aber den ganzen Stress am Hals, v.a. weil der
"Kunde" erstens nicht weiß, was er genau will bzw nicht genau definiert,
zweitens er selber total chaotisch arbeitet und man damit selber nicht
genau planen kann und drittens man oft auf die Infrastruktur des Kunden
angewiesen ist (SW-Lizenzen, Build-Systeme oder einfach aus
Datenschutz-Gründen direkt im Netzwerk des Kunden arbeitet). Bevor einer
argumentiert, dass man vom Kunden eben ein "ausführliches" Lastenheft
anfordert, bevor man den Auftrag annimmt, kann ich nur sagen: als
Ingenieur, der das Gewerk abliefern soll, hat man relativ wenig
Mitspracherecht. Der Dienstleister nimmt die Aufträge entgegen und hat
meistens nicht genug erfahrene Mitarbeiter, welche ein Projekt richtig
managen können (da ja die meistens nach ein paar Jahren Erfahrung
abhauen).
Claymore schrieb:> Cha-woma M. schrieb:>> Wir reden hier von VW!>> Nur so "by the way"!>> Auch bei VW stehen keine Ingenieure am Band.>> Rick M. schrieb:>> Als Leiharbeiter muss man idR. mobiler sein.>> Nicht zwingend. Es gibt auch "feste" Jobs mit viel Reisetätigkeit (z.B.> in Konzernen mit Aufgaben in mehreren Standorten, die über 100km> entfernt sind, oder als Vertriebler) und Leiharbeiter, die über Monate> an einem Standort und immer heimatnah (<100km) eingesetzt werden.
Ich vermute mal, dass du noch nie in solch einer Situation warst. Bei
festen Jobs mit viel Reisezeit, ist aber die Vergütung/Entschädigung
deutlich besser, weil die sonst keiner machen möchte. Zusätzlich bekommt
man auch einen Firmenwagen gestellt.
Als Leihingenieur oder Werkverträgler muss man vieles erstmal selber
bezahlen (oft mit dem eigenen Auto reisen) und später kann man einen
Teil von der Steuer abziehen.
So siehts aus schrieb:> Ich vermute mal, dass du noch nie in solch einer Situation warst. Bei> festen Jobs mit viel Reisezeit, ist aber die Vergütung/Entschädigung> deutlich besser, weil die sonst keiner machen möchte. Zusätzlich bekommt> man auch einen Firmenwagen gestellt.
Ich kenne Leute, die in der Situation waren. Der Arbeitsort wird einfach
an einen Standort > 100km entfernt verlegt, weil man gerade wieder etwas
umstrukturiert. Wenn man nicht umziehen will, pendelt man die Strecke.
Dienstwagen gibt es dafür selbstverständlich nicht, genauso wenig zählt
das als Arbeitszeit. Das Gehalt wird auch nicht besser - wieso auch?
Allenfalls kann man heutzutage ein paar Tage Homeoffice verhandeln, je
nach Chef wirkt sich das dann aber negativ in der Leistungsbeurteilung -
und damit direkt im Gehalt - aus.
Natürlich ist nicht jeder Job so. Aber das dürfte wesentlich weiter
verbreitet sein als Leiharbeit unter Ingenieuren.
Wenn man Karriere im Konzern machen will (Abteilungsleiter aufwärts),
muss man sowieso 100% flexibel sein - inklusive längere
Auslandsaufenthalte.
Claymore schrieb:> Wenn man Karriere im Konzern machen will (Abteilungsleiter aufwärts),> muss man sowieso 100% flexibel sein - inklusive längere> Auslandsaufenthalte.
Zum Glück muss man das nicht wollen.
Claymore schrieb:> Der Arbeitsort wird einfach> an einen Standort > 100km entfernt verlegt, weil man gerade wieder etwas> umstrukturiert.
So einfach ist das nun auch nicht, sofern ein Arbeitsort festgelegt ist,
bzw. erste Einsatzstätte oder wie das jetzt steuertechnisch heisst.
Claymore schrieb:> Natürlich ist nicht jeder Job so. Aber das dürfte wesentlich weiter> verbreitet sein als Leiharbeit unter Ingenieuren.
Glaube ich nicht. kenne mehr Ingenieure die leihweise bundesweit
unterwegs sind, als Angestellte, die 100km+ unfreiwillig versetzt
werden.
Claymore schrieb:> Wenn man Karriere im Konzern machen will (Abteilungsleiter aufwärts),> muss man sowieso 100% flexibel sein - inklusive längere> Auslandsaufenthalte.
Da ist es auch mal üblich unter landesüblichen Bedingungen weltweit zu
arbeiten, während der Arbeitsvertrag in Deutschland ruht.
Aber wir kommen vom Thema ab.
Mark B. schrieb:> Zum Glück muss man das nicht wollen.
Nein. Wobei ich auch schon Konzernmitarbeiter gesprochen habe, die auf
kreative Weise zu längeren Auslandseinsätzen genötigt wurden. Um
Karriere ging es da nicht einmal.
Rick M. schrieb:> So einfach ist das nun auch nicht, sofern ein Arbeitsort festgelegt ist,> bzw. erste Einsatzstätte oder wie das jetzt steuertechnisch heisst.
So etwas kann man ganz schnell ändern. Neuere Arbeitsverträge lassen da
alle Spielarten offen.
Rick M. schrieb:> Glaube ich nicht. kenne mehr Ingenieure die leihweise bundesweit> unterwegs sind, als Angestellte, die 100km+ unfreiwillig versetzt> werden.
Bei mir ist es umgekehrt. Leiharbeit kenne ich eigentlich nur in der
Art, dass Projekte mindestens 1 Jahr laufen und der Einsatzradius auf
ca. 100km begrenzt ist und man sogar bemüht um einen heimatnahen Einsatz
ist.
Rick M. schrieb:> Aber wir kommen vom Thema ab.
Nicht wirklich. Wenn Leiharbeit heißen würde, dass es im Wesentlichen um
kurzfristige Projekte geht - was soll dann das neue Gesetz überhaupt
bringen? Das wurde doch genau deshalb erfunden, weil Leute dauerhaft in
den Unternehmen beschäftigt werden und nicht ständig durchwechseln.
Claymore schrieb:> Bei mir ist es umgekehrt. Leiharbeit kenne ich eigentlich nur in der> Art, dass Projekte mindestens 1 Jahr laufen und der Einsatzradius auf> ca. 100km begrenzt ist und man sogar bemüht um einen heimatnahen Einsatz> ist.
Das ist dann sehr positiv!
In welcher Gegend ist das?
Claymore schrieb:> Wenn Leiharbeit heißen würde, dass es im Wesentlichen um> kurzfristige Projekte geht - was soll dann das neue Gesetz überhaupt> bringen?
Nicht viel.
Claymore schrieb:> Das wurde doch genau deshalb erfunden, weil Leute dauerhaft in> den Unternehmen beschäftigt werden und nicht ständig durchwechseln.
OK Unterscheidung:
Hilfskräfte
Facharbeiter
Techniker/Ingenieure
Letztere brauchen eine längere Einarbeitungszeit und werden oft für
längere Projekte gebraucht und werden zu Dauerleihgaben.
Ohne eine gesetzliche Grenze wird das zur Normalität.
Die Ausnahmen im derzeitigen Gesetz muss man noch herausfinden.
War in Unternehmen mit 50%+ externen Ingenieuren, konnte man gut an der
E-Mail-Adresse erkennen Vorname.Nachname.ext@ oder .fer@ für Ferschau -
.wwn@ für Euro-Engin-ring. etc.
Rick M. schrieb:> Cha-woma M. schrieb:>> Folge->>> Die Ing. werden gleich gekündigt, oder indirekt per Ü-Std.-Abbau und>> freiwilligen "Zwangsurlaub" Stillgelegt!>> Es wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, zu dem man nicht Nein sagen> kann.> Inhalt: Ich stimme einer Aufhebung zu, dafür bekomme ich 0,5> Monatsgehälter X Anzahl der Beschäftigungsjahre, sonst betriebliche> Kündigung ohne Abfindung.
Kommt drauf an was sich für einen mehr lohnt:
+ Volles ALG1
+ paar Alibi-Wochen mehr im Lebenslauf
+ 3 Wochen Frist gegen Kündigung zu klagen
- keine Abfindung
- Selbstbeteiligung Rechtsschutzversicherung
oder
+ Abfindung
- Sofortige Arbeitslosigkeit
- 12 Wochen weniger ALG1
- Abfindung wird mit ALG1 verrechnet
- keine Klagemöglichkeit
Bzgl. ALG1-Sperre oder Aufrechnung mit Abfindung: Je nach Streitwert
einen Experten hinzuziehen! Im Zweifel stellt sich das Amt nämlich stur
und man muss unmögliche Nachweise erbringen.
Rainer Z. schrieb:> - 12 Wochen weniger ALG1> - Abfindung wird mit ALG1 verrechnet
Nein, es geht ohne 12 Wochen weniger ALG1,
unter gewissen Voraussetzungen (ohne Gewähr)
1.) Die betriebliche Kündigung hättest du auch ohne Aufhebungsvertrag
bekommen, das muss eindeutig hervorgehen.
2.) Die Abfindung darf max. 0,5 der letzten Monatsbrutto x Anzahl der
Beschäftigungsjahre sein
3.) Kündigungsfristen werden eingehalten.
Jan schrieb:> Mit dieser Neuregelung müssen Leiharbeiter nach> 18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin> dort arbeiten sollen.
Gilt das auch für Altverträge?
Und gilt das auch für Ferchau und Kollegen?
Ich kenne eine Reihe von Ingenieure, die über solche Firmen angestellt
sind und als sogenannte "resident engineers" in Firmen eingestellt sind.
D.h. sie werden von ihrer Firma beauftragt, in der anderen Firma,
Projekte zumanagen und vorort zu unterstützen. Formell sind sie aber in
Ferchau angestellt.
Wer prüft, ob es sich um echte Leiharbeit handelt?
Führt das Gesetz nicht dazu, das die Leiharbeiter jetzt nach 16 Monaten
gekündigt werden, um sie loszuwerden?
Ich gehe davon aus, dass Ferchau einfach die Leute nach einigen Montaten
tauscht.
Als ich noch in der Automotivebranche war, war ich damit konfrontiert:
Conti hatte solche Regelungen, dass jemand nur 3M arbeiten durfte,
danach raus mit dem Mann.
Robert K. schrieb:> Führt das Gesetz nicht dazu, das die Leiharbeiter jetzt nach 16 Monaten> gekündigt werden, um sie loszuwerden?
Da stellt sich die Frage, immer wieder einen einarbeiten, dann wieder
Leute haben, die nicht ins Team passen, etc. oder die guten fest
einstellen oder zumindest einen 2 Jahresvertrag anbieten.
Du kannst als Leihing. aber auch einen Festvertrag ablehnen und dann
trotzdem dort leihweise weiter arbeiten.
Robert K. schrieb:> Wer prüft, ob es sich um echte Leiharbeit handelt?
Wo kein Kläger ist....
aber das Risiko für den Kunden, ist doch recht groß, jemanden einstellen
zu müssen.
Robert K. schrieb:> Als ich noch in der Automotivebranche war, war ich damit konfrontiert:> Conti hatte solche Regelungen, dass jemand nur 3M arbeiten durfte,> danach raus mit dem Mann.
Waren das Ingenieure, dann wären die gerade eingearbeitet, oder eher
Hiwis?
Es waren Ingenieure, die im Bereich Entwicklung und Test eingesetzt
waren und die gegen ihren Willen das Projekt verlassen mussten, weil
Hannover das so wollte. Obwohl die Entwicklungsleiter jemanden gerne
behalten hätten, kam dann schnell ein anderer, weil man in der Zentrale
panische Angst hatte, jemand einstellen zu müssen. Was eigentlich dazu
gedacht war, die Leute, die gebraucht wurden, dauerhaft zu binden,
entpuppte sich durch das Verhalten der BUs als boomerang.
Claymore schrieb:> Mark B. schrieb:>> Zum Glück muss man das nicht wollen.>> Nein. Wobei ich auch schon Konzernmitarbeiter gesprochen habe, die auf> kreative Weise zu längeren Auslandseinsätzen genötigt wurden. Um> Karriere ging es da nicht einmal.
Konzern ist halt hauptsächlich international, gerade im Automotive ist
Europa so gut wie abgehakt, da wird noch bis zum absehbaren Ende
verwaltet und dann vollständig umgesiedelt. Europa ist dann nur noch ne
Enklave.
Rick M. schrieb:> Das ist dann sehr positiv!> In welcher Gegend ist das?
Süddeutschland natürlich. Ich denke es sollte sich herumgesprochen
haben, dass fast alles nördlich des Mains aus Ingenieurssicht Provinz
ist.
Rick M. schrieb:> OK Unterscheidung:> Hilfskräfte> Facharbeiter> Techniker/Ingenieure>> Letztere brauchen eine längere Einarbeitungszeit und werden oft für> längere Projekte gebraucht und werden zu Dauerleihgaben.
Selbst bei Facharbeitern ist es nicht unüblich, über viele Monate oder
gar Jahre zu verleihen. Selbst wenn die Leiharbeit wirklich nur für
Auftragsspitzen gedacht sind. Denn solche Spitzen können durchaus mal
mehr als ein Jahr anhalten. Alternativ könnte und würde man in solchen
Fällen befristet einstellen - aber das kann Begehrlichkeiten beim
Betriebsrat und der Gewerkschaft wecken. Also lieber Leiharbeit. Was
nicht heißt, dass Leute nicht übernommen werden, wenn sich die
Auftragsspitze doch als echtes Wachstum entpuppt.
Bei Ingenieuren machen Einsätze unter einen Jahr überhaupt keinen Sinn,
wenn es sich nicht um absolute Experten handelt, die punktuell
Spezialwissen einbringen.
Rick M. schrieb:> Ohne eine gesetzliche Grenze wird das zur Normalität.> Die Ausnahmen im derzeitigen Gesetz muss man noch herausfinden.
Das klingt so, als wäre Leiharbeit der natürliche Lauf der Dinge. Das
ist aber Quatsch. Der natürliche Lauf ist, dass man das Kern-Know-How
soweit wie möglich intern hält, unwichtiges Know-How als Gesamtpaket
nach Außen vergibt und nur punktell für Randthemen, bei denen sich weder
das eine noch das andere lohnt, auf Leiharbeit setzt. Oftmals wird
Leiharbeit aber auch nur als Recruiting-Möglichkeit oder aufgrund
politischer Spielchen (Gewerkschaft!) verwendet.
Rick M. schrieb:> War in Unternehmen mit 50%+ externen Ingenieuren, konnte man gut an der> E-Mail-Adresse erkennen Vorname.Nachname.ext@ oder .fer@ für Ferschau -> .wwn@ für Euro-Engin-ring. etc.
Solche Firmen mag es vereinzelt geben. Aber vermutlich hattest du den
Blick nur auf die Entwicklung oder verwandten Themen. Es gibt aber
weitaus bedeutsamere Beschäftigungsbereiche für Ingenieure.
Breaking jobless schrieb:> Konzern ist halt hauptsächlich international, gerade im Automotive ist> Europa so gut wie abgehakt, da wird noch bis zum absehbaren Ende> verwaltet und dann vollständig umgesiedelt. Europa ist dann nur noch ne> Enklave.
Übertreibst Du nicht ein wenig? So um etwa fünf Größenordnungen? ;-)
Claymore schrieb:> Solche Firmen mag es vereinzelt geben. Aber vermutlich hattest du den> Blick nur auf die Entwicklung oder verwandten Themen. Es gibt aber> weitaus bedeutsamere Beschäftigungsbereiche für Ingenieure.
Ja, es war Entwicklung.
Claymore schrieb:> Selbst bei Facharbeitern ist es nicht unüblich, über viele Monate oder> gar Jahre zu verleihen. Selbst wenn die Leiharbeit wirklich nur für> Auftragsspitzen gedacht sind. Denn solche Spitzen können durchaus mal> mehr als ein Jahr anhalten.
Klar gibt es das.
Claymore schrieb:> Das klingt so, als wäre Leiharbeit der natürliche Lauf der Dinge. Das> ist aber Quatsch. Der natürliche Lauf ist, dass man das Kern-Know-How> soweit wie möglich intern hält, unwichtiges Know-How als Gesamtpaket> nach Außen vergibt und nur punktell für Randthemen, bei denen sich weder> das eine noch das andere lohnt, auf Leiharbeit setzt. Oftmals wird> Leiharbeit aber auch nur als Recruiting-Möglichkeit oder aufgrund> politischer Spielchen (Gewerkschaft!) verwendet.
Leiharbeit ist wie sie ist.
Dank eines EX-SPD Ministers und christlichen Gewerkschaften ist das
ausgeufert.
Das Kern-Know-How, das bleibt einem externen Ingenieur nicht völlig
verschlossen. Für Randthemen braucht man ständig Ingenieure, das geht
auch ohne Zeitarbeit. Die landen dann nicht unbedingt in oberen
Gehaltsklassen, machen dafür stressarm ihren 35h/Woche Job.
Leiharbeit - unkompliziert einen einstellen, jederzeit, selbst nach 6
Monaten "Probezeit" loswerden.
Jetzt muss man sich halt nach spätestens 18 Monaten sich entscheiden,
wenn es keine Schlupflöcher gibt, ob man die Leihkraft fest übernimmt,
falls er will.
Rick M. schrieb:> Ja, es war Entwicklung.
Eben. Wie ich schon sagte: Die Entwicklung ist nur ein winziger
Beschäftigungsbereich für Ingenieure. Selbst wenn es dort 100%
Leiharbeit gäbe, hat das für die Masse keine all zu große Aussagekraft.
Auch wenn das Entwickler subjektiv anders wahrnehmen (leider viel zu oft
aus Arroganz oder Unwissen über andere Beschäftigungsbereiche).
Rick M. schrieb:> Dank eines EX-SPD Ministers und christlichen Gewerkschaften ist das> ausgeufert.
Von ausufern kann wirklich keine Rede sein. Zumindest nicht im
technischen Bereich.
Rick M. schrieb:> Das Kern-Know-How, das bleibt einem externen Ingenieur nicht völlig> verschlossen.
Das bringt dem Unternehmen aber nichts, wenn er ein paar Monate später
schon wieder weg ist. Selbst die "ich-wechsel-alle-2-Jahre-Mentalität"
ist in der Entwicklung schon kritisch.
Rick M. schrieb:> Für Randthemen braucht man ständig Ingenieure, das geht> auch ohne Zeitarbeit.
Natürlich geht das auch ohne, schließlich arbeitet man meistens auch
ohne.
Rick M. schrieb:> Die landen dann nicht unbedingt in oberen> Gehaltsklassen, machen dafür stressarm ihren 35h/Woche Job.
Ein externer ist trotzdem immer noch billiger als ein Tarif-Ingenieur.
Rick M. schrieb:> Jetzt muss man sich halt nach spätestens 18 Monaten sich entscheiden,> wenn es keine Schlupflöcher gibt, ob man die Leihkraft fest übernimmt,> falls er will.
Was bei Ingenieuren auch kein großes Problem ist.
Mark B. schrieb:> Breaking jobless schrieb:>> Konzern ist halt hauptsächlich international, gerade im Automotive ist>> Europa so gut wie abgehakt, da wird noch bis zum absehbaren Ende>> verwaltet und dann vollständig umgesiedelt. Europa ist dann nur noch ne>> Enklave.>> Übertreibst Du nicht ein wenig? So um etwa fünf Größenordnungen? ;-)
Vielleicht ein bisschen überspitzt formuliert, aber Europa hat doch
abseits von Firmen kaum Kaukraft für deutsche Neuwagen. Zudem geht der
Chinese auf Know-how-Kauf in Deutschland inkl. Patente. Dreimal darf man
raten, ob diese "besetzten" (Zuliefer)firmen hier bleiben oder nach
Asien abwandern und Konzerne spätestens dann folgen. Für Europa sehe ich
wenig Hoffnung und noch weniger für die EU.
Breaking jobless schrieb:> gerade im Automotive ist> Europa so gut wie abgehakt, da wird noch bis zum absehbaren Ende> verwaltet und dann vollständig umgesiedelt
Das war die medial verbreitete Stimmung Anfang der 80er Jahre, als die
Japaner in Europa Verkaufsrekorde feierten.
Wie ist die Lage gegenwärtig: Die Japsen interessieren kaum noch. Die
deutschen - insbesondere die Premiumhersteller - machen Umsatz- und
Gewinnrekorde. Denen geht es so gut wie nie zuvor, und zwar schon so
lange, daß man es kaum noch fassen kann.
Mit ihren verschobenen/verlagerten Gewinnen könnten sie locker Apple,
Google und Co. aufkaufen und Apple-Audis, Google-Daimlers, etc.
verhöckern.
:)
Robert K. schrieb:> Gilt das auch für Altverträge?
Nein, die Frist wird für alle Verträge ab den 01.04.2017 berechnet!
Daniel sagt:
14. Oktober 2016 um 20:08
„Demnach darf eine Zeitarbeitnehmerin bzw. ein Zeitarbeitnehmer nicht
länger als 18 Monate an den gleichen Kunden überlassen werden“
Ich bin schon seit 2,5 Jahren bei einem Unternehmen beschäftigt. Wenn
das Gesetz am 01.01.17 kommt, beginnen die 18 Monate von vorne ? Oder
werden die 2,5 Jahre dann schon angerechnet? Muss mein Dienstleister mir
eine andere Stelle anbieten / suchen?
Antworten
Prokontex Personalberatung sagt:
25. Oktober 2016 um 15:05
Hallo Daniel,
danke für Ihren Kommentar.
Tatsächlich ist es so, dass das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG) nun erst zum 01.04.2017 inkrafttreten wird. Ab dann beginnen auch
die Fristen zu laufen.
Es wird sich gar nichts ändern. Habe heute mit meinem Cheffe gesprochen,
der mich zu einem großen Optikkonzern geschickt hat und die sind frohen
Mutes, dass sie auch die kommenden zehn Jahre so weiter machen können,
wie bisher.
Die Sektkorken haben schon geknallt!
Michael B. schrieb:> Es muss Pflicht werden, daß ein flexibler Arbeitnehmer aus der> Zeitarbeitsvermittlung ab dem ersteh Tag mindestens das bekommt, was der> normalerweise im Betrieb fest Angestellte bekommen würde, und wegen> seiner Flexibilität sogar etwas mehr.> Aber so lange Politiker bloss am Arsch der Lobbyisten lecken, bleibt es> natürlich beim Sklavenhaltertum.
Noch besser könnte ich es nicht schreiben. Dieselben Politiker faseln
dann einem rum was über Leistungsgesellschaft und Flexibilität. Es ist
in ganz Europa der Fall dass Angestellten bei einem Sklavenhalter das
Gleiche oder mehr bekommen als normale Angestellte. Nur nicht beim
"Exportweltmeister". Wenn ich mir momentan die Presse oder die
Gesellschaft anschaue so bin ich mir sicher dass Deutsche die Demokratie
erfolgreich verschlafen haben und haben nun eine handfeste
Wirtschaftsdiktatur vor ihre Nase.
Jan schrieb:> Der Bundesrat hat heute die Reform des> Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes> (AÜG) gebilligt, die etwa Überlassungshöchstdauer oder Equal Pay in der> Zeitarbeit neu regelt. Mit dieser Neuregelung müssen Leiharbeiter nach> 18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin> dort arbeiten sollen.>> Wie sieht dies mit unsere Ingenieurszuhälter aus?
-> Die Höchstdauer kann durch eine willige Gewerkschaft in der
(Tochter-)Geselschaft ausgehebelt werden.
-> Equal Pay gibt es auch nicht sofort, sondern erst nach 9 (!) Monaten.
Bei besonderen Tarifverträgen erst nach 15 Monaten.
-> das neue Gesetz schaft recht viel unsicherheit für "echt"
selbstständige Programmierer und Berater (Freelancer). Besonders wenn
man vor Ort beim Kunden arbeitet. Bis lang ist nicht geklärt, ob man
dann nicht auch auf einmal als ANÜ gilt und der Auftraggeber erhebliche
Probleme bekommt.
Wenn es nach mir geht hätte man den ganzen ANÜ Schei* einfach abschaffen
können. Entweder Selbstständig oder Angestellt. Wofür gibt es den
befristete Verträge?
Im Prinzip sollte es doch klassisch so sein, dass mehr Risiko auch mehr
Geld heißt. Durch ANÜ haben die Auftrageber das hohe Risiko auf den
Arbeitnehmer geschoben und zahlen dafür sogar noch 20% weniger. Dass
nenn ich mal ausnutzen des Machtgefälles.
Leiharbeiter sind Personen mit schlechten Schulnoten. Daher haben sie
erst nach 9 Monaten das Anrecht auf gleichen Lohn wie die
Stammmitarbeiter.
Um die Leiharbeiter, die dann doch sehr gute Arbeit leisten, nicht
durchgehend auszunutzen, wird die Leiharbeit auf 18 Monate verkürzt. Sie
können dann übernommen werden, was meistens nicht geschieht.
Nein, Leiharbeiter ist oft auch einfach Menschen, die aussortiert
wurden, z.B. wegen des Alters. Ingenieure über 50 landen oft nach
Kündigung in der Leiharbeit.
Das sich so eine weichgespülte Gesetzesänderung durch setzt muss
sich erst mal zeigen. Da kennen die im Personalbereich sicher
noch reichlich Tricks um so was zu umgehen.
Cyborg schrieb:> Das sich so eine weichgespülte Gesetzesänderung durch setzt muss> sich erst mal zeigen. Da kennen die im Personalbereich sicher> noch reichlich Tricks um so was zu umgehen.
z.B. "WErkvertrag", bei dem der Vertrag auf eine gewisse Zeit
abgeschlossen wird. Pro Forma wird ein eigenes "Arbeitsbüro" für die
Leiher eingerichtet.
Cyborg schrieb:> Das sich so eine weichgespülte Gesetzesänderung durch setzt muss> sich erst mal zeigen. Da kennen die im Personalbereich sicher> noch reichlich Tricks um so was zu umgehen.
Die brauchen keine Tricks!
Gesetz:
Du MUSST nach 9 Monaten das gleiche Gehalt bekommen
Du MUSST nach 18 Monaten übernommen werden oder gehst.
es sei denn irgendwelche Tarifvereinbarungen sagen etwas anderes.
und das werden die zu 99%.
Das Gesetz ist so viel wert wie ein Wahlversprechen.
Bei einem Werkvertrag gilt Equal pay nicht.
Das pro forma"Arbeitsbüro" für "Werkvertragler" ist mit dem neuem Gesetz
viel gefährlicher geworden.
Eine Anweisung darf der Werkvertragler vom Entleiher nicht bekommen.
Meldet der Werkvertragler dies anonym dem Zoll, haben Verleiher und
Entleiher gehörige Probleme, wenn Beweise vorhanden sind.
Das Arbeitsbüro alleine ist kein alleiniges Merkmal für einen
Werkvertrag.
Rick M. schrieb:> es sei denn irgendwelche Tarifvereinbarungen sagen etwas anderes.> und das werden die zu 99%.
Das ist der eigentliche Witz! Mit wem wird denn da der Tarifvertrag
geschlossen? Gilt der des Entleihers oder des Verleihers?
Robert K. schrieb:> Rick M. schrieb:>> es sei denn irgendwelche Tarifvereinbarungen sagen etwas anderes.>> und das werden die zu 99%.>> Das ist der eigentliche Witz! Mit wem wird denn da der Tarifvertrag> geschlossen? Gilt der des Entleihers oder des Verleihers?
Es gilt der Tarifvertrag des Verleihers, z.B. BAP oder iGZ. Oder sogar
eine Betriebsvereinbarung. Der Leiharbeiter muss dem per Arbeitsvertrag
jedoch zugestimmt haben. (Unterschreiben oder Änderungskündigung.)
Es gibt unterschiedliche Dienstleister/Verleiher. Beim
Vorstellungsgespräch muss der Arbeitnehmer unbedingt danach fragen!
Dienstleister A:
Keine Lizenz für Leiharbeit. Nur Werkvertrag:
Kein Equal pay, keine Branchenzuschläge. Meistens illegale Leiharbeit.
Bei Zoll/Finanzbehörde anonym melden. Note 5. (Wenn illegal, dann
Arbeitsverhältnis mit Entleiher entstanden: Note 1, wenn danach kein
"Mobbing" durch Entleiher.)
Dienstleister B:
Lizenz für Leiharbeit. Keinem Tarifvertrag zugehörig.
Equal pay am 1. Tag. Note 2+.
Dienstleister C:
Lizenz für Leiharbeit. Tarifvertrag BAP oder iGZ:
Branchenzuschläge bis zum 18. Monat (6.Stufe). Kein Equal pay möglich,
weil Tarifvertrag. Note 4.
(Außer Metall-Elektro Branchenzuschläge sind die restlichen
Branchenzuschläge eher gering.)
Dienstleister C ist Standard bei Verleihern.
Dienstleister D:
Keine Lizenz für Leiharbeit. Kein Werkvertrag. Es wird automatisch ein
Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Entleiher fingiert. Note 1.
Dienstleister E:
Lizenz für Leiharbeit. Betriebsvereinbarung mit Zusatz max. 48 Monate
Verleih möglich, TV LeiZ bei IG Metall. Branchenzuschläge.
Arbeitsangebot durch Entleiher nach 24 Monaten zwingend. Note 4-.
Da ich hier erwähnt werde
Markus B. schrieb:> Dienstleister B:> Lizenz für Leiharbeit. Keinem Tarifvertrag zugehörig.> Equal pay am 1. Tag. Note 2+.
Kenne keine Leihbude, die genau aus diesem Grund nicht irgendeinen
Tarifvertrag hat.
Markus B. schrieb:> Dienstleister C:> Lizenz für Leiharbeit. Tarifvertrag BAP oder iGZ:> Branchenzuschläge bis zum 18. Monat (6.Stufe). Kein Equal pay möglich,> weil Tarifvertrag. Note 4.> (Außer Metall-Elektro Branchenzuschläge sind die restlichen> Branchenzuschläge eher gering.)> Dienstleister C ist Standard bei Verleihern.
Equal Pay nach x Monaten hat nichts damit zu tun, das es irgendeinen
Tarifvertrag gibt, höchstens welchen.
Markus B. schrieb:> Dienstleister E:> Lizenz für Leiharbeit. Betriebsvereinbarung mit Zusatz max. 48 Monate> Verleih möglich, TV LeiZ bei IG Metall. Branchenzuschläge.> Arbeitsangebot durch Entleiher nach 24 Monaten zwingend. Note 4-.
Es geht sogar noch länger als 48 Monate, wenn sachlich begründet.
Firmen wie Siemens können sich ebenfalls intern eigene Leute ausleihen.
Markus B. schrieb:> Es gilt der Tarifvertrag des Verleihers, z.B. BAP oder iGZ. Oder sogar> eine Betriebsvereinbarung. Der Leiharbeiter muss dem per Arbeitsvertrag> jedoch zugestimmt haben. (Unterschreiben oder Änderungskündigung.)
Was ist, wenn IGZ BAP tariflich vereinbaren 120 Monate Leute
auszuleihen?
Sollte gesetzeskonform sein.
> Markus B. schrieb:>> Dienstleister B:>> Lizenz für Leiharbeit. Keinem Tarifvertrag zugehörig.>> Equal pay am 1. Tag. Note 2+.>> Kenne keine Leihbude, die genau aus diesem Grund nicht irgendeinen> Tarifvertrag hat.
Kleine unerfahrene Leihbuden.
>> Markus B. schrieb:>> Dienstleister C:>> Lizenz für Leiharbeit. Tarifvertrag BAP oder iGZ:>> Branchenzuschläge bis zum 18. Monat (6.Stufe). Kein Equal pay möglich,>> weil Tarifvertrag. Note 4.>> (Außer Metall-Elektro Branchenzuschläge sind die restlichen>> Branchenzuschläge eher gering.)>> Dienstleister C ist Standard bei Verleihern.>> Equal Pay nach x Monaten hat nichts damit zu tun, das es irgendeinen> Tarifvertrag gibt, höchstens welchen.
Ein Tarifvertrag kann Equal pay umgehen nach § 8 Abs 4 AÜG. Und das tun
alle Tarifverträge mittels billigen Branchenzuschlägen bis zum 18.
Verleihmonat.
> Es geht sogar noch länger als 48 Monate, wenn sachlich begründet.> Firmen wie Siemens können sich ebenfalls intern eigene Leute ausleihen.
Ich glaube, dass das Finanzamt spätestens bei der Steuererklärung
Einwände erhebt. Bin mir aber nicht sicher. Am Ende sogar das
Bundesarbeitsgericht.
>> Was ist, wenn IGZ BAP tariflich vereinbaren 120 Monate Leute> auszuleihen?> Sollte gesetzeskonform sein.
Nach § 1 sollte das auf den ersten Blick zulässig sein. Aber das
Bundesarbeitsgericht wird Einspruch erheben, denn 18 Monate sind schon
Mal ein Anhaltspunkt. Es heißt im Gesetz: man darf davon "abweichen",
nicht verstoßen.
48 Monate ist noch "abweichen". Darüber hinaus ist es ein Verstoß. Man
kann nicht einfach im Tarifvertrag 120 oder 360 Monate schreiben. Wird
einkassiert.
Woher stammt die Zahl 48 (Monate)?
"Für die steuerrechtliche Beurteilung der dauerhaften Zuordnung zu einer
bestimmten Tätigkeitsstätte gilt insbesondere Folgendes (BMF vom
24.10.2014, BStBl I 2014, 1412, 1279, Rz. 20):
Versetzung mit einer zeitlichen Befristung bis zu 48 Monaten – keine
dauerhafte Zuordnung, damit keine neue »erste Tätigkeitsstätte«.
Abordnung mit einer zeitlichen Befristung bis zu 48 Monaten, ggf. auch
verbunden mit dem Ziel der Versetzung – keine dauerhafte Zuordnung,
damit keine neue »erste Tätigkeitsstätte«."
Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn der
ArbN
- unbefristet,
- für die Dauer des Dienstverhältnisses oder
- über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus
an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll.
Sollte im Tarifvertrag - AÜG mehr als 48 Monate stehen, ist es offiziell
vorsätzliche Schwarzarbeit. Darauf steht Gefängnis (auf Bewährung) für
die Tarifpartner äh... Sozialpartner.
Markus B. schrieb:> Woher stammt die Zahl 48 (Monate)?
Quelle:
https://www.igmetall.de/neue-leiharbeits-tarife-in-der-metallindustrie-25349.htm
Betriebsräte können bessere Vereinbarungen aushandeln
Der Tarifvertrag ermöglicht es Betriebsräten, noch bessere und
passgenaue Vereinbarungen für Leiharbeiter auszuhandeln: mehr Geld, etwa
gleiche Bezahlung wie Stammbeschäftigte ab dem ersten Tag. Oder eine
maximale Quote von Leiharbeitern in der Belegschaft. Dafür können
Betriebsräte in Ausnahmen freiwillig die Verleihdauer auf bis zu 48
Monate verlängern.
nd letztlich ist es besser, wenn Leiharbeiter bis zu 48 Monate in einem
Betrieb mit guten Bedingungen und gutem Geld bleiben, als nach 18
Monaten in einen anderen Betrieb versetzt zu werden, wo sie dann
schlechtere Bedingungen haben - oder gar arbeitslos zu werden.
Markus B. schrieb:> Versetzung mit einer zeitlichen Befristung bis zu 48 Monaten – keine> dauerhafte Zuordnung, damit keine neue »erste Tätigkeitsstätte«.Markus B. schrieb:> Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn der> ArbN>> - unbefristet,> - für die Dauer des Dienstverhältnisses oder> - über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus>> an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll.
Bei Zeitarbeitsfirmen ist in der Regel die erste Tätigkeitsstätte die
Adresse der Leihbude, obwohl man dort i.a. nie tätig ist.
Eine neue erste Tätigkeitsstätte gibt es nur bei einem neuen
Arbeitsvertrag im Bereich Zeitarbeit.
Die Frage "woher die Zahl 48 kommt", wollte ich durch die Vorgaben der
Finanzbehörden beantworten. Das wusste die IG Metall. Daher deren
maximale Verleihdauer von 48 Monaten. Mehr ist nicht möglich. Es kann
sein, dass BAP iGZ nachziehen.
Die örtliche Einrichtung der Zeitarbeitsfirma ist immer die erste
Tätigkeitsstätte bzw. der Betrieb des Entleihers ist nie die erste
Tätigkeitsstätte.
FG Niedersachsen, Urt. v. 30.11.2016 - 9 K 130/16.
"Mit Urteil vom 30.11.2016 hat das Finanzgericht Niedersachsen (FG)
entschieden, dass ein Leiharbeiter, der „bis auf Weiteres“ im Betrieb
eines Entleihers tätig ist, keine erste Tätigkeitsstätte hat. Somit muss
er die Fahrtkosten nicht als Werbungskosten mit der Entfernungspauschale
i.H.v. 0,30 € pro Entfernungskilometer geltend machen, sondern kann sie
als Reisekosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit, d.h. mit 0,30 € pro
gefahrenem Kilometer, geltend machen."
D.h. Hin-und Rückweg können abgerechnet werden in der Steuererklärung.
"Bis auf weiteres" ist mit 18 Monaten bzw. 48 Monaten gleichzusetzen.
Markus B. schrieb:> D.h. Hin-und Rückweg können abgerechnet werden in der Steuererklärung.> "Bis auf weiteres" ist mit 18 Monaten bzw. 48 Monaten gleichzusetzen.Markus B. schrieb:> sondern kann sie> als Reisekosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit, d.h. mit 0,30 € pro> gefahrenem Kilometer, geltend machen."
Vorsicht!
Bei Auswärtstätigkeit zählt die Kilometeranzahl von der ersten
Tätigkeiststätte also Leihbude zum Kundenbetrieb (Einsatzort)
Die Entfernung vom Heimatort zur Erste Einsatzstätte mit der einfachen
Entfernungspauschale.
Der Ursprung der 48 Monate ist wohl was für Steuerfachleute oder
Rechtsverdreher.
Falls man nach den 48 Monaten nur die Straßenseite und den Betrieb
wechselt, geht das mit den bis zu 48 Monaten bei gleicher ersten
Tätigkeitsstätte mit der Dauerauswärtstätigkeit weiter.
Rick M. schrieb:> Vorsicht!> Bei Auswärtstätigkeit zählt die Kilometeranzahl von der ersten> Tätigkeiststätte also Leihbude zum Kundenbetrieb (Einsatzort)
Nö. Das Finanzamt hat die Strecke von der Wohnung zum Entleiherbetrieb
-Hin und zurück- anerkannt.
Man fährt ja nicht von der Wohnung zur Leihbude und von dort aus zum
Entleiherbetrieb, sondern von der Wohnung direkt zum Entleiherbetrieb.
> Die Entfernung vom Heimatort zur Erste Einsatzstätte mit der einfachen> Entfernungspauschale.
Ja. Erste Tätigkeitsstätte ist die Leihbude.
> Der Ursprung der 48 Monate ist wohl was für Steuerfachleute oder> Rechtsverdreher.
Jo.
Markus B. schrieb:> Nö. Das Finanzamt hat die Strecke von der Wohnung zum Entleiherbetrieb> -Hin und zurück- anerkannt.> Man fährt ja nicht von der Wohnung zur Leihbude und von dort aus zum> Entleiherbetrieb, sondern von der Wohnung direkt zum Entleiherbetrieb.
Glück gehabt!
30cent/Entfernungskilometer(hin+rückweg) gilt (meines Wissens) vom
Heimatort bis zur Ersten Einsatzstätte, was normalerweise, außerhalb der
Leiharbeit der tatsächliche Arbeitsort ist.
30cent/Fahrtstrecke gilt für Erste Einsatzstätte-tatsächlicher
Arbeitsort gilt für Einsatzwechseltätigkeiten, Leiharbeit, Montage.
Selbst wenn du 300km vom Heimatort bis zum Kunden fährst, deine erste
Einsatzstätte aber nur 30km vom Kunden weg ist, könntest du nur 30km
doppelt abrechnen - die anderen max. 170km nur einfach.
Falls dein Finanzamt das anders sieht- Gratulation - Schnauze halten!
Wobei bei der Montage man dort mit Firmenfahrzeugen fährt und vor Ort
Hotel + Mehrverpflegungsaufwand bezahlt bekommt, was bei der Zeitarbeit
eher unbekannt ist. Bestenfalls gibt es Pauschalen, die reichen für
einen Zeltplatz unter einer Brücke eine BAB.
> Autor: Markus (Gast)> Datum: 18.04.2017 19:58> Leiharbeiter sind Personen mit schlechten Schulnoten. Daher haben sie> erst nach 9 Monaten das Anrecht auf gleichen Lohn wie die> Stammmitarbeiter.> Um die Leiharbeiter, die dann doch sehr gute Arbeit leisten, nicht> durchgehend auszunutzen, wird die Leiharbeit auf 18 Monate verkürzt. Sie> können dann übernommen werden, was meistens nicht geschieht.
Mensch redest du einen Mist !
Zocker_52 schrieb:>> Autor: Markus (Gast)>> Datum: 18.04.2017 19:58>>> Leiharbeiter sind Personen mit schlechten Schulnoten. Daher haben sie>> erst nach 9 Monaten das Anrecht auf gleichen Lohn wie die>> Stammmitarbeiter.>> Um die Leiharbeiter, die dann doch sehr gute Arbeit leisten, nicht>> durchgehend auszunutzen, wird die Leiharbeit auf 18 Monate verkürzt. Sie>> können dann übernommen werden, was meistens nicht geschieht.>> Mensch redest du einen Mist !
Nicht kommentieren, d.h. aggressiv werden, sondern argumentieren. OK?
Das wussten die Griechen vor 2000 Jahren doch auch. Zocker52, nehme
jeden Satz auseinander. Zeigs uns. Jeder ist lernwillig. Gruß
> Autor: Markus Becker (markus3001)> Datum: 04.11.2017 20:58> Jeder ist lernwillig.
Da bin ich mir nicht so sicher.
Selbst lernwillig bedeutet aber nicht lernfähig !
Zocker_52 schrieb:>> Autor: Markus Becker (markus3001)>> Datum: 04.11.2017 20:58>>> Jeder ist lernwillig.>> Da bin ich mir nicht so sicher.>> Selbst lernwillig bedeutet aber nicht lernfähig !
Argumentiere Zocker52! Bewerte nicht schon wieder den Satz.
Dafür gibt es auch das Internetzeitalter. Nutze die Chance.
Also, nehme unsere Sätze auseinander. Und jetzt...
Rick M. schrieb:> Selbst wenn du 300km vom Heimatort bis zum Kunden fährst, deine erste> Einsatzstätte aber nur 30km vom Kunden weg ist, könntest du nur 30km> doppelt abrechnen - die anderen max. 170km nur einfach.> Falls dein Finanzamt das anders sieht- Gratulation - Schnauze halten!
Nein. Jedes Finanzamt muss es machen. Da wird nichts abgezogen. Es
werden volle 300 km in die Steuererklärung geschrieben ohne Wenn und
Aber. Es sind Reisekosten. Wer nichts fordert, erhält auch nichts.
https://www.lohnsteuerhilfe.net/fahrtkosten-fuer-leiharbeiter-finanzgericht-entscheidet-zugunsten-der-eine-million-zeitarbeitnehmer
"Voraussetzung dafür, dass die Fahrtkosten für Leiharbeiter als
Dienstreisekosten abgesetzt werden können:
Der Zeitarbeitnehmer muss einen Vertrag haben, der eine bestimmte
Regelung enthält. Er muss mit einer jederzeitigen Umsetzung bzw.
Versetzung – bundesweit – einverstanden sein"
Das ist aber nicht generell der Fall. Wenn der Arbeitsplatz klar
definiert ist, entfällt das wieder. Der Verleiher zahlt zudem meistens
eine Auslöse, die schon inbegriffen ist, daher kann man das nur
gegenrechnen, um keine Steuer dafür zu zahlen, es aber nicht nochmals
absetzen.
Um das Thema zu umgehen:
Keine Zeitarbeit unterschreiben sondern selbständig tätig werden!
Dann entstehen Übernachtungskosten, Verpflegunsmehraufwände und
Fahrtkosten in realer Höhe. Bei vielen Freiberuflern sind das jährlich
>10.000 die abgesetzt werden, zzgl zum Geschäftswagen.
Silke K. schrieb:> Der Zeitarbeitnehmer muss einen Vertrag haben, der eine bestimmte> Regelung enthält. Er muss mit einer jederzeitigen Umsetzung bzw.> Versetzung – bundesweit – einverstanden sein"
In den meisten Verträgen, die ich da kenne, steht drin, das man bereit
ist auch an anderen Standorten eingesetzt zu werden, sprich bundesweit.
> Das ist aber nicht generell der Fall.
Ausnahmen gibt es immer!
> Wenn der Arbeitsplatz klar definiert ist, entfällt das wieder.
Der Arbeitsplatz ist in der Zeitarbeit nie klar definiert, wie auch?
> Der Verleiher zahlt zudem meistens> eine Auslöse, die schon inbegriffen ist, daher kann man das nur> gegenrechnen, um keine Steuer dafür zu zahlen, es aber nicht nochmals> absetzen.
Wenn ich was steuerfrei bekomme, kann ich das nicht mehr steuerlich
absetzen, logisch.
Die meisten Leihbuden (99%) zahlen aber nicht kostendeckend.
Für 21,50€/Tag findet man kaum eine Unterkunft, von 15cent pro
Entfernungskilometer ganz abgesehen.
Dann kann man direkt nach der Erlaubnis für einen Nebenjob fragen.
Silke K. schrieb:> Um das Thema zu umgehen:>> Keine Zeitarbeit unterschreiben sondern selbständig tätig werden!
Wenn man für ca. min. 60€ /Std. bezahlt wird.
Rentenbeiträge/Krankenversicherung/Pflege komplett selbst bezahlen. Kein
bezahlter Urlaub/Krankheitstage.
Und das Thema ist" neue Vorschriften zu Leiharbeit"...
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