Ebay überteuertes Produkt

OP (Firma: dm2sh) #1785733
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Hallo,

habe gerade folgendes gefunden:
http://cgi.ebay.de/Audio-System-Subwoofer-X-ION-12-Gehause-Bassbox-TOP-/300444898342?cmd=ViewItem&pt=CE_Auto_Hi_Fi_Autosubwoofer&hash=item45f3e95426

Mich wundert das hier:
"Verkauft für:  EUR 12.500,00"
"Neupreis mit Kiste war 349,- Euro!!"

Erklärt mir das mal!
Gast #1785866
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Ich könnte jetzt auch noch ein paar Links einfügen, z.B. ECC Speicher 
für 4000  bzw. 1200 Euro, usw. die Liste kann man wohl endlos 
fortsetzen.
Früher konnte man bei der Bucht sein Gebot noch zurückziehen, heute geht 
das kaum noch.
Ist schon traurig, daß sowas vom Gesetzgeber toleriert wird ... 
andererseits wundert es mich nicht mehr.
#1785899
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S. B. schrieb:

> Ist schon traurig, daß sowas vom Gesetzgeber toleriert wird ...
> andererseits wundert es mich nicht mehr.

Hast du eigentlich jemals einen Blick ins BGB geworfen (oder auch nur 
ins GG)? Oder wirfst du hier nur deinen allgemeinen Frust raus und hast 
leider den falschen Anlass dazu gefunden?

Der Verkäufer wird den Käufer kaum zwingen können, diesen Preis zu 
zahlen. Siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__138.html.
#1785908
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Stimmt, die Box wurde innerhalb von wenigen Tagen dreimal reingestellt 
und wieder storniert. Beim ersten Mal wohl mit Kommafehler, aber bei den 
nächsten Versuchen ist kein Grund erkennbar.

Vielleicht war's ja genau andersrum: Sein Schatzi hat es reingestellt 
(so jetzt langt es, das Krawalldings kommt weg!) und er hat das 
postwendend gecancellt (das kann doch wohl nicht wahr sein, du 
verschenkst meine heilige ...!).
#1785949
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A. K. schrieb:
> Der Verkäufer wird den Käufer kaum zwingen können, diesen Preis zu
> zahlen. Siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__138.html.

Wo liegt denn "Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des 
Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines 
anderen" vor, wenn jemand im Artikeltext sogar den ursprünglichen 
Neupreis reinschreibt, dann aber jemand erheblich mehr dafür bietet?

Für diesen Fall ist denke ich eher §119 
(http://bundesrecht.juris.de/bgb/__119.html) angebracht, Anfechtung 
wegen Irrtums.

Andreas
#1785993
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Andreas Ferber schrieb:

> Für diesen Fall ist denke ich eher §119
> (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__119.html) angebracht, Anfechtung
> wegen Irrtums.

Ich hatte nicht gleich gesehen, dass die Auktion zurückgezogen wurde. 
Smoerre wohl auch nicht, es sei denn er will Tippfehler per Gesetz 
bestrafen ;-).

Paragraphenbedarf entsteht höchstens, wenn man sich nun um die 4,80€ 
Einstellgebühr streiten will. Es sind immerhin für die 3 Anläufe 
zusammen schon 11,20€ aufgelaufen.
#1786017
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Ja, nehme ich ja auch an, aber blöderweise steht "Verkauft für:" dran, 
bei 2 der 3 Anläufen.

Bischen verwirrend ist das schon. Alle drei Auktionen der gleichen 
Artikels sind beendet, zweimal "verkauft", einmal nicht, nirgends findet 
sich eine Biethistorie oder eine Käufer. Daher auch meine Annahme des 
Rückzugs, aber warum steht dann "verkauft" dran - aber nicht immer. 
Irgendwie werde ich nicht wirklich schlau draus was da gelaufen ist.
#1786023
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>aber wer klickt freiwillig auf 12500€ Festpreis?
Käme wohl auf die eigenen Vermögensverhältnisse
und den Artikel an. Da gibts noch ganz andere
Summen, z.B. wenn es um Immobilien geht.

Jedenfalls scheint der Verkäufer bei 135Euro
die Lust verloren zu haben, was solls.
#1786050
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>Nichtmal sauerstoffreie Kabel werden erwähnt. ;-)
Hab ich noch nie gehört und selbst wenn, wären
die wohl auch nicht so viel wert?
Theoretisch kannst du alles zu jedem Preis verkaufen.
Jeden Morgen steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden.
Erinnert euch an das Papstauto.
Gast #1786227
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> Hast du eigentlich jemals einen Blick ins BGB geworfen?
aber sicher doch ... nur Du hast offensichtlich keinen Blick in die 
AGB-Gesetzgebung geworfen.
Ein Jura-Prof., den ich kannte, hat das mal sehr pikant formuliert:
Die AGBs sind wie eine Atombombe für das BGB.

> Der Verkäufer wird den Käufer kaum zwingen können, diesen Preis zu
> zahlen. Siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__138.html.
Ach ja ?
Du hast erst einmal den Aufwand am Hals, Du mußt Dir Rechtshilfe suchen, 
nachweisen, daß es sich um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft handelt, 
usw.
Weshalb zahlen denn die Leute -  um sich den ganzen Streß, Zeit & Kosten 
zu ersparen.
Wucherpreis, etc. - ist mittels eigener AGB abgesegnet und als solcher 
per se auch nicht strafbar - Du mußt schon auf eigene Kosten dagegen 
vorgehen.
#1786244
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S. B. schrieb:

> Ach ja ?

Du hast explizit nach dem Gesetzgeber gesucht - das Recht ist da. Die 
Rolle des Gesetzgebers ist damit erfüllt.

> Du hast erst einmal den Aufwand am Hals, Du mußt Dir Rechtshilfe suchen,
> nachweisen, daß es sich um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft handelt,

Das ist das normale Rechtssystem.

Suchst du also garnicht das Recht, sondern die strenge Exekutive, die im 
Internet präventiv handelt und verbietet, blockiert, protokolliert, jede 
ebay-Auktion kontrolliert. Den Polizeistaat, den viele hier (du auch?) 
bei jeder anderen Gelegenheit schon sehen oder befürchten.

Oder was hattest du dir vorgestellt?
Gast #1786402
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> Das ist das normale Rechtssystem.
Für das normale Rechtsgeschäft im Rahmen des An- und Verkaufs würde das 
BGB völlig ausreichen.

> Du hast explizit nach dem Gesetzgeber gesucht - das Recht ist da. Die
> Rolle des Gesetzgebers ist damit erfüllt.
Der Gesetzgeber mischt sich in weit belanglosere Bereiche ein - da darf 
die Frage schon gestattet sein, wieso nicht auch hier?

> Suchst du also garnicht das Recht, sondern die strenge Exekutive, die im
> Internet präventiv handelt und verbietet, blockiert, protokolliert, jede
> ebay-Auktion kontrolliert.
Es geht nicht um Kontrolle oder Bevormundung im Internet - die haben wir 
bereits zu genüge, sondern um Rechtsverständnis.
In dieser Beziehung läuft einiges schief und der Staat kann Fakten 
schaffen ... macht er ja an anderer Stelle auch (Waffengesetzgebung, 
etc.).

Man braucht in diesem Fall auch gar keine Exekutive mehr - solche 
Wucherangebote würde ganz automatisch verschwinden ... die 
Abmahnindustrie freut sich über neue Aufträge und könnte auf die Weise 
ihr Image aufbessern.
Wenn ich im umgekehrten Fall einen Inseratsfehler mache, werde ich ja 
auch gleich gegrillt - also was soll's ? Warum Schutz für solche 
Zeitgenossen.
Kann ich nicht nachvollziehen.

> Den Polizeistaat, den viele hier (du auch?)
> bei jeder anderen Gelegenheit schon sehen oder befürchten.
den haben wir doch schon längst, daran wird auch nichts mehr geändert, 
daran haben wir uns längst hier alle gewöhnt.
#1786414
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Stefan Helmert schrieb:
> Hallo,
>
> habe gerade folgendes gefunden:
> 
http://cgi.ebay.de/Audio-System-Subwoofer-X-ION-12-Gehause-Bassbox-TOP-/300444898342?cmd=ViewItem&pt=CE_Auto_Hi_Fi_Autosubwoofer&hash=item45f3e95426
>
> Mich wundert das hier:
> "Verkauft für:  EUR 12.500,00"
> "Neupreis mit Kiste war 349,- Euro!!"
>
> Erklärt mir das mal!

Vielleicht ist ja ein ganz Oberschlauer mit seinem Bietagent da höllisch 
auf die Fresse gefallen. :D :D
Gast #1786424
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> Vielleicht ist ja ein ganz Oberschlauer mit seinem Bietagent da höllisch
> auf die Fresse gefallen. :D :D
das kann gut sein, vielleicht bietet die Bucht auch noch ein paar 
Preisänderungsmöglichkeiten für den Verkäufer vor Auktionsende ?!
Dumm gelaufen :-)
#1786432
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S. B. schrieb:

> Der Gesetzgeber mischt sich in weit belanglosere Bereiche ein - da darf
> die Frage schon gestattet sein, wieso nicht auch hier?

Er hat sich einmischt und der §138 kam dabei raus. Der Gesetzgeber macht 
Gesetze. Für die Durchsetzung ist der Gesetzgeber nicht zuständig.

> Wenn ich im umgekehrten Fall einen Inseratsfehler mache, werde ich ja
> auch gleich gegrillt

Aber nicht vom Staat.

Ein potentieller Konkurrent kann dich abmahnen. Suchst du ein Gesetz, 
nachdem du jeden, der deiner Ansicht nach zu hohe Preise verlangt, 
abmahnen erfolgreich kannst? Wer definiert dann "Preis zu hoch"?

Im Übrigens musst in solchen Fällen nicht du klagen, sondern 
derjenige, der an dein Geld will. Der Verkäufer muss also den Käufer 
verklagen, um an seine 12500€ ranzukommen. Also wo ist eigentlich dein 
Problem?

Aber ich weiss, der Staat hat an allem Schuld. Wenn er was tut, wenn er 
was nicht tut, wenn der Nachbar nachts zu laut hustet oder dir die 
Freundin davonläuft, Schuld hat immer der Staat und die Regierung, ...
Gast #1786600
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> Aber nicht vom Staat.

> Ein potentieller Konkurrent kann dich abmahnen.
richtig, also eine indirekte Exekutive, wenn man so will - denn die 
Gewinnaussicht liegt bei nahezu 100%

> Suchst du ein Gesetz,
> nachdem du jeden, der deiner Ansicht nach zu hohe Preise verlangt,
> abmahnen erfolgreich kannst?
ich suche nach gar nichts - mir fällt nur auf, daß der §138 zumindest in 
Bezug auf diese seltsamen Inserate fehlschlägt, weil kein Geld im Spiel 
ist so wie beim Abmahnwesen.
Würde es Geldstrafen beim $138 geben, würde sich die Sache ganz schnell 
von selbst regeln.
Es geht hier nicht mehr um fairen Verkauf, sondern um einen 
Betrugsversuch - natürlich wird das anders gesehen, das defekte Oszi, 
etc. hat ja Patina angesetzt und ist jetzt besonders wertvoll ;-)

> Wer definiert dann "Preis zu hoch"?
so wie man Wucher definiert, da geht es ja, logischerweise der 
Gesetzgeber ... es gibt ja auch sogenannte ortsübliche Preise, wie sind 
die denn definiert?

> Aber ich weiss, der Staat hat an allem Schuld. Wenn er was tut, wenn er
> was nicht tut, wenn der Nachbar nachts zu laut hustet oder dir die
> Freundin davonläuft, Schuld hat immer der Staat und die Regierung, ...
dazu könnte ich jetzt auch noch was schreiben, aber das schweift zu sehr 
in die Politik ab, bringt nichts und ist in diesem Forum mittlerweile 
nicht mehr erlaubt.

> Im Übrigens musst in solchen Fällen nicht du klagen, sondern
> derjenige, der an dein Geld will. Der Verkäufer muss also den Käufer
> verklagen, um an seine 12500€ ranzukommen.
na ja, 12000 € ist ja noch harmlos - aber häng mal noch eine Null dran, 
dann wird es schon interessanter. Wo ist die Grenze, was wenn dieser 
idiotische Klickvertrag zustande kommt, weil z.B. Dein Kind das 
angeklickt hat, etc.
Irgendwie wäre das nach normalen Rechtsempfinden schon absurd, oder?

Solange man selbst nicht betroffen ist, ist es ein Lacher - ansonsten 
kann es bitter werden.
In anderen Fällen gibts extrem viel Schutz durch den Gesetzgeber, hier 
eben etwas weniger.

Insofern hast Du recht - ist nicht mein Problem.
#1786719
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S. B. schrieb:

> dann wird es schon interessanter. Wo ist die Grenze, was wenn dieser
> idiotische Klickvertrag zustande kommt, weil z.B. Dein Kind das
> angeklickt hat, etc.

Wenn der Betrag wie hier in keinem Verhältnis zur Leistung steht ist der 
Vertrag nichtig aufgrund §138. Wurde von einem Gericht in einem Fall 
eines der berüchtigten Verpackungsauktionen so entschieden. Auch ohne 
Kind.

http://www.ksta.de/html/artikel/1277385915887.shtml
#1786768
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S. B. schrieb:
> Wo ist die Grenze, was wenn dieser
> idiotische Klickvertrag zustande kommt, weil z.B. Dein Kind das
> angeklickt hat, etc.

Wenn dein Kind das anklickt, dann ist überhaupt kein Vertrag 
zustandegekommen, da das Kind nicht geschäftsfähig ist. Du könntest 
höchstens zu Schadensersatz verpflichtet sein, da du hättest verhindern 
müssen, dass dein Kind da draufklicken kann. Der Schaden ist dann aber 
mitnichten der Kaufpreis, sondern eher in der Grössenordnung der 
entstandenen zusätzlichen Ebay-Gebühren, wenn der Verkäufer die Ware 
erneut einstellt.

Allerdings könnte hier der kleine Unterschied zwischen "Recht haben" und 
"Recht bekommen" eine gewisse Relevanz erlangen.

Andreas
#1786796
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Andreas Ferber schrieb:

> Wenn dein Kind das anklickt, dann ist überhaupt kein Vertrag
> zustandegekommen, da das Kind nicht geschäftsfähig ist.

Klar. Aber das kann bei der Beweislast etwas haarig werden, wenn dein 
Kind nämlich nicht mit einem eigenen Account rumgeklickt hat, sondern 
mit deinem.

> Allerdings könnte hier der kleine Unterschied zwischen "Recht haben" und
> "Recht bekommen" eine gewisse Relevanz erlangen.

Eben.
Gast #1786809
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> Allerdings könnte hier der kleine Unterschied zwischen "Recht haben" und
> "Recht bekommen" eine gewisse Relevanz erlangen.
wie heißt es so schön:
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

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