Hallo, ich habe einen Modul entwickelt.
Habe schon probeweise ein Paar davon verkauft, um zu gucken, ob das sich
überhaupt verkaufen lässt und ob das bei Anderen gut ankommt.
Hat alles gut geklappt.
Nun habe ich mir gedacht, ein Kleingewerbe dafür an zu melden.
Weiss Jemand, was für Schwierigkeiten auf mich zukommen können?
Wie gesagt, das ist nur ein Modul (ergänzung zu einem bestimmten gerät)
und nicht ein selbstständiges Gerät.
Danke und Gruss
Alex
Eigentlich nicht. Du mußt halt auf's Gewerbeamt und Dein Gewerbe
anmelden. Dann bekommst Du vom Finanzamt Post, die wollen dann
regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung von Dir. Post von der IHK
bekommst Du auch, Du wirst nämlich automatisch Mitglied (zum Glück aber
erst mal nicht zahlendes, wenn die Einnahmen niedrig genug sind). OK,
und wenn Du an privat verkaufst, dann mußt Du Dich noch leiderleider um
den Elektroschrott kümmern.
Alex schrieb:> Wie gesagt, das ist nur ein Modul (ergänzung zu einem bestimmten gerät)> und nicht ein selbstständiges Gerät.
Egal, trotzdem hast Du Dich bereits strafbar gemacht wegen Verstoß gegen
ElektroG. Sie Strafe von AFAIK 50.000 hast Du hoffentlich schon zur
Seite gelegt. Hinzu kommt Steuerhinterziehung, gewerbliches Handeln ohne
Anmeldung, Hinterziehung von Sozialabgaben, Verstoß gegen den
bestehenden Arbeitsvertrag... Die Liste kann lang werden.
Also erst informieren und dann verkaufen.
Kleingewerbe ist ausschließlich in einer einzigen Steuerfrage
interessant: MwSt abführen oder nicht. Alle anderen Abgaben und
Pflichten fallen immer an, egal wie klein.
Johann schrieb:> wenn Du an privat verkaufst, dann mußt Du Dich noch leiderleider um> den Elektroschrott kümmern.
Auch bei B2B. Es sei denn es sind fest eingebaute Großgeräte.
Danke.
@florian
Ich habe 3 Stück verkauft, ohne daran was verdient zu haben, um zu
sehen, ob die Teile auch bei Anderen auch so gut funktionieren.
Gruss Alex
Florian schrieb:> Egal, trotzdem hast Du Dich bereits strafbar gemacht wegen Verstoß gegen> ElektroG. Sie Strafe von AFAIK 50.000 hast Du hoffentlich schon zur> Seite gelegt. Hinzu kommt Steuerhinterziehung, gewerbliches Handeln ohne> Anmeldung, Hinterziehung von Sozialabgaben, Verstoß gegen den> bestehenden Arbeitsvertrag... Die Liste kann lang werden.
Oh Mann, halt doch den Ball flach! Nach Deiner Definition wäre es ja
schon fast strafbar, überhaupt an ein eigenes Gewerbe zu denken.
Johann schrieb:> Oh Mann, halt doch den Ball flach! Nach Deiner Definition wäre es ja> schon fast strafbar, überhaupt an ein eigenes Gewerbe zu denken.
Korrekt. Berlin arbeitet gerüchteweise bereits an einer Gesetzesvorlage,
die schon "eigenes Denken überhaupt" unter Strafe stellt.
scnr
Florian schrieb:> Egal, trotzdem hast Du Dich bereits strafbar gemacht wegen Verstoß gegen>> ElektroG. Sie Strafe von AFAIK 50.000 hast Du hoffentlich schon zur>> Seite gelegt. Hinzu kommt Steuerhinterziehung, gewerbliches Handeln ohne>> Anmeldung, Hinterziehung von Sozialabgaben, Verstoß gegen den>> bestehenden Arbeitsvertrag... Die Liste kann lang werden.
Schwachsinn!
mfg.
Also ich zitiere mal.
gulli./thread/1242522-haftung-fuer-selbst-gebastelte-geraete/
Sobald du mit der Herstellung von Elektronik Geld verdienst (Ja, selbst
-Conrad-Bausätze gegen Geld zusammenlöten gehört dazu!), greifen
genausoviele Regeln wie bei Hobbypiloten bzw. Berufspiloten.
Das Gerät muß elektrisch sicher sein (TüV/GS Prüfung erforderlich),
umweltverträglich (WEEE und RoHS), darf andere Geräte nicht stören (CE,
e-Zeichen), sollte nach Möglichkeit keine Patente und Gebrauchsmuster
verletzen...
Und all den ganzen Papierkram kann man in der Regel nur als Firma
aufbringen.
Zumal das mit E-Technik nicht ganz einfach ist, da Du ohne entsprechende
Qualifikation nicht mal einen Schraubendreher in die Hand nehmen darfst.
Sowas würde auch Kreise ziehen (nur mal ´Gewerbeanmaldung´ durchlesen)
Wenn Du so nebenbei was vertickst, dann viel Spaß wenn was kaputt geht.
Dann kommt der RA, und dann ziehts das Kreise. Dann bist Du nicht nur
für den Schaden dran, sondern das geht weiter. Selber was gebaut, was Du
nicht darfst. Handwerkliche Tätigkeit ausgeübt, was Du nicht darfst.
Steuerbetrug. Usw...
Entsteht durch den (sachgemäßen) Einsatz des Gerätes ein Schaden an
einem Gerät dann bist Du freilich nach dem Produkthaftungsgesetz voll
haftbar - und das nicht nur während der gesetzlichen Gewährleistungszeit
von 2 Jahren sondern 10 Jahre lang.
Das Produkthaftungsgesetz läßt sich auch nicht durch irgendwelche
Klauseln in den AGBs oder im Kaufvertrag aushebeln, auch wenn genau das
oftmals versucht wird.
Derartige Klauseln sind grundsätzlich null und nichtig.
Von Personenschäden reden wir besser erst gar nicht.....
....usw ... usw...
Wenn Du Unternehmer werden und damit Geld verdienen willst, mußt du auch
bereit sein das unternehmerische Risiko zu tragen.
Du kannst das Risiko natürlich durch die Gründung einer GmbH begrenzen.
Ich würde mich aber vorher auf der IHK/HWK erkundigen, was die zu deinem
vorhaben sagen.
Aber trotzdem nicht entmutigen Lassen. -;
Grüße...
Wenn es um eigene Entwicklungen geht kannst du auch als Ingenieurbüro
firmieren. Dann bist du als Freiberufler tätig und hast mit
Gewerbesteuer etc. nichts zu tun.
Bei dem Modul müsste halt ggf. immer die individuelle Anpassung etc. im
Mittelpunkt stehen (oder genannt werden), damit es nicht zum reinen
Handel abgleitet.
Als Freiberufler gibt es keine Gewerbesteuer und es wird auch kein
Gewerbe angemeldet. Die Anmeldung erfolgt beim FA auf einer Seite.
Als Freiberufler hast du die Wahl zwischen Kleingewerbe (keine Mwst.
berechnen, keine beim Kauf von Teilen ziehen) oder "normal", d.h. mit
Ust.-Voranmeldung jeden Monat bzw. jedes 1%4 Jahr (FA sagt dir das
schon.) Die USt-Voranmeldung ist aber wenig Arbeit, geht elektronisch.
Tipp: Geh zu einem Gründungsberater (kostenlos) der IHK, wo sie z. B.
auch Info-Abende zu Steuerfragen etc. anbieten.
Ich finds gut, wenn du aus deinem Wissen Kapital schlägst und was auf
die Beine stellst!
Solange Du damit keine 10000 EUROs Gewinn/Jahr machst, vergiss es.
Nur Ärger und Vorschriften.
Willkommen in Deutschland!
Schenke das ganze lieber irgend einer Firma, die es für Dich
fertigt/vertreibt und erhalte auf 400 EUR-Basis ein kleines Zubrot.
(Dafür machst Du dann den Support usw.)
Xxyyzz Z. schrieb:> Klar kann ich den Ball flach halten. Aber die Konkurrenz tut es nicht.
Die Konkurrenz tritt nur auf den Plan wenn man denen das Geschäft
versaut.
Man braucht nur teuerer als die Konkurrenz sein und schon ist es kein
Konkurrent mehr.
> Gerade einen Neuling kann man schnell per Abmahnung aus dem Verkehr> ziehen. Und das Finanzamt wird auch Hellhörig, wenn man denen einen Tip> gibt.
Wenn die Abmahnung begründet ist und Aussicht hat vor einem Gericht zu
bestehen. Das dürfte häufig an den fehlenden Beweisen scheitern. Aber
darauf kann man sich oft nicht verlassen.
> Und Alex wollte wissen, wie es geht und nicht 100 Tricks, was man alles> machen kann solange man nicht erwischt wird. Die IHK bietet extra Kurse> für solche Leute an.
Genau, Existenzgründungskurse die auch kompetent und verlässlich sind.
> /schafft es [...] nur jeder zehnte potenzielle Existenzgründer bis zum> Gewerbeschein./
Logisch weil man da Sachen erfährt, an die man bisher nicht zu denken
wagte.
> http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12015614/61299/Ausweg-fuer-wenige-Alexander-Beckmann-ueber-die-beschraenkten.html>> Alex schrieb:>> Ich habe 3 Stück verkauft, ohne daran was verdient zu haben,
Bagatellen, selbst bei ebay kannst du je nach Bundesland zwischen
dreizig bis einhundert gleiche oder einer Warengruppe zuzuordnenden
Artikel verkaufen bevor es eng wird.(Das ist natürlich keine Garantie).
Es hat schon Urteile gegeben das einer der drei Gebrauchtwagen pro Jahr
verkauft hat als Händler einzustufen war. Vermutlich ein Einzelfall
ohne das man jetzt die näheren Umstände dabei berücksichtigen könnte.
> Und wen soll das interessieren? Völlig belanglos, ob Du mit Deiner> "Firma" Gewinn machst oder nicht. ebay ist ein tolles Beispiel dafür:> http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/privatverkauf-wann-die-auktion-gewerblich-wird_aid_342665.html
Bei ebay ist das Indiz der Artikel "Neu" ein guter Anhaltspunkt der
für gewerbsmäßigen Handel spricht und der durch das Indiz "Gebraucht"
dann gleich wieder durchbrochen wird. Das sieht allerdings jeder
Jurist anders weil das nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist,
nicht mal die Gewinnerzielungsabsicht, welcher wegen der meist
fehlenden Kalkulation auch gar nicht beweisbar ist.
Stolperfallen gibts genug, z.B. die Genehmigung des Arbeitgebers
oder des Vermieters wenn man von seiner Wohnung geschäftlich operiert.
Das meiste kann man bei der IHK klären, aber eben nicht alles.
In jedem Fall ist es gut angelegtes Geld sich da mal echtes Fachwissen
zuzulegen als das gefährliche Halbwissen hier.
Denn dafür übernimmt hier keiner die Haftung.
>Wenn es um eigene Entwicklungen geht kannst du auch als Ingenieurbüro>firmieren. Dann bist du als Freiberufler tätig und hast mit>Gewerbesteuer etc. nichts zu tun.
Freiberufler dürfen auch nicht mit Waren Handel treiben, sonst
wäre es ein echtes Gewerbe. Ob sich da auch jeder dran hält das
es sich um eine wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit
handelt, steht wieder auf einem anderen Papier.
Was steuerliche Aspekte angeht wird man bei einem Steuerberater besser
aufgehoben sein.
Michael S. schrieb:> Xxyyzz Z. schrieb:>> Klar kann ich den Ball flach halten. Aber die Konkurrenz tut es nicht.> Die Konkurrenz tritt nur auf den Plan wenn man denen das Geschäft> versaut.> Man braucht nur teuerer als die Konkurrenz sein und schon ist es kein> Konkurrent mehr.
Schön wärs. Es reicht schon dem anderen ein Dorn im Auge zu sein, weil
man Innovativer ist. Und dem Abmahnanwalt ist es egal, der will nur Geld
verdienen und hat einen Partner, der den Auftraggeber mimit. Das hat
nichts mit echten Gründen oder berechtigten Vergehen zu tun, bei denen
geht es nur um die Masse.
>> Gerade einen Neuling kann man schnell per Abmahnung aus dem Verkehr>> ziehen. Und das Finanzamt wird auch Hellhörig, wenn man denen einen Tip>> gibt.> Wenn die Abmahnung begründet ist und Aussicht hat vor einem Gericht zu> bestehen. Das dürfte häufig an den fehlenden Beweisen scheitern. Aber> darauf kann man sich oft nicht verlassen.
Kein Problem. Ich kann dir dutzende Abmahngründe nennen, die alle
berechtigt sind und keinen Ausweg offen lassen und jeder für sich meinen
Anwalt glücklich strahlen lassen: Angaben wie "ca. 1m lang", "Inhaber",
"3 1/2 Zoll Laufwerk", "1 GB", falsches/fehlendes Impressum,
keine/falsche Versandkosten/MwSt-angaben, "Lieferzeit i. d. R. 3 Tage"
usw.
Michael K-punkt schrieb:> Als Freiberufler gibt es keine Gewerbesteuer
Als Gewerbetreibender auch nicht, solange du unter 24,5T€ bleibst.
1. Natürlich ist eine eigene Firma was anderes als ne Dauerkarte auf der
Hartz-4-Wartebank. Dennoch: hier gleich die großen Szenarien und
Abmahnorgien ins Feld zu führen ist auch nicht gerade eine Ermutigung.
Doch gerade beim Start braucht man Rückenwind und keine "Ja,
ABER...."-Sager. Beim IHK-Gründungsberater ist man da gut aufgehoben.
In München z. B. gibt es auch Jungunternehmertreffs, da kann man auch
hingehen, bevor man in die Probleme reinläuft und Kontakte knüpfen,
Fragen stellen etc. etc.
Vielleicht lernt man dort auch Firmen kennen, die ohnehin mit
Elektronik-Schaltungen handeln, ggf. kann man dort ein Agreement finden,
dass die das Produkt mit vertreiben oder sonst irgendwie helfen.
2. Steuerberater als Hilfestellung für Gründungsabsichten halte ich für
wenig hilfreich. Steuerberater wollen in erster Linie Quittungen und
Rechnungen verbuchen und dafür dick pauschal abkassieren. In der
Anfangszeit kommt man sicher auch ohne Steuerberater aus.
3. Fragen wie GmbH stellen sich, wenn die Firma etwas besser am laufen
ist. Wenn natürlich ein Modul 45.560 Euro kostet (netto) und beim A 380
in der Sicherheitstechnik sitzt, würde ich schon früher an die Sache mit
der Haftung denken. Doch davon gehe ich mal nicht aus.
Was ist das für ein Modul? Was macht es? Was kostet es? Wem nützt es?
Michael K-punkt schrieb:> 1. Natürlich ist eine eigene Firma was anderes als ne Dauerkarte auf der> Hartz-4-Wartebank. Dennoch: hier gleich die großen Szenarien und> Abmahnorgien ins Feld zu führen ist auch nicht gerade eine Ermutigung.
Wenn man nen Job hat ist man ja wohl nicht auf der H4 Wartebank und
von da zu starten ist eh doppelt schwer.
> Doch gerade beim Start braucht man Rückenwind und keine "Ja,> ABER...."-Sager. Beim IHK-Gründungsberater ist man da gut aufgehoben.> In München z. B. gibt es auch Jungunternehmertreffs, da kann man auch> hingehen, bevor man in die Probleme reinläuft und Kontakte knüpfen,> Fragen stellen etc. etc.
Da sollte man aber kein verlässiches Wissen erwarten, Erfahrungen
dagegen schon.
> Vielleicht lernt man dort auch Firmen kennen, die ohnehin mit> Elektronik-Schaltungen handeln, ggf. kann man dort ein Agreement finden,> dass die das Produkt mit vertreiben oder sonst irgendwie helfen.
Dann wäre man wenigstens aus dem Fokus von Abmahnanwälten die gern
die ganze Werbung und Homepage nach Fehlern durchleuchten.
> 2. Steuerberater als Hilfestellung für Gründungsabsichten halte ich für> wenig hilfreich. Steuerberater wollen in erster Linie Quittungen und> Rechnungen verbuchen und dafür dick pauschal abkassieren. In der> Anfangszeit kommt man sicher auch ohne Steuerberater aus.
In der Startupphase sollte man darauf nicht verzichten, insbesondere
weil man dabei auch viel lernt, das man später selbst machen kann.
> 3. Fragen wie GmbH stellen sich, wenn die Firma etwas besser am laufen> ist. Wenn natürlich ein Modul 45.560 Euro kostet (netto) und beim A 380> in der Sicherheitstechnik sitzt, würde ich schon früher an die Sache mit> der Haftung denken. Doch davon gehe ich mal nicht aus.
Die geeignete Rechtsform zu wählen ist dann wieder was ganz anders
und sollte hier mal außen vor bleiben.
Michael S. schrieb:>> Anfangszeit kommt man sicher auch ohne Steuerberater aus.> In der Startupphase sollte man darauf nicht verzichten, insbesondere> weil man dabei auch viel lernt, das man später selbst machen kann.
Ich war lange freiberuflich als Technologieberater tätig. Was mir die
Steuerberater angeboten haben war ne Frechheit: Unter 2000 Euro Pro Jahr
war da nix zu machen. Pauschal 120 Euro pro Monat allein fürs Verbuchen
und dann noch mal extra für Abschluss etc. etc.
Irgendwelches Tipps oder Perspektiven für eine interessante steuerliche
Gestaltung kamen nicht zutage.
Bei einer überschaubaren Anzahl von Rechnungen ist mir der Steuerkram
nun nicht über den Kopf gewachsen.
Im Gegenteil: Oft höre ich von Leuten, die z. B. vom Steuerberater in
irgendwelche Steuermodelle gedrängt wurde, die sich aber nur rechnen,
wenn der Laden so und so weiterläuft. Die sind jetzt am fluchen...
Das Grundwissen für die erste Zeit kann man sich sicherlich in den
IHK-Seminaren holen bzw. selbst anlesen.
> Die geeignete Rechtsform zu wählen ist dann wieder was ganz anders> und sollte hier mal außen vor bleiben.
Gebe ich dir völlig Recht. Gerade in der Anfangszeit wird groß
rumspekuliert, welche steuerlichen Gestaltungsspielräume sich bei dieser
oder jener Rechtsform ergeben - statt dass man sich am Anfang erst mal
um die Kunden und den Umsatz selber kümmert.
>Das Grundwissen für die erste Zeit kann man sich sicherlich in den>IHK-Seminaren holen bzw. selbst anlesen.
Ich habe mehrere dieser Lehrgänge besucht. IHK,VHS, Berufsbildungswerk,
Rentner helfen Existensgründer usw., einen mir vertrauten Steuerberater,
usw.usf. trotzdem hab ich mein Vorhaben aufgeschoben.
In den Seminaren wird nicht alles vermittelt und bei steuerlichen Sachen
wird eben nur Mindestbuchhaltung abgehandelt und auf die
steuerberatenden Berufe verwiesen. Ist da ähnlich wie Rechtsberatung,
wo im Bedarfsfall auf die Rechtsanwälte verwiesen wird
(Beratungsprivileg).
Klar bekommt man von Steuerberatern keine Tips, das ist auch
bei Anwälten ähnlich wenn du den nicht mit viel Honorar fütterst.
Kann man denen ja auch nicht verdenken wenn die Geld verdienen wollen.
Würde man vielleicht auch so machen, insbesondere wenn der eigene
Wohlstand davon abhängt.
Jedenfalls kann eine Steuernachforderung sehr viel schmerzhafter sein
wenn man meint es selbst zu können und man dann Fehler macht und voll
auf die Schnauze fällt.
>Gerade in der Anfangszeit wird groß rumspekuliert, welche steuerlichen >Gestaltungsspielräume sich bei dieser oder jener Rechtsform ergeben...
...ist meist nicht Grundlage für so eine Entscheidung, sondern die
Haftungsfrage. Steuerspareffekte sind dann mehr ein Zubrot.
Michael S. schrieb:
bei dieser oder jener Rechtsform ergeben...
> ...ist meist nicht Grundlage für so eine Entscheidung, sondern die> Haftungsfrage. Steuerspareffekte sind dann mehr ein Zubrot.
...hab ich schon erlebt. Da wurde noch vor der eigentlichen
Firmengründung gerätselt, wie man hohe Steuersätze vermeiden kann, in
dem man teuere Firmenwagen kauft. Und ach herje, was ist wenn man aus
der Kleinunternehmeregelung rausfällt, dann geht ja die Welt unter etc.
etc.
Dabei hatten diese Leutchen noch nicht mal nen gescheiten Business-Plan
sondern nur ne irre IDEE.
Gilt auch für unseren Modulhersteller: Wie groß ist denn der Markt für
die Module? Mit welchen Stückzahlen ist zu rechnen? Wie sehen die
Konkurrenzprodukte aus? Was ist der USP des Moduls?
Wenn man feststellt, dass es nicht mehr als 5 Module pro Jahrhundert
werden (z. B. elektronische Beleuchungsmodul für päpstliche
Bischofsstäbe), dann braucht man eine andere Lösung als wie wenn es sich
um 1000 oder 10000 Stück pro Jahr handelt.