Hat man nach Erhalt der Kündigung einen Rechtsanspruch auf den
Resturlaub, ohne für "Notfälle" in die Firma gerufen zu werden?
Man hat mir zum Ende der Probezeit gekündigt. Ich habe noch genügend
Urlaubstage übrige, um die Zeit bis zum Ende dieses Monats zu
überbrücken und habe diese ab Montag genommen.
Jetzt ist es so, dass ich den sechs Monaten, die ich in dem Unternehmen
war, doch einiges aufgebaut habe. Das ganze habe ich ordnungsgemäß an
meine Kollegen übergeben und auch dem Geschäftsführer und seinem
Stellvertreter mehrmals erklärt.
Allerdings weiß ich genau, dass die Beiden das wieder nicht auf die
Reihe kriegen werden und ich in den nächsten anderthalb Wochen sehr
wahrscheinlich einen Anruf erhalten werde, dass ich unbedingt noch zum
Arbeiten in die Firma kommen soll, "weil es brennt".
Jetzt würde mich interessieren, ob ich das Recht habe, dies abzulehnen,
ohne dass dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt? Letzten
Ende habe ich keine Möglichkeit mehr, meinen Urlaub zu einer anderen
Zeit zu nehmen und ausbezahlen werden die mir auch nichts.
Ob das jetzt diplomatisch geschickt ist, interessiert mich dabei ehrlich
gesagt im Moment einen Scheiß. Mein Arbeitszeugnis habe ich auch schon
in der Tasche.
Kommisch, dass man nach der Probezeit einen Mitarbeiter kündigt, der
offensichtlich essentiel geworden ist.
Wenn sie dich kündigen, dann gehen sie wahrscheinlich davon aus, dass
sie ohne dich alles hinkriegen können
Jobhocker schrieb:> Kommisch, dass man nach der Probezeit einen Mitarbeiter kündigt, der> offensichtlich essentiel geworden ist.
Ich bin nicht unverzichtbar geworden. Ich habe aber einiges geschafft.
> Wenn sie dich kündigen, dann gehen sie wahrscheinlich davon aus, dass> sie ohne dich alles hinkriegen können
Das sollten sie auch können. Ich habe Ihnen alles mehrmals erklärt und
gezeigt. Nur sind der Chef und sein Surrogat recht denkfaul und lassen
sich liebe alles noch ein viertes mal erklären, anstatt sich selber mit
der Materie zu beschäftigen.
Pferd schrieb:> Hat man nach Erhalt der Kündigung einen Rechtsanspruch auf den> Resturlaub, ohne für "Notfälle" in die Firma gerufen zu werden?
Theoretisch ja, aber du hast ja keine Rufbereitschaft. Also sollen
die an der Entscheidung, dich raus zu schmeißen, ersticken. Du bist
im Urlaub nicht erreichbar und damit hat es sich. Ich glaube nicht,
dass die das wagen würden. Lieber setzen die das Projekt in den Sand.
Ist mir auch mal passiert. Da kam nichts mehr und das Projekt wurde
begraben, weil das sowieso nur ne durchgeknallte Idee vom Chef war,
die nicht Marktfähig war. Für eine außerordentliche Kündigung wäre
Arbeitsverweigerung im genehmigten Urlaub auch zu unbedeutend. Der
Urlaub ist verbindlich.
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Sofern es zeitlich möglich ist, sind grundsätzlich alle noch
verbleibenden Urlaubstage vom Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung zu
nehmen.
Dazu gibt es eine ganze Reihe Rechtsprechungen.
> Man hat mir zum Ende der Probezeit gekündigt.
Hast Du das auch schriftlich?
Wenn Du die Kündigung schriftlich hast dann endet das Arbeitsverhältnis
inclusive möglicher Rufbereitschaft - dann können sie anrufen und Du
kannst auflegen ... ich verstehe den Thread nicht oder bist Du am Ende
ein Troll
S. B. schrieb:> Hast Du das auch schriftlich?
Leider ja.
> Wenn Du die Kündigung schriftlich hast dann endet das Arbeitsverhältnis> inclusive möglicher Rufbereitschaft - dann können sie anrufen und Du> kannst auflegen ... ich verstehe den Thread nicht oder bist Du am Ende> ein Troll
Mir ist nicht fristlos gekündigt worden sondern zum Ende des Monats.
Also dem 31.01. So lange bin ich dort noch angestellt und werde bezahlt.
Was daran nicht zu verstehen ist, verstehe ich wiederum nicht.
Pferd schrieb:> Das sollten sie auch können. Ich habe Ihnen alles mehrmals erklärt und> gezeigt. Nur sind der Chef und sein Surrogat recht denkfaul und lassen> sich liebe alles noch ein viertes mal erklären, anstatt sich selber mit> der Materie zu beschäftigen.
1. Du bist gekündigt
2. Du hast alles ordnungsgemäß übergeben
3. Du hast Dein Zeugnis
4. Du hast genehmigten/Anspruch auf Rest-Urlaub bis zum Ende Deines
Vertrages
Setz Deinen alten AG auf Deine Blacklist & gut ist.
Sollten Sie sich melden & Du hast Lust könntest Du ja nach Ende
Kündigung dort als Freelancer aushelfen - zu Deinen Konditionen! LOL
mfg
Olaf
P.S.: kein Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit. Konsultier notfalls
einen RA f. Arbeitsrecht.
Grundsätzlich ist der Urlaub mit dem AG abzustimmen.
Im Gegenzug hat der AG allerdings die Pflicht Dir Deinen Urlaub zu
ermöglich (Fürsorgepflicht). Wenn Du Urlaubsanspruch hast, dann ist der
auch zu gewähren.
Und Urlaub ist Urlaub. Der ist zur Erholung da. Anrufen oder sonstwas
ist also nicht drin.
Wenn ich dich recht verstanden habe, ist der Urlaub doch schon gewährt?
Da das Arbeitsverhältnis nur noch auf dem Papier besteht, denn der
Urlaub reicht bis zu deinem Arbeitsende, wie du schreibst, bist du doch
schon raus.
In der Krankheit muss man erreichbar sein. Dazu gibt es einschlägige
Urteile. Aber selbst da nicht telefonisch.
Mein Vorgesetzter hat meine private Email Adresse, meine Telefonnummer
hat keiner. Weder Festnetz noch privates Handy. Ich habe ein
dienstliches Handy und das ist ausgeschaltet, der Ansagebetrieb
eingeschaltet. Letztes Jahr war ich vier Monate wegen meiner Schulter
nicht da, dieses Mal zwei Monate, weil sie noch mal operiert werden
musste. Zwischenzeitlich kamen drei Anfragen per Mail. Da reagiere ich
zu meiner Zeit drauf.
Warum glauben eigentlich alle, dass ein Arbeitgeber das recht hat, einen
jederzeit erreichen zu können?
Jedem ist aber klar, dass man den Chef (ich meine den richtigen Big
Boss) eigentlich auf keinen Fall und schon gar nicht für irgendwelchen
Mist anrufen darf. Aber er (auch der "kleine" Boss) darf das? Mit
welchem Recht? Was macht die "gleicher"?
Soweit mir bekannt ist gilt in Sachen Urlaub folgendes:
1. Die vertragliche Urlaubszeit. Ev. plus Resturlaub aus den Vorjahr und
plus, im Vertrag vereinbarte Zeiten.
2. Bei kürzerer Anwesenheit hat sich folgendes eingebürgert:
Bis zu einem halben Jahr gilt Anspruch = Urlaub / relative
Anwesenheit. Erst danach kann auch der ganze Urlaub fürs Jahr
genommen werden.
3. Urlaub ist immer mit dem Betrieb abzustimmen.
4. Der Urlaub kann nur während der Betriebszugehörigkeit genommen
werden.
5. Eine Ausbezahlung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen
werden.
Punkt drei hat aber einen kleinen Pferdefuß. Wird Dir gekündigt, so
bedeutet dies auf jeden Fall: Der Urlaub ist vor Ende des
Arbeitsverhältnisses zu nehmen.
Punkt vier hat zur Folge, dass sich das Arbeitsverhältnis automatisch
bis zum Ende des Urlaubes verlängert. Und die Kündigung im Grunde
genommen unwirksam wird, da der Austrittstermin ja nicht mehr stimmt.
Da der Betrieb Dich durch die Kündigung, praktisch zwingt, den Dir
zustehenden Urlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen,
müsste es reichen, wenn Du den Urlaub ankündigst und nicht beantragst.
Den Urlaub zusammenhängend zu nehmen spielt hier ebenfalls mit hinein.
Cyblord -. schrieb:> Du weißt aber, wenn du jetzt den gesamten Jahresurlaub nimmst, hast du> in einem neuen Job dieses Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr.
LOL
Amateur schrieb:> Punkt drei hat aber einen kleinen Pferdefuß. Wird Dir gekündigt, so> bedeutet dies auf jeden Fall: Der Urlaub ist vor Ende des> Arbeitsverhältnisses zu nehmen.
Das bedeutet also, wenn dir am Jahresanfang gekündigt wird, musst du den
ganzen Urlaub nehmen und hast das gesamte Jahr keinerlei Anspruch auf
Urlaub? Selbst wenn du zwei Tage später schon einen neuen Job antrittst,
hast du das gesamte Jahr keinerlei Urlaubsanspruch, weil du ja allen
Urlaub beim alten Arbeitgeber schon am Jahresanfang aufbrauchen
musstest?
asdf schrieb:> Jahresanfang aufbrauchen> musstest
Es wird oft nur der anteilige Urlaub berechnet.
Bei 24 Tagen im Jahr sind das etwa 2 Tage im Monat.
Aber genau steht das in den jeweiligen rechtlich gültigen Verträgen.
Cyblord -. schrieb:> Du weißt aber, wenn du jetzt den gesamten Jahresurlaub nimmst, hast du> in einem neuen Job dieses Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr.
Unsinn. Mag rein rechtlich so sein, aber mir ist noch kein Fall
untergekommen wo das so gehandhabt wurde. Beim neuen AG gibt's natürlich
den neuen Urlaubsanspruch.
Claus M. schrieb:> Beim neuen AG gibt's natürlich> den neuen Urlaubsanspruch.
Auch wenn du beim alten AG schon alles aufgebraucht hast?
Das glaube ich eher nicht.
Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen
hast.
asdf schrieb:> Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen> hast.
Wie soll das den gehen? Woher soll denn der neue AG wissen, ob und
wieviel Urlaub Du beim alten AG genommen hast?
Klapperstorch schrieb:> asdf schrieb:>> Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen>> hast.>> Wie soll das den gehen? Woher soll denn der neue AG wissen, ob und> wieviel Urlaub Du beim alten AG genommen hast?
Das heißt also, daß ich bei AG-Wechsel einen Anspruch auf 60 Tage Urlaub
habe?
asdf schrieb:> Das heißt also, daß ich bei AG-Wechsel einen Anspruch auf 60 Tage Urlaub> habe?
Wenn das so in Deinem Vertrag steht schon. Wahrscheinlicher sind
wahrscheinlich so um die 30 Tage, und zwar anteilig, also pro Monat 2,5
Tage.
Klapperstorch schrieb:> Du hast natürlich nicht doppelt so viel Urlaub, nur weil Du die> Stelle> wechselst...
Und warum nicht? Wenn doch (laut "Klapperstorch") der neue AG nichts vom
alten weiß? ;-)
Pferd schrieb:> Man hat mir zum Ende der Probezeit gekündigt.
Das sollte man vermeiden. Sprich unbedingt mit Deinem Chef, ob man das
nicht in eine Kündigung deinerseits umwandeln kann.
Alles andere macht sich sehr schlecht im Lebenslauf bei weiteren
Vorstellungsgesprächen.
"Pferd", ja, auch ein toller Name...
asdf schrieb:> Klapperstorch schrieb:>> Du hast natürlich nicht doppelt so viel Urlaub, nur weil Du die>> Stelle>> wechselst...>> Und warum nicht? Wenn doch (laut "Klapperstorch") der neue AG nichts vom> alten weiß? ;-)
Weil Dir Dein Urlaub normalerweise nur anteilig zusteht, also pro
gearbeitetem Monat. Es könnte sein, dass das in Deinem Arbeitsvertrag
anders drinsteht, dass Du praktisch den Urlaubsanspruch von einem ganzen
Jahr hast, obwohl Du nur 1 Tag gearbeitet hast.
Zum Beispiel: Du hast beim alten Arbeitgeber nur im Januar und Februar
gearbeitet, dann bekommst Du auch nur für 2 Monate die entsprechenden
Urlaubstage angerechnet (wäre ja unfair gegenüber den Kollegen, die das
ganz Jahr arbeiten).
Klapperstorch schrieb:> Es könnte sein, dass das in Deinem Arbeitsvertrag> anders drinsteht, dass Du praktisch den Urlaubsanspruch von einem ganzen> Jahr hast, obwohl Du nur 1 Tag gearbeitet hast.
So, also nehme ich 30 Tage Urlaub vor meinem Kündigungstermin. Und laut
deiner Aussage erfährt mein neuer AG nichts vom alten AG. Also habe ich
doch (laut deiner Aussage) beim neuen AG wieder 30 Tage Anspruch.
asdf schrieb:> So, also nehme ich 30 Tage Urlaub vor meinem Kündigungstermin.
Ja. Wenn das Dein alter Arbeitgeber so abnickt, ist das doch schön.
Nennt sich auch "widerrufliche Freistellung".
Klapperstorch schrieb:> asdf schrieb:>> So, also nehme ich 30 Tage Urlaub vor meinem Kündigungstermin.>> Ja. Wenn das Dein alter Arbeitgeber so abnickt, ist das doch schön.> Nennt sich auch "widerrufliche Freistellung".
Aber da bist Du zu blöd dafür, sorry, aber bei den Fragen, die Du
stellst...
Pferd schrieb:> Allerdings weiß ich genau, dass die Beiden das wieder nicht auf die> Reihe kriegen werden und ich in den nächsten anderthalb Wochen sehr> wahrscheinlich einen Anruf erhalten werde, dass ich unbedingt noch zum> Arbeiten in die Firma kommen soll, "weil es brennt".
Meine Güte, was zeugt dieser ganze Beitrag mal wieder von Unkenntnis. Es
gibt das Bundesurlaubsgesetz, das auch für dich gilt.
Dein Urlaub steht dir zu, den können sie auch wegen solcher Argumente
nicht einfach unterbrechen.
Wenn sie dich schon kündigen, dann nimmst du gefälligst deinen Urlaub
OHNE Unterbrechung! Und wenn sie nicht mehr klarkommen, soll dir das
egal sein, deine Übergabe machst du vor dem Resturlaubsantritt und
fertig. Wenn dann etwas fehlt, hast du nichts falsch gemacht, dann muss
die Firma sich eben früher darum kümmern, dass alles vollständig ist.
Und wenn sie dann noch Ärger machen, dann gehst du zum Arbeitsrechtler
und fertig! Das ist nichts Seltenes und auch nicht sonderlich teuer.
Ich muss mich immer wieder wundern, wie wenig Ahnung Leute haben, die
ins Berufsleben starten?! Ich rate einfach mal dazu in der Buchhandlung
das Arbeitsrecht zu erwerben, kostet auch nicht mehr als 12,-€ und darin
solche Dinge mal nachzulesen.
Deine Ex-Kollegen können dir scheissegal sein (sorry), besonders dann,
wenn sich dich gekündigt haben.
Amen.
Klapperstorch schrieb:> asdf schrieb:>> So, also nehme ich 30 Tage Urlaub vor meinem Kündigungstermin.>> Ja. Wenn das Dein alter Arbeitgeber so abnickt, ist das doch schön.> Nennt sich auch "widerrufliche Freistellung".
Siehst du, da sind wir wieder bei meiner Aussage von oben (die du
abgestritten hast).
asdf schrieb:> Claus M. schrieb:>> Beim neuen AG gibt's natürlich>> den neuen Urlaubsanspruch.>> Auch wenn du beim alten AG schon alles aufgebraucht hast?> Das glaube ich eher nicht.>> Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen> hast.
Klapperstorch schrieb:> Aber da bist Du zu blöd dafür, sorry, aber bei den Fragen, die Du> stellst...
Ich konfrontiere dich lediglich mit deinen eigenen Aussagen. :-)
Klapperstorch schrieb:> Zum Beispiel: Du hast beim alten Arbeitgeber nur im Januar und> Februar> gearbeitet, dann bekommst Du auch nur für 2 Monate die entsprechenden> Urlaubstage angerechnet (wäre ja unfair gegenüber den Kollegen, die das> ganz Jahr arbeiten).
Logisch. Eben.
oh nä jetzt nicht schrieb:> Klapperstorch schrieb:>> Zum Beispiel: Du hast beim alten Arbeitgeber nur im Januar und>> Februar>> gearbeitet, dann bekommst Du auch nur für 2 Monate die entsprechenden>> Urlaubstage angerechnet (wäre ja unfair gegenüber den Kollegen, die das>> ganz Jahr arbeiten).>> Logisch. Eben.
Ganz meine Meinung. Das war ja auch mein Argument. Aber das hat der
Klapperstorch abgestritten.
Klapperstorch schrieb:> asdf schrieb:>> Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen>> hast.>> Wie soll das den gehen? Woher soll denn der neue AG wissen, ob und> wieviel Urlaub Du beim alten AG genommen hast?
Und jetzt schreibt er genau das Gegenteil, nämlich das, was ich schon
oben geschrieben habe.
asdf schrieb:> Klapperstorch schrieb:>> asdf schrieb:>>> Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen>>> hast.>>>> Wie soll das den gehen? Woher soll denn der neue AG wissen, ob und>> wieviel Urlaub Du beim alten AG genommen hast?>> Und jetzt schreibt er genau das Gegenteil, nämlich das, was ich schon> oben geschrieben habe.
Da hat der Klapperstorch schon recht, wenn der alte AG bei Kündigung im
Januar schon die 30 Tage Urlaub für das ganze Jahr gewährt hat, dann ist
das sein Problem. Der neue AG kann dir deshalb nicht den anteiligen
Urlaub verweigern!
Der alte AG könnte allerdings die Bezahlung für den zu viel gewährten
Urlaub im Nachhinein zurückverlangen, wenn es nicht in seinem
Einflussbereich stand (z.B AN kündigt auf 31.5, nachdem er im
Januar/Februar den ganzen Jahresurlaub genommen hat.
Tommi schrieb:> Der neue AG kann dir deshalb nicht den anteiligen> Urlaub verweigern!
Warum schreibt er dann:
Klapperstorch schrieb:> Du hast natürlich nicht doppelt so viel Urlaub, nur weil Du die> Stelle wechselst...
Aber das ist im Prinzip auch egal.
Dank "oh nä" haben wir eine Antwort und damit der TO auch...
Schönen Sonntagabend :-)
asdf schrieb:> Und warum nicht? Wenn doch (laut "Klapperstorch") der neue AG nichts vom> alten weiß? ;-)
Wer stellt denn einen ohne Lebenslauf ein und da stets gewöhnlich drin.
Gibts eigentlich keine Urlaubsbescheinigungen vom alten AG mehr?
Cyborg schrieb:> Gibts eigentlich keine Urlaubsbescheinigungen vom alten AG mehr?
Ist für den neuen AG uninteressant. Du hast einen Urlaubsanspruch nach
deinem Arbeitsvertrag. Wenn du nach Vertrag 30 Tage zustehen und du zum
1.7. anfängst, stehen dir 15 Tage zu. Dabei ist es für den neuen AG
egal, wieviel Tage du beim alten genommen hast.
Wenn du länger als 6 Monate im Unternehmen bist, hast du den Anspruch
auf den vollen Jahresurlaub, könntest also im Jänner 5 Wochen in den
Ski-Urlaub fahren. Vorausgesetzt natürlich, der Chef macht mit. Wenn er
dich im Februar kündigt, ist das sein Problem. Er darf die zu viel
erhaltenen Urlaubstage nicht zurück fordern. Anders ist es allerdings,
wenn du selber kündigst. Dann kann der AG die zu vielen Tage zurück
fordern. Das ist aber das gleiche wie mit dem Weihnachtsgeld. Ab und zu
soll es ja sowas noch geben...
Pferd schrieb:> Jetzt ist es so, dass ich den sechs Monaten, die ich in dem Unternehmen> war, doch einiges aufgebaut habe.
Kann ich mir zwar nicht so recht vorstellen, aber sei es drum.
> Das ganze habe ich ordnungsgemäß an> meine Kollegen übergeben und auch dem Geschäftsführer und seinem> Stellvertreter mehrmals erklärt.
Ich denke mal, damit hast du schon mehr als genug getan.
> Man hat mir zum Ende der Probezeit gekündigt.
Damit hat man dir mehr als deutlich zu verstehen gegeben, dass man auf
dich verzichten will und offenbar auch kann.
Pferd schrieb:> Jetzt würde mich interessieren, ob ich das Recht habe, dies abzulehnen,> ohne dass dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt?
Leider bist du auf Weltreise ohne anständigen internet Zugang... So ein
Pech aber auch!
Ganz ehrlich: wenn ich gekündigt werden würde, dann geh ich sicher nicht
mehr ans Telefon, selbst wenn die Bude brennt!