Falsche Verkabelung - muss mein Vermieter das bezahlen?

Gast #4170776
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Hallo,

ich bin umgezogen und habe heute Lampen aufgehängt. Also Sicherung raus, 
Lampen angeschlossen, Sicherung rein und... nichts. Fahrlässig wie ich 
nunmal bin, habe ich nur nach Farben agiert und nichts gemessen.

Steige auf die Leiter, fasse ans Metall von der Lampe und... BAAAAAM.... 
fetten Schlag bekommen.

Gelb grün führt die Phase, Schwarz ist der Nullleiter, Blau die Erde.... 
:-(

Würde das gerne von einem Fachmann korrigieren lassen, deshalb die 
Frage: Muss ich das selber bezahlen oder ist der Farbcode standardisiert 
und mein Vermieter muss dafür aufkommen?

Anderes Problem am Rande: Im gleichen Zimmer hauta den FI raus wenn der 
Staubsauger mit voller Leistung eingeschaltet wird. Sollte ich das auch 
untersuchen lassen?
Gast #4170786
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Geschlagener schrieb:
> Anderes Problem am Rande: Im gleichen Zimmer hauta den FI raus wenn der
> Staubsauger mit voller Leistung eingeschaltet wird. Sollte ich das auch
> untersuchen lassen?

dann ist irgendwo N und PE verbunden.

> Würde das gerne von einem Fachmann korrigieren lassen, deshalb die
> Frage: Muss ich das selber bezahlen oder ist der Farbcode standardisiert
> und mein Vermieter muss dafür aufkommen?
selbstverständlich ist es Festgelegt wie es sein muss.

Die Frage ist ob das als Instandsetzung zählt, dann musst du es selber 
bezahlen weil es vermutlich nicht viel kostet.
Persönliche Seite #4170829
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Die Elektroinstallation ist mit der Wohnung mitgemietet und der 
Vermieter haftet für den ordnungsgemäßen Zustand.

So etwas wie der beschriebene Lampenanschluss ist lebensgefährlich und 
daher unverzüglich zu beseitigen - durch ein vom Vermieter zu 
beauftragendes Elektroinstallationsunternehmen.

Auch wenn das kriminelle Gebastel durch einen Vormieter verursacht 
wurde, haftet der Vermieter.
Gast #4170842
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John schrieb:
> Peter II schrieb:
>> [...] weil es vermutlich nicht viel kostet.
>
> Ich denke mal die Leitungen liegen unterputz, ich halte den Arbeits- und
> Kostenaufwand für nicht unerheblich ...

ich denke nicht das die Leitung unterputz ihre Farbe getauscht hat, 
demzufolge ist der Fehler mehr in einer Dose und der Verteilung zu 
suchen.
Gast #4170872
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Ich habe den Lichtschalter im Verdacht, aber keine Erfahrung mit 
Hausverkabelungen, deswegen will ichs nicht selber analysieren oder 
reparieren.

Danke jedenfalls für euer Feedback, ich werde mit meinem Vermieter 
darüber reden.
Gast #4170884
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Geschlagener schrieb:
> ich werde mit meinem Vermieter darüber reden.

Du kannst sagen, dir sind Probleme in der Elektrik aufgefallen, er kann 
von einem Elektriker einen e-Check machen lassen dem du dabei erzählst 
was dir aufgefallen ist, und Probleme werden dann behoben auf Kosten des 
Vermieters, der sie mit der Miete wieder von dir reinholt.
Gast #4170887
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Dein Vermieter hat Glück gehabt, dass dir "vermutlich" nichts passiert 
ist. Im Zweifel solltest du noch zum Artzt gehen und prüfen lassen, ob 
mit deiner Pumpe noch alles OK ist, denn sonst haftest du und nicht der 
Vermieter für Spätfolgen.

Es gibt nicht umsonst Strenge Vorschfiften in diesem Lande zu dem Thema 
und genauso Streng darfst du diese Einfordern.
Gast #4171018
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Gero schrieb:
> wie Alt ist das Haus?
>
> Altbau, Neubau, saniert?

Spielt doch eingentlich in diesem Zusammenhang gar keine Rolle. Die 
Verkabelung ist Bestandteil der Wohnung und sie ist lebensgefährlich. 
Die (spannungsführende) Phase liegt auf Grün/Gelb! Das muß man sich mal 
vorstellen. Jedes Gerät mit Schutzleiteranschluß würde demzufolge auf 
dem Gehäuse die Netzspannung führen! Unglaublich. Das ist ganz eindeutig 
Sache des Vermieters, das in Ordnung zu bringen.
Gast #4171024
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Ellen Moore schrieb:
> Dein Vermieter hat Glück gehabt, dass dir "vermutlich" nichts passiert

Naja, den derzeitig gueltigen Verordnungen und Gesetzen folgend,
darfst du als Otto-Normalverbraucher ja noch nicht mal mehr deine 
Deckenlampe selbst anschliessen wenn du keine Elektrofachkraft sein 
solltest.
Das anschliessen von Lampen gehoert da auch dazu, nicht nur der Tausch 
von Schalter oder das setzten von Steckdosen, etc.

Auch wenn da Fehler vorliegen sollten kannst du im Falle eines Schadens 
nicht ohne weiters hier auf den Vermieter zeigen, kannst du nat. schon 
aber man dir wohl sagen haetteste mal lieber einen geholt ...
Gast #4171030
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npn schrieb:
> Die (spannungsführende) Phase liegt auf Grün/Gelb! Das muß man sich mal
> vorstellen. Jedes Gerät mit Schutzleiteranschluß würde demzufolge auf
> dem Gehäuse die Netzspannung führen! Unglaublich. Das ist ganz eindeutig
> Sache des Vermieters, das in Ordnung zu bringen.

das ist die Meinung von  Geschlagener (Gast). Was wirklich vorliegt 
wissen wir nicht. Eventuell hat er nur einen Lügenstift benutzt und 
dieser hat halt wirklich mal gelogen. Und warum er eine schlag bekommen 
hat wissen wir auch nicht.

Es gibt keinen sinnvollen Grund warum man die Farben von PE und L 
vertauschen sollte.
#4171170
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Geschlagener schrieb:
> Würde das gerne von einem Fachmann korrigieren lassen, deshalb die
> Frage: Muss ich das selber bezahlen oder ist der Farbcode standardisiert
> und mein Vermieter muss dafür aufkommen?

Nein, Du musst das nicht selbst bezahlen und ja, der Vermieter hat dafür 
aufzukommen. Wie schon geschrieben wurde ist er für den einwandfreien 
Zustand der Mietsache verantwortlich. Er muss es aber auch selbst 
beauftragen können. Du als Mieter hast grundsätzlich nicht das Recht, 
irgendwelche Reparatur- oder gar Bauarbeiten an der Mietsache 
vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Selbst wenn Du es selbst bezahlen 
wolltest müsste der Vermieter zustimmen, sonst kann er gegebenenfalls 
die Wiederherstellung des Originalzustandes verlangen. (Ob das auch in 
diesem Fall gilt sei einmal dahin gestellt.) Abgesehen davon hast Du 
ohnehin die Pflicht, den Vermieter umgehend über Mängel an der Mietsache 
zu informieren.

Anders sieht es aus, wenn Dein Vermieter innerhalb einer angemessenen 
Frist nicht reagiert hat. Dann darfst Du auch selbst aktiv werden 
(Ersatzvornahme), musst die Rechnung aber zunächst selber bezahlen – 
denn Du bist jetzt Vertragspartner des Handwerkers – und die Kosten dann 
bei Deinem Vermieter einfordern. Auf die Einhaltung einer Frist kannst 
Du nur im Notfall verzichten. Dann aber ist Streit fast vorprogrammiert 
und auch wenn ich diesen lebensgefährlichen Zustand schon als Notfall 
einstufen würde so ist es doch fraglich, ob ein Gericht das im Zweifel 
auch so sieht.

Also den Schaden schnellstmöglich anzeigen, am Besten auch schriftlich. 
Sollte der Vermieter sich nicht kooperativ zeigen eine Frist setzten mit 
der Ankündigung von Konsequenzen. Ich würde aber eher eine Mietminderung 
androhen als selbst die Reparatur einzuleiten, denn wenn Dir bei der 
Abwicklung ein Fehler unterläuft könnte der Vermieter Dich für die 
Folgen haftbar machen.
Gast #4171173
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Wenn man als Mieter seine berechtigten Ansprüche gegen Vermieter
durchsetzen will, dann sollte man äussert umsichtig vorgehen.

Besonders in Grossstädten kennt die Gier vieler Eigentümer keine
Grenzen. Sie warten förmlich darauf, dass der Mieter den kleinsten
Fehler macht, um ihn mit Hilfe skrupelloser Anwälte loszuwerden.
Die Wohnung lässt sich dann meist wesentlich teurer vermieten.

http://mediathek.rbb-online.de/tv/was/Zwangsr%C3%A4umungen/rbb-Fernsehen/Video?documentId=29070874&topRessort=tv&bcastId=3914816
Gast #4171179
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A. H. schrieb:
> Nein, Du musst das nicht selbst bezahlen und ja, der Vermieter hat dafür
> aufzukommen. Wie schon geschrieben wurde ist er für den einwandfreien
> Zustand der Mietsache verantwortlich. Er muss es aber auch selbst
> beauftragen können. Du als Mieter hast grundsätzlich nicht das Recht,
> irgendwelche Reparatur- oder gar Bauarbeiten an der Mietsache
> vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

so einfach ist da aber nicht.

einen Tropfenden Wasserhahn muss auch auf eigenen Kosten ersetzen. Das 
zählt zu den Kleinreparaturen die ein Mieter machen muss.

[...]
Grund­sätzlich gilt: Der Vermieter muss die Wohnung instand halten. Nur 
kleine Reparaturen darf er auf die Mieter abwälzen, muss sich dabei aber 
an Grenzen halten. Gerichte halten in der Regel Kosten von maximal 100 
Euro für zumut­bar.
[...]
Gast #4171198
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Peter II schrieb:
> einen Tropfenden Wasserhahn muss auch auf eigenen Kosten ersetzen. Das
> zählt zu den Kleinreparaturen die ein Mieter machen muss.

Muss ich das als Leihe wirklich? Wass passiert, wenn ich es nicht 
fachgerecht mache und es deshalb zu einem großen Schaden am Haus kommen 
könnte?

Denn es sind nur Reparaturen durchzuführen die ein Leihe durchführen 
kann und ein Wasserhahn ist da meiner Meinung nach schon sehr 
Grenzwertig. Einen Handwerker deswegen kommen zu lassen sprengt 
definitiv 100€.

Mal von der anderen Seite betrachtet:

Theoretisch darf jeder eine Lampe wechseln, solange er die Norm VDE 0100 
beachtet. Und da die Installation ja immer schon vorhanden ist (Kabel + 
Klemme) reichen folgende Sicherheitsregeln:

https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnf_Sicherheitsregeln#Freischalten

Ja, Spannungsfreiheit ist nur durch eine Elektrofachkraft / 
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten möglich. Aber wer die Regel 
beachtet keine Metallteile zu behrühren und in der Lage ist ein 
Multimeter richtig zu bedienen wird wohl kaum von einem Gericht dafür 
verurteilt, wenn er durch Anwendung der Regel einen Fehler entdeckt.

Interessant ist dabei eher die Frage ... wenn ein Fehler festegestellt 
wird, darf man eigentlich trotzdem keine Metallteile berühren. Schon 
garnicht im eingeschalteten Zustand.

Dennoch würde ich 1. zum Arzt. 2. Umstand den Vermieter melden und 3. 
niemals niemals niemals mehr eine Metallfläche Anfassen von einem Gerät, 
das offensichtlich nicht funktioniert.
Gast #4171215
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Peter II schrieb:
> npn schrieb:
> Die (spannungsführende) Phase liegt auf Grün/Gelb! Das muß man sich mal
> vorstellen. Jedes Gerät mit Schutzleiteranschluß würde demzufolge auf
> dem Gehäuse die Netzspannung führen! Unglaublich. Das ist ganz eindeutig
> Sache des Vermieters, das in Ordnung zu bringen.
>
> das ist die Meinung von  Geschlagener (Gast). Was wirklich vorliegt
> wissen wir nicht. Eventuell hat er nur einen Lügenstift benutzt und
> dieser hat halt wirklich mal gelogen. Und warum er eine schlag bekommen
> hat wissen wir auch nicht.
> Es gibt keinen sinnvollen Grund warum man die Farben von PE und L
> vertauschen sollte.

Ich hab das mit dem Multimeter durchgemessen. Die Lampe funktioniert 
jetzt auch 1a, gelbgrün ist definitiv Phase!

Das Haus wurde in den 60er Jahren gebaut.
Gast #4171236
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Nachschlag schrieb:
> Naja, den derzeitig gueltigen Verordnungen und Gesetzen folgend,
> darfst du als Otto-Normalverbraucher ja noch nicht mal mehr deine
> Deckenlampe selbst anschliessen wenn du keine Elektrofachkraft sein
> solltest.

Und wie Beispiel zeigt, aus gutem Grund.

Jede Elektrofachkraft wüßte (hoffentlich), dass man nach dem Abschalten 
erstmal auf Spannungsfreiheit zu prüfen hat, bevor daran rumgeschraubt 
wird.
Gast #4171245
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Tom E. schrieb:
> Jede Elektrofachkraft wüßte (hoffentlich), dass man nach dem Abschalten
> erstmal auf Spannungsfreiheit zu prüfen hat, bevor daran rumgeschraubt
> wird.

Das haette hier aber nicht geholfen, schliesslich hat er nach dem 
EINschalten drangefasst.

wendelsberg
#4171259
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Ellen Moore schrieb:
> Theoretisch darf jeder eine Lampe wechseln,

Ja komm, druecke dich deutlicher aus.

Das anbringen einer 'Lampe' ist eine Installation am Stromnetz.
Das wechseln des Leuchtmittels einer installierten 'Lampe' ist es nicht.

Egal wie man dazu steht, faellt das unter die 
Niederspannungsanschlussverordnung.

http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html


... Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein 
Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes 
Installationsunternehmen durchgeführt werden ....


Das ist  wirklich wenns Hart auf Hart kommt, eine Arbeit an der 
elektrischen Anlage. Selbst als befaehigte Person ist man noch lange 
nicht zu Durchfuehrung, das anbringen der Lampen, berechtigt.
#4171339
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Peter II schrieb:
> einen Tropfenden Wasserhahn muss auch auf eigenen Kosten ersetzen. Das
> zählt zu den Kleinreparaturen die ein Mieter machen muss.

Nein, der Mieter muss grundsätzlich gar nichts ersetzten und darf das in 
der Regel auch nicht. Wie so oft bei Rechtsfragen kommt es hier sehr 
genau auf jedes Wort an. Zwar darf der Vermieter unter bestimmten 
Umständen bestimmte Kosten abwälzen, das Beauftragen der Reparatur ist 
aber nach wie vor Sache des Vermieters, nicht die des Mieters. Abgesehen 
davon gilt die Bagatellklausel nur für Schäden an Teilen der Mietsache, 
die dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters unterliegen (und 
dadurch verursacht wurden). Das dürfte hier nicht der Fall sein.

PS: Natürlich würde ich einen tropfenden Wasserhahn auch selbst 
reparieren wenn ich weiß wie es geht und die neue Dichtung für ein paar 
Cent oder Euro im Baumarkt zu bekommen ist. Wo kein Kläger ist ist 
schließlich kein Richter und was der Vermieter nicht weiß mach ihn nicht 
heiß. Rechtlich bin ich damit aber ganz eindeutig auf ganz dünnem Eis 
und wenn der Vermieter doch Wind davon bekommt könnte es für mich 
ungemütlich werden. Könnte! Muss nicht. Hängt immer davon ab, wie beide 
Seiten so drauf sind.
#4171443
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H. Oster schrieb:
> Egal wie man dazu steht, faellt das unter die
> Niederspannungsanschlussverordnung.
>
> http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html
>
> ... Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein
> Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes
> Installationsunternehmen durchgeführt werden ....

Schön weiterlesen:

"Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und 
Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für 
Instandhaltungsarbeiten."

Demnach darf man gemäß der NAV auch eine defekte Steckdose austauschen. 
Oder eine defekte Leuchte...

Wenn man dabei allerdings Mist baut, dann haftet man auch selbst dafür - 
wer auch sonst?
Gast #4171458
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Hallo Matthias,

so Gesetzestexte "pfeiffen als rein" :),
als habe man an die falsche Dose gegriffen.


Satz 4:

(4) In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem 
Zähler darf der Spannungsfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke 
der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als 0,5 vom Hundert betragen.



Ich sehe jetzt nicht wie mir das den Anschlauss meiner 'Lampen' 
gestattet.
#4171460
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Ich denke, eher wird es so sein, dass der Null-Leiter der
Lampe geschalten wird, an dem Gehäuse doch die Erdung anliegt,
und damit ist die Lampe zwar ausgeschaltet, aber beim
Herumfummeln hat man dann das Gehäuse in einer Hand und kommt
dann auf die nicht geschaltete Phase...


Denn auf einer Leiter stehend im Innenbereich wird es kaum
eine Erdverbindung geben...
Gast #4171473
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Oster Hase schrieb:
> Satz 4:
>
> (4) In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem
> Zähler darf der Spannungsfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke
> der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als 0,5 vom Hundert betragen.

was du zitierst ist Absatz 4

Abs.(2) Satz 4 lautet:
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein 
Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes 
Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des 
Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das 
Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden 
fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten 
abhängig machen.
Gast #4171475
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Wird man wohl durchzaehlen muessen,

> Satz 4:
>
> (4) In den .....

das ist wohl Absatz Vier.


> Ich sehe jetzt nicht wie mir das den Anschlauss meiner 'Lampen'
> gestattet.

Das wuerde ich aber doch stehen lassen wollen, schlicht weil es sich 
nicht um Instandhaltungsarbeiten sondern um eine Installation handelt.
Gast #4171501
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Um ne Deckenlampe anzuklemmen einen eingetragenen Elektriker holen? Am 
besten noch mit europaweiter Ausschreibung.

Bis der kommt, hab ich mich so ans Petroleumlicht gewöhnt, daß ich die 
Lampe garnicht mehr will.

MfG Klaus
#4171535
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Aber in wiefern kann man den Vermieter dafür haftbar machen? Ich mein 
muss ich jetzt jedesmal wenn ein neuer Mieter einzieht erst die 
komplette Elektroinstallation überprüfen? Der Vormieter könnte ja 
irgendwo dran rumgefummelt haben, muss ich da jeden Schalter rausnehmen 
und prüfen (oder lassen)?
Scheint mir ein wenig realitätsfremd. Ich kenns teilweise aus Altbauten 
auch, da hat man eben wenig Platz und wenn dann 2mal PE ankommt ist 
natürlich die Versuchung groß mit dem einen PE nochmal irgendwas zu 
schalten oder mit Strom versorgen zu wollen.

Gibt es eigentlich Elektriker, oder ist sowas erlaubt, als Leihe ne 
komplette Elektroinstallation zu machen, oder sagen wir mal alles bis 
hin zu 230V und der Elektriker guckt dann nur noch drüber, um Geld zu 
sparen, oder machen die sowas generell nicht, oder kann mir die 
Versicherung dann noch doof kommen irgendwann?

Komm mit als ET Ing. manchmal dämlich vor was man alles nicht darf, aber 
genau weiß wie man es zu machen hat eigentlich, zumindest das technische 
Wissen ist da, das jursitische eher weniger.
#4171629
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Peter II schrieb:

> das ist die Meinung von  Geschlagener (Gast). Was wirklich vorliegt
> wissen wir nicht. Eventuell hat er nur einen Lügenstift benutzt und
> dieser hat halt wirklich mal gelogen. Und warum er eine schlag bekommen
> hat wissen wir auch nicht.
>
> Es gibt keinen sinnvollen Grund warum man die Farben von PE und L
> vertauschen sollte.

Ich würde jetzt nicht jede Darstellung ins Fragwürdige verfrachten.

Und: Es gibt einen guten Grund: Von grün/gelb waren bei der Montage noch 
mehr übrig als von braun oder blau.

So eine Sauerei hatten wir in unserer Tiefgarage bei den Lampen auch. 
Dank e-check ist man dahintergekommen.

Das Dumme ich, dass ich mich bereit erklärt habe, im Falles eines 
Lampenausfalls auch mal ne neue Röhre einzusetzen. Da kommt man zwar 
nicht mit den Innereien der Lampe in Berührung, aber der Teufel steckt 
ja wie so oft im Detail.
Gast #4171632
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Andy K. schrieb:
> Gibt es eigentlich Elektriker, oder ist sowas erlaubt, als Leihe ne
> komplette Elektroinstallation zu machen, oder sagen wir mal alles bis
> hin zu 230V und der Elektriker guckt dann nur noch drüber, um Geld zu
> sparen, oder machen die sowas generell nicht, oder kann mir die
> Versicherung dann noch doof kommen irgendwann?

wird schon gemacht. Der Elektriker übernimmt damit der Verantwortung.


Ellen Moore schrieb:
> Einen Handwerker deswegen kommen zu lassen sprengt
> definitiv 100€.

Ich weiß ja nicht in welchen Nobelviertel du wohnst.

40€ Anfahrt
30min arbeit 40€/stunde
20€ neue Dichtung.
Persönliche Seite #4171635
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Andy K. schrieb:
> Aber in wiefern kann man den Vermieter dafür haftbar machen? Ich mein
> muss ich jetzt jedesmal wenn ein neuer Mieter einzieht erst die
> komplette Elektroinstallation überprüfen?

Wenn er nicht ausschließen kann, daß der Vormieter an der 
Elektroinstallation herumgebastelt hat:

Ja, selbstverständlich.

Schließlich haftet der Vermieter (resp. Eigentümer) dafür, wenn durch 
von der Mietsache ausgehenden Gefährdungen Mieter oder andere Menschen 
zu Schaden kommen.
Gast #4171637
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Habe ich übrigens neulich für die Waschmaschine gemacht: Handwerker 
kommen lassen aus versicherungstechnischen Gründen.

Hat 120 euro genommen für 10 Minuten Arbeit.

Ernsthaft, bei den Preisen würde mich die Montage von 5 Lampen 
wahrscheinlich so 300 euro kosten. Das ist ne Menge Holz und ehrlich 
gesagt für viele Leute gar nicht bezahlbar.
Gast #4171662
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Geschlagener schrieb:
> Ernsthaft, bei den Preisen würde mich die Montage von 5 Lampen
> wahrscheinlich so 300 euro kosten. Das ist ne Menge Holz und ehrlich
> gesagt für viele Leute gar nicht bezahlbar.

Zumal der natuerlich nicht zum bestellten Zeitpunkt kommt und man 
deswegen midestens stundenlang im Dunklen auspacken muss...

wendelsberg
Gast #4171678
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Andy K. schrieb:
> Aber in wiefern kann man den Vermieter dafür haftbar machen? Ich mein
> muss ich jetzt jedesmal wenn ein neuer Mieter einzieht erst die
> komplette Elektroinstallation überprüfen? Der Vormieter könnte ja
> irgendwo dran rumgefummelt haben, muss ich da jeden Schalter rausnehmen
> und prüfen (oder lassen)?

Also die Gagfah macht das teilweise in Ihren Wohnungen. Da gehört es zur 
Wohnungsübergabe dazu, dass ein Elektriker am Ende der Mietzeit 
vorbeikommt, und die Elektrik prüft.

Ich schätze da wird schonmal einer Hops gegangen sein, wegen falscher 
oder manipulierter Verkabelung. Und Dank Knebelverträge werden sich die 
Kosten in Grenzen halten.
#4171701
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@Oster Hase:

Der Austausch einer defekten Steckdose ist wohl fraglos eine 
Instandhaltung und keine Installation, oder?

Der Austausch einer defekten Leuchte ist wohl ebenfalls eine 
Instandhaltung und keine Installation, oder?

Das Abhängen einer Leuchte wegen Renovierungsarbeiten und das 
anschließende Wiederanschließen soll deiner Ansicht nach etwas Anderes 
sein - warum??

Ja, dass in der NAV keine eindeutige Definition von "Instandhaltung" 
drinsteht, ist schon blöd...
Gast #4171705
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Geschlagener schrieb:
> Habe ich übrigens neulich für die Waschmaschine gemacht: Handwerker
> kommen lassen aus versicherungstechnischen Gründen.
>
> Hat 120 euro genommen für 10 Minuten Arbeit.

das ist heftig. Ich habe hier gerade die Rechnung einer Reparatur eines 
Warmwasserspeichers, da wurde eine Dichtung und ein Rohrbogen 
gewechselt.

Material 10,72
Lohnkosten 1,5 Std à 52€ = 78€
Fahrzeugkosten 5€
gesamt 93,72 + MwSt. = 111,53€

bevor Fragen aufkommen, die 1,5 Std. waren berechtigt, ich stand 
daneben.
#4171713
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>> Hat 120 euro genommen für 10 Minuten Arbeit.
Earl Sinclair schrieb:
> das ist heftig.

Ich war mal bei einem Notar. Der hat für 10 Minuten Arbeit fast 200 Euro 
sehen wollen. Dann war ich mal im Forum "Ausbildung und Beruf" Da gab es 
einen Ingenieur, der wollte für eine Stunde Arbeit auch 100 Euro. Eben 
so Einen traf ich im Forum "Markt". Der wollte für 2 Zeilen Code auch 
100 Euro.

Das ist natürlich nicht heftig.
#4171760
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Andy K. schrieb:
> Aber in wiefern kann man den Vermieter dafür haftbar machen? Ich mein
> muss ich jetzt jedesmal wenn ein neuer Mieter einzieht erst die
> komplette Elektroinstallation überprüfen? Der Vormieter könnte ja
> irgendwo dran rumgefummelt haben, muss ich da jeden Schalter rausnehmen
> und prüfen (oder lassen)?

Eigentum verpflichtet nun mal und für Dein Eigentum bist Du 
verantwortlich, auch dafür was mit und durch Dein Eigentum geschieht. 
Weil Du aber selbst bei maximaler Kontrolle nie ganz sicher sein kannst, 
dass alles in Ordnung ist, gibt es ja Haftpflichtversicherungen. Die 
sollten Dich wenigstens vor den finanziellen Forderungen des neuen 
Mieters schützen, falls ihm durch Dein Eigentum ein Schaden entstanden 
ist.

Natürlich kannst Du – bzw. Deine Versicherung – den Schaden dann beim 
Vormieter gelten machen, falls er in unberechtigter Weise an der 
Installation herumgefummelt haben sollte. Allerdings hast Du immer das 
Problem, dass die Beweislast dann bei Dir liegt und das Problem könnte 
schnell erheblich werden. Ich habe dazu mal ein Urteil gelesen, bei dem 
ging es darum, dass während des Einzugs Wasser aus dem Anschluss einer 
noch nicht angeschlossenen Spüle gezapft und der Hahn dann nicht wieder 
richtig geschlossen wurde. Über das darauf folgende Wochenende liefen 
dann erhebliche Mengen Wasser in die Wohnung und in die darunter 
liegenden Geschäftsräume. Das Gericht lehnte eine Kostenübernahme durch 
die neuen Mieter nur deshalb ab, weil der Vermieter auch nach der 
Übergabe noch einen Schlüssel für die Wohnung hatte und damit auch 
prinzipiell die Möglichkeit, die Wohnung zu betreten. Da er nicht 
nachweisen konnte, dass er nach der Übergabe nicht noch einmal in der 
Wohnung war, war die Schuld der Mieter nicht zweifelsfrei erwiesen und 
der Vermieter blieb auf den Kosten sitzen.
Gast #4171762
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Geschlagener schrieb:
> Anderes Problem am Rande: Im gleichen Zimmer hauta den FI raus wenn der
> Staubsauger mit voller Leistung eingeschaltet

Strom kennt keine Freunde. Da scheint einer gebastelt zu haben. Besprich 
die Lage mit Deinem Vermieter und je nach Ausgang der Sache kannst Du 
wenn er keinen Fachmann schickt, wie oben zu lesen ist, sofort 
schriftlich weiter verfahren. Sonst hat Du beim Auszug das nächste 
Problem. Dann zahlst Du für die verbastelte Elektrik.
Gast #4171787
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Pete K. schrieb:
> Must Du ja auch nicht. Bezahlt Dein Vermieter. Aber das wurde ja schon
> hinreichend diskutiert.

Der Vermieter bezahlt dir das aufhaengen deiner Lampen bestimmt nicht.
Das war hier gemeint.

Selbstverstaendlich wird er die die Kosten einer ggf. anfallenden 
Insatandsetzung der Elektrik tragen falls eine ueberpruefung einen 
Defekt oder falschverdrahtung bestaetigt, das ist ja Teil des Vertrags, 
die Maengelfreiheit.

Das kommt dann auf die Liste seiner Kosten und findet sich in den 
kommenden Jahren in deiner Miete wieder.
Gast #4171905
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Earl Sinclair schrieb:
> Material 10,72
> Lohnkosten 1,5 Std à 52€ = 78€
> Fahrzeugkosten 5€
> gesamt 93,72 + MwSt. = 111,53€

Münchner Preise halt. Ich habs jetzt nicht genau im Kopf, aber 30 euro 
für Anfahrt oder so, mindestens eine Stunde muss man bezahlen, unnötiges 
Ersatzteil für 20 euro (kostet im Baumarkt 5 Euro) + MwSt.
#4171952
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Vielleicht hilft dies hier ja auch weiter:

http://www.juraforum.de/forum/t/mindestanforderungen-elektrik-in-mietswohnungen-mietminderung.487701/

Die Horrovorstellung, dass allfällige Reparaturkosten dann wieder in der 
Miete auftauchen, soll natürlich die Mieter klein und gefügig halten und 
dass sie ja nix melden.

Doch heute dürften die Vermieter eh draufpacken was eben so geht und der 
Mieter muss zahlen.

Ein "ich habe damals die Fenster selber repariert" wird da nicht helfen, 
KEINE Mieterhöhung hinnehmen zu müssen.
Gast #4171983
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J. Ad. schrieb:
> klein und gefügig hal

Hat doch damit nichts zu tun

Das sind doch reale Kosten, gleichgueltig wer sie verursacht hat. Die 
werden eben verteilt. Private Vermietung ist doch kein sozialer 
Wohnungsbau, und auch kein privates Hobby das auf Null ausgeht oder man 
gar gern noch etwas drauflegt weil es Spass macht.

Wenn das ein Nullsummenspiel wird laesst man eben die Wohnung 
leerstehen, bevor man am ende noch draufzahlt. Das ist ganz normale 
Lebenswirklichkeit.

Die lieben Vorschriften zur Erhaltung von Leben und Gesundheit, die wir 
alle so toll und sinnvoll finden, treiben eben auch die Kosten.
Gast #4172102
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Ich lasse bei unseren Mietobjekten auch mittlerweile vor jeder 
Neuvermietung die Elektroanlage von einem Fachbetrieb prüfen.

Wir hatten mal so einen Experten (so einen typischen Märchenonkel) als 
Mieter, bei dessem Gelaber musste man sich wirklich zusammenreissen - 
nur sachlich falsches - aber der große Handwerkerkönig... .

Beim Auszug verwies er stolz auf die selbst erneuerten Schukosteckdosen 
(in dem Gebäude mit klassischer Nullung).

Da gingen bei mir alle Alarmlampen an. Ein schneller Blick danach hinter 
ein der Abdeckungen : keine Brücke für die Nullung gesetzt.

Seitdem: nur noch Elektriker - da schläft man besser.

Ich als Vermieter würde in so einem Fall sofort handeln, wäre aber über 
nette Ansprache erfreut - es könnte ja vom Vormieter oder Vorbesitzer 
sein.


Ein Gegenbeispiel war die Dusche in der Studentenbude einer Bekannten. 
Dort kribbelte es, wenn man den Duschablauf anfasste. Erinnerte mich 
irgendwie an die Erzählungen vom VDE Seminarleiter über den Tatortkrimi 
- bei dem der Mord durch einschieben einer Leitung in den Duschabfluss 
ausgeführt wurde... . Hier waren es unbelehrbare Immobilienbastler. Sie 
ist recht schnell wieder ausgezogen.

vg
Gast #4172172
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Gealtertes Bastelkind schrieb:

> Ein Gegenbeispiel war die Dusche in der Studentenbude einer Bekannten.
> Dort kribbelte es, wenn man den Duschablauf anfasste. Erinnerte mich
> irgendwie an die Erzählungen vom VDE Seminarleiter über den Tatortkrimi
> - bei dem der Mord durch einschieben einer Leitung in den Duschabfluss
> ausgeführt wurde...

Das klingt hochinteressant!  :-)
Ist der Titel des Tatortkrimis bekannt? Auch der Name der ermittelnden
Kommissare oder der Schauspieler könnte bei der Recherche weiterhelfen.
Viele Tatorte sind ja auf YT verfügbar.
#4172816
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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Andy K. schrieb:
>> Aber in wiefern kann man den Vermieter dafür haftbar machen? Ich mein
>> muss ich jetzt jedesmal wenn ein neuer Mieter einzieht erst die
>> komplette Elektroinstallation überprüfen?
>
> Wenn er nicht ausschließen kann, daß der Vormieter an der
> Elektroinstallation herumgebastelt hat:
>
> Ja, selbstverständlich.
>
> Schließlich haftet der Vermieter (resp. Eigentümer) dafür, wenn durch
> von der Mietsache ausgehenden Gefährdungen Mieter oder andere Menschen
> zu Schaden kommen.

Du würdest also die komplette Elektroinstallation erneuern wenn der 
Mieter auszieht?
Ich mein theoretisch kann ein böswilliger Mieter ja auch einfach mal ne 
defekte Leitung einziehen. Zieht die Leitung raus, manipuliert sie, 
zieht sie wieder ein.

Sorry aber es ist weltfremd zu sagen dass man wirklich ALLES da als 
Vermieter kontrollieren muss.

Weil dann läuft es wirklich darauf hinaus dass du die Wohnung komplett 
sanieren muss, alle Kabel, auch die IN der Wand kontrollieren musst usw.

Auch nen Elektriker wird sich nicht jeden eizelnen cm jeder einzelnen 
Elektroleitung in der Wohnung/Haus ansehen.
#4172834
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Andy K. schrieb:
> Du würdest also die komplette Elektroinstallation erneuern wenn der
> Mieter auszieht?
> Ich mein theoretisch kann ein böswilliger Mieter ja auch einfach mal ne
> defekte Leitung einziehen. Zieht die Leitung raus, manipuliert sie,
> zieht sie wieder ein.
>
> Sorry aber es ist weltfremd zu sagen dass man wirklich ALLES da als
> Vermieter kontrollieren muss.

Niemand sagt, dass Du es kontrollieren musst. Haften tust Du trotzdem 
dafür. Deshalb solltest Du ja eine Haftpflichtversicherung haben, die 
die zivilrechtlichen Ansprüche abdeckt. Strafrechtlich wird man Dir nur 
etwas vorwerfen können, wenn Du vorsätzlich oder grob fahrlässig 
gehandelt hast und Deiner „normalen“ Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen 
bist.
#4172903
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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Andy K. schrieb:
>> Du würdest also die komplette Elektroinstallation erneuern wenn der
>> Mieter auszieht?
>
> Ich würde sie prüfen lassen, wenn der Verdacht besteht, daß der Mieter
> sich daran zu schaffen gemacht hat.
>
> Und die Erneuerung/Reparatur geschieht dann logischerweise auf dessen
> Kosten.

Aber nur, wenn Du auch nachweisen kannst, dass der Schaden bei Einzug 
noch nicht bestand. Die Beweislast dafür liegt beim Vermieter. Nur beim 
Auszug zu prüfen genügt also nicht. Es muss auch vor Einzug geprüft 
worden sein und zwar von einem unabhängigen Dritten und so, dass eine 
Manipulation der Anlage nach der Prüfung durch jemand anderen als den 
neuen Mieter ausgeschlossen ist. (Siehe den Beitrag oben.)
Persönliche Seite #4172912
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A. H. schrieb:
> Es muss auch vor Einzug geprüft worden sein und zwar von einem
> unabhängigen Dritten und so, dass eine Manipulation der Anlage nach der
> Prüfung durch jemand anderen als den neuen Mieter ausgeschlossen ist.

Kommt drauf an. Wenn sich die Art und Anzahl der Steckdosen verändert 
hat, (was durch ein entsprechendes Wohnungsübergabeprotokoll 
nachgewiesen werden kann), oder wenn irgendwo neue Deckenauslässe 
auftauchen, der Sicherungskasten anders aussieht, dann sieht die 
Situation etwas anders aus.

Und warum, außer um etwas zu verändern (zusätzliche Steckdose irgendwo 
o.ä.), sollte ein Mieter an der Elektroinstallation herumspielen?

Ansonsten klingt Deine Forderung etwas ... merkwürdig.
#4172919
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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> A. H. schrieb:
>> Es muss auch vor Einzug geprüft worden sein und zwar von einem
>> unabhängigen Dritten und so, dass eine Manipulation der Anlage nach der
>> Prüfung durch jemand anderen als den neuen Mieter ausgeschlossen ist.
>
...
> Ansonsten klingt Deine Forderung etwas ... merkwürdig.

Das sind nicht meine Forderungen, das sind die Forderungen der Gerichte, 
siehe das zitierte Beispiel oben. Mir wären andere Regelungen manchmal 
auch lieber.
Gast #4172952
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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Wenn sich die Art und Anzahl der Steckdosen verändert
> hat, (was durch ein entsprechendes Wohnungsübergabeprotokoll
> nachgewiesen werden kann)

Na, Du bist ja gut drauf - hast Du schon mal ein Übergabeprotokoll mit 
Anzahl Steckdosen, Anzahl Schalter, Anzahl Türklinken, Anzahl Schrauben 
in Fussleiste, Anzahl ... gesehen?

Ich nicht :-)

Aber ich habe schon gesehen, wie Mieter ihre Lampe angeschlossen haben - 
und sich wunderten, warum beim Einschalten die Sicherung "angesprochen 
hat" ...
Persönliche Seite #4173031
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Dieter Frohnapfel schrieb:
> Na, Du bist ja gut drauf

Kommt drauf an, wie paranoid der Vermieter ist und wie sehr er sich 
gegenüber seinem Vertragspartner absichern will.

Als Mieter jedenfalls erwarte ich, daß die Mietsache in einem 
benutzbaren und mich nicht gefährdenden Zustand ist -- eine verbastelte 
Elektroinstallation würde ich bei Bezug einer Wohnung vom Vermieter 
instandsetzen lassen. Der Hinweis an den Vermieter, daß er schließlich 
für den Kram haftet, sollte etwaige Verhandlungen vereinfachen.
Gast #4173043
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Paul Baumann schrieb:
> Wichtig ist vor Allem die Anzahl der Fenster. Wenn zwischenzeitlich
> Eines davon zugemauert wurde, braucht man nämlich einen zusätzlichen
> Lampenanschluss

Hatte ich vergessen, war aber in den "..." enthalten :-)

Dann muss man aber auch die geschlossenen Wandflächen mit aufnehmen (in 
m²), falls jemand Fenster und Türen vergrößert hat (-> ggf. weniger 
Beleuchtung erforderlich). Was mich auf das Thema Sturz / Statik bringt 
... etc.

Kurz (und im Ernst): Vermieter (auch schriftlich) informieren, der soll 
entscheiden. Wenn das tatsächlich so ist wird der Maßnahmen ergreifen. 
Falls der das nicht macht, mit Frist anmahnen und nach Fristablauf die 
Angelegenheit ggf. einem RA übergeben.
Gast #4173064
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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> eine verbastelte
> Elektroinstallation würde ich bei Bezug einer Wohnung vom Vermieter
> instandsetzen lassen

Mal im Ernst - das Übergabeprotokoll wird VOR Bezug einer Wohnung 
erstellt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben. Mal abgesehen 
davon , dass sicher nicht die Anzahl Steckdosen etc. enthalten ist - 
misst Du vor Bezug alles durch und checkst die Installation?

Wenn sich (versteckte) Mängel herausstellen, dann muss man sich einigen 
- notfalls vor Gericht.
Persönliche Seite #4173123
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Dieter Frohnapfel schrieb:
> misst Du vor Bezug alles durch und checkst die Installation?

Sicherlich nicht; aber ich sehe mir die Installation an.

Wenn ich da 50er-Jahre-Aufputz-Steckdosen entdecke, Steckdosen, 
Lichtschalter etc. an unerwarteten Orten (uneinheitliche Höhe) oder von 
unterschiedlichen Herstellern, dann werde ich etwas aufmerksamer.

Und wenn der Sicherungskasten ein buntes Mischmasch verschiedenster 
Sicherungen verschiedenster Hersteller anbietet, die Abdeckungen schief 
hängen (oder gar ganz fehlen), dann werde ich noch aufmerksamer.

Und wenn es teilverputzte, auf die Scheuerleisten gemumpfte* Kabel mit 
Metallmantel, und die dazugehörigen Lichtschalter und Steckdosen den 
Eindruck machen, älter zu sein als ich ... dann erst recht.

Ich kenne Altbauinstallationen. Brr...brrbbzzzt.
Gast #4173153
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Hat denn mal einer gefragt, ob es nicht auch die Lampe sein kann ? 
Interne Verschaltung falsch ? Weiter oben steht Lampe läuft jetzt..
an einem anderen Anschluss ? Nachgemessen mit MM überzeugt nicht 
wirklich, wenn man nicht weiß was was ist. Hm. Warum ist die 
Fehlfunktion dem Vormieter nicht aufgefallen ? seltsam,seltsam..
Gast #4173155
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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Das ist das Geräusch, wenn man einen Stecker in eine solche
> 50er-Jahre-Altbausteckdose hält. "Stecken" kann man den Vorgang nicht
> nennen, die Kontaktbleche sind so ausgeleiert, daß der Stecker bei
> leichtesten Erschütterungen wieder rausfällt.

Relativ - ich wohne Baujahr 1886 - und habe gelernt, flexibel zu sein. 
Brrrrssschllurrrrzzz z.B. begrenzt den Anlaufstrom des Bügeleisens 
optimal :-)

Zum Ausgleich habe ich hohe Decken und ein angenehmes Wohngefühl. Sch... 
auf  DIN-Steckdosen :-)
Gast #4173282
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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Das ist das Geräusch, wenn man einen Stecker in eine solche
> 50er-Jahre-Altbausteckdose hält. "Stecken" kann man den Vorgang nicht
> nennen, die Kontaktbleche sind so ausgeleiert, daß der Stecker bei
> leichtesten Erschütterungen wieder rausfällt.

Mann koennte schon sagen das manches zu alt ist als das  es guten 
Gewissens vermietet werden sollte, andererseits besteht  aber auch 
Bedarf an billig(st)em Wohnraum, was sich dann aber auch wieder schlecht 
mit den bestaendig umfangreicher werden Anforderungen vertraegt.

Aber wenn du dir heute im "Baumarkt" Steckdosen kaufst sind die nicht 
nach 60 Jahren ausgeleiert sondern nach drei.


Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Wie auch immer: Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für den
> korrekten Zustand der Elektroinstallation, wie er den sicherstellt,
> bleibt ihm natürlich selbst überlassen.

Aber das muss man dann eben aber auch mitteilen.

Das kommt fuer meine Begriffe weit vor der Eingangs gestellten Frage,
ob der  Vermieter das bezahlen muss. Zustaendigkeiten sollten wirklich
beachtet werden, gibt einfach weniger Stress.

Denn wer gleich einen Elektriker bestellt der muss ihn auch erstmal 
bezahlen. Wer bestellt, der bezahlt. Hat der Mieter den Auftrag erteilt 
dann ist er fuer den ausfuehrenden der Ansprechpartner und auch 
derjenige an den der sich haelt wenn sich die Bezahlung verzoegert oder 
gar ausbleibt und nicht der Vermieter.

Aber warum sollte der Vermieter das, die Kosten fuer den entdeckten 
Mangel uebernehnem, nicht wollen? Es besteht ja schliesslich ein 
Interesse am zustandekommen des Vertrags.
Zwar eine wohl eher seltene Begebenheit aber in gleicher Weise wie der 
Mieter zuruecktreten koennte falls es sich heraustellt das da weitere 
gravierende Maengel vorhanden seien sollten die man als solche nicht 
erkannte,

> Ich kenne Altbauinstallationen. Brr...brrbbzzzt.

ist ja ein Neubezug, kein waehrend eines bestehendes Mietverhaeltisses
zu Tage getretener Defekt, koennte es auch zu einem Ruecktritt vom 
Vertrag seitens des Vermieters kommen wenn er zum Beispiel feststellen 
muesste das die zurecht angemahneten erforderlichen Massnahmen auf Grund
der sich laufe der Zeit geanderten Vorschriften sehr umfangreich 
ausfallen sollten und es sich nicht mit einer einfachen Reparatur 
bewenden laesst.

Da gibts dann auch wieder Zumutbarkeitsgrenzen, geht halt alles in 
beiden Richtungen.
Gast #4174325
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Mani W. schrieb:
> wc schrieb im Beitrag #4172721:
>> kamen dann zwei
>> Spezialisten, die nach einigem erfolglosen Gebastel den Nullleiter
>> einfach abgekniffen haben.
>
> Und jetzt geht wieder alles, ohne Stromschlag?
Es kamen ja dann nur noch zwei Draehte aus der Decke an die man die 
Lampe anschliessen konnte. Einer zwar gruen/gelb, aber was solls. 
Spaetere Wohnungen hatten aehnliche Ueberaschungen (z.B. Spannung am 
Schutzkontakt einer Steckdose, wenn man im Nachbarzimmer das Licht 
einschaltet).
Beitrag #7356485 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7356500 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7356507
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Tom E. schrieb:

Nachschlag schrieb:

Naja, den derzeitig gueltigen Verordnungen und Gesetzen folgend, darfst du als Otto-Normalverbraucher ja noch nicht mal mehr deine Deckenlampe selbst anschliessen wenn du keine Elektrofachkraft sein solltest.

Und wie Beispiel zeigt, aus gutem Grund.

Jede Elektrofachkraft wüßte (hoffentlich), dass man nach dem Abschalten erstmal auf Spannungsfreiheit zu prüfen hat, bevor daran rumgeschraubt wird.

Ich bin kein Elektrofachkraft nicht mal Fachelektroniker. Aber die 3 Mal die ich einem Elektriker bei seiner Arbeit über die Schulter geschaut habe, hat da keiner wenigstens einmal per Sicherungschalter spannungsfrei gemacht. Da war mir immer mulmig beim Zuschauen. Die Fachkräfte meistern das schon und auf Nachfrage sagten sie mir immer, das ist normaler Arbeitsablauf. Theorie und Praxis....

Und wenn Grüngelb Phase ist, dann legt man die eben nicht auf die Schutzkontakte der Steckdosen, das wäre ja nun wirklich dämlich und macht keiner. Lustig ist natürlich die Möglichkeit das Phase und PE unter Putz tauschen. Aber vielleicht ist ja nur eine Schraube an schlechter Stelle in der Wand und dann ist im Zählerschrank noch was anderes im Argen,dass da nichts auslöst und die Verbraucher trotzdem lustig funktionieren.

In anderen Ländern funktioniert grottige Elektrik auch und die haben trotzdem großes Bevölkerungswachstum ;-)

Gast #7356527
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Mark L. schrieb:

Ich bin kein Elektrofachkraft nicht mal Fachelektroniker.

Und scheinbar auch nicht in der Lage ein Datum zu lesen...der Thread ist 8 Jahre alt. Alles was du getan hast ist deine persönliche Geschichte ohne hilfreiche Antworten runterzuschreiben, nach der keiner gefragt hat. Falls du sowas gern machst, melde dich doch lieber hier an: https://www.esoterikforum.de/

Da ist auch alles möglich und nichts real.

VG Paul

Beitrag #7356531 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7358897
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Ich war mal bei einem Notar. Der hat für 10 Minuten Arbeit fast 200 Euro sehen wollen.

Der TÜV von unserem Aufzug ist weniger als eine Stunde im Haus und die Rechnung für Durchsicht und Prüfplakette beträgt regelmässig über 700 Euro.

Wenn ich die Lampen schon selbst anschliesse, würde mir einen Durchgangspiepser beschaffen und den Fehler selbst suchen. Je nachdem was man dann für einen Frevel vorfindet kann man dann noch immer den Vermieter anschwärzen. Zum Suchen von Leitungen die in der Luft hängen (Abgeschaltete Schutzleiter) eignet sich sowas z. Bsp. besonders gut:

https://taco-nauert.de/epages/c0a40364-bcd3-4ea5-9b31-55c7b995f4b1.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/c0a40364-bcd3-4ea5-9b31-55c7b995f4b1/Categories/Leitungssucher

#7359934
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Mark L. schrieb:

Tom E. schrieb:

Jede Elektrofachkraft wüßte (hoffentlich), dass man nach dem Abschalten erstmal auf Spannungsfreiheit zu prüfen hat, bevor daran rumgeschraubt wird.

Ich bin kein Elektrofachkraft nicht mal Fachelektroniker. Aber die 3 Mal die ich einem Elektriker bei seiner Arbeit über die Schulter geschaut habe, hat da keiner wenigstens einmal per Sicherungschalter spannungsfrei gemacht. Da war mir immer mulmig beim Zuschauen.

Mir wäre ein Elektriker sehr suspekt der zum anschließen einer Lampe losrennt um die Sicherung auszuschalten. Und was ich schon an Bastelleien gesehen habe. Bei einigen habe ich gleich die Finger davon gelassen. Da die Besitzer sich geweigert haben die Sache neu machen zu lassen.

#7360189
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J. V. schrieb:

Der TÜV von unserem Aufzug ist weniger als eine Stunde im Haus und die Rechnung für Durchsicht und Prüfplakette beträgt regelmässig über 700 Euro.

Ja, die Preise sind so unverschämt, dass sie sich auf den Immobilienbau auswirken: Maximal 3 Stockwerke weil man ab 4 einen Fahrstuhl installieren müsste und dessen Kosten die Sache unwirtschaftlich machen.

So ähnlich wie hohe KFZ Steuer zu Kleinwagen a la 2CV und Fiat500 führten, um unter massiv steigenden Steuergrenzen zu bleiben.

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