Hallo zusammen.
Ich habe vor ein paar Monaten ein Nebengewerbe angemeldet (Bereich:
IT-Dienstleistungen), da ich damals dachte, im Netzwerkmarkt mich
etablieren zu können.
Bisher hatte ich keinen Auftrag, doch vor einer Woche kam der
"Durchbruch", ich habe eine Software für ein Unternehmen entwickelt.
Das Produkt ist fertig, nun geht es ans Rechnung schreiben.
Zum einen hört man ja, dass IT-Dienstleistungen (so wie bei
freischaffenden Künstlern) jeder schreiben kann und somit kein Gewerbe
dafür nötig wäre.
Leider weiß ich nicht, wie nun so eine Rechnung auszusehen hat.
Was muss ich dem Finanzamt "melden", was muss auf der Rechnung
verpflichtend stehen?
Es handelt sich um einen Betrag von 800 Euro.
Könntet ihr mir helfen?
Vielen Dank!
Also, eine Rechnung muss enthalten :
Absender, mit Firmenname, Name, Adresse, Tel, Fax, email
Adressat,
Ort & Rechnungsdatum,
"Rechnung" & Rechnungsnummer
allenfalls Kundennummer
Art der Leistung
allenfalls Projektnummer
allenfalls Auftragsnummer
allenfalls Ansprechspartner
allenfalls Teillieferung von
Rechnungsbetrag zur Leistung
allenfalls Lieferkosten
allenfalls Mehrwertsteuer
Summe
Allenfalls Garantiebedingungen
Zahlungsbedingungen : 30 Tage netto allenfalls mit Skonto innerhalb14
Tagen
Wohin gezahlt werden soll, mit Kontoinhaber & IBAN
"Besten Dank"
allenfalls Unterschrift
---
Die Rechnung muss fuer den Kunden eindeutig, einordnungsbar, und
herzeigbar sein.
Das Finanzamt interessiert sich nur fuer den Betrag und allenfalls fuer
die Mehrwertsteuer, falls die abgerechnet werden muss/darf.
wobei den Skonto wuerd ich nicht gewaehren, da die Zinsen eh gleich
null. Falls die Kunden ueber keinen Skonto stoehnen, gib lieber 45 Tage
Zahlungsfrist.
Bezahlen kann sowieso doppelt solange dauern, egal welche Frist
Hallo Dieter,
da es im Internet kaum Informationen zu dem Thema gibt, würde ich
anbieten, Dir zu helfen.
Für nur 100€ netto erhältst Du von mir eine Rechnung als Word-Dokument,
ohne Aufpreis schon mit allen wichtigen Features:
- Meinem Namen inkl. Adresse
- Deinem Namen inkl. Adresse
- Datum
- Rechnungsnummer
- Beschreibung der Dienstleistung (hier: "Google-Proxy")
- ausgewiesener Umsatzsteuer
- Zahlungsziel
- Meiner Umsatzsteuer-ID
- Meiner Kontonummer
Für Sparfüchse das Ganze als PDF für nur 95€ netto.
Und nur für ganz kurze Zeit im Angebot: Rechnung als GIF für nur 90€
netto.
Weiterführende Dienstleistungen bietet Dein Steuerberater an.
Grüße,
marcus
Ja kein Word Dokument versenden, nie, da dort ueblicherweise die History
drin ist, dann sieht man die Korrekturen, der Betrag wurde erniedrigt
oder so.
Falls eine elektronische Rechnung, resp irgendwelche Dokumente, dann
immer pdf.
Dieter schrieb:> Was muss ich dem Finanzamt "melden", was muss auf der Rechnung> verpflichtend stehen?
Dem Finanzamt wurdest Du schon mit der Gewerbeanmeldung gemeldet. Das
einzige, was Die von Dir wollen ist, dass Du den Fragebogen, den sie dir
schicken/geschickt haben ausfüllst und schön brav Deine Sterererklärung
zusammen mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst. Falls Du nicht
umsatzsteuerbefreit bist, wollen die zudem regelmäßig die
Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Vorauszahlungen.
Was auf der Rechnung stehen muss, hängt ebenfalls davon ab, ob Du
umsatzsteuerbefreit bist oder nicht. Beispiele gibt es zu hauf bei
google...
Oh D. schrieb:> Ja kein Word Dokument versenden, nie, da dort ueblicherweise die History> drin ist, dann sieht man die Korrekturen, der Betrag wurde erniedrigt> oder so.> Falls eine elektronische Rechnung, resp irgendwelche Dokumente, dann> immer pdf.
Ich hatte vergessen das Sarkasmus-Schild hochzuhalten.
Das angebotene Word-Dokument ist natürlich eine Vorlage.
Oh D. schrieb:> Das Finanzamt interessiert sich nur fuer den Betrag und allenfalls fuer> die Mehrwertsteuer, falls die abgerechnet werden muss/darf.
Das möchte ich nocht etwas hervorheben, falls sich der TE an anderen
Rechnungen orientiert. Eine Umsatzsteuer darf die Rechnung nur
enthalten, wenn man zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Wenn du die Abrechnung über dein angemeldetes Gewerbe machst, bist du
selbstständig. Hier weiß ich nicht, ob dies nicht generell so ist.
Bei Freiberuflern ist dies wahlweise und die Berechtigung muss vorab
angemeldet werden.
Dieter schrieb:> Zum einen hört man ja, dass IT-Dienstleistungen (so wie bei> freischaffenden Künstlern) jeder schreiben kann und somit kein Gewerbe> dafür nötig wäre.
Interessant. Ich würde nicht alles glauben was ich höre. ;-)
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29> Leider weiß ich nicht, wie nun so eine Rechnung auszusehen hat.
Das hört sich nicht gut an. Da wirst du wohl einiges nachholen müssen.
Grundsätzlich gibt es keine formale Anforderungen an eine Rechnung (es
muss nichtmal Rechnung drauf stehen).
Die Anforderungen ergeben sich eher implizit aus dem Steuerrecht. Für
die stl. Gewinnermittlung braucht es im Mindestfall natürlich einen
Betrag und ein Datum. Die hier schon genannten anderen Rechnungsangaben
ergeben sich aus den Anforderungen zum Vorsteuerabzug.
https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_national/Neue_Pflichtangaben_fuer_Rechnungen/684834> Was muss ich dem Finanzamt "melden", was muss auf der Rechnung> verpflichtend stehen?
Da ändert sich nix. Wenn du ust.-pflichtig bist machst du eh deine
monatliche Voranmeldung (bisher mit Betrag Null, jetzt halt mit den
angefallenen Umsätzen).
Beim Jahresabschluss reichst du keine Rechnungen ein, sondern nur die
Gewinnermittlung. Die Unterlagen (also u.a. Ausgangsrechnungen) mußt du
10 Jahre aufbewahren und bei einer Prüfung vorlegen.
Mikro 7. schrieb:> Dieter schrieb:>> Zum einen hört man ja, dass IT-Dienstleistungen (so wie bei>> freischaffenden Künstlern) jeder schreiben kann und somit kein Gewerbe>> dafür nötig wäre.>> Interessant. Ich würde nicht alles glauben was ich höre. ;-)>> https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29
Informatiker und Ingenieure gehören dazu, wenn sie Individualsoftware
erstellen. Die Befähigung zu dieser kreativen Arbeit muss man allerdings
nachweisen. Entweder hat man einer entsprechende Ausbildung oder
ausreichend Berufserfahrung.
>> Was muss ich dem Finanzamt "melden", was muss auf der Rechnung>> verpflichtend stehen?>> Da ändert sich nix. Wenn du ust.-pflichtig bist machst du eh deine> monatliche Voranmeldung (bisher mit Betrag Null, jetzt halt mit den> angefallenen Umsätzen).
Praktisch würde man sich bei diesen Beträgen von der monatlichen
Voranmeldung befreien lassen.
> Grundsätzlich gibt es keine formale Anforderungen an eine Rechnung (es
muss nichtmal Rechnung drauf stehen).
Naja. Der Kunde muss sie verarbeiten koennen. Wenn nicht "Rechnung"
drauf steht, was soll denn drauf stehen dass sie bezahlt wird ? Mal
abgeshen von "Invoice"
Normalerweise ist zB eine Proformarechnung, ein Dokument fuer Zollzwecke
und wird nicht bezahlt, weil noch eine richtige Rechnung kommt.
Irgendwer bei uns hatte mal die smarte Idee, den Wareneingang anzuweisen
Proformarechnungen gleich wegzuwerfen, da zu nichts nutze.
Wenn es da nicht Lieferanten gaebe, bei denen die Proformarechnung alles
ist was kommt... Die Buchhaltung wollte diese Proformarechnung auch
nicht bezahlen.
Also.. man muss damit rechnen dass etwas, wo nicht gross "Rechnung" oder
"invoice" draufsteht, gleich weggeworfen wird. Wareneingang und
Buchhaltung haben effiziente Arbeitsvorgaenge, da muss alles
reinpasssen, sonst ist nichts.
In der gleichen Kategorie ... Lieferanten, resp deren Buchhaltung, die
pro Firma nur einen Kunden zulassen. Der erste Besteller der Firma wird
als Kunde eroffnet. zB Der Sepp bei Siemens. Toll. Wenn nun der Hansi
von Siemens etwas bestellt, bekommt er das auch geliefert, da
Lieferadresse. Die Rechnung geht aber an den Sepp. Der laesst sie dann
liegen, oder wirft sie weg, da nicht an ihn. Toll. Mit zwei monaten
Verspaetung geht dann eine Mahnung an den Sepp raus, der weiss von
nichts und wirft sie weg. Das zieht sich dann hin. Und die Firma wird
als Scheissladen, schlechter Zahler, festgehalten.
Nochmals, sich an die Formalitaeten halten.
Hi Dieter,
mein erster Post hatte sich mit dem von "Oh doch" überschnitten, da
siehst Du wie lange ich nebenbei an dem Ding getippt habe.
Wie auch immer - am Start der Selbständigkeit sind einige Dinge zu
beachten. Ich hatte Dir tatsächlich eine mögliche Lösung auf Deine Frage
angeboten.
Ich selbst bin seit 2004 Selbständig. Zunächst als Gewerbe, da ich auch
Hardware verkauft habe, seit 2009 als freiberuflicher Ingenieur.
Neben Deinem Ansprechpartner beim Finanzamt, der auf konkrete Fragen
antworten wird, würde ich Dir empfehlen, weitere Unterstützung zu
suchen.
Wenn Du im persönlichen Umfeld niemanden hast, könntest Du Dir einen
Profi suchen. Angenommen, Du hast keine technischen Probleme, dann
bleibt das Thema Buchhaltung.
Ich selbst hatte damals zunächst einen Steuerberater, der sich auf
Startups spezialisierte, stundenweise bezahlt. Dann habe ich in der
Familie einen Bilanzbuchhalter, der meine Buchführung und Steuerthemen
die ersten paar Jahre betreut hat. Mit dessen Unterstützung in der
Hinterhand, habe ich mich nebenbei in die Thematik eingearbeitet. Seit
ca. 8 Jahren mache ich "das bisschen" Buchhaltung selber.
Übrigens glaube ich, dass Du nach dem Lesen des Threads tatsächlich mehr
weißt als vorher. Und wärst Du im Forum angemeldet, hättest Du mir auch
eine PM schicken können. Vielleicht hätte ich Dir bei Vorkasse auf die
Rechnung 100% Skonto gewährt. ;)
Cheerio,
marcus
Steffen R. schrieb:> Eine Umsatzsteuer darf die Rechnung nur enthalten, wenn man zum> Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Das stimmt so nicht.
Grundsätzlich darf jeder eine Umsatzsteuer ausweisen – aber in dem
Moment, wo er es tut, schuldet er ebendiese sofort dem Finanzamt.
Also nur ausweisen, wenn du sie dann auch abführst. Ansonsten ggf.
als Kleingewerbe von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Dieter schrieb im Beitrag #4534959:
> Jetzt weiss ich so viel wie vorher.
Nun, auch wenn Marcus H.'s Beitrag oben negativ bewertet wird: er
hat dir auf ein wenig sarkastische Weise alles aufgeführt, was auf
einer Rechnung stehen muss.
Dass du sie 10 Jahre lang aufheben musst anschließend, wurde dir
ebenfalls genannt.
Dem Finanzamt musst du ggf. die Umsatzsteuer abführen (wenn
ausgewiesen) und ansonsten auf der Steuererklärung den Betrag als
Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit ausweisen.
Aber als „Durchbruch“ würde ich einen besseren Tagessatz noch nicht
bezeichnen. ;-)
Dieter schrieb:> Ich habe vor ein paar Monaten ein Nebengewerbe angemeldet
Was hast du denn angemeldet?
Wenn es ein Gewerbe ist, dann ist Dein Vergleich mit den Künstlern etc
schon mal hinfällig.
Dun solltest das Gewerbe anmelden , Rechnung erstellen nach belieben, da
gibt es kein Format. Dann das Gewerbe wieder abmelden, so da es das
Finanzamt mitbekommt. Sonst musst du irgendwann (nicht viel Später) alle
3 Monate Gewerbesteuer abführen an das Finanzamt , obwohl du keine
Aufträge hast.
Die Höhe der Vorauszahlung legt das Finanzamt fest.
Schau mal ins BGB, darüber müsstest Du bereits bei der Gewerbeanmeldung
gestolpert sein (ohne Blick in die dort referenzierten BGB-Paragrafen
bin ich jedenfalls nicht ausgekommen).
z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Das Leistungsdatum, das schon erwähnt wurde, ist wichtig. Sonst wird bei
professionelleren Firmen die Rechnung mit entsprechendem Vermerk direkt
abgewiesen ...
Wie ist denn das wenn ich Freiberuflich tätig sein will, muss ich dann
auch ein Gewerbe anmelden oder nur beim Finanzamt ne Steuernummer
beantragen und die geringen Einkommen bei der Jahressteuer als sonstige
Einkommen angeben?
Werkstudent300 schrieb:> beim Finanzamt ne Steuernummer beantragen
Selbst das musst du nicht. Du kannst genausogut deine normale
Steuernummer benutzen. Den Kunden musst du diese ohnehin nicht
geben, für die wäre es erst relevant, wenn du Mehrwertsteuer
abrechnest und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragst.
https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Aber auch die brauchst du erst, wenn du im EU-Ausland aktiv wirst.
Letztlich bist du Kleinunternehmer, wenn nicht anders gewünscht bzw.
nicht anders beim Finanzamt gemeldet.
Da ist es egal, ob freiberuflich oder gewerblich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung_%28Deutschland%29
Oder rechnest du damit, mehr als 17500€ Umsatz im laufenden
Geschäftsjahr einzunehmen?
------------------------
alle Angaben ohne Gewähr
NurEinGast schrieb:> Nun - soweit ich es kenne ist die Steuernummer schon eine Pflichtangabe.> Ersatzweise die Ust-Id, aber die wird er wohl nicht haben.
Und da steht auch, dass dies Pflichtangaben für den Vorsteuerabzug
sind.
Joie schrieb:> Letztlich bist du Kleinunternehmer, wenn nicht anders gewünscht> bzw.> nicht anders beim Finanzamt gemeldet.
Interessant. Ich dachte immer das Tätigkeiten mit
Gewinnerzielungsabsicht innerhalb von vier Wochen angemeldet werden
müssen. Nachdem eine Umsatzabschätzung vorgenommen wurde entscheidet das
FA ob die Regelung als KU angewendet werden darf.
Werkstudent300 schrieb:> Wie ist denn das wenn ich Freiberuflich tätig sein will, muss ich dann> auch ein Gewerbe anmelden oder nur beim Finanzamt ne Steuernummer> beantragen und die geringen Einkommen bei der Jahressteuer als sonstige> Einkommen angeben?
Anmeldung direkt beim FA. Nicht beim Gewerbeamt! FA sendet dir Vordruck
zur Schätzung deines Gewinns und Umsatzes. Abhängig von deren Schätzung
geht es dann weiter (KU, ESt Vorauszahlungen, Art der Gewinnermittlung,
etc.)
Die o.g. Alternative wäre Liebhaberei: Dafür darf keine
Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Soll heißen, bei einer Prüfung
solltest du Belege haben die zeigen dass dein Hobby mehr Ausgaben als
Einnahmen bringt.
Mikro 7. schrieb:> Anmeldung direkt beim FA. Nicht beim Gewerbeamt! FA sendet dir Vordruck> zur Schätzung deines Gewinns und Umsatzes. Abhängig von deren Schätzung> geht es dann weiter (KU, ESt Vorauszahlungen, Art der Gewinnermittlung,> etc.)
Bist du sicher? Ich habe meine freiberufliche, kleinunternehmerische
Tätigkeit nie beim FA angemeldet.
Rechne es einfach bei der jährlichen Steuererklärung als freiberufliche
Tätigkeit ab und die akzeptieren es seit Jahren anstandslos.
Überrascht mich. Habe jetzt auf Anhieb aber auch nicht die gesetzl.
Quelle gefunden. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Katalogberuf ohne
Anmeldung durchgewunken wird. Für die KU muss(te bisher) beim FA aber
ein Flag gesetzt werden.
Du hast nichts angemeldet, gibst aber Einnahmen aus selbständiger
Tätigkeit an... Und es gibt keine Nachfragen vom FA?! Sind
Vorausszahlungen auf die ESt bei dir fällig? Liegst du unter der
Freigrenze von 410€. Machst du eine Gewinnermittlung nach 4.3?
Gewerbesteuer ist ja beim EU erst über dem Freibetrag von 24,5T€ fällig.
Sind die Einnahmen geringer dürfte sich auch das Interesse des
Bearbeiters in Grenzen halten. -- Bei einer Betriebsprüfung fallen viele
vermeintliche Freiberufler aus allen Wolken weil sie nachträglich als
Gewerbetreibende eingestuft werden und Gewerbesteuer nachzahlen müssen.
Mikro 7. schrieb:> Habe jetzt auf Anhieb aber auch nicht die gesetzl. Quelle gefunden.
Wenn der Wikipedia-Artikel korrekt ist, wird bei weniger als 17500
Euro Umsatz erstmal per se keine Umsatzsteuer erhoben. Lediglich,
wenn man auf diese Ausnahmeregelung verzichten will (um die
Umsatzsteuer ausweisen zu können, weil die Geschäftspartner zum
Vorsteuerabzug berechtigt sind), muss man das beantragen und ist dann
auf fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden.
Falls das so korrekt ist, dann wäre es nicht verwunderlich, wenn das
Finanzamt entsprechend geringe Einnahmen erstmal einfach so akzeptiert,
auch ohne dem zuvor explizit zugestimmt zu haben.
Die gesetzl. Regelung der KU ist klar. Trotzdem will das FA vorab in der
Anmeldung eine Prognose für Gewinn und Umsatz haben. Die Pflicht zur
Gewerbeanmeldung ist in der Gewerbeordnung geregelt.
Ich habe die gesetzl. Grundlage für die Pflicht zur Anmeldung einer
selbständigen Tätigkeit als Freiberufler gesucht (und nicht gefunden).
Zitat: "Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das
dem Finanzamt innerhalb eines Monats mitteilen."
Das findet man auf den Seiten des FA und praktisch überall sonst im
Internet. Wurde mir auch so damals bei der Existenzgründung gesagt.
Mikro 7. schrieb:> Zitat: "Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das> dem Finanzamt innerhalb eines Monats mitteilen."
Man darf aber Fehler machen ...
Und nicht immer hat dies eine Strafe zur Folge. Kommt sicherlich auf den
Bearbeiter und die Umstände an. Und durch die Angabe in der
Steuererklärung inkl. der Einnahme-Überschuss-Rechnung etc. kann man das
bestimmt als Selbstanzeige werten.
Ich hatte vor Jahren Glück und einen netten Bearbeiter.
otto schrieb:> Freiberuflich ist eine Künstlertätigkeit mit der du dein Geld verdienst.
Freiberufler sind nicht nur Künstler..
Freie Berufe gibt es verschiedene:
- Katalogberufe, Katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.
Mikro 7. schrieb:> Das findet man auf den Seiten des FA und praktisch überall sonst im> Internet.
Es wäre natürlich schön, wenn sie auch die Rechtsgrundlage jeweils
mit nennen würden … Das ist offenbar diese hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html
(Bußgeldvorschrift dazu: § 379 Steuergefährdung)
Aber bei den 800 Euro Umsatz des TE wird das dem Finanzbeamten
vermutlich nur ein müdes Lächeln abringen für die paar Groschen, die
er dafür noch kassieren kann.
Du hast es gefunden! Sehr schön! :-)
...und grundsätzlich gebe ich euch recht, dass die "Gefahren" sehr
überschaubar sind. Bei @Joie scheint gar nix passiert zu sein. Und bei
kleinen Beträgen sollte eh nix passieren.
Trotzdem, wenn man an den falschen Bearbeiter gerät, bist du gleich bei
dem auf dem Kieker. Ist der mit dem linken Bein aufgestanden, dann macht
der vielleicht auch 'ne Betriebsprüfung. Das habe ich so gern wie 'ne
Wurzelbehandlung beim Zahnarzt. Von steuerrechtlicher Relevanz sehe ich
"nur" die entgangenen Vorauszahlungen auf die ESt. Sollte man imho
zumindest im Hinterkopf behalten wenn man es "vergessen" hat sich
anzumelden.
Jörg W. schrieb:> Aber bei den 800 Euro Umsatz des TE wird das dem Finanzbeamten> vermutlich nur ein müdes Lächeln abringen für die paar Groschen, die> er dafür noch kassieren kann.
Man sollte hier eher an die Interessen des AG denken. Immerhin soll der
ja die Rechnung bezahlen und muss diese auch irgendwo verbuchen.
Steffen R. schrieb:> Immerhin soll der ja die Rechnung bezahlen und muss diese auch irgendwo> verbuchen.
Wenn da keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist und ansonsten alle
notwendigen Anforderungen an eine Rechnung erfüllt sind, sollte er
kein Problem haben, diese zu buchen – egal, ob der TE nun seine
freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet hat oder nicht.
Mir ging es hier um die Diskussion der Pflichtangaben und dabei die
Aussage, dass Unternehmen, welche die Rechnung bekommen, ggf. Angaben
benötigen/wollen, auch wenn sie aus Sicht des Freiberuflers wegen
Geringfügigkeit o.ä. nicht notwendig erscheinen.
Wie oben bereits gesagt: Es gibt imho keine Formvorschriften für
Rechnungen (in Hinsicht auf BGB und HGB).
Es gibt lediglich Pflichtangaben für den Vorsteuerabzug aus dem
Umsatzsteuerrecht.
Ist keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen oder will der
Rechnungsempfänger diese nicht geltend machen, ist die Rechnung
formfrei.
Bei einer Prüfung wäre es natürlich für den Rechnungsempfänger hilfreich
(Plausibilität) wenn die Rechnung zumindest Betrag, Datum, Leistung und
Anschrift des Rechnungsausstellers enthält.
> Normalerweise ist zB eine Proformarechnung, ein Dokument fuer Zollzwecke> und wird nicht bezahlt, weil noch eine richtige Rechnung kommt.
Stimmt so auch nicht. Die Proformarechnung wird durchaus bezahlt, wenn
sie nämlich für die Vorauskasse z.B. bei Erstkunden verwendet wird. Nach
Bezahlung und Belieferung bekommt der Kunde dann nochmals die richtige
Rechnung. Beide Rechnungen landen nach Buchung dann im Ordner
"Wareneingang".
Das Ding für Zollzwecke, das zusammen mit dem Ausfuhrbegleitdokument
(ABD) in dreifacher, einzeln unterschriebener Ausfertigung in die
Versandtasche der Sendung gesteckt wird, heißt "Handelsrechnung"
(Commercial invoice).
Jedenfalls ist das die in DE übliche Verfahrensweise.
Habe gerade hierzu noch eine Frage:
Manche meiner Auslandskunden wollen eine (Proforma-) Rechnung mit einem
niederen Rechnungsbetrag als der bezahlt wurde/wird, wohl um Import-
oder andere Kosten zu sparen.
Mein Steuerberater sagt, das wäre illegal solche Rechnungen mit niederem
Wert auszustellen.
Hat jemand ähnliche Probleme mit Auslandskunden und wie handhabt Ihr das
dann?
Dieter schrieb:> Mein Steuerberater sagt, das wäre illegal solche Rechnungen mit niederem> Wert auszustellen.
Die Falle dahinter hast du aber schon begriffen? Du bist dann
erpressbar.
> Hat jemand ähnliche Probleme mit Auslandskunden und wie handhabt Ihr das> dann?
Auslandskunden haben Vorkasse zu leisten, ansonsten können die sich
einen anderen Dummen suchen. Wenn, dann wird das ganze Ordnungsgemäß
nach Recht und Gesetz zum Vorteil des Lieferanten gehandhabt.
Problem ist natürlich, welche ausländischen Gesetze für den
Auslandskunden greifen. Dagegen sollte/muss man sich durch AGB
absichern.
Dieter schrieb:> Habe gerade hierzu noch eine Frage:> Manche meiner Auslandskunden wollen eine (Proforma-) Rechnung mit einem> niederen Rechnungsbetrag als der bezahlt wurde/wird, wohl um Import-> oder andere Kosten zu sparen.>> Mein Steuerberater sagt, das wäre illegal solche Rechnungen mit niederem> Wert auszustellen.>> Hat jemand ähnliche Probleme mit Auslandskunden und wie handhabt Ihr das> dann?
Sprich nochmal mit Deinem Steuerberater. Tatsächlich werden verschiedene
"Wirtschaftsgüter" unterschiedlich besteuert/verzollt. Ggf. ist es daher
zulässig, mit mehreren Rechnungen zu arbeiten.
Bei Lieferungen ins Ausland hast Du es mit mindestens drei Abgabenarten
zu tun:
- Einkommenssteuer
- Umsatzsteuer
- Zoll
Zölle werden im allgemeinen auf Hardware, häufig nach TARIC und
"Gewicht", erhoben.
Man kann sich daher z.B. vorstellen, die Zollrechnung auf die physisch
gelieferte Hardware auszustellen.
Die Firmware-/Softwarekomponente wird davon abgekoppelt und aufgrund
einer zweiten Rechnung per Email geliefert.
Beide Rechnung laufen ganz normal in der Buchhaltung, jedoch reduziert
sich der Betrag auf der Zollrechnung.
In der Praxis wird man die Zollrechnung, schon allein aus
Versicherungsgründen, auf mehr als den Wiederbeschaffungswert der
Hardware ausstellen.
Weil das so ein spannendes Thema ist und sich kaum ein Techniker gern
damit beschäftigt, biete ich meine Unterstützung hierzu sogar auf meiner
Website an. http://www.harerod.de/#Exportwesen
Ist genau wie bei Zulassungen, Übersetzungen, Fertigungssteuerung und
Zuverlässigkeitsanalyse - an sich spannende Themen, aber für viele
Entwickler ein ungeliebtes Thema. Verstehe ich, fand ich vor zwanzig
Jahren auch öde. ;)
> Bei Lieferungen ins Ausland hast Du es mit mindestens drei Abgabenarten> zu tun:> - Einkommenssteuer> - Umsatzsteuer> - Zoll
Blödsinn, das betrifft den Versender der Ware überhaupt nicht.
Die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer gestellt.
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind vom ausländischen Käufer an seine
eigenen Behörden zu bezahlen.
> In der Praxis wird man die Zollrechnung, schon allein aus> Versicherungsgründen, auf mehr als den Wiederbeschaffungswert der> Hardware ausstellen.
Noch größerer Blödsinn. Außerdem gibt es keine Zollrechnung, sondern ein
ABD und eine Handelsrechnung.
Zur Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll wird die an der Ware
angebrachte Handelsrechnung herangezogen.
Lass dir nicht einfallen in der Handelsrechnung andere Warenwerte
anzugeben, als im Ausfuhrbegleitdokument. Manchmal macht die deutsche
Ausgangszollstelle auch eine Überprüfung, ob alles i.O. ist.
Und wenn du denkst, dass du den Warenwert im Ausfuhrbegleitdokument
entsprechend verminderst, hast du dich auch angeschissen, da dann der
Ausgangsvermerk nicht mehr zur Rechnung passt. Das haut dir dein
Steuerberater um die Ohren und du darfst dann die volle Ust für die
Warenlieferung an das FA abdrücken - obwohl du sie nicht eingenommen
hast.
Die Rechnung ohne erhobene USt wird nämlich nur vom FA anerkannt, wenn
der Ausgangsvermerk vom Zoll oder die Gelangensbestätigung des
Spediteurs vorliegt (Ware hat das Land verlassen).
Soviel zur Schlaumeierei. Muss aber jeder selbst wissen, was er tut.
Denkt nicht, dass der Zoll unendlich bescheuert ist. Dort kennt man sich
mit solchen Kindereien aus. Außerdem bleibt zu beachten, dass Zoll und
Finanzamt nur beide Seiten derselben Medaille sind.
Rechnungen für Software oder Entwicklungsleistungen können
selbstverständlich extra gestellt werden.
Bürovorsteher schrieb:> Blödsinn, das betrifft den Versender der Ware überhaupt nicht.
Doch, tut es. Denn der steht im Wettbewerb mit anderen Anbietern und
wird daher zusehen, die Kosten im legalen Rahmen zu optimieren.
Der Post ist ein wunderschönes Beispiel für aus dem Zusammenhang
gerissene Zitate eines nicht angemeldeten Schreiberlings. seufz
Ein Leser des Freds muss sich dann die Informationen wieder
zusammensuchen.
Glücklicherweise stehen die Posts direkt untereinander.
Also ich muß schon sagen: angemeldete User schreiben hier auch schon
ganz schönen Käse - Marcus H.!
Tricksen kannst vllt. mit den Einkäufern bei deinem Kunden, mit der
deutschen Bürokratie schießt du dir bei Erkennung deiner zwielichtigen
Praktiken aber für immer ins eigene Knie!
Und dann willst du sowas auch noch als DL für Andere anbieten?
Viel Erfahrung muß man dabei nicht haben, aber dem Bürovorsteher ist
nicht nur von der Argumentation her zu glauben.
Wenn ich einen Kunden und damit Käufer ein zu niedrige RE ausstelle, nur
weil der mir irgendwelche Märchen erzählt ... Nachtigall ich hör dir
trapsen!
Klar kann man das machen, wenn man zu viel Lange Weile und zu viel Kohle
hat.
Naja, das Thema ist nicht so einfach, deswegen hatte ich „Dieter“ ja
zuerst das Gespräch mit seinem Steuerberater empfohlen. Ein sehr guter
Ansprechpartner ist auch eine internationale Spedition.
Um was ging es mir in meinem Post? Ich hatte in etwa folgende Aufgabe im
Hinterkopf:
„Niemand“, aufrichtiger deutscher Steuerzahler und
Automatisierungsgenie, hat für seinen Kunden Moshe K. aus Tel Aviv eine
Automatisierungslösung entwickelt. Bei der Hardware handelt es sich um
einen „Raspberry Pi“, Einkaufspreis 30€, Verkaufspreis soll 60€ sein.
Für die Firmwareentwicklung entstand ein Aufwand von 3500€.
Der Kunde hat ein Konto bei DHL Express und stellt seine Kundennummer
„Niemand“ zur Verfügung. Gleichzeitig bittet er um Express-Versand, weil
die Lösung dringend in zwei Tagen benötigt wird.
Unerfahren in Exportsachen wendet sich „Niemand“ an „Bürovorsteher“.
Dieser weiß, dass für Zollzwecke eine „Proformarechnung“ benötigt wird.
Er schreibt also für „Niemand“ eine „Proformarechnung“ über 3560€.
Anhand dieser Rechnung versucht „Niemand“ den Versand anzumelden – nur
um von DHL Express folgende Information zu bekommen „Product not
available between this origin and destination with given shipment
parameters.“
Fragen:
a) Was kann „Niemand“ tun, damit DHL Express das Paket doch
transportiert?
b) Oder bleibt nur der Weg zum Hauptzollamt und anschließend zur
Spedition?
c) Muss er etwa das Paket selber hinfliegen? Das wäre billiger als die
Spedition, aber dummerweise ist sein Reisepass gerade abgelaufen…
Und da wir auch morgen noch gut schlafen wollen, wünschen wir uns
selbstredend nur legale Lösungsansätze.
> b) Oder bleibt nur der Weg zum Hauptzollamt und anschließend zur> Spedition?
Schon wieder nix geschnallt.
Erstes mögliches Verfahren:
- Richtige Rechnung schreiben
- Handelsrechnung (Nix Proforma!) - wie eine Handelsrechnung aussehen
muss, beschreiben die IHK in epischer Breite).
- DHL express, UPS oder eine andere Spedition (Fachbegriff: zugelassener
Versender) mit der Gesamtabwicklung des Exports beauftragen, die kennen
sich mit der Zollabwicklung gut aus, das ist deren Tagesgeschäft.
- Die schicken dir dann eine Rechnung für die verrichtete Dienstleistung
nebst Gelangensbestätigung.
- Vor dem Öffnen setzen! Könnte den Warenwert leicht um ein Mehrfaches
überschreiten.
Zweites mögliches Verfahren unter Anwendung der Internetzollanmeldung
IAAplus im zweistufugen Normalverfahren:
- Richtige Rechnung schreiben
- Handelsrechnung (Nix Proforma!) - wie eine Handelsrechnung aussehen
muss, beschreiben die IHK in epischer Breite).
- im Vorfeld ein ELSTER-Zertifikat bei Herrn Schäuble beantragen, aber
das hast du als Firma wegen der Lohnsteueranmeldung ja sowieso.
- Beim HZA Dresden eine EORI-Nummer benatragen. Hierzu brauchst du wegen
der Authentizität deiner Daten/Unterschrift für den weiteren
Verfahrensgang noch ein Faxgerät.
- irgendwann kommt Schriftverkehr aus Dresden.
- Mit den zugesandten Daten über zoll.de anmelden und eine IAAplus im
zweistufigen Normalverfahren anmelden
- Kopfseite ausfüllen, Warenpositionsseite(n) ausfüllen. Wenn du nach
ca. sechs Stunden keine Fehlermeldungen mehr bekommst, signieren und
Abschicken.
- vorher natürlich noch in Win den Barcodezeichensatz installieren.
- Antwort vom Ausfuhrzollamt abholen, Status muss 12 sein (Anmeldung
angenommen)
- Barcode mit MRN ausdrucken
- Ware versandfertig verpacken, Paket bleibt offen
- mit Ware und ausgedrucktem Barcode zur Gestellung zum ZA (nein, kein
HZA)
fahren
-"Export" oder "Ausfuhr" suchen, Barcode mit MRN zeigen
- der Zollbeamte scannt das und bekommt deine Anmeldung auf den Monitor
- entweder gibt er dir Status 17 (Anmeldung nicht angenommen) oder
Status 31 (zur Ausfuhr überlassen)
- dann fährst du wieder in die Firma, gehtt bei Status 17 nochmal auf
LOS und beginnst alles von vorn oder druckst bei Status 31 das
Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus
- Das ABD kommt zusammen mit der Handelsrechnung (dreifach) in eine
durchsichtige Versandtasche dergestalt, dass der Zöllner im
Ausgangszollamt die MRN problemlos scannen kann (wichtig!)
-zur Sicherheit klebst du noch einen leuchtendgelben Aufkleber "Achtung
Ausfuhranmeldung!" auf das Paket
- Paketkarte ausfüllen.
- Ab zum Postamt
- nach ca. 2-3 Tagen sollte das Paket DE verlassen haben (zur Abholung
der Nachrichten) bei zoll.de einloggen)
- Ausgangsvermerk ausdrucken und an die Originalrechnung anheften. Jetzt
ist dein Steuerberater glücklich.
Bei Sendungen mit 6000+ EUR muss noch zusätzlich die
Warenverkehrsbescheinigung EUR1 ausgefertigt werden.
Auf den Warenpositionsseiten bei den Zeilen "Unterlagen" den
nichtmilitärischen Status der Ware deklarieren (national 3LNA 81,
international Y901).
Die Zolltarifnummern für die Waren sind auch irgendwo bei zoll.de
versteckt. Frohes Suchen!
Ja Marcus, auch illegale Poster wissen manchmal, wie es geht.
Rat für die Zukunft: äußere dich nicht zu Themen, von denen du keinen
blassen Schimmer hast.
Es sind zwei Rechnungen auszufertigen:
- eine über die körperlich vorhanden Ware (Banana epsilon)
dazu die Handelsrechnung.
Das geht den Zoll etwas an.
- eine zweite über die Entwicklungsleistung (immaterielles Zeugs,
Software)
die wird ohne USt gestellt und wandert a. zum Kunden und b. direkt in
deine Buchhaltung. Das geht den Zoll erstmal nichts an.
Lass dir nicht einfallen, der Einfachheit halber nur Rechnungen über
immaterielle Leistungen zu stellen. Alles muss für das FA plausibel
bleiben.
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber es ist doch verdammt gefährlich
auch nur irgendwas zu machen, womit man Geld verdient,
außer du machst es als Arbeitnehmer.
Das höchstgefährliche Rechnungsschreiben sollte man unbedingt
unterlassen.
Proformarechnung zwecks Vorkasse kannst du dem Kunden naürlich gerne
zuschicken - aber nur ihm.
Anzahlungen bei Auslandskunden sind problematisch, da hierbei
korrekterweise erstmal die deutsche USt mitberechnet und bezahlt werden
muss.
Nach Warenversand wird die bereits bezahlte USt dem Kunden bei der
Restzahlung wieder erstattet (so wollte es mein Steuerberater).
@ Foldi
ach was, Kleinigkeit für einen Großstädter.
Nach der 10. Warensendung geht das Ganze ganz locker in 10 min.
Der Zöllner auf dem Ausfuhrzollamt kennt mich schon. Da dauert das
Procedere etwa 15 s.
Die längste Zeit verbringe ich dabei immer auf dem Postamt, weil dort
alle Versandhandelkunden vor mir ihre Retouren abschicken.
F. F. schrieb:> aber es ist doch verdammt gefährlich
Das ganze Leben ist lebensgefährlich. ;-)
Im Ernst: worin soll die Gefahr beim Schreiben einer Rechnung
bestehen? Zumal der TE ja eingangs schrieb, dass er bereits geraume
Zeit ein Nebengewerbe angemeldet hat. Aber auch sonst: eine Rechnung
schreiben kann erstmal jeder. Habe ich schon x-fach gemacht, das Wort
„Rechnung“ über einem Zettel interessiert erstmal das Finanzamt
überhaupt nicht. Für die wird es nur interessant, wenn eine solche
Tätigkeit auf Dauer angelegt ist (ich also nicht nur beispielsweise
Verkäufe aus einer Haushaltsauflösung einmalig tätige) und eine
Gewinnerzielungsabsicht besteht (es muss keiner tatsächlich
erwirtschaftet worden sein :), aber wenn ich einfach nur 1:1 irgendwas
durchreiche, ist es offenkundig, dass ich damit nicht einmal Gewinn
erzielen wollte). Auch dann ist es aber nicht „gefährlich“, sondern
es treten die im Thread lang und breit diskutierten steuerlichen
Szenarien in Kraft. Bei TE mit seinen paar hundert Euro Umsatz sehr
wahrscheinlich nur eine geringfügige Erhöhung des jährlichen
Einkommenssteuerbetrags.
Jörg W. schrieb:> Im Ernst: worin soll die Gefahr beim Schreiben einer Rechnung> bestehen?
Ich dachte es geht aus meinem Text hervor.
[sarkasmus] ... [/sarkakasmus] eben nachgereicht.
Hier haben offensichtlich so viele Leute Schiss vor alles und jeden.
Mal im Ernst: Wem sollte ein kleiner Formfehler in einer ersten Rechnung
Probleme bereiten?
Der Kunde bekommt sein Produkt (gehen wir davon aus, dass er zufrieden
ist) und wird die anstandslos bezahlen, selbst wenn sie auf
Butterbrotpapier geschrieben ist.
Der, nennen wir ihn hier Lieferant, bekommt seine Kohle.
Das Finanzamt seine Steuern.
Keinen, auch wirklich keinen einzigen Menschen interessiert dann, ob da
ein Komma zu weit links steht.
Formfehler die von bestimmten Firmen beanstandet würde, würde keinen
Auftrag an so eine Newcommer heraus geben.
Es ist hier doch das gleiche mit irgendwelcher Hardware. Wenn ein Kunde
etwas von mir bekommt, ich alle möglichen Sicherheiten (VDE 100
z.B.)bedacht habe und das Produkt läuft, passiert nichts, außer alle
sind glücklich (incl. Finanzamt).
Wo wäre unser Land oder die ganze Menschheit, wenn nicht wenigstens ein
paar Menschen nicht so einen Schiss gehabt hätte?
Wir würden immer noch alle mit Angst in der Höhle leben.
F. F. schrieb:> Ich dachte es geht aus meinem Text hervor.
OK, sorry, dass ich sie Sarkasmus-Smileys übersehen habe. War mein
Ironiedetektor wohl gerade kaputt.
Ich sehe das genauso wie du, und der ganze Export-Kram sollte wohl
am besten in einem eigenen Thread diskutiert werden. Das war ja
gar nicht die Frage des TE.
> Mal im Ernst: Wem sollte ein kleiner Formfehler in einer ersten Rechnung> Probleme bereiten?> Der Kunde bekommt sein Produkt (gehen wir davon aus, dass er zufrieden> ist) und wird die anstandslos bezahlen, selbst wenn sie auf> Butterbrotpapier geschrieben ist.
mit der Einstellung fliegste bei jeder Buchhaltung und Kundenabteilung
achtkantig wieder raus!
> Der, nennen wir ihn hier Lieferant, bekommt seine Kohle.> Das Finanzamt seine Steuern.
wenn der Kunde deine saloppe Einstellung teilt, dann vllt.?
> Keinen, auch wirklich keinen einzigen Menschen interessiert dann, ob da> ein Komma zu weit links steht.
und damit der Artikel oder die Leistung um den Faktor 10 für den
Lieferanten ins Minus rutscht und der Besteller sich die Hände reibt!
Versuch dich bitte nicht in Dingen die dir nicht liegen!
Niemand schrieb:> Versuch dich bitte nicht in Dingen die dir nicht liegen!
Ich habe schon mal eine Zeit lang ein Gewerbe betrieben, aber weil ich
das neben meiner Arbeit gemacht hatte, wurde mir das zu viel.
Da hat sich nie einer beschwert.
*** Marcus H. schrieb im Beitrag #4545708 ***
Dieter schrieb:> Manche meiner Auslandskunden wollen eine (Proforma-) Rechnung mit einem> niederen Rechnungsbetrag als der bezahlt wurde/wird, wohl um Import-> oder andere Kosten zu sparen.> Mein Steuerberater sagt, das wäre illegal solche Rechnungen mit niederem> Wert auszustellen.> Hat jemand ähnliche Probleme mit Auslandskunden und wie handhabt Ihr das> dann?
Sprich nochmal mit Deinem Steuerberater. Tatsächlich werden
verschiedene
"Wirtschaftsgüter" unterschiedlich besteuert/verzollt. Ggf. ist es
daher
zulässig, mit mehreren Rechnungen zu arbeiten.
Bei Lieferungen ins Ausland hast Du es mit mindestens drei Abgabenarten
zu tun:
- Einkommenssteuer
- Umsatzsteuer
- Zoll
Zölle werden im allgemeinen auf Hardware, häufig nach TARIC und
"Gewicht", erhoben.
Man kann sich daher z.B. vorstellen, die Zollrechnung auf die physisch
gelieferte Hardware auszustellen.
Die Firmware-/Softwarekomponente wird davon abgekoppelt und aufgrund
einer zweiten Rechnung per Email geliefert.
Beide Rechnung laufen ganz normal in der Buchhaltung, jedoch reduziert
sich der Betrag auf der Zollrechnung.
In der Praxis wird man die Zollrechnung, schon allein aus
Versicherungsgründen, auf mehr als den Wiederbeschaffungswert der
Hardware ausstellen.
*** ENDE Marcus H. schrieb im Beitrag #4545708 ***
Bürovorsteher schrieb:> Es sind zwei Rechnungen auszufertigen:>> - eine über die körperlich vorhanden Ware (Banana epsilon)> dazu die Handelsrechnung.>> Das geht den Zoll etwas an.>> - eine zweite über die Entwicklungsleistung (immaterielles Zeugs,> Software)> die wird ohne USt gestellt und wandert a. zum Kunden und b. direkt in> deine Buchhaltung. Das geht den Zoll erstmal nichts an.>> Lass dir nicht einfallen, der Einfachheit halber nur Rechnungen über> immaterielle Leistungen zu stellen. Alles muss für das FA plausibel> bleiben.
Welcher Unterschied zwischen den beiden Posts hat nun die ganze Hektik
ausgelöst? *Schon wieder nix geschnallt.*
Jörg W. schrieb:> Ich sehe das genauso wie du, und der ganze Export-Kram sollte wohl> am besten in einem eigenen Thread diskutiert werden. Das war ja> gar nicht die Frage des TE.
Das Exportthema hatte ein nicht angemeldeter Dieter im Beitrag #4545667
losgetreten. Es bestand eine gewisse Chance, dass es sich um den TE
handelt.
Wenn ich allerdings gewusst hätte, wie das hier abgeht, dann hätte ich
mir den Exportpost gespart.
F. Fo meinte zu seiner Verteidigung
> Ich habe schon mal eine Zeit lang ein Gewerbe betrieben, aber weil ich> das neben meiner Arbeit gemacht hatte, wurde mir das zu viel.
und nun bist du deshalb darin allwissend oder der Meister?
> Da hat sich nie einer beschwert.
Über was nicht beschwert: über deine Arbeit / Leistung, über die Kosten
dafür, oder über deine RE´n?
Wer etwas aufgibt, hat es nie richtig angefangen oder betrieben!
Halbe Sachen sind kein Maßstab.
Dein jetziger Job ist wahrscheinlich genau das Richtige für dich! Bleibe
dabei und denke nicht über was Anderes mehr nach!
Erkentnis von mir: schon ein klein wenig falsches Angebot kann der Grund
für einen verlorenen Auftrag sein.
Eine RE mit Fehler zur Zahlung vor der Lieferung ..... man oh man, wie
naiv muß man da bloß sein!
Angestellte sehen das aber immer etwas lockerer, die schützt bei Fehlern
ja ihr AG!
Der darf sich dann nämlich die Mühe machen und wieder alles irgendwie
ausbügeln!
> Welcher Unterschied zwischen den beiden Posts hat nun die ganze Hektik> ausgelöst? *Schon wieder nix geschnallt.*
deine Selbstbeweihräucherung aka Eigenwerbung ist eigentlich schon gar
nicht mehr zu übersehen!
Du läufst offensichtl. deinem Mstr. hinterher!
F. Fo
> Das höchstgefährliche Rechnungsschreiben sollte man unbedingt unterlassen.
Und wie kommt man dann zu seinem Geld?
Gleich mal sofort eine Mahnung schreiben? ;-)
Oh D. schrieb:> Also, eine Rechnung muss enthalten :>> Absender, mit Firmenname, Name, Adresse, Tel, Fax, email> Adressat,
Wenn man schon ein Fax enthalten muss, dann würde ich auch ein TELEX
fordern.
Marcus H. schrieb:> Das Exportthema hatte ein nicht angemeldeter Dieter im Beitrag #4545667> losgetreten. Es bestand eine gewisse Chance, dass es sich um den TE> handelt.
Scheinbar nennt sich in diesem Thread gern mal jemand „Dieter“.
Dieter schrieb:> Zum einen hört man ja, dass IT-Dienstleistungen (so wie bei> freischaffenden Künstlern) jeder schreiben kann und somit kein Gewerbe> dafür nötig wäre.>> Leider weiß ich nicht, wie nun so eine Rechnung auszusehen hat.
Solche Fragen wird Dir ein Steuerberater sicher gerne beantworten. Wenn
Du noch keinen hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, einen
aufzusuchen.
Sheeva P. schrieb:> Wenn Du noch keinen hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, einen> aufzusuchen.
Für stolze 800 Euro Einnahmen?
Dann bleiben ja nur noch 80 am Ende übrig …
Jörg W. schrieb:> Sheeva P. schrieb:>> Wenn Du noch keinen hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, einen>> aufzusuchen.>> Für stolze 800 Euro Einnahmen?>> Dann bleiben ja nur noch 80 am Ende übrig …
Wie ein Rechtsanwalt nach dem Streitwert berechnet auch ein
Steuerberater seine Gebühren nach dem Sachwert. Bei einer
Steuererklärung für ein zvE von 30.000 Euro fallen normalerweise keine
250 Euro an, wohlgemerkt: für eine Steuererklärung, hier geht es nur um
eine einfache Beratung.
Als Selbständiger -- auch im Nebengewerbe -- ist der TO ohnehin zur
Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, und wenn er bisher nichtmal
weiß, was auf eine Rechnung gehört und wie er steuerrechtlich
einzuordnen ist, dann braucht er dazu in jedem Fall einen Steuerberater.
Warum also nicht gleich alles richtig machen und sich jetzt einen
suchen?
Irgendwie finde ich das auch etwas seltsam: einerseits empfiehlt jeder
Selbständige bei Fragen in seinem Fachgebiet zurecht seine
professionelle Unterstützung, natürlich gegen angemessene Vergütung.
Aber wenn es darum geht, die Hilfe von anderen Profis in Anspruch zu
nehmen, kommt das große Heulen und Zähneklappern wegen der Kosten.
Ich kann da nur sagen: mein Rechtsanwalt und meine Steuerberaterin haben
mir bisher schon ein Vielfaches ihrer Honorare gespart. Ist doch super:
ich kann mich auf die Dinge konzentrieren, die ich kann und an denen ich
Spaß habe, und sie umgekehrt genauso. Nebenbei sind solche Leute oft gut
vernetzt, so daß manchmal sogar ein paar Aufträge zurückkommen...
Sheeva P. schrieb:> wenn er bisher nichtmal weiß, was auf eine Rechnung gehört und wie er> steuerrechtlich einzuordnen ist, dann braucht er dazu in jedem Fall> einen Steuerberater.
Im Prinzip gebe ich dir da recht.
Aber wenn für ihn schon 800 Euro Umsatz der „Durchbruch“ sind, dann
sollte man sich schon überlegen, wem man von dem bisschen noch alles
was abgeben möchte.
Jörg Wunsch (als Mod.) meinte
> Du kü. offens. mä. v. ab.
Du kürzt offensichtlich mächtig viel ab?
Wo liegt das Problem? Bei meinem Text waren es aber nur 2 Wörter, und
die sollte man schon drauf haben: Mstr. > Meister, offensichtl. >
offensichtlich!
Vllt. sollte man für solche Fälle einen Historie oder
Abkürzungserklärung anhängen?
> Aber wenn für ihn schon 800 Euro Umsatz der „Durchbruch“ sind, dann> sollte man sich schon überlegen, wem man von dem bisschen noch alles> was abgeben möchte.
man beachte den Sachverhalt Umsatz, denn dies ist nicht gleich dem
Gewinn!
Sheeva Plug meinte
> Irgendwie finde ich das auch etwas seltsam: einerseits empfiehlt jeder> Selbständige bei Fragen in seinem Fachgebiet zurecht seine> professionelle Unterstützung, natürlich gegen angemessene Vergütung.
Selbstständige und professionelle Unterstützung! das sind aber nicht
immer zwei gleiche oder überhaupt die Seiten einer Medallie!
> Aber wenn es darum geht, die Hilfe von anderen Profis in Anspruch zu> nehmen, kommt das große Heulen und Zähneklappern wegen der Kosten.
Buchführung und Abrechnung + RE-Stellung nimmt dir der Steuerberater
nauch nicht noch ab, wenn man die verinnerlicht hat, ist der Rest nur
noch ein Klacks und etwas Arbeit wie Überwindung.
> Ich kann da nur sagen: mein Rechtsanwalt und meine Steuerberaterin haben> mir bisher schon ein Vielfaches ihrer Honorare gespart.
Dann mußt du dich beruflich ja schon ganz schon angestellt haben?
> Ist doch super: ich kann mich auf die Dinge konzentrieren, die ich kann > und an
denen ich Spaß habe, und sie umgekehrt genauso.
Hört sich an wie eine Lobeshymne auf diese Berufsstände!
RA u. StrBrtr. kosten unnötig Geld und Arbeit u. erfordern auch noch
Kontrolle wie Beobachtung, da kann ich das auch gleich selber machen u.
es kostet meist viel weniger.
So jedenfalls die zahlreichen Erfahrungen von mir.
Wenn ich dann noch das tollpatschige Getue von gegnerischen RA erlebe,
da fragt man sich oft was unser Rechtssystem doch für ein lächerlicher
Saft- laden ist!
> Nebenbei sind solche Leute oft gut vernetzt, so daß manchmal sogar ein> paar Aufträge zurückkommen...
Ja klar, Unfähige und Unnütze leben nur von der Vernetzung, allein wären
die ja auch nicht überlebensfähig!