Hallo,
kennt jemand den Unterschied zwischen "rechts vorbei fahren" und "rechts
überholen", ich meine, ab wann die Polizei einen fürs "rechts vorbei
ziehen" rauswinkt?
Im heutigen Autobahnleben ist es mittlerweile Standard, dass viele
hartnäckig linksfahren, obwohl rechts frei ist. Es ärgert mich jedes
Mal, wenn ich sehen, wie wegen eines langsam fahrenden, sich eine
riesige Schlange bildet.
Hi,
zum Thema rechts überholen:
"Rechtsüberholen lohnt sich wieder.
Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?
Seit der neuen "Dränglervorschrift": Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und
3 Monate Fahrverbot ! ! ! sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)
Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der
rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des
schnelleren
Vorwärtskommens:
50 EUR und 2 Punkte
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr
schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.
ABER!! -- Das geht noch viel billiger und effektiver!
Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du
kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
läppische 20 EURO !!!
Steht so im § 38 StVO geschrieben.
Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!
Es lebe die deutsche Gesetzgebung ! "
;-)
Gruß T.v.B.
-_- ich hab jetz kein bock des zu schreiben, deswegen mach ich jetz
copy&paste aus nem andren forum:
Hier mal zur Aufklärung:
StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer
berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen,
Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn
einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen
der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende
Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs
erforderlich ist, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen
oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
StGB § 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder
eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes
vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechts vorbei fahren ist wenn du nicht sofort nach links rüberziehst,
wenn du an dem Linksfahrenden vorbei bist, sprich rechts vorbei, noch 10
Sekunden so fahren, dann erst nach links rüberziehen.
Wenn du links fährst, nach rechts ziehst, am Schleicher vorbei, und dann
gleich wieder nach links ist das eindeutig rechts überholen.
Wenn du aber z.B. die ganze Zeit rechts fährst und Verkehrsbedingt an
dem links fahrenden vorbeiziehen kannst, ist das kein überholen.
Diese Schleicher sind schon nervig, hab aber selbst schon Drängler
erlebt die nen halben Meter Abstand halten und Lichthupen, daß ich Platz
machen soll, dabei ist 20 meter vor mir das nächste Auto, sprich viel
Verkehr. Am besten dann auch noch wenn rechts alles voll ist, Was denken
sich diese Spinner, soll ich den Rechtsfahrenden wegdrängeln?
MfG BC
Achso,
zu der eigentlichen Frage:
Wenn ich mich recht an meine Fahrschulzeit erinnere, ist die Definition
von rechts vorbeifahren, wenn der Linksfahrende nicht schneller als
60km/h fährt und die Differenzgeschwindigkeit von einem selbst zu dem
anderen nicht größer als 20km/h ist. ( Angabe ohne Gewähr)
Gruß T.v.B.
wenn ich mich recht erinnere:
Rechts vorbeifahren auf der Autobahn bei Stop & Go oder Kolonnenverkehr
unter 60 km/h (?)
Wenn du noch auf Beschleunigungsstreifen bisst, kannst du wenn es für
diesen BS explizit keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt so schnell
fahren wie du willst und überholen um dich einzuordnen (zB Motorad auf
den Paar Hundert Metern aufreißen um beim auffahren an LKW
vorbeizukommen)
Achso Verzögerungsstreifen darfst du nicht schneller fahren als die
Fahrzeuge auf der Autobahn außer die fahren langsamer als 60 km/h(?) (zb
Stau oder so)
Bei den 60 km/h(?) bin ich mir in der Höhe des wertes nicht sicher.
Rechts Überholen nur innerorts (ob km/h Begrenzung weiss ich nich)
@Alex
ganz zu schweigen von dem was dir blühen könnte, wenn ein anderer
Verkehsteilnehmer vor Schreck in den Straßengraben fährt, wenn du mit
Martinshorn und Blaulicht angerauscht kommst. ;-)
Gruß T.v.B.
P.S. Bitte meinen ersten Beitrag nicht allzu ernst nehmen.
rechts überholen ist, wenn du hinter einem fahrzeug auf eine rechtere
fahrbahn wechselst, an dem besagten fahrzeug vorbei ziehst und dann
wieder auf die alte fahrbahn zurück wechselst. ist ein punkt nicht
erfüllt, ist es vorbeifahren (oder hineinfahren) und nicht überholen.
...ich sehe es als motorradfahrer nicht ein, weshalb ich mein leben 4x
riskieren soll (4x fahrbahn wechseln), nur weil ich ganz rechts fahre
und ein anderer (langsamerer) in der mitte der 3 freien fahrbahnen ^^
apropos motorrad und überholen: auf einer überholverbot-strecke, dürfen
motorräder überholt werden, autos nicht - ist leider kein witz. sprich,
wenn ich im überholverbot mit einem motorrad ein auto in 3sec überhole,
ist das weniger gefährlich aber verboten als wenn ein auto ein
motorradfahrer während 10sec auf der gleichenstrecke überholt (was
wesentlich gefährlicher ist - aber eben: erlaubt).
Bist du dir da sicher? Bin selber Motorradfahrer.
Du darfst überholen, musst aber 1m Abstand halten zum Überholenden. Das
setzt bei nem Auto voraus, dass du die Straßenseite wechselst. Bei nem
Motorrad, dass überholt wird, kann es schon sein, dass du nicht auf die
andere Straßenseite musst. Dafür muss das Motorrad aber weit rechts ran
fahren und das Auto überholt dann reichlich grenzwertig (1m Abstand zum
Überholenden und nicht über die Mittellinie fahren)
Motorräder dürfen unter anderem deshalb überholt werden, weil man an
einem Motorrad recht gut vorbeisehen kann. Bei manchen Autos ist es eher
schwierig, die vor dem Auto liegende Strecke zu erkennen.
Aber: Wo kommt es denn bitte vor, dass ein Auto ein Motorrad überholt?
;)
nein, nein, nein... es kommt darauf an, wieviele achsen ein fahrzeug
hat: das verbot sagt, dass 2-achsige fahrzeuge nicht überholt werden
dürfen, 1-achsige schon. bestimmend für die "anzahl" achse ist die
lenkende achse: motorräder haben eine, ein auto 2 (d.h. ein traktor darf
ein motorrad im überholverbot überholen). das ist D-gesetz (ich bin
CH-er, ob das bei uns auch so ist, weiss ich nicht, nehme es aber an).
ps. um fragen vorzubeugen, ich habe mal im D-fernsehen genau darüber
eine reportage gesehen (die entsprechenden gesetzes-"organe" stellten
sich stur).
Das, was Browncoat sagt, dass habe ich auch gehört, aber 100%ig weiss
ich das nicht. Hat jemand eine(n) Freund(in) od. Bekannte(n), der(die)
bei der Polizei schafft? Mal den(die) fragen.
@snowman: Gezählt werden wohl nicht die "Achsen", denn von denen hat ein
Auto genausoviele wie ein Motorrad, sondern die "Spuren". Ein Motorad
ist wie ein Fahrrad ein einspuriges Fahrzeug, ein Auto ist zweispurig
(mal vom Messerschmidt Kabinenroller abgesehen, der war sogar dreispurig
...).
Letztlich geht es dabei aber immer nur um die Breit des Fahrzeugs.
> (mal vom Messerschmidt Kabinenroller abgesehen, der war sogar dreispurig> ...).
Aber der war klasse, ne Entwicklung aus meiner Gegend (werkel selber auf
nem ehml. Messerschmidt-Gelände - Granatsplitter im Stahlträger), aber
leider im Sand verlaufen.... schade
@Rufus: ich würde auch eher von "spuren" sprechen, wenn es nicht so im
gesetz stehen würde und dass es letztendlich um die breite des fahrzeugs
geht und nicht um die anzahl "spuren" ist jedem normalsterblichen klar
(anderen offensichtlich weniger ^^)
<< In Indien auch... sofern die Strassen es zulassen. >>
Die Strassenbreite betreffend ist es eine gewagte Theorie.
Ich saß in in einem Bus (ca 80 km/h), der gerade ein TucTuc auf einer,
nennen wir es mal zweispurigen Landstrasse" überholte, während ihm
bergab ein LKW entgegenkam. Beunruhigend wurde es, als der LKW von einem
Bus überholt wurde. Keiner hat gebremst!
Es gab ein paar erschreckte Fußgänger, und ein Fahrradfahrer knallte
gegen die Buswand.
Keiner hat angehalten, keinen hats interssiert ...
@Arno H.
Das sieht schon echt heiß aus.
Aber der Film wurde schon ein wenig schneller abgespielt. Gut zu
erkennen an den Fußgängern. Aber trotzdem lustig.
oh da gibs aber auch viele unterschiedliche Fahrlerermeinungen :)
meiner sagte damals zu dem Thema: Überholen tut man fahrende Objekte
Vorbeifahren tut man an stehenden Objekten....
@Arno
"Indien so wie hier?
http://www.clipfish.de/player.php?videoid=NzgxfDQz
Arno"
Das ist in Cairo nicht anders. Aus 3 Fahrspuren mach 6. Und zu viert
auf'm Moped. Erstaunlich, das ich in der zeit so wenig Unfälle notierte
Achja, zu der Sache mit dem Rechts überholen.
Wenn mein Fahrlehrer mich nicht angelogen hat (und das hoffe ich doch
sehr stark ;)) gilt folgende Regelung:
Auf der Autobahn ist Rechtsfahrgebot. Weiterhin darf auf der Autobahn
rechts nur langsamer als links gefahren werden. (Ausnahme
Beschleunigungsstreifen). Wenn sich jedoch Fahrzeugschlangen gebildet
haben und die Geschwindigkeit < 80km/h ist, darf der Fahrstreifen frei
gewählt werden und somit hebt sich auch das v(rechts) < v(links) auf ;)
PS: Hoffe jetzt keinen Unsinn erzählt zu haben.
Hätte zu dem Thema auch eine Frage, da mir erst vorgestern folgendes
passiert ist:
Ich fahre auf einer dreispurigen Autobahn auf der rechten Spur, sehe,
dass schon längere Zeit auf der mittleren Spur ein Polizeiwagen ca. 50m
hinter mir fährt. Im weiteren Verlauf der Strecke folgt eine
Geschwindigkeitsbegrenzung, zuerst 100 km/h, danach 80 km/h. Ich fahre
weiter auf der rechten Spur, sehe aber im Rückspiegel, dass ein Fahrzeug
auf der linken Spur den Polizeiwagen überholen will (mit mehr als 100
km/h). der Polizeiwagen zieht daraufhin nach links und bremst das
Fahrzeug auf der linken Spur aus. Von da an fahren die Fahrzeuge auf
allen drei Spuren sehr vorsichtig - es entsteht Kolonnenverkehr. Im
weiteren Verlauf fahre ich (immer noch auf der rechten Spur) immer näher
auf einen vor mir fahrenden LKW auf und überhole diesen schließlich
(aber mit max. 5 km/h mehr als der LKW). Kaum bin ich an dem LKW vorbei,
zieht der Polizeiwagen von links auf die mittlere Spur vor mich und
bedeutet mir, rechts ranzufahren. Er beschuldigt mich des
Rechtsüberholens (obwohl die Fahrzeuge der mittleren und linken Spur
annähernd auf einer Höhe waren und Kolonnenverkehr bestand) und droht
mir mit einer Anzeige.
Der Polizist war übrigens allein im Fahrzeug. Ich fühle mich ehrlich
gesagt schikaniert, da ich mir keiner Schuld bewusst bin und wenn schon
jemand bestraft werden sollte, dann doch der Lenker des Fahrzeugs, der
an dem Polizeiwagen links (trotz Geschwindigkeitsbeschränkung)
vorbeiziehen wollte.
Wie seht ihr das?
Wäre für zahlreiche Antworten dankbar.
Gruß Ernst
>Wenn sich jedoch Fahrzeugschlangen gebildet>haben und die Geschwindigkeit < 80km/h ist, darf der Fahrstreifen frei>gewählt werden und somit hebt sich auch das v(rechts) < v(links) auf ;)
Das kenn ich auch so! Auf der anderen Seite hat der deutsche Staat
klamme Kassen, da kann sich jeder ausrechnen wie so mancher Sachverhalt
ausgelegt wird. Im Verkehrsrecht hab ich eh das Gefühl, es gilt: im
Zweifel gegen den Angeklagten. Ich wurde mal von 2 Zivilbeamten zu 1
Monat 4 Punkten und ca 200 Euro verknackt: Auf der Autobahn Berlin
richtung Prenzlau ist ein 7`er BMW einem Berliner Renault immer schön
dicht bei 150 Km/h gefolgt.
Ich, auf dem Kraucherstreifen mit den erlaubten 120 Sachen so vor mich
hin trullernd, musste im selben Moment auch mehrere LKW überholen. Nach
dem Wechsel auf die linke Fahrbahn wurde ich irgendwie genauso schnell
wie dieser BMW und der Renault. Nach ca 10 Minuten kam dann ein "Bitte
folgen ... Polizei" und eine kurze Präsentation meiner Verkehrssünde.
Das Ende vom Lied, ich war mit 22 Km/h zu schnell und mein
Sicherheitsabstand von 11,9 m war viel zu gering. Naja wenn ich diese
Fahrweise mal mit dem Gedrängel der Zivilstreife vergleiche(mein Abstand
war doppelt so gross) .... ohne Worte.
Später hatte ich mal geschäftlich mit einem Zivilpolizisten zu tun, der
meinte das diese Polizisten ein Spezialtraining absolvieren und es
deshalb dürfen. Nur gut das die Polizei Gesetze der Physik ausser Kraft
setzen kann und somit auf Geschwindigkeit/2 als Sicherheitsabstand nicht
achten muss^^.