EWS Einwegsiegelschraube

Gast #5029603
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Grosser Unsinn. Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Besitzer 
eines (defekten) Geräts es öffnet um einen Reparaturversuch zu 
unternehmen. Fachgerechte Arbeiten beeinflussen nicht die 
Gewährleistung.
Es ist also blind, das Öffnen protokollieren zu wollen. Zudem: Jede 
Schraube ist in der Fertigung teurer Arbeitsaufwand, besser man spart 
Schrauben ein. M6 und M5 ist nun auch nichts um ein Smartphone zu 
sichern. Also: Ein Produkt, dass die Welt nicht braucht. 
Schraubensicherungslack firmenspdzifischer Farbe, ein Klecks 
Sekundenkleber zwischen zusammengefügten Gehäuseteilen macht dasselbe 
billiger, ein Plastikschnapper der beim Öffnen abreisst aber sowieso 
nicht zur Stabilität nötig war macht es eleganter.
Gast #5029631
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hab mich grad gewundert was das ist und mal gegooglt und auch was 
gefunden unter dem namen einwegsiegelschraube . es scheint wirklich 
etwas neues zu sein.

aber wie du sagst ingo eine abreissschraube ist das nicht so wie ich es 
verstanden habe reisst der kopf nicht ab.

und mawin ich glaube du bist ziemlich fern der realität ^^
eine manipulation interessiert jeden hersteller sonst würde sony oder 
sonstwer bestimmt keine aufkleber mit garantieverlust auf ihre produkte 
mach und draufschreiben "hey komm ,spiel erstmal dran rum bei 
reperaturbedarf ,danach versuchen wir es ,geht auf uns wa " ;)
Gast #5029636
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bastler schrieb:
> eine manipulation interessiert jeden hersteller sonst würde sony oder
> sonstwer bestimmt keine aufkleber mit garantieverlust auf ihre produkte
> mach und draufschreiben "hey komm ,spiel erstmal dran rum bei
> reperaturbedarf ,danach versuchen wir es ,geht auf uns wa " ;)

naja, bei einem Computer waren auch eine Zeitlang solche Aufkleber 
drauf, es gab es Urteile das es dort nicht zulässig ist, weil man 
Erweiterungen selber einbauen darf.
Gast #5029740
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Jeder neugierige Kunde hat das Recht einen Blick in sein
erworbenes Geraet zu werfen. Und er darf im Reparaturfall
ganz natuerlich auch als erster sein Glueck versuchen.

Dieses Recht, liesse sich durch eine vom Kunden vor dem
Kauf bekannte Klausel, vertraglich abbedingen.

Ansonsten, gesehen, Schraube entfernt, gelacht.
#5029752
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Manipulationen (oder gar Sabotagen) an Sicherheitseinrichtungen führen 
zu vielen Unfällen. Das kann für den Chef Knast oder nicht Knast 
bedeuten wenn er die Manipulation nachweisen, besser: verhindern kann.

Nieten in Steckdosenleisten: Da bin ich ganz froh, dass meine enkel die 
nicht so leitch aufschrauben können.
Gast #5029923
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Route 6. schrieb:
> Da bin ich ganz froh, dass meine enkel die
> nicht so leitch aufschrauben können.

Was wohl leichter für deinen Enkel ist? Aufschrauben oder
Schraubenzieher in die stromführenden Öffnungen stecken?
Wenn deine elektrische Anlage dem aktuellen Stand entspricht,
wird er sich höchstens erschrecken, aber keinen körperlichen
Schaden erleiden.
Gast #5029985
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> Jeder neugierige Kunde hat das Recht einen Blick in sein
> erworbenes Geraet zu werfen. Und er darf im Reparaturfall
> ganz natuerlich auch als erster sein Glueck versuchen.

Natuerlich hat er das Recht. Aber er hat dann keine Garantie mehr. Ist 
ja auch logisch. Was glaubt ihr eigentlich was fuer ein Aufwand in der 
Produktion bezueglich ESD getrieben wird. Und dann soll Oma Kaputnik mit 
ihrem selbstgestrickten Angorapullover das Handy aufmachen, einmal 
drantatschen und es danach umtauschen duerfen? Und da sind wir noch 
garnicht bei ernsteren Manipulationen...

Oder was glaubst ihr wie das bei eichfaehigen Geraeten ist? Wollt ihr 
das eure Tankstelle nach Lust und laune in ihren Pumpen rumschrauben 
koennen? Wirklich? .-)

Olaf
Gast #5030095
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@Olaf sehe ich genau wie du. Eine Manipulation nachzuweisen macht so gut 
wie in jedem Bereich Sinn für den Hersteller.

Ich hab mich auch nochmal bisschen mit auseinandergesetzt. Für 
Manipulationssicherung und als Garantiesiegel ist die Schraube eine 
super Variante! Ihr müsst mal schauen ews-schraube.de ...
Gast #5030111
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@manni das ist korrekt was du sagst aber nimm dir mal die Minute und 
überzeug dich wie ich mich auch heute davon das es echt was andres ist . 
Schau einfach hier da hab ich es jedenfalls gelesen ( 
www.ews-Schraube.de)
Es ist eigentlich ganz simpel aber doch irgendwie ziemlich ausgefuchst.
Hab es so verstanden das da Kanten in dem Kopf beim lösen wegbrechen. 
Daran soll man dann erkennen das sie beansprucht wurde.
Gast #5030123
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Cyborg schrieb:
> Route 6. schrieb:
>> Da bin ich ganz froh, dass meine enkel die
>> nicht so leitch aufschrauben können.
>
> Was wohl leichter für deinen Enkel ist? Aufschrauben oder
> Schraubenzieher in die stromführenden Öffnungen stecken?
> Wenn deine elektrische Anlage dem aktuellen Stand entspricht,
> wird er sich höchstens erschrecken, aber keinen körperlichen
> Schaden erleiden.

CEE-Dosen werden oft nur mit 300mA-FI+Sicherung geschützt. Da kann man 
schon eine 'gwischt bekommen...
Gast #5030127
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Olaf schrieb:
> Natuerlich hat er das Recht. Aber er hat dann keine Garantie mehr

Die Gewährleistung aber bleibt davon unbeeinflusst, ob er das Gehäuse 
geöffnet hat. Bei darüber hinaus gehenden Garantien kann der Hersteller 
zwar unbeschädigte Siegel verlangen, aber das heisst meist nur: Du böser 
Kunde, öffne niemals unser Gerät denn sonst würdest du seheb, welchen 
Müll wir dir angedreht haben (400W Verstärker enthält TDA2030 oder so).
#5030142
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Schreiber schrieb:
>> Was wohl leichter für deinen Enkel ist? Aufschrauben oder
>> Schraubenzieher in die stromführenden Öffnungen stecken?
>> Wenn deine elektrische Anlage dem aktuellen Stand entspricht,
>> wird er sich höchstens erschrecken, aber keinen körperlichen
>> Schaden erleiden.
>
> CEE-Dosen werden oft nur mit 300mA-FI+Sicherung geschützt. Da kann man
> schon eine 'gwischt bekommen...

Bei 300 mA möchte ich als Erwachsener auch nicht drin hängen
Gast #5030344
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> zwar unbeschädigte Siegel verlangen, aber das heisst meist nur: Du böser
> Kunde, öffne niemals unser Gerät denn sonst würdest du seheb, welchen
> Müll wir dir angedreht haben (400W Verstärker enthält TDA2030 oder so).

Es gibt sicher Hersteller die sich zurecht bemuehen ihre Schandtaten zu 
verstecken aber es gibt auch gute Gruende um zu verhindern das jemand 
ein Geraet unbemerkt oeffnet. Den meisten Kunden duerfte es aber 
piepegal sein was sich im inneren eines Geraetes befinden. Sonst wuerden 
sie ja nicht den offensichtlichen Schund kaufen den man ueberrall 
findet.

Olaf
Gast #5030386
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Georg schrieb:
> MaWin schrieb:
> Die Gewährleistung aber bleibt davon unbeeinflusst
>
> Der übliche Mawin-Quatsch. Du glaubst also, dein Auto hat weiter
> Gewährleistung, wenn du den Zylinderkopf abschraubst, um mal zu sehen,
> wie die Kolben sich so bewegen?

Natürlich. Fachgerecht ausgeführt behindert das die 
Gewährleistungspflicht des Herstellers nicht. Sicher wird man bei 
Kompressionsabfall über die Ursache streiten, aber 99% der 
Gewährleistungsprobleme, von funktionierenden Bremsen bis zu rostener 
Karosserie wäre sowieso unzweifelhaft. Georg, dumm wie immer, keinen 
Arsch in der Hose und ständig am Bedenkentragen.
Gast #5030393
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Olaf schrieb:
> Den meisten Kunden duerfte es aber piepegal sein was sich im inneren
> eines Geraetes befinden.

Nicht wirklich. Die meisten bedenken sogar Produktionsbedingungen und 
kaufen öko oder vermeiden Nestė, kaufen Marken "z.B. Bose" im Glauben 
der Inhalt wäre den Aufpreis wert.

> Sonst wuerden sie ja nicht den offensichtlichen
> Schund kaufen den man ueberrall findet.

Sie entscheiden sich auf Grund der in der Produktbeschreibung gemachten 
Angaben. Und wenn die gelogen sind, wie beim Auna Silverhammer, fühlt 
sich der Kunde zu Recht betrogen.
Persönliche Seite #5030408
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Man sollte unterscheiden zwischen dem Nachweis einer Öffnung eines 
Gerätes und der Verhinderung der Öffnung.

Ersteres ist in gewissen Fällen sicherlich nötig (geeichte Geräte, 
sicherheitsrelevante Einrichtungen etc., und mit Einschränkungen auch 
für Garantie/Gewährleistungsaspekte), letzteres aber ist extrem 
ärgerlich.

Um bei der bereits angesprochenen Steckdosenleiste zu bleiben - warum 
soll jemand (mit ausreichender Erfahrung) das Ding nicht öffnen und 
beispielsweise das zu kurze oder defekte Anschlusskabel durch ein 
anderes ersetzen dürfen?

Das Argument "Sicherheit" kann es nicht sein.
Gast #5030606
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Rufus Τ. F. schrieb:
> Ersteres ist in gewissen Fällen sicherlich nötig (geeichte Geräte,
> sicherheitsrelevante Einrichtungen etc., und mit Einschränkungen auch
> für Garantie/Gewährleistungsaspekte), letzteres aber ist extrem
> ärgerlich...

...und bei EC-Kartenlesern aus gutem Grund vorgeschrieben!
#5030743
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Cyborg schrieb:
> Route 6. schrieb:
>> Da bin ich ganz froh, dass meine enkel die
>> nicht so leitch aufschrauben können.
>
> Was wohl leichter für deinen Enkel ist? Aufschrauben oder
> Schraubenzieher in die stromführenden Öffnungen stecken?

Dazu mein Kommentar zur Kindersicherung:

Die schützt dumme Kinder und "tötet" die schlauen.

So erlebt bei meinem Neffen, der treffsicher erkannt hat, dass die 
Löcher in der Steckdose nur aufgehen, wenn man mit 2 Schraubendrehern 
dran geht.
#5030756
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Martin schrieb:
> @Olaf sehe ich genau wie du. Eine Manipulation nachzuweisen macht so gut
> wie in jedem Bereich Sinn für den Hersteller.
>
> Ich hab mich auch nochmal bisschen mit auseinandergesetzt. Für
> Manipulationssicherung und als Garantiesiegel ist die Schraube eine
> super Variante! Ihr müsst mal schauen ews-schraube.de ...

Das stinkt aber gewaltig nach Schleichwerbung,
was du hier in dem Thread treibst!
#5030760
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Bastler schrieb:
> @manni das ist korrekt was du sagst aber nimm dir mal die Minute und
> überzeug dich wie ich mich auch heute davon das es echt was andres ist .
> Schau einfach hier da hab ich es jedenfalls gelesen (
> www.ews-Schraube.de)
> Es ist eigentlich ganz simpel aber doch irgendwie ziemlich ausgefuchst.
> Hab es so verstanden das da Kanten in dem Kopf beim lösen wegbrechen.
> Daran soll man dann erkennen das sie beansprucht wurde.

@Martin

Unter wie vielen Gast-Accounts lobpreist du dieses Geraffel eigentlich?
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