Uwe B. schrieb:
Erst ab 250g Sprengstoff Payload...
Dafür gibt es eigentlich keine allgemeine Untergrenze ...
"SprengstoffG
§ 7 Erlaubnis
(1) Wer gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
-
mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will oder
-
den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben will
bedarf der Erlaubnis.
...
§ 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen
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explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
-
mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,
bedarf der Erlaubnis.
...
§ 40
(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis
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entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 1 mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht,
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entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreibt oder
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entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."