Hallo,
ich wechsele in den nächsten Wochen meinen Arbeitgeber und stehe nun vor
einem kleinen Problem bezüglich Resturlaub und Überstunden.
Einfacher gesagt:
Wechsel am 31.3 direkt in den neuen Job.
Resturlaub: 14,5 Tage
Überstunden: 305 h
Den Urlaub kann ich gut vom 31.3 an rückwärts nehmen (also ab dem 8.3)
Nun stehen aber noch die ~300h. Wenn ich den Monat vollmache sind es
noch ~260h.
Jetzt der Kackpunkt.
Was mache ich mit den Stunden?
-Ausbezahlen?
-"In Naturalien"? (Wortwahl Chef) also gegen zB. einen PC.
Ich denke dass, wenn ich sie auszahlen lasse, doch sehr sehr viel
Steuern anfallen (Steuerklasse I). Geschätzt(!) würde ich sagen 50%
bleiben über. Mit der Steuererklärung kann man meines Wissens nach auch
nichts zurück holen.
Etwas Materielles hätte natürlich schon seinen Reiz aber, ganz ehrlich,
ich wüsste nicht was ich momentan haben wollen würde und zu dem zu
erwartenden Betrag passt. Habe eine nette Küche, Wohnzimmer Elektronik
ist erst ~1 Jahr alt, PC ist noch gut usw.
Standet Ihr schon vor dem gleichen Problem? Was habt ihr am Ende
gemacht/würdet ihr machen?
Gruß Martin
PS: Der Anspruch wurde von meinem Chef schon bestätigt und er lässt mir
die Wahl wie ich die Stunden vergütet bekommen möchte. Ebenso beim
Urlaub.
Ich hätte nichts gegen einen Flach-TV im Schlafzimmer, meine BluRay- und
Spielesammlung könnten hier und da auch ein paar Neuheiten vertragen,
ein NAS stünde noch auf meiner Liste...
Also wenn dein Chef es dir schon Naturalien auszuzahlen anbietet, sollte
sich da schon was finden lassen. Evtl. in Tankgutscheinen? Oder bar auf
die Hand :)
Musst Du die Naturalien denn versteuern, das ist doch die Frage. Wenn
nicht, könnte es sich sogar lohnen, sich irgendwas gängiges zu besorgen,
und bei Ebay wieder verticken. Vorher mal gucken, wie der Abschlag dort
für "neuwertiges" Zeug ist.
Betrüge niemals Dein Finanzamt!
Marwin schrieb:> MartinK schrieb:>>> -"In Naturalien"? (Wortwahl Chef) also gegen zB. einen PC.>> Auch die Naturalien sind zu versteuern.
Mir kommt da gerade der Begriff "geldwerter Vorteil" in den Sinn...
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbezug
Ihr Finanzamt schrieb:> Betrüge niemals Dein Finanzamt!
Pi mal Daumen 300h*20€=6000 €? Für das Geld bekommst Du die Frau vom
Chef als "Naturalie" zum Notebook noch hinzu? :-)
MartinK schrieb:> Ich denke dass, wenn ich sie auszahlen lasse, doch sehr sehr viel> Steuern anfallen (Steuerklasse I).
Irgendwie kapieren es viele nicht, daß die Steuern bei der Lohn oder
Einkommenssteuer über das Jahresgehalt errechnet werden, und sich die
sehr hohe monatliche Steuerbelastung im Auszahlungsmonat bei der Abgabe
der Steuererklärung ausgleicht.
Eigentlich müsstest ihr auch absolut gegen Lohnerhöhungen sein,
schliesslich wächst da auch die Steuer überproportional.
Ich sehe hier auch kein Problem, einfach auszahlen lassen, sich über
locker doppeltes Netto in dem Monat freuen und ferig!
Sei doch froh, dass dein Chef da keinen Stress macht, wegen den
Überstunden und dem Urlaub.
Was willst du denn mit Naturalien? Nur Cash zählt!
Als ich mein Zeitkonto auflösen ließ, bekam ich auch 250h einfach
ausbezahlt, das hat mir mehr gebracht als jegliches Zeugs. Vor allem,
wenn die Firma dann etwas kauft, wird das ja versteuert und wenn es aus
der Bilanz verschwindet, weil es dir anvertraut wurde, will das FA
entsprechend auch den geldwerten Vorteil abrechnen. Das führt doch zu
noch mehr Stress, außer der Chef will Altgeräte an dich "entsorgen".
Kann mir nämlich kaum vorstellen, dass er bereit ist auf Firmenkosten
einfach irgendwelches Zeug zu kaufen.
schön ein- zwei Stunden im minus bleiben. Oder brauchst Du etwa zu lange
für die dir übetragenen aufgaben?
Auszahlen lassen ist das einzige, was in Frage kommt! Alles andere wäre
Schwarzarbeit, oder?
Udo Schmitt schrieb:> Irgendwie kapieren es viele nicht, daß die Steuern bei der Lohn oder> Einkommenssteuer über das Jahresgehalt errechnet werden, und sich die> sehr hohe monatliche Steuerbelastung im Auszahlungsmonat bei der Abgabe> der Steuererklärung ausgleicht.> Eigentlich müsstest ihr auch absolut gegen Lohnerhöhungen sein,> schliesslich wächst da auch die Steuer überproportional.
So ist es. Genauso viele kapieren nicht, daß es Kindergeld und
-freibetrag auch nicht gleichzeitig gibt.
Hallo und danke für die schon zahlreichen Antworten!
Naja Naturallien.... mal sehen...
Aber die Antwort von Udo Schmitt kann ich noch nicht ganz verstehen.
Ein Beispiel:
Einen Standart Monat(11x) und ein hoher Monat(1x)
zB. 3200€ Brutto sollten etwa 2000€ Netto sein = ~38% Steuern/SV
(~1200€)
zB. 7600€ Brutto sollten etwa 4100€ Netto sein = ~47% Steuern/SV
(~3500€)
(Brutto Netto Steuern %)
Summen:
35200€ 22000€ 13200€ 38% (11 Gehälter)
7600€ 4100€ 3500€ 47% (1 gehalt)
42800€ 26100€ 16700€ 38,75% (12 Monate)
Bedeutet das, dass die Steuern Theoretisch über das Jahr gesehen ~39%
betragen und in diesm Fall für den hohen Monat 600€ erstattet werden?
Gruß
Martin
> Irgendwie kapieren es viele nicht, daß die Steuern bei der Lohn oder> Einkommenssteuer über das Jahresgehalt errechnet werden, und sich die> sehr hohe monatliche Steuerbelastung im Auszahlungsmonat bei der Abgabe> der Steuererklärung ausgleicht.> Eigentlich müsstest ihr auch absolut gegen Lohnerhöhungen sein,> schliesslich wächst da auch die Steuer überproportional.
Ja, aber schon den Unterschied Spitzensteuersatz - Durchnittssteuersatz
gehört?
Ab ca. 50k EUR/Jahr wird IMMER der Spitzensteuersatz fällig.
Da hilft auch kein Jahresausgleich!
Bemüht doch ganz einefach einen Brutto Netto Rechner!
Frag den Steuerberater deines Vertrauens!
Da spielt so viel mit rein dass Dir, ohne die Veröffentlichung Deiner
gesamten Steuerunterlagen, niemand seriös helfen kann.
amateur schrieb:> Frag den Steuerberater deines Vertrauens!> Da spielt so viel mit rein dass Dir, ohne die Veröffentlichung Deiner> gesamten Steuerunterlagen, niemand seriös helfen kann.
Sicher ist aber, daß Überstunden bei Barauszahlung normalerweise Abgaben
erzeugen. Es sei denn, man bekommt wieder Freizeitausgleich dafür.
Sepp schrieb:> Ja, aber schon den Unterschied Spitzensteuersatz - Durchnittssteuersatz> gehört?
Ja und ab, da erhöht sich der Steuersatz nicht mehr bei höherem
JAHRESeinkommen.
Sepp schrieb:> Ab ca. 50k EUR/Jahr wird IMMER der Spitzensteuersatz fällig.> Da hilft auch kein Jahresausgleich!
Ab etwa 250.000 (Verheiratete 500.000), aber die 200.000 Euro pro Jahr
machen ja keinen großen Unterschied für dich, oder :-)
Sorry Sepp, aber informiere dich mal ein bischen.
MartinK schrieb:> Bedeutet das, dass die Steuern Theoretisch über das Jahr gesehen ~39%> betragen und in diesm Fall für den hohen Monat 600€ erstattet werden?
Jepp! Einziger Nachteil, du musst ein Jahr warten bis du die Kohle
zurückbekommst.
Ansonsten würden alle Prämien der Welt verteilt über 12 Monate
ausgezahlt werden.
Durch Steuerklassen Wahl kann wohl maximal nur durch theoretische Zinsen
etwas "sparen".
Zahlst du jetzt viele Steuern, erhälst du eine Rückerstattung.
Zahlst du jetzt wenig Steuern, darfst du nachzahlen.
Erster Google Treffer:
steuerklassen.biz
Lohnsteuerklasse IV/IV oder III/V oder Faktorverfahren?
Urlaub nehmen und Geld ausbezahlen lassen. Steuertechnisch das
Einfachste.
Warum jetzt Dinge kaufen lassen, die du nicht brauchst?
Dinge die du nicht brauchst sind Wertlos.
Also wenn ich mir mal für 2000,- Brutto Überstunden ausbezahlen lasse,
bleiben 87x,xx Euro übrig. Steuerklasse 4 (wie 1).
Die Größte Sauerrei finde ich, dass ich auf die 2000,- nochmal volle
Krankenkassenbeitäge abführe. Mit meinem Grundgehalt zahle ich sowieso
schon den Höchstsatz in der Gesetzlichen KK, und in solchen Monaten
nochmal zusätzlich 150..200 Euro. Das Geld kann man komplett
abschreiben. Dafür gibt es keinen Jahresausgleich.
Ist beim Urlaubs und Weihnachtsgeld die gleiche Sch...
Daher mein Motto:
Rot denken, grün wählen und schwarz arbeiten.
Nimm was Du kriegen kannst, und gibt nichts wieder zurück. Jeder der das
Finanzamt umgeht (ob legal oder illegal) hat meine Sympathie.
Früher gab es doch bei zugehörigkeitsjubiläum eine goldene Uhr und eine
Urkunde.
Sowas hat doch auch niemand bei der Steuer angegeben.
Wie wär es mit einer goldenen Uhr zum seber schnitzen(aka Münzen)
also 2 x 1ne Unze Philharmoniker einstreichen und gut :)
Die einzige Möglichkeit, den Gegenwert der Stunden in deinen Besitz zu
bringen, ohne Steuern zu bezahlen und ohne offensichtlich zu betrügen
ist: Die Firma bietet dir Naturalleistungen, deren Wert sie deutlich zu
niedrig verbucht.
Beispielsweise könnte sie ein Messgerät oder einen Geschäftswagen an
dich verkaufen und den Preis gemäss Bilanzwert festlegen, während der
Marktwert deutlich höher liegt.
Bei einem Dienstleistungsbetrieb könnte man natürlich vereinbaren, dass
du gewisse Dienstleistungen umsonst beziehen kannst. Oder man schenkt
dir Warengutscheine, deren Gegenwert nirgendwo notiert wird.
Obsidianischer Orden schrieb:> oder illegal) hat meine Sympathie.
Tja, ein bischen kurz gedacht. Wenn in den letzten 20 Jahren nicht 100te
von Milliarden an Steuern hinterzogen worden wären, dann wäre der Druck
die Steuern zu erhöhen nicht da gewesen und du hättest mehr von deinem
Geld.
Aber gönn den Verbrechern das ruhig.
.... schrieb:> Oder man schenkt> dir Warengutscheine, deren Gegenwert nirgendwo notiert wird.
Das aber wird wohl kaum ein Chef machen, denn wenn das rauskommt, dann
ist er längstens CHef gewesen.
Also warum sollte er das tun. Für einen Mitarbeiter der eh geht? Dafür
soll er Gesetze brechen, sorry das macht kein normaler Mensch.
Udo Schmitt schrieb:> Das aber wird wohl kaum ein Chef machen, denn wenn das rauskommt, dann> ist er längstens CHef gewesen.
Vielleicht ist es ja seine Firma? Wenn man mit dem Mitarbeiter
halbe-halbe auf den Steuerbetrag macht, so haben beide gewonnen.
Obsidianischer Orden schrieb:> Die Größte Sauerrei finde ich, dass ich auf die 2000,- nochmal volle> Krankenkassenbeitäge abführe.
Wieso gibt es da einen Grund, sauer zu sein? Ein Betrieb kann doch statt
Überstunden eine reguläre Arbeitskraft anstellen, so daß diese nicht
mehr chronisch anfallen. Dann zahlt die Ausgleichskraft diese Abgaben,
voll regulär, wie es sich gehört. Es gäbe dann auch wieder mehr
Arbeitsverteilung für alle, statt für einen Sammler Egoisten.
Obsidianischer Orden schrieb:> Die Größte Sauerrei finde ich, dass ich auf die 2000,- nochmal volle> Krankenkassenbeitäge abführe. Mit meinem Grundgehalt zahle ich sowieso> schon den Höchstsatz in der Gesetzlichen KK, und in solchen Monaten> nochmal zusätzlich 150..200 Euro.
Wie soll das gehen? Höchstsatz ist Höchstsatz und wenn du eh schon die
322,88€ auf dem Lohnzettel hast, dann dürfen da für die Überstunden doch
keine zusätzlichen Beiträge anfallen!
Wilhelm Ferkes schrieb:> Ein Betrieb kann doch statt> Überstunden eine reguläre Arbeitskraft anstellen, so daß diese nicht> mehr chronisch anfallen.
Das kann aber für denjenigen ungünstig werden wenn die paar Überstunden
abgearbeitet sind und weitere nicht in genügender Menge dann weiter
anfallen. Fazit: Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan...
Ist mir auch wenigstens zwei mal so ergangen und wenn ich schon höre
...wegen Anfall von Überstunden... bekomme ich gleich einen Blutrausch.
Dann sollen die lieber Zeitarbeiter nehmen. Durch Kurzarbeit sind
sowieso nicht genügend Leute, die geeignet wären, verfügbar.
Zum Problem des TO. Kann man sich nicht die Kohle übers Jahr als
450Euro-Job (ohne Arbeitsleistung) monatlich auszahlen lassen?
Im Fernsehen ist mal über so einen Trick vor Jahren berichtet worden.
Allerdings wäre es nicht unwahrscheinlich wenn nach der Sendung
dieses Schlupfloch, sofern es überhaupt eins war, ganz schnell
wieder gestopft wurde.
Auszahlen und Ruhe ist. Die ganzen Spitzfindigkeiten kann das FA noch 10
Jahre zurückverfolgen wenn ich mich so erinnere. Sonst könnte ich evtl.
diese Stunden der Firma schenken und eine "Dienstreise" machen ...
> Überstunden: 305 h
Mal ehrlich, jemand der 305 Überstunden auflaufen läßt muss was an der
Waffel haben.
Die hast du gesehen, die kannst du ur dann einklagen wenn du die
schriftliche Anordnung der Überstunden nachweisen kannst. Sonst schaust
du in die Röhre.
Gehe davon aus das du in die Röhre schaust!
Zocker_05 schrieb:> Mal ehrlich, jemand der 305 Überstunden auflaufen läßt muss was an der> Waffel haben.>> Die hast du gesehen, die kannst du ur dann einklagen wenn du die> schriftliche Anordnung der Überstunden nachweisen kannst. Sonst schaust> du in die Röhre.>> Gehe davon aus das du in die Röhre schaust!
Bevor du hier so auf den Putz haust lese dir den Thread durch, oder ist
das zu viel verlangt.
Keine Ahnung von nix aber rumpöbeln.