Kosten EMV-Prüfung?

OP #469902
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Hallo,

vielleicht (oder ganz sicher) lesen hier auch andere Leute mit, die sich 
mit den Dingen beruflich beschäftigen. Mich würde mal folgendes 
interessieren: Wieviel ungefähr (Zehnerpotenz) kostet eine minimale, 
einfache EMV-Prüfung inkl. "Meßprotokoll" bei einem der gängigen 
Anbieter, die ausreicht, um ruhigen Gewissens einen CE-Aufkleber auf das 
gebaute und zu verkaufende Gerät zu pappen?
Gast #469921
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Moin moin,
wie sicher bist du dir, dass das Gerät die Prüfung besteht? Gerade 
Schaltnetzteile können schnell Probleme bereiten.
Ggf. solltest du vorher mal bei einer Fachhochschule oder Uni im 
Hochfrequenz-Labor nachfragen.
Für ein Pfund Kaffee bekommt man von den Studenten einiges ;=)
Sicherlich nicht das offizielle Messprotokoll aber immerhin einen sehr 
guten Indikator, ob das ganze gut geht. Und wenn zuviel strahlt oder das 
Gerät nicht Störfest ist, sicherlich einige gute Tipps, was man 
verbessern könnte.
Das nur mal zu Info.

Den Preis von Marcus sehe ich bei einem "richtigen" EMV-Labor als 
realistisch an. Aber bedenke, jede (größere) Änderung oder ein 
Durchfallen bedeutet nochmal Kosten in ähnlicher Höhe. Daher der 
vorherige Tipp.

Bis denne und viel Erfolg dabei!
Jens
OP #469957
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Ja, das stimmt natürlich. Allerdings gibt es dann das (sicher geringe) 
Restrisiko, daß doch mal ein Gerät von der RegTP geprüft wird und dann 
meine Dokumentation nicht ausreicht. Ich muß als Hersteller schließlich 
nachweisen, daß das Gerät konform ist. Inwieweit das Risiko einer 
Überprüfung durch die Konkurrenz gesteigert werden kann, weiß ich nicht.
Gast #470079
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Ein paar Bemerkungen zum Thema CE:

- Grundsätzlich kann man die Abstrahlungswerte in der Tat ganz gut
einhalten. Ich habe Geräte mit 25Mhz 9S12 Prozessoren und Schaltregler
in einem großen Kunstoffgehäuse mit > 10 externen Leitungen gebaut,
die bei der Messung ca. 20dB unter den Grenzwerten bleiben.

- Aber: Gerade Schaltnetzteile / Schaltregler sind durchaus brisant.
Die Kombination aus Strömen im Bereich von max. 1-2A selbst bei 
kleineren
Reglern und Frequenzen von 100-500kHz gepaart mit sehr steilen Flanken
ist durchaus brisant. Mit so einer Schaltung kann man die Grenzwerte
ganz locker auch mal um den Faktor 20-50 (!) überschreiten.

- Ein paar kleine Fehler beim Design reichen locker um die Grenzwerte
zu sprengen. Es ist also keineswegs sicher, daß alles funktioniert. -
Zumal es für jede Schaltung die komplizierter ist als eine Taschenlampe
im Vorhinein nahezu unmöglich ist vorherzusagen wie sie sich verhält
ohne sie gemessen zu haben.

- CE ist nicht nur Abstrahlung sondern auch Einstrahlung + ESD. Da 
werden
z.B. alle Metallteile des Gehäuses mit 4 bzw 8 KV traktiert. Dabei muß
das Gerät sogar weiter funktionieren (!), es darf nur für max. 10-30s
ausfallen, muß aber dann ohne Benutzereingriff wieder funktionieren.
Ein tolles Anwendungsbeispiel für Watchdogs ...

Gruß, Marcus
Gast #470601
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Moin moin,

>aber ehe man in EMV durchfällt, gehört schon einiges dazu. Schau die die
>zulässigen Grenzwerte an, da muss man schon mächtig kämpfen, diese nicht
>einzuhalten. Ich würde mir da wenig Sorgen machen.

Naja... Dann schaue man mal bei der Bundesnetzagentur nach (ex RegTp). 
Unter www.bundesnetzagentur.de findet man unter dem Suchbegriff (oben 
rechts auf der Seite) "marktaktivitäten" unter anderem folgendes:
>Im Jahr 2005 wurden 1.411 Serien und 92 Einzelgeräte (Unikate, Kleinstserien
>und hochpreisige Produkte) messtechnisch überprüft. Hierbei waren 538 Serien
>und 21 Einzelgeräte auffällig, d.h. es entsprachen 38% der überprüften Serien
>bzw. 23% der Einzelgeräte nicht den vorgeschriebenen EMV- Schutzanforderungen
>bzw. grundlegenden Anforderungen entsprechend FTEG.

Soviel also zum Thema "... da fällt keiner durch ....". OK, sind viele 
asiatische Produkte und bei der Auswahl der zu prüfenden Geräte schaut 
man auch gezielt in die Richtung "Billigprodukte" wo jeder Cent für 
Abblockkondensatoren etc. gespart wird.

Und nochwas: CE heisst nicht nur EMV.

Bis denne
Jens
Gast #470639
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Mikrocontroller aus aktuellen Serien dürften bei der Störaussendung kaum 
auffallen wenn nicht mit hohen Frequenzen getaktete lange Leitungen 
existieren.
Ein Problem stellt häufig die Prüfung mit Burst und Surge Impulsen dar. 
Auch die ESD Prüfung kann Unzuläglichkeiten enthüllen.

Und jetzt mal ein Beispiel aus 1996:
es wurde eine kleine Steuerelektronik entworfen mit 80186 CPU, 128kB 
Flash, 128kB RAM und ein 128x128 GLCD.
Das GLCD hing mit am Datenbus und es wurden ca. 6 Portpins als Eingänge 
und 10 als Ausgänge benutzt.
Die Störaussendung lag teilweise um 15 bis 20 dB über der Grenze.

Ursache waren die Chip-internen GND Verbindungen, bei Low Pegel kam 
irgendwelcher HF-Dreck mit 200mV aus den Portpins, High Pegel war 
sauber.

Geholfen haben nur zusätzliche Treiber HC244 oder so ähnlich, dann war 
Ruhe.
Gast #470641
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das Problem hatte ich auch beim 8051, direkt an den Datenbus kann man im 
Prinzip keinen Speicher anschliessen, es sei denn mit wirklich ganz 
kurzen Leitungen. Treiber lösten das Problem. Ist aber schon ein paar 
Jahre her, 87C51-OTPs mit zusätzlichem RAM und EPROM :-)
Gast #471092
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Hallo Steven,
bei mir handelt es sich um einen C8051F133 von SiLabs und er wird im 
Auto, also über die 12V-Batterie, eingesetzt.

An welches "Fachschaft" wendet man sich da am besten? Elektrotechnik?

Danke
Gast #471099
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Für Teile zur KFZ Ausrüstung reicht die Bestätigung der CE Konformität 
nicht, die benötigen eine extra Zulassung.

Da kennen sich aber andere Mitleser und -schreiber hier in Forum besser 
aus.
Gast #471261
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Was im Strassenverkehr benutzt wird, benötigt einen E-Nummer. Ansonsten 
erlischt die Betriebserlaubnis, mit allen unangenehmen Folgen im 
Schadensfall. Und jede Versicherung freut sich über jeden Fall, den sie 
nicht regulieren muss.
Übliche (aber nicht empfehlenswerte Vorgehensweise): das Teil wird als 
Rennsportzubehör vertickt, wenn es dann der Kunde im Strassenverkehr 
einsetzt, selbst schuld. Zumindest kann man dann dem Hersteller nichts 
am Zeug flicken.
Gast #471936
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E kennzeichnung ist nicht mehr pflicht, solange deine schaltung keine 
sicherheitsrelevanten systeme im auto beeinflusst. Das allerdings musst 
du von einem TÜV sachverstndigen prüfen lassen
#484584
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Sebastian Heyn wrote:
> E kennzeichnung ist nicht mehr pflicht, solange deine schaltung keine
> sicherheitsrelevanten systeme im auto beeinflusst. Das allerdings musst
> du von einem TÜV sachverstndigen prüfen lassen

Das stimmt nicht ganz. Eine Prüfung ist erforderlich, auch wenn die 
Schaltung keine sicherheitsrelevante Funktion übernimmt müssen trotzdem 
die Grenzwerte eingehalten werden. Nach der neuen Richtlinie gibt es die 
möglichkeit einer "Bescheinigung nach 3.2.9" hierbei muss allerdings 
Störaussendung und Störfestigkeit sowie eine Konformitätserklärung nach 
der EMV Richlinie und/oder der R&TTE Richtline = CE komplett 
durchgeführt werden.

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