Tagfahrlicht LED dimmen PWM Autom. Schaltung

Gast #3922676
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Guten Tag zusammen,

ich wende mich mit Folgendem Problem an euch.

Ich habe Tagfahrlichter für meinen Golf 6 gekauft und gedacht das diese 
beim einschalten das Abblendlichtes abdimmen, die gekauften gehen jedoch 
ganz aus. Des weiteren muss man die Lichter an ein zündungsplus hängen 
da diese keine eigene Motorenerkennung haben.

Nun also folgende Frage:

Wie schaffe ich es das die LED´s

-erst bei Einschalten des Motors Leuchten

-bei Eigeschaltetem Abblendlicht abdimmen

und das in einer Kompakten schaltung.

Ich habe schon mal mit nem Kumpel eine Schaltung aufgebaut die über ein 
Mikrocontroller eine PWM ausgibt die über Leistungstransitoren die LED´s 
dimmen sollen allerdings Funktioniert die Erkennung der Motorsteuerung 
nicht (Einschalten bei ca. 13,5 V) und die LED´s flackern in gedimmten 
zustand merklich.

Vill habt Ihr eine gute Idee wie Man eine solche Schalung schnell 
realisieren kann. Ich bin auf euer Fachwissen angewiesen :)


wir wissen nicht so richtig weiter.

Danke schon mal für eure Hilfe

liebe grüße
Gast #3922736
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Ja die haben einen Gültiges E Prüfzeichen und sind zugelassen als 
R87/R48.

Also auch als Positionslicht. Als solches müssen die aber natürlich 
runter dimmen es gab diese TFL auch mit einem solchen schaltmodul von 
Werk aus aber das wird nirgends mehr Angeboten. Nun würde ich mir gerne 
ein eigenes Zuverlässiges bauen.
Gast #3923336
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Jaja, die lieben Vorschriften...
Man kann sich prima hinter verstecken und Kreativität wird damit auch 
nicht gefördert.
Andererseits möchte auch ich nicht, das mir jemand mit verfrickelter 
Blendgranate entgegen kommt.
Und Ja, haste einen Unfall (egal wer Schuld hat) und ein 
Versicherungsfutzi sieht den Eigenbau, dann haste Spaß (und kein Geld). 
Manche dieser Kollegen suchen nach jeder Möglichkeit die Zahlung 
abzulehnen. Ist auch egal ob der Eigenbau schuld am Unfallgeschehen hat. 
Das gesamte Fahrzeug ist nicht im zugelassenen Zustand -> Pech!

Old-Papa
Gast #4061789
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FirePatrole schrieb:
> Guten Tag zusammen,
>
> ich wende mich mit Folgendem Problem an euch.
>
> Ich habe Tagfahrlichter für meinen Golf 6 gekauft und gedacht das diese
> beim einschalten das Abblendlichtes abdimmen, die gekauften gehen jedoch
> ganz aus. Des weiteren muss man die Lichter an ein zündungsplus hängen
> da diese keine eigene Motorenerkennung haben.
>
> Nun also folgende Frage:
>
> Wie schaffe ich es das die LED´s
>
> -erst bei Einschalten des Motors Leuchten
>
> -bei Eigeschaltetem Abblendlicht abdimmen
> und das in einer Kompakten schaltung.
>
> Ich habe schon mal mit nem Kumpel eine Schaltung aufgebaut die über ein
> Mikrocontroller eine PWM ausgibt die über Leistungstransitoren die LED´s
> dimmen sollen allerdings Funktioniert die Erkennung der Motorsteuerung
> nicht (Einschalten bei ca. 13,5 V) und die LED´s flackern in gedimmten
> zustand merklich.
> Vill habt Ihr eine gute Idee wie Man eine solche Schalung schnell
> realisieren kann. Ich bin auf euer Fachwissen angewiesen :)
>
> wir wissen nicht so richtig weiter.
>
> Danke schon mal für eure Hilfe
>
> liebe grüße


Hallo,
Haben die TFL 2 oder 3 kabel zum Anschliessen.
Meine haben 3Anschlüsse.
Wenn zündung an und licht is aus dann leuchten die TFL mit voller 
Helligkeit,mit eingeschalteten Licht leuchten sie nur halb.
Gast #4720079
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In der Bürokratie-Republik Deutschland - äh Bundesrepublik Deutschland 
lautet die Vorschrift:
Tagfahrlicht muss bei eingeschaltetem Licht komplett ausgehen.

Meine TFL sind auch bei eingeschaltetem Licht aber nicht ausgegangen, 
obwohl alles richtig angeschlossen war. Das war mir dann doch etwas zu 
heikel...

Nach langem Suche habe ich die Lösung dann hier gefunden

http://www.afug-info.de/Schaltungen-Eigenbau/TFL/

bei mir hat´s funktioniert, seitdem ist alles paletti

vielleicht hilft´s ja noch jemanden
#4720655
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Kombi schrieb:

> In der Bürokratie-Republik Deutschland - äh Bundesrepublik Deutschland
> lautet die Vorschrift:
> Tagfahrlicht muss bei eingeschaltetem Licht komplett ausgehen.
>
> Meine TFL sind auch bei eingeschaltetem Licht aber nicht ausgegangen,
> obwohl alles richtig angeschlossen war. Das war mir dann doch etwas zu
> heikel...

Hmm, bei meinem Fahrzeug (gut ein Jahr alt), wird das TFL gedimmt
und wirkt dann als Standlicht. Es stehen auch keine Sondergenehmi-
gungen im "Fahrzeugbrief", sodas ich davon ausgehe, das auch diese
Variante zulässig ist.
#4720754
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Das Tagfahrlichtmuss bei eingeschaltetem Licht ausgehen, wenn du 
anderweitig
ein Standlicht/Begrenzungslicht hast. Ansonsten wird das TFL gedimmt.
Hast du noch Scheinwerfer mit Standlicht, dann muss das TFL ausgehen. 
Wird das TFL gedimmt, muss du in diesem Fall dein "altes" Standlicht 
deaktivieren (z.B. Lämpchen raus). In diesem Fall darf dann aber auch 
das TFL nur bis zu einem bestimmten Abstand von der Fahrzeugausenkante 
montiert sein.
Kommt aber alles auch noch auf das Prüfzeichen deiner TFL an.
Entsprechen die TFL´s den Anforderungen der ECE-R-48 Punkt 6.19 in der 
Anbauweise gilt folgendes:
Diese müssen mit "RL" für TFL gekennzeichnet sein. Sind diese auch mit 
"A" für Begrenzungsleuchte gekennzeichnet und dimmen automatisch, sobald 
Standlicht oder Abblendlicht zugeschalten wird, ist dies auf Grund von § 
51 I Satz 1 und 2 StVZO zulässig:

Google dein Freund und Helfer.
Gast #4721156
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Wenn dein TFL ab Werk so verbaut ist, hat das wohl seine Richtigkeit. 
Dann ist ja die komplette Lichtanlage darauf abgestimmt.

Ich habe aber von den LED-Tagfahrlicht-Leisten mit den drei Anschlüssen 
(plus, minus, Standlicht-Leitung) gesprochen, die man selbst nachrüsten 
kann. Dann ist es so, wie ich sagte, die dürfen nicht gedimmt 
mitleuchten und wenn doch, stimmt was nicht. Darauf bezog sich auch mein 
Tipp oben mit der www.afug-info.de Seite.
Tut mir leid, dass ich das nicht entsprechend kenntlich gemacht habe. 
Ich wollte keine Verwirrung stiften.
#4721374
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Kombi schrieb:
> Dann ist es so, wie ich sagte, die dürfen nicht gedimmt
> mitleuchten und wenn doch, stimmt was nicht.

Meine Sind nicht vom Werk dran. Sie dürfen gedimmt mitleuchten wenn das 
original Standlicht deaktiviert wird, und die enstprechende Zulassung 
auf den TFL steht. Das TFL muss aber zwingend einen deutlichen 
Unterschied zwischen gedimmt und ungedimmt aufweisen. Dies ist so und da 
ist auch nicht irgendwas falsch angeschlossen.

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