Balkonkraftwerk rechtliches

OP (Firma: Spezialeinheit) #7182387
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Mal ne Frage, bei ebay gibt es die Teile ja bis 1500W. Grenze ist ja 
eigentlich 600W. Was passiert wenn jemand erwischt wird? Ich habe da 
widersprüchliches gelesen. Was wenn der Zähler rückwärts läuft? Ist es 
wirklich mit einer späteren Anmeldung getan oder gibt es richtig Ärger? 
Die werden ja zu tausenden verkauft und vermutlich auch so in betrieb 
genommen.

Also mal in Kurzfassung:
- Leistungsgrenze überschritten
- Zähler dreht rückwärts
- nicht angemeldet

Was passiert wenn das rauskommt?
Gast #7182457
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Frank D. schrieb:
> Was passiert wenn das rauskommt?

Es wird Dein Stromverbrauch geschätzt über den Du eine Rechnung mit 
Nachforderungen plus Bearbeitungsgebühren bekommst. Deine Einspeisung 
wird nicht vergütet, weil dies erst nach der Anmeldung möglich gewesen 
wäre.

Bei Nichtzahlung, bzw. entsprechender Haltung, dass nicht gezahlt wird, 
wird Dein Stromanschluss stillgelegt. Eine Notwendigkeit der Versorgung 
mit Strom ist bei Dir ja nicht gegeben, wenn Du den Zähler auf Null 
laufen hast lassen. Es gibt anscheinend entsprechendes Urteil, das auf 
einem Flugblatt angegeben war ("Gleichzeitigkeitsfaktoren sind 
unerheblich für die Rechtssache"). Eine hier nicht näher genannte 
politische Linie vertritt deshalb die Ansicht, dass es daher justiziabel 
bewiesen wäre, fast jeder könne sich autonom mit Strom versorgen, wenn 
es die bösen Stromnetzbetreiber nicht gäbe.
OP (Firma: Spezialeinheit) #7182460
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Ich habe das übrigens hier irgendwo in einem Link gelesen, finde das 
aber auf die Schnelle nicht mehr. Dort war das alle eher als Lapsus 
dargestellt. Melde ich halt nach, ab da geht es wohl...

Fakt ist, es gibt etliche Solaranlagen die über 600W laufen, die nicht 
angemeldet sind und den Zähler (wenn möglich) rückwärts laufen lassen.
Eigentlich finde ich das auch nicht schlimm, eigentlich habe ich dafür 
Verständnis, eigentlich will ich das auch. Andererseits fahre ich meinen 
Diesel nicht mit Heizöl, alles verwirrend.
Gast #7182463
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Dieter schrieb:
> ... Deine Einspeisung
> wird nicht vergütet, weil dies erst nach der Anmeldung möglich
> gewesen wäre.
Echt? Wurde da was kürzlich geändert? Balkonkraftwerke waren doch bisher 
nur bei einem Zähler mit Rücklaufsperre genehmigungsfähig. (Zähler 
musste ggf. getauscht werden).
Das viele das betreiben um den Zähler Rückwärts laufen zu lassen so wie 
Frank das Plat weis ich natürlich...
#7182469
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Dieter schrieb:
>  Deine Einspeisung wird nicht vergütet,
Wird sie bei Balkonanlagen eh nicht


Frank D. schrieb:
> Also mal in Kurzfassung:
> - Leistungsgrenze überschritten
Kaum raus zu bekommen und wenn doch, wirst du aufgefordert das 
entsprechend anzupassen.

> - Zähler dreht rückwärts
Wird ggfls. auffallen. Würde ich nicht machen, ist rechtlich eher 
heikel.

> - nicht angemeldet
Wird eher nicht auffallen. Und wenn doch, kann nachgemeldet werden.
Gast #7182474
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M.k. schrieb:
> Balkonkraftwerke waren doch bisher nur bei einem Zähler mit
> Rücklaufsperre genehmigungsfähig

Natürlich, das ist ja der Sinn der Anmeldung beim Netzbetreiber, damit 
der prüfen kann, ob du einen Zähler mit Rücklaufsperre hast, oder, wenn 
du für Einspeisung entlohnt werden willst, einen Zweirichtungszähler, 
oder nachgerüstet werden muss.

Er will aber nicht anmelden, er will 1500W einstöpseln, freut sich über 
den rückwärts laufenden Ferraris, und erwartet, wenn er erwischt wird 
beim Zähler zurückdrehen, dass dann die betrogenen Energieversorger ihn 
freundlich bitten.

Natürlich nicht.

Erschleichung von Leistungen, wie damals als einige Leute ihre Ferraris 
mit Neodymmagneten manipuliert haben, das gibt natürlich Ärger. Ähnlich 
Al Capone, dem man nicht anders bestrafen konnte, ist 
Steuerhinterziehung der Ansatzpunkt, dafür gibt es die höchsten Strafen.
#7182476
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MaWin schrieb:
> Natürlich, das ist ja der Sinn der Anmeldung beim Netzbetreiber, damit
> der prüfen kann, ob du einen Zähler mit Rücklaufsperre hast, oder, wenn
> du für Einspeisung entlohnt werden willst, einen Zweirichtungszähler,
> oder nachgerüstet werden muss.
Der Zweirichtungszähler ist Standard für Einspeiseanlagen, also auch 
Balkonkraftwerke. Ob du entlohnt wirst, spielt dabei keine Rolle.
(Firma: Funkenflug Industries) #7182520
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Ich hab mal was gelesen, daß rückwärts laufende Zähler als "Fälschung 
technischer Aufzeichnungen" gewertet werden könnten. Soll keine 
Rechtsberatung werden, aber ich glaube wenn sie einem so einen Strick 
daraus drehen, wäre der legale Betrieb der Anlage selbst unter 
Abstrichen günstiger gewesen.
(Firma: Q3) #7182573
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Es ist die maximale Einspeisung, die auf 600W begrenzt ist, nicht die 
maximale Ergiebigkeit der verwendeten Solarmodule.

Da die wenigsten Nutzer einen über 12h/365d perfekten Standort mit 
idealen Einstrahlungsbedingungen haben, ist es durchaus sinnvoll, die 
Module um das 2..3-fache überzudimensionieren. Damit vergößert sich das 
Zeitfenster zur Entnahme der 600W deutlich.

Wenn der Wechselrichter auf eine maximale Leistungsabgabe von 600W 
eingerichtet ist, entnimmt er schlicht und ergreifend nicht mehr als 
dafür nötig aus den Modulen, falls die dann doch mal mehr liefern 
könnten ...
Gast #7182574
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Meine Vermutung:
Solange sich dein Zähler nicht rückwärts dreht kommst du wohl mit einem 
blauen Auge davon.
Wenn sich der Zähler rückwärts dreht bist du schnell im straftrechtlich 
relevanten Raum.
Gast #7182582
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Und noch wichtiger:

Wenn du Kunde bei RWE bist, ists vorbei! RWE hat im Quartal über 4 
Milliarden Euro Gewinn gemacht. Auch nur deshalb weil man es verhindern 
konnte dass Balkonkraftwerke angeschlossen werden. Wo kommen wir hin 
wenn das jeder machen würde?
#7182593
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Wie ist das eigentlich bei einer balkonanlage? Man speisst die 600W 
elektrische Leistung doch nur via 230V auf eine Phase ein.
Wenn nun die permanenten Verbraucher des Haushaltes wie Kühlschrank usw. 
zufällig hauptsächlich auf den anderen beiden Phasen liegen … dann wäre 
das ja auch irgendwie blöd - oder?

Die Lösung könnten dann doch 3 balkonanlagen sein - die dann aber auch 
auf L1 bis L3 einzeln versorgen müssten
Gast #7182599
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Walter K. schrieb:
> Wenn nun die permanenten Verbraucher des Haushaltes wie Kühlschrank usw.
> zufällig hauptsächlich auf den anderen beiden Phasen liegen … dann wäre
> das ja auch irgendwie blöd - oder?

Nein, diesem Trugschluss sind viele Leute erlegen.
goggle mal nach "saldierende Zähler" da wird es dir genau erklärt.
Gast #7182601
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Walter K. schrieb:
> Die Lösung könnten dann doch 3 balkonanlagen sein - die dann aber auch
> auf L1 bis L3 einzeln versorgen müssten

Die Zähler saldieren.
3 Balkonanlagen werden doch recht teuer und alle Großverbraucher auf 
eine Phase würden eine gewisse Schieflast/Überlastung erzeugen.
Von daher sind saldierende Zähler schon eine gute Lösung.
Gast #7182608
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Walter K. schrieb:
> Wie ist das eigentlich bei einer balkonanlage? Man speisst die 600W
> elektrische Leistung doch nur via 230V auf eine Phase ein.
> Wenn nun die permanenten Verbraucher des Haushaltes wie Kühlschrank usw.
> zufällig hauptsächlich auf den anderen beiden Phasen liegen … dann wäre
> das ja auch irgendwie blöd - oder?

Als Absolvent des so überlegenen DDR Schulsystems zeigst du erstaunliche 
Bildungslücken.
Zumal du schon in mehreren Threads, in denen es u.A. um saldierende 
Zähler ging, deinen üblichen offtopic Bullshit abgelassen hast.
OP (Firma: Spezialeinheit) #7182612
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MaWin schrieb:
> Er will aber nicht anmelden, er will 1500W einstöpseln, freut sich über
> den rückwärts laufenden Ferraris, und erwartet, wenn er erwischt wird
> beim Zähler zurückdrehen, dass dann die betrogenen Energieversorger ihn
> freundlich bitten.

Bloß um mal was klarzustellen, ich will tatsächlich PV installieren. 
Eigentlich so um die 7...10kW und offiziell. Aber die Nachbarin motzt 
rum von wegen Aussicht und so. Balkonanlage war als Notlösung gedacht 
evtl. auch auf einer Fläche die ich nicht nutzen wollte.

Die Fragen nach der rechtlichen Seite interessieren mich aber allgemein, 
also ich will nicht gegen Regeln verstoßen. Ich bin einfach neugierig 
und hier gibt es ja inzwischen einige mit Balkon PV. Daher dachte ich 
jemand weiß da was genaueres.
#7182712
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Dieter schrieb:
> Matthis schrieb:
>> Sogar wenn die Platten die Sonne spiegeln und sie blenden, kann sie nichts
> machen.
> Das ist falsch. Im Münchner Merkur steht es richtig. Der Eigentümer der
> Solaranlage verlor den Prozess. Er muss die Blendwirkung beseitigen.
In Göttingen musste der Nachbar die Blendung akzeptieren:
https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/gericht-ein-bisschen-blendung-bei-photovoltaik-darf-sein-91722154.html
#7183166
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Im Bereich der Westnetz darf pro Zähler nur eine Balkonanlage 
installiert sein. Weil ich zwei Zähler hatte (HH und WP), durfte ich 
zwei Anlagen betreiben.

Nach Anmeldung bekommst du sofort einen rücklaufgesperrten Zähler 
verbaut, üblicherweise einen eHZ. Das ist zwar völliger Schwachsinn und 
reine Geldmache aber trotzdem so geregelt. Lustigerweise haben sie mir 
dann Zweirichtungszähler eingebaut, so daß ich schön die 
Einspeiseleistung sehen und messen konnte.

In den NL SOLL sich der Zähler sogar rückwärts drehen, weil du damit 
sofort eine angemessene Einspeisevergütung erhälst. Leider haben wir 
dafür in D über viele Jahre die falschen Parteien gewählt. Also liefern 
wir diesen Strom dem Versorger "umsonst" und der darf den dann anderen 
für € 0,50 verkaufen!

Nachdem schon in meiner Stadtverwaltung ein "Luftbildauswerter" sitzt 
(wegen Regenwassergebühren, richtet sich nach "versiegelter Fläche", aus 
der Luft gut zu sehen und zu messen), vermute ich auch welche bei den 
Versorgern. Zumindest theoretisch könntest du bei einer nicht 
angemeldeten Anlage deshalb irgendwann Besuch bekommen.
Gast #7183208
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Thomas R. schrieb:
> Das ist zwar völliger Schwachsinn und
> reine Geldmache aber trotzdem so geregelt.

Ich musste für den Zweirichtungszähler nichts bezahlen.

Thomas R. schrieb:
> In den NL SOLL sich der Zähler sogar rückwärts drehen, weil du damit
> sofort eine angemessene Einspeisevergütung erhälst.

Das kann man mit dem Zweirichtungszähler auch so machen,
wenn es denn gemacht werden soll.

Was passiert in NL wenn jemand mehr einspeist als bezieht?
Wieviel bekommt er dann pro KWh?
#7183272
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Kraftheini schrieb:
> Genau deswegen musst du die Balkonanlage ja anmelden...

und ich bleibe dabei

Joachim B. schrieb:
> dann würde ich die EVU aber anzeigen als Mittäter!

denn sie sind durch die Montage eines Zählers ohne Rücklaufsicherung 
mitschuldig!

Das mit Phasenschiebertricks Zähler rücklaufen können ist seit 100 
Jahren bekannt, früher gerne verwendet -> Phasenschieberkisten, 
Kondensatorbatterien.
Wer trotzdem seit über 70 Jahren uralte Technik verbaut hat nun mal die 
Mitschuld und kann nicht sagen davon wussten wir nichts.
Was glaubt ihr, wieviel hätte eine Rücklaufsperre den Ferrariszähler 
verteuert?
(Das wären peanuts gewesen statt heute unsichere Schrottelektronik zu 
verbauen)
Ich kenne kein Gerät was so zuverlässig über Jahrzehnte also mehr als 60 
Jahre in Elektronik läuft.
Gast #7183287
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Joachim B. schrieb:
> (Das wären peanuts gewesen statt heute unsichere Schrottelektronik zu
> verbauen)
> Ich kenne kein Gerät was so zuverlässig über Jahrzehnte also mehr als 60
> Jahre in Elektronik läuft.

Ist ja beim Telefon ganz ähnlich abgelaufen.
Das war auch mal elektromechanisch.
Gast #7183343
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MaWin schrieb:
> Peter K. schrieb:
>
>> Die Solarpanele dürfen 1620W haben beim Balkonkraftwerk
>
> So so.
> Weil deine Frau das sagt ?
> Die hiesigen Stadtwerke sagen 600W, denn die wenden das Limit auf die
> Module an.

Nun dann sind deine Stadtwerke falsch informiert. Die 600W beziehen sich 
auf die wechselrichter Leistung und sind genau genommen 600VA.

Es ist üblich mehr als 600Wp zu verbauen. Häufig 700 - 800Wp je nach 
Modul.
Gast #7183403
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Walter K. schrieb:

> Es stellt sich natürlich schon die Frage, wieviel Wp sind optimal, um
> das 600VA Limit des WR so oft wie möglich und so lange wie möglich
> auszureizen

So oft wie möglich und so lange wie möglich? Dann natürlich 
Modulleistung so viel wie möglich! Also mindestens 12kWp für trübe 
Wintertage ohne direkte Sonneneinstrahlung. ;-)
#7183421
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sonnenschein schrieb:
> Walter K. schrieb:
>
>> Es stellt sich natürlich schon die Frage, wieviel Wp sind optimal, um
>> das 600VA Limit des WR so oft wie möglich und so lange wie möglich
>> auszureizen
>
> So oft wie möglich und so lange wie möglich? Dann natürlich
> Modulleistung so viel wie möglich! Also mindestens 12kWp für trübe
> Wintertage ohne direkte Sonneneinstrahlung. ;-)

Das klingt vernünftig! Und wenn ich mich dann Nachts zum Rauchen vor den 
Balkon stelle - und mir mit nen Streichholz ne F6 anzünde … gibts auch 
noch n paar 0,x mWatt … das nennt man dann: Energy Harvesting
Gast #7183422
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Micha schrieb:
> Nun dann sind deine Stadtwerke falsch informiert

Ach, die informieren mich, was sie akzeptieren, und machen das halt 
geschickt zu ihren Gunsten.

PVA  MODULE  ERZEUGUNGSEINHEIT

Hersteller Typ Anzahl (max 4*) Gesamtleistung in Wp (max. 800 Wp*)

Denn deine 1620 sind einfach mal vom Himmel runterphantasiert.
#7183584
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MaWin schrieb:
> Hersteller Typ Anzahl (max 4*) Gesamtleistung in Wp (max. 800 Wp*)

Hoppla, da steht aber 800Wp, nicht 600W wie in diesem Beitrag von dir 
falsch genannt:

MaWin schrieb:
> Die hiesigen Stadtwerke sagen 600W, denn die wenden das Limit auf die
> Module an.


MaWin schrieb:
> Denn deine 1620 sind einfach mal vom Himmel runterphantasiert.

Der Beitrag ist gar nicht von mir, sondern von Peter K:

Peter K. schrieb:
> Die Solarpanele dürfen 1620W haben beim Balkonkraftwerk

Ich schrieb dagegen von 700-800Wp:

Micha schrieb:
> Häufig 700 - 800Wp je nach Modul.

Aber auch die Grenze von 800Wp deiner Stadtwerke ist willkürlich 
gewählt, die gibt es tatsächlich nicht. Die einizige Grenze sind 600VA 
Wechselrichterleistung.

Allerdings muss man dazu sagen, dass es nicht viele Wechselrichter gibt 
bei denen > 800Wp überhaupt Sinn ergeben. Ein klassischer 
Modulwechselrichter ist schließlich pro MPPT nur für ein Modul gedacht. 
Also bleiben nur Stringwechselrichter wie der Growatt 600 und da sind 
häufig 3 Module mit dann 900 - 1200Wp zu finden. 1600W werden wohl die 
Ausnahme sein, wären aber vmtl. ebenfalls möglich.
#7183598
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Eine Frage am Rande an die Experten,

was ist eigentlich wenn Du mit deinen Panels am Balkon oder Dach
nur 12V oder 24V erzeugst und diese nicht einspeisen tsut und nur
einen entsprechenden Akku lädst?

Z.B. um im Blackout-Fall einen WR zu betreiben,mit dem du dann
einen Notstrom hast.

Markus
Gast #7183600
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Markus W. schrieb:
> was ist eigentlich wenn Du mit deinen Panels am Balkon oder Dach
> nur 12V oder 24V erzeugst und diese nicht einspeisen tsut

Inselanlage, kannst du machen, wie du willst, du musst auch nichts 
anmelden.

Bauvorschriften sind trotzdem zu beachten (ggf. Bauantrag für 
Solarmodulfeld im Garten).
(Firma: Autotronic) #7183751
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Thomas R. schrieb:
> Nach Anmeldung bekommst du sofort einen rücklaufgesperrten Zähler
> verbaut, üblicherweise einen eHZ.

Zwei kurze Zwischenfragen an die Experten: Ist das auf dem Bild ein 
Zähler mit Rücklaufsperre? Ich könnte mir vorstellen, dass das 
Sperrklinkensymbol (roter Kreis) dieses Verhalten erklären soll.

Und kann man aus der Gesamtsymbolik eine Saldierungsfähigkeit erkennen? 
Falls ja, an welchem Symbol kann man das erkennen?
Angehängte Dateien:
Gast #7193800
Lesenswert?

Baut euch einfach Inselanlagen komplett ohne Einspeisung, also 
galvanisch vom Netz getrennt per Umschalter. Dann gibts keinerlei 
Probleme mit Versorgern, Netzbetreibern und anmelden muss man auch 
nicht. Zudem kann man alles selbst aufbauen und verdrahten, weil 
off-grid keine Vorgaben überprüft werden. Auf 600 W ist man dann auch 
nicht limitiert. Da kann man leicht Sachen realisieren, die mehr als die 
Grundlast decken und mit relativ kleinem Speicher kann man bereits mit 
ein paar kWp 50 bis 70 % des eigenen Bedarfes decken. Beim Umschalten 
gehen natürlich kurz alle Verbraucher aus. Damit kann man sich aber 
arrangieren, zumal man dadurch ja viele 100 Euronen pro Jahr einspart.
Gast #7193907
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Thomas R. schrieb:
> Also liefern
> wir diesen Strom dem Versorger "umsonst" und der darf den dann anderen
> für € 0,50 verkaufen!

Ein Zähler der rückwärts läuft, wäre wie ein Deckel in der Kneipe, wo Du 
eigenes Bier mitbringen darfst und der Wirt Dir ein
Bier streicht, wenn Du die angebrochene Flasche da lässt.

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