Hallo zusammen,
normalerweise soll man eine 11KW Wallbox ja beim VNB melden und muss
sich eine 22KW Wallbox genehmigen lassen. Nun stellt sich mir die Frage,
kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis
mit 22KW lade?
Dann habe ich noch eine zweite Frage, mein HAK ist mit 3x 50A NH
abgesichert. Danach kommt ein Lasttrenner 3x 35A D0. Sollte doch kein
Problem sein, diese gegen 40A Sicherungen auszutauschen (Selektivität)?
der Nachfolgende RCD ist auch 40A.
Grüße
Allrounder schrieb:> 3x 50A NH> abgesichert. Danach kommt ein Lasttrenner 3x 35A D0.
Ausreichend selektiv.
> Sollte doch kein> Problem sein, diese gegen 40A Sicherungen auszutauschen (Selektivität)?
Nicht mehr ausreichend selektiv.
> Nun stellt sich mir die Frage,> kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis> mit 22KW lade?
Wenn die Sicherungen im Netz zu oft auslösen, dann misst der schon mal
nach.
Allrounder schrieb:> Nun stellt sich mir die Frage,> kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis> mit 22KW lade?
Ja. Problem ist: Wenn du die 22kW ziehst, werden bei den Nachbarn die
Lichter dunkel (Wenn sie das nicht werden würden, hätte das EVU die
Wallbox ja genehmigt...).
Die beschweren sich, bei der Fehlersuche gibt's bestimmt ein oder zwei
neidische Nachbarn, die das entweder auf die neue Solaranlage von X oder
das neue E-Auto von Y schieben.
Bei denen wird dann mal nachgeschaut...
Es geht dabei nicht allein um die Last insgesamt. Nicht alle Fahrzeuge
laden dreiphasig, was bei 22 kW zu einer deutlich grösseren Schieflast
führen kann.
(prx) A. K. schrieb:> Es geht dabei nicht allein um die Last insgesamt. Nicht alle> Fahrzeuge> laden dreiphasig, was bei 22 kW zu einer deutlich grösseren Schieflast> führen kann.
Mein Zoe zieht auf allen drei Phasen schön gleichmäßig 32A ;-)
Normalerweise lade ich beim AG, Zuhause würde ich eh nur im Notfall
laden, dann aber lieber mit 22KW statt mit 11KW.
Meine WP macht schon gut Schieflast, L1 1A, L2 2A und L3 9A... das juckt
wohl aber niemanden...
Allrounder schrieb:> normalerweise soll man eine 11KW Wallbox ja beim VNB melden und muss> sich eine 22KW Wallbox genehmigen lassen.
Wobei da auch ein Zwischenwert rauskommen kann, wenn der Versorger eine
22 kW Wallbox prinzipiell zulässt, aber auf einer Begrenzung auf
beispielsweise 20 A besteht.
Allrounder schrieb:> Normalerweise lade ich beim AG, Zuhause würde ich eh nur im Notfall> laden, dann aber lieber mit 22KW statt mit 11KW.
Warum eigentlich? Kriegst du den Wagen sonst über Nacht nicht voll?
Allrounder schrieb:> Zuhause würde ich eh nur im Notfall> laden, dann aber lieber mit 22KW statt mit 11KW
Weshalb? Von Napoleon wird berichtet, er wäre mit nur 5 Stunden Schlaf
ausgekommen. Aber selbst er hätte in dieser Zeit an einer 11 kW Wallbox
55 kWh ins Fahrzeug gepumpt.
Stefan F. schrieb:> Allrounder schrieb:>> Normalerweise lade ich beim AG, Zuhause würde ich eh nur im Notfall>> laden, dann aber lieber mit 22KW statt mit 11KW.>> Warum eigentlich? Kriegst du den Wagen sonst über Nacht nicht voll?
Wie kommst du zu der Annahme das Auto würde die ganze Nacht über Zeit
zum laden haben? ;-)
Es kommt auch mal vor das man leer Nachmittags ankommt und 1 bis 2
Stunden Später nochmal los will. Da will ich dann so viel rein pressen
wie geht.
Man will ja auch nicht immer den nächsten DC-Lader ansteuern ;-)
Allrounder schrieb:> Da will ich dann so viel rein pressen wie geht.
OK verständlich, aber dafür sind eigentlich die Supercharger gedacht,
nicht die Ladebuchsen zu hause.
Hallo
Εrnst B. schrieb:> Ja. Problem ist: Wenn du die 22kW ziehst, werden bei den Nachbarn die> Lichter dunkel (Wenn sie das nicht werden würden, hätte das EVU die> Wallbox ja genehmigt...).H. H. schrieb:> Wenn die Sicherungen im Netz zu oft auslösen, dann misst der schon mal> nach.
Ein "richtiger" 3Phasen 400V Durchlauferhitzer zieht durchaus 18kW oder
auch 21kW und teilweise mehr.
Zumindest bei einen Einfamilienhaus teilt man sich die Anschlussleistung
nicht mit anderen - diese steht also dir alleine zur Verfügung.
Durchlauferhitzer ab 12kW Anschlussleistung müss(t)en laut Wikipedia
anmeldet werden, aber ganz bestimmt ist dafür keine neuer Hausanschluss
und oder größerer Ortsnetztrafo notwendig (Welche in der Realität auch
fast immer mehrere sind...).
Solange nur du schummelst (ganz ganz Böse...du schlimmer Mensch...)
passiert nichts, selbst wenn du einen modernen Stromzähler hast - den
diese dürfen nur zum fernablesen des Verbrauchs genutzt werden - alles
andere ist und wäre Illegal.
Also... ;-)
Wobei die Frage ist:
Was bedeutet in der Praxis die Anmeldung:
Kostet die was?
Bist du (dein Anschluss) unter besonderer Beobachtung.
Wird du gezwungen bei überlastet Netz (auf unterster Ebene) gezwungen
(wobei wie sollte das Praktisch in Elektrotechnischen Sinne
funktionieren) dein Lader abzuschalten bzw. die Ladeleistung zu
reduzieren?
Wenn das nur ein Stück Papier (ein Besuch auch einer entsprechenden
Webpage) ist, und du keinerlei Kosten und Verpflichtungen hast (bzw.
diese in der Praxis nicht wirklich überwacht werden können) - dann Melde
doch einfach an.
Wenn du allerdings dann einer Überwachung (als Rechtlich überhaupt
machbar) eventuell einen neuen Stromzähler zustimmen müsstest kommt und
die der Spaß auch noch Geld kostet (auch an die Zukunft denken - nicht
das es irgendwann steuerlich "KFZ Strom "gibt -siehe Heizöl vs. Diesel
zumindest für ältere Dieselfahrzeuge-...) na dann...
Hirn einschalten und Risiko abwägen - zur Not (ganze Nachbarschaft
rüstet auf Elektomobile um) kann man ja auch später eine Anm,eldung
durchführen...
Karl B. schrieb:> Stimmt das, Telsa brauch 300 kW? Für Supercharger?
Nicht alle Teslas sind gleich und auch nicht alle Supercharger.
Es kann auch nicht jede Zoe per DC geladen werden.
Realist schrieb:> Zumindest bei einen Einfamilienhaus teilt man sich die Anschlussleistung> nicht mit anderen
Unsinn. Du hast keine Ahnung vom Niederspannungsverteilnetz.
Allrounder schrieb:> Meine WP macht schon gut Schieflast, L1 1A, L2 2A und L3 9A... das juckt> wohl aber niemanden...
Ein Zeichen dafür, dass diese bald kaputt gehen wird und nebenbei mehr
Strom verbraucht als wäre sie ganz in Ordnung.
Mit 22kW verkürzt Du auch nur die Lebensdauer des Fahrzeuges.
Allrounder schrieb:> Es kommt auch mal vor das man leer Nachmittags ankommt und 1 bis 2> Stunden Später nochmal los will.
Gegen so viel herumfahren wird gottseidank bald ein Riegel über die
IT-Kontrolle der Fahrzeuge vorgeschoben.
Realist schrieb:> Zumindest bei einen Einfamilienhaus teilt man sich die Anschlussleistung> nicht mit anderen - diese steht also dir alleine zur Verfügung.
Ich weiß ja nicht wie das bei dir ist, aber bei mir geht der
Hausanschluss nicht exklusiv zum nächsten Straßenverteiler sondern ist
vom Straßenstrang abgezweigt. Ergo teilt man sich die Anschlussleistung
halt doch irgendwie. Zumindest die vom Strang.
50A ist ein gewöhnlicher 35kW Hausanschluss. Pack ich da nun die 22kW
Wallbox hin, die Frau kocht Schweinebraten mit Beilagen und E-Herd +
Alle 4 Kochplatten gehen auf volle Pulle und im gleichen Moment springt
die Wärmepumpe an weil irgendwer unbedingt jetzt gerade warmes Wasser
braucht, ja dann wirds schon mal eng unter Umständen
Im Normalfall ist die Ablehnung einer höheren Leistung seitens des VNB
keine Gängelung sondern hat durchaus ihren Grund.
Und wenn jetzt jeder daher kommt und "ich mach einfach" stehen wir
irgendwann durchaus öfter im dunkeln. Und dann geht das Gemecker wieder
los.
Das man es versäumt hat rechtzeitig in die Infrastruktur zu investieren
ist nichts neues. Aber nun muss man erstmal damit leben.
Hallo
Stefan F. schrieb:> OK verständlich, aber dafür sind eigentlich die Supercharger gedacht,> nicht die Ladebuchsen zu hause.
Zwar UK - aber das Prinzip wird in DL auch nicht anders sein...:
https://www.youtube.com/watch?v=u6-RGRETPgIhttps://www.youtube.com/watch?v=cav5yOT3uz4
Es soll ja Leute geben die E-Auto (Schweineteuer in der Anschaffung -
immer noch...) deshalb fahren um wenigsten geringere Betriebskosten
gegenüber Verbrenner nutzen zu haben und vielleicht t sogar langfristig
in Plus kommen wollen.
Nicht jeder will die Welt retten (was sowieso so und alleine nicht
geht...)
Dieter schrieb:> Gegen so viel herumfahren wird gottseidank bald ein Riegel über die> IT-Kontrolle der Fahrzeuge vorgeschoben.
Tankstellen geben Sprit künftig deshalb nur noch gegen eine Art
Bezugsschein per Handy-App ab. Wer sein Quartals-Budget zu früh
ausreizt, muss dann halt eine Weile laufen, oder das Dreifache zahlen.
(prx) A. K. schrieb:> Tankstellen geben Sprit künftig deshalb nur noch gegen eine Art> Bezugsschein per Handy-App ab. Wer sein Quartals-Budget zu früh> ausreizt, muss dann halt eine Weile laufen, oder das Dreifache zahlen.
Glaube ich nicht. Unser Wirtschaftssystem belohnt Konsum. Das wird
unsere Politik nicht (in absehbarer Zeit) ändern können.
Realist schrieb:> Solange nur du schummelst (ganz ganz Böse...du schlimmer Mensch...)> passiert nichts, selbst wenn du einen modernen Stromzähler hast - den> diese dürfen nur zum fernablesen des Verbrauchs genutzt werden - alles> andere ist und wäre Illegal.> Also... ;-)
Sehe ich auch so, danke für die Bestätigung ;-)
Dieter schrieb:>> Meine WP macht schon gut Schieflast, L1 1A, L2 2A und L3 9A... das juckt>> wohl aber niemanden...>> Ein Zeichen dafür, dass diese bald kaputt gehen wird und nebenbei mehr> Strom verbraucht als wäre sie ganz in Ordnung.
Noch tut sie^^
Dieter schrieb:> Mit 22kW verkürzt Du auch nur die Lebensdauer des Fahrzeuges.
Höchstens die des Akkus und da der eh öfters DC mit 45KW geladen wird,
ich habe das Auto jetzt genau ein Jahr mit 27.000Km, fällt das eh nicht
ins Gewicht.
Ich A. schrieb:> 50A ist ein gewöhnlicher 35kW Hausanschluss.
Da hab ich eh schon zwei, einen Fürs Haus und einen für die WP. Das Auto
soll dann über den WP-Zähler mit laufen.
Allrounder schrieb:> Da hab ich eh schon zwei, einen Fürs Haus und einen für die WP. Das Auto> soll dann über den WP-Zähler mit laufen.
Gibts für den WP-Zähler einen günstigen Sondertarif? ;-)
(prx) A. K. schrieb:> Allrounder schrieb:>> Da hab ich eh schon zwei, einen Fürs Haus und einen für die WP. Das Auto>> soll dann über den WP-Zähler mit laufen.>> Gibts für den WP-Zähler einen günstigen Sondertarif? ;-)
Jep und mein Stromanbieter erlaubt es auch explizit das Auto mit drüber
abzurechnen.
Allrounder schrieb:> Jep und mein Stromanbieter erlaubt es auch explizit das Auto mit drüber> abzurechnen.
Wie oben schon angeregt: Hast du bereits angefragt, wieviel kW er dir
denn darüber zugestehen würde? Vielleicht kannst du die WP sogar davon
überzeugen, während des Ladestündchens kürzer zu treten.
Allrounder schrieb:> Sehe ich auch so, danke für die Bestätigung ;-)
Naja logischerweise wird der Stromverbrauch höher also könnte es
auffallen.
Ab 6000 kWh/a wird vielerorts ein iMessSys verbaut, damit lässt sich ein
Lastgang ermitteln.
Und ich denke schon, das ein VNB ein berechtigtes Interesse daran hat
und haben darf, die Lasten in seinem Netz zu kennen.
Wenn hier jeder macht, was er will, dann wird es halt hier und da mal
dunkel in der Verteilnetzebene.
Netzführung und sicherer Netzbetrieb so schon nicht einfach.
Wenn dann jeder tut was er will und für richtig hält...
Karl B. schrieb:> ibt's dafür nicht extra Rundsteueranlagen?> https://de.wikipedia.org/wiki/Rundsteuertechnik
Und was soll so eine Anlage steuern, wenn nicht angemeldet oder nicht
angeschlossen?
Das Problem ist auch nicht der einzelne Ladepunkt, sondern die Masse.
Durch Förderprogramme wie KfW 440 / 441 wurden entsprechende Anzahlen an
Ladepunkten erreichtet. Lt. Förderbedingungen auf 11kW gedrosselt, aber
einige lassen sich auch nach auslaufen der Förderbindung auf 22kW
umstellen.
Und vorallem in Mehrfamilienhäusern wird das Ganze Thema noch richtig
spannend. So richtige Gedanken über die Umsetzunng hat man sich da
bisher allgemein wenig gemacht. und im MFH gilt sowieso: Allgemeinwohl
vor Einzelwohl, da mussten schon Ladepunkte zurück gebaut werden und
eine gemeinschaftliche Lösung mit Lastmanagement etc. errichtet werden.
Sven L. schrieb:> Und was soll so eine Anlage steuern, wenn nicht angemeldet oder nicht> angeschlossen?
Er will die Anlage ja am Wärmepumpenstrom betreiben, und für den ist
üblicherweise Voraussetzung, dass das EVU dir die Wärmepumpe x Stunden
am Tag abschalten darf, wenn der Strom grad knapp ist.
Dieselben Sperrzeiten würden dann für seine Wallbox gelten.
Ist halt blöd, wenn
Allrounder schrieb:> Es kommt auch mal vor das man leer Nachmittags ankommt und 1 bis 2> Stunden Später nochmal los will.
genau in eine Sperrzeit fällt.
Allrounder schrieb:> normalerweise soll man eine 11KW Wallbox ja beim VNB melden und muss> sich eine 22KW Wallbox genehmigen lassen. Nun stellt sich mir die Frage,> kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis> mit 22KW lade?
Warum gibt es einige Leute in unserer Gesellschaft, die prinzipiell
immer alles so machen müssen, wie es NICHT gewünscht wird, sondern die
sich bemühen gegen alle Regeln zu verstossen, die sie hören ?
Es hat einen SINN daß man dem Versorger mitteilt, wenn man starke
Verbraucher (Durchlauferhitzer, 11kW Wallbox) besitzt und es hat einen
GRUND warum man 22kW nicht bloss anmelden, sondern genehmigen lassen
muss.
Leider scheinst du dafür zu dumm zu sein um das zu verstehen.
Anmeldung, damit der Versorger abschätzen kann, ob seine Leistungen und
Absicherungen ins Verbrauchsgebiet ausreichen oder er Nachrüsten muss.
Genehmigung, damit er die auch mal versagen kann, wenn seine
Trafostation überlastet werden würde und eine Aufrüstung nicht so leicht
möglich ist.
Ein einzelner Verbraucher wäre egal aber wenn du das so machst und dein
Nachbar und dessen Nachbar, dann fliegt halt man die Sicherung in eurer
Strasse raus oder die Trafostation brennt ab. Weil Honks wie DU glauben,
sie müssten sich nicht an Vorschriften halten. Immer nur ganz
egozentrisch gedacht.
Ein Versorger muss aber an das Gesamtbild denken, er berechnet ja auch
Verbräuche nach Gleichzeitigkeitsfaktoren und ähnlichem. Und wenn es
Ärger gibt wegen Überlastung, dann werden schon deine Nachbarn dem
Versorger Dumpf unterm Hintern machen damit er die Ursache abstellt, und
die Ursache bist dann DU.
Langfristig werden wir per Rundsteuertechnik zu einem variablen
Stromtarif, ähnlich dem Spritpreis an der Tanke, kommen müssen.
Es ist ja prinzipiell nicht notwendig, das Waschmaschine und
Geschirrspüler sofort loslegen. In 99% der Fälle langt es, wenn das
Geschirr innerhalb von 24h wieder sauber ist.
Wasserboiler und Kühltruhen könnten auch bei niedriger Last im Netz
loslegen, so das bei Lastspitzen auch mal ein Grad weniger tolerabel
ist.
Oder man der Wallbox mitteilt - bis dann und dann muß der Akku auf X %
geladen sein.
Εrnst B. schrieb:> Er will die Anlage ja am Wärmepumpenstrom betreiben, und für den ist> üblicherweise Voraussetzung, dass das EVU dir die Wärmepumpe x Stunden> am Tag abschalten darf, wenn der Strom grad knapp ist.> Dieselben Sperrzeiten würden dann für seine Wallbox gelten.> Ist halt blöd, wenn
Keine Ahnung wo Du das gelesen haben willst...
Aber: Wenn das rauskommt, dann ist die Strafanzeige sicher, weil man
sich beim Wärmestrom der Bedingung unterwirft, das dieser nur zum Heizen
verwendet wird.
Die Sperrzeiten, da geht vom Steuergerät der Ausgang über ein
Koppelrelais in den gezählten Bereich der Anlage. Dort wird entweder die
Wärmepumpe mittels EVU-Kontakt angeschaltet oder ein Schütz, das den
Lastteil wegschaltet.
Sperrzeit heisst nicht das der Zähler intern irgendwas wegschaltet und
am Ausgang spannungsfrei ist!
Michael B. schrieb:> Ein Versorger muss aber an das Gesamtbild denken, ...
Wenn Smart-Grid schon realisiert wäre, würde der TO einfach nur remote
durch den Versorger abgeschaltet werden.
Dieter schrieb:> Wenn Smart-Grid schon realisiert wäre, würde der TO einfach nur remote> durch den Versorger abgeschaltet werden.
Bullshit! Kein normaler in Deutschland verbauter Zähler kann remote
abgeschaltet werden. Auch bereits als iMessSys können nicht remote
ausgheschaltet werden.
Ausnahmen sind im weitesten Sinne Prepaidzähler.
Sven L. schrieb:> Dieter schrieb:>> Wenn Smart-Grid schon realisiert wäre, würde der TO einfach nur remote>> durch den Versorger abgeschaltet werden.>> Bullshit! Kein normaler in Deutschland verbauter Zähler kann remote> abgeschaltet werden. Auch bereits als iMessSys können nicht remote> ausgheschaltet werden.
Die verbauen die bistabilen Hochlastrelais in den Zählern ja aus Jux und
Tollerei...
> Ausnahmen sind im weitesten Sinne Prepaidzähler.
Gerade die müssen das nicht ferngesteuert können.
(prx) A. K. schrieb:> Dieter schrieb:>>> Gegen so viel herumfahren wird gottseidank bald ein Riegel über die>> IT-Kontrolle der Fahrzeuge vorgeschoben.>> Tankstellen geben Sprit künftig deshalb nur noch gegen eine Art> Bezugsschein per Handy-App ab. Wer sein Quartals-Budget zu früh> ausreizt, muss dann halt eine Weile laufen, oder das Dreifache zahlen.
Es wäre schön, wenn es Forenbeiträge nur noch per Ber
Bezugsschein geben würde und Leute wie Dieter durch die IT-Kontrolle
gebremst würden.
Εrnst B. schrieb:> Sven L. schrieb:>> Keine Ahnung wo Du das gelesen haben willst
Ich meinte das er für die Wallbox Wärmestrom nehmen will.
>> Schau bei einem beliebigen EVU, welches entsprechende Tarife anbietet.>> z.B.> https://www.maingau-energie.de/strom/waermepumpenstrom>> Bosch hat auch 'ne FAQ dazu.>> https://www.bosch-thermotechnology.com/de/de/wohngebaeude/wissen/heizungsratgeber/waermepumpe/evu-sperre/
Oh man...
Lies doch einfach nochmals was ich geschrieben habe und versuche es
wenigstens ansatzweise zu Verstehen!
Nichts anderes, als das was ich beschrieben habe passiert.
Es wird aber nicht der komplette Zähler abgeschaltet, sondern über
Steuersignale der Verdichter der WP gesperrt oder die Heizschütze
verriegelt. Am Abgang des Zählers liegt trotzdem zu jeder Zeit Spannung
an.
Sven L. schrieb:> Und was soll so eine Anlage steuern, wenn nicht angemeldet oder nicht> angeschlossen?
Zumindest können öffentliche Ladesäulen, oder Ladesäulen auf
Firmenparkplätzen mit einem Rundsteuerempfänger in der Ladeleistung
gesteuert werden.
Und wenn es nur ein zweistufiges System ist (11kW und 22kW).
Die Stadtwerke Münster denkt zumindest über ein solches System nach. Die
haben noch zahlreiche Rundsteuerempfänger auf Lager, die gezielt einzeln
angesteuert werden können.
H. H. schrieb:> Die verbauen die bistabilen Hochlastrelais in den Zählern ja aus Jux und> Tollerei...
Bitte zeige mir so einen Zähler... mit Typ und Hersteller
Ich weiß das man sowas bei Iskra als vorgeschaltetes Modul nachrüsten
kann.
Standardmäßig wird sowas nicht eingebaut. Wenn Du andere Infos hast,
bitte Quelle, interessiert mich auch.
>>> Ausnahmen sind im weitesten Sinne Prepaidzähler.>> Gerade die müssen das nicht ferngesteuert können.
Müssen tun sie es nicht, aber sie könnten es.
Michael M. schrieb:> Sven L. schrieb:>> Und was soll so eine Anlage steuern, wenn nicht angemeldet oder nicht>> angeschlossen?>> Zumindest können öffentliche Ladesäulen, oder Ladesäulen auf> Firmenparkplätzen mit einem Rundsteuerempfänger in der Ladeleistung> gesteuert werden.>> Und wenn es nur ein zweistufiges System ist (11kW und 22kW).>> Die Stadtwerke Münster denkt zumindest über ein solches System nach. Die> haben noch zahlreiche Rundsteuerempfänger auf Lager, die gezielt einzeln> angesteuert werden können.
Bitte meinen Satz nochmals lesen und verstehen. Ich habe nicht
behauptet, das es nicht geht.
"WENN NICHT ANGEMELDET ODER NICHT ANGESCHLOSSEN" -> Du kannst Dir 10
solcher Rundsteuerempfänger in den Zählerschrank hängen, solange diese
nicht an die Ladeinfrastruktur angeschlossen sind, hilft das sehr wenig.
Und wenn Ladeinfrastruktur nicht angemeldet wird, dann wird auch niemand
ein Steuergerät einbauen.
Sven L. schrieb:> WENN NICHT ANGEMELDET ODER NICHT ANGESCHLOSSEN"
Dann natürlich nicht. Da hast du vollkommen Recht! Und das ist mehr als
verständlich.
Ich habe nur laut weitergedacht. 😄
Sven L. schrieb:> Standardmäßig wird sowas nicht eingebaut. Wenn Du andere Infos hast,> bitte Quelle, interessiert mich auch.
L&G E350, und sicher auch noch viele andere. Einfach mal aufs
Schaltschema achten.
Re D. schrieb:> Es wäre schön, wenn es Forenbeiträge nur noch per Ber> Bezugsschein geben würde und Leute wie Dieter durch die IT-Kontrolle> gebremst würden.
Warum das? Gerade daran, dass man einer Satire aufsitzt, könnte man
bemerken, dass an der Realität nicht ganz so ist, wie man es gern hätte.
Dumm ist nur, wenn man den Braten auf längere Zeit nicht riecht; aber
das passt dann eigentlich auch.
Percy N. schrieb:> Gerade daran, dass man einer Satire aufsitzt, könnte man> bemerken, dass an der Realität nicht ganz so ist, wie man es gern hätte.
Das trifft des Pudels Kern genau. Ein für Percy ungewöhnlicher guter
Beitrag, der auch kurz ist.
H. H. schrieb:> L&G E350, und sicher auch noch viele andere. Einfach mal aufs> Schaltschema achten.
Klasse Danke!
Die Zähler die sich so regelmäßig in den Händen halte, können es
definitiv nicht und ich bin bisher auch noch nie an einen Zähler
gekommen, der dieses Feature bietet.
Deshalb bin ich trotzdem weiterhin der Meinung das Zähler, die den
Verbraucher abschalten können hierzulande eher weniger eingesetzt
werden, außer eben für Sonderanwendungen (säumige Kunden bspw.).
Bei Heizstrom macht es keinen Sinn, weil die für die Steuerung benötigte
Energie auch zu Sperrzeiten über den Heizsztromzähler kommen darf und
muss.
Bei E-Mob wird es ähnlich sein,jedesmal die komplette Wallbox vom Netz
zu trennen macht eig. keinen Sinn, vorallem wenn noch Steuerungstechnik
mir dran hängt.
Sven L. schrieb:> Bei Heizstrom macht es keinen Sinn, weil die für die Steuerung benötigte> Energie auch zu Sperrzeiten über den Heizsztromzähler kommen darf und> muss.>> Bei E-Mob wird es ähnlich sein,jedesmal die komplette Wallbox vom Netz> zu trennen macht eig. keinen Sinn, vorallem wenn noch Steuerungstechnik> mir dran hängt.
Dafür sind die Trennschalter in den Zählern ja auch nicht vorgesehen,
schon der vielen Schaltzyklen wegen.
Sven L. schrieb:> Bei Heizstrom macht es keinen Sinn, weil die für die Steuerung benötigte> Energie auch zu Sperrzeiten über den Heizsztromzähler kommen darf und> muss.
Weshalb es nahe liegt, nur jenen Teil der WP vom abgeschalteten Strom zu
betreiben, der dabei abgeschaltet wird.
"Ein Rundsteuerempfänger kann die Nachrichten lesen, interpretieren und
entsprechend handeln. Er ist der Wärmepumpe vorgelagert und sitzt meist
auf oder in einem Stromzähler"
"In der Regel werden nur der Verdichter und andere Teile zur
Wärmeerzeugung von der Stromversorgung getrennt. Die Regelung der Anlage
läuft beispielsweise weiter."
https://heizung.de/waermepumpe/wissen/sperrzeit-der-waermepumpe-das-ist-zu-beachten/
Dieter schrieb:> Damit reitest Du Dich nur noch mehr hinein.> Erstmal hast Du nicht richtig gelesen und dann gleich gebrüllt.
Nö wie so?
Smartgrid, wie Du es nennst oder eben iMessSys werden für Kunden mit
einer Jahresarbeit von über 6000kWh bereits ausgerollt. Das ist Fakt!
Und auch Kunden die gerne ein iMessSys wollen können das beim MSB
bestellen.
Dazu sitzt auf Zähler oder im RfZ ein Gateway, was mit den Zähler(n)
kommunziert. In der nächsten Stufe soll dann irgendwann noch eine
Schaltbox kommen, die es ermöglichen soll steuerbare Lasten wie
Wärmepumpen oder Wallboxen zu steuern (Läuftbisher über FRE, TRE oder
Schaltuhren) Aber bisher war nie die Rede davon, das man dem Kunden
remote den Strom abstellen kann. Das halte ich daher eher für
Panikmache.
Das mag in anderen Ländern ggf. anders geregelt sein, aber in
Deutschland stand heute wird es das mit Smartgrid so nicht geben.
Sven L. schrieb:> Aber bisher war nie die Rede davon, das man dem Kunden> remote den Strom abstellen kann. Das halte ich daher eher für> Panikmache.
Man hängt das nicht an die große Glocke.
(prx) A. K. schrieb:> Weshalb es nahe liegt, nur jenen Teil der WP vom abgeschalteten Strom zu> betreiben, der dabei abgeschaltet wird.>> "Ein Rundsteuerempfänger kann die Nachrichten lesen, interpretieren und> entsprechend handeln. Er ist der Wärmepumpe vorgelagert und sitzt meist> auf oder in einem Stromzähler">> "In der Regel werden nur der Verdichter und andere Teile zur> Wärmeerzeugung von der Stromversorgung getrennt. Die Regelung der Anlage> läuft beispielsweise weiter.">> https://heizung.de/waermepumpe/wissen/sperrzeit-der-waermepumpe-das-ist-zu-beachten/
Warum erzählst Du mir das gleiche nochmal?
Genau darum geht es ja, es werden eben nur der Verdichter oder die el.
Heizung selbst gesperrt, nicht aber die Regelung der Anlage.
Die Regelung der Anlage, darf dabei aus dem Wärmestrmzähler versorgt
werden - weshalb man eben nicht den kompletten Zähler einfach abschalten
kann.
Auch wäre eine komplette Abschaschaltung des Zählers für einen laufenden
Versichter nicht die beste Möglichkeit.
Sven L. schrieb:> Aber bisher war nie die Rede davon, das man dem Kunden> remote den Strom abstellen kann. Das halte ich daher eher für> Panikmache.
Bitte beachten, dass es sich dabei um eine selektive Abschaltung
bestimmter Verbraucher handelt, bei deren dies keine entscheidenden
Konsequenzen hat. Das ist gerade bei zunehmender Variabilität der
Stromerzeugung bei gleichzeitiger Zunahme des variablen Stromverbrauchs
eine sehr vernünftige Lösung. Und es ist weitaus angenehmer, als eine
sektorenweise Totalabschaltung.
(prx) A. K. schrieb:> Bitte beachten, dass es sich dabei um eine selektive Abschaltung> bestimmter Verbraucher handelt, bei deren dies keine entscheidenden> Konsequenzen hat. Das ist gerade bei zunehmender Variabilität der> Stromerzeugung eine sehr vernünftige Lösung. Und es ist weitaus> angenehmer, als eine sektorenweise Totalabschaltung.
Netzdienliches Steuern und die komplette Abschaltung von
Kundenanlagensind dabei aber zwei Paar Stiefel.
Beim netzdienlichen Steuern, weiß der Kunde das der Versorger
berichtigter Weise immer mal wieder den Betrieb unterbrechen kann, zahlt
dafür aber i.d.R auch weniger.
Sven L. schrieb:> Beim netzdienlichen Steuern, weiß der Kunde das der Versorger> berichtigter Weise immer mal wieder den Betrieb unterbrechen kann, zahlt> dafür aber i.d.R auch weniger.
Weshalb das wie oben beschrieben mit einem zweiten Zähler und
entsprechendem Tarif einhergeht.
Allrounder schrieb:> normalerweise soll man eine 11KW Wallbox ja beim VNB melden und muss> sich eine 22KW Wallbox genehmigen lassen. Nun stellt sich mir die Frage,> kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis> mit 22KW lade?
Warum stellst Du diese Frage im Forum "mikrocontroller.net" in der
Rubrik "Analoge Elektronik und Schaltungstechnik", wäre das nicht besser
aufgehoben im "egoistenforum.de" in der Rubrik "Ich will aber jetzt
sofort mehr als alle anderen, sollen die sich doch beschränken"?
Es gibt in meinen Augen kaum etwas, das weniger sexy ist als
"Schnellladen", "PV" und "Heizstäbe" - sorry, ich könnte kotzen!
(prx) A. K. schrieb:> Weshalb das wie oben beschrieben mit einem zweiten Zähler und> entsprechendem Tarif einhergeht.
Stimmt halt schlicht und einfach nicht....
Hier ist das beschriebene nochmals als Schalplan, kann sich jeder bei
der NetzeBW runterladen.
1. wird der Zähler nicht abgeschaltet
2. wird die Steuerung vom gleichem Zähler versorgt. (x2)
3. der abchaltbare Teil der Anlage liegt hinter dem Schütz K3
Sven L. schrieb:> Smartgrid, wie Du es nennst ...
Es gibt das Konzept Smartgrid, das die von mir erwähnten Funktionen
enthält und es gibt den kleinen Ausschnitt, der realisiert wurde, bzw.
wird, den Du kennst. Die Schaltboxen wären die nächste Stufe. Das ist
aber noch nicht die letzte Etappe der Umsetzung des Konzeptes.
Martin H. schrieb:> Warum stellst Du diese Frage im Forum "mikrocontroller.net" in der> Rubrik "Analoge Elektronik und Schaltungstechnik", wäre das nicht besser> aufgehoben im "egoistenforum.de"
Nein, wäre es nicht, hat ja was mit Elektronik zu tun ;-)
Sven L. schrieb:> Aber: Wenn das rauskommt, dann ist die Strafanzeige sicher, weil man> sich beim Wärmestrom der Bedingung unterwirft, das dieser nur zum Heizen> verwendet wird.
Keine Sorge, wie gesagt mein Versorger erlaubt die Nutzung des WP-Stroms
zum laden des Autos.
Michael B. schrieb:> Leider scheinst du dafür zu dumm zu sein um das zu verstehen.
Es gibt keinen Grund beleidigend zu werden, meine Fragen sind rein
hypothetisch.
(prx) A. K. schrieb:> Wie oben schon angeregt: Hast du bereits angefragt, wieviel kW er dir> denn darüber zugestehen würde? Vielleicht kannst du die WP sogar davon> überzeugen, während des Ladestündchens kürzer zu treten.
Anfrage über 22KW an den VNB ist raus, und die Info das ich jetzt 11KW
nutze.
Die WP hat Kontakte für genau solche Fälle, die Wallbox auch. lässt sich
beides Spannungsgesteuert einstellen.
Bis auf wenige Ausnahmen hat sich ja hier eine tolle Diskussion
entwickelt! ;-)
Sven L. schrieb:> Ab 6000 kWh/a wird vielerorts ein iMessSys verbaut, damit lässt sich ein> Lastgang ermitteln.
Mit einem iMessSys könnte der VNB auch einfach mal die 22kW abwerfen,
falls es der der Ortsnetzleitung/Ortsnetztrafo zu warm wird.
Die alten Rundsteueranlagen sind für ortsnetzgenaue Steuerung nicht
ausgelegt, IIRC.
Sven L. schrieb:> 1. wird der Zähler nicht abgeschaltet
Das ist auch logisch. Wäre ja ganz ungeschickt gerade den Zähler
abzuschalten. Denn dort ist ein Teil der Steuerung drin. Dem Zähler
müßte dann ein großer Akku verpasst werden, weil er sich sonst nie
wieder einschalten würde.
Ideal wäre natürlich nur den Zähler abzuschalten. Weil dann der
Strombezug nichts mehr kosten würde. :o)
Allrounder schrieb:> hat sich ja hier eine tolle Diskussion entwickelt! ;-)
Dickes Fell ein Muss und schonungslose Ironie aushalten & erkennen, sind
die Grundqualifikationen, bzw. social skills, die hier jeder mitbringen
muss.
Allrounder schrieb:
Nun stellt sich mir die Frage,
> kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis> mit 22KW lade?
Den Versorger interessiert das nicht. Den Netzbetreiber schon. Da der
Netzbetreiber oft Messstellenbetreiber ist, ist das ganz einfach.
Wenn der Kunde 66 kWh über 3h zieht, dann macht er eine 22 kW Dauerlast.
Damals hatte man Ferrariszähler, die einmal jährlich ablesen wurden.
Heute hat man Zähler mit einer Sample Rate von 4 h^-1 und täglichen
Datenfangst.
> Dann habe ich noch eine zweite Frage, mein HAK ist mit 3x 50A NH> abgesichert. Danach kommt...
Ohne die Verteilung gesehen zu haben: Das kann ein Problem sein.
Eine Elektrotechnische Fachkraft kann das beurteilen.