Ich bin bei Pollin gerade auf diese Gerät gestoßen:
https://www.pollin.de/p/3-in-1-3d-drucker-laser-fraese-und-gehaeuse-713611
Darf so etwas überhaupt bei uns vertrieben werden, und darf ich es als
Privatperson benutzen? In der beschreibung steht:
"
...
- Getönte Scheiben zum Schutz vor Laserstrahlung, Schutz vor Spänen und
Dreck und Schutz vor Verbrennungen
...
Bei dieser Klasse ist der direkte Blick in den Strahl für das
menschliche Auge sehr schädlich. Es treten irreversible Schäden auf.
...
Es muss in Deutschland gemäß §6 der Unfallverhütungsvorschrift
´Laserstrahlung´ (BGV B2) ein Laserschutzbeauftragter durch das
Unternehmen bestellt werden, des Weiteren muss der Einsatz dieser Geräte
gemeldet werden."
Gehört so ein Laser nicht hinter Lichtundurchlässige Abdeckungen mit
einem Mechanismus, der den Laser deaktiviert, sobald die Abdeckung
geöffnet wird?
Augenarzt schrieb:> Bei dieser Klasse ist der direkte Blick in den Strahl für das> menschliche Auge sehr schädlich. Es treten irreversible Schäden auf.
Vor ca. 20 Jahren waren Laserpointer modern. Da stand genau das selbe.
Und bei meinen CD-Player habe ich glaube ich auch gelesen.
Das ist halt einer der normalen "Ich packe alles in Watte" Hinweise um
Produkthaftungen zu umgehen. Im Prinzip das selbe wie bei meinen letzten
Messer da stand auch drauf : "Das Messer ist scharf geschliffen".
Und wie ist das mit Motorsägen. Da verlieren jedes Jahr einigen Menschen
diverse Körperteile.
Einfach gesagt. JA das darf vertrieben werden. Ich persönlich habe
mir bereits ein Gerät aus China angesehen, das auch ein Wechselkopf hat,
den ich sogar nachrüsten kann. Als reine Fräse liegt es unter 120 Euro.
Laserkopf hab ich mir 250 Euro im Kopf. Beide Preise aus DE über Amazon.
(Such nach CNC-Fräse 3018).
Nachtrag:
Das Laser Modul ist für Gravuren und Brennarbeiten in Holz, Kunststoff
und dickes Papier geeignet.
Das bedeutet : Das das Teil nicht genug Power hat, um damit Star-Wars zu
spielen. Das bekommt nicht mal was durchgeschnitten.
Schlaumaier schrieb:> Das bedeutet : Das das Teil nicht genug Power hat, um damit Star-Wars zu> spielen. Das bekommt nicht mal was durchgeschnitten.
dennoch muss es ein Klasse 4 Laser sein, welcher eben genau die
irreversiblen Schäden verursacht. Das Problem ist eben, dass der
Lidschlussreflex dafür zu langsam ist um das Auge zu schützen und man
intuitiv zu einer Lichtquelle schaut, sich das abzugewöhnen dauert sehr
lange. Im "besten" Fall ist er noch im nicht sichtbaren Bereich. Das
besonders fiese ist ja, dass nur selten komplett finster ist, sondern
die Netzhaut "nur" teilgeschädigt wird. allerdings übertüncht das Gehirn
solche Schäden recht gut, sodass man es nicht gleich mit bekommt. Ich
habe beruflich mit Lasern zu tun und soweit ich weiß, darf kein Klasse 4
Laser in Privathand, weil damit die Sachkunde nicht nachweisbar ist. Das
ist ja nicht nur der direkte Selbstschutz mit Laserschutzbrille. Bei
diesen Lasern kann auch Streulicht bereits zu Schäden führen.
Normalerweise werden diese Geräte in einem Raum betrieben, der Fenster
hat. Wie willst du deine Mitmenschen vor der Strahlung schützen? bei
weitem nicht jeder Laser lässt sich durch eine Glasscheibe unschädlich
machen. Tatsächlich ist das sogar eher die Ausnahme. Wir haben Laser,
die sind selbst in 10km Entfernung noch nicht Augensicher. Damit kann
man aber immer noch kein Metall schneiden. Gerade bei Lasern ist extreme
Vorsicht geboten im Umgang. Der Sehsinn ist der wichtigste Sinn, den man
hat. Wenn man sich in den Finger bohrt, dann heilt das wieder, mit nem
Laser Augenschäden verursacht ist in der Regel irreversibel.
Dass die Chinesen alles verkaufen heisst noch lange nicht, dass du es
auch betreiben darfst.
Schlaumaier schrieb:> Vor ca. 20 Jahren waren Laserpointer modern. Da stand genau das selbe.> Und bei meinen CD-Player habe ich glaube ich auch gelesen.
Laserpointer sind Klasse 1 und sicher, solange man es nicht darauf
anlegt, sich die Netzhaut zu verbrennen. CD-Player haben eine etwas
höhere Intensität, sind aber i.A. gekapselt.
> Das ist halt einer der normalen "Ich packe alles in Watte" Hinweise um> Produkthaftungen zu umgehen.
Nein, dies ist ein Laser, der Holz u.ä. verbrennt. Die Netzhaut wird da
auch nicht widerstehen, wenn zufällig eine Reflektion ins Auge fällt.
Christian B. schrieb:> dennoch muss es ein Klasse 4 Laser sein, welcher eben genau die> irreversiblen Schäden verursacht.
Nicht ganz:
"Warnung!
Wellenlänge = 445nm blue-violet diode laser
NICHT direkt das Auge oder die Haut durch den Laserstrahl bestrahlen.
...
Laserklasse 3B"
Augenarzt schrieb:> Laserklasse 3B"
ok, dann ist er auf 500mW begrenzt. Damit er damit etwas verkohlen kann
muss er stark gebündelt sein, was im Umkehrschluss heisst, er ist in
wenigen cm Entfernung vom Brennpunkt schon sehr divergent. Das wiederum
könnte eine Gefärdung der Mitmenschen durch Streulicht durchs Fenster
schonmal ausschließen.
Christian B. schrieb:> Gerade bei Lasern ist extreme> Vorsicht geboten im Umgang.
Gebe ich dir völlig Recht. ABER es gibt in meinen Augen keinen
Unterschied zwischen einer Motorsäge und einen Laser (egal welche
Klasse). Man kann damit umgehen und man Schützt sich, oder man lässt die
Finger davon.
Ich kann mit einer Motorsäge NICHT umgehen,ergo lasse ich die Finger
davon.
Obwohl es da auch Schutzkleidung gibt.
Bei einen Laser würde ich z.b. eine Schutzbrille tragen. Für den
unwahrscheinlichen Fall das das Teil mir mal in die Augen strahlt.
Was ich aber sagen wollte ist. Fast JEDES Teil was wir benutzen ist in
der Lage uns umzubringen, oder uns schwere körperliche Schäden
zuzufügen. Eines der gefährlichsten Teile z.b. ist die Haushaltsleiter.
Lt. Statistik der Versicherer. Nicht zu vergessen das pöse Auto. Da
sterben mehr Leute als Laser Schäden an Menschen machen. Und die
gefährlichen Teile aus den Baumarkt, nicht zu vergessen. Alles
Mordwerkzeuge da. ;)
Es gibt z.B. jede Menge Kinder die sich die Finger an einer heißen
Herdplatte verbrennen. Trotzdem sind die Platten im Handel, obwohl es
Induktiv-Platten gibt. Ich habe eine und die Glasplatte wird nie so heiß
das es eine Brandblase gibt.
Nur weil das Teil ein "pösen Laser" hat, ist der Laser kein Argument das
Teil aus den Handel zu nehmen. Und ich wette das in der Anleitung jede
Menge Hinweise stehen : z.b. NICHT IN DEN LASER SCHAUEN. NICHT DIE DÜSE
ANPACKEN wenn sie nicht heiß ist. Etc.
Augenarzt schrieb:> Gehört so ein Laser nicht hinter Lichtundurchlässige Abdeckungen mit> einem Mechanismus, der den Laser deaktiviert, sobald die Abdeckung> geöffnet wird?
Ja.
Möglichkeit 1: der Laser hat überhaupt nicht die beworbene Leistung,
sondern ist so schwach, dass er ungefährlich ist
Möglichkeit 2: das Gerät darf zwar verkauft aber nicht betrieben werden
ohne so ein Gehäuse. Es ist allerdings schwer, so ein Gehäuse zu bauen,
denn man mochte ja schon sehen, welchen Unfug der Laser macht Bloss
welches (Acryl)Glas schirmt den Laserstrahl ausreichend ab, dass seine
Reflektion auf dem Alu ungefährlich für das Auge wird, er aber trotzdem
noch sichtbar zur Kontrolle bleibt ? Die Laserschutzbrillen für die
blauen Laser haben ja ein spezielles orange.
Einen Laserschutzbeauftragten brauchst du bei privater Anwendung aber
nicht.
Christian B. schrieb:> Wie willst du deine Mitmenschen vor der Strahlung schützen?
Man stellt es in einen Raum und sorgt dafür, dass Mitmenschen den nicht
betreten, sofern das Gerät in Betrieb ist. An den Zugängen bringt man
die einschlägigen Warnzeichen an, und ggf. noch eine Warnleuchte.
Mal ganz ehrlich: ja, so Kram ist gefährlich – wenn man nicht weiß,
womit man da hantiert. Aber nein, es muss nicht jeder vor sich selbst
geschützt werden, wie ein Kleinkind (heutzutage bauen die Leute Zäune
vor Heizquellen, damit das arme Kind nicht selbst feststellen und lernen
kann, dass es heiß sein könnte …).
Wer imstande ist, die Warnungen und die Anleitung zu lesen, hat selbst
in der Hand, wie er damit umgeht. Dieses ganze „ist das denn
erlaubt??s?“-Geheule ist doch überhaupt erst der Grund, dass viele im
Grunde absolut geniale und nützliche Sachen im
Hochsicherheitsbälleparadies D nicht (mehr) erlaubt sind, oder wenn,
dann mit Prüfungen und Auflagen, die richtig teuer sind, und die daher
die Kosten in Höhen treiben, die sie weit außerhalb der Reichweite von
Hobbyanwendern katapultieren.
Es gab mal eine Zeit, auch im Gebiet des heutigen D, da haben die Leute
wilde Sachen versucht und experimentiert. Das war die Zeit, welche die
Menschen vorangbracht hat. Heute hingegen ist alles „vorrausschauend“
reglementiert – selbst grundlegende, heute völlig normale und nützliche,
Sachen könnten unter den heutigen Bedingungen nicht erfunden oder
entdeckt werden. Ich weiß nicht, wie’s euch damit geht – mich macht das
traurig und zornig.
Komisch bei Pollin steht Laserklasse 3B, aber das Datenblatt schreibt
von Laserklasse 1.
Bei Seite 5 kurz über die Sicherheit angerissen.
Von Seite 7 bis 9 sind die Sicherheitshinweise für die Lasergravur
beschrieben.
Rainer S. schrieb:> Komisch bei Pollin steht Laserklasse 3B, aber das Datenblatt schreibt> von Laserklasse 1.
Der Laser kann auch eine höhere Laserklasse haben als das gesamte Gerät,
wenn aus dem Gerät nichts herausstrahlen kann. Das ist selbst bei DVD
Playern schon so. Aber es sieht ja nicht so aus das das Gerät mit einem
entsprechenden Schutzgehäuse geliefert wird.
Das mit dem angesprochenen Lidschlussreflex wird auch schon lange nicht
mehr berücksichtigt, der Reflex ist bei den Menschen unterschiedlich
ausgeprägt und nicht verlässlich.
Johannes S. schrieb:> Aber es sieht ja nicht so aus das das Gerät mit einem> entsprechenden Schutzgehäuse geliefert wird.
Naja im Link steht:
inkl. Gehäuse aber im Packungsinhalt ist es nicht aufgelistet. Im
letzten Bild ist auch das Gehäuse zu sehen.
Beim Hersteller kostet das 700€ ohne Gehäuse. Wird wahrscheinlich mit
dabei sein.
Ich habe den Snapmaker 2.0 A350 schon länger geliebäugelt. :)
Schlaumaier schrieb:> Gebe ich dir völlig Recht. ABER es gibt in meinen Augen keinen> Unterschied zwischen einer Motorsäge und einen Laser (egal welche> Klasse). Man kann damit umgehen und man Schützt sich, oder man lässt die> Finger davon.> Ich kann mit einer Motorsäge NICHT umgehen,ergo lasse ich die Finger> davon.> Obwohl es da auch Schutzkleidung gibt.
Aber eine Motorsäge ist doch recht laut, sodass es schwer ist, einen
unbeteligten mitbürger damit zu schaden ohne, dass er reagieren kann.
Bei einem Laser ist das anders. Wenn das Ding aus dem Fenster strahlt
und draussen sieht es wer kann der schon geschädigt sein. Wenn das Teil
in seinem Gehäuse betrieben wird ist dagegen sicher nichts einzuwenden.
Allerdings gibt es dann das Problem, dass der Anwender neugierig ist und
sehen will, was da passiert. Also wird das Gehäuse vermutlich nicht
allzu lange dran sein, unterstelle ich jetzt einfach mal. Das ist dann
genau der Punkt, an dem es gefährlich wird. Ausserdem kannst du
unmöglich, insbesondere bei China importen, wissen, ob die
Laserschutzbrille überhaupt taugt und wie damit umzugehen ist steht auch
nicht drauf. Wenn man sich informiert und die Regeln einhält ist das
sicher kein Problem. Dass es die Gesetze gibt zeigt aber, dass eine
größere Anzahl Individuen das eben nicht tut.
Augenarzt schrieb:> Laserpointer sind Klasse 1 und sicher,
Schön wär’s…
Wir haben mal bei einer langen Nacht der Wissenschaft die Dinger
getestet, das Publikum hat zahlreiche mitgebracht.
Besonders fies waren die schönen grünen: da kam „nur“ fünf Milliwatt
grün raus, aber zusätzlich noch über 20 mW Infrarot, weil innen der IR
Sperrfilter gespart wurde.
Und dann gab’s auch noch so Helden mit 100 mW Kanonen.
Insgesamt war circa 1/3 oberhalb des gesetzlichen Grenzwertes von 1 mW.
Auch die gelabelten.
Seitdem hege ich großes Misstrauen gegenüber allen Pointern.
Herzliche Grüße
Georg
Christian B. schrieb:> Dass es die Gesetze gibt zeigt aber, dass eine> größere Anzahl Individuen das eben nicht tut.
Corona hat eins deutlich gezeigt. Gesetze und Verordnungen sind nur auf
Papier gedruckte Worte. Da hält man sich solange dran, wie man glaubt
sicher zu sein das ein keiner Verpfeift oder in dem man davon überzeugt
ist, das das richtig ist was die Gesetze sagen. Und dann braucht man die
Gesetze auch nicht.
Das ist das selbe wie zu schnell Auto fahren oder bei Rot über die Ampel
zu gehen/Fahren. Zu schnell fahren gefährdet Menschen, und trotzdem
kenne ich keinen der sich IMMER an die Geschwindigkeitsvorschriften
hält.
Fakt ist doch. Entweder man hat den Verstand und nutzt die Sachen so wie
es in der Anleitung steht, oder man tut es nicht.
Die Gesetze sind nur dafür da, jemanden zu bestrafen oder ihn die Strafe
an zu drohen.
Was die Motorsäge angeht. Die macht zwar Krach aber der Ast/Baum kann
trotzdem einen anderen Treffen. Davon mal abgesehen, muss ein User schon
echt selten Doof sein, den Laser abzubauen, unter Strom zu setzen und
durch die Gegend damit zu wedeln.
Wie schon erwähnt, das ist kein Star-Wars. Und man kann sich und andere
auch Verletzten/Töten wenn man ein Steakmesser auf den Teller hat, und
beim Servieren stolpert. Alles schon passiert.
Schlaumaier schrieb:> Davon mal abgesehen, muss ein User schon> echt selten Doof sein, den Laser abzubauen, unter Strom zu setzen und> durch die Gegend damit zu wedeln.
es reicht den Strahl mit einem Reflektor umzulenken, das schaftt man im
Betrieb wenn das zu gravierende Teil auch Metall enthält (Nieten oder
sonstiges) oder mit einem Werkzeug darunter gearbeitet wird.
Das schaffen auch Leute die gegen Laser geimpft sind, und ein blauer
Laser brennt ruck zuck lustige Muster in Gardinen und andere leichte
Stoffe.
Das Problem bei diesen Lasern ist leider:
in der Hand von Unkundigen oder Ignoranten werden damit schneller und
auf größere Distanzen unbeteiligte Dritte erheblich gefährdet.
Hereinkommende Kinder, Reflexionen durchs offene Fenster zu den Nachbarn
...
Meiner Meinung nach nicht mit Kettensägen oder Kreissägeblättern für die
Flex zu vergleichen - da gibt es meist nur Selbstgefährdung - sondern
hier ist es durch die große Reichweite erheblich gefährlicher..
Warum haben Industrielaser, die den Vorschriften genügen, bloß immer
Schlüsselschalter, Türkontaktschalter und sauteuere
Sicherheitsglasscheiben.
Das sehe ich hier alles nicht. Meiner Meinung nach als Produkt nicht
verkehrsfähig und zurückzurufen.
Nichts gegen die wirklich verantwortungsbewussten Selberbauer - die hier
im Forum sind.
Aber "sowas" fix und fertig in der Art hier in Deutschland zu verkaufen
ist schon "mutig" und grenzt meiner Meinung nach an vorsätzliche schwere
Körperverletzung. Ob die Betriebshaftpflicht vom Max aus Pförring die
Gesundheitsschäden für Erblindete mit trägt?
Ansonsten finde ich dieses Universalmaschinenkonzept für das Geld
natürlich super. Auch wenn ich eine zweite Z-Achsenstütze als Gantry
spendieren wurde.
Maik .. schrieb:> Aber "sowas" fix und fertig in der Art hier in Deutschland zu verkaufen> ist schon "mutig" und grenzt meiner Meinung nach an vorsätzliche schwere> Körperverletzung.
Die Teile sind doch mit Gehäuse.
Ergo brauch man nur ein Schalter an den Türen. Wenn Tür auf, Laser kein
Strom. Probleme gelöst.
Jede Pissige Mini-Handkreissäge hat einen Schutzschalter.
Also wo Problem.
Johannes S. schrieb:> es reicht den Strahl mit einem Reflektor umzulenken, das schaftt man im> Betrieb wenn das zu gravierende Teil auch Metall enthält
OK. Daran habe ich nicht gedacht. Aber dafür sind ja die Schutzgehäuse
da.
Schlaumaier schrieb:> OK. Daran habe ich nicht gedacht.
Das hättest du nicht schreiben müssen.
Und wegen dieser Einstellung darf ich jährlich mittlerweile über ein
Dutzend Sicherheitsunterweisungen machen.
Johannes S. schrieb:> Und wegen dieser Einstellung darf ich jährlich mittlerweile über ein> Dutzend Sicherheitsunterweisungen machen.
Nicht bei mir. Ich lese nämlich die Anleitung.
Wenn etwas gefährlich ist, dann soll man halt Sicherheitsmaßnahmen
einleiten. Die Einhand-Kreissäge die ich neulich mir mal geliehen
hatte, hat auch ein 2 Schalter den ich drücken musste damit das Teil
läuft.
Ich hätte sie mir auch gekauft, aber der Mist Sicherheitsschalter war
auf der falschen Seite. Und wenn ich das Teil mit Rechts bedienen muss,
gefährde ich mich hochgradig selbst.
Was wiederum beweist, Sicherheitstechnik ist auch nicht durchdacht. Ich
bin Links-Orientiert. Mit der rechten Hand ist alles risikoreich bei
mir. Ich weiß das, ergo mache ich es auch nicht.
Ich lese die Anleitung und weiß wo die Gefahr ist.
So einfach ist das. Vorträge mit grusseligen Bildern habe ich schon zu
Hauf gesehen und gehört. Deren Lerneffekt ist (kann ich nur von mir
reden) = 0 .
Ist halt nur Paragrafengewäsch ohne Praktische Erklärung.
Mit einem blaugruenen 2 W Argonlaser kann man gerade so
eine Kippe anzuenden. Die braucht man auch, um das Streulicht
des Lasers im Raum zu identifizieren...
Schlaumaier schrieb:> ● Des I. schrieb:>> Irgendwas ist damit.>>>> Sonst steht es nicht bei Pollin zum Verkauf.>> Wie kommst du auf den Unsinn.
einfach nur Erfahrungen,
die ich bis vor 7 oder 8 Jahren gesammelt hatte.
bis dahin mehrmals was dort bestellt,
mehrmals gings komplett schief.
Also bleibt man solchem Laden dann eben fern
und denkt sich fortan nur noch seinen Teil.
● Des I. schrieb:> bis dahin mehrmals was dort bestellt,> mehrmals gings komplett schief.
Hm, o.k.
Ich habe einiges von Pollin und bisher immer Glück gehabt. Naja bis auf
ein Teil, da kämpfe ich noch um den Anschluss-Adapter. Aber die
Display-Auflage hat nur 2 Euro gekostet ;)
Ich kaufe gerne Restbestände bei Pollin. Da spare ich viel Kohle. ;)
Aber diesen 3-D Drucker habe ich auch schon bei andern Anbietern
gesehen.
Und was die Technik (3 in 1) angeht, denke ich sogar das das der neuste
Schritt in dieser Branche ist. Was auch irgendwie Sinn macht. Man muss
ja nur den Kopf austauschen.
● Des I. schrieb:> bis dahin mehrmals was dort bestellt,> mehrmals gings komplett schief.
Klar, immer sind die Anderen schuld.
Die Maschine ist sicher kein Restbestand.
Schlaumaier schrieb:> Und was die Technik (3 in 1) angeht, denke ich sogar das das der neuste> Schritt in dieser Branche ist. Was auch irgendwie Sinn macht. Man muss> ja nur den Kopf austauschen.
Das ist ein mäßig guter Kompromiss, und bei dem Originalpreis verstehe
ich schon das es ein Ladenhüter ist.
Fräsen geht langsam, dafür braucht man mehr Kraft und einen steifen
Aufbau. 3D Druck dagegen ist schnell und mag den Dreck vom fräsen nicht.
Laser braucht auch Geschwindigkeit, aber eben den Sichtschutz. Beim
Drucken möchte man erstmal sehen was passiert, also darf Tür auf den
Drucker auch nicht lahmlegen.
Also 3 in 1 hört sich toll an und ist auch nicht neu, es ist einfach
suboptimal.
Augenarzt schrieb:> Ich bin bei Pollin gerade auf diese Gerät gestoßen:> https://www.pollin.de/p/3-in-1-3d-drucker-laser-fraese-und-gehaeuse-713611>> Darf so etwas überhaupt bei uns vertrieben werden, und darf ich es als> Privatperson benutzen? In der beschreibung steht:
Du darfst als Privatperson (oder Einzelunternehmer) in Deutschland in
vielen Bereichen mehr als als Arbeitnehmer. Weil die
Berufsgenossenschaften dir mit ihren Richtlinien und
Unfallverhütungsvorschriften nicht direkt etwas zu sagen haben und die
diversen Arbeitsschutzverordnungen in der Regel sinngemäß mit "Der
Unternehmer muss zum Schutze seiner Beschäftigten..." beginnen.
Du bist natürlich schadenersatzpflichtig, wenn du jemand anderen
schädigst - und das kann bei gesundheitlichen Schäden schnell zur
Privatinsolvenz führen, wenn die Privathaftpflichtversicherung einen
guten Grund findet, nicht zu zahlen. Wenn es soweit kommt, kann es dann
doch ganz gut gewesen sein, die einschlägigen Richtlinien und
Verordnungen mal quergelesen und das dokumentiert zu haben.
MfG, Arno
michael_ schrieb:> ● Des I. schrieb:>> bis dahin mehrmals was dort bestellt,>> mehrmals gings komplett schief.>> Klar, immer sind die Anderen schuld.>> Die Maschine ist sicher kein Restbestand.
Wenn die nicht richtig verpacken können
ist das bestimmt nicht mein Fehler!
Und einmal haben die mir eine falsche Rechnung
beigelegt.
Augenarzt schrieb:> Es muss in Deutschland gemäß §6 der Unfallverhütungsvorschrift> ´Laserstrahlung´ (BGV B2) ein Laserschutzbeauftragter durch das> Unternehmen bestellt werden,
Und? Bist Du ein Unternehmen?
oerks schrieb:> Mit einem blaugruenen 2 W Argonlaser kann man gerade so> eine Kippe anzuenden. Die braucht man auch, um das Streulicht> des Lasers im Raum zu identifizieren...
Weiß nicht, was das für ein Argonlaser ist. Ein getunter ALC 60X mit
knapp 300 mW optischer Leistung brennt Löcher in schwarze T-Shirts und
kann Zigaretten anzünden. 2 Watt war früher ein guter Standard für
gerade noch so luftgekühlte Showlaser, da kommt einiges raus wenn er
sauber eingestellt ist.
Nehmen wir zum Vergleich mal DVD- oder Blue-Ray-Brenner (die Älteren
hier werden sich erinnern). Die haben auch so 100-200mW Laserleistung
(also intern vermutlich Klasse 3B) und sind trotzdem als Gesamtgerät
Laserklasse 1 und frei verkäuflich, weil das Gehäuse den Laser
ausreichend abschirmt. Das Pollin-Ding hat auch ein Gehäuse und in der
PDF-Bescheibung steht daher auch "Die Laserklasse ist außerhalb des
geschlossenen Gehäuses Klasse 1.". Wenn das Gehäuse intakt und
geschlossen ist, dann ist das wahrscheinlich auch halbwegs sicher, ich
gehe mal davon aus dass die Tönung der Scheiben passend ist zur
Wellenlänge des Lasers. Und immerhin gibt es "Sicherheitseinrichtungen
des Gehäuses" (also vermutlich Schalter die den Laser ausschalten wenn
man das Gehäuse öffnet), die man nicht überbrücken darf.
Viel mehr Sorgen hätte ich bei diversen China-Lasercuttern dia man so
bei Amazon kaufen kann (sogar mit Versand durch Amazon). Da gibt es oft
noch deutlich mehr Leistung (z.B. 5500mW, zum Teil auch "20W" oder "30W"
aber das ist wohl maßlos übertrieben) und die Teile haben überhaupt kein
Gehäuse. Im Vergleich dazu ist das Pollin-Teil ziemlich sicher.
Christian B. schrieb:> Augenarzt schrieb:>> Laserklasse 3B">> ok, dann ist er auf 500mW begrenzt.
200mW bei 405nm steht in den technischen Daten.
Genug um gefährlich zu sein, aber für die Materialbearbeitung arg wenig.
Jakob schrieb:> Das Pollin-Ding hat auch ein Gehäuse
Davon habe ich allerdings nichts gesehen.
Korrektur: Ach ja doch, unter ferner liefen.
Ich bezweifle allerdings, dass der Laser beim Öffnen der Türen
automatisch abgeschaltet wird.
michael_ schrieb:> Und wo hast du das gesehen?
auf den letzten Bild und in der Beschreibung.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, besonders wenn er bis zum Ende des
Textes liest. ;)
Ich lese jetzt am Ende.
Bist du Hp M. ?
Und nicht gleich in Panik verfallen.
Uh, LASER alles ganz böse. Augenlicht, Blind, Anwalt ...
Wir hatten damals einen CO2 Laser mit 300W.
Plattengröße ca. 1,5m x 2m.
Es waren nicht mehr Vorkehrungen nötig, als wenn gefräßt wurde.
Nur bei der Justierung des Lasers wurde mit Schutzbrille gearbeitet.
Aber das hat der Service des Lasers gemacht.
Wenn das hier auch ein CO2 ist, dann ist alles halb so schlimm.
Ich hab mir sowas geholt:
https://de.aliexpress.com/item/1005002738041417.html das steht jetzt in
meiner 1-Zimmer-Wohnung und lasercutte Holz und Acryl damit komplett
ohne Schutz. Das mit Reflexionen stimmt zwar, aber die nicht
verspiegelte Oberflächen schwächen den Laserstrahl ab und bin deswegen
nicht blind dadurch. Eine Schutzbrille wird mitgeliefert. Gefährlich
wird's nur wenn die Reflexion auf verchromte Tischbeine und Stühle
trifft und selbst dann muss die Laserkanone genau da drauf treffen. Es
zielt aber nur auf die zu schneidende Materialien.
OMG was zur Hecke?? Kaum hab ich meinen Beitrag abgeschickt, taucht
jetzt ein grüner Laserstrahl auf meinem Bildschirm. Wie ist das möglich?
Mystische Zusammenhänge?
Aber seht doch selbst.
Und wie bekomme ich das wieder weg??
Wir haben einen professionellen Lasercutter in der Arbeit (30W,
Infrarot). Der hat aber eine Linse, d.h. der Strahl hat einen
Brennpunkt, davor und danach fächert er sich, und damit die Energie
wieder auf. Außerdem hat das Gerät eine Abdeckung und das Infrarot kommt
da nicht durch. Der Lasercutter ist aus der Sicht also sicher. Trotzdem
ist das Teil nicht ohne.
Beim Lasercutten von Acryl kann sich das Acryl entzünden und brennt mit
einer nicht leuchtenden blauen Flamme ab (ähnlich Alkohol). Lt.
Servicetechniker brennen jedes Jahr Lasercutter ab, weil man sie
unbeobachtet laufen ließ, und das Acryl sich entzündete.
Das zweite was mir immer Sorgen macht sind die Gase. Acryl und Holz sind
harmlos. Wer aber aus versehen PVC, Polycarbonat, Teflon, Kohlefaser
schneidet, bekommt Chlorgas, Blausäure, Flussäure oder lungengängige
Fasern für eine Asbestose. Die hohen Temperaturen des Lasers sind ein
kleines Chemielabor. Bei uns ist das so geregelt, dass nur die im
Lasercutter Lager vorhandenen Materialien benutzt werden dürfen, und
beim Einkauf wird darauf geachtet, dass wir nur ungiftige Platten
kaufen.
Kybernetiker X. schrieb:> bin deswegen> nicht blind dadurch.
Es gibt einen ziemlich weiten Bereich zwischen „ungeschädigt“ und
„blind“, und ob du dich in diesem bewegst, findest du entweder durch
eine spezifische Untersuchung beim Augenarzt, oder sehr viel später
selbst raus (wenn nämlich andere Effekte, die das Altern mit sich
bringt, dazukommen, oder wenn die Schäden ein Maß erreicht haben,
welches das Gehirn nicht mehr rausfiltern kann).
Die mitgelieferte „Schutzbrille“ ist Deko – wenn du die genommen hast,
um den Strahl zu fokussieren (sprich: auf den Laserpunkt schauen und an
der Linse drehen, bis er die kleinsten Abmessungen hat), können bereits
Schäden aufgetreten sein – es ist eben nicht nur der direkte Strahl
problematisch, sondern auch die Abbildung des sehr hellen, recht kleinen
Punkts auf der Netzhaut – ist ein ähnliches Problem, wie diese
Hochleistungs-LEDs mit klarem Gehäuse, in die man tunlichst nicht direkt
schauen sollte.
Wer derlei Geräte nutzt, sollte zumindest die 30…40€ für eine
tatsächliche Schutzbrille für die gegebene Wellenlänge investieren.
F. M. schrieb:> mimimi> Soll denn wirklich alles verboten werden??Ja klar . Sieh man doch an Corona. Private Kontakte sind verboten.
Gekuschelt wird also nur in der voll besetzten (U-)Bahn + Bus. ;)
Der Grund : Solange die Industrie verdient, ist alles egal. Aber wenn du
selbst dir was machen willst, musst du ja beschützt werden. Sonst kommt
doch keiner an deine Kohle. ;)