Horst S. schrieb:
Boris F. schrieb:
Weil die Kompeneten auch bei Nichtnutzung altern? Das Plastik, der
Empfänger usw...
Das ist so ähnlich wie die Aussage, warum soll ich alle zwei Jahre zur
Hauptuntersuchung wenn ich nur 100km im Jahr mit dem Auto fahre?
Rauchwarnmelder nach EN 14604 sind mit CE Kennzeichen zu versehen. EN 14604 ist also zwingend. Kapitel 4.19.1 "Each alarm shall be indelibly marked with the following:.... d) "the manufacturer's recommended date for replacement, subject to normal, regular maintenance"
Manche Hersteller geben 5 an, andere 10 Jahre. Die Absolute Zahl ist egal. Der Hersteller muss es angeben.
Mehr als 10 Jahre kann der Hersteller aber nicht angeben, weil seine Verpflichtung die Daten der Qualitätskontrolle der Produktion aufzubewahren nur 10 Jahre währt.
Wenn Wikipedia nicht falsch zitiert, dann steht da in DIN 14676:
"Ein Rauchwarnmelder muss spätestens nach 10 Jahren und 6 Monaten nach
dem Datum der Inbetriebnahme ausgetauscht werden..".
Die DIN 14676 ist eine nationale Anwendernorm. Da steht so gesehen wenig anderes drin als dass man sich an die Herstellervorgaben entsprechend der Produktnorm EN 14604 zu halten hat.
Die deutschen brauchten halt eine Extrawurst.
Der Bezug ist also nicht das Herstellungsdatum wie auf den Rauchmeldern
aufgedruckt!
doch doch... DIN 14676 sagt "spätestens" und die Produktnorm EN 14604 sagt "individuel markiert".
"Bei Rauchwarnmeldern mit fest verbauten Langzeitbatterien muss die
Herstellerangabe des Austauschdatums berücksichtigt werden."
Das Herstellungsdatum muss also bei einer Wechselmöglichkeit der
Batterie nicht berücksichtigt werden.
Da musst du wieder von der Anwendernorm in die Produktnorm.
EN 14604 4.7 Satz 5: "The internal power source shall be replaceable by the user unless its operating life (see 4.15) in the smoke alarm is 10 years or greater."
in EN 14604 4.15 findet man dann
"The batteries supplied with or specified for use in smoke alarms shall be capable of supplying the quiescent load of the smoke alarm together with the additional load resulting from a routine weekly 10 s test, for at least 1 year before the battery fault warning is given. At the point when the battery fault warning commences, the batteries shall have sufficient capacity to give an alarm signal as specified in 5.17 for at least 4 min in the event of fire, or in the absence of fire a battery fault warning for at least 30 days. In the absence of suitable test procedures to verify battery capacity, data concerning the smoke alarm loads and the battery characteristics shall be used to indicate that the above requirement can be met. "
Erste Hersteller werben schon mit einer fest verbauten 12
Jahresbatterie. Was steht denn dann als Wegwerfdatum auf dem
Rauchmelder?
Schau nach! Der Hersteller muss es für jedes seiner Produkte angeben.
Oder ist die 12 Jahresbatterie für eine reale Lebensdauer
von 10 Jahren notwendig?
Dieses Ermessen liegt in der Entscheidungsfreiheit des Herstellers und das muss er von einem dazu notifiziertem Organ einem Typentest, Stichproben und einer laufenden Produktionskontrolle unterziehen lassen. (AVCP System 1), vgl. EN 14604 Annex ZA.
Kurzum mit einen Rauchwarnmelder in der Hand kannst du bis zurück in die Fabrik in China laufen und Herausfinden wann dieses Batch vom Band lief, und wie das Testresultat der Stichprobe verlief.
und nein das ist nicht nur graue Theorie. In meinem früherem Leben habe ich das mal für 20 Modelle im Auftrag der Marktaufsicht gemacht. Das resultierte nicht in RAPEX Mitteilungen, aber darin das 2 Modelle vom Markt verschwanden.
Wenn du meinst Unübereinstimmungen zwischen EN 14604 und DIN 14676 gefunden zu haben wird sich das Sekretariat beim DIN darüber freuen.
Herr Dipl.-Ing. Benjamin Faltin ist der Sekretär vom NA 031-02-05 AA
Rauchwarnmelder - SpA zu CEN/TC 72/WG 14.
Telefon: +49 (0)30 2601-2305