Mein Haus hat 3 x 63A also 42kW Netzstrom, und die werden auch genutzt wenn el. Durchlauferhitzer und Wallbox neben Kleinkram aktiv sind.
Es wäre vollkommen idiotisch eine für diese SpitzenLeistung ausgelegte autarke Stromversorgung aufzubauen, und dann auch noch mit einem Akku um 1 Woche durchzuhalten.
Das kann das e-Werk viel besser als ich und stellt mir diese Leistung viel billiger zur Verfugung
Wenn du natürlich nur eine Gartenhütte hast, mit Kühlschrank und Fernseher und keinerlei Leistungsverbraucher wie Herd, Klima oder eben DLE und Wallbox, so dass ein 2kW Wechselrichter reicht, und du im Winter oder bei Schlechtwetter sowieso nicht kommst und daher ein 2kWh Akku ausreicht um dich durch die Nacht zu bringen, sann kannst du gern autark sein. Aber bei so geringem Stromverbrauch amortisiert sich die Anlage nie, ein Stromkabel ans Netz wäre billiger.
Aber obwohl mein Haus 42kW ziehen könnte und partiell auch tut, erspart mir meine 1.5kWp Balkonolar mit 800W Nulleinspeisung und 5kW Akku die Hälfte vom Verbrauch.
e-Autos lädt man zu Hause übrigens besser mit 3.6kW, man hat die Nacht Zeit dazu und erspart sich jede Anmeldung und teure Wallbox. Wer wirklich heute mit leerem Akku ankommt und morgen in Urlaub will, Fahrt halt mam am Schnellllader vorbei..
Die Definition ist sehr einfach. Wenn es irgendeine auch nur temporäre Verbindung zum Netz gibt, ist es keine Insel, ganz egal ob über diese Verbindung jemals Energie in irgendeine Ruchtung fließt.
Ich bin gerad in der Situation einen neuen Zählerschrank installieren zu müssen, da sich die TAB geändert hat. Das ist ein kostspieliges Unterfangen und finde es kriminell nur die günstigen Preise der PV Komponenten anzupreisen und den Rest nur mal so zu erwähnen…….. na ja :d
VDE- elektrisch gesehen ist eine Inselanlage eine Installation ohne Verbindung zu einem Versorgungsnetz.
Rechtlich gesehen ist eine Insel ein Ort ohne ein Vorhandensein eines Versorgungsnetzes. Also eine Hütte im Wald, ein caravan…. Sobald ein HAK und ein angemeldeter/bestückter Zähler existiert kann es keine Insel mehr sein.
Ich würde auch nicht mein ganzes Haus auf Inselbetrieb umstellen, also nicht komplett vom Stromnetz trennen. Dafür ist der Aufwand tatsächlich zu groß.
Was spricht aber dagegen den zweiten netzunabhängigen Ausgang des Victron MultiplusII als Inselbetrieb zu nutzen? Wenn tatsächlich mal Stromausfall ist, dann will ich damit sicherlich nicht mein Auto laden. Aber für Licht, Kühlschrank und Radio sollte es reichen.
Ausserdem kann man da auch Geräte betreiben, die einen unterbrechungsfreien Betrieb benötigen.
Noch nicht verstanden?
Dein Vorhaben ist keine Insel! Du musst Dich an Dein VNB und deren TAB sowie an gültige VDE Regeln halten. Ein Inselbetrieb ist dennoch möglich. Ich habe einen Fronius der Schwarzstartfähig und dazu auch ausgelegt ist, eine Insel zu bilden. Dazu muss aber eine Schützsteuerung in Deinen Hauptstromkreis (hinter dem PV Smartmeter, noch vor Deine Installation)eingebunden werden, die durch den Umrichter so gesteuert wird, dass wenn Netzausfall besteht, diese Schütze physisch Dein Stromkreis vom Einspeisestromkreis getrennt wird! Erst Dann übernimmt der Wechselrichter die Versorgung, was ca. 30 sec. bis zu 1min dauert.
Schaltungen sind im Web für diese Funktion mit dem Fronius Symo GEN24 PLUS zu finden.
e-Autos lädt man zu Hause übrigens besser mit 3.6kW, man hat die Nacht
Zeit dazu und erspart sich jede Anmeldung und teure Wallbox. Wer
wirklich heute mit leerem Akku ankommt und morgen in Urlaub will, Fahrt
halt mam am Schnellllader vorbei..
das tut man besser nicht, denn das Auto braucht immer eine Gewisse Menge an Energie, um die Steuergeräte am Laufen zu halten während des Ladevorgangs. Je länger dieser also dauert, desto höher sind die Ladeverluste. Wenn man reinen PV Strom lädt, ist das egal, da der ja quasi nichts kostet (jaja, die Anlage kostete Geld, entgangene Einspeisevergütung - mir wurst, für Strom, den ich nicht aus dem Netz beziehen muss, bezahle ich nichts und damit ist das auch kostenlos. Wenn ich für die Kosten der PV Anlage in den Urlaub gefahren währe, hätte ich das Geld genauso ausgegeben)
Die Anmeldung kostet nichts und im Moment bekommt man da sogar noch 150 Euro im Jahr als pauschale Entschädigung für den Betrieb eines drosselbaren Großverbrauchers. Allerdings ist man dann irgendwann gezwungen, eine entsprechende Vorrichtung, die das Drosseln auch ermöglicht, einzubauen. Die Frage, wann das sein wird und wie diese Anlage aussieht, weiß aber heute noch niemand zu beantworten. Das ist halt der Nachteil, wenn man den 2. vor dem ersten Schritt macht. Für mich ist es irrelevant, da ich mit der Wärmepumpe nun 2 solcher per Gesetz drosselbaren Großverbraucher betreibe. Einen eventuell erfolgenden Umbau muss ich also so oder so stemmen.
Das Haus auf Inselbetrieb zu stellen ist imho unsinnig. Was man machen kann ist, ein Inselnetz im Haus aufzubauen. D.h. PV Anlage mit Wechselrichter und ggf. Akku welches mit einem Umschalter einen Teil des Hauses (Waschmaschine, Trockner z.B.) bedient. Aber das darf in keiner Weise mit einer Phase des Versorgungsnetzes verbunden sein. N und PE sollten aber in jedem Fall verbunden sein um Potentialdifferenzen zu vermeiden. Ob man den Aufwand aber treiben will, eine Parallelinstallation zu errichten, wage ich zu bezweifeln, da ist das Umrüsten eines Zählerkastens sicher die billigere Variante.
Ich bin gerad in der Situation einen neuen Zählerschrank installieren zu
müssen, da sich die TAB geändert hat. Das ist ein kostspieliges
Unterfangen und finde es kriminell nur die günstigen Preise der PV
Komponenten anzupreisen und den Rest nur mal so zu erwähnen…….. na ja :d
in der Position bist du aber nur, wenn die eine Erweiterung oder Änderung deiner bestehenden Anlage vornimmst. Lässt du alles so, wie es ist, besteht auch kein Zwang zu einer Umrüstung. D.h. nur ganz selten gab es solch einen Zwang. (ich erinnere mich nur an die Bauerntod Kraftstromstecker)
Leider muss ich da durch, da ich eine Neuanlage mit Speicher aufgebaut habe und dafür ist halt die Änderung der VDE bindend. Schau mal in die VDE-AR-N 4105 rein...... Und lt. meines VNB kann ich keine Neuanlage, auch wenn es eine Erweiterung meiner Altanlage ist, in dem Zustand weiter ausbauen.
Unser Haus trägt 20kWp PV und hat einen 24kWh Speicher. Der Hybrid WR kann mit seinen maximal 12kW zwar das ganze Haus versorgen (WP hat nur 900Watt) aber das reicht im Winter nicht aus.
Wir hatten 2024/25 ganze Wochen ohne ausreichenden Ertrag und mußten zukaufen. Natürlich könnte man das durch einen Generator machen aber das wäre sicherlich teurer als die bestehende Verbindung zum Netz.
Der Deye WR leistet auch die Umschaltung automatisch, keine externen Umschalter notwendig.
Vielleicht sähe es anders aus wenn man Windkraft einbeziehen könnte. Dafür ist aber die Bebauung hier zu dicht.
Eine Verbindung zum Netz besteht auch dann wenn lediglich der PEN noch aufgelegt ist. Auch die "Lieferung" eines Erders kann als Netzverbindung gelten! Manchen Versorgern reicht ein verplombter HAK (ohne weitere Verbindung zum Zähler/Anlage) andere verlangen den Rückbau bis zur Straße.
Leider muss ich da durch, da ich eine Neuanlage mit Speicher aufgebaut
habe und dafür ist halt die Änderung der VDE bindend. Schau mal in die
VDE-AR-N 4105 rein...... Und lt. meines VNB kann ich keine Neuanlage,
auch wenn es eine Erweiterung meiner Altanlage ist, in dem Zustand
weiter ausbauen.
Ja und Nein.
Natürlich muss das neu aufgebaute den aktuellen Vorschriften genügen.
Und wenn du eine Einspeisung oberhalb des Balkonkraftwerks willst, muss der Weg vom Wechselrichter bis zum Einspeisezähler neu sein.
Natürlich dürfte die alte Verbracherinstallation so bleiben wie sie war.
Nur wenn du hier WILLST dass sie in dem Zuge auch erneuert wird, weil sie z.B. in den neuen Sicherungskasten soll, musst du dafür Geld ausgeben.
Ich kenne aber genug Leute, die für ihre leistungsfähige PV und potente Wallbox einfach einen 2. Kasten an eine andere Stelle gehängt haben, und die alte Hausinstallation so gelassen haben wie sie war. Das ist dann natürlich deutlich billiger und nicht unbedingt unhübscher gelöst.
Eine Verbindung zum Netz besteht auch dann wenn lediglich der PEN noch
aufgelegt ist. Auch die "Lieferung" eines Erders kann als Netzverbindung
gelten! Manchen Versorgern reicht ein verplombter HAK (ohne weitere
Verbindung zum Zähler/Anlage) andere verlangen den Rückbau bis zur
Straße.
wenn das so ist, dann ist eine Inselanlage illusorisch. Zumindest, wenn man diese nur partiell ins Haus bauen will für einige Stromkreise.
Leider muss ich da durch, da ich eine Neuanlage mit Speicher aufgebaut
habe und dafür ist halt die Änderung der VDE bindend.
ja, das ist so. Aber nur ein reiner Zählertausch, wie für ein Balkonkraftwerk ausreichend, würde das keineswegs begründen. Eine Erweiterung der Anlage aber schon, wenn der aktuelle Zählerschrank zu alt ist.
Ich bin gerad in der Situation einen neuen Zählerschrank installieren zu
müssen, da sich die TAB geändert hat.
Änderungen der TAB wirken sich grundsätzlich nur auf deinen Zählerschrank aus, wenn an deiner Anlage irgendetwas im Argen liegt oder du Änderungen vornehmen willst.
Ein Bestandsschutz ist grundsätzlich immer dann als gegeben anzunehmen, wenn die Anlagen den zum Zeitpunkt der Errichtung, Erweiterung oder Änderung geltenden Normen entsprechen und keine Gefahr für Personen oder Sachgegenstände besteht.
das tut man besser nicht, denn das Auto braucht immer eine Gewisse Menge
an Energie, um die Steuergeräte am Laufen zu halten während des
Ladevorgangs.
Was heißt "tut man besser nicht". Technisch gibt es keinen Grund nur mit 3,6kW zu laden. Ob es lohnt langsam zu laden oder nicht, ist eine rein wirtschaftliche Überlegung.
Was meinst du, welcher Leistungsanteil von den 3,6kW auf die für das Laden laufenden Steuergeräte entfällt?
e-Autos lädt man zu Hause übrigens besser mit 3.6kW, man hat die Nacht
Zeit dazu und erspart sich jede Anmeldung und teure Wallbox.
dadurch wird dann kein eigener Solarstrom genutzt
dadurch wird kein fremder regionaler Solarstrom genutzt, um das Netz zu entlasten
dadurch werden Solaranlagen bei Überschuss abgeschaltet, obwohl sie Strom erzeugen könnten, dieser Strom fehlt dann
dadurch bekommen die abgeschalteten Anlagen trotzdem Geld, was alle zahlen müssen
dadurch zahlt der Nutzer etwa 6-8% mehr für Strom, weil dieser durch die aktiven Stueergeräte für lange Zeit unnötig verbraucht wird
dadurch muss der Anwender ein Ladegerät mit blauem Stecker mit 3,6 kW kaufen, ein solches liegt keinem Auto bei
dadurch muss der Anwender eine blaue Dose installieren
wenn der Anwender ein vorhandenes Ladegerät mit noch weniger Leistung, z.B. 2,3 kW nutzen will, wird die Rechnung noch schlechter und trotzdem muss er seine Anlage prüfen, ob sie die 10A Dauerstrom kann
wenn er auf die Idee kommt, mit blauer Dose zu laden und den vorhandenen 2,3 kW oder 3 kW Lader mit einem solchen Stecker auszustatten, funktioniert der Lader nicht mehr, weil im Stecker ein Temperatursensor ist
11 kW Wallboxen mitsamt fest angeschlagenem Kabel gibt es schon für 179 €
man muss sie nicht genehmigen lassen, nur melden
wenn man sie nicht fest anschließt, sondern an eine 16 oder 32 A CEE Dose ansteckt, muss man sie nicht mal melden
Ich betreibe im Moment meine Spiel-PV als Inselanlage. Also zwei Solarmodule, Laderegler, ein paar kWh Speicher und einen 5kW Wechselrichter. Damit das eine Inselanlage bleibt, kann man aber leider nicht mal einen Transferschalter einbauen. Heißt, wenn ich Solarstrom haben will, muss ich den Stecker dafür extra aus der Wandsteckdose herausziehen und in den Wechselrichter stecken.
So wird das wahrscheinlich auch bleiben, nur der PV-Generator soll noch deutlich wachsen. Um die Überschusseinspeisung geht es mir nicht mehr, aber ich möchte auch gerne an lichtschwachen Tagen noch etwas Leistung aus der PV bekommen, egal ob ich dann an lichtstarken Tagen 50kWh Überschuss habe.
Eine Verbindung zum Netz besteht auch dann wenn lediglich der PEN noch
aufgelegt ist. Auch die "Lieferung" eines Erders kann als Netzverbindung
gelten! Manchen Versorgern reicht ein verplombter HAK (ohne weitere
Verbindung zum Zähler/Anlage) andere verlangen den Rückbau bis zur
Straße.
wenn das so ist, dann ist eine Inselanlage illusorisch. Zumindest, wenn
man diese nur partiell ins Haus bauen will für einige Stromkreise.
An der Stelle würde ichs aber drauf ankommen lassen. Wenn die PV-Anlage keine Verbindung ins Netz hat, ausser PE, dann ist das eine Insel.
11 kW Wallboxen mitsamt fest angeschlagenem Kabel gibt es schon für 179
€
man muss sie nicht genehmigen lassen, nur melden
wenn man sie nicht fest anschließt, sondern an eine 16 oder 32 A CEE
Dose ansteckt, muss man sie nicht mal melden
Zwar sind 11kW Wallboxen nach wie vor nur meldepflichtig, die müssen aber inzwischen vom Netzbetreiber steuerbar sein.
Und für Steckdosen, die zum Anschluss einer mobilen Wallbox dienen, gilt das alles genauso.
Wenn man im Haus ein Gleichstromnetz für die meisten Verbraucher (außer Herd und Kühlschrank) hat, das ganze an einem LiFePo4-Speicher mit Solar-Laderegler und Panels hängt - Darf man den Akku im Winter über ein Ladegerät aus dem Stromnetz aufladen, ohne Meldepflichtig zu werden?
Sobald PV-Module dranhängen: Nein. Aber ich denke, daß nichts dagegen spricht, einen Akku aus einer Inselanlage zu entnehmen und diesen am Stromnetz zu laden.
Das ist doch nur noch krank. Wo ist die Grenze zu einer Solar-Taschenlampe? Aber noch schlimmer: Es gibt ja sogar das Gerücht "Ortsfeste Ernergierzeugungsanlagen sind anschlusspflichtig" - nicht nur meldepflichtig.
Das Hauptproblem um eine Inselanlage als solche anerkannt zu bekommen ist die komplette Trennung zwischen Versorger und Hausstrom.
Einige findige Bastler haben einen Trennschalter eingebaut, welcher die Phase vom Stromnetz trennt. Gilt dann aber dennoch nicht als Insel, da es in dieser Zeit einen Netzanschluss hat. Selbst das Synchronisieren auf 50 Hz wäre somit untersagt. Im PV-Forum hat einer einen Trick angewendet und die Synchronisation über LWL gemacht. Es wird auch vieles falsch interpretiert. Einige denken, wenn ihr Gebäude einen halben Meter über der Straße liegt und ein paar Bäume gepflanzt sind, gilt das als Insel. Ich habe z.b. Victron WR (Multiplus 3), welche eine interne Umschaltung haben. Fällt der Strom aus, wirken sie auf der Sekundärseite wie eine fette USV. Sie laden auch die Akkus wenn keine Netzverbindung herrscht. Überschuss nach dem Vollanden geht natürlich nur dann ins Netz, wenn eine Verbindung besteht. Und daran denken: der Versuch der Netzanbieter einen einen Einspeisevertrag unter zu jubeln ist nach wie vor Geschäftspraktika.
Leider muss ich da durch, da ich eine Neuanlage mit Speicher aufgebaut
habe und dafür ist halt die Änderung der VDE bindend. Schau mal in die
VDE-AR-N 4105 rein...... Und lt. meines VNB kann ich keine Neuanlage,
auch wenn es eine Erweiterung meiner Altanlage ist, in dem Zustand
weiter ausbauen.
Ja und Nein.
Natürlich muss das neu aufgebaute den aktuellen Vorschriften genügen.
Und wenn du eine Einspeisung oberhalb des Balkonkraftwerks willst, muss
der Weg vom Wechselrichter bis zum Einspeisezähler neu sein.
Natürlich dürfte die alte Verbracherinstallation so bleiben wie sie war.
Ja genau! Aber das war ja nicht gegenstand dieses Diskurs.
Ich habe einen neuen Zählerschrank einbauen müssen, um genau die Steuerbarkeit und Deutschland 4.0 ;D genüge zu tuen, alte Elektrik bleibt weiterhin so wie sie ist :)
MAT
Es gibt ja sogar das Gerücht "Ortsfeste Ernergierzeugungsanlagen
sind anschlusspflichtig"
Das ist aber nur ein Gerücht und mit ein wenig Logik zu entkräften. Oder wer will mich dazu zwingen, meine privat betriebene PV an ein VNB-Stromnetz anzuschließen?
Einige findige Bastler haben einen Trennschalter eingebaut [..]
Das zählt als Verbindung mit dem Stromnetz, auch wenn durch den Trennschalter niemals eine Verbindung zwischen Inselnetz und Stromnetz hergestellt werden kann. Allein die Tatsache, daß die Drähte der Inselanlage in einem Trennschalter stecken, der auf der anderen Seite auch mit dem Stromnetz verbunden ist, reicht aus damit es keine Inselanlage mehr ist.
Das Hauptproblem um eine Inselanlage als solche anerkannt zu bekommen
ist die komplette Trennung zwischen Versorger und Hausstrom.
NEIN!
siehe weiter OBEN! Inselanlae geht vor dem Gesetzgeber nur wenn kein VNB Anschluss in dem Haus existiert!
Nach VDE stimmt das obige, es muss ein physische Trennenung geben und das geht auch mit Handtrenner. Diese gibt es auch schon fertig verdrahtet für die Funktion!
Aber wozu ein Inselsystem, das will man doch nur machen, um den Sachverhalt der Gesetze und der VDE ect. zu umgehen.
Alles andere macht keinen Sinn in Bezug auf Inselsystem!
Inselanlae geht vor dem Gesetzgeber nur wenn kein VNB Anschluss in dem
Haus existiert!
Nein, das tut er nicht.
Es gibt eine Auslegung des Begriffs "Inselanlage" durch die BNA, die das so sieht (bzw. sogar so, dass gar kein Anschluss auf dem Grundstücksein darf), die hat aber keinen Gesetzescharakter.
Blöd ist nur, dass eine gegenteilige Meinung im Ernstfall bis zu einem höherinstanzlichen Urteil durchgefochten werden müsste.
Darf man den Akku im Winter über ein
Ladegerät aus dem Stromnetz aufladen, ohne Meldepflichtig zu werden?
Das ist eine Frage der Leistung des Ladegerätes mit dem es Lädt und die Größe des Akkus, ob nun AC oder DC und ob dies im DAuerbetrieb betrieben wird. Ab einer bestimmten kW Wert ist es auch Meldepflichtig.
Blöd ist nur, dass eine gegenteilige Meinung im Ernstfall bis zu einem
höherinstanzlichen Urteil durchgefochten werden müsste.
Genau das ist es, es mag keinen Gesetzescharakter haben aber Dein Energieunternehmen hat den längeren Hebel und das muss jeder für sich selber entscheiden...
Die Diskussion ist ziemlich müßig.
Eine Inselanlage braucht man nur wenn man ein Mökki im finnischen Hinterland hat, oder ein Gartengrundstück weitab von vorhandener Elektroinfrastruktur.
Mit einen 1-0-2 Umschalter verbindest du keine Insel mit dem Netz sondern du steckst die Verbraucher um, also vom Netz auf die Insel.
Ruf einfach beim Betreiber an und frag nach dem Formular um deine Inselanlage des Gartenhäuschens anzumelden welche keine physische Verbindung zum Stromnetz hat und staune was die sagen werden.
An anderer Stelle hatte ich schon einmal vorgeschlagen die Versorgungslücke im Winter durch ein rückspeisefähiges E-Fahrzeug zu erschlagen. Mein AG schenkt mir den Ladestrom immer noch für €0,20/kWh und ist nur 35 Minuten bzw. 30km entfernt. Mit einem genügend großen Fahrzeugspeicher kann ich den Strom "im Eimer" nach Hause tragen und dort in die 24kWh Hausbatterie einspeisen.
Wenn das "jeder" machen würde könnte man sich den Netzausbau auf Straßenebene sparen ;-)
Zwar sind 11kW Wallboxen nach wie vor nur meldepflichtig, die müssen
aber inzwischen vom Netzbetreiber steuerbar sein.
Wo steht das? Gilt das nicht nur wenn Du die Vergünstigung nach §14 EnWG
haben möchtest?
Das steht in §14 EnWG. Du musst den nur richtig lesen.
Details dann bei der BNA.
Oliver
Warum soll der §14 gelten, wenn ich dem Netzbetreiber den Anschluss
einer Wallbox melde?
Weil der wie jedes Gesetz einfach immer gilt?
Es ist ganz einfach: §14a überträgt der BNA die Aufgabe, die Ausgestaltung der Steuerungsbedingungen festzulegen. Und die BNA hat festgelegt, das bei allen ab Anfang 2024 in Betrieb genommenen Wallboxen, Wärmepumpen, Ladegeräten, und was sonst noch so im §14a aufgeführt ist, die mehr als 4,2kW Anschlußleistung haben, die Steuerbarkeit verpflichtend ist.
Da das natürlich erst seit mehr als einem Jahr gilt, hat’s halt noch immer nicht jeder mitbekommen.
Mit dem Solarspitzengesetz sind dann Feb 2025 auch noch PV-Anlagen dazugekommen.
Und die BNA hat
festgelegt, das bei allen ab Anfang 2024 in Betrieb genommenen
Wallboxen, Wärmepumpen, Ladegeräten, und was sonst noch so im §14a
aufgeführt ist, die mehr als 4,2kW Anschlußleistung haben, die
Steuerbarkeit verpflichtend ist.
Und genau da geht der Quatsch doch weiter:
meine Wallbox kann zwar 11kW, aber mein Auto nur 3,7kW - also klemm ich nur eine Phase an?
Meine Wärmepumpe ist über diesem Wert - sofern der Heizstab mitgerechnet wird
Dieser wird eh nie benutzt, also nicht anschließen?
Sie meckert wenn nicht angeschlossen - also stell ich im Menü auf "Einsatz erst ab -20°" - wer verplombt jetzt das Menü?
Die vorhandene,ordentlich angemeldete, vom Staat finanzierte Wallbox - sie hätten sie steuern können wenn sie selber das Kabel hierfür verlegt hätten - mitlerweile haben sie kein Recht mehr in meinem Haus Kabel hierfür zu verlegen
Schon lustig was die Leute alles so treiben um den rechtlichen Vorgaben nicht folgen zu müssen ;-)
Hier hat doch tatsächlich jemand versucht sein Oberflächenwasser ("Regenwasser") in einer Zisterne zu sammeln und selbst zu nutzen ohne es in die vorhandene Trennkanalisation einzuleiten.
Nutzen darf er es zwar aber der Überlauf der Zisterne muß an die Kanalisation angeschlossen werden. Man streitet sich nun um die fälligen Gebühren (sonst per m² versiegelter Fläche ermittelt; jetzt wird aus dem Oberflächenwasser mit Einleitung zum günstigen Tarif aber Schmutzwasser zu einem deutlich höheren Tarif)
Merke: solche Regelungen sind sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich, sicherlich auch von VNB zu VNB.
meine Wallbox kann zwar 11kW, aber mein Auto nur 3,7kW - also klemm ich
nur eine Phase an?
Wäre eine Möglichkeit.
Meine Wärmepumpe ist über diesem Wert - sofern der Heizstab mitgerechnet
wird
Dieser wird eh nie benutzt, also nicht anschließen?
Sie meckert wenn nicht angeschlossen - also stell ich im Menü auf
"Einsatz erst ab -20°" - wer verplombt jetzt das Menü?
Weil der wie jedes Gesetz einfach immer gilt?
Es ist ganz einfach: §14a überträgt der BNA die Aufgabe, die
Ausgestaltung der Steuerungsbedingungen festzulegen. Und die BNA hat
festgelegt, das bei allen ab Anfang 2024 in Betrieb genommenen
Wallboxen, Wärmepumpen, Ladegeräten, und was sonst noch so im §14a
aufgeführt ist, die mehr als 4,2kW Anschlußleistung haben, die
Steuerbarkeit verpflichtend ist.
Warum werden dann immer noch Wallboxen mit 11KW ohne Steuerungsmöglichkeit verkauft?
Die müßten doch dann in D verboten sein.
Gilt das nicht nur wenn Du die Vergünstigung nach §14 EnWG
haben möchtest?
Nein. Aber das macht der Elektriker für dich, wenn du ihn, wie gesetzlich vorgesehen, zum Festanschluss von solchen Verbrauchern "dicker als 16A mit Schuko" engagierst.
Du siehst, auch wenn du glaubst du wüsstest alles und könntest alles, auch auf Gesetze scheissen: du weisst es eben nicht.
Deinen E-Herd mußt Du doch auch nicht steuerbar machen …
Der liegt unter der Meldegrenze. Durchlauferhitzer liegen drüber.
ber wozu ein Inselsystem, das will man doch nur machen, um
den Sachverhalt der Gesetze und der VDE ect. zu umgehen.
Sorry aber das ist Blödsinn. Der VNB kann mir verbieten, eine Solaranlage an seinem Netz zu betreiben, wenn ich an meiner elektrischen Anlage in einer Mietbude nichts verändern kann bzw. die Kosten dafür nicht übernehmen will. Wenn der VNB mir erlauben würde, die Anlage einfach an drei freie 16A LSS in meiner Altbestands-Verteilung anzuklemmen und am Zählerplatz einen Zweirichtungszähler installiert, dann würde ich die Anlage auch netzgekoppelt betreiben und der VNB kann den Überschuss gerne haben.
Aber ich lasse mir nicht vom VNB verbieten, eine Solaranlage zu betreiben. Deswegen ohne Verbindung zum Stromnetz als Inselanlage, auch wenn sie auf dem Dach steht und mehrere kWp Leistung bekommen soll. Das dient nicht dazu, Gesetze zu umgehen, sondern ganz im Gegenteil, um Gesetze einzuhalten. Anders kann ich hier halt keine PV betreiben.
Ist ein solarbetriebener Taschenrechner eine Inselanlage? Ganz ehrlich, wenn sie mit solchen Regelungen kommen, so daß man Inselanlagen anmelden und ggf. sogar noch was dafür zahlen soll oder der VNB den Betrieb von Inselanlagen verbieten könnte (damit man schön deren Strom abnehmen muss, würden die natürlich nie niemals machen...) dann melde ich den Taschenrechner auch ganz frech an.
Was heißt "tut man besser nicht". Technisch gibt es keinen Grund nur mit
3,6kW zu laden. Ob es lohnt langsam zu laden oder nicht, ist eine rein
wirtschaftliche Überlegung.
physiktechnisch gibt es keinen Grund, das stimmt, kostentechnisch aber schon. Hab ich ja bereits geschrieben. Man nimmt hierfür einen Wert von 250W an, die die Ladeelektronik und Batterietemperaturmanagement (Kühlung) benötigen. Wenn ich also 10h mit 3,5kW lade, habe ich 2,5kWh allein dafür verbraten, laden zu können. Bei einem 77kWh Akku müsste ich damit 20h laden, um den annähernd von leer auf voll zu bekommen. Würde dann 5kWh rein für die Ladeverluste bedeuten. Wenn man jedoch mit 11kW lädt, ist man nach knapp 8h fertig und hat somit vielleicht nur 2kWh an Ladeverlusten verursacht. Macht effektiv 3kWh gespartem Stroms. Bei Kosten von 32cent sind das schon fast 1 Euro.
Zwar sind 11kW Wallboxen nach wie vor nur meldepflichtig, die müssen
aber inzwischen vom Netzbetreiber steuerbar sein.
so steht es im Gesetz, ja. Allerdings gibt es keinerlei Technische Vorgaben, wie das ausgeführt werden soll... Wie auch, man hat die notwendige Technik dafür noch nicht. Jedenfalls mein VNB.
Einige findige Bastler haben einen Trennschalter eingebaut, welcher die
Phase vom Stromnetz trennt. Gilt dann aber dennoch nicht als Insel, da
es in dieser Zeit einen Netzanschluss hat. Selbst das Synchronisieren
auf 50 Hz wäre somit untersagt.
wobei sich die Frage stellt: Wieso muss ein Inselnetz mit dem normalen VNB Netz synchron laufen? Mit 50Hz ja, aber wieso synchron?
Deinen E-Herd mußt Du doch auch nicht steuerbar machen …
Weil man einfach davon ausgeht, dass du mit dem Kochen auf höchster Stufe nach 10 Minuten fertig bist und dann herunterdrehst, bevor alles zu Kohle verbrennt. So ein Auto kann aber bequem auch mal über 5 Stunden die volle Leistung der Wallbox abfragen. Das ist eben der Unterschied.
so daß man Inselanlagen anmelden
und ggf. sogar noch was dafür zahlen soll oder der VNB den Betrieb von
Inselanlagen verbieten könnte (damit man schön deren Strom abnehmen
muss, würden die natürlich nie niemals machen...)
Dann ziehs halt einfach durch und bau dir eine richtige Insel.
Melde deinen Strom ab, kappe die Leitung zum HAK, lebe autark. Mit allen Vor- und Nachteilen.
Hier im Forum wird aber nie nach richtigen Inseln gefragt.
Hier gehts immer nur um Lösungen, wie man seine selbstgehäkelte Bastelbilliganlage doch irgendwie ans Netz des VNB kriegt.
Freibaumelnde CEE-Stecker am Zählerschrank, Lastumschalter, Wechselrichter mit 2. Ausgang für die "Insel" usw.
Wenn du die Vorteile einer stabilen, zuverlässigen Energieversorgung durch den VNB haben willst dann spiel gefälligst nach den Regeln.
Ist ein solarbetriebener Taschenrechner eine Inselanlage? [...] dann
melde ich den Taschenrechner auch ganz frech an.
Sag mal, wie alt bist du eigentlich? Statt hier so kindischen Ätschibätsch-Schmarrn abzusondern, schau doch einfach in die TAB oder einfach nur auf die Homepage deines VNB.
Meiner (Bayernwerk) listet da sauber auf was ein steuerbarer Verbraucher nach §14 EnWG ist bzw. was ein meldepflichtiger Verbraucher nach §19 NAV ist.
Wann eine Erzeugeranlage meldepflichtig ist steht in der TAB.
Hint: ein Taschenrechner ist, bei haushaltsüblichen Leistungen, weder melde- noch genehmigungspflichtig und muss auch nicht abregelbar sein.
Bei einem Rechenzentrum mag das anders aussehen.
Hast Du 'ne Ahnung was ich für einen Taschenrechner habe.
Übrigens, ich will meine PV gar nicht mehr an das VNB-Netz anschließen. Ich denke, daß ich mit einer Inselanlage mit etwas Speicher wunderbar zurecht komme. Die TAB brauche ich mir gar nicht durchzulesen, die werden niemals erlauben, daß ich eine PV auf eine Altanlage aufsetze, indem ich sie einfach nur an drei (vorhandene) freie 16A LSS anschließen lasse. Die bekämpfen PV doch wo sie können, sie würden das auch hier tun und man macht es ihnen damit viel zu einfach, irgendwas zu fordern, was an meinem Standort einfach nicht realisierbar ist.
Nutzen darf er es zwar aber der Überlauf der Zisterne muß an die
Kanalisation angeschlossen werden.
Muss sie nicht. Wenn genügend Sickerfläche da ist muss ich das hier in
Nordbaden nicht machen.
Das war doch ausdrücklich zur Verdeutlichung daß solche Regelungen sehr stark von der Gegend/Land/Gemeinde abhängen bzw. im konkreten Fall vom Versorger!? Klar kann das in Nordbaden bzw. einer bestimmten Gemeinde dort wieder anders sein.
Es dachte sich ein Bauer, als das Dache einer Scheune auf seinen Feldern vom Hagel getroffen wurde, er nehme zum Austauschen die Ziegel vom Dach und mache ein paar uebrige Panele als Indachmontage drauf.
Eines laedt einen Akku fuers Licht. Die anderen machen nichts.
Und jeder dachte das interessiert nicht.
Bis das sah ein spazierender Wicht.
Der meinte das sei seine Pflicht.
Als Policenverkaeufer koenne er anders nicht.
So ein Baeuer hats schwer, oder nicht.
So, nun geht ins Bett, oder bricht.
Hint: ein Taschenrechner ist, bei haushaltsüblichen Leistungen, weder
melde- noch genehmigungspflichtig und muss auch nicht abregelbar sein.
Bei einem Rechenzentrum mag das anders aussehen.
Hier hat doch tatsächlich jemand versucht sein Oberflächenwasser
("Regenwasser") in einer Zisterne zu sammeln und selbst zu nutzen ohne
es in die vorhandene Trennkanalisation einzuleiten.
Nutzen darf er es zwar aber der Überlauf der Zisterne muß an die
Kanalisation angeschlossen werden.
Wieso kann er den Überlauf nicht versickern lassen? Dafür gibt es etliche Möglichkeiten.
DIN 1986-100: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100
Wieso kann er den Überlauf nicht versickern lassen? Dafür gibt es
etliche Möglichkeiten.
Das sind regionale Vorschriften. Bei mir ist die Versickerung von max. 25 m² versiegelter Fläche (Dach) je Schacht zulässig. Bei größerer Fläche und Auffangmöglichkeiten muss ein Überlauf ans Netz angeschlossen werden. Dafür zahlt man auch nur anteilig (glaub 10 %) für die Entwässerung je angefangene 10 m². Es geht wohl um die Zuverlässigkeit des Systems. Nicht, dass du plötzlich dein Auto gegen einen Kahn tauschen musst.
Nicht, dass du plötzlich dein Auto
gegen einen Kahn tauschen musst.
Achso, nun weiß ich endlich, wie solche Bilder zustande kommen. Da waren also nicht genug Regentonnen-Überläufe vom Dach an das Regenwasser-Kanalnetz angeschlossen... verstehe.
Wie sieht es mit einer USV mit Akku Vorrangnutzung aus?
Also solange der Akku Energie liefert wird der Akku genutzt.
[Ective TSI 1500W 24V ] Wechselrichter im ECO-Modus.
Das ist keine USV wie ich sie verstehe. Aber man könnte das auch mit "normalen" USVs machen, die können meistens einen manuellen Akkutest. Wenn man den startet, leeren sie den Akku über die Last und laden ihn anschließend neu auf. Nicht so wirklich gut steuerbar, aber evtl. trotzdem nutzbar, vor allem wenn man einen manuellen Bypass-Schalter hat. Ab einer bestimmten Größe muss man USVs wohl anmelden, müsste man mal googeln welche Grenzen dafür zählen.
Wie sieht es mit Campingplätzen aus bei denen Wohnmobile mit
Solarpanelen am 230V Netz angeschlossen werden dürfen?
Sowas gilt ja als nicht ortsfest, keine Ahnung, ob dann irgendwelche TAB-Regelungen zählen.
Steht in der "Hausordnung" des Campingplatzes. In der Regel wird davon ausgegangen, dass die Solarpanels direkt die Akkus versorgen und die Geräte auf Netzversorgung umgeschaltet wurden, wenn an die 230V angeschlossen wurde.