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"Defekte Blinker" bei Neufahrzeugen umcodieren?
Matthias B. schrieb im Beitrag #8104604: > Wenn ab Werk verschweisst stellt ein Öffnen der Blinker lt Aussage TÜV > eine bauliche Veränderung dar. Was natürlich Blödsinn ist.
natürlich nicht unsere. Die messen ja auch in Daumenbreite, Unterarmlänge und Schritten. FMVSS 108 vs. UN R148, Absatz 5.6.11.