Kirchenaustritt in Sachsen-Anhalt

Gast #916119
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Hallo,

ist hier in S.-A. zufällig jemand in den letzten Jahren aus der 
röm.-kath. Kirche ausgetreten?

Möchte nämlich auch austreten und schon mal hören, wie das Prozedere 
abläuft.

Hab jetzt mal ein bisschen rumgesucht und Wikipedia konsultiert; wenn 
ich das richtig sehe, muß man hier in Sachsen-Anhalt zum Standesamt und 
dort schriftlich den Austritt erklären, 50€ (Unverschämtheit!!!) 
hinblättern und ist dann kein Mitglied mehr.
(abgesehen, davon, dass die r.-k. Kirche intern keinen Austritt 
vorsieht)
Kommt das ungefähr hin?

Getauft bin ich übrigens in NRW, kann ich dann auch dort austreten, 
obwohl mein Wohnsitz in S.-A. gemeldet ist, weiß das jemand?

Viele Grüsse!
Gast #916126
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na du musst eben dort aus der kirche austreten, wo du auch deine 
kirchensteuer bezahlst, also in s.a.

Dir ist ja bewußt dass du dann später nicht mehr kirchlich heiraten 
kannst - sofern du das mal wolltest!?

kann man dann eigentlich seine Kinder noch taufen lassen?
Persönliche Seite #916148
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Richtig geil wird es, wenn man noch nie Mitglied einer dieser Kirchen 
war.
Auf meiner ersten Lohnsteuerkarte war eingetragen, daß ich evangelisch 
wäre.
Bin ich nicht, war ich nicht, werd ich nicht.
Also bin ich zum Finanzamt gegangen und habe den Sachverhalt dargelegt. 
Der Sachbearbeiter hats verstanden und mir 'ne neue Lohnsteuerkarte ohne 
diese Mitgliedschaft in die Hände gedrückt.
Das hat soweit funktioniert, nur ... etwa fünfzehn Jahre später bekam 
ich von einer ominösen Kirchensteuerstelle einen Wisch zugeschickt, auf 
dem draufstand, daß ich meinen Austritt aber hätte korrekt erklären 
müssen und sie sich deshalb gar nicht sicher wären, ob ich denn wirklich 
ausgetreten wäre.
Zur Klärung lag ein Formular bei, auf dem ich als erstes eintragen 
sollte, wann ich ausgetreten war.
Da konnte ich natürlich nichts hinschreiben, da ich ja nie aus dem 
Verein ausgetreten war ...

Und alle anderen Stellen im Formular bezogen sich auch immer darauf, daß 
ich irgendwann schon mal Mitglied in einem dieser Vereine gewesen sein 
soll; der Fall, daß man einfach noch nie in irgendeiner Kirche war, 
scheint vollkommen unvorstellbar gewesen zu sein.

Klasse.
#916152
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Rufus t. Firefly wrote:
> der Fall, daß man einfach noch nie in irgendeiner Kirche war,
> scheint vollkommen unvorstellbar gewesen zu sein.

Das wundert mich nicht im Geringsten.

Als ich in der ersten Hälfte der 70er aus dem Scheißverein ausgetreten 
bin, kostete der "Spaß" noch 20 DM. Der Standesbeamte sagte mir, daß ich 
davon 10 DM zurück bekäme, wenn ich es mir innerhalb von 6 Wochen anders 
überlege.

Als kleine Nebenschikane wollte er auch noch meine Geburtsurkunde 
sehen...

Schlußendlich kreuzte dann auch noch der Pfaffe bei meinen Eltern auf 
und fragte nach mir - nicht ohne brühwarm zu erzählen, worum es ging. 
Der Teufel soll ihn frikassieren...
Gast #916261
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Wegen der Taufe:

Die Jungs werden Deine Kinder schon taufen. Ich würde es die Kinder aber 
selbst entscheiden lassen, wenn sie denn mal größer sind. Kinder sind 
erstaunlich reif, wenn man vernünftig mit ihnen spricht!

Und dann können sie immer noch austreten. Volle Freiheit.
Persönliche Seite #916297
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> Kinder sind erstaunlich reif, wenn man vernünftig mit ihnen spricht!

...und werden genau entsprechend dem wie sie von dir erzogen wurden 
antworten.

Glaube nicht, dass ein normaler Jugendlicher welcher eine normale 
Erziehung und Umfeld genossen hat freiwillig aus eigenen stücken dort 
eintreten würde.

Der einzigste Grund dazu den ich mir vorstellen könnte, ist das man in 
der Kirche sich irgend eine Hilfe in schwierigen Situationen erhofft 
(welche durch den Placebo-Effekt des eignen Glaubens tatsächlich 
eintreffen könnte).
#916307
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Bei manchen Glaubensverwertungsgesellschaften räumt man dir netterweise 
noch eine Bedenkzeit von 1 Monat oder mehr ein. In dieser Zeit ist 
natürlich weiterhin Kirchensteuer fällig. Deshalb sollte der 
schriftliche Verzicht auf diese Bedenkzeit in der Austrittserklärung 
enthalten sein.

Arno

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