Hallo, ich habe hier nun eine fertige Schaltung. Die möchte ich gerne verkaufen? (Interessenten gibt es) Wie ist denn das mit der Rechtslage? Die Schaltung ist ja nun von Privat, und ohne Tüv oder GS Prüfung. Kann man mich da irgendwie belangen, wenn damit was passieren sollte? Kann ich im Kaufvertrag da etgegenwirken? Jemand baut das in sein Auto und das brennt ab. Muss ich dafür dann zahlen?
Ist eine sehr schwierige Sache. Eigentlich müßtest Du mit dieser Frage zu einem Anwalt gehen. Du kannst Dich nur teilweise aus der Verantwortung ziehen, wenn Du die Schaltung z.B. nur "für experimentelle Zwecke" und "auf keinen Fall zum Einbau in ein KFZ geeignet" deklarierst. Sobald Du Geld für die Geschichte nimmst, bist Du als Hersteller zu einer Garantie verpflichtet und außerdem über die Produkthaftung haftbar auch für Folgeschäden. (Beispiel: Dein Teil stört die Motorelektronik, dadurch passiert ein Unfall, ein vollbesetzter Bus wird involviert, viel Spaß beim Zahlen der Invalidenrenten...) TÜV und GS sind eine Sache, EMV ist eine andere. Wenn Deine Schaltung mangels EMV-Prüfung so abstrahlt, daß der Airbag ausgelöst wird oder die Elektronik des Fahrzeugs gestört wird, dann hast Du auch ein Problem. Zugegeben, alles ein wenig schwarzgemalt. Aber man sollte sich der Konsequenzen immer bewusst sein. Ich frage mich wirklich, wie sich bei dem gegenwärtigen Paragrafen- und CE-Richtliniendschungel überhaupt noch jemand selbstständig machen soll. Alle Angaben ohne Gewähr.
lass doch einfach eine EMV Prüfung machen, damit sie das CE Zeichen führen darf. Kann ich dir gut vermitteln.
@Sven Klar doch, und wieviel muß er dann davon verkaufen, damit er die Kosten wieder reinbekommt? Und CE-Zeichen draufkleben darf man meines Wissens auch ohne EMV, denn mit CE erklärt der Hersteller nur, dass er sich an geltende Richtlinien gehalten hat, überprüfen muß das niemand. Andere Infos? Sven
Hallo, mit Aufkleben des CE Zeichens muss man im Zweifelsfall (Schaden, Gewährleistung etc.) eben schon nachweisen, dass man sich an die Richtlinien gehalten hat. Das geht dann eben nur mit entspr. Prüfprotokoll. Aber im Auto ist meines Wissens wohl eher die E1 Zulassung nach KfZ-Richtlinie 95/54 EG maßgebend?! Wer kann einen pi*daumen Kostenwert nennen für so eine EMV Prüfung, für sagen wir mal ne simple µC-Relaissteuerung ohne kritischerer HF-Empfänger/Verstärker-Baugruppe und dergleichen...?? Gruß
Verkauf es als Bausatz (indem du ein wichtiges Bauteil nicht einbaust). Der, der es endgültig zusammenlötet, ist dann der Hersteller im gesetzlichen Sinn und du bist komplett aus dem Schneider. Ob es allerdings beim potentiellen Kunden gut ankommt, ist eine andere Frage.
Die EMV-Prüfung ist aber bestenfalls die halbe Miete. Wie thkais schon schrieb: Wenn er eine fertig bestückte und funktionsfähige Platine verkaufen möchte, gilt er als Hersteller und fällt unter das Produkthaftungsgesetz. Extrem wichtig ist eine möglichst exakte Festlegung des "Bestimmungsgemäßen Gebrauchs" der Schaltung in den beigefügten Unterlagen, um die möglichen Risiken einzuschränken. @Skydiver: Wenn Du als Hersteller auftreten möchtest, dann brauchst Du eine ganze Menge Kenntnisse, Nerven, Geld und Standvermögen. Da ist die (fertigungs-)technische Seite nur ein Teilproblem. Wenn Du Dich selbständig machst, interessieren sich spontan eine ganze Menge Leute für Dich, die Du eigentlich nicht kennenlernen möchtest (Finanzamt, Gewerbeaufsicht, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Krankenversicherung, usw.). Das sind alles keine unüberwindlichen Hindernisse, aber für den Verkauf von zwei, drei Geräten im Bekanntenkreis ist der Aufwand einfach zu groß. Aber ohne eine nähere Beschreibung Deiner Geschäftsidee wird man Dir nur allgemeine Tipps geben können (Anwalt fragen, Gründerberatung der Handels-/Handwerkskammern und Banken in Anspruch nehmen). Als Einstieg kann eventuell auch eine Zusammenarbeit mit einem eingeführten Unternehmen hilfreich sein. Gruß, Frank
Ich habe für ein selbstentwickeltes Gerät (mache keine weiteren Angaben, ist aber auf dem Level deiner Anwendung) für eine EMV Prüfung ca 10000€ bezahlt! Also das ist ungefähr die Größenordnung!
CE Zeichen darfst du so draufkleben, kein thema. Du garantierst dadurch und durch unterschreiben der Konformitätserklärung das die richtlinien erfüllt sind.
10.000 EURO nur für die reine EMV-Prüfung? das ist sehr sehr viel Die Richtlinien schreiben aber eine Prüfung der EMV vor! Also nicht nur CE Kleben und Unterschreiben. Schau mal in die 89/336/EWG rein. Das ganze CE Zeugs ist anfänglich ein ziemliches Ungeheuer.
Verkauf es doch über ebay. Einfach reinschreiben ist von Privatmann. Rückgaberecht, Haftung und Garantie kannste dann ja auch ausschliessen.
Hi, oder verkauf es in Einzelteilen zum selberzusammenbauen. Mfg Dirk
wie sieht das aus wenn man selbstgemachte Schaltungen verkauft, die nicht in Autos oder irgendwo benutzt werden, wo jemand Schaden nehmen kann... Ich hoffe ihr wisst was ich meine. Wie sieht das mit sowas rechtlich aus? Wieweit darf man als Privatperson sowas verkaufen? Steuern? Garantie?
Hi, sobald du als Privatperson etwas verkaufst, bist du Gewerbetreibender. Ausser bei dem privat genutzten Auto oder Fernseher usw. Es wird keiner Glauben, das du 10 oder 20 Schaltungen privat nutzt und dann privat verkaufst. Das Zauberwort heisst wohl "Gewinnerzielungsabsicht". Sobald du als gewerblich einzustufen bist, stehen sofort die Steuern und Garantie usw. auf der Matte. Das mit dem Finanzamt ist noch garnicht so schlimm. Richtig doof wird es, wenn dein Arbeitgeber etwas gegen dein "Kleingewerbe" einzuwenden hat. Eine Abmahnung ist logisch, eine fristlose Kündigung möglich. Wenn du aber etwas für deine Kumpels im Modelbauverein, gegen "Materialkosten", zusammenbaust, halte ich das für "Nachbarschaftshilfe", das sollte weder Haftungs- noch Steuerprobleme oder sowas nach sich ziehen. für die Jungs vom Nachbarverein wird es dann aber schon wieden kniffelig. ;)) Also im Zweifelsfall Anwalt, Steuerberater usw. fragen. Oryx
Hi, etwas mehr selbstbewusstsein! funktioniert das ding korrekt? hast du es fachmaennisch geprueft? hat es 24 stunden burn in ueberlebt? funktioniert auch eine zweite identische schaltung? dann verschenke das ding....an bekannte,an firmen,an wen du willst. Kunde zahlt spaeter,falls er zufrieden ist...und falls er ueberlebt. ed PS provokation
Also ich dachte da schon an ein paar mehr Geräte, die ich an den man bringen will. Nur lohnt es sich dafür ein Gewerbe aufzumachen? Kann ja keinen Laden mit einem Artike führen. Die sache mit E-Bay ist ne klasse Idee denke ich. Da kann ich die ja mehr oder minder "gewerblich" zum Festpreis verkaufen, ohne das ich ein Gewerbe brauche und Steuern Zahlen muss. Zumindest im Moment noch. Das wird sich aber bestimmt auch irgendwann ändern. Oder bin ich da auf dem Holzweg. Ach ja was heisst denn "24 Stunden burn in überlebt". Dem Rest der aufzählung kann ich zustimmen. Also solche eine Prüfung, wie sie oben diskutiert wurde, kann ich so oder so nicht bezahlen.
geht ihr davon aus, dass das internet rechtsfreier raum ist, ebay über den gesetzen steht und mit "ebay" markierte überweisungen vom finanzamt ignoriert werden?
Da kann ich Dingens nur zustimmen! Wenn jemand danach fragt, ob etwas zulässig ist, dann haben Tricks, welche die geltene Rechtslage überlisten sollen, in den Antworten nichts zu suchen. Ein Verkauf über E-Bay erleichtert diesbezüglich nichts! Im Gegenteil, der Vertrieb über das Internet erlegt dem Händler noch zusätzliche Verpflichtungen auf (Fernabsatzgesetz). @Skydiver: Als burn-in bezeichnet man in der Regel einen Dauerbetrieb einer Schaltung unter verschärften Umgebungsbedingungen im Klimaschrank, um die Funktionsfähigkeit über den gesamten spezifizierten Temperaturbereich sicherzustellen. Gruß, Frank
Hallo, ich glaube mal im ZDF gehört zu haben das man schon ab 32 Aktionen im Monat oder Jahr schon nach irgenein Urteil schon als Gewerbetreibender gilt. Also auch hier ist vorsicht geboten. Gruß Peter
hi, suche Dir einen Partner/in, der sich um den rest(Verkauf) kuemmert... und steuern bezahlt. ed
Hi - Was ist denn das für ein Ding ? - in welchem Preisrahmen bewegt sich die Sache - wieviele willst Du davon verkaufen ich kenne da vielleicht jemanden. Kannst ja per eMail antworten VG Marco
@Frank Linde und Dingens Ich bin davon ausgegangen das er nur ein paar Schaltungen an Personen die er kennt verkaufen will. Sprich kein gewerblicher Verkauf. Dafür könnte man Ebay noch nutzen und wenn man wie ich angenommen hatte unter dem zu versteuerndem Gewinn/Einkommen liegt muss man auch nix angeben. Und wenn er das Teil dann als Privatmann und gebraucht verkauft kann er ja das Rückgaberecht und die Garantie ausschliessen. Macht ja fast jeder der bei Ebay etwas verkauft. Wenn er das Ding allerdings weitläufig und in größeren Mengen verkaufen will ist es mir schon klar das er sich ne andere und bessere Lösung suchen muss.
/////////////////////////////////////////////////// Hi - Was ist denn das für ein Ding ? - in welchem Preisrahmen bewegt sich die Sache - wieviele willst Du davon verkaufen ich kenne da vielleicht jemanden. Kannst ja per eMail antworten VG Marco /////////////////////////////////////////////////// Also so wie das aussieht komme ich dann wohl um ein Gewebe nicht drum rum, nur ob sich das loht? -Die Schaltung möchte ich nun nicht genauer erläutern, aber es soll mal eine Art Schaltmodul werden. So als Kunststoffblackbox die wohl etwas grösser als ne Zigarettenschachtel wird. -Der Preis soll sich so ca. 60 - 120 Euro Betragen, und ich habe schon gehofft, davon so 100 - 200 Stück zu verkaufen. Aber wohl erstmal aus der Traum, bis ich mir da was anständiges überlegt habe. Es sei denn in dem Rahmen kannst du mir noch helfen!
sei mir nicht boese... du bist ein techniker....sprich : anstaendiger mensch du bist kein verkaeufer.... sprich : son of a bitch,figlio di puttana,(hurensohn) ohne verkaeufer kommst du nicht weit. ed
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