Hallo, ich suche derzeit nach einem zuverlässigen Funkmodul zur Modellsteuerung und bin dabei darauf gestoßen: 500mW im 433-434 MHz Band. Doch darf ich damit auch senden? Nicht, dass dann die BNetzA vor der Tür steht ... ;) http://www.hood.de/auction/30697631/bidirektionales-funkmodul-grosse-reichweite-434mhz.htm Was haltet Ihr davon? Vielen Dank Christoph
Nur mit AFU Lizenz und nur wenn du daneben stehst. Schau dir doch mal die RFM12 Module an ( hier im wiki ). Die machen nur 10mW, aber man kommt damit ziemlich weit. Das was du da verlinkt hast ist uebrigens die grosze Version des RFM12, soweit ich das sehen kann. Die kleine ist deutlich guenstiger und es gibt sie z.b bei Pollin
über die bin ich auch schon gestolpert. Nur wie siehts mit der Reichweite von den Teilen aus? Bleibt die Verbndung noch zuverlässig, wenn das Modell 200, 300m weg ist? Ich hab ne Quelle für die 868MHz ausgegraben. Lohnt sich das im Vergleich zu den 434?
Dieses Funkmodul sendet in einem freien Frequenzband und mit der maximal zulässigen Leistung, wesshalb du keine Angst vor der BNetzA haben musst. Auch viele Außenthermometer, Türklingenln ...... senden in dem Frequenzband.
hab jetz bei der BNetzA mal nach dem Frequenznutzungsplan nachgeschaut: Frequenzbereich: 430 - 440 MHz Nutzungsbestimmungen: D150 D282 10 19 30 31 Nutzung: Zivil Frequenznutzung: 10: Fernsteuerung von Modellen Frequenzteilbereich: 433,0875 - 434,7625 MHz Frequenznutzungsbed.: Übertragung von Fernsteuersignalen in einer Richtung - max. zulässige äquivalente Strahlungsleistung: 500MW ERP - Kanalraster: 25 KHz beziehungsweise als Betriebfunk bis 5W ("Übertragung von Daten für Fernwirkzwecke") Die Bänder sind keinem Funkdienst zugeordnet und von Lizenz steht auch nix dabei. Was bedeutet das? Das o.g. 500mW Modul zur Fernsteuerung liegt genau im Frequenznutzungsplan der BNetzA. Wo steht wer was verwenden darf? :confused:
Lieber Christoph, da hast Du zwar ganz richtig den Teilnutzungsplan Nr. 223, Eintrag 223005 zitiert, aber vergessen, auf die anderen Einträge zu verweisen. Denn in dem Frequenzbereich tummeln sich noch eine ganze Anzahl anderer Primär- und Sekundärnutzer. U.a. der Amateurfunkdienst als Primärnutzer mit z.T. erheblich höheren zugelassenen Sendeleistungen. Und Sekundärnutzer müssen Störungen durch den Primärnutzer tolerieren (nicht unbedingt auch andersrum!) Ausserdem ist die Zuteilung für Fernsteueranwendungen bis 31.12.2008 befristet.
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