Funkmodul 434 MHz

Gast #962773
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Hallo,

ich suche derzeit nach einem zuverlässigen Funkmodul zur Modellsteuerung 
und bin dabei darauf gestoßen: 500mW im 433-434 MHz Band. Doch darf ich 
damit auch senden? Nicht, dass dann die BNetzA vor der Tür steht ... ;)

http://www.hood.de/auction/30697631/bidirektionales-funkmodul-grosse-reichweite-434mhz.htm

Was haltet Ihr davon?

Vielen Dank

Christoph
#962783
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Nur mit AFU Lizenz und nur wenn du daneben stehst. Schau dir doch mal 
die RFM12 Module an ( hier im wiki ). Die machen nur 10mW, aber man 
kommt damit ziemlich weit.

Das was du da verlinkt hast ist uebrigens die grosze Version des RFM12, 
soweit ich das sehen kann. Die kleine ist deutlich guenstiger und es 
gibt sie z.b bei Pollin
Gast #962792
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über die bin ich auch schon gestolpert. Nur wie siehts mit der 
Reichweite von den Teilen aus? Bleibt die Verbndung noch zuverlässig, 
wenn das Modell 200, 300m weg ist? Ich hab ne Quelle für die 868MHz 
ausgegraben. Lohnt sich das im Vergleich zu den 434?
Gast #962832
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hab jetz bei der BNetzA mal nach dem Frequenznutzungsplan nachgeschaut:

Frequenzbereich:       430 - 440 MHz
Nutzungsbestimmungen:  D150 D282 10 19 30 31
Nutzung:               Zivil
Frequenznutzung:       10: Fernsteuerung von Modellen
Frequenzteilbereich:   433,0875 - 434,7625 MHz
Frequenznutzungsbed.:  Übertragung von Fernsteuersignalen in einer 
Richtung
      - max. zulässige äquivalente Strahlungsleistung: 500MW ERP
      - Kanalraster: 25 KHz

beziehungsweise als Betriebfunk bis 5W ("Übertragung von Daten für 
Fernwirkzwecke")


Die Bänder sind keinem Funkdienst zugeordnet und von Lizenz steht auch 
nix dabei. Was bedeutet das?
Das o.g. 500mW Modul zur Fernsteuerung liegt genau im 
Frequenznutzungsplan der BNetzA. Wo steht wer was verwenden darf? 
:confused:
#963212
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Lieber Christoph,

da hast Du zwar ganz richtig den Teilnutzungsplan Nr. 223, Eintrag 
223005 zitiert, aber vergessen, auf die anderen Einträge zu verweisen. 
Denn in dem Frequenzbereich tummeln sich noch eine ganze Anzahl anderer 
Primär- und Sekundärnutzer. U.a. der Amateurfunkdienst als Primärnutzer 
mit z.T. erheblich höheren zugelassenen Sendeleistungen. Und 
Sekundärnutzer müssen Störungen durch den Primärnutzer tolerieren (nicht 
unbedingt auch andersrum!)

Ausserdem ist die Zuteilung für Fernsteueranwendungen bis 31.12.2008 
befristet.

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