Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Rechtlicher Schutz


von Leopold (Gast)


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Hallo,
Wie kann man sich rechtlich absichern, wenn man für jemanden eine
Schaltung entwickelt, und die Person diese Schaltung einsetzt, obwohl
die Person darüber informiert wurde, dass diese Schaltung NICHT auf CE
Kompatibilität überprüft wurde?
mfg leopold

von Tobias A. (Gast)


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Hi Leopold

schwierige Geschichte....
Ist auch die Frage ob da Geld geflossen ist,
sprich eine berufliche Tätigkeit oder ob
das eine Private Bastelei ist.
Eventuell könnte man sich mit der Deklaration
des Produktes aus der Affäre ziehen...
(Als Zubehör deklarieren oder so...)
An sonsten die Betriebsbedingungen definieren.
Baut die Person die das Ding benutzt denn noch
was um die Schaltung drum herum?
Weil CE + CE !=CE
Wenn Du mal ein Bißchen Butter bei die Fische machst
und uns sagst worum es genau geht kann man Dir vielleicht
eher helfen.


Tobi

von Peter D. (peda)


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Das muß man voher im Vertrag definieren, welchen Umfang die Leistung
haben soll.

Mann kann durchaus eine Leistung definieren, die nur eine
Beispielschaltung beinhalten soll, die nur vom Prinzip her eine Lösung
für das gesuchte Problem darstellt, aber eben noch kein fertiges Gerät.
Quasi ein Forschungsauftrag (Patent).


Peter

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