Gast
#988989
..biete ich als möglichen Einstellungstermin 'ab sofort' an. Die Freistellung läuft noch bis zum 31.12.08 Was tun, wenn ich tatsächlich eine neue Anstellung finde? Rein rechtlich muss ich wohl den alten Arbeitgeber über die neue Arbeit informieren und er ist dann berechtigt, das weitergezahlte Gehalt mit dem neuen Gehalt zu verrechnen. Was ist aber mit Versicherungen wenn ich das nicht melde? Wenn der neue Arbeitgeber KEINE Sozialabgaben zahlt, bin ich auch nicht auf dem Arbeitsweg versichert!? Eine zweite Lohnsteuerkarte mit Klasse VI wäre kein Problem. Hatte jemand schon mal das Problem? Gruss Hans J. aus H. an der E.