Hallo, ich wollte mal fragen, in welchem Gesetz geregelt ist, wer unter welchen Umständen Funkempfänger bauen darf? Oder darf jeder wie er will Funkempfänger bauen? mfG Net_Hans
Sender und Empfänger darf jeder bauen, aber mit dem Empfänger nicht alles hören und den Sender im Allgemeinen nicht betreiben.
> Sender und Empfänger darf jeder bauen
Sofern er ein Amateurfunkzeugnis hat und sich an die Vorschriften hält.
Gast wrote: >> Sender und Empfänger darf jeder bauen > > Sofern er ein Amateurfunkzeugnis hat und sich an die Vorschriften hält. Unfug. Wenn du weder einen Namen noch Ahnung hast, dann lass es sein. Bernhard hat im Großen und Ganzen Recht, mit einer Ausnahme: der Bau von sogenannten ,,Spionen'', d.h. Sendern, die als Gegenstand des täglichen Lebens getarnt werden und dazu bestimmt sind, das gesprochene Wort anderer unbemerkt abhören zu können, ist extra strafbewehrt. Ich müsste im TKG nachgucken, ob bereits der bloße Bau dabei strafrechtlich relevant ist, oder ob auch noch eine Einsatz- bzw. Weitergabeabsicht im Spiel sein muss, aber der Unterschied ist praktisch beinahe zu vernachlässigen.
> Unfug. Wenn du weder einen Namen noch Ahnung hast, dann lass es > sein. Na Hauptsache du hast die Ahnung. ROTFL
> Unfug. Wenn du weder einen Namen noch Ahnung hast, dann lass es > sein. Genau diese Überheblichkeit kombiniert mit passender Ausdrucksweise liebe ich so sehr bei Funkamateuren.
Gast wrote: >> Unfug. Wenn du weder einen Namen noch Ahnung hast, dann lass es >> sein. > Genau diese Überheblichkeit kombiniert mit passender Ausdrucksweise > liebe ich so sehr bei Funkamateuren. Jetzt musst du mir nur noch verraten, was daran inhaltlich falsch war. Lies dir den Thread von vorn durch. Jemand fragt. Jemand antwortet völlig korrekt. Ein Dritter kommt daher und schreibt einfach nur Quatsch. Kann ja sein, dass er die Rechtslage nicht kennt, aber dann kann er es doch bitteschön als Frage formulieren, statt so zu tun, als wüsste er es nun ganz genau und müsste unbedingt noch die bereits gegebene, völlig korrekte Antwort ,,verbessern''. Eigentlich müsstest du diesem namenlosen Herrn Überheblichkeit vorwerfen statt mir, da das einzige korrekte in seiner Antwort der Begriff ,,Amateurfunkzeugnis'' war, der nur leider mit dem Thema des Threads mal rein gar nichts zu tun hat. p.s.: Ich weiß nicht, warum die Tatsache, dass ich Funkamateur bin, hier eine besondere Rolle spielt (außer vielleicht, dass ich als ein solcher gesetztlich verpflichtet bin, zumindest den für mich zutreffenden Teil der Rechtsvorschriften zu kennen). Hätte dich meine Antwort weniger gestört, wenn ich sie als Gast (Gast) oder als Falk Brunner gepostet hätte?
Gast wrote: > Genau diese Überheblichkeit kombiniert mit passender Ausdrucksweise > liebe ich so sehr bei Funkamateuren. Es tut uns Funkamateuren natürlich sehr leid, wenn Dir wegen eigener Unkenntnis fachlich fundierte Antworten als Überheblichkeit erscheinen. Aber DAFÜR können wir leider nichts - wir mussten die einschlägigen Bestimmungen halt im Rahmen der Prüfung zur Erlangung eines Amaterfunkzeugnis' lernen. Aber Du kannst was DAGEGEN tun: Frei nach dem Motto "Lesen gefährdet Ihre Dummheit" könntest auch Du Dich aus frei und öffentlich zugänglichen Quellen informieren (z.B. über den §89 des TKG - und im Zusammenhang damit auch den §148). Dann musst Du bei der Beurteilung solcher Antworten nicht mehr geistig überheben... (Überheblichkeit an) ...aber was will man schon von jemand erwarten, der nicht mal den Mumm hat, für seine geistigen(?) Ergüsse mit einem Namen geradezustehen... (all off) 99 de Stefan (dd6fm)
Es ging bei der Kritik von "Gast" am 10.11 sicher nicht um den fachlichen Inhalt der Aussage von Jörg. Sondern eher um die bei Funkamateuren leider übliche herablassende Art. Und ein Name (dessen Korrektheit ohnehin nicht nachprüfbar ist) oder ein eventuell vorhandenes Call muss man hier nicht nennen. Das Telekommunikationsgesetz erlaubt Pseudonymität - und das ist gut so.
Maik wrote: > Das > Telekommunikationsgesetz erlaubt Pseudonymität Ja, wo denn? Ob Pseudonymität zugelassen ist oder nicht in einem öffentlichen Forum, liegt einzig im Ermessen des Betreibers (denn er ist rechtlich der Veröffentlicher und muss ggf. für rechtswidrige Inhalte einstehen). Wenn sich Andreas von jedem Nutzer erst den Personalausweis vorlegen ließe, bevor er ihnen eine Registrierung erteilt (und dann natürlich auf der Anmeldung besteht), wäre das immer noch rechtens. Es ist sein guter Wille (und seine persönliche Meinung, dass die Vorteile der möglichen Anonymität/Pseudonymität gegenüber den Nachteilen überwiegen), dass das Forum so läuft, wie es läuft. Die Bemerkungen über die namenlosen Gäste beziehen sich einfach darauf, dass hier sofort Bemerkungen über die ach so schlimmen Funkamateure auftauchen, wenn unsereiner ehrlich genug ist, seinen Namen (und das Rufzeichen) zu nennen, während andere sich hinter dem Deckmantel der Anonymität verstecken, fachlichen Unsinn verbocken, und anschließend die beleidigte Leberwurst spielen. Hätte ich auch einfach ohne Anmeldung als Gast (Gast) gepostet, worüber hätte Gast (Gast) sich dann überhaupt erst beschweren wollen? Ich habe nichts dagegen, von vernünftigen Leuten auf vernünftige Weise kritisiert zu werden, aber wenn die Kritik lediglich in der hier aus irgendwelchen Gründen üblich zu werdenden Pauschalverurteilung ,,Alle Funkamateure sind Knallköppe, das wusste ich schon immer'' endet, dann stößt mir das ausreichend sauer auf -- und stärkt bei mir die latente Pauschalverurteilung, dass der durchschnittliche Troll-Grad bei nicht angemeldeten Benutzern offenbar leider dramatisch höher als bei angemeldeten oder mit tatsächlichem Namen postenden Nutzern liegt.
Eigentlich sollte man arroganten Klugscheissern, die folgende Dinge von sich geben > Wenn du weder einen Namen noch Ahnung hast, dann lass es > sein. nicht antworten. Denn solche Subjekte verdienen keine Beachtung. Aber ich bin ja tierlieb. So falsch spezielle Aussagen eines Pseudonymen Gastes auch sein mögen. Die oben geäußerte Formulierung von Jörg Wunsch geht eindeutig zu weit! Entsprechendes gilt für Stefan Wimmer. >> Das >> Telekommunikationsgesetz erlaubt Pseudonymität > Ja, wo denn? www.gidf.de http://www.realname-diskussion.info/tddsg.htm Ich habe absichtlich "Telekommunikationsgesetz" (wohlwissend dass es sich um das Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz handelt) geschrieben, um zu testen, mit welcher Wortwahl die Besserwisser hier reagieren. > Ob Pseudonymität zugelassen ist oder nicht in einem öffentlichen Forum, > liegt einzig im Ermessen des Betreibers In diesem Fall hat der Betreiber dieses Forums entschieden, dass jeder unter einem Pseudonym posten darf. Diese Entscheidung des Betreibers ist richtig. Es liegt nämlich genau nicht im Ermessen des Betreibers, ob Pseudonymität erlaubt ist. Du solltest dich mal besser informieren. Was würdest du sagen, wenn ich dich jetzt in einer Art und Weise anpflaumen würde, wie du es im Posting 09.11.2008 21:44 getan hast? # Unpassende Reaktionen wie die von Jörg Wunsch und Stefan Wimmer sind keine Einzelfälle in diesem Forum. Dabei ist durchaus erkennbar, dass solche Reaktionen meistens von Funkamateuren kommen. Deswegen sind nicht alle Funkamateure Knallköppe, was hier auch niemand behauptet hat. Eine Pauschalverurteilung wie von Jörg Wunsch böswillig unterstellt wird, hat es in diesem Thread bisher nicht gegeben. Die Reaktion von Jörg Wunsch im Posting vom 12.11.2008 23:04 zeigt wiedermals dass Kritik an seinem Benehmen angebracht ist. Also liebe Klugscheisser, bevor ihr andere diffamiert, klärt sie über ihre Falschaussagen auf, wenn ihr es besser wisst. Das funktioniert auch in einem vernünftigen Ton. Die Aussage "Sofern er ein Amateurfunkzeugnis hat und sich an die Vorschriften hält." ist in keinster Weise beleidigend oder diffamierend, auch wenn sie fachlich falsch ist. Die Notwendigkeit eines Realnamens ist auch nicht gegeben. > Ich habe nichts dagegen, von vernünftigen Leuten auf vernünftige Weise > kritisiert zu werden, aber wenn die Kritik lediglich in der hier aus > irgendwelchen Gründen üblich zu werdenden Pauschalverurteilung Du wurdest nicht kritisiert und schon gar nicht in unvernünftiger Weise. Eine Pauschalverurteilung gab es, wie schon erwähnt, ebenfalls nicht. Diejenigen, die hier unvernünftig sind nennen sich Jörg Wunsch und Stefan Wimmer. Ob diese Namen echt sind, kann ich nicht einfach überprüfen. Ich werde mich auch nicht bemühen, selbiges zu tun, weil das Resultat irrelevant wäre.
Ich halte, obwohl hier nur Gast, die Ausdrucksweise eines Moderators durchaus für angemessen. In diesem Forum wird leider - insbesondere bei Rechtsfragen - oftmals von anonymen Nutzern Blödsinn verbreitet, und dann sollte ein langjähriges, erfahrenes Mitglied dies auch so sagen dürfen. Tatsache ist nunmal, daß die Äußerung des Gastes, die die kritisierte Antwort von Jörg Wunsch zur Folge hatte, beweisbar fachlich unrichtig und somit für den OP nicht nur wertlos, sondern verwirrend war. Ein Moderator rollte dies klar herausstellen dürfen, ohne daß das gleich als persönlicher ANgriff mißgedeutet wird.
>Du wurdest nicht kritisiert und schon gar nicht in unvernünftiger Weise. Doch: >Genau diese Überheblichkeit kombiniert mit passender Ausdrucksweise >liebe ich so sehr bei Funkamateuren. >Eine Pauschalverurteilung wie von Jörg Wunsch böswillig unterstellt >wird, hat es in diesem Thread bisher nicht gegeben. Doch: >Genau diese Überheblichkeit kombiniert mit passender Ausdrucksweise >liebe ich so sehr bei Funkamateuren. >Diejenigen, die hier unvernünftig sind nennen sich Jörg Wunsch und >Stefan Wimmer. Kann es sein dass du in Deiner Kindheit von einem Funkamateur gebissen wurdest ? :-) Ich bin zwar selber der Meinung das 80 % der Funkamateuere brunzdumm, überheblich oder beides sind (u.a. deswegen bin ich schon lange nicht mehr aktiv), aber die beiden Herren von oben kann ich aufgrund ihrer Äußerungen nicht zu den 80 % packen. Dein Problem scheint tiefer zu sitzen; bist du bei der Prüfung 3x durchgefallen und wirst seitdem von einem der 80 % stetig gehänselt ?
> Ob Pseudonymität zugelassen ist oder nicht in einem öffentlichen Forum, > liegt einzig im Ermessen des Betreibers Unfug. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal die Klappe halten. Nach dem Motto "Lesen gefährdet Ihre Dummheit", könntest Du dich aus frei und öffentlich zugänglichen Quellen informieren. Z.B § 4 TDDSG Abs 6. Dann musst Du bei der Beurteilung solcher Antworten nicht mehr geistig überheben und kannst vernünftig antworten oder dich einfach zurück halten. Aber wessen Ruf schon ruiniert, der blamiert sich unter seinem Realnamen so gut er kann. Er hat ja nichts mehr zu verlieren.
> Tatsache ist nunmal, daß die Äußerung des Gastes, die die kritisierte > Antwort von Jörg Wunsch zur Folge hatte, beweisbar fachlich unrichtig So weit, so richtig. > Ein > Moderator rollte dies klar herausstellen dürfen, ohne daß das gleich als > persönlicher ANgriff mißgedeutet wird. Der Ton macht die Musik. Kritik und Richtigstellungen müssen immer erlaubt sein, aber nicht in einer herabwürdigenden Weise, unabhängig davon, welches Pseudonym verwendet wurde. >>Du wurdest nicht kritisiert und schon gar nicht in unvernünftiger Weise. > >Doch: >>Genau diese Überheblichkeit kombiniert mit passender Ausdrucksweise >>liebe ich so sehr bei Funkamateuren. Nach einer Aussage wie "Unfug. Wenn du weder einen Namen noch Ahnung hast, dann lass es sein" war die Reaktion des anonymen/pseudonymen Schreibers noch viel zu Milde. Denn bedenke: Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es auch wieder heraus.
Maik wrote: >>> Das >>> Telekommunikationsgesetz erlaubt Pseudonymität >> Ja, wo denn? > http://www.realname-diskussion.info/tddsg.htm > Ich habe absichtlich "Telekommunikationsgesetz" (wohlwissend dass es > sich um das Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz > handelt) geschrieben, um zu testen, mit welcher Wortwahl die > Besserwisser hier reagieren. Nun, das TKG muss ich kennen, und um das ging's hier. Dort steht nichts drin (da habe ich extra noch nachgeschaut, just für alle Fälle). Damit ist zumindest eine Hälfte (und zwar die, die ich kennen muss) deiner Behauptung nach wie vor falsch. Wäre ich der Betreiber dieses Forums, dann müsste ich auch das TMG kennen, und hätte ich meine Unwissenheit bezüglich des TMG in einem Thread in einem Forum, in dem es über Rechtsfragen zur Forengestaltung geht, in ähnlich dilletantischer Weise zur Schau gestellt, wie Gast (Gast) oben, dann wäre es auch für mich völlig akzeptabel gewesen, die entsprechende Reaktion zu erhalten. Ja: es ist richtig, dass die Pseudonimität gesetzlich verbrieft ist (und ich habe somit auch mal wieder was dazu lernen dürfen). <klugscheißermodus>TDG und TDDSG gibt's nicht mehr. Du solltest dich also auch mal aktualisieren... TMG ist das jetzt.</klugscheißermodus> > Was würdest du sagen, wenn ich dich jetzt in einer Art und Weise > anpflaumen würde, wie du es im Posting 09.11.2008 21:44 getan hast? Dass wir mit der Diskussion im falschen Forum sind.
Sebastian wrote: > Ich halte, obwohl hier nur Gast, die Ausdrucksweise eines Moderators > durchaus für angemessen. Eine Anmerkung nur: die Tatsache, dass ich hier auch Moderator bin, ist dabei ziemlich unwesentlich. Es ging um rein fachliche Dinge, und in dieser Hinsicht bin ich normaler Nutzer wie jeder andere. Die Moderatorfunktion bezieht sich nicht auf den fachlichen Anteil an Diskussionen (wenngleich natürlich Andreas Leute zum Moderator ausge- wählt hat, die auch in fachlichen Diskussionen häufig auftreten). Die Moderatorfunktion ist nur dazu gedacht, Diskussionen ggf. ins richtige Forum zu lenken, Spam oder Troll-Auswüchse einzudämmen (weil die einem das Forum ganz schnell kaputt machen) und ggf. grob rechtswidrige Inhalte aus dem Verkehr zu ziehen.
@ all und im Besonderen die Funkamateure, so wie ich das Eingangsposting lese, ging es darum, wer EMPFÄNGER bauen und auch betreiben darf. Hier nochmals der Orginaltext: Zitat: Hallo, ich wollte mal fragen, in welchem Gesetz geregelt ist, wer unter welchen Umständen Funkempfänger bauen darf? Oder darf jeder wie er will Funkempfänger bauen? mfG Net_Hans Zitat Ende. Sooo, daraus lese ich ganz einfach EMPFÄNGER nicht SENDER! Ich baue gerade auch Empfänger und niemand wird mich daran hindern, diese auch zu betreiben. VON SENDEANLAGEN HABE ICH NICHTS GESCHRIEBEN!!!! Meine EMPFÄNGER sind für Fernsteueranlagen im Modellbau und zwar im 40MHz-Bereich gedacht und gebaut worden. Um diese Dinger zu betreiben brauche ich nun wirklich keine Amateurfunkerlizenz. Ich brauche auch keine Amateurfunkerlizenz um 868MHz-Empfänger-Module zu betreiben. Und für mein schnurloses Telefon brauche ich auch keine Amateurfunkerlizenz. ...also Ausnahmen ohne Ende! Sehe ich das falsch? Fangt bloss keine Debatte darüber an, dass auch Empfänger stören können. Das weiss ich selber. Will auch in diesem Posting niemand wissen, denn ALLE wissen, was sie bauen und vorallem wie! Was ich mir hier wünsche ist, dass endlich mal die Eingangspostings richtig gelesen werden und dann folgerichtig beantwortet werden. Hier artete es SOFORT in die unleidige Debatte aus, wer nun SENDEANLAGEN bauen und betreiben darf und nicht nur in diesem Posting. Keiner hat danach gefragt! Und interessiert hier in diesem Posting auch niemanden!!!! Also wo steht, welche Funkempfänger nun frei betrieben werden dürfen? Nachdem alle Funkamateure es wissen, kann die Antwort ja nicht schwer fallen. Ich kann es leider nicht beantworten, da ich weder Jurist noch Funkamateur bin und auch wenig Lust habe das Internet zu diesen benötigten Informationen zu durchforsten. Ich lass das lieber Funkamateure machen gg Gruss Gerd
>Was ich mir hier wünsche ist, dass endlich mal die Eingangspostings >richtig gelesen werden und dann folgerichtig beantwortet werden. >Hier artete es SOFORT in die unleidige Debatte aus, wer nun SENDEANLAGEN >bauen und betreiben darf und nicht nur in diesem Posting. Die Frage nach den Empfängern wurde doch korrekt beantwortet, und das in der allerersten Antwort 40 Minuten nach Stellen der Frage.
Gerd Vg wrote: > Ich baue gerade auch Empfänger und niemand wird mich daran hindern, > diese auch zu betreiben. Nun, wenn du dich da mal nicht irrst... Das kommt immer auf die Frequenz und den Nachrichteninhalt an (und natürlich darauf, dass einer erst einmal auf die Idee kommen muss, bei genau dir nach sowas zu suchen). Lies dir mal die unzähligen Urteile über sogenannte "Scanner" durch, dann wirst du sehr schnell feststellen, dass es bereits sehr oft vorgekommen ist, dass Besitzer derselben daran gehindert worden sind, diese zu betreiben (teilweise bereits auf Verdachtsmomente hin, ohne dass jemand die tatsächliche unzulässige Benutzung wirklich nachge- wiesen hätte). Rein juristisch haben diese Leute mit derartigen Empfängern, ,,Aussendungen empfangen, die nicht für sie bzw. für einen unbestimmten Personenkreis'' bestimmt waren (oder so ähnlich, habe die Formulierung jetzt nicht copy&pasted). Von der Warte her ist es halt auch für den Bau eines Empfängers sinnvoll, sich mit den Rechtsgrundlagen vertraut zu machen. Bei deinem DECT-Telefon ist das was anderes, da ist der In-Verkehr- Bringer dafür zuständig, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass du damit nur für dich bestimmte Aussendungen empfängst. Schon bei deinem 868-MHz-Empfänger kann man ziemlich schnell aufs Glatteis geraten: rein juristisch hast du nur das Recht, die für dich bestimmten Aussendungen dort zu empfangen. Falls du unbeabsichtigt andere Aussendungen empfängst (was sich auf Grund der Natur des Bandes oft kaum vermeiden lässt), so darfst du streng genommen nicht einmal diese Tatsache kund tun, denn die Aussendungen des Dritten sind nicht für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt. Die praktische Durchsetzung derartiger Forderungen in SRD- oder ISM- Bändern steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt, aber das ist erst einmal das, was das TKG auch dir als Betreiber einer Funkempfangs- anlage auferlegt.
Hallo Jörg Wunsch,
So geht Dein Text los:
> Ich baue gerade auch Empfänger und niemand wird mich daran hindern,
> diese auch zu betreiben.
Nun, wenn du dich da mal nicht irrst... Das kommt immer auf die
Frequenz und den Nachrichteninhalt an (und natürlich darauf, dass
einer erst einmal auf die Idee kommen muss, bei genau dir nach sowas
zu suchen).
Ende Deines Textes
Du unterstellst mir, dass ich das nicht beachte?
Du kennst meinen Wissensstand zu dieser Technik?
Du musst wahre Hellseherqualitäten haben ...Gratuliere!
Langsam empfinde ich es unverschämt von Dir, jeden hier als Unwissend
abzustempeln!
Nur Du hast Fachwissen?
Nur Du beachtest die gängigen Vorschriften?
Meine Lebenserfahrung sagt mir aber, wer immer laut schreit und dabei
vorzugsweise auf Andere mit dem erhobenen Zeigefinger droht, hat
irgendwas zu verbergen, Dich natürlich ausgenommen.
Wenn genau meinen Text gelesen hättest und nicht nur den Teil
rausgepickt hättest, der Dir zur Nase steht, hättest erkennen müssen,
dass ich eine Funkfernsteuerung im 40MHz-Band betreiben will und dafür
den EMPFÄNGER bauen will bzw. baue.
Abgeleitet davon, könnstest daraus entnehmen, dass ich einen bestimmten
Datensatz benötige, der für Fernsteuerungen erforderlich ist und mir ein
vorhandener Sender liefert denn vom Senderbau habe ich nichts erwähnt!
Dass ich verbotene Datensätze abhöre ist alleine aus Deiner
reichhaltigen Erfahrung im Funkwesen abzuleiten, aber nicht meine
Absicht.
Kannst ruhig die Funküberwachung schicken, die finden da sicherlich
nichts!
Und wenn jemand verbotene Datensätze auf meinem zugelassenen und
benutzten 40MHz-Kanal sendet, dann bekommt er Ärger mit mir und nicht
umgekehrt.
Wenn ich keine Kenntnisse von diesen Datensätzen hätte, würde ich wohl
kaum einen Empfänger genau für diesen Anwendungsfall bauen, oder?
Warum ich einen bzw. 2 Empfänger baue verrate ich Dir auch, nämlich für
ein U-Boot dass ich für mein Privatvergnügen baue und mit etlicher
Technik ausrüsten werde.
Das Frequenzverhalten und Antennenabstimmung unter und über Wasser ist
Dir ja bestens bekannt und jetzt weisst endlich warum ich zwei Empfänger
gleichzeitig einsetzen werde und warum ich diese selber bauen will bzw.
muss da sowas meines Wissens nicht auf dem Markt erhältlich ist.
Sollte ich mich da irren und es gibt tatsächlich käufliche Empfänger im
zugelassenen 40MHz-Bereich und die für Unterwasserbetrieb abgestimmt
sind, lass es mich wissen.
Um Dir gleich mal auch in anderer Richtung das Wasser abzugraben, ja ich
habe zu der erforderlichen Meßtechnik Zugang bzw. kenne Leute die diese
Meßtechnik besitzen und auch einsetzen können.
Euch hier zu fragen, wie ich das leidige Problem mit den Antennen löse,
lasse ich lieber, kommt eh nichts bei raus gg
Wie man die normale Antennenlänge berechnet, weiss ich bereits seit 35
Jahren, also dazu brauche ich nichts, höchstes was zu einer kompakten
"Form"!
Schönen Abend noch
Gerd
Gerd Vg wrote: > Du unterstellst mir, dass ich das nicht beachte? Ich habe dir gar nichts unterstellt. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass auch der Betrieb eines Empfängers nicht ohne Weiteres uneingeschränkt erlaubt ist. Da die Frage des OP sehr allgemein gehalten war (und da die Urteile in diesen Fällen teilweise genaus hanebüchen ausfallen wie bei den Rundfunkgebühren, da werden Leute verurteilt, denen kein unzulässiger Empfang nachgewiesen worden ist), erscheint mir das im Rahmen dieses Threads durchaus angebracht. > Wenn genau meinen Text gelesen hättest und nicht nur den Teil > rausgepickt hättest, der Dir zur Nase steht, hättest erkennen müssen, > dass ich eine Funkfernsteuerung im 40MHz-Band betreiben will und dafür > den EMPFÄNGER bauen will bzw. baue. Ich habe mir nichts ,,rausgepickt'' und habe das mit den 40 MHz in der Tat überlesen. Das liegt aber auch daran, dass du gleich danach noch kreuz und quer über die Frequenzbereiche gehüpft bist (SRD-Band, DECT), was nach deinem Artikel eher eine Grundsatzfrage als Meinung hinterlassen hat denn eine, die sich nur auf das 40-MHz-ISM-Band bezieht. Davon abgesehen fällt auch dieses Band in die von mir genannte rechtlich sehr seltsame Grauzone: du darfst nur die für dich bestimmten Sendungen empfangen und darfst die Tatsache des Empfangs anderer Aussendungen nicht einmal kund tun... Das stelle ich mir sehr lustig vor, wenn der Empfänger deines Modells auf einmal in die Reichweite eines anderen Senders gelangt, dessen Signal stärker ist: wie willst du in dem Moment verhindern, dass diese Tatsache kund getan wird? :-) (OK, bei Digitalübertragung mit Verschlüsselung könnte es gehen.) > Das Frequenzverhalten und Antennenabstimmung unter und über Wasser ist > Dir ja bestens bekannt ... Nein, überhaupt nicht. Ich habe bislang keinen Bedarf gehabt, meine Afu-Technik unter Wasser zu betreiben. > Euch hier zu fragen, wie ich das leidige Problem mit den Antennen löse, > lasse ich lieber, kommt eh nichts bei raus *gg* Deine Sache. Wäre aber sicher einen eigenen Thread wert, falls es dich interessiert, ob andere denn in dieser Hinsicht experimentelle oder gar rechnerische (Simulation) Erfahrungen haben.
Seit hier ein Moderator aktiv ist, ist viel mehr Unruhe im Forum. Sri Jörg, aber so ist es. Warum gehst du nicht einfach dein Hobby nach und erfreust dich an den schönen Funkverbindungen in alle Welt. Hier jedenfalls stachelst du nur noch mehr die Leute auf und es verschärft sich der Ton als Folge. Sicherlich werde ich nichts an deinen charakterlichen Eigenschaften ändern können, aber kann ja sein das sich etwas ändert. de Denis
Denis wrote:
> Seit hier ein Moderator aktiv ist, ist viel mehr Unruhe im Forum.
Lass den "Moderator" dabei einfach außen vor: ich kann mich nicht
erinnern, wann ich in diesem Forum das letzte Mal moderierend
(d. h. in irgendeiner Form mit Moderator-Privilegien: Thread
verschieben, Beitrag löschen -- das sind die einzigen zusätzlichen
Rechte der vier Moderatoren) eingegriffen hätte, das ist schon Wochen
her.
Ich bin hier ganz normaler Nutzer, wenn dich meine Name da oben drüber
stört, dann denk dir da ein "Gast (Gast)" hin. Ich werde mich für dich
aber nicht extra erst abmelden, nur um dann hier anonym zu posten.
Hallo, komisch ist, warum durchaus zutreffende Bemerkungen von Jörg Wunsch für soviel Aufruhr sorgen... Es steht eben irgendwo geschrieben, weil es irgendein Gesetzgeber so gut fand... Ich denke mal, es ist immer gut, Bestimmungen usw. zu kennen. Selbst dann, wenn man nicht in die Verlegenheit kommt, mit diesen zu kollidieren. Wenn ich mir zuhause eine Steckdose an die Wand baue, dann verstoße ich da vielleicht auch gegen 20 Bestimmungen. Das kann dann z.B. die Versicherung stören, wenn die Bude abbrennt. Das ist aber bis zu einem gewissen Punkt mein persöhnliches Risiko und ich muß einschätzen, was passieren kann und ob es mir ein Restrisiko wert ist. Wenn mein Chef zu mir kommt ob ich mal die Steckdose in seinem Büro anklemme gibt nur die eindeutige Absage von mir, weil ich kein Elektriker bin... Genauso ist es doch mit dem Empfänger-/Senderbau. Auch mein Empfänger kann dem Nachbarn den Fernsehempfang versauen, wenn die Oberwelle des Oszillators nur stark genug abgestrahlt wird. Wird vermutlich nie real passieren, könnte aber, wenn ich den Oszillator eben mit einer PL504 aufgebaut habe, weil gerade nichts anderes da war... ;) Es ist doch wohl kein Fehler, zu wissen, daß das dann Ärger macht und über solche Gesichtspunkte nachzudenken, kann doch wohl nicht schaden. Genau darauf und auf die manchmal mehr fragwürdigen Bestimmungen hat Jörg doch nur hingewiesen... Gruß aus Berlin Michael
Ruhig Leute, alles wird gut. Und, immer locker durch die Hose atmen.
Hier sind einige (Moderatoren) wohl nicht mehr ganz dicht. Kein Schreiberling hier ist allwissend (auch die Moderatoren nicht), und jeder, egal ob er sich Gast nennt oder einen anscheinend echten Namen benutzt, schreibt gelegentlich fachlichen Unsinn. Diesen Unsinn sollten andere, die es besser wissen, ohne beleidigende/diffamierende Ausdrucksweisen berichtigen. Dazu ist ein Forum ja da. Es gibt gar keinen Grund, jemanden wegen eines Fehlers derart anzupflaumen, dabei ist es völlig egal, unter welchem Namen/Pseudonym der betreffende hier auftritt!
> Diejenigen, die hier unvernünftig sind nennen sich Jörg Wunsch und > Stefan Wimmer. Ob diese Namen echt sind, kann ich nicht einfach > überprüfen Zumindest bei Jörg gibt es etliche Möglichkeiten das nach zu prüfen. Man muss dazu nur einmal die Quellen diverser AVR-Header Dateien öffnen und etwas drin stöbern. Und seine Postings seit einigen Jahren(!) stützen die Vermutung das Jörg == Jörg ist ungemein ;) Auch wenn wir hier schon mal wegen diverser M$-zugeschriebener Coding-Styles ;) an einander geraten kann ich hier bei Jörg keinerlei Arroganz oder gar fachliche Fehler feststellen. Empfangen darf man nunmal, versteckt mithören nicht. Ergo: Betreiben ist Ok, solange es keiner bemerkt. Allerdings kann man auch rein passive Empfänger aufspüren wenn man genügend Elan hat. Dann kann es u.U. schonmal unangenehm werden. Andere Teilnehmer stören ist jedoch immer ein Problem, unabhängig davon ob man senden darf oder nicht. Gruß, Hmm... (der kein Funkamateur ist)
Gackernder Hühnerhaufen! > wollte mal fragen, in welchem Gesetz geregelt ist, wer unter welchen > Umständen Funkempfänger bauen darf? > Oder darf jeder wie er will Funkempfänger bauen? Das war doch die Frage oder? Allgemeine Funkempfänger darf nach meiner Ansicht und meinem Kenntnistand zunächst jeder bauen. Diese werden z.B. auch als sog. Funkscanner frei verkauft. Jetzt kommt es drauf an, WAS man damit hört UND ob man GEZIELT MITHÖRT oder ZUFÄLLIG MITBEKOMMT. Es gibt freien Funk (CB-Funk, Amatuerfunk, Flugwetterberichte) die jeder empfangen darf. Beim BOS-Funk (BOS = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Hilfdienste) sieht es schon anders aus. Wer eine BOS-Lizenz hat dürfte generell aus dem Schneider sein (da hat man eh Verschwiegenheitspflicht; BOS-Lizenz lässt sich z.B. beim THW per Schulung und Prüfung erwirken). Lieschen Müller mit Handscanner vom Discounter darf BOS-Funk NICHT GEZIELT mit- bzw. abhören. Es könnte aber sein, dass sie ZUFÄLLIG MITHÖRT (beim Scannen die Frequenz erwischt; das Gerät getestet; nicht im klaren darüber sein, was sie da gerade empfängt). Das DARF sie (= kein Gesetzesbruch). Was sie nicht darf ist darüber berichten (Freunde daran teilhaben lassen, Inhalt weitererzählen); sie darf es nicht aufschreiben; sie darf es nicht sonstig irgendwie verwerten. 1) 1) Was aber z.B. gerne die Profis mit den Kameras machen, die "zufällig" so schnell an Unfällen erscheinen und deren Berichte man doch irgendwie gerne in den Abendnachrichten mit einem Schauer im Rücken verfolgt. Eigentlich müssten die alle schon im Knast sein, aber wie kein Kläger .. Wikipedia sagt folgendes: "Wer unbeabsichtigt einen nicht-öffentlichen Funkdienst empfängt, darf den Inhalt und die Tatsache des Empfangs anderen nicht mitteilen (§ 89 Telekommunikationsgesetz)." Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeifunk Gesetz steht hier, für die Hobbyjuristen: http://dejure.org/gesetze/TKG/89.html (vor allem den Teil lesen, wo steht "Tatsache ihres Empfangs ..") http://de.wikipedia.org/wiki/Funkscanner In einer Gebrauchsanleitung über Funkscanner (z.B. Conrad 931092) steht folgendes: Zitat "Bitte beachten Sie: Sie dürfen deshalb Sendungen unbestimmbarer Herkunft, die Sie zufällig mit dem Handscanner empfangen und abhören, die nicht für Sie bestimmt sind, in keinster Wei- se verwerten, aufzeichnen, oder weitergeben. Geben Sie keinerlei Informationen darüber weiter. Speichern Sie solche Frequenzen niemals und fertigen Sie sich keine Aufzeichnungen darüber an. Unbefugtes Abhören kann sogar als Straftat gewertet werden. Bereits das Ablegen der Frequenz in einen Speicherkanal könnte als Vorsatz gewertet werden." Damit sollte klar sein wie man sich verhalten kann und was man lieber vermeiden sollte.
> Nun, das TKG muss ich kennen, und um das ging's hier. Dort steht > nichts drin Soso, der Herr Genehmigungsinhaber muss also nur wissen, was in der Amateurfunkprüfung abgefragt wird und darf deshalb unter anderem einen Unsinn wie "Ob Pseudonymität zugelassen ist oder nicht in einem öffentlichen Forum, liegt einzig im Ermessen des Betreibers" erzählen. Von anderen Leuten verlangt der Herr jedoch, dass sie allwissend bezüglich Amateurfunk b.z.w. der entsprechenden Rechtslage sind und genehmigt sich deshalb eine unpassende Reaktion der Form "Unfug. Wenn du weder einen Namen noch Ahnung hast, dann lass es sein". Wobei es doch völlig irrelevant ist, ob der Betreffende mit seinem Realnamen hier auftritt. Es hätte gereicht, auf den Fehler hinzuweisen und den Sachverhalt ordentlich zu erklären. Diese Argumentation "ich muss nur wissen, was in der Amateurfunkprüfung abgefragt wird" sowie die fehlende Sozialkompetenz kommt mir aus der Usenetgruppe de.comm.ham bekannt vor. Da frage ich mich, ob es vielleicht doch negative Auswirkungen von HF auf den Verstand gibt.
Hallo, @Dirk: das interessiert mich jetzt doch. Du schreibst: >...und darf deshalb unter anderem einen >Unsinn wie "Ob Pseudonymität zugelassen ist oder nicht in einem >öffentlichen Forum, liegt einzig im Ermessen des Betreibers" erzählen. Kannst mir einen Hinweis auf die Vorschrift/Verordnung/Gesetzt sagen, in der steht, daß ich KEIN Forum betreiben dürfte, wo auf der ersten Seite steht: Hier dürfen nur Mitglieder unter Realnamen schreiben, die Anmeldung erfolgt durch das Post-Ident-Verfahren. Ich hätte dann vermutlich nur wenige Schreiber und auch wenige Leser, aber das ist jetzt nicht das Thema. Ich will nur wissen, wo es steht, das der Forumbetreiber NICHT darüber eintscheiden darf, ob er "Pseudonymität" zulässt oder nicht... Gruß aus Berlin Michael
Michael U. wrote: > Kannst mir einen Hinweis auf die Vorschrift/Verordnung/Gesetzt sagen, in > der steht, daß ich KEIN Forum betreiben dürfte, wo auf der ersten Seite > steht: > > Hier dürfen nur Mitglieder unter Realnamen schreiben, die Anmeldung > erfolgt durch das Post-Ident-Verfahren. Im TMG, §13. Findest du bei http://www.gesetze-im-internet.de/ .
Maik (Gast) schrieb >> Diejenigen, die hier unvernünftig sind nennen sich Jörg Wunsch und >> Stefan Wimmer. Ob diese Namen echt sind, kann ich nicht einfach >> überprüfen... Unvernunft sehe ich hier eher auf Seite von Leuten wie Tom (Gast), Gast (Gast), Dirk (Gast) und besonders von Dir, Maik (Gast). Schon als Du die Seite des weitläufig bekannten Usenet-Trolls "Winfried Wacker" hier referenziert hast, kamen mir Zweifel daran, ob ich dich ernst nehmen soll. Spätestens sinnlose Anfeindungen wie "liebe Klugscheisser" oder "Solche Subjekte verdienen keine Beachtung [...] aber ich bin ja tierlieb" haben diese Zweifel ausgeräumt. Im übrigen teile ich die Vermutung von Oh ha (Gast), daß dein Problem tiefer sitzen muß. Hmm... (Gast) schrieb: > ich [kann] hier bei Jörg keinerlei Arroganz oder gar fachliche Fehler > feststellen. So geht es mir auch, aber eigentlich wollte ich mich in diese müßige Diskussion gar nicht einklinken. Mich interessiert folgendes: > Allerdings kann man auch rein passive Empfänger aufspüren wenn man > genügend Elan hat. Wie geht das ungefähr? Einen rein passiven, abgeschirmten Empfänger zu orten erscheint mir ein Ding der Unmöglichkeit. Hast du ein paar Stichworte für mich? Besten Dank im voraus. > Hmm... (der kein Funkamateur ist) MfG Iwan, der auch keiner ist
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