Frage zur Lohnsteuerkarte

Gast #1056961
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Lohnsteuerkarte

Zuständigkeiten von Ausstellung und Änderung

Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde örtlich 
zuständig, in deren Bezirk der Arbeitnehmer am 20. September des dem 
Kalenderjahr, für das die Lohnsteuerkarte gilt, vorangehenden Jahres 
oder erstmals nach diesem Stichtag seine Hauptwohnung oder in 
Ermangelung einer Wohnung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Darf ich diesem verschrurbelten Beamtensatz entnehmen, dass ich keine 
neue Lohnsteuerkarte brauche?

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