Hallo zusammen, meine Tochter ist nun leider in ihre eigene Wohnung gezogen. Beim testen der dortigen WLAN-Umgebung erkennt sie zwei ungesicherte Netze. Sie kann sich problemlos in beide einloggen. Meine Fragen: 1. Ist das eine strafbare Handlung? und 2. Können die Besitzer dieser beiden Netze ausfindig gemacht werden? Neugierige Grüsse!
Kleiner Tip: kümmere dich um deine Angelegenheiten. Dies erspart auf Dauer Ärger und Rennerei.
Denkanstoß: Wenn du möchtest, dass der Computer-Nerd von nebenan die Mails deiner Tochter mitlesen soll dann nur weiter so. zu 2. Wlan-finder könnte helfen (PSP mit WIFI Scanner)
wenn möglich VPN (bieten z.B. Hochschulen für ihre Studenten an) einrichten und die Verbindung weiter nutzen.
*Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat* 16.05.2008 11:09, heise Netze http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969/ http://www.aufrecht.de/urteile/delikt-strafr/strafbarkeit-bei-nutzung-eines-offenen-wlan-ag-wuppertal-urteil-vom-03042007-az-22-ds-70-js-690606.html Vorher (um 2004) war die Ansicht "nicht strafbar" http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7
> meine Tochter ist nun leider in ihre eigene Wohnung gezogen.
Ja, echt scheiße, dass Kinder nicht ihr lebenlag als KLeines Kind in der
Wohnung der Eltern gehalten werden wollen, nicht wahr?
Sie wird schon ihren Grund gehabt haben in eine eigene Wohnung zu ziehen.
Kleiner Anstoss : Wenn die Tochter dem Typ einen Zehner pro Monat als Unterbenutzer abdrueckt, ist sie Teilhaber...
> Ist das eine strafbare Handlung? Je nach Willkür des jeweiligen Richters. Nach meinem Verständnis ist das suchen und nutzen von offenen WLANs das gleiche wie die suche nach Webseiten mit google. > Können die Besitzer dieser beiden Netze ausfindig gemacht werden? Ja sicher. Richtantennen sind dazu sehr hilfreich. Trotzdem kann das aufsuchen schwierig und langwierig werden.
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