Info zwecks Studiengebührenbefreiung in BaWü

OP #1111731
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Hallo zusammen,

für alle die es noch nicht wissen:

Ab dem Sommersemester 2009 kann man sich wenn man mindestens zwei 
Geschwister hat von den Studiengebühren befreien lassen, egal was diese 
tun.
Bei der alten Regelung mussten die Geschwister studiert haben oder sogar 
Studiengebühren bezahlt haben, dass weiß ich nicht genau. Ist aber 
eigentlich auch egal.
Dazu muss vor Vorlesungsbeginn ein Antrage gestellt werden, dazu braucht 
man:

- natürlich den Antrag
- Erklärung das die Geschwister keinen solchen Antrag stellen/gestellt 
haben
- beglaubigte Kopie der Geburtsurkunden von den Geschwistern und der 
eigenen

Gruß Nico

P.S. Ähm ja Bundesland sollte man dazu schreiben. Ich weiß das bisher 
nur von BaWü aber evtl. gibts das woanders ja auch.
OP #1111746
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Ich hab bisher noch keine offiziellen Infos gefunden, leider. Der 
Informationsfluss dieses Thema betreffend ist leider sehr sehr spärlich. 
Ich habs selbst nur durch Zufall mitbekommen. Echt zum kotzen sowas.

Aber ich werde nächste Woche den Antrag dahingehend selbst stellen, 
unter 
http://www.htw-aalen.de/img/downloads/2053_Antrag-Befreiung090114.pdf 
gibts den aktuellen Antrag meiner Hochschule in dem schon die neue 
Regelung drinsteht.

Gruß Nico
OP #1111752
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Hier was offizielles hab ich grad per Mail bekommen:


http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/3000/14_3390_D.PDF
Seite 55 6.:
bb) Satz 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung:
„2. die zwei oder mehr Geschwister haben, von
denen zwei keine Befreiung nach dieser
Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen
haben; wurde ein Studierender für
weniger als sechs Semester nach dieser
Vorschrift befreit, kann die verbleibende
Semesterzahl von einem anderen Ge schwis -
ter in Anspruch genommen werden,“

Zum Vergleich dazu die alte Fassung.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/w01/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HSchulGebGBWV1P6&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint
Gast #1112229
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Es ist definitiv so, ich habe von meiner Hochschule schon die 
Bestätigung der Befreiung erhalten. Habe 2 Geschwister, die nicht 
studieren.
Die Hochschulen halten sich aber wohl dezent zurück was Informationen 
betrifft, ohne unsere ASTA wär wohl kein Student auf die Änderung 
aufmerksam geworden (Befreiung nach Vorlesungsbeginn ist nicht mehr 
möglich).


Grüße

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