bildet euch bitte selber eine Meinung von "PCB-POOL" das Abmahnen ist so kindisch.

Gast #1126303
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http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=3624


Im zweiten Verfahren – I ZR 139/07 – standen sich zwei Unternehmen 
gegenüber, die über das Internet Leiterplatten anbieten. Für die 
Klägerin ist die Marke "PCB-POOL" geschützt. Der Beklagte hatte bei 
Google als Schlüsselwort die Buchstaben "pcb" angemeldet, die von den 
angesprochenen Fachkreisen als Abkürzung für "printed circuit board" 
(englisch für Leiterplatte) verstanden werden. Die Adword-Anmeldung von 
"pcb" hatte zur Folge, dass auch bei Eingabe von "PCB-POOL" in die 
Suchmaschine von Google in dem gesonderten Anzeigenblock neben der 
Trefferliste eine Anzeige für Produkte des Beklagten erschien. Der 
Bundesgerichtshof hat in diesem Fall die Klage unter Aufhebung des 
Berufungsurteils abgewiesen. Der Markeninhaber kann in der Regel die 
Verwendung einer beschreibenden Angabe (hier "pcb") auch dann nicht 
untersagen, wenn sie markenmäßig benutzt und dadurch die Gefahr einer 
Verwechslung mit der geschützten Marke begründet wird. Der 
Bundesgerichtshof hat in diesem Fall eine markenrechtlich erlaubte 
beschreibende Benutzung angenommen. Da eine Kennzeichenverletzung schon 
aus diesem Grund zu verneinen war, kam es auf die in dem Verfahren I ZR 
125/07 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegte Rechtsfrage nicht mehr 
an.
#1126373
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Sim wrote:
> Der Beklagte hatte bei Google als Schlüsselwort die Buchstaben "pcb"
> angemeldet, die von den angesprochenen Fachkreisen als Abkürzung für
> "printed circuit board" (englisch für Leiterplatte) verstanden werden.

"Gedruckte Schaltung" träfe es meiner Meinung nach besser.

> Der Markeninhaber kann in der Regel die Verwendung einer beschreibenden
> Angabe (hier "pcb") auch dann nicht untersagen, wenn sie markenmäßig
> benutzt und dadurch die Gefahr einer  Verwechslung mit der geschützten
> Marke begründet wird. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall eine
> markenrechtlich erlaubte beschreibende Benutzung angenommen.

Ausnahmsweise eine "Gute Nachricht"[TM] aus dem Kreise der oft 
unergründlichenmarkenrechtlichen Urteissprechung. Dem habe ich nichts 
hinzuzufügen.

> Da eine Kennzeichenverletzung schon aus diesem Grund zu verneinen war...

...aber dennoch ein Rechtsstreit geführt werden musste, ergibt sich ein 
weiterer Grund für mich, bei den osteuropäischen Mitbewerbern oder gar 
den wesentlich wettbewerbsfreundlicheren asiatischen Bewohnern unseres 
Planeten die nächsten Serienaufträge fertigen zu lassen.

QED, Iwan
Gast #1126504
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Hoffentlich ist es für die Klägerin recht teuer geworden. Wenn man sich 
so einen Verriss leisten kann, dann scheint man in dem Business noch 
viel zu viel zu verdienen. Kein Wunder dass Platinen so teuer sind. Die 
Kosten dürfen die Kunden mit ihren Aufträgen vermutlich wieder 
einfahren. Man sollte schwarze Listen führen für so ein Verhalten. 
PCB-Pool? Nein, Danke! :(
Gast #1126615
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Die Leiterplatten sind sowieso Scheiße. Versatz in der Lötstopmaske 
hatte ich schon 2x. Ich habe einen Tag dran gesessen die dadurch 
entstandenen Kurzschlüssen (TQFP100) zu beseitigen. Sowas nervt.

Leiterplatten von Multi-PCB sind deutlich besser, und zudem ab 2 Lagen 
immer mit E-Check. Preislich sind die ähnlich gut aufgestellt.
Gast #1127171
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> Erinnert mich sehr an die Geschichte von e-online.de - der musste auch
> bezahlen - hätte nach heutiger Rechtsprechung wohl gewonnen.

Nein, der hat IIRC klein beigegeben ohne einen Rechtsstreit zu 
riskieren.

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