Gast
#1139424
Sagt mal, fallen Pulsuhren eigentlich unters Medizinproduktegesetz? Da steht nämlich: "Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate [die der] der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs [...] zu dienen bestimmt sind... " Aber trifft das in der Praxis auch auf Pulsuhren zu? Wann erfüllt ein Produkt denn dieses Kriterium? Muss es im medizinischen Umfeld eingesetzt werden? Dann wäre im Prinzip ja jede Waage/Körperfettwaage ein Medizinprodukt...