Arbeitsgericht

Gast #1156915
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Wenn du nun Arbeitslos gemeldet bist kannste beim Amtsgericht
versuchen einen Beratungshilfeschein zu bekommen.
Dann gehste zum Fachanwalt, zahlst 10Euro Eigenbeteiligung
und läßt dich fundiert beraten. Am besten schriftlich.
Oder du stellst eine Frage auf der Website"www.Frag einen Anwalt.de"
und läßt sie dir kostenpflichtig beantworten.
Vielleicht ist deine Frage sogar schon mal beantwortet worden.
Kostet ca.20-50Euro. Problem wird immer sein ob du deine Forderung
auch beweisen kannst. Wenn du keine Unterlagen, z.B.Lohnabrechnung
und Stundennachweise besitzt haste vermutlich schlechte Karten.
Dann kannste nur draus lernen und es beim nächsten AG besser machen.
Wenn du dir sicher bist betrogen worden zu sein besteht auch die
Möglichkeit Strafanzeige zu erstatten und zu hoffen das die 
Staatsanwaltschaft genügend Anhaltspunkte findet (z.B. weils es
bei dem AG schon häufiger vorgekommen ist) ein Verfahren einzuleiten.
Dann wirst du als Zeuge geladen und das wird Beweiskraft haben.
Im Zivilverfahren muß du dann deine Forderungen eigenständig 
durchsetzen.
Gast #1156936
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Gibts bei dir im (Ex-)Betrieb nen Betriebsrat?
Hast du ne Gewerkschaft?


Währen jetzt so pauschal meine ersten Anlaufstellen wenn mir sowas 
passiert....

Sonst würd ich mal einen Anwalt für Arbeitsrecht (oder wie des heißt) 
besuchen (evtl. Anwälte im Bekannten-/Verwantenkreis?).

mfg conner0414
Gast #1157051
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>Wenn du keine Unterlagen, z.B.Lohnabrechnung und Stundennachweise besitzt haste 
vermutlich schlechte Karten.

Das ist ja nun ziemlicher Blödsinn. Er wird ja einen Arbeitsvertrag 
haben.

Ich würde bei sowas direkt einen Anwalt einschalten.

Betriebsrat ist nicht zuständig, der kann allenfalls vermitteln.

Gruss
Axel
Gast #1157060
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> Das ist ja nun ziemlicher Blödsinn.
> Er wird ja einen Arbeitsvertrag haben.

Na na na. Um das einzuschätzen, muss man wissen, was das für eine 
Vereinbarung war, die der AG nach Ansicht von Hans nicht eingehalten 
hat. Bis dahin fänd ichs gut, wenn der Ball etwas flacher gehalten 
würde.
Gast #1157063
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Aha, kleine zeitliche Überschneidung.

Hans, ist das ganze beweisbar?

1. Anordnung, bezahlte Überstunden zu leisten (Arbeitsvertrag oder 
Einzel-Vereinbarung).
2. Nachweis, dass die Stunden erbracht wurden.
Gast #1157374
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Hans sollte vielleicht erstmal darlegen welche Art
vom Lohn er nicht bekommen hat(Normalstunden oder Überstunden)
und wie die Arbeitszeit erfaßt/abgerechnet wurde.
Hier streichen einige AG gern mal einfach nach einer Kündigung
die Stunden um Kosten zu sparen.
Ist mir auch schon mal passiert. Beim Arbeitsgericht haben die
nur gefragt ob ich das beweisen kann und das war eben nicht möglich
weil es keine Zeiterfassung gab.
Gast #1158335
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>es hantelt sich um Überstunden, den 1 und 2 weinachtsfeiertag
>verschiedenes
>Werkzeug und natürlich fehlt noch ein Arbeitszeugniss

ich bin nicht sicher aber 1 und 2te Weihnachtsfeiertage sind
gewöhnlich Feiertage, er sei denn für dich normale AT 
(z.B.Gastronomie,öffentl.Dienst etc.)und daher werden
die mit Ausnahmen auch nicht bezahlt.
Kann mich aber auch irren. Hängt von der Art der Tätigkeit ab.

Wie Werkzeug?, was hat das mit Lohn zu tun. Haste Werkzeug
nicht abgegeben und mußte es nun bezahlen bzw. Lohnabzug?
Da muß dein Chef dann aber einen Verwaltungsvorgang zu haben
z.B. das du Werkzeug erhalten und dafür unterschrieben hast.
Ansonsten kann dein Chef es dir nicht abziehen wenn er das
nicht beweisen kann. Könnte problematisch sein wenn der Wert
des Werkzeugs phantastisch geschätzt wurde.

Auf ein wohlwollendes wahres Arbeitszeugnis haste einen
Rechtsanspruch. Kommt der Chef trotz Fristsetzung dem nicht
nach könnte evtl.sogar Schadenersatz wegen Nichterfüllung
fällig werden wenn dir dadurch geeignete Stellen durch die
Lappen gehen was aber schwer zu beweisen wäre.

In einigen Punkten würde ich da mal nachhaken und Auskunft
verlangen. Vielleicht ist der Sachverhalt ja ganz lapidar.
Evtl.kann man auch mit jemanden aus dem Personalbüro (sofern
existent) darüber sprechen. Besser wäre es aber schriftlich mit 
Fristsetzung. Wenn dann der Sachverhalt nicht plausibel geklärt
werden kann, kann man immer noch zum Anwalt rennen.

Hauptsache du hast schon alle Papiere insbesondere die
Arbeitsbescheinigung bekommen. Die brauchste gewöhnlich
nämlich für die Stütze oder haste schon wieder was Neues?
Gast #1158345
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ne das Werkzeug war oder ist mein Eigentum es ist nur in der Firma 
verschwunden

im Handwerk sollte es schon die beiden Feiertage geben?

den Rest hab ich schon bis auf das Arbeitszeugniss aber ich war nur 3
Monate in diesem Laden beschäftigt.

glücklicherweis ewar ich zu dieser zeit noch Student so das ich
die Stelle im Lebenslauf vergessen kann
Gast #1158429
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>ne das Werkzeug war oder ist mein Eigentum es ist nur in der Firma
>verschwunden

Das wirste wohl unter Verlust verbuchen müssen.
Glaube nicht das du nochmal die Möglichkeit hast dem Verlust
nachzugehen und dein Chef ist dazu nicht verpflichtet dir
das zu erlauben.

>im Handwerk sollte es schon die beiden Feiertage geben?

Natürlich kann auch Arbeit an Sonntagen vom Chef angeordnet
werden. Wie schon geschrieben wären ein Arbeitsbeleg oder andere
Beweise(Zeugen) nötig um hier Lohn einfordern zu können.
Zuschläge müßten dann auch bezahlt werden.

>den Rest hab ich schon bis auf das Arbeitszeugniss aber ich war nur 3
>Monate in diesem Laden beschäftigt.

Gesetzlich kannste ein Zeugnis verlangen, aber umfangreich
wird es kaum ausfallen und damit nutzlos sein.

>glücklicherweis ewar ich zu dieser zeit noch Student so das ich
>die Stelle im Lebenslauf vergessen kann

Kurze und/oder häufige Stellenwechsel sollte man ohnehin nicht
im Lebenslauf dokumentieren weil das unter Umständen negativ
beurteilt wird.

Wegen dem Werkzeug könnte man vielleicht noch mal mit dem Chef
reden sofern das Werkzeug eindeutig auffindbar und identifizierbar
ist. Wenn die lieben Kollegen das Werkzeug bereits mit nach Haus
genommen haben wird es nicht mehr beschaffbar sein, es sei denn
du erstattest gegenüber verdächtigen Personen Strafanzeige wegen
Diebstahls. Halte ich allerdings für aussichtslos wenn dein
Werkzeug keine Seriennr. oder andere Individualmerkmale besitzt
die deinen Eigentumanspruch glaubhaft macht.

Ein Richter würde wahrscheinlich sagen: das man auf seinen Kram
besser aufpassen soll.

Außer den aufgezeigten Möglichkeiten wird man kaum was tun können.
Ich habs mir jedenfalls abgewöhnt Arbeitskollegen zu vertrauen und
denen was zu leihen. Wenn es unvermeidbar wäre, wäre ich schnell
bei dem Ausleiher auf der Matte und würde die Herausgabe verlangen
wenn die Rückgabe verschlampt wird.
Natürlich sind solche Ratschläge nachträglich nichts Nütze aber
man kann daraus lernen.
Gast #1158469
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>Hallo
>ich wurde von meinen letzten Arbeitgeber was dem Lohn anging betrogen.

Das ist unsere typisch Deutsche Mentalität, anstatt die Probleme mit 
Nachbarn, Arbeitgeber, Möbelhaus etc. unter viel Augen zu klären, rennen 
alle sofort zur Polizei oder zum Gericht...

Du gehst damit zu dem Arbeitgeber und sprichst ihn darauf an, am besten 
eine Frist für die Auszahlung (2-4 Wochen). Wenn er schlau ist, wird er 
schon wissen, dass die Auszahlung ihm viel Ärger und Zeit erspart. Falls 
er sich nicht rührt, gehst du zu einem Anwalt.
#1158832
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> Ansonsten eine
> Spritze kaufen, mit Lösungsmittel für Autolack befüllen und am Auto von
> dem Typen vorbei laufen.

Etwas OT, aber: Wo kriegt man Lösungsmittel für Autolack und beschädigt 
das die Grundierung? (Nein, ich habe kein Problem mit meinem Arbeitgeber 
sondern mit einem schlecht lackierten Türschweller)
Gast #1158850
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Vor dem Arbeitgericht kann man sich selbst verteidigen und es kostet 
normalerweise für den Arbeitnehmer nichts.
Allerdings gibt es sehr kurze Fristen.
Bei einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung z. B. hat man nur 3 
Wochen Zeit zum klagen.
Mir wurde mal in der Ulaubszeit gekündigt. Nach dem Urlaub habe ich beim 
Arbeitgeber reklamiert. Der hat mir dann nach 14 Tagen einen 
Besprechungstermin gegeben; wohlweislich, daß dann die Frist zum klagen 
verstrichen war.

good luck
Gast #1158938
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>Der hat mir dann nach 14 Tagen einen
>Besprechungstermin gegeben; wohlweislich, daß dann die Frist zum klagen
>verstrichen war.

Die Kündigung wäre erst wirksam gewesen wenn du davon
rechtsverbindlich Kenntnis erlangt hättest.
Die Kündigung muß nicht umsonst schriftlich erfolgen.
(Gesetzlich vorgeschrieben) Da haste doppelt gepennt.

Das mit den drei Wochen hab ich auch mal nicht gewußt
und als ich dann davon erfuhr war es zu spät.(Ewig her)
Ich bin nicht sicher ob alle Art von Klagen vor dem
Arbeitsgericht der 3 Wochen Frist unterliegen aber eine
Befragung eines Rechtspflegers beim Arbeitsgericht
kann das schnell klären(Ist ja keine Rechtsberatung).

Solche Geschichten sollten jeder Arbeitnehmer zeigen
das die Arbeitgeber das personifizierte Böse sind
und man die auch genauso behandeln muß. Die sind nämlich
nur so lange umgänglich und freundlich solange man für
die von Nutzen ist. Danach ist Schluß mit lustig.
(Wenn es nicht gegen das Gesetz wäre hätte ich schon
ein paar Leichen im Keller).

Merkt euch das mal wenn ihr das nächste Mal wieder einen
Arbeitsvertrag ungeprüft oder schnell unterschreiben sollt.

  @Hans
>@ ich & ich
>wieso sollte es schlechtem Geld noch gutes hinterherschmeissen oder
>glaubst du der Anwalt arbeitet umsonst?

Bei Rechtsschutz(privat oder über die Gewerkschaft)
oder auf Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe bei Arbeitslosigkeit
SELBSTVERSTÄNDLICH.

Bitte erst informieren, dann Sprüche machen.
Gast #1159561
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>Bei zb zb 200 Euro Eigenanteil ist dann der Gewinn gleuch Null

Erklär mal was du mit den 200 Euro meinst?

>st die Frist erstmal abgelaufen, nützt Dir gar nix mehr

Es sei denn, die Fristversäumniss kann dir nicht angelastet werden
weil du im Urlaub oder Krank warst. Auf Antrag kann man
Fristverlängerung beantragen.(Rechtspfleger fragen).
Unwissenheit ist kein Grund.
Gast #1162440
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Bei drei Monaten kann man wohl von einem Arbeitsvertrag ausgehen, da 
anscheinend für die anderen Monate Geld überwiesen wurde, kann man sogar 
den Stundenlohn nachweisen.

Schwierig wird es aber mit den Überstunden. Wenn die nicht ausdrücklich 
angeordnet wurden, ist das Dein Privatvergnügen.

Noch problematischer sind 1. und 2 Weihnachtsfeiertag. Da darf nämlich 
eigentlich gar nicht gearbeitet werden, auch nicht freiwillig, es sei 
denn, es gab ganz besondere Umstände. Dann müsste es aber auch eine 
klare Anweisung geben.

Wenn der Chef an den Tagen aber auch da war und sich das irgendwie 
beweisen lässt, wird es spannend. Dann könnte man drauf kommen, dass der 
rechtswidrig Arbeitsleistung am Feiertagen geduldet hat.

Aber man muss das natürlich alles beweisen können.

Gruss
Axel
Gast #1176553
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Micxhael G.

>da kostet Dir der Antwalt schon das 4-fache

Quatsch, Honorar wird nach RVG berechnet.
RVG-Rechner gibts im Netz.

Bei 200 Euro Streitwert:
Beratung =20 Euro
Prozeß verloren =256 Euro
Bei Einigung = 156 Euro

Wo ist denn da das 4-fache?








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