Forum: www.mikrocontroller.net Gute Nachrichten für Forenbetreiber (in Sachen Abmahnungen)


von Gast3 (Gast)


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http://www.heise.de/newsticker/OLG-Hamburg-Gute-Nachrichten-fuer-Forenbetreiber--/meldung/134962

Zitat

"Auch die Möglichkeit für die Nutzer, ihre Beiträge in die Foren anonym 
einzustellen, führe nicht dazu, dass schon nach einer einzigen 
Rechtsverletzung die Veröffentlichung von Bildern in den Nutzerbeiträgen 
generell zu verhindern ist. Denn auch anonym oder unter Pseudonym 
nutzbare Internetforen stellen nach Ansicht des OLG Hamburg ein 
grundsätzlich zulässiges und auch übliches Geschäftsmodell im Internet 
dar und stehen unter dem Schutz der Meinungsäußerungs- und 
Pressefreiheit. Wie die Regelung des § 13 TMG zeigten, sei die anonyme 
Nutzung des Internets sogar ausdrücklich geschützt."

des weiteren heißt es

"Auch in einem weiteren für die Betreiber von Foren wichtigem Punkt 
erteilt das OLG der Rechtsprechung des Landgerichts eine klare Absage: 
Der Beklagte sei nicht zur Erstattung der Anwaltskosten für das 
Abmahnschreiben der Kläger verpflichtet."

Ende Zitat

endlich mal eine Watschen für das Hamburger Landgericht und etwas mehr 
Rechtssicherheit für Forenbetreiber; wurde auch Zeit!

von Reinhard S. (rezz)


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Du hast was vergessen aus dem Heise-Artikel:

> Etwas überraschend ließ das OLG die Revision gegen das Urteil mangels
> grundsätzlicher Bedeutung oder Erforderlichkeit zur Sicherung einer
> einheitlichen Rechtsprechung nicht zu.

von Gast3 (Gast)


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> Du hast was vergessen ..

Hab ich nicht, ein bisschen selber lesen im Artikel schadet nicht. ;)

von xx (Gast)


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Also ehrlich, wer glaubt tatsächlich anonym zu sein, der kennt unseren 
staat aber schlecht ( Vorratsdatenspeicherung und co) Ich halte es nicht 
für ausgeschlossen, dass man auch einen anonymen Beitrag ( mit 
entsprechendem Aufwand) zurückverfolgen kann.

von Reinhard S. (rezz)


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Ist auch nicht das Problem, nur muss dafür halt der Admin mitspielen. 
Und das Mitloggen von Website-Besuchern ist eigentlich illegal.

von P. S. (Gast)


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Reinhard S. wrote:

> Ist auch nicht das Problem, nur muss dafür halt der Admin mitspielen.
> Und das Mitloggen von Website-Besuchern ist eigentlich illegal.

Quelle?

von Reinhard S. (rezz)


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von Gast (Gast)


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naja, ob sich das durchsetzen laesst?

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