Gast
#1202472
http://www.heise.de/newsticker/OLG-Hamburg-Gute-Nachrichten-fuer-Forenbetreiber--/meldung/134962 Zitat "Auch die Möglichkeit für die Nutzer, ihre Beiträge in die Foren anonym einzustellen, führe nicht dazu, dass schon nach einer einzigen Rechtsverletzung die Veröffentlichung von Bildern in den Nutzerbeiträgen generell zu verhindern ist. Denn auch anonym oder unter Pseudonym nutzbare Internetforen stellen nach Ansicht des OLG Hamburg ein grundsätzlich zulässiges und auch übliches Geschäftsmodell im Internet dar und stehen unter dem Schutz der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit. Wie die Regelung des § 13 TMG zeigten, sei die anonyme Nutzung des Internets sogar ausdrücklich geschützt." des weiteren heißt es "Auch in einem weiteren für die Betreiber von Foren wichtigem Punkt erteilt das OLG der Rechtsprechung des Landgerichts eine klare Absage: Der Beklagte sei nicht zur Erstattung der Anwaltskosten für das Abmahnschreiben der Kläger verpflichtet." Ende Zitat endlich mal eine Watschen für das Hamburger Landgericht und etwas mehr Rechtssicherheit für Forenbetreiber; wurde auch Zeit!