Urlaubsanspruch auch als Werkstudent?

Gast #1220217
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Hallo,

ich bin Werkstudent und werde bis zum Ende des Arbeitsverhältnis 6 
Monate gearbeitet haben, bei 10h/Woche. Die 6 Monate entsprechen 
einerseits der Probezeit, die dann ablaufen würde, andererseits auch die 
Bearbeitungszeit meiner Diplomarbeit, die dann vorbei ist.

Im Arbeitsvertrag steht kein Urlaub drin.

Hab ich dennoch Urlaubsanspruch, den ich dann am Ende der 6 Monate 
einfordern sollte?

Grüße
Gast
Gast #1220603
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Auch als Werkstudent gehst du ein normales Arbeitsverhälnis mit deinem 
Arbeitgeber ein, hast also de facto auch einen Urlaubsanspruch, der 
gesetzlich vorgeschrieben oder im Tarifvertrag geregelt ist. Dein 
Urlaubsanpruch muss also nicht zwangsläufig im Vertrag genannt werden, 
da er sich zwangsläufig ergibt.

In meinem Fall (auch 10h/Woche) wurde ich nach ERA bezahlt (teil des 
Arbeitsvertrags) und hatte einen Urlaubsanpruch von - ich glaube - 7 
Tagen für 12 Monate. Ob du diesen Urlaub in Anspruch nehmen musst oder 
ihn dir auszahlen lassen kannst, solltest du vielleicht noch mal mit 
deinem Arbeitgeber abklären.
Gast #1221010
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Es wird sich wohl nach dem Bundesurlaubsgesetz richten, wie auch für 
Hilfskräfte an der Uni:

Wochenarbeitszeit / 3 = Anzahl der Stunden Urlaub pro Monat

Da kommt garnicht mal so viel zusammen. Aber hey, Diplomarbeit? Wer will 
den währenddessen groß Urlaub machen.

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