Hallo,
vor einiger Zeit habe ich eine Schaltung entwickelt. Diese habe ich
bisher für mich und ein paar Bekannte gebaut bzw. Platinen dafür machen
lassen.
Inzwischen wurde ich schon mehrfach gefragt, ob ich die Schaltung nicht
als Komplettbausatz anbieten könnte.
Deshalb überlege ich mir, ein Kleingewerbe anzumelden und den Bausatz
übers Internet anzubieten.
Hat jemand mit so etwas schon Erfahrungen gemacht (positiv / negativ)
bzw. auf was müsste ich dabei achten und welche Gebühren kämen in etwa
auf mich zu (einmalig / jährlich)?
hi,
warum bietest du den Bausatz nicht erstmal online an, um zu sehen, ob es
einen Absatzmarkt dafür gibt, der rechtfertigt, ein Gewerbe mit all dem
Kram drumrum anzumelden? Nur keine Panik, wenn man ein paar kleine
Umsätze nebenbei macht, findet sich niemand, der einen dafür auf die
Anklagebank setzt.
Wenn's dann mal wirklich rund wird, kannst du die Nummer mit dem Gewerbe
immer noch realisieren.
Grüssens, harry
> welche Gebühren kämen in etwa auf mich zu (einmalig / jährlich)?
Ohne Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit:
- Zwingend:
a) Gewerbeschein. Je nach Gemeinde ca 10 - 30€.
b) Gebühren im Zusammenhang mit Versandverpackungen (d.h. Beteiligung an
einem Entsorgungs-System wie Landbell, Zentek usw.) Bequem zu erledigen,
wenn man das den Verpackungsanbieter abrechnen lässt, z.B. bei
ratioform. Bei Kleinmengen bleibt es wahrscheinlich deutlich unter
100€/Jahr. Es gibt auch noch einige Verpackunsanbieter, die
"vorlizensierte Verpackungen" anbieten. Dann ist die Entsorgung im Preis
einkalkuliert. Ist aber eine rechtliche Grauzone.
- Anzuraten wäre Versicherung (Betriebshaftpflicht, etvl.
Produkthaftpflicht). Keine Ahnung, was das kostet.
- WEEE (Elektroschrott-Verordnung) ist kein Thema bei Bausätzen.
- CEE/EMV auch nicht - darum hat sich der
Hersteller/Aufbauer/Inbetriebnehmer der Hardware zu kümmern (darauf ist
meines Wissens hinzuweisen).
- Solange der Umsatz < 17500 EUR bleibt, ist man auf Wunsch
Umsatzsteuer-befreiter Kleinunternehmer, dann reicht bs Mai nächsten
Jahres eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung als Ergänzung zur
Steuererklärung. Rechnungen muss man natürlich ordentlich erstellen und
auf Umsatzsteuerbefreiung hinweisen. Wenn man bisher steuerlich nicht
geführt wurde, muss man sich eine Steuernummer zuteilen lassen.
- Von Beiträgen zu Kammern (IHK usw.) ist man bei geringen Gewinnen
(5200EUR/Jahre) dauerhaft befreit, bei etwas höheren Gewinnen (bis zu
25000EUR) einige Jahren lang. Antrag stellen.
@ Dietmar:
Danke für die ausführliche Auskunft, ich werde mich mal in der Richtung
weiter informieren.
@ harryup:
Derzeit gibt es zu viele arbeitslose Anwälte, da will ich nicht
unbedingt ein unnötiges Risiko eingehen und mich vorher mal genau
informieren.
> Derzeit gibt es zu viele arbeitslose Anwälte,
Dann rede mit einem nicht-arbeitslosen Anwalt, bezahle ihn dafür und
lass dich von ihm individuell beraten.
...ein ordnungsgemäßes Impressum auf deiner Website nicht vergessen. Und
nochmal absichern, dass du wirklich nicht an die Stiftung EAR zahlen
musst. Wg. Verpackungsverordnung kannst du ab 20 Euro pro Jahr bei
http://www.baehr-verpackung.de/ einen Vertrag abschließen.
> ein ordnungsgemäßes Impressum auf deiner Website nicht vergessen
Und natürlich der formvollendete Hinweis auf's Widerrufsrecht,
durchsetzbare AGB schreiben, vorgeschriebene Entsorgungs-Hinweise (z.B.
für Batterien) anbringen, Namensrecht und Warenzeichen beachten (bei
Domainwahl und Produktbezeichnungen), Copyrights beachten
(Produktibilder, Datasheets) und ansonsten verfolgen, welche Abmahnwelle
rollt. Würde Suchmaschinen von der Webseite ausschliessen, damit
systematische Abmahner es nicht zu einfach haben.
>AGB einfach weglassen. BGB reicht.
Kannst Du den bitte mal erklären?
Ich kann mir nicht vorstellen das der Hinweis aufs Bürgerliche GB
reichen soll.
Wozu haben wir dann ein HGB?
Oder meinst Du das es hier einfach zu Handelsvertägen zw. Privat-Privat
kommt?
BGB ist ausreichend. Handelsgesetzbuch gilt hauptsächlich für Kaufleute.
AGBs wären aber sinnvoll, darin kannst du alles mögliche Regeln.
Zahlungsbedingungen, Versandart .....
Wie das? wrote:
>>AGB einfach weglassen. BGB reicht.>> Kannst Du den bitte mal erklären?>> Ich kann mir nicht vorstellen das der Hinweis aufs Bürgerliche GB> reichen soll.
Nein, es reicht, auf überhaupt nichts hinzuweisen :-)
Keine AGB -> BGB gilt.
> Wozu haben wir dann ein HGB?
Das gilt bei B2B. Da ist eh alles verhandelbar. Der OP sah mir nicht
danach aus, als wolle er an Unternehmen liefern.
> Oder meinst Du das es hier einfach zu Handelsverträgen zw. Privat-Privat> kommt?
Nein, ich meinte das schon für den Fall, dass er gewerblich handelt.
In meiner Praxis zeigt sich immer wieder:
Wenn Dir jemand Ärger machen will, dann macht er es mit oder ohne Deine
AGB. Im Zweifelsfall bewegst Du Dich auf dünnem Eis, weil Deine AGB
nicht wasserdicht sind oder wettbewerbsrechtlich nicht standhalten ->
Abmahnungsgefahr.
AGB zeigen immer ein deutliches Misstrauen meinem Geschäftspartner
gegenüber oder sollen ihn übervorteilen - deswegen: klare Absprachen und
im Zweifel dann maximal ein auf den Einzelfall gemünzten Vertrag.
Nochmal: AGB sind weder Pflicht noch für die meisten nutzbringend -
bergen aber ein enormes Potential für Ärger -> deswegen: weglassen.
Das kommt auch bei den Kunden deutlich besser an. :-)
Chris D.
> AGB einfach weglassen. BGB reicht
Die AGB sind dafür da, den Verkäufer zu schützen. Ein Verkäufer, der
keine AGB schreibt (und zum Bestandteil des Kaufvertrages macht), ist
mit Verlaub, dumm. Natürlich muss man sich informieren, was man
verlangen darf und was nicht. Zum Beispiel darf man gegenüber privaten
Kunden keinen Gerichtsstand festlegen. Aber selbst wenn man in einzelnen
Punkten schief liegt, werden die ganzen AGB dadurch nicht hinfällig und
eine sinnlose Angelegenheit - dafür hat man eine salvatorische Klausel
in den AGB.
Dietmar wrote:
>> AGB einfach weglassen. BGB reicht>> Die AGB sind dafür da, den Verkäufer zu schützen.
Wovor? Vor Betrügern? Oder vor ehrlichen Kunden?
Das BGB bieten vollkomen ausreichenden Schutz für beide Parteien.
Ein Verkäufer, der
> keine AGB schreibt (und zum Bestandteil des Kaufvertrages macht), ist> mit Verlaub, dumm.
Sicher nicht. Das BGB schützt vollkommen ausreichend.
Dumm ist es, etwas einfach zu kopieren, weil "das ja alle haben".
> Natürlich muss man sich informieren, was man> verlangen darf und was nicht. Zum Beispiel darf man gegenüber privaten> Kunden keinen Gerichtsstand festlegen. Aber selbst wenn man in einzelnen> Punkten schief liegt, werden die ganzen AGB dadurch nicht hinfällig und> eine sinnlose Angelegenheit
Das nützt Dir bei einer Abmahnung genau gar nichts.
> - dafür hat man eine salvatorische Klausel in den AGB.
Die in AGB vollkommen sinnfrei ist, weil §306,1 BGB sowieso greift.
Nur weil alle das irgendwo abschreiben, wird es nicht richtiger.
Q.E.D.
Die Leute kopieren sich irgendwelchen Mist zusammen (weil: "haben ja
alle") und wundern sich nachher, wenn sie vor Gericht oder vom Abmahner
zerlegt werden.
Und dann schaue man sich mal §390,3 an:
Stellen solche nur teilweise wirksame AGB eine unzumutbare Härte für
eine Vertragspartei dar, ist der gesamte Vertrag nichtig.
Vor Gericht bist Du als Gewerblicher gegenüber "armen Verbrauchern" im
Zweifel der Böse - ungültige AGB machen da einen ganz schlechten
Eindruck und dementsprechend fallen die Urteile dann aus.
Hieb- und stichfeste AGB kosten richtig Geld - und selbst dann kann
man sich nicht sicher sein.
Einfach etwas zusammenzukopieren - das ist, mit Verlaub, dumm.
Chris D.
> [schützen] Wovor? Vor Betrügern? Oder vor ehrlichen Kunden?
Vor Problemen, Missverständnissen und Unklarheiten. Die AGB sind zentral
niedergeschriebene Vertragsbedingungen, mit denen man in wichtigen
Fragen Klarheit schaffen kann (Rechtsnorm, Gerichtsstand, Nutzungsrechte
usw). Sehr effizient. Sie geben Dir eine Möglichkeit,
Vertragsangelegenheiten grundsätzlich zu regeln und den Kunden über
Rechte/Pflichten aufzuklären. Vieles davon, was man in den AGB
problemlos regeln kann, ist im BGB keineswegs geregelt:
Kündigungsfristen, Vertragslaufzeiten, Garantiebedingungen und was weiss
ich. Das BGB muss nicht mal gelten - heute verkauft man oft über das
Internet ins Ausland (ich zu 80%) und dabei besteht prinzipiell die
Möglichkeit, dass eine andere Rechtsnorm zur Anwendung kommt. Wenn man
so eine Gefahr mit einem Satz in den AGB minimieren kann, macht man das.
> Dumm ist es, etwas einfach zu kopieren, weil "das ja alle haben".
Kopieren wäre nicht nur dumm, es ergibt auch keinen Sinn. Jedes Geschäft
braucht passende AGB.
> Das nützt Dir bei einer Abmahnung genau gar nichts.
Es ist machbar (mit Hilfe von Foren wie dem juraforum und anderen
Internet-Quellen), die eigenen AGB so zu verfassen, dass man darüber
nicht sofort abgemahnt wird. Mit dem fertigen Entwurf geht man ggf. zum
Anwalt, bei dem dieses Thema und die anderen Fragen der Gründung
angesprochen werden. Wegen dem Potential einer Abmahnung auf AGBs zu
verzichten wäre so, wie der Verzicht auf eine Webseite, weil man
deswegen abgemahnt werden könnte: aus Panik vor Abmahnung den Freitod
wählen.
> [salvatorische Klausel]Die in AGB vollkommen sinnfrei ist
Das mag im Rahmen der deutschen Rechtsnorm so sein - aber wie ist es bei
einem internationalen Kaufvertrag? Es schadet gegenüber deutschen Kunden
nicht, eine salvatorische Klausel (die sinngemäss dem BGB entspricht) in
den AGB zu haben. Kann man unter Aufklärung abhaken. Gegenüber meinen
ausländischen Kunden kann sie notwendig sein.
> schaue man sich mal §390,3 an: Stellen solche nur teilweise wirksame AGB eine
unzumutbare Härte für eine Vertragspartei dar, ist der gesamte Vertrag nichtig.
Diese butterweiche Einschränkung ist das Papier nicht wert,auf dem sie
gedruckt wurde. Was ist eine "unzumutbare Härte"? Ich will natürlich
niemanden dazu ermuntern, mit den AGB die eigenen Kunden abzuzocken und
einzuschüchtern. Die AGB sollen Klarheit schaffen, nicht eine Partei
ausnehmen.
Keine AGBs halte ich auch für o.k. Dann gilt automatisch das BGB.
Klar versucht der Lieferant möglichst seine AGBs durchzudrücken. Die
stehen dann in den Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Lieferscheinen und
auf dem Klo. Nur gelten tun sie trotzdem nicht, solange sie nicht
ausdrücklich vom Kunde schriftlich akzeptiert worden sind...Der schreibt
zwar in seine Bestellungen auch , dass er ausdrücklich nur nach seinen
AGBs (oder Einkaufsbedingungen) bestellt, die wiederrum auch nicht
gelten, solange der Lieferant die nicht ebenfalls schriftlich anerkannt
hat.
Alles in allem viel heiße Luft, die den Anwälten ein fettes Einkommen
beschert.
Letztendlich muss es jeder selbst wissen.
Ich würde aber dringend davon abraten, sich aus irgendwelchen Foren
Halbwissen zusammenzutragen, ohne das zumindest prüfen zu lassen.
Und was hiesige AGB (am besten noch in Deutsch) vor ausländischen
Gerichten wert sind, habe ich mir schon von einigen
grenzüberschreitenden Händern erzählen lassen: exakt nichts.
AGB sind da eher kontraproduktiv, denn sie wiegen einen in trügerischer
Sicherheit.
Ich bleibe dabei: AGB bringen mehr Probleme, als sie lösen - gerade im
internationalen Geschäft.
Chris D.
> Nur gelten tun sie trotzdem nicht, solange sie nicht ausdrücklich vom Kunde
schriftlich akzeptiert worden sind
Das ist Unfug. Wenn man in einem Internet-Shop einen Artikel verkauft
und seine AGB wirksam in den Kaufablauf einbindet (z.B. als
Zwischenseite, die zu bestätigen ist), werden sie auch zum Bestandteil
des Vertrages. Dazu ist keinerlei "schriftliche" Rückmeldung
erforderlich. "Wirksam einbezogen sind ABG nach § 305 II BGBl, wenn der
Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweist und der
Vertragspartner die Möglichkeit hat, von diesen AGB in zumutbarer Weise
Kenntnis zu nehmen". http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/14.html> Ich würde aber dringend davon abraten, sich aus irgendwelchen Foren
Halbwissen zusammenzutragen, ohne das zumindest prüfen zu lassen
Natürlich sollte man kein gedankenloses Cut & Paste machen. Die
Grundbestandteile kann man sich aber relativ problemlos im Internet
zusammentragen, es gibt dazu zahlreiche (insbesondere auch von Anwälten
gestaltete) Seiten, auf denen man geprüfte Textbausteine findet. Bei den
Feinheiten müsste man dann mal fragen, wenn das eigene Geschäftmodell
besonders ausgefallen ist. Hier mal ein Lionk (der erste, den ich
gefunde habe und in keinster Weise überprüft):
http://www.agb.de/gratis_agb.php bzw. http://www.agb.de/agb.php
Wenn man im Internmet international tätig ist, hält man seine Terms &
Conditions natürlich ebenso (auch?) auf English vor, wie den gesamten
Shop.
Ich vertehe nicht, woher Deine Abneigung gegen AGB kommt. Ich hatte noch
nie Kontakt mit einem Unternehmen, dass keine AGB nutzt. Gibt Dir das
nicht zu denken oder meintst Du, mit dem Verzicht auf AGB eine geniale
Lösung gefunden zu haben, die alle anderen übersehen haben?
Meine Abneigung gegen AGBs , Dietmar , kommt einfach daher, dass es bei
selbigen meist darum geht, den ohnehin wirtschaftlich stärkeren, in eine
noch bessere Position zu bringen.
Die Gesetze, die ohne ausdrückliche AGBs existieren,sind vollkommen
ausreichend und fair für beide Seiten.
Darüberhinaus kann man von keinem Käufer verlangen, dass er sich vor
jedem Kauf genauestens mit den AGBs eines Lieferanten auseinandersetzt
und hierzu womöglich noch juristischen Rat einholt. Bei einem
Lieferanten, der auf einer schriftlichen Anerkennung seinen AGBs
besteht, kaufe ich nicht.
Umgekehrt liefere ich keinem Kunden, der von mir explizit die
Anerkennung seiner Einkaufsbedingungen verlangt. Die müßte ich zuvor
auch erst juristisch prüfen lassen.
Auf einen Geschäftspartner, der nicht mit mir auf der Basis der ohnehin
geltenden Gesetze zusammenarbeiten will, verzichte ich lieber und gehe
keine unkalkulierbaren Risiken ein.
Nachtrag:
Statt AGBs auf jedem Briefbogen z.B.:
"Wir widersprechen Ihren AGBs ausdrücklich.
Wir liefern nach den Bedingungen des BGB und den anerkannten Bedingungen
des ZVEI".(=Zentralverband der Elektroindustrie)