Hallo. Ich würde gerne in ein kommerzielles Computerspiel ein MP3 Mitschnitt eines QSOs (40m Band) einbauen. Man hört auch das Rufzeichen des OMs. Dürfte doch kein Problem sein, oder ? Amateurfunk QSOs sind ja "public domain". Order irre ich mich da ? Frank
Das einfachste wäre es doch denjenigen zu fragen ob er damit einverstanden ist, oder? Viele Grüße, Martin L.
FrankW schrieb: > Dürfte doch kein Problem sein, oder ? Amateurfunk QSOs sind ja "public > domain". Andererseits besteht für den Amateurfunk selbst die generelle Forderung der Nichtkommerzialität des Funkdienstes. Insofern könnte es schon sein, dass sich manch ein OM angep***t fühlt, wenn er der Meinung ist, dass sein Tun hier gewissermaßen zur Steigerung des Marktwertes eines kommerziellen Produkts benutzt wird. Auch wenn es vermutlich formaljuristisch nichts daran auszusetzen gibt, würde ich mich Martins Meinung anschließen.
Guten Abend, soweit ich informiert bin, sind die Mitschnitte nur zur privaten Verwendung, d.h. dritten dürfen diese nicht zugänglich gemacht werden.
Gast schrieb: > soweit ich informiert bin, sind die Mitschnitte nur zur privaten > Verwendung, d.h. dritten dürfen diese nicht zugänglich gemacht werden. Nein, Amateurfunk ist schon öffentlich, man darf also durchaus auch Nicht-Funkamateuren derartige Mitschnitte weitergeben. Allerdings ist eine kommerzielle Verwertung eben doch noch was anderes.
Guten Abend leider ich schon wieder ;-), im Telekommunikationsgesetzt Teil 7 Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit Abschnitt 1 Fernmeldegeheimnis steht ein Passus unter § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen weiterhin im AfuG § 5 Rechte und Pflichten des Funkamateurs Hier ist beschrieben, dass der Amateurfunkdienst grundsätzlich für den nicht gewerblich-wirtschaftlichen Zweck dient, was damit einer kommerziellen Auswertung eines QSO aus meiner sicht wiederspricht. Aber was auch gesagt werden muss, ich bin nur Laie was die Interpretation der Gesetze angeht. In dem Sinne euch allen eine angenehme Nacht
Einer (Wieder-)Veröffentlichung und insbesondere der kommerziellen Nutzung des gesprochenen Wortes muß, wie bei Bild und Schrift, der Urheber zustimmen. §5 AFuG beschreibt die Amateurfunkstelle, nicht den Amateurfunkdienst. Laut einem Schreiben der Bundesnetzagentur betrifft dieser Paragraf ausschließlich das Aussenden von Werbung für die eigenen gewerblichen Zwecke. Ein Funkamateur darf lediglich keine Werbung für seine eigenen Produkte machen oder diese aktiv verkaufen. Werbung für Andere ( Stichwort Schleichwerbung ) ist zulässig!
Till Uhde schrieb: > §5 AFuG beschreibt die Amateurfunkstelle, nicht den Amateurfunkdienst. > Laut einem Schreiben der Bundesnetzagentur betrifft dieser Paragraf > ausschließlich das Aussenden von Werbung für die eigenen gewerblichen > Zwecke. Außer der Werbung dient das wohl auch dafür, eine gesetzliche Handhabe zu haben, falls jemand auf die Idee kommen sollte, Afu als kommerzielles Funknetz (Taxibetrieb, Fuhrunternehmen etc.) zu missbrauchen.
Der OM ist aus England. Aber ich habe jetzt ne Lösung gefunden. Ich habe das QSO entpersonalisiert. Call habe ich mit einem Wave-Editor unkenntlich verändert, indem ich Buchstaben weggelassen und vertauscht habe. Außerdem beschränkt es sich jetzt auf "This is M3SG calling ... chhhhhtt .... frequency ... cchhhht ... M3SG calling ... chhhhhtt"
FrankW schrieb: > Der OM ist aus England. > Aber ich habe jetzt ne Lösung gefunden. Die Lösung, den OM zu fragen, war dir wohl nicht praktikabel?
doch. weiß nur nicht wie. Habe selbst nur ne DG Lizenz. Und ne Adresse/eMail habe ich nicht herausgefunden.
FrankW schrieb: > Habe selbst nur ne DG Lizenz. Was heißt ,nur'? Das ist doch Klasse A mittlerweile, damit darfst du also ,,alles''. > Und ne Adresse/eMail habe ich nicht > herausgefunden. Schade. Hast du bei qrz.com geguckt? Um welches Rufzeichen handelt sich's denn?
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