4 Tage Kurzarbeit (20%) = 80€?

Gast #1390249
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Hallo Leute,

am Stammtisch wurde über die Kurzarbeit gesprochen.

Ein bekannter hat dann erzählt, dass er nur noch 80% (4 Tage Woche) 
wegen Kurzarbeit arbeitet. Für die 4 Tage Kurzarbeit (20%) bekommt er 
gerade mal 80€ Kurzarbeitergeld!
Nach seinen Erzählungen bekommt er bei 3 Tage Kurzarbeit/Monat gar kein 
Kurzarbeitergeld!

Ein anderer sagte er verdiene halt zu viel (Grundgehalt) und liege über 
dem Soll-Entgelt - trotz Kurzarbeit.

Kann das sein?
Gast #1390255
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ich habe bei 3 Tagen kurzarbeit sogar schon geld bekommen. 60€
also 60€ über dem normalen gehalt. hängt mit steuerprogression und 
zuschüssen des arbeitgebers zusammen weil IGM

am jahresende muss man aber alles nochmal korrekt versteuern... und dann 
sieht man weiter! alles andere ist wirklich nur stammtisch geschwätz.
Gast #1392211
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weiss nicht wie es in D. ist, in der schweiz kriegt man von dem teil der 
auf kurzarbeit geht, wenn man verheiratet ist 80% alleinstehend 70%. 
unabhängig von der höhe des lohn.. (naja je mehr einer verdient, desto 
unwahrschienlicher das er kurzabeit machen kann/darf...
Gast #1392391
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> Das ist ein Stammtischthread.
> Am Stammtisch ist alles möglich, dort gelten eigene Gesetze.

Aber ausnahmsweise hat der Stammtisch mal recht.

Der "arme" Kurzarbeiter hat ein normales Gehalt von ca. 6300€ (100%) 
Brutto.

Wenn er 4 Tage Kurzarbeit (20%) hat dann liegt sein Gehalt bei ca. 
5040€.

Kurzarbeitergeld wird aber nur bis max. 5400€ bezahlt (Bemessungsgrenze 
AV).

Wenn er kinderlos ist und in den alten Bundesländern arbeitet, dann 
bekommt er in der Tat nur ca. 80€ Kurzarbeitgeld.

Er hat dann einen Bruttolohn von 5040€+80€=5120€.
Die 80€ Kurzarbeitergeld werden jedoch nicht besteuert.

Bei 3 Tagen Kurzarbeit (ca. 86%) liegt sein Gehalt immer noch über 5400€ 
(Brutto), d.h. er bekommt gar kein Kurzarbeitergeld.

So jetzt wissen wir, was der Stammtischbruder verdient ;-)
Er wird es verkraften können...
Gast #1396236
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@Arbeitsamt
..du hast noch die Steuerklasse vergessen.

>So jetzt wissen wir, was der Stammtischbruder verdient ;-)
>Er wird es verkraften können...

Bei so einem Gehalt entsprechen 3 Tage Kurzarbeit = 3 Tage unbezahlten 
Urlaub.
Gast #1409749
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ja klar.

AV wird ja nur bis zur Bemessungsgrenze abgeführt. Alles was darüber 
liegt an Einkommen wird auch nicht mit AV beiträgen belastet. Sozusagen 
eine Limitierung der Absicherung. Erst wenn man unter die Grenze kommt 
greift die Versicherung. Und bei 5400€ brutto sollte sich niemand 
beschweren.

Was anderes, für mich undurchsichtiges, ist die Bestimmung des fiktiven 
Nettos aus dem Brutto, denn davon wird der Ausgleich bestimmt/gezahlt.

JL

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